BT-Drucksache 16/1651

zu dem Antrag der Bundesregierung -16/1509- Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo zur Gewährleistung eines sicheren Umfeldes für die Flüchtlingsrückkehr und zur militärischen Absicherung der Friedensregelung für das Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der Internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien und der Republik Serbien (jetzt: Serbien und Montenegro) vom 9. Juni 1999

Vom 31. Mai 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1651
16. Wahlperiode 31. 05. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 16/1509 –

Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Internationalen Sicherheitspräsenz
im Kosovo zur Gewährleistung eines sicheren Umfeldes
für die Flüchtlingsrückkehr und zur militärischen Absicherung
der Friedensregelung für das Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244
(1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999
und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der Internationalen
Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik
Jugoslawien und der Republik Serbien (jetzt: Serbien und Montenegro)
vom 9. Juni 1999

A. Problem

Die Stabilität des Kosovo wird nach wie vor durch eine hohe Kriminalitätsrate,
ethnische Gegensätze, politischen Extremismus sowie durch Defizite bezüglich
der Minderheitenrechte gefährdet. Dass es bei den Trauerfeierlichkeiten für
Präsident Rugova im Januar 2006 sowie bei der Neubesetzung der wichtigsten
politischen Ämter im Kosovo friedlich verlaufen konnte, wird zu einem großen
Teil dem entschlossenen Auftreten der KFOR zugeschrieben.

Allerdings liegen die Positionen Belgrads und Pristinas in den Statusverhand-
lungen über das Kosovo unter der Leitung der VN weit auseinander. Das Ziel der
Internationalen Gemeinschaft ist, die Grundlagen für selbsttragenden Frieden
und Demokratie in der Region zu schaffen, die eine Präsenz internationaler
militärischer Kräfte nicht mehr länger erforderlich machen. Der laufende politi-
sche Prozess zur Bestimmung des künftigen Status muss in einem sicheren und
stabilen Umfeld stattfinden. Dies erfordert ein fortgesetztes Engagement der
Internationalen Gemeinschaft.
KFOR ist in enger Zusammenarbeit mit UNMIK und gegebenenfalls einer nach-
folgenden internationalen zivilen Präsenz unter Führung der EU als Garant der
inneren Stabilität des Kosovo weiterhin ein unverzichtbarer Bestandteil der
regionalen Sicherheitsstruktur. Eine Fortführung der KFOR-Mission ist daher
unerlässlich.

Grundlage des Beschlusses ist die von der Bundesregierung am 17. Mai 2006 be-
schlossene unveränderte Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der interna-

Drucksache 16/1651 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

tionalen Sicherheitspräsenz im Kosovo über den 11. Juni 2005 hinaus unter Fort-
geltung der Protokollerklärung des Bundesministers des Auswärtigen vor dem
Auswärtigen Ausschuss vom 7. Juni 2000 (Drucksache 15/3550) und der Rege-
lungen des Beschlusses der Bundesregierung vom 9. Mai 2001, dem der Deutsche
Bundestag am 1. Juni 2001 zugestimmt hat (Drucksache 14/5972), sowie im An-
schluss an ihre Beschlüsse vom 8. Mai 2002, dem der Deutsche Bundestag am
7. Juni 2002 zugestimmt hat (Drucksache 14/8991), vom 21. Mai 2003, dem der
Deutsche Bundestag am 5. Juni 2003 zugestimmt hat (Drucksache 15/1013), vom
19. Mai 2004, dem der Deutsche Bundestag am 27. Mai 2004 zugestimmt hat
(Drucksache 15/3175), und vom 4. Mai 2005, dem der Deutsche Bundestag am
2. Juni 2005 zugestimmt hat (Drucksache 15/5428). Die Kräfte können eingesetzt
werden, solange ein Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und ein
entsprechender Beschluss des NATO-Rates sowie die konstitutive Zustimmung
des Deutschen Bundestages vorliegen.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten
Bericht zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1651

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/1509 anzunehmen.

Berlin, den 31. Mai 2006

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
Berichterstatter

Detlef Dzembritzki
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

Drucksache 16/1651 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Detlef
Dzembritzki, Dr. Werner Hoyer, Wolfgang Gehrcke und Marieluise Beck (Bremen)

I.

Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 16/1509 in seiner 36. Sitzung am 19. Mai 2006
beraten.

Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend sowie an den Rechtsausschuss, an den Verteidigungs-
ausschuss, an den Ausschuss für Menschenrechte und huma-
nitäre Hilfe und an den Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung zur Mitberatung sowie an
den Haushaltsausschuss gem. § 96 GO-BT überwiesen.

II.

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 17. Sitzung
am 31. Mai 2006 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und FDP und einer Stimme der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. und einer Stimme der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
13. Sitzung am 31. Mai 2006 beraten und empfiehlt mit

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag in seiner 12. Sitzung am 31. Mai 2006 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwesen-
heit der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 15. Sitzung am
31. Mai 2006 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die
Annahme.

III.

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 16. Sit-
zung am 31. Mai 2006 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. die Annahme.
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

IV.

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in
einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 31. Mai 2006

Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
Berichterstatter

Detlef Dzembritzki
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

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