BT-Drucksache 16/1539

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/1409- Entwurf eines Investitionszulagengesetzes 2007 (InvZulG 2007)

Vom 18. Mai 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1539
16. Wahlperiode 18. 05. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/1409 –

Entwurf eines Investitionszulagengesetzes 2007 (InvZulG 2007)

A. Problem

Das Investitionszulagengesetz 2005 läuft zum Ende des Jahres 2006 aus. Die
Förderung von betrieblichen Investitionen in den neuen Ländern durch eine
Investitionszulage ist jedoch weiterhin geboten.

B. Lösung

Der Gesetzentwurf dient der Schaffung einer Nachfolgeregelung für das Inves-
titionszulagengesetz 2005 unter Berücksichtigung der gestiegenen Anforderun-
gen der Europäischen Kommission an Beihilferegelungen. Kleine und mittlere
Unternehmen im Sinne der Empfehlungen der Europäischen Kommission wer-
den, insbesondere im sog. Randgebiet, erhöht gefördert. Betriebe des Beherber-
gungsgewerbes werden als begünstigter Wirtschaftszweig neu in die Förderung
aufgenommen.

Der Finanzausschuss empfiehlt Änderungen des Gesetzestextes, die berücksich-
tigen, dass die neue Fördergebietskarte 2007-2013 noch nicht von der EU-Kom-
mission genehmigt wurde und klarstellt, dass ab 2007 die vollständigen An-
schaffungs- und Herstellungskosten bei Investitionen von Betrieben des bisher
nicht geförderten Beherbergungsgewerbes in die Bemessungsgrundlage einbe-
zogen werden.

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen
Keine

Drucksache 16/1539 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

D. Kosten

Für die Haushalte der Gebietskörperschaften ergeben sich in den Kassenjahren
2007 bis 2011 die nachfolgenden Auswirkungen:

Einzelheiten sind aus dem dem Gesetzentwurf beigefügten Finanztableau
ersichtlich.

Gebietskörperschaft Steuermehreinnahmen in Mio. Euro in den Kassenjahren

2007 2008 2009 2010 2011

Insgesamt — – 348 – 580 – 580 – 232

Bund — – 166 – 278 – 278 – 108

Länder — – 165 – 275 – 275 – 110

Gemeinden — – 17 – 27 – 27 – 14

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1539

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf – Drucksache 16/1409 – mit folgenden Maßgaben, im
Übrigen unverändert anzunehmen:

1. § 1 Abs. 2 Satz 2 wird aufgehoben.

2. In § 2 Abs. 1 Satz 3 wird die Angabe „Anlage 2“ durch die Angabe „An-
lage 1“ ersetzt.

3. Nach § 4 Satz 5 wird folgender Satz 6 angefügt:

„Die Beschränkungen der Bemessungsgrundlage in den Sätzen 1 und 3 für
vor dem 1. Januar 2007 entstandene Teilherstellungskosten und Anschaf-
fungskosten für vor dem 1. Januar 2007 erfolgte Teillieferungen gelten nur,
soweit ein Anspruch auf Investitionszulage nach dem Investitionszulagenge-
setz 2005 besteht.“

4. § 5 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 und Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 wird jeweils die Angabe
„Anlage 3“ durch die Angabe „Anlage 2“ ersetzt.

b) Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 wird aufgehoben.

5. In § 8 Abs. 1 und 7 wird jeweils die Angabe „(Anlage 2)“ durch die Angabe
„(Anlage 1)“ ersetzt.

6. Anlage 1 wird aufgehoben, Anlage 2 wird Anlage 1 und Anlage 3 wird An-
lage 2.

Berlin, den 17. Mai 2006

Der Finanzausschuss

Eduard Oswald Manfred Kolbe Dr. Barbara Höll
Vorsitzender Berichterstatter Berichterstatterin

blatt der Europäischen Union ausdrücklich verwiesen wird. ● 27,5 Prozent der Bemessungsgrundlage, wenn es sich
Da die Verordnung allerdings voraussichtlich erst zum Ende
dieses Jahres verabschiedet wird, ist eine Angabe im Gesetz
derzeit nicht möglich. Die Fraktionen der CDU/CSU und

um Investitionen in Betriebsstätten im Randgebiet
nach der Anlage 3 zu diesem Gesetzentwurf handelt,

