BT-Drucksache 16/1960

Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan im Rahmen der Internationalen Sicherheitsbeistandstruppe

Vom 23. Juni 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1960
16. Wahlperiode 23. 06. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Norman Paech, Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche,
Wolfgang Gehrcke, Michael Leutert und der Fraktion DIE LINKE.

Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan im Rahmen der Internationalen
Sicherheitsbeistandstruppe

Am 22. Dezember 2001 erteilte der Deutsche Bundestag erstmals ein Mandat
für den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan im Rahmen der Internationalen
Sicherheitsbeistandstruppe (ISAF) (Bundestagsdrucksache 14/7930). Es wurde
zuletzt am 28. September 2005 für weitere zwölf Monate bis zum 13. Oktober
2006 verlängert (Bundestagsdrucksache 15/5996). Die Bundeswehr ist damit
seit fast fünf Jahren in Afghanistan präsent. Eine Evaluation dieses Einsatzes hat
die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bislang nicht vorgelegt.

Seit Beginn der Mission wurden das Einsatzgebiet des deutschen ISAF-Kontin-
gents, dessen Kompetenzen und dessen Umfang schrittweise und kontinuierlich
ausgeweitet. Zu Beginn war der Einsatz auf die Hauptstadt Kabul, einen Umfang
von 1 200 Soldaten und einen Zeitraum von sechs Monaten begrenzt. 2003 wur-
de das Mandat auf einen Personalumfang von 2 250 erweitert. Erstmals dufte die
Bundeswehr von da an auch außerhalb Kabuls, im Rahmen der so genannten
Provincial Reconstruction Teams (PRT), eingesetzt werden. Bei der letzten Ver-
längerung im September 2005 wurde das Einsatzgebiet der Bundeswehr auf den
gesamten Norden des Landes ausgeweitet und der zulässige Gesamtumfang auf
eine Personalstärke von 3 000 erhöht.

Im Dezember 2005 beschlossen die NATO-Außenminister den Einsatz in
Afghanistan „auf eine neue Stufe anzuheben“ (vgl. Kommuniqué, Treffen des
Nordatlantikrates auf Ebene der Außenminister am 8. Dezember 2005 in Brüssel,
Press Release [2005] 158). In zwei Schritten soll das ISAF-Einsatzgebiet auf
den Süden (ab Juli 2006) und den Osten des Landes (ab Herbst 2006) ausgedehnt
werden – beides Regionen, in denen zuvor vor allem Streitkräfte der Vereinigten
Staaten von Amerika als Teil der Operation Enduring Freedom (OEF) agierten.

Parallel zur geographischen Ausweitung wurden mit den NATO-Beschlüssen
auch die Kompetenzen der ISAF erweitert und die Kommandostrukturen enger
mit denen der OEF verknüpft. Es ist außerdem vorgesehen, die ISAF-Truppen
durch „robuste Reservekräfte“ (NATO-Kommuniqué) zu verstärken.

Auch im fünften Jahr des ISAF-Mandats liegt dem Deutschen Bundestag kein

langfristiges Konzept der Bundesregierung für den Einsatz der Bundeswehr in
Afghanistan vor. Dem Deutschen Bundestag ist nicht bekannt, von welcher Dauer
die Bundesregierung bei der Planung des Einsatzes ausgeht. Ebenso liegen dem
Parlament keine Informationen darüber vor, ob und inwieweit die Bundesregie-
rung plant, künftig abermalige Ausweitungen des Mandats zu beantragen. Dem
Deutschen Bundestag wurden zu keinem Zeitpunkt Kriterien vorgelegt, anhand
derer die Bundesregierung den Erfolg oder den Misserfolg des Einsatzes bewertet.

Drucksache 16/1960 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Lage in Afghanistan

1. a) Inwieweit hat sich seit der letzten Verlängerung des Mandats für die Teil-
nahme der Bundeswehr am ISAF-Einsatz die Lage in Afghanistan verbes-
sert oder verschlechtert?

b) Inwieweit hat sich Lage außerhalb der Hauptstadt Kabul, insbesondere im
Süden des Landes, seit der letzten Mandatsverlängerung verbessert oder
verschlechtert?

