Vom 28. Juni 2006
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1979
16. Wahlperiode 28. 06. 2006
Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/1620 –
Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht
im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern
A. Problem
Der umfangreiche und mittlerweile kaum noch zu überblickende Normen-
bestand der Bundesrepublik Deutschland ist immer wieder Anlass zu öffent-
licher Kritik und stellt eine nicht unerhebliche Belastung für die Rechtsanwen-
dung dar. Daher besteht für Vorschriften des Bundesrechts, die zwar formal
gelten, heute aber keine praktische Wirkung mehr entfalten, die Notwendigkeit,
sie aus dem Bestand des geltenden Rechts zu entfernen.
B. Lösung
Alle Ressorts haben sich daher im Rahmen der 2003 gestarteten Initiative
Bürokratieabbau verpflichtet, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich eine
Rechtsbereinigung durchzuführen. Dabei erfolgt die Bereinigung des Bundes-
rechts schrittweise und ist als fortlaufender Prozess angelegt. Ziel ist es, das
Bundesrecht von nicht mehr benötigten Vorschriften zu befreien und es so
übersichtlicher, verständlicher und zeitgemäßer zu machen. Der vorliegende
Gesetzentwurf widmet sich primär dem in der Zuständigkeit des Bundesminis-
teriums des Innern liegenden einigungsbedingten Recht und bereinigt es um all
die das Beitrittsgebiet betreffenden Übergangsregelungen, die 15 Jahre nach
der Wiedervereinigung ihre Bedeutung verloren haben.
Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE.
C. Alternativen
Gleichermaßen geeignete Alternativen sind nicht ersichtlich. Insbesondere ver-
mag eine allmähliche, unsystematische Rechtsbereinigung aus Anlass von
ohnehin vorgesehenen Novellierungen der Fachgesetze und -verordnungen
oder die Erstellung eines ressortübergreifenden Rechtsbereinigungsgesetzes
keinen gleichermaßen zügigen und umfassenden Rechtsbereinigungserfolg zu
erzielen.
Drucksache 16/1979 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Die Regelung verursacht keine unmittelbaren Haushaltsausgaben.
2. Vollzugsaufwand
Vollzugsaufwand ist nicht zu erwarten.
E. Sonstige Kosten
Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Ver-
braucherreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1979
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/1620 anzunehmen.
Berlin, den 28. Juni 2006
Der Innenausschuss
Sebastian Edathy
Vorsitzender
Hans-Werner Kammer
Berichterstatter
Maik Reichel
Berichterstatter
Gisela Piltz
Berichterstatterin
Ulla Jelpke
Berichterstatterin
Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin
Drucksache 16/1979 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Hans-Werner Kammer, Maik Reichel, Gisela Piltz,
Ulla Jelpke und Silke Stokar von Neuforn
Der Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 16/1620
wurde in der 37. Sitzung des Deutschen Bundestages am
1. Juni 2006 an den Innenausschuss federführend über-
wiesen.
Der Innenausschuss hat dem Gesetzentwurf in seiner
16. Sitzung am 28. Juni 2006 mit den Stimmen der Fraktio-
nen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. zugestimmt.
Berlin, den 28. Juni 2006
Hans-Werner Kammer
Berichterstatter
Maik Reichel
Berichterstatter
Gisela Piltz
Berichterstatterin
Ulla Jelpke
Berichterstatterin
Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin