BT-Drucksache 16/2010

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/813 - b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/814 - c) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/653 - d) zu dem Antrag der Fraktion der FDP -16/851 - e) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. -16/647 - f) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/648 - g) zu dem Antrag der Fraktion der FDP -16/954- h) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/654- i) zu dem Antrag der Fraktion der FDP -16/674- j) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. -16/927-

Vom 28. Juni 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2010
16. Wahlperiode 28. 06. 2006

Beschlussempfehlung*

des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/813 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b,
105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c)

b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/814 –

Entwurf eines Föderalismusreform-Begleitgesetzes

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Jerzy
Montag, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/653 –

Resozialisierungsziele des Strafvollzugs bewahren – Sicherheit
nicht gefährden

d) zu dem Antrag der Abgeordneten Jörg van Essen, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Mechthild Dyckmans, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
– Drucksache 16/851 –

Jugendstrafvollzug verfassungsfest gestalten
* Der Bericht der Abgeordneten Michael Grosse-Brömer, Dr. Günter Krings, Daniela Raab, Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningn), Volker
Kröning, Klaus Uwe Benneter, Dr. Carl-Christian Dressel, Joachim Stünker, Dr. Peter Danckert, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Jörg van
Essen, Wolfgang Neskovic und Wolfgang Wieland wird gesondert verteilt.

Drucksache 16/2010 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

e) zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker
Schneider (Saarbrücken), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/647 –

Föderalismusreform im Bildungsbereich

f) zu dem Antrag der Abgeordneten Krista Sager, Priska Hinz (Herborn), Kai Boris
Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/648 –

Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern in Bildung und
Wissenschaft erhalten

g) zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Uwe Barth, Patrick
Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/954 –

Innovationspakt 2020 für Forschung und Lehre in Deutschland –
Kooperationen zwischen Bund und Ländern weiter ermöglichen

h) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Reinhard Loske, Sylvia Kotting-Uhl,
Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
– Drucksache 16/654 –

Für ein effektives, europataugliches und wirtschaftsfreundliches Umweltrecht

i) zu dem Antrag der Abgeordneten Horst Meierhofer, Michael Kauch, Angelika
Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/674 –

Zukunftsfähige Rahmenbedingungen für ein wirksames Umweltrecht
im föderalen Deutschland schaffen

j) zu dem Antrag der Abgeordneten Lutz Heilmann, Eva Bulling-Schröter,
Hans-Kurt Hill, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/927 –
Ein einheitliches Umweltrecht schaffen – Kompetenzwirrwarr vermeiden

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2010

A. Problem

Zu Buchstabe a

Die bundesstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland hat sich
grundsätzlich bewährt, ist jedoch geprägt von langwierigen und komplizierten
Entscheidungsprozessen und leidet an einer übermäßigen institutionellen Ver-
flechtung von Bund und Ländern. Bei der Gesetzgebung des Bundes haben die
ausgeprägten Zustimmungsbefugnisse der Länder über den Bundesrat bei unter-
schiedlichen politischen Mehrheitsverhältnissen in Bund und Ländern immer
wieder zur Verzögerung oder sogar Verhinderung wichtiger Gesetzgebungsvor-
haben oder zu in sich nicht stimmigen Kompromissen geführt, bei denen die je-
weilige politische Verantwortlichkeit nicht oder kaum noch zu erkennen ist. Der
Anteil der zustimmungspflichtigen Gesetze ist vor allem auch wegen Regelun-
gen des Bundes über Organisation und Verfahren der Landesverwaltungen im
Laufe der Zeit erheblich gestiegen. Auf der anderen Seite wurden die Gesetzge-
bungsbefugnisse der Länder im Laufe der Zeit immer weiter zurückgedrängt.

Fehlentwicklungen haben sich auch im Bereich der Mischfinanzierungstat-
bestände durch die Tendenz zu einer dauerhaften Verfestigung aufgabenbezo-
gener Finanztransfers vom Bund an die Länder ergeben. Mischfinanzierungen
verschränken Aufgaben- und Ausgabenzuständigkeiten und engen zugleich die
Spielräume für eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung beider staatlichen
Ebenen ein.