2. a) Inwieweit hat sich die Menschenrechtssituation in Afghanistan, insbeson-
dere außerhalb der Hauptstadt Kabul, seit der letzten Mandatsverlänge-
rung verbessert oder verschlechtert?

b) Inwieweit hat sich die Lage der afghanischen Frauen, insbesondere außer-
halb der Hauptstadt Kabul, seit der letzten Mandatsverlängerung verbes-
sert oder verschlechtert?

3. a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass der Mai
2006 der Kalendermonat mit den meisten gewalttätigen Auseinanderset-
zungen seit dem Jahr 2002 war?

b) Wenn nein, in welcher Phase seit Beginn des Einsatzes hat es nach Auf-
fassung der Bundesregierung mehr gewalttätige Auseinandersetzungen in
Afghanistan gegeben?

c) Wenn ja, inwieweit schwächt oder stärkt diese Feststellung nach Auffas-
sung der Bundesregierung die Bilanz des ISAF-Einsatzes?

4. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des US-Botschafters in Kabul,
der für das laufende Jahr eine weitere Verschärfung der Situation in Afgha-
nistan erwartet (vgl. DER SPIEGEL vom 22. Mai 2006)?

5. a) Wie hoch ist nach Informationen der Bundesregierung die Zahl und der
Umfang der bewaffneten Gruppen im bisherigen und im künftigen Ein-
satzgebiet der ISAF?

b) Welche Erfolge hatten die Bemühungen um eine Entwaffnung von Milizen?

6. a) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über Hafteinrichtungen
der US-Streitkräfte in Afghanistan und über die dortigen Haftbedingun-
gen?

b) Wie viele solcher Einrichtungen existieren unter welcher Bezeichnung
und an welchen Orten in Afghanistan?

c) Wie viele Menschen werden dort auf welcher rechtlichen Grundlage fest-
gehalten?

d) Auf welche Art hat sich die Bundesregierung über die Haftbedingungen in
den US-Hafteinrichtungen informiert und gegebenenfalls für die Rechte
der Inhaftierten eingesetzt?

II. Einsatz der Bundeswehr

7. Arbeitet die Bundeswehr in Afghanistan auch dann mit Gruppierungen und
Einzelpersonen zusammen wenn der Bundesregierung Informationen vorlie-
gen, dass diese

a) an der Produktion oder dem Handel mit Opium beteiligt sind,

b) Privatarmeen betreiben, die die Autorität der afghanischen Zentralregie-
rung schwächen,
c) an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind,

d) die Rechte von Frauen einschränken?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1960

8. Inwieweit hat sich die Bundesregierung bei verbündeten Truppen in Afgha-
nistan für die Einhaltung von Menschenrechten, insbesondere für die Rech-
te von Internierten eingesetzt?

9. Wie hat sich der Anteil der personellen, materiellen und finanziellen Auf-
wendungen für die Eigensicherung der Stützpunkte (und der Patrouillen)
seit Beginn des Einsatzes entwickelt im Vergleich zu den gesamten perso-
nellen, materiellen und finanziellen Aufwendungen der Bundeswehr für den
ISAF-Einsatz (bitte mit Prozentangaben)?

10. a) Wie viele Mitarbeiter der Bundeswehrverwaltung waren in den Jahren
2002 bis 2005 für das deutsche ISAF-Kontingent in Afghanistan?

b) Wurden im Rahmen des ISAF-Einsatzes Einheiten der Division Spe-
zielle Operationen (DSO), der Division Luftbewegliche Operationen
(DLO) oder des Kommandos Spezialkräfte (KSK) in Afghanistan einge-
setzt, und wenn ja, wann und in welchem Umfang?

c) Trifft es zu, dass Sanitätssoldaten und Sanitätssoldatinnen der Bundes-
wehr im Rahmen der ISAF für bewaffnete Wachdienste eingeteilt wer-
den?