● 15 Prozent der Bemessungsgrundlage, wenn es sich
Drucksache 16/1539 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Manfred Kolbe und Dr. Barbara Höll

1. Verfahrensablauf

Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/1409 – wurde dem Finanzausschuss in der
35. Sitzung des Deutschen Bundestages am 11. Mai 2006
zur federführenden Beratung und dem Ausschuss für Wirt-
schaft und Technologie, dem Ausschuss für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung, dem Ausschuss für Tourismus, dem
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
und dem Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen.
Die Ausschüsse für Wirtschaft und Technologie, für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung und für Tourismus haben
ihre Voten in ihren Sitzungen am 17. Mai 2006 abgegeben.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat sich in seiner Sitzung am 18. Mai 2006 mit der
Vorlage befasst. Der Finanzausschuss hat den Gesetzent-
wurf am 17. Mai 2006 abschließend beraten.

2. Inhalt der Vorlage

Das Investitionszulagengesetz 2005 (InvZulG 2005) läuft
zum Ende des Jahres 2006 aus. Der Gesetzentwurf dient der
Schaffung einer Nachfolgeregelung. Damit sollen in den
Jahren 2007 bis 2009 getätigte wachstumsrelevante und
arbeitsplatzschaffende Investitionen in Betrieben des Ver-
arbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistun-
gen und des Beherbergungsgewerbes in den neuen Ländern
und Teilen des Landes Berlin gefördert werden. Trotz aller
Anstrengungen, die ganz Deutschland für den Modernisie-
rungsprozess in Ostdeutschland unternommen hat, reicht
nach Ansicht der Fraktionen der CDU/CSU und SPD diese
Basis für eine selbsttragende wirtschaftliche Entwicklung
und ein ausreichendes Arbeitsplatzangebot noch nicht aus.
Mit der Investitionszulage sollen die Unternehmen gezielt
unterstützt werden, um in Ostdeutschland neue Investitionen
zu tätigen, die dazu beitragen, die Wirtschaftskraft zu stärken
und Arbeitsplätze zu schaffen, um der Abwanderung und der
hohen Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken.

Der vorliegende Entwurf berücksichtigt die gestiegenen
Anforderungen der Europäischen Kommission an Beihilfe-
regelungen durch die neuen Leitlinien für staatliche Beihil-
fen mit regionaler Zielsetzung 2007 bis 2013 und die im Ent-
wurf vorliegende Verordnung (EG) der Kommission über
die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrages auf
regionale Investitionsbeihilfen der Mitgliedstaaten (Frei-
stellungsverordnung). Das Gesetz unterliegt hinsichtlich der
Vorhaben, die nach 2006 begonnen werden, ab 1. Ja-
nuar 2007 nicht mehr der Anmeldepflicht nach Artikel 88
Abs. 3 des EG-Vertrages, wenn es die in dieser Freistellungs-
verordnung genannten Voraussetzungen erfüllt. Eine dieser
Voraussetzungen ist, dass im Gesetz selbst auf die Verord-
nung unter Angabe des Titels sowie der Fundstelle im Amts-

muss, um alle Voraussetzungen der Freistellungsverordnung
zu erfüllen.

Insbesondere sieht der vorliegende Gesetzentwurf folgende
Regelungen vor:

– Zu den begünstigten Wirtschaftszweigen sollen zukünf-
tig auch Betriebe des Beherbergungsgewerbes (Betriebe
der Hotellerie, Jugendherbergen und Hütten, Camping-
plätze sowie Erholungs- und Ferienheime) zählen.

