BT-Drucksache 16/1727

Einheitlicher Standard im Bereich mobiler audio-visueller Dienste (Handy-TV)

Vom 31. Mai 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1727
16. Wahlperiode 31. 05. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christoph Waitz, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Christian
Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher,
Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke,
Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Joachim Günther (Plauen),
Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb,
Hellmut Königshaus, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht,
Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt,
Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Detlef Parr, Cornelia Pieper,
Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil,
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Einheitlicher Standard im Bereich mobiler audio-visueller Dienste (Handy-TV)

Die Technologie zum mobilen Empfang von Fernsehsignalen steht auch in
Deutschland vor dem Durchbruch. Im Sommer 2006 werden in verschiedenen
Großstädten Deutschlands anlässlich der Fußballweltmeisterschaft erstmals
Handy-Fernsehprogramme ausgestrahlt. Hierbei werden Leistungsfähigkeit und
Nutzbarkeit dieser neuen Fernsehstandards erstmals zu testen sein. Die Ein-
führung dieser Fernsehstandards ist mit beträchtlichen Wachstumschancen für
die deutsche Industrie verbunden. Aktuell werden drei Standards für die Ver-
breitung des mobilen Fernsehangebots angeboten: DMB, DVB-H oder UMTS.
Die Vergabe der Frequenzen für die neuen Standards DMB und DVB-H erfolgt
jeweils für das Gebiet einzelner Bundesländer. Die getrennte Vergabe hat in der
Vergangenheit bereits zu Streit zwischen Bundesländern über die Frage geführt,
welcher technische Standard zu bevorzugen sei. Die Standards DMB und
DVB-H sind untereinander nicht kompatibel.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche mobile Fernsehtechnologie eignet sich nach Meinung der Bundes-
regierung für ein langfristig gesichertes und qualitativ hochwertiges mobiles
Fernsehangebot, und welcher Standard ist nach Auffassung der Bundesregie-
rung aus industriepolitischer Sicht zu favorisieren?

2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bevorzugung unterschiedlicher Stan-
dards in verschiedenen Bundesländern?

3. Wie kann die sich abzeichnende „digitale Kluft“, die durch die alleinige oder
parallele Erteilung von Frequenzen für die Standards DMB und DVB-H ver-
ursacht wird, in Deutschland verhindert werden?

Drucksache 16/1727 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Wie kann sichergestellt werden, dass bis zum Ende des Jahres 2006 eine
flächendeckende Vergabe von Lizenzen für mobile audiovisuelle Dienste
erreicht wird?

5. Was wird gegenwärtig von Seiten der Bundesregierung dafür getan, um
Investitionen für mobile audio-visuelle Dienste im DVB-H-Standard zu
ermöglichen und zu fördern?

6. Bis wann rechnet die Bundesregierung mit der flächendeckenden Ein-
führung des mobilen Fernsehens in Deutschland?

7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung verschiedener Telekommunika-
tionsanbieter, Frequenzen für DVB-H müssten aus einer Hand – und nicht
durch jede Landesmedienanstalt getrennt – vergeben werden, und wie be-
gründet sie ihre Auffassung?

8. Warum ist die bundesweite Verwaltung und Zuweisung von Frequenzen, die
dem Rundfunk zugewiesen sind, nicht Gegenstand der Beratungen zur
Föderalismusreform?

9. Welchen Einfluss nimmt die Bundesregierung, um die Einführung eines
bundeseinheitlichen Standards für mobiles Fernsehen zu fördern?

10. Welche Probleme sind nach Auffassung der Bundesregierung noch bis zur
Einführung des neuen Standards zu lösen?

11. Sieht die Bundesregierung mit der Einführung des mobilen Fernsehens
einen neuen Markt im Sinne des § 9a TKG-E für gegeben, und welche
Erwägungen liegen dieser Auffassung zugrunde?

12. Wie beurteilt die Bundesregierung Einschätzungen, nach denen die Ein-
führung des neuen mobilen Fernsehstandards und die unterschiedliche Be-
handlung der Zulassungsverfahren in den einzelnen Bundesländern belege,
dass es in Deutschland einer zentralen Zulassungsstelle nach dem Vorbild
der britischen Ofcom bedürfe?

Wie beurteilt die Bundesregierung diese Frage im Hinblick auf die fort-
schreitende Konvergenz der Medien, die sich u. a. in den Angeboten mobi-
ler audiovisueller Dienste manifestiert?

13. Setzt nach Auffassung der Bundesregierung das europarechtliche Gebot der
effektiven Frequenznutzung nicht zugleich voraus, dass die Bundesnetz-
agentur die tatsächliche Nutzung von reservierten Frequenzen festlegt und
regelmäßig überprüft?

Berlin, den 31. Mai 2006

Christoph Waitz
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Christian Ahrendt
Uwe Barth
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Patrick Döring
Mechthild Dyckmans
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke
Paul K. Friedhoff
Dr. Edmund Peter Geisen

Joachim Günther (Plauen)
Heinz-Peter Haustein
Elke Hoff
Dr. Werner Hoyer
Dr. Heinrich L. Kolb
Hellmut Königshaus
Jürgen Koppelin
Heinz Lanfermann
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Michael Link (Heilbronn)
Horst Meierhofer
Patrick Meinhardt
Jan Mücke

Burkhardt Müller-Sönksen
Dirk Niebel
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Jörg Rohde
Frank Schäffler
Dr. Max Stadler
Dr. Rainer Stinner
Florian Toncar
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
Martin Zeil
Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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