11. a) Mit welchen auch in Deutschland ansässigen Unternehmen wurden
Dienstleistungsverträge für die Durchführung des ISAF-Einsatzes abge-
schlossen?

b) Wie viele von Unternehmen beschäftigte Personen befanden sich durch-
schnittlich im Auftrag der Bundeswehr in Afghanistan?

III. Ausweitung des ISAF-Mandats

12. Wie werden sich, nach vollständiger Umsetzung der vom NATO-Nordatlan-
tikrat auf der Ebene der Außenminister am 8. Dezember 2005 gefällten Be-
schlüsse, die Aufgaben der ISAF insgesamt verändern?

13. a) Welche Auswirkungen hat der NATO-Beschluss zur Ausweitung des
ISAF-Auftrags auf die im Rahmen des ISAF-Mandats eingesetzten Sol-
datinnen und Soldaten der Bundeswehr in Bezug auf die Einsatzorte, die
Einsatzaufgaben, die operativen Einsatzrichtlinien und die Zusammen-
arbeit mit OEF-Einheiten?

b) Welche Bundeswehreinheiten werden ab wann und in welchem Umfang
für Unterstützungsmaßnahmen der ISAF im Süden und Osten Afghanis-
tans zur Verfügung gestellt?

14. Wie wird sich die Truppenstärke der ISAF durch die Ausdehnung des mili-
tärischen Einsatzgebietes auf ganz Afghanistan verändern (bitte aufgeteilt
nach so genannten Aufwuchsphasen)?

15. a) Sind die vom Nordatlantikrat definierten neuen Aufgaben der ISAF voll-
ständig durch das vom Deutschen Bundestag erteilte Mandat vom Sep-
tember 2005 (Bundestagsdrucksache 15/5996) abgedeckt?

b) Plant die Bundesregierung die Bereitstellung von strategischen Reser-
vekräften für Afghanistan, und wenn ja, welche Einheiten für welchen
Zeitraum?

c) Wäre derzeit die Bereitstellung deutscher Einheiten für die strategische
Reserve in Afghanistan durch das Mandat des Deutschen Bundestages
abgedeckt?

Drucksache 16/1960 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

16. a) Gibt es Tätigkeiten und Einsätze innerhalb des ISAF-Kommandos, an
denen sich Angehörige der Bundeswehr nicht beteiligen dürfen (sog. na-
tional caveats)?

b) Wenn ja, welche Aufgaben sind das?

c) Wenn ja, wie interpretiert die Bundesregierung die Äußerung des ISAF-
Kommandeurs (Commander ISAF), Lt. Gen. David J. Richards, wonach
er als Kommandeur in Afghanistan in einem „caveat free environment“
agieren könne (vgl. Minister Cetin Speeking Notes, Change of Com-
mand Press Conference, 4. May 2006)?

d) Wenn nein, aus welchen Passagen in den relevanten Beschlüssen des
Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 15/5996) zieht die Bun-
desregierung den Schluss, dass Kampfeinsätze vom ISAF-Mandat des
Deutschen Bundestages abgedeckt sind?

e) Welche bestehenden Einschränkungen (national caveats) hat die Bundes-
regierung im Zuge der ISAF-Ausweitung wann aufgehoben?

17. Inwieweit ändern sich durch die Ausweitung des ISAF-Einsatzes auf ganz
Afghanistan die Einsatzrichtlinien (rules of engagement) für die Bundes-
wehrsoldaten?

18. Wäre es aufgrund des NATO-Beschlusses vom Dezember 2005 nach Auf-
fassung der Bundesregierung notwendig, bei einem eventuellen Antrag auf
erneute Mandatsverlängerungen durch den Deutschen Bundestag, die
Befugnisse der Bundeswehr im Rahmen der ISAF auszuweiten?

19. a) Welche Konsequenzen hat die Ausweitung des ISAF-Einsatzes für die
Bewaffnung der Bundeswehr und die Zusammensetzung der eingesetz-
ten Einheiten?

b) Machen die Beschlüsse der NATO nach Auffassung der Bundesregie-
rung das Bereitstellen von militärischen Fähigkeiten durch die Bundes-
wehr notwendig, über die das deutsche ISAF-Kontingent bislang nicht
verfügte, und wenn ja, welche sind das?