– Investitionen sind begünstigt, wenn sie zu einem Erstin-
vestitionsvorhaben gehören, mit dem der Anspruchsbe-
rechtigte

1. in der Zeit nach dem Tag der Verkündung des Geset-
zes bis zum 31. Dezember 2006,

2. in der Zeit vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2009

begonnen hat und die begünstigte Investition nach dem
31. Dezember 2006 und vor dem 1. Januar 2010 abge-
schlossen wird oder nach dem 31. Dezember 2009 abge-
schlossen wird, soweit vor dem 1. Januar 2010 Teilher-
stellungskosten entstanden oder im Fall der Anschaffung
Teillieferungen erfolgt sind.

Erstinvestitionsvorhaben, mit denen der Anspruchsbe-
rechtigte vor dem Tag der Verkündung des vorliegenden
Gesetzes begonnen hat, werden gefördert, wenn hierfür
eine Genehmigungsentscheidung der Kommission vor
Festsetzung der Investitionszulage erteilt worden ist, in
der auf die Möglichkeit der Förderung durch Investiti-
onszulage aufgrund einer Nachfolgeregelung ausdrück-
lich hingewiesen wurde. Ein Erstinvestitionsvorhaben ist
begonnen, wenn mit der ersten hierzu gehörenden Einzel-
investition begonnen worden ist. Eine Erstinvestition
kann sich auch in einer einzelnen Investition erschöpfen.

– Bemessungsgrundlage der Investitionszulage ist grund-
sätzlich die Summe der Anschaffungs- und Herstellungs-
kosten der im Wirtschaftsjahr oder Kalenderjahr abge-
schlossenen begünstigten Investitionen, soweit sie die
vor dem 1. Januar 2007 entstandenen Teilherstellungs-
kosten oder den Teil der Anschaffungskosten, der auf die
vor dem 1. Januar 2007 erfolgten Teillieferungen ent-
fällt, übersteigen.

– Die Investitionszulage beträgt grundsätzlich

● 12,5 Prozent der Bemessungsgrundlage,

● 15 Prozent der Bemessungsgrundlage, wenn es sich
um Investitionen in Betriebsstätten im Randgebiet
nach Anlage 3 zu diesem Gesetz handelt.

Bei kleinen und mittleren Unternehmen beträgt die In-
vestitionszulage für bewegliche Wirtschaftsgüter

● 25 Prozent der Bemessungsgrundlage,
SPD weisen deshalb darauf hin, dass das InvZulG 2007 nach
Verkündung der Freistellungsverordnung angepasst werden

um Investitionen handelt, die zu einem großen Inves-
titionsvorhaben im Sinne der Leitlinien für staatliche

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/1539

Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2007 bis 2013 in
Betriebsstätten in dem Teil des Landes Berlin gehö-
ren, das nach der Fördergebietskarte 2007 bis 2013
noch zum Fördergebiet gehört.

– Das zu begünstigende Wirtschaftsgut muss nunmehr
auch zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte eines Be-
triebs des Anspruchsberechtigten, der selbst einen Be-
trieb der begünstigten Wirtschaftszweige im Förderge-
biet unterhält, gehören und zusätzlich für den gesamten
Bindungszeitraum in einer Betriebsstätte des Anspruchs-
berechtigten im Fördergebiet verbleiben.

– Investitionen eines Erstinvestitionsvorhabens müssen
nach Abschluss des Investitionsvorhabens noch 5 Jahre
lang am Ort der Investition verbleiben, bei kleinen und
mittleren Unternehmen gilt ein Zeitraum von 3 Jahren.

– Der Gesetzentwurf beschreibt die Einzelnotifizierungs-
pflichten und die Genehmigungsvorbehalte der Europäi-
schen Kommission:

● Die Investitionszulage für Investitionen in sensible
Sektoren im Sinne der Anlage 2 zu dem Gesetzent-
wurf ist erst nach Genehmigung durch die Europäi-
sche Kommission festzusetzen, wenn Einzelnotifi-
zierungspflichten in den von den Organen der
Europäischen Gemeinschaften über die sensiblen
Sektoren erlassenen Rechtsvorschriften vorgesehen
sind.

