BT-Drucksache 16/1439

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/1108, 16/1286- Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration

Vom 10. Mai 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1439
16. Wahlperiode 10. 05. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 16/1108, 16/1286 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Vertrag vom 27. Mai 2005
zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland,
dem Königreich Spanien, der Französischen Republik,
dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande
und der Republik Österreich
über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit,
insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus,
der grenzüberschreitenden Kriminalität und
der illegalen Migration

A. Problem

Mit dem am 27. Mai 2005 in Prüm/Eifel unterzeichneten Vertrag zwischen dem
Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien,
der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich
der Niederlande und der Republik Österreich wird das Ziel verfolgt, die grenz-
überschreitende Zusammenarbeit insbesondere zur Bekämpfung des Terroris-
mus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration zu ver-
tiefen. Der Vertrag stellt dabei eine Intensivierung der Zusammenarbeit im
Rahmen der bestehenden bi- und multilateralen Rechtsbeziehungen sowie der
Übereinkommen und Rechtsakte im Rahmen der Europäischen Union dar.

B. Lösung

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen nach Arti-
kel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifizierung des Vertrags vom

27. Mai 2005 geschaffen werden. Neben diesem Vertragsgesetz bedarf es ferner
eines hiervon getrennten Umsetzungsgesetzes.

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/1439 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

C. Alternativen

Keine

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine

2. Vollzugsaufwand

Im Zusammenhang mit den Datenübermittlungen werden beim Bundeskri-
minalamt für die Bereiche der DNA-Daten und der daktyloskopischen Daten
voraussichtlich Kosten entstehen, deren Höhe derzeit nicht bezifferbar ist.

In Bezug auf die Abrufe der anderen Vertragsstaaten aus dem Zentralen Fahr-
zeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes nach Artikel 12 Abs. 1 des Prümer
Vertrags entstehen keine Kosten beim Kraftfahrt-Bundesamt. Sollten beim
Kraftfahrt-Bundesamt Mehrkosten entstehen, werden diese durch entsprechen-
de Einsparungen im Einzelplan 12 ausgeglichen.

Soweit im Rahmen der strafrechtlichen Zusammenarbeit Sach- und Personal-
kosten entstehen, betreffen sie vor allem die Länder. Dem Bund entstehen durch
den Vollzug des Gesetzes insoweit keine zusätzlichen Kosten. Soweit die Zu-
sammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten zu einem erhöhten Arbeits-
anfall beim Generalbundesanwalt führt, kann die Mehrbelastung jedenfalls mit
dem vorhandenen Personal aufgefangen werden.

E. Sonstige Kosten

Sonstige Kosten, insbesondere für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungs-
systeme, entstehen nicht. Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preis-
niveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten, da
Kosten für die private Wirtschaft und private Verbraucher nicht entstehen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1439

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/1108 anzunehmen.

Berlin, den 10. Mai 2006

Der Innenausschuss

Sebastian Edathy
Vorsitzender

Ralf Göbel
Berichterstatter

Frank Hofmann (Volkach)
Berichterstatter

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter
Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin
wurde in der 32. Sitzung des Deutschen Bundestages am
6. April 2006 an den Innenausschuss federführend sowie an
den Auswärtigen Ausschuss, den Rechtsausschuss, den Aus-
schuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, den Aus-
schuss für Tourismus und den Ausschuss für die Angelegen-
heiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 14. Sitzung am
10. Mai 2006 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Gesetz-
entwurf anzunehmen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 11. Sitzung am 10. Mai
2006 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat in seiner 10. Sitzung am 10. Mai 2006 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. in Abwesenheit
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den
Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 9. Sitzung am
10. Mai 2006 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des
Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner 11. Sitzung am 10. Mai 2006 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfoh-
len, den Gesetzentwurf anzunehmen.

wurf gestimmt. Die Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN enthielten sich der Stimme.

II. Begründung
Die Bundesregierung hebt hervor, dass mit dem Abschluss
des Vertrags eine neue Qualität der Kriminalitätsbekämp-
fung in Europa erreicht werde. Es sei gelungen, eine gute Ba-
lance zwischen datenschutzrechtlichen Anliegen einerseits
und einer polizeilichen Zusammenarbeit im Bereich der
Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden
Kriminalität und der illegalen Migration zu schaffen. Es wer-
de angestrebt, die Regelungen des Vertrags in den Rechts-
rahmen der EU zu überführen.

Die Fraktion der FDP bekundet Unterstützung für das
Grundanliegen des Gesetzentwurfs, äußert jedoch daten-
schutzrechtliche Bedenken, die auch durch die Ausführun-
gen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz nicht voll-
ends ausgeräumt worden seien. Zudem sei zu kritisieren,
dass Deutschland bei der Umsetzung des Vertrags – anders
als beispielsweise Österreich – keine Relevanzschwelle für
den Austausch von DNA-Daten aufgenommen habe.

Die Fraktion DIE LINKE. lehnt den Gesetzentwurf insbe-
sondere wegen datenschutzrechtlicher Einwände ab. Darü-
ber hinaus sei aus demokratischen Erwägungen heraus zu
beanstanden, dass von sieben Mitgliedstaaten der EU ein
Vertrag in der Erwartung geschlossen worden sei, die übri-
gen Mitgliedstaaten würden den Regelungen zustimmen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN äußert grund-
sätzliche Bedenken dagegen, auf europäischer Ebene Rege-
lungen in multilateralen Verträgen zu treffen. Damit würden
die Rechte sowohl des Europäischen Parlaments als auch der
nationalen Parlamente beeinträchtigt. Die Intensivierung der
Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit auf euro-
päischer Ebene müsse einhergehen mit der Harmonisierung
des Datenschutzes und der Stärkung der Freiheitsrechte in
der EU.

Berlin, den 10. Mai 2006

Ralf Göbel Frank Hofmann (Volkach) Dr. Max Stadler
Drucksache 16/1439 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ralf Göbel, Frank Hofmann (Volkach), Dr. Max Stadler,
Ulla Jelpke und Silke Stokar von Neuforn

I. Verfahren

1. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 16/1108

3. Beratungen im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 12. Sit-
zung am 10. Mai 2006 abschließend beraten. Die Fraktionen
der CDU/CSU und SPD haben dem Gesetzentwurf zuge-
stimmt. Die Fraktion DIE LINKE. hat gegen den Gesetzent-

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