Ausgehend von Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenzen vom Dezem-
ber 1998 und Oktober 2001 sowie einer Verständigung zwischen den Regierungs-
chefs des Bundes und der Länder vom Dezember 2001 erfolgte eine erste kritische
Überprüfung der bundesstaatlichen Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenver-
teilung. Auf der Grundlage einer im Jahr 2002 von zwei Bund/Länder-Arbeits-
gruppen formulierten Bestandsaufnahme und Problembeschreibung wurden zu-
nächst auf Regierungsebene Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zu einer
Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung aufgenommen, bis im Oktober
2003 Bundestag und Bundesrat eine Kommission zur Modernisierung der bun-
desstaatlichen Ordnung eingesetzt haben. Sie vermochte sich jedoch bis zur
abschließenden Sitzung am 17. Dezember 2004 nicht auf ein gemeinsames
Reformkonzept zu einigen. Auf der Grundlage dieser Beratungen sowie der
zunächst im Frühjahr 2005 und dann nach der Wahl zum 16. Deutschen Bundes-
tag wieder aufgenommenen politischen Gespräche wurde im Koalitionsvertrag
vom 18. November 2005 eine Einigung über die nunmehr umzusetzende Föde-
ralismusreform erzielt.

Zu Buchstabe b

Der Entwurf steht im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Grundgesetzes (vgl. Buchstabe a) und enthält die für dessen
Inkrafttreten notwendigen Folgeregelungen auf einfach-rechtlicher Ebene.

Zu Buchstabe c

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wendet sich mit ihrem Antrag gegen
eine Verlagerung der Gesetzgebungskompetenzen auf die Länder für den
Bereich des Strafvollzugs, des Jugendstrafvollzugs und dem Vollzug der U-Haft.
Es drohe der Verlust einheitlicher Standards, einer einheitlichen Rechtsprechung
und eines hinreichenden Rechtsschutzes für Gefangene.

Zu Buchstabe d
Die Fraktion der FDP bemängelt in ihrem Antrag das Fehlen einer inhaltlichen
Konzeption für ein Jugendstrafvollzugsgesetz und für die Finanzierbarkeit des

Drucksache 16/2010 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Jugendstrafvollzugs und fordert die Bundesregierung auf, den Jugendstraf-
vollzug auf eine verfassungsfeste Grundlage zu stellen.

Zu Buchstabe e

Die Fraktion DIE LINKE. fordert u. a. die Bundesregierung auf, den bildungs-
politischen Bereich aus der Föderalismusreform zunächst auszuklammern und
gemeinsam mit den Ländern einen neuen Vorschlag unter Einbeziehung von
bildungspolitischen Organisationen und den Interessenvertretungen der Schüle-
rinnen/Schüler, Auszubildenden, Studierenden und der Beschäftigten im Bil-
dungsbereich zu erarbeiten. Die Reform des Föderalismus im Bildungsbereich
solle vorrangig dazu genutzt werden, die bestehende soziale Ungleichheit im
Bildungssystem zu verringern, die Durchlässigkeit zwischen verschiedenen
Bildungsphasen zu erhöhen, einheitliche und abgesicherte Arbeitsbedingungen
für die in Bildung und Wissenschaft Beschäftigten zu erhalten und mehr Mobi-
lität zu ermöglichen. Ein wettbewerbsföderalistischer Ansatz sei nicht geeignet,
um dieses Ziel zu realisieren.

Zu Buchstabe f

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gibt in ihrem Antrag zu bedenken,
dass bei der Reform der bundesstaatlichen Ordnung wichtige Ziele und Interes-
sen des Bildungs- und Wissenschaftsbereiches gefährdet oder die Bedingungen
für ihre Realisierung verschlechtert werden könnten. Bildung, Wissenschaft und
Forschung seien von zentraler Bedeutung für die zukünftige Entwicklung von
Wohlstand, Beschäftigung, Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit, aber auch
entscheidend für die individuelle Chance auf gesellschaftliche Teilhabe und ein
selbstbestimmtes Leben. Falsche Weichenstellungen – auch verfassungsrecht-
licher Art – könnten zu einer Verschärfung regionaler Disparitäten und einer
Zunahme sozialer Ungerechtigkeit beim Zugang zu Bildung und Beschäftigung
führen.