● Die Investitionszulage für Investitionen, die zu einem
sog. großen Investitionsvorhaben gehören, das die
Anmeldevoraussetzungen des multisektoralen Regio-
nalbeihilferahmens für große Investitionsvorhaben
erfüllt, ist erst festzusetzen, wenn die Europäische
Kommission die höchstzulässige Beihilfeintensität
festgelegt hat.

● Die Investitionszulage für Investitionen, die zu einem
Erstinvestitionsvorhaben gehören, das die Anmel-
dungsvoraussetzungen der Leitlinien für staatliche
Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2007 bis 2013
erfüllt, ist in den Fällen, in denen hiernach eine Ein-
zelnotifizierung vorgeschrieben ist, erst nach Geneh-
migung durch die Europäische Kommission festzu-
setzen.

– Der Gesetzentwurf berücksichtigt außerdem die strengen
Kumulierungsvorschriften der Europäischen Kommis-
sion beim Zusammentreffen der Investitionszulage mit
anderen Regionalbeihilfen. In einem solchen Fall sind die
jeweils geltenden genehmigten Förderintensitäten maß-
geblich. Der Antragsteller hat entsprechend den Leit-
linien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung
2007 bis 2013 einen beihilfefreien Eigenanteil in Höhe
von mindestens 25 Prozent der Kosten des Erstinvesti-
tionsvorhabens zu erbringen.

3. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie beschließt
die Annahme des Änderungsantrags der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 16(9)127 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und

Der Ausschuss beschließt die Annahme des Änderungsan-
trags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschuss-
drucksache 16(9)128 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE.

Der Ausschuss beschließt die Annahme des Gesetzentwurfs
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD in der Fassung der
Änderungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
auf den Ausschussdrucksachen 16(9)127 und 16(9)128 mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
empfiehlt die Annahme in der geänderten Fassung der Aus-
schussdrucksachen 16(15)288 und 16(15)289 mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE.
gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD auf Ausschussdrucksache 16(15)288 wurde mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und FDP und DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN angenommen.

Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD auf Ausschussdrucksache 16(15)289 wurde mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. ange-
nommen.

Der Ausschuss für Tourismus empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Ab-
wesenheit der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Ge-
setzentwurfs in der Fassung der Änderungsanträge der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs in der
Fassung der im federführenden Ausschuss angenommenen
Änderungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
(Ausschussdrucksache 16(21)87) mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

4. Empfehlung des federführenden Ausschusses

I. Allgemeiner Teil

Dem Finanzausschuss haben zur abschließenden Beratung
des Gesetzentwurfs zwei Änderungsanträge der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD vorgelegen. Ein Änderungsantrag
hat die Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen, die
notwendig sind, weil die neue Fördergebietskarte 2007 bis
2013 von der EU-Kommission noch nicht genehmigt wurde.
Um das weitere Gesetzgebungsverfahren nicht zu verzögern,
werden die bisher vorgesehenen – ab 2007 geltenden – Re-
gelungen zur Aufteilung des Fördergebiets im Land Berlin
FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

vorerst aus dem Investitionszulagengesetz 2007 herausge-
nommen.

