BT-Drucksache 16/2073

Kfz-Steuer klimafreundlich reformieren - CO2-Ausstoß und Verbrauch als Bemessungsgrundlage

Vom 29. Juni 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2073
16. Wahlperiode 29. 06. 2006

Antrag
der Abgeordneten Dr. Reinhard Loske, Kerstin Andreae, Cornelia Behm,
Birgitt Bender, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Bärbel Höhn, Ulrike Höfken,
Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Christine
Scheel, Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kfz-Steuer klimafreundlich reformieren – CO2-Ausstoß und Verbrauch als
Bemessungsgrundlage

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die nach Abgaswerten differenzierte Kfz-Steuer hat sich in der Vergangenheit
zur Förderung emissionsarmer Fahrzeuge bewährt und die Entwicklung und
Nutzung umweltverträglicherer Fahrzeuge beschleunigt. Die Kfz-Steuer muss
nun auch genutzt werden, die Markteinführung verbrauchsarmer Autos zu för-
dern. Damit sich sparsame und umweltfreundliche Fahrzeuge am Markt durch-
setzen und die Einsparpotenziale im Straßenverkehr schneller erschlossen wer-
den, bedarf es zusätzlicher Anreize. Dazu gehört eine Kfz-Steuer, die sich am
CO2-Ausstoß der Fahrzeuge orientiert.

Die Einführung einer solchen CO2-basierten Kfz-Steuer ist auch im Koalitions-
vertrag von Union und SPD vereinbart. Dort heißt es: „Zur Senkung des Kraft-
stoffverbrauchs von Fahrzeugen und der Verminderung von CO2-Emissionen
im gesamten Straßenverkehr werden wir wirksame Anreize für die Einführung
hocheffizienter Antriebe durch eine am CO2- und Schadstoffausstoß orientierte
Kfz-Steuer schaffen.“

Fahrzeuge, die besonders verbrauchsarm sind, würden dadurch deutlich gerin-
ger belastet als große Kraftstoffschlucker. Autokäufer erhalten so einen wirksa-
men Anreiz, sich für spritsparende Modelle zu entscheiden. Hierzu sollte die
Kfz-Steuer nach den CO2-Emissionen bemessen und progressiv gestaltet wer-
den: Je geringer der spezifische Verbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahr-
zeugs sind, desto weniger Kfz-Steuer muss gezahlt werden. Diese Maßnahme
wirkt sowohl auf die Beschaffung als auch auf den schnelleren Austausch von
Altfahrzeugen. Eine Studie im Auftrag der EU-Umweltkommission zeigt, dass
eine nach CO2-Emissionen differenzierte Kfz-Steuer, die im Jahr 2000 in
Deutschland eingeführt worden wäre, eine Minderung der CO2-Emissionen von
6 Prozent im Jahr 2008 zur Folge gehabt hätte. Bei der Reform der Kfz-Steuer

sollten die derzeit geltenden Schadstoffemissionsklassen bestehen bleiben und
die Bemessungsgrundlage von der Größe des Hubraums, die kein konkretes
Maß für den Verbrauch ist, durch die CO2-Emissionen pro Kilometer ersetzt
werden.

Drucksache 16/2073 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Die Einführung einer solchen CO2-bezogenen Kfz-Steuer wäre ab sofort mög-
lich. Die Kosten dieser Umstellung sind relativ zu den erzielbaren Emissions-
minderungen sehr gering.

Eine CO2-bezogene Kfz-Steuer für Personenkraftwagen wird auch von der EU-
Kommission in einem Richtlinienvorschlag vom 5. Juli 2005 (KOM (2005)
261) gefordert.

Die Kfz-Steuereinnahmen kommen bisher ausschließlich den Ländern zugute.
Im Rahmen der Föderalismusreform war über einen Steuertausch Kfz-Steuer
gegen Versicherungsteuer zwischen Bund und Ländern verhandelt worden, der
dann aber an den finanziellen Ausgleichsforderungen der Länder scheiterte.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Umstellung der
Bemessungsgrundlage für die Kfz-Steuer vom Hubraum auf den CO2-Aus-
stoß zum 1. Januar 2007 gesetzlich regelt. Dies wäre ein dringend notwendi-
ger Anreiz für Fahrzeughersteller und Verbraucher, den Ausstoß des Treib-
hausgases CO2 im Verkehr spürbar zu senken und damit dem Klimawandel
entgegenzuwirken.

2. In diesem Gesetzentwurf eine Neuregelung der Kfz-Steuer für alle Fahr-
zeugarten einschließlich Nutzfahrzeuge vorzuschlagen;

3. parallel mit den Ländern über eine Übertragung der Kfz-Steuer auf den
Bund zu verhandeln.

Berlin, den 29. Juni 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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