BT-Drucksache 16/14080

Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 29. September bis 3. Oktober 2008 in Straßburg

Vom 24. September 2009


Delegationsmitglieder . . . . . . . . . . . . . . . . 60

VII Ausgewählte Reden . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82

VIII Mitgliedsländer des Europarates . . . . . . . 88

IX Funktionsträger der Parlamentarischen
Versammlung des Europarates . . . . . . . . 89

I Teilnehmer
An der 4. Teilsitzung der Parlamentarischen Versamm-
lung des Europarates im Jahr 2008 nahmen die folgenden
Mitglieder der deutschen Delegation teil:

Abgeordneter Johannes Pflug (SPD)

Abgeordneter Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)

Abgeordneter Christoph Strässer (SPD)

Anm.: Mitglieder der deutschen Delegation sind im Fol-
genden als Abgeordnete beziehungsweise Abgeordneter,
Mitglieder anderer Delegationen als Delegierte bezie-
hungsweise Delegierter bezeichnet.

II Einführung

Dem Europarat als ältester gesamteuropäischer Organisa-
tion, die sich das Ziel gesetzt hat, die Menschenrechte
und die parlamentarische Demokratie zu schützen, gehö-
Deutscher Bundestag Drucksache 16/14080
16. Wahlperiode 24. 09. 2009

Unterrichtung
durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen
Versammlung des Europarates

Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
vom 29. September bis 3. Oktober 2008 in Straßburg

I n h a l t s v e r z e i c h n i s

Seite

I Teilnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

II Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

III Schwerpunkte der Beratungen . . . . . . . . 2

IV Beschlüsse auf der Grundlage von Vor-
lagen aus den Ausschüssen der ER PV . . . 3

V Entschließungen und Empfehlungen . . . 8

VI Debattenbeiträge deutscher

Abgeordnete Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD)

Abgeordneter Hubert Deittert (CDU/CSU)

Abgeordneter Detlef Dzembritzki (SPD)

Abgeordnete Anke Eymer (CDU/CSU)

Abgeordneter Axel Fischer (CDU/CSU)

Abgeordnete Angelika Graf (SPD)

Abgeordneter Holger Haibach (CDU/CSU)

Abgeordneter Gerd Höfer (SPD)

Abgeordneter Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE.)

Abgeordneter Harald Leibrecht (FDP)

Abgeordnete Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
Abgeordneter Joachim Hörster (CDU/CSU), Leiter der
Delegation

Abgeordneter Dr. Wolfgang Wodarg (SPD), stellvertre-
tender Leiter der Delegation

Abgeordneter Ulrich Adam (CDU/CSU)

Abgeordnete Doris Barnett (SPD)

ren derzeit 47 Mitgliedstaaten an. Die Parlamentarische
Versammlung des Europarates (ER PV) ist ein Organ des
Europarates. Weitere Organe des Europarates sind unter
anderem das Ministerkomitee, der Kongress der Gemein-
den und Regionen, der Europäische Menschengerichtshof
und der Kommissar für Menschenrechte. Dem Minister-
komitee gehören die Außenminister der Mitgliedstaaten
an.

Drucksache 16/14080 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die Parlamente der Mitgliedstaaten des Europarates ent-
senden insgesamt 318 Abgeordnete in die ER PV. Die
deutsche Delegation besteht aus 18 Mitgliedern des Deut-
schen Bundestages. Israel, Kanada und Mexiko verfügen
über einen Beobachterstatus in der ER PV. Weiterhin kön-
nen der Heilige Stuhl, die Vereinigten Staaten von Ame-
rika sowie Japan, die beim Europarat einen Beobachter-
status innehaben, mit Beobachtern an den Sitzungen der
ER PV teilnehmen. Der Sondergaststatus des Parlaments
von Weißrussland ist im Jahr 1997 ausgesetzt worden.