Drucksache 16/1539 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die Bundesregierung hat dazu erläutert, dass im gesamten
Land Berlin vorgenommene Investitionsvorhaben ohne wei-
tere Einschränkungen förderbar seien, wenn mit dem Inves-
titionsvorhaben nach dem Tag der Verkündung des Gesetzes
und vor dem 1. Januar 2007 begonnen werde und die Erstin-
vestition nach dem 31. Dezember 2006 abgeschlossen wer-
de. Zu solchen Investitionsvorhaben gehörende Einzelinves-
titionen seien auch dann förderbar, wenn diese erst in den
Jahren 2007 bis 2009 durchgeführt würden. Investitionsvor-
haben, mit denen der Investor noch im Jahr 2006 beginne,
unterlägen der noch für das Jahr 2006 geltenden Förder-
gebietskarte. EU-rechtlich sei für die Beurteilung der För-
derfähigkeit ausschließlich der Zeitpunkt des Beginns des
Investitionsvorhabens maßgebend. Insofern werde der Aus-
schluss von Teilen des Landes Berlin ab dem Jahr 2007 keine
Auswirkungen auf dann bereits laufende Investitionsvorha-
ben haben. Die diesbezüglich später notwendige Anpassung
des Gesetzes werde ausschließlich für Investitionsvorhaben
gelten, mit denen nach dem 31. Dezember 2006 begonnen
werde.

Mit dem zweiten Änderungsantrag wird klargestellt, dass die
vor dem 1. Januar 2007 entstandenen Anschaffungs- oder
Herstellungskosten für nach dem Tag der Verkündung des
Gesetzes begonnene Investitionsvorhaben vollständig in die
Bemessungsgrundlage einfließen, wenn der Investor – wie
im Fall von Betrieben des Beherbergungsgewerbes – keinen
Anspruch auf Förderung nach dem Investitionszulagen-
gesetz 2005 hat.

Beide Änderungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD sind mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und
SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen worden.

Der Finanzausschuss hat empfohlen, den Gesetzentwurf in
der geänderten Fassung mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anzunehmen.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben in den Aus-
schussberatungen betont, dass der Gesetzentwurf erst nach
langen Verhandlungen mit der EU zustande gekommen sei,
die sich zunächst gegen jede Beihilfe ausgesprochen habe.
Dafür sei den Verhandlungsführern ausdrücklich zu danken.
In diesen Verhandlungen habe erreicht werden können, dass
eine weitere Förderung von Investitionsvorhaben bereits
nach der Verkündung dieses Gesetzes erfolgen könne. Damit
werde für Investoren in den ostdeutschen Ländern Rechts-
sicherheit geschaffen.

Nach Auffassung der Fraktionen der CDU/CSU und SPD le-
ge die EU zu Recht strenge Maßstäbe an die Gewährung ei-
ner Beihilfe an, damit es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen
mit anderen europäischen Regionen komme. Auch müsse
die Mittelverteilung nach der Erweiterung der EU überprüft
und angepasst werden. Gleichwohl sei die Investitionszulage
für die ostdeutschen Länder absolut unabdingbar, weil die
Wirtschaftskraft dort trotz umfassender weiterer Finanzhil-
fen nach wie vor gering sei. Die Investitionszulage habe sich
als ein geeignetes Instrument herausgestellt, gezielt arbeits-
platzschaffende Projekte in Bereichen zu fördern, die den re-
gionalen Potenzialen entsprächen. Deshalb sei es nachdrück-
lich zu begrüßen, dass die Investitionszulage 2007 auch auf

ven in den neuen Ländern gezielt unterstützt werden, vor al-
lem in den Regionen ohne Industrie und in Grenzregionen.
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass ein zu förderndes Investitionsvor-
haben auch in einer Einzelinvestition bestehen könne.

Die Bundesregierung hat auf entsprechende Fragen erläutert,
dass geleaste Wirtschaftsgüter nach Punkt 4.2 Nr. 53 der
Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung
2007 bis 2013 zukünftig von der Förderung ausgeschlossen
seien. Außerdem erläuterte die Bundesregierung, dass eine
Erstinvestition sich auch in einer einzelnen Investition er-
schöpfen könne.

Die Fraktion der FDP hat das Gesetzesvorhaben als richtig
und notwendig bezeichnet.