20. Geht die Bundesregierung davon aus, aufgrund der Ausweitung der NATO-
Mission, häufiger Einheiten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) in Af-
ghanistan einzusetzen?

21. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die bislang mit anderen Einsatz-
regeln ausgestatteten OEF-Einheiten der USA und Kanadas nach Auswei-
tung des ISAF-Einsatzgebietes auf die Ostprovinzen Afghanistans sich an
die gültigen ISAF-Einsatzregeln halten werden?

22. Welche Regelungen haben die NATO-Staaten für den Umgang mit Perso-
nen getroffen, die im Rahmen von ISAF-Einsätzen gefangen genommen
werden?

23. a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Personen, die von der Bun-
deswehr festgesetzt und den afghanischen Sicherheitsbehörden über-
geben wurden, nicht in Staaten verbracht werden, in denen gefoltert
wird?

b) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Personen, die an afghanische
Behörden übergeben werden, dort nicht misshandelt oder an die US-
Streitkräfte oder die US- Geheimdienste übergeben werden?

c) Wie viele Kämpfer hat die Bundeswehr bislang während es ISAF-Einsat-
zes festgenommen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/1960

IV. Verhältnis zur Operation Enduring Freedom (OEF)

24. a) Welche Konsequenzen hat die geographische Ausweitung des ISAF-Auf-
trags durch die NATO-Außenminister nach Auffassung der Bundesregie-
rung auf die Zusammenarbeit von ISAF und OEF?

b) Auf welche unter OEF tätigen Einheiten und auf welche für die OEF be-
reitgestellte Infrastruktur darf die ISAF zurückgreifen?

c) Welche Unterstützungsaufgaben dürfen Einheiten oder Kommandeure
der ISAF für OEF-Kampfeinsätze erbringen?

25. Wie definiert die Bundesregierung nach der Umsetzung der Beschlüsse des
Nordatlantikrates vom 8. Dezember 2005 die Trennung zwischen den Auf-
gaben der ISAF und der OEF in Afghanistan?

26. In welcher Weise werden sich künftig unter dem ISAF-Mandat eingesetzte
Angehörige der Bundeswehr an Einsätzen zur Aufstandsbekämpfung
(Counterinsurgency Operations) in Afghanistan beteiligen?

27. Wie werden die ISAF-Soldaten der Bundeswehr in die Lage versetzt, zwi-
schen Aufständischen und Terroristen zu unterscheiden?

28. Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass im „Süden und Os-
ten Afghanistans“ das „Rückzugsgebiet verbliebener militärischer opposi-
tioneller Kräfte und noch existierender terroristischer Gruppierungen der
Taliban-, Al Q’aida- und Hekmatyar-Anhänger“ liegt (vgl. Antrag der Bun-
desregierung vom 21. September 2005, Bundestagsdrucksache 15/5996)?

29. Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass die „Bekämpfung
dieser Kräfte“ (siehe vorherige Frage) der „Hauptauftrag der Operation
Enduring Freedom (OEF)“ ist (vgl. Antrag der Bundesregierung vom
21. September 2005, Bundestagsdrucksache 15/5996)?

30. a) Welche Auswirkungen haben die NATO-Beschlüsse auf die Komman-
dostruktur der ISAF und deren Verhältnis zur OEF?

b) In welchem Verhältnis steht der „Commander Combined Forces Com-
mand-Afghanistan“, ein General der US-Streitkräfte, einerseits zu den
Operationen der ISAF und andererseits zu denen der OEF?

31. a) Welche Konsequenzen für die Zusammenarbeit zwischen OEF und ISAF
hätte eine Übernahme des ISAF-Kommandos durch die US-Streitkräfte?

b) Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen (vgl. Agence France
Press vom 6. Juni 2006), wonach Anfang 2007 das ISAF-Kommando an
die US-Streitkräfte übergehen soll?

32. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des NATO Senior Civilian
Representative in Afghanistan, dass die ISAF mit der Erweiterung des
NATO-Auftrags die meisten Aufgaben des Combined Forces Command –
Afghanistan (CFC-A) übernehmen wird (vgl. Minister Cetin Speeking
Notes, Change of Command Press Conference, 4. May 2006)?

33. a) Besteht die Bundesregierung weiterhin auf einer Trennung von ISAF und
OEF?

b) Wenn ja, aus welchen Gründen?

c) Widerspricht es dem Prinzip der Trennung beider Einsätze, wenn zent-
rale Führungsfunktionen von ISAF und OEF mit denselben Personen be-
setzt werden?

d) Ist die Trennung zwischen ISAF und OEF nach Auffassung der Bundes-
regierung für die Bevölkerung Afghanistans deutlich erkennbar?

Drucksache 16/1960 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

34. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung zulässig und möglich im Rah-
men des ISAF-Mandats des Deutschen Bundestages in Afghanistan ein-
gesetzte Einheiten oder Angehörige der Bundeswehr im Rahmen der OEF
einzusetzen?

V. Opiumökonomie

35. Welche Faktoren haben nach Auffassung der Bundesregierung zu der star-
ken Vergrößerung der Schlafmohnanbaufläche in Afghanistan seit 2001 bei-
getragen (vgl. United Nations Office on Drugs and Crime, 2005 World Drug
Report)?

36. a) Inwieweit hält die Bundesregierung militärische Mittel für geeignet, um
gegen den Schlafmohnanbau vorzugehen?

b) Trifft es zu, dass deutsche ISAF-Soldaten die afghanische Regierung bei
der Bekämpfung des Schlafmohnanbaus oder des Opiumhandels unter-
stützen, und wenn ja, mit welchen Mitteln?

37. a) Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Aktivitäten der Firma
DynCorp International, insbesondere bei der bewaffneten Vernichtung
von Schlafmohnanbauflächen?

b) Welche Handlungsanweisungen haben Bundeswehrangehörige im ISAF-
Einsatz für den Umgang und die Zusammenarbeit mit Angestellten der
Firma DynCorp International?

38. a) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Bundeswehr in Afgha-
nistan mit Personen oder Gruppen zusammenarbeitet, die am Schlaf-
mohnanbau und Opiumhandel beteiligt sind?

b) Sind nach Informationen der Bundesregierung Mitglieder der von der
ISAF gestützten afghanischen Zentralregierung oder afghanische Pro-
vinzgouverneure am Schlafmohnanbau und Opiumhandel beteiligt, und
wenn ja, welche sind das?

39. a) In welcher Form unterhält die Bundeswehr Kontakte zu Abdul Raschid
Dostum?

b) Was ist der Bundesregierung über die Beteiligung von Abdul Raschid
Dostum am Schlafmohnanbau und Opiumhandel bekannt?

VI. Perspektive

40. a) Welche zeitliche Dimension hat die Bundesregierung bei der Planung des
ISAF-Einsatzes im Blick?

b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass der von
ihr betriebene Ausbau des Stützpunktes „Camp Marmal“ bei Masar-i-
Scharif auf eine langjährig angelegte Präsenz der Bundeswehr in Afgha-
nistan hindeutet?

41. Welche Kriterien zur Evaluation des ISAF-Einsatzes nutzt die Bundesregie-
rung, um zu entscheiden, ob die Beantragung weiterer Mandatsverlängerun-
gen sinnvoll, effektiv und verantwortbar ist?

42. a) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es für jeden militärischen
Einsatz ein Ausstiegsszenario (exit strategy) geben sollte?

b) Wäre die Bundesregierung, falls sich die Lage in Afghanistan aus Sicht
der Bundesregierung verschlechtert, bereit und in der Lage den ISAF-
Einsatz für gescheitert zu erklären und die Bundeswehr aus Afghanistan
abzuziehen?

Berlin, den 23. Juni 2006
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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