Auf der Grundlage von Berichten, die von den Mitglie-
dern der nationalen Delegationen in der ER PV erarbeitet
und in den Ausschüssen zuvor beraten werden, diskutiert
und beschließt die ER PV Handlungsrichtlinien für die
Parlamente der Mitgliedstaaten in Form von Entschlie-
ßungen oder Stellungnahmen. Weiterhin geben sie zu un-
terschiedlichen Politikfeldern Empfehlungen an das Mi-
nisterkomitee ab.

Das zentrale Thema der 4. Teilsitzung der Parlamentari-
schen Versammlung des Europarates war die Debatte um
den Konflikt zwischen Georgien und der Russischen Fö-
deration im August 2008. Hierzu wurde eine Dringlich-
keitsdebatte durchgeführt und die Frage der erneuten
Überprüfung bereits bestätigter Beglaubigungsschreiben
diskutiert.

In der Plenarsitzung gab der Leiter der deutschen Delega-
tion, Abgeordneter Joachim Hörster, für den Politischen
Ausschuss einen Bericht zur Lage in Zypern ab. Im Zu-
sammenhang mit diesem Bericht sprachen auch der Präsi-
dent der Republik Zypern, Mehmet Ali Talat, und der
Vorsitzende der Türkisch-Zypriotischen Gemeinschaft,
Demetris Christofias, zu der Versammlung. Der stellver-
tretende Delegationsleiter, Abgeordneter Dr. Wolfgang
Wodarg, stellte seinen Bericht für den Ausschuss für
Kultur, Wissenschaft und Bildung zum Thema Indikato-
ren für die Medien in einer Demokratie vor. Zur Lage
der nationalen Minderheiten in der Vojvodina und der ru-
mänischen Volksgruppe in Serbien wurde ein Bericht des
Abgeordneten Jürgen Herrmann (CDU/CSU) für den
Ausschuss für Recht und Menschenrechte debattiert.

Weiterhin sprachen der Ministerpräsident Schwedens,
Fredrik Reinfeldt, der Hohe Vertreter für die Allianz der
Zivilisationen, Jorge Sampaio, der Präsident des Kon-
gresses der Gemeinden und Regionen des Europarates,
Yavuz Mildon, der Präsident des Parlamentes von La-
teinamerika, Jorge Pizarro, der Generalsekretär der
OECD, Angel Gurría, sowie Frau Nyamko Sabuni, die
schwedische Ministerin für Integration und Gleichberech-
tigung, zu der Versammlung.

Zu einem der 20 Vizepräsidenten der ER PV wurde
Fernando López Aguilar, Leiter der spanischen Delega-
tion, gewählt.

Herr Dean Spielmann (Luxemburg) wurde als Richter
beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof wieder-
gewählt.

sation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung) und der Lage der Weltwirtschaft debattiert. An der
Debatte nahmen auch Parlamentarier aus OECD-Mit-
gliedstaaten teil, die nicht dem Europarat angehören.

Anlässlich des Tages der Deutschen Einheit fand während
der Sitzungswoche am 1. Oktober 2008 ein Empfang für
alle Mitglieder der ER PV auf Einladung der Ständigen
Vertretung Deutschlands beim Europarat statt.

Die von der Versammlung beschlossenen Entschließun-
gen und Empfehlungen sind im Anhang im Wortlaut ab-
gedruckt. Weitere Informationen zu der 4. Teilsitzungs-
woche 2008 finden sich unter

http://www.coe.int/t/d/Parlamentarische_Versammlung/
hier: „2008“

III Schwerpunkte der Beratungen

III.1 Der Konflikt zwischen der Russischen
Föderation und Georgien im August 2008

Die Diskussion um den Konflikt zwischen Russland und
Georgien im August 2008 nahm einen breiten Raum ein,
nicht zuletzt, weil es sich um einen Konflikt zwischen
zwei Mitgliedern des Europarates handele. Neben der
Diskussion im Rahmen einer Dringlichkeitsdebatte wurde
in einer separaten Debatte die Frage einer erneuten Über-
prüfung bereits bestätigter Beglaubigungsschreiben für
die russische Delegation aufgeworfen. Ein negatives Er-
gebnis der Prüfung hätte gegebenenfalls den Entzug des
Stimmrechtes für die russische Delegation zur Folge ha-
ben können.