Die Fraktion DIE LINKE. begrüßte, dass der Förderbedarf
der ostdeutschen Länder einhellig anerkannt werde und mit
dem Gesetzentwurf Sicherheit für die Investoren geschaffen
werde. Kritisch sei anzumerken, dass die Inanspruchnahme
der Förderung für Investitionen nach wie vor ein hohes Maß
an Eigenkapital voraussetze, das gerade Unternehmen in
Ostdeutschland nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung
stehe. Allerdings sei es nicht Aufgabe dieses Gesetz-
entwurfs, hierfür eine Lösung zu finden. Die Fraktion
DIE LINKE. hofft, dass sich für das Land Berlin nach der
Neuaufteilung der Fördergebiete eine sachgerechte Rege-
lung ergibt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat den Ge-
setzentwurf hingegen abgelehnt. Zur Begründung hat sie auf
die Stellungnahmen von Wirtschaftsforschungsinstituten
und nicht zuletzt auch auf das Jahresgutachten des Sachver-
ständigenrates verwiesen, der die Abschaffung des Investi-
tionszulagengesetzes gefordert habe. Es sei insbesondere
problematisch, dass ein Rechtsanspruch auf die Investitions-
zulage bestehe. Deswegen gebe es zu geringe Steuerungs-
möglichkeiten und zu hohe Mitnahmeeffekte. Vielmehr sei
eine einzelfallbezogene und regionalpolitischen Zielen ent-
sprechende Investitionsförderung vorzuziehen. Mit dem vor-
liegenden Gesetzentwurf werde eine solche gezielte Förde-
rung entgegen der Absichtserklärung der Bundesregierung
nicht erreicht. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
habe sich wiederholt für die Förderung Ostdeutschlands im
Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regio-
nalen Wirtschaftsstruktur (GA Ost) ausgesprochen. Die Gel-
der würden gezielter für regionale Projekte eingesetzt und
schafften nachweislich mehr Arbeitsplätze. Die vorangegan-
gene Diskussion im Ausschuss über die Förderung der
Investitionen in Berlin und die bereits angekündigte notwen-
dige Änderung des Gesetzentwurfs machten deutlich, dass
diese Regelungen keine Rechtssicherheit für Investoren be-
deuteten.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben daraufhin er-
läutert, dass sie die Bedenken das Sachverständigenrates zur
Investitionszulage teilten. Solange jedoch die Finanzierung
der GA Ost aus Steuermitteln und über den Länderfinanz-
ausgleich nicht gesichert sei und dem Haushaltsvorbehalt
unterliege, gebe es keine Alternative zur Investitionszulage.
Auch bei Nutzung der Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe
komme es zu Mitnahmeeffekten. Mit der Annahme des vor-
liegenden Gesetzentwurfs und der Festschreibung der Rege-
das Beherbergungsgewerbe ausgeweitet werde. Damit kön-
ne ein wichtiger Wirtschaftszweig mit Wachstumsperspekti-

lungen bis 2009 werde Zeit gewonnen, in der Debatte der
Föderalismuskommission Finanzbeziehungen über ein

nehmigt werden. Der Entwurf der Fördergebietskarte sieht
eine Aufteilung des Landes Berlin in ein C-Fördergebiet und
ein D-Fördergebiet vor. Diese Aufteilung hat für alle Inves-
titionsvorhaben, mit denen der Investor ab 2007 beginnt,
Auswirkungen auf die Förderung mit Investitionszulage: Im
D-Fördergebiet wird eine Förderung nach den Regionalleit-
linien 2007 bis 2013 nicht mehr möglich sein.

