BT-Drucksache 16/1647

Notschleppkonzept den veränderten Bedingungen der Seeschifffahrt anpassen

Vom 31. Mai 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1647
16. Wahlperiode 31. 05. 2006

Antrag
der Abgeordneten Ingbert Liebing, Enak Ferlemann, Dirk Fischer (Hamburg),
Dr. Klaus W. Lippold, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Georg Brunnhuber, Renate
Blank, Antje Blumenthal, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Hubert Deittert, Peter
Götz, Bernd Heynemann, Klaus Hofbauer, Jürgen Klimke, Norbert Königshofen,
Hartmut Koschyk, Henry Nitzsche, Dr. Norbert Röttgen, Dr. Andreas Scheuer,
Ingo Schmitt (Berlin), Wilhelm Josef Sebastian, Gero Storjohann, Volkmar Uwe
Vogel, Gerhard Wächter, Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und der Fraktion
der CDU/CSU sowie
der Abgeordneten Dr. Margrit Wetzel, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, Christian
Carstensen, Annette Faße, Rainer Fornahl, Hans-Joachim Hacker, Stephan
Hilsberg, Ernst Kranz, Heinz Paula, Olaf Scholz, Rita Schwarzelühr-Sutter, Jörg
Vogelsänger, Petra Weis, Heidi Wright, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD

Notschleppkonzept den veränderten Bedingungen der Seeschifffahrt anpassen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das Notschleppkonzept der Bundesregierung für die Nord- und Ostsee muss
als zentraler Bestandteil der deutschen maritimen Notfallvorsorge ein sehr
hohes Schutzniveau bieten. Nach der Havarie der „Pallas“ wurde in den Jahren
2000/2001 ein für die deutsche Küste stimmiges Gesamtkonzept entwickelt.

Vor dem Hintergrund generell zunehmender Verkehrszahlen größer werdender
Schiffe mit einem hohen Anteil Gefahrgutladung sowie dem in der Realisie-
rung befindlichen Jade-Weser-Port in Wilhelmshaven, der Umschlaghafen für
Mega-Containerschiffe, für Gastanker und für Chemikalien werden wird,
müsste das Notschleppkonzept der Bundesregierung aktualisiert und überarbei-
tet werden.

1. Für die Nordsee muss als Ersatz für den Hochseeschlepper „Oceanic“ ein
Notschlepper vorgehalten werden, der bei einem auf 6 m reduzierbaren Tief-
gang die Leistung von 200 t Pfahlzug und 19,5 kn Geschwindigkeit erbringt
und gemäß den Richtlinien des GL für den Einsatz in gefährlicher Atmos-
phäre (= vollständiger Gas- und Explosionsschutz im Rahmen des Haus-
haltsansatzes 2006 ff.) geeignet ist.
2. Für die Ostsee muss ein Notschlepper vorgehalten werden, der 100 t Pfahl-
zug Leistung bei einer Geschwindigkeit von 16,5 kn erbringt. Dieser Schlep-
per muss nach den Richtlinien des GL für den Einsatz in ölbedecktem Ge-
wässer geeignet sein und zusätzlich eine Gasspür- und Warnanlage zum
Aufspüren einer gefährlichen Atmosphäre haben.

Drucksache 16/1647 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
3. Die Besatzungsmitglieder aller Notschlepper müssen die deutsche Sprache
in Wort und Schrift beherrschen, das Schiffsführungspersonal muss über
gute Kenntnisse der englischen Sprache verfügen. Die Notschlepper müssen
die Bundesflagge führen und im deutschen Erstregister eingetragen sein.

Berlin, den 31. Mai 2006

Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und Fraktion
Dr. Peter Struck und Fraktion

Begründung

Der in der Nordsee deutlich zunehmende Verkehr immer größerer Container-
schiffe macht höhere Leistungskriterien des Notschleppers notwendig. Dieser
muss gerade bei schlechtem Wetter innerhalb von zwei Stunden an jedem Punkt
seines vorgesehenen Einsatzgebiets wirksam Erste Hilfe leisten können. Dazu
gehört auch die Feuerlöschleistung (FiFi 1). Großcontainerschiffe haben im
Vergleich zu anderen Schiffen aufgrund ihrer erheblich größeren Windangriffs-
fläche eine deutlich höhere Driftgeschwindigkeit, der Notschlepper muss daher
schneller sein, um – gerade bei schlechtem Wetter – rechtzeitig beim Havaris-
ten zu sein.

Die Kombination der Leistungskriterien Pfahlzug, Tiefgang und Geschwindig-
keit ist notwendig, um so frühzeitig wie möglich, aber auch im flacheren Küs-
tengebiet noch einen leistungsstarken Einsatz zu gewährleisten. Aufgrund der
oft gefährlichen Ladung von Containerschiffen und der zahlreichen Gastanker
in der Nordsee muss der Notschlepper für den Einsatz in gefährlicher Atmos-
phäre geeignet sein.

In der Ostsee werden vor allem die Tankerverkehre erheblich zunehmen. Des-
halb wird dort die Ausrüstung nach den Richtlinien für den Einsatz in ölbe-
decktem Gewässer für ausreichend gehalten. Zum Eigenschutz der Besatzung
muss eine Gasspür- und Warnanlage zum Aufspüren gefährlicher Atmosphären
vorgesehen werden.

Die Notschlepper werden gemeinsam mit anderen Fahrzeugen und Einsatzkräf-
ten (Mehrzweckschiffe, Marinehubschrauber, Rettungskreuzer, Bundespolizei,
Fischereischutz, Feuerwehr etc.) eingesetzt, mit denen sie unter den erschwer-
ten Bedingungen eines Einsatzes in deutscher Sprache kommunizieren müssen.

Für die Bauzeit eines Notschleppers müssen mindestens 22 bis 24 Monate nach
Auftragserteilung vorgesehen werden. Dieses gutachterlich bestätigte Ergebnis
des Interessenbekundungsverfahrens (Sommer 2002) hat aktuell größte Bedeu-
tung: aufgrund des Schiffbaubooms der letzten Jahre betragen die Lieferzeiten
für Motoren, Getriebe und Propeller 18 und mehr Monate.

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