Zu Buchstabe g

Die Fraktion der FDP hebt in ihrem Antrag hervor, dass in Deutschland ein
Innovationspakt für Forschung und Lehre erforderlich sei, der den Hochschulen,
den außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft gleicher-
maßen die dringend erforderlichen Impulse für Investitionen in Ausbildung,
Forschung und Entwicklung gebe und Investitionen als Innovationen am Markt
durchsetze. Die Reform der bundesstaatlichen Ordnung in Deutschland dürfe
am Ende nicht dazu führen, dass die Hochschul- und Forschungsförderung von
Bund und Ländern hinter dem bislang Erreichten zurückbleibe. Es dürfe auch
nicht sein, dass die bisherige, insgesamt erfolgreiche Kooperation durch einen
Wettbewerb der Länder um die besten Einzelvereinbarungen mit dem Bund
abgelöst werde.

Zu Buchstabe h

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt in ihrem Antrag fest, dass die
im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD geplanten Änderungen dem
Anspruch nicht gerecht würden, eine klare, einheitliche Neuordnung des Um-
weltrechts zu erreichen. Es sei zu befürchten, dass der Umweltschutz noch
lückenhafter und unsystematischer in der Verfassung verankert wäre als bisher.

Zu Buchstabe i

Die Fraktion der FDP hebt in ihrem Antrag ebenfalls hervor, dass die Kompe-

tenzzuweisungen zwischen Bund und Ländern unter anderem auch im Bereich
der Umweltgesetzgebung neu zu ordnen seien. Dazu müssten die bisher zersplit-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/2010

terten Kompetenzen zwischen Bund und Ländern zusammengefasst und die
Zuständigkeiten bei Planung, Ausführung und Kontrolle klarer gefasst werden.

Auf eine Kompetenz der Länder zur Abweichungsgesetzgebung im Bereich des
Umweltrechts solle verzichtet werden und darauf hingewirkt werden, dass die
Länder ihre Position überdenken und für ein effektives, europataugliches und
wirtschaftsfreundliches Umweltrecht auf die Abweichungsmöglichkeiten ver-
zichten und diesem Vorschlag zustimmen.

Zu Buchstabe j

Die Fraktion DIE LINKE. hebt ebenfalls hervor, dass eine grundgesetzliche
Neuordnung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern im Umweltrecht
dringend erforderlich sei.

Die Bundesregierung soll u. a. dazu aufgefordert werden, das Umweltrecht im
Grundgesetz unter einem eigenen Kompetenztitel „Recht der Umwelt“ inner-
halb der konkurrierenden Gesetzgebung zusammenzufassen und ein generelles
Abweichungsrecht der Länder im Umweltrecht nicht vorzusehen.

B. Lösung

Zu den Buchstaben a und b

Annahme der Gesetzentwürfe auf Drucksachen 16/813 und 16/814 in geän-
derter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Zu den Buchstaben c bis j

Einvernehmliche Erledigterklärung

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 16/2010 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Gesetzentwurf – Drucksache 16/813 – mit folgenden Maßgaben, im
Übrigen unverändert anzunehmen:

a) Artikel 1 Nr. 5 wird wie folgt geändert:

aa) In Buchstabe a wird die Angabe „24 (ohne das Recht der Luftrein-
haltung und der Lärmbekämpfung),“ gestrichen.

bb) In Buchstabe b wird der neu gefasste Absatz 3 wie folgt geändert:

aaa) In Satz 1 Nr. 2 wird vor dem Wort „Grundsätze“ das Wort
„allgemeinen“ eingefügt.

bbb) In Satz 2 werden die Wörter „von zwei Dritteln der Stimmen“
gestrichen.

b) Artikel 1 Nr. 7 wird wie folgt geändert:

aa) Buchstabe a Doppelbuchstabe aa wird wie folgt gefasst:

,aa) In Nummer 1 werden die Wörter „und den Strafvollzug“ gestri-
chen und nach dem Wort „Verfahren“ die Wörter „(ohne das
Recht des Untersuchungshaftvollzugs)“ eingefügt.‘

bb) In Buchstabe a Doppelbuchstabe mm werden in der neu gefassten
Nummer 24 die Wörter „(ohne Sport und Freizeitlärm und Lärm von
Anlagen mit sozialer Zweckbestimmung)“ durch die Wörter „(ohne
Schutz vor verhaltensbezogenem Lärm)“ ersetzt.

