BT-Drucksache 16/1569

Der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Migrantinnen und Migranten mit ausländischem Hochschulabschluss

Vom 19. Mai 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1569
16. Wahlperiode 19. 05. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Miriam Gruß, Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth,
Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring,
Mechthild Dyckmans, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth),
Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen),
Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun
Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Patrick
Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler,
Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar,
Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Migrantinnen und Migranten mit
ausländischem Hochschulabschluss

Nach den Garantiefondsrichtlinien für den Hochschulbereich in der Fassung
vom 23. November 2001, deren Anpassung an die mit Inkrafttreten des Zuwan-
derungsgesetzes geänderten Rechtsgrundlagen durchgeführt wird, werden für
junge Spätaussiedlerinnen und -aussiedler und ausländische Flüchtlinge Zuwen-
dungen zur Vorbereitung und Durchführung eines Hochschulstudiums verge-
ben, die von der institutionell geförderten Otto Benecke Stiftung e. V. gewährt
werden.

Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes werden Integrationskurse angebo-
ten, die aus einem Basis- und einem Aufbausprachkurs bestehen. Hinzu kommt
ein Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der
Kultur und der Geschichte Deutschlands. Die Teilnahme ist grundsätzlich kos-
tenpflichtig; für Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen sind die Integra-
tionskurse demgegenüber kostenfrei. Eine Verpflichtung zum Besuch eines In-
tegrationskurses besteht etwa, wenn der Ausländer Arbeitslosengeld II bezieht
und die Agentur für Arbeit dies angeregt hat. Ferner sind Ausländer zur Teil-
nahme verpflichtet, wenn sie in besonderem Maße integrationsbedürftig er-
scheinen. Nach § 3 Abs. 2 der Integrationsverordnung ist das Kursziel erreicht,
wenn sich der Kursteilnehmer im täglichen Leben in seiner Umgebung selbst-

ständig sprachlich zurechtfinden und entsprechend seinem Alter und Bildungs-
stand ein Gespräch führen und sich schriftlich ausdrücken kann (B 1).

Diese Sprachkenntnisse reichen aber nicht aus, wenn im Herkunftsstaat erwor-
bene Prüfungen oder Titel in der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt
werden und je nach Berufsgruppe oder angestrebter Tätigkeit gegebenenfalls ein
Studium, ein Fachsprachkurs oder eine Gleichwertigkeitsprüfung absolviert
werden muss.

Drucksache 16/1569 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Nach welchen Kriterien werden im Ausland erworbene Berufsausbildun-
gen, Schul- und Studienabschlüsse und erworbene Titel in der Bundes-
republik Deutschland anerkannt, welche Verfahren sind für die Anerken-
nung zu durchlaufen, welches sind die zuständigen Stellen und inwiefern
gibt es zwischenstaatliche Vereinbarungen, die diese Anerkennung erleich-
tern?

2. Wie hoch ist die Zahl der Migrantinnen und Migranten pro Jahr, die Aner-
kennungen beantragen?

3. Welche Überlegungen gibt es, die Anerkennung und Gleichstellung von Ab-
schlüssen zu erleichtern?

4. Welche Aufgaben werden durch die Otto Benecke Stiftung aufgrund der
Garantiefondsrichtlinien durchgeführt?

5. Wie viele Personen hat die Otto Benecke Stiftung seit 2003 aufgeschlüsselt
nach Altersgruppen, Geschlecht, Herkunftsstaat und dem jeweiligen Status
in Kursen zur Studienvorbereitung und an welchen Standorten gefördert?

6. Wie viele Personen werden durch die Otto Benecke Stiftung e. V. in Sonder-
lehrgängen der Länder zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung oder bei der
Teilnahme an einem Studienkolleg gefördert?

7. In welchem Umfang werden Eingliederungslehrgänge in Form von studien-
vorbereitenden und -begleitenden Seminaren bzw. studienbegleitenden
Hochschulprogrammen zur Ergänzung und Unterstützung der Tätigkeit der
Integrationsberater unterstützt?

8. Welchen Umfang haben die Eingliederungshilfen des sog. Akademikerpro-
gramms?

9. In welchem Umfang müssen Deutschkenntnisse für die Zulassung zum Stu-
dium nachgewiesen werden, und bei welchen Stellen werden die Prüfungen
abgelegt?

10. Gibt es auch bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den oben ge-
nannten Integrationsmaßnahmen das Prinzip der Bedürftigkeit?

11. Bekommen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kurse zur Studienvorbe-
reitung bzw. Gleichwertigkeitsprüfungen eine Fahrtkostenerstattung?

12. Ist während der letzten Jahre ein Rückgang der Teilnehmerinnen und Teil-
nehmer zu verzeichnen, und falls ja, worauf ist dieser zurückzuführen?

13. Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg dieser Maßnahmen, falls
positiv, beabsichtigt sie eine Erweiterung des Personenkreises auf alle
Migrantinnen und Migranten mit akademischem Hintergrund?

Berlin, den 19. Mai 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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