BT-Drucksache 16/1701

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/1364, 16/1610- Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz - BDBOSG)

Vom 31. Mai 2006


Bericht der Abgeordneten Bettina Hagedorn, Dr. Michael Luther, Jürgen Koppelin,
Roland Claus und Alexander Bonde

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die organisatori-
schen Voraussetzungen zu schaffen, um den Digitalfunk
BOS effizient aufbauen und betreiben zu können. Zur
Bündelung der Interessen von Bund und Ländern soll eine
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Orga-
nisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) gegründet
werden.

Die finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haus-
halte stellen sich wie folgt dar:

Bei bundesweitem Wirkbetrieb sind für die BDBOS nach
derzeitiger Schätzung Personal- und Sachkosten in Höhe
von nicht über 10 Mio. Euro jährlich zu erwarten. Ein
bundesweiter Wirkbetrieb setzt indes den Beitritt aller
Länder zu einem Verwaltungsabkommen voraus. Das Ver-
waltungsabkommen wiederum wird eine Aufteilung dieser

Für die Wahrnehmung der der Bundesanstalt übertragenen
Aufgaben sind – ungeachtet der anteiligen Finanzierung des
Personals durch Bund und Länder auf Grundlage des zu
schließenden Verwaltungsabkommens – zusätzliche Plan-
stellen und Stellen erforderlich. In dem Umfang, der dem
Anteil des Bundes an der Gesamtfinanzierung des Digital-
funk BOS entspricht, werden die neuen Planstellen und
Stellen durch einen entsprechenden Wegfall der Planstellen
und Stellen in den betroffenen Einzelplänen 06 und 08 aus-
geglichen.

Die abschließende Festlegung der Anzahl der Planstellen/
Stellen und der Stellenschlüssel werden auf Grundlage der
weiteren Detaillierung der Aufbau- und Ablauforganisation
der Bundesanstalt konkretisiert.
Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
(BDBOS-Gesetz – BDBOSG)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1701
16. Wahlperiode 31. 05. 2006

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 16/1364, 16/1610 –

Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den
Kosten vorsehen, so dass bei einem Beitritt aller Länder für
den Bund Haushaltsausgaben in Höhe von voraussichtlich
nicht mehr als 3 Mio. Euro jährlich erwartet werden.
Solange kein Verwaltungsabkommen zustande gekommen
ist oder noch nicht alle Länder beigetreten sind, werden
wegen des insoweit eingeschränkten Betriebs ebenfalls
keine höheren Haushaltsausgaben als 3 Mio. Euro jährlich
prognostiziert.

Kosten für die Länder entstehen nicht unmittelbar aus dem
Gesetz oder seinem Vollzug. Zusätzlicher Vollzugsaufwand
für die öffentliche Hand ist nicht zu erwarten.

Der Gesetzentwurf hat keine Kostenwirkungen für die Wirt-
schaft und für soziale Sicherungssysteme und wirkt sich
auch auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbrau-
cherpreisniveau, nicht aus.

Drucksache 16/1701 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE. für mit der Haushaltslage des Bundes ver-
einbar.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innen-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 31. Mai 2006

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender

Bettina Hagedorn
Berichterstatterin

Dr. Michael Luther
Berichterstatter

Jürgen Koppelin
Berichterstatter

Roland Claus
Berichterstatter

Alexander Bonde
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.