c) In Artikel 1 Nr. 9 wird der neu gefasste Artikel 84 Abs. 1 des Grund-
gesetzes wie folgt geändert:

aa) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:

„Hat ein Land eine abweichende Regelung nach Satz 2 getroffen,
treten in diesem Land hierauf bezogene spätere bundesgesetzliche
Regelungen der Einrichtung der Behörden und des Verwaltungsver-
fahrens frühestens sechs Monate nach ihrer Verkündung in Kraft, so-
weit nicht mit Zustimmung des Bundesrates anderes bestimmt ist.“

bb) Im neuen Satz 4 wird die Angabe „2 und“ gestrichen.

d) In Artikel 1 Nr. 13 wird der neu gefasste Artikel 91b Abs. 1 des Grund-
gesetzes wie folgt gefasst:

„(1) Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen
überregionaler Bedeutung zusammenwirken bei der Förderung von:

1. Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außer-
halb von Hochschulen;

2. Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen;

3. Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten.

Vereinbarungen nach Satz 1 Nr. 2 bedürfen der Zustimmung aller Länder.“

e) In Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b wird der neu gefasste Absatz 4 wie folgt
gefasst:

„(4) Bundesgesetze, die Pflichten der Länder zur Erbringung von Geld-

leistungen, geldwerten Sachleistungen oder vergleichbaren Dienstleistun-
gen gegenüber Dritten begründen und von den Ländern als eigene Ange-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/2010

legenheit oder nach Absatz 3 Satz 2 im Auftrag des Bundes ausgeführt
werden, bedürfen der Zustimmung des Bundesrates, wenn daraus entste-
hende Ausgaben von den Ländern zu tragen sind.“

f) In Artikel 1 Nr. 17 wird im neu eingefügten Artikel 104b des Grund-
gesetzes der Absatz 1 wie folgt geändert:

aa) Nach dem Wort „kann“ werden die Wörter „ , soweit dieses Grund-
gesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleiht,“ eingefügt.

bb) Satz 2 wird gestrichen.

g) In Artikel 1 Nr. 22 wird der neu eingefügte Artikel 125b des Grund-
gesetzes wie folgt geändert:

aa) In Absatz 1 Satz 3 werden nach dem Wort „wenn“ die Wörter „und
soweit“ eingefügt.

bb) In Absatz 2 wird die Angabe „2009“ durch die Angabe „2008“
ersetzt.

2. den Gesetzentwurf – Drucksache 16/814 – mit folgender Maßgabe, im
Übrigen unverändert anzunehmen:

In Artikel 13 wird in § 5 Abs. 4 die Angabe „3“ durch die Angabe „4“
ersetzt.

3. den Antrag – Drucksache 16/653 – für erledigt zu erklären,

4. den Antrag – Drucksache 16/851 – für erledigt zu erklären,

5. den Antrag – Drucksache 16/647 – für erledigt zu erklären,

6. den Antrag – Drucksache 16/648 – für erledigt zu erklären,

7. den Antrag – Drucksache 16/954 – für erledigt zu erklären,

8. den Antrag – Drucksache 16/654 – für erledigt zu erklären,

9. den Antrag – Drucksache 16/674 – für erledigt zu erklären,

10. den Antrag – Drucksache 16/927 – für erledigt zu erklären.

Berlin, den 28. Juni 2006

Der Rechtsausschuss

Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Michael Grosse-Brömer
Berichterstatter

Dr. Günter Krings
Berichterstatter

Daniela Raab
Berichterstatterin

Siegfried Kauder
(Villingen-Schwenningen)
Berichterstatter

Volker Kröning
Berichterstatter

Klaus Uwe Benneter
Berichterstatter

Dr. Carl-Christian Dressel
Berichterstatter

Joachim Stünker
Berichterstatter

Dr. Peter Danckert
Berichterstatter

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Berichterstatterin

Jörg van Essen
Berichterstatter

Wolfgang Neskovic
Berichterstatter
Wolfgang Wieland
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.