Aufgrund der Pränotifizierungsgespräche mit der Europäi-
schen Kommission zur deutschen Fördergebietskarte 2007
bis 2013 wurde u. a. für die Aufteilung des Fördergebiets im
Land Berlin weiterer Erörterungsbedarf gesehen. Zur Ver-
meidung von Präjudizwirkungen wurde die Notifizierung
der Fördergebietskarte vorerst zurückgestellt. Eine Übernah-
me der entsprechenden Regelungen im InvZulG 2007 ist da-
her gegenwärtig nicht möglich. Um das weitere Gesetzge-
bungsverfahren nicht zu verzögern, werden die bisher
vorgesehenen – ab 2007 geltenden – Regelungen zur Auftei-
lung des Fördergebiets im Land Berlin vorerst aus dem Inv-

Aufwendungen nach dem InvZulG 2005 und dem InvZulG
2007. Der Anspruch auf Investitionszulage nach dem
InvZulG 2007 soll allerdings nur für den Teil der Bemes-
sungsgrundlage eingeschränkt werden, für den der An-
spruchsberechtigte auch einen Rechtsanspruch nach dem
InvZulG 2005 besitzt. Es ist nicht beabsichtigt, Teile der Be-
messungsgrundlage auf jeden Fall von der Förderung auszu-
schließen, sondern nur, Mehrfachförderungen zu verhindern.
Da Investitionen im Beherbergungsgewerbe nach dem
InvZulG 2005 nicht begünstigt werden, besteht in diesen
Fällen keine Möglichkeit einer Doppelförderung. Die Ände-
rung stellt sicher, dass die vor dem 1. Januar 2007 entstande-
nen Anschaffungs- oder Herstellungskosten für nach dem
Tag der Verkündung des Gesetzes begonnene Investitions-
vorhaben vollständig in die Bemessungsgrundlage einflie-
ßen, wenn der Investor – wie im Fall von Betrieben des Be-
herbergungsgewerbes – keinen Anspruch auf Förderung
nach dem InvZulG 2005 hat.

Berlin, den 17. Mai 2006

Manfred Kolbe Dr. Barbara Höll
Berichterstatter Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/1539

Instrument zu beraten, das die Effektivität und die Treffsi-
cherheit erhöhe und den Ländern eine Finanzierungsgarantie
gebe.

Die Fraktion DIE LINKE. hat abschließend gerade den
Rechtsanspruch auf die Investitionszulage als wichtigstes
Element der Rechtssicherheit für die Investoren, insbesonde-
re kleine und mittlere Unternehmen, bezeichnet. Zudem
würden die Mittel der GA Ost oft nicht ausgeschöpft oder
versickerten zum Teil in den Länderhaushalten.

II. Einzelbegründung

Die vom Finanzausschuss empfohlene Veränderung des Ge-
setzentwurfs wird wie folgt begründet:

Zu den §§ 1, 2, 5 und 8 und zur Aufhebung der Anlage 1

Ab 2007 wird die deutsche Fördergebietskarte 2007 bis 2013
die Aufteilung der Fördergebiete in der Bundesrepublik
Deutschland neu regeln. Diese liegt gegenwärtig im Entwurf
vor und muss von der Europäischen Kommission noch ge-

ZulG 2007 herausgenommen. Für die im Jahr 2006 begonne-
nen Vorhaben hat dies keine Auswirkung, da nach der
geltenden Fördergebietskarte 2004 bis 2006 noch das gesam-
te Land Berlin förderfähig ist.

Sobald die Fördergebietskarte 2007 bis 2013 genehmigt ist,
wird das InvZulG 2007 unverzüglich geändert werden müs-
sen.

Die beihilferechtlich erforderliche Genehmigung des
InvZulG 2007 wird durch diese Änderung nicht berührt.

Zu § 4

Nach § 4 ist die Summe der Anschaffungs- und Herstel-
lungskosten der im Begünstigungszeitraum angeschafften
oder hergestellten Wirtschaftsgüter in die Bemessungs-
grundlage für die Investitionszulage einzubeziehen. Für vor
dem 1. Januar 2007 entstandene Teilherstellungskosten und
Anschaffungskosten für Teillieferungen kann auch eine För-
derung nach dem InvZulG 2005 in Betracht kommen. § 4
verhindert daher eine doppelte Berücksichtigung derselben

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