BT-Drucksache 16/2090

Für eine zügige Umstellung auf Budgetierung beim Goethe-Institut

Vom 29. Juni 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2090
16. Wahlperiode 29. 06. 2006

Antrag
der Abgeordneten Harald Leibrecht, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel
Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst
Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke,
Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann,
Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff,
Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Heinz Lanfermann,
Sibylle Laurischk, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt,
Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela
Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig
Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Für eine zügige Umstellung auf Budgetierung beim Goethe-Institut

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das Goethe-Institut (GI) ist die größte der nichtstaatlichen Mittlerorganisatio-
nen, die laut des Berichts der Bundesregierung zur Auswärtigen Kulturpolitik
2004 „mit der selbstständigen Wahrnehmung kulturpolitischer Aufgaben im
Ausland betraut ist und hierfür staatliche Gelder erhält“.

Größter Geldgeber des GI ist das Auswärtige Amt. In den vergangen Jahren
sanken die Zuwendungen von 125,6 Mio. Euro (2001) auf 121,7 Mio. Euro
(2002), 119,2 Mio. Euro (2003), 114,1 Mio. Euro (2004) bzw. 115,1 Mio. Euro
(2005). Aufgrund der bundeshaushaltspolitischen Gesamtlage ist eine Erhö-
hung der Zuwendungen derzeit nicht in Sicht.

Vor dem Hintergrund der sinkenden Zuwendungen und der Finanzierungs-
weise, die zum Großteil nach Kameralistik erfolgt, steht das GI derzeit vor
enormen finanziellen Herausforderungen, die sich maßgeblich auf die inhaltli-
che Arbeit des GI auswirken.

Mittel- und langfristig ist für die Behebung der finanziellen Probleme des GI
– und damit der Sicherung und Verbesserung der Arbeit des GI – eine Erhö-
hung der zugewiesenen Haushaltsmittel erforderlich. Da dies auf absehbare
Zeit aufgrund der Haushaltslage nicht realistisch ist, sollte kurzfristig auf das

Instrument einer Reformierung der Finanzierungsweise durch das Auswärtige
Amt zurückgegriffen werden. Diese Reform würde einen wichtigen Schritt dar-
stellen, um die derzeitige finanziell desolate Lage zu entschärfen, gleichzeitig
ebnet sie den Weg für eine flexiblere und effektivere Gestaltung der Arbeit des
GI.

Drucksache 16/2090 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Bis Anfang 2005 erfolgte die Zahlung der Zuwendungen durch das Auswärtige
Amt an das GI anhand der Kameralistik. Dies bedeutete u. a., dass Zuwendun-
gen strikt zweckgebunden waren und mögliche Einsparungen zurück an das
Bundesministerium der Finanzen gezahlt wurden.

Vor dem Hintergrund der Nachteile der kameralistischen Finanzierungsweise
wurden in einem Pilotprojekt am 1. Januar 2005 die Goethe-Institute in Italien
von der Kameralistik auf Budgetierung umgestellt. Aufgrund des Erfolgs dieses
Pilotprojekts einigten sich das GI und das Auswärtige Amt, die Budgetierung
zu Anfang des Jahres auch auf die Regionen Osteuropa/Zentralasien und
Nordamerika auszuweiten. Dieser Schritt ist zu begrüßen.

Durch die Budgetierung erhält das Goethe-Institut verstärkt Anreize zu wirt-
schaftlichem Handeln. Sie bewirkt höheres Kostenbewusstsein und führt dazu,
dass das GI in eigener Verantwortung Entscheidungen treffen kann über die
konkrete Nutzung der Zuwendungen. Die Bildung von Geldreserven und An-
sparungen von Mitteln für Großprojekte oder größere Einmalzahlungen werden
erst durch die Budgetierung ermöglicht. Durch die Festsetzung von quantitati-
ven und qualitativen Messkriterien und Zielvereinbarungen sowie die Bewer-
tung des Mitteleinsatzes durch das Auswärtige Amt am Ende des Jahres werden
eine finanzielle und inhaltliche Kontrolle durch das Auswärtige Amt weiterhin
gewährleistet.

Damit setzen die Budgetierung und die Absprachen von Zielvereinbarungen
zwar die Ausrichtung des GI fest, der Weg dorthin und die einzelnen Arbeits-
schritte liegen aber in den Händen des GI und können zielgerichtet, effizient
und flexibel gesteuert werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

– die Budgetierung des Goethe-Instituts, analog zu den bisherigen budgetier-
ten Instituten, zügig auszuweiten; spätestens bis zum Haushaltsjahr 2008
sollten die Zuwendungen des Auswärtigen Amts an das GI insgesamt bud-
getiert werden;

– ein entsprechendes Konzept dem Auswärtigen Ausschuss und dem Haus-
haltsausschuss vorzulegen.

Berlin, den 27. Juni 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.