BT-Drucksache 16/2040

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Abgeordneten Laurenz Meyer (Hamm), Veronika Bellmann, Klaus Brähmig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Rainer Wend, Doris Barnett, Klaus Barthel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Bundesregierung -16/1407, 16/1853, 16/2017 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft

Vom 28. Juni 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2040
16. Wahlperiode 28. 06. 2006

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Martin Zeil, Rainer Brüderle, Paul K. Friedhoff, Gudrun Kopp,
Birgit Homburger, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher,
Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke,
Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann,
Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff,
Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk,
Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer,
Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms,
Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar,
Christoph Waitz, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs
der Abgeordneten Laurenz Meyer (Hamm), Veronika Bellmann, Klaus Brähmig,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Dr. Rainer Wend, Doris Barnett, Klaus Barthel,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Bundesregierung
– Drucksachen 16/1407, 16/1853, 16/2017 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse
insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Mehr als 5 000 Gesetze und Verordnungen mit fast 90 000 Einzelvorschriften

beschränken unternehmerische Kreativität und Gestaltungskraft. Diese Regle-
mentierungskosten werden vor allem von den kleinen und mittleren Unterneh-
men getragen. Die Ausmaße der Bürokratie und die damit verbundenen Kosten
haben sich in Deutschland zu einem wesentlichen Hemmnis für das wirtschaft-
liche Wachstum und die Schaffung neuer Arbeitsplätze entwickelt. Ein großer
Teil dieser bürokratischen Hemmnisse liegt direkt im Verantwortungsbereich
der Bundesregierung. Dazu greift das von der Bundesregierung vorgelegte Ge-

Drucksache 16/2040 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

setz zu kurz. Neben den dringend nötigen großen Reformen sollten daher im
Bürokratieabbau wenigstens einige Sofortmaßnahmen zur Reduzierung der Be-
lastung bei den Betrieben ergriffen werden, die im Folgenden aufgezählt wer-
den.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. die Sonderregelung des Steuerverkürzungsgesetzes (§ 18 UStG), dass
Existenzgründer für die ersten 2 Jahre monatlich eine Umsatzsteuervor-
anmeldung abgeben müssen, wieder aufzuheben, damit Existenzgründer
entlastet werden. Dadurch werden Existenzgründer nicht mehr durch die
zusätzlichen Steuererklärungen und die damit verbundenen Verwaltungs-
kosten benachteiligt;

2. die Frist zur Aufbewahrung von Buchungsbelegen (§ 147 AO) von 10 auf
5 Jahre zu reduzieren, um eine Entlastung der Unternehmen zu erreichen
und dem neuen Datenzugriffsrechts der Finanzverwaltungen Rechnung zu
tragen;

3. die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs. 2 EStG) auf einen
Betrag von 1 000 Euro anzuheben, um den Inflations- und Preisentwick-
lungen in Deutschland Rechnung zu tragen;

4. die Grenzen der Buchführungspflicht (§ 141 AO) wie folgt zu erhöhen:

a) Für selbstbewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Flächen ist
der Wirtschaftswert auf 50 000 Euro zu erhöhen (§ 141 Abs. 1 Satz 1
Nr. 3 AO),

b) für den Gewinn aus dem Gewerbebetrieb auf 60 000 Euro (§ 141 Abs. 1
Satz 1 Nr. 4 der Abgabenordnung),

c) für den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft auf 60 000 Euro (§ 141
Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 der Abgabenordnung);

5. die Verwendungspflicht des EÜR-Formulars abzuschaffen. (§ 60 Abs. 4
EStDV);

6. die Regeln für Auswärtstätigkeiten (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG, R 37 bis 40 LStR)
zu vereinheitlichen;

7. die Bauabzugssteuer (§§ 48 bis 48d EStG) wieder abzuschaffen, da der
Ertrag in keinem Verhältnis zum Aufwand steht;

8. die Informationspflichten beim Betriebsübergang (§ 613a BGB) im Sinne
der EU-Richtlinie 2001/23/EG zu vereinfachen;

9. das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) so zu ändern, dass es erst ab einer
Betriebsgröße von mehr als 50 Mitarbeitern gilt und erst vier Jahre nach
Beginn des Arbeitsverhältnisses einsetzt;

10. das Betriebsverfassungsgesetz (§ 1 Abs. 1 BetrVG) so zu ändern, dass die
Gründung eines Betriebsrats erst in Unternehmen ab 20 Beschäftigten
möglich ist;

11. das Betriebsverfassungsgesetz (§ 9 BetrVG) so zu ändern, dass die vorge-
schriebene Anzahl der Mitglieder im Betriebsrat reduziert wird;

12. das Betriebsverfassungsgesetz (§ 38 BetrVG) so zu ändern, dass die Frei-
stellung von Betriebsratsmitgliedern erst in Unternehmen mit mehr als 500
Beschäftigten mit einem freigestellten Betriebsratsmitglied beginnt;

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2040

13. bei der angekündigten Reform der gesetzlichen Unfallversicherung eine
gesetzliche Grundlage (SGB VII) zu schaffen, nach der das gesetzliche
Sozialgerichtsverfahren unterbrochen oder gehemmt wird, solange eine
außergerichtliche Streitbeilegung mittels eines Ombudsmannes oder
Schiedsrichters läuft. Die außergerichtliche Streitbeilegungsstelle soll ein-
gerichtet und durch von Berufsgenossenschaften unabhängige Personen
besetzt werden;

14. das Berufsbildungsgesetz (§ 5 BBiG) dahin gehend zu ändern, dass es eine
Limitierung der Ausbildungsordnungen auf 10 Textseiten gibt, um den in
ihrem Umfang immer mehr ausufernden Ausbildungsordnungen eine klare,
logisch definierte und übersichtliche Struktur zu verleihen;

15. das Gaststättengesetz (§§ 2 bis 4, 8 GastG, insbesondere § 3 Abs. 1 Nr. 4
GastG) derart zu überarbeiten bzw. zu streichen, dass der Betrieb einer
Gasstätte nicht mehr erlaubnispflichtig ist, sondern dass das Gaststätten-
gewerbe als aufsichtpflichtiges Gewerbe rechtlich in die Gewerbeordnung
integriert wird (§ 38 GewO);

16. das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle anzuweisen, seine
Entscheidungen innerhalb von 3 Monaten zu fällen, um eine unzumutbar
lange Wartezeit für die beteiligten Unternehmen zu verhindern (Außen-
wirtschaftsgesetz – AWG);

17. die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (§§ 18 bis 29 StVZO) dahin gehend
zu ändern, dass Autobesitzer ihre Wagen künftig auch per Internet oder
direkt bei den Autohäusern zulassen können;

18. das zum 1. Januar 2006 in Kraft getretene Aufwendungsausgleichsgesetz
für Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten abzuschaffen;

19. das Baugesetzbuch so zu ändern, dass im Außenbereich genehmigte ältere
Gebäude erneuert oder saniert werden können, ohne dass eine kostentrei-
bende und unsinnige „Wand-für-Wand-Sanierung“ erfolgen muss.

Berlin, den 28. Juni 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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