Insgesamt meldeten sich über 130 Rednerinnen und Red-
ner in der fast ganztägigen Dringlichkeitsdebatte zu
Wort, in der die unterschiedlichen Positionen der beiden
Konfliktparteien deutlich aufeinander stießen. Während
die georgische Seite das Eingreifen der Russischen Föde-
ration als Aggression gegen die territoriale Integrität Ge-
orgiens verurteilte, verteidigte die russische Seite ihre
Aktionen unter anderem mit ihrem Mandat im Rahmen
einer Friedensmission der GUS-Staaten. Die russische
Seite vertrat die Position, dass die georgische Interven-
tion zu einer Destabilisierung der Region geführt habe.

Von deutscher Seite betonte Abgeordneter Rainder
Steenblock, dass die Debatte zu dem Konflikt die größte
Herausforderung für die Handlungsfähigkeit der ER PV
sei. Beide Konfliktparteien hätten in dieser kriegerischen
Auseinandersetzung Schuld auf sich geladen und Prinzi-
pien der ER PV verletzt. Er kritisierte die russische Seite,
da diese die beiden Sezessionsgebiete Abchasien und
Südossetien als selbständige Staaten anerkannt habe.
Weiterhin habe Russland nach dieser Anerkennung bila-
terale vertragliche Vereinbarungen getroffen, die nicht
nur eine völkerrechtswidrige Anerkennung dieser Gebiete
bedeute, sondern bereits den Charakter einer Annexion
hätten.

Auch Abgeordneter Dr. Hakki Keskin unterstrich, dass

Wie in jeder vierten jährlich stattfindenden Teilsitzungs-
woche der ER PV wurde ein Bericht zur OECD (Organi-

Abchasien und Südossetien trotz ihrer einseitigen Unab-
hängigkeitserklärungen völkerrechtlich weiterhin integra-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/14080

ler Bestandteil Georgiens seien. Daran habe auch die An-
erkennung der Unabhängigkeit durch Russland nichts
geändert. Er wies auch darauf hin, dass die Raketenan-
griffe Georgiens auf die südossetische Provinzhauptstadt
Zchinwali die Bemühungen der Vereinten Nationen (VN)
und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit
in Europa (OSZE) zunichte gemacht hätten. Er kritisierte
das seiner Einschätzung nach einseitige Engagement der
Vereinigten Staaten von Amerika zugunsten Georgiens,
mahnte aber gegenüber Russland an, die territoriale Inte-
grität seiner Nachbarn zu respektieren und forderte für die
Region eine neue regionale Sicherheitsarchitektur auf der
Basis der Prinzipien der OSZE.

In der Entschließung 1633 unterstützt die Versammlung
die Initiative des schwedischen Vorsitzes des Ministerko-
mitees, eine inoffizielle außerordentliche Sitzung der Au-
ßenminister anzuberaumen, um die Stellungnahme der
Organisation zu dem Krieg zwischen Georgien und der
Russischen Föderation zu erarbeiten.

In der Empfehlung 1846 wird das Ministerkomitee auf-
gefordert, einen Aktionsplan zu entwickeln, konkrete
Maßnahmen als Reaktion auf die Krise zwischen zwei
Mitgliedstaaten der Organisation zu treffen und weiterhin
gezielte Maßnahmen zu erwägen, um die vollständige
Einhaltung der von Seiten Georgiens und der Russischen
Föderation eingegangenen Verpflichtungen zu gewähr-
leisten, beispielsweise durch eine verstärkte Präsenz und
Durchführung einer Menschenrechtsmission vor Ort.

Für den Monitoringausschuss brachte unabhängig von der
Dringlichkeitsdebatte der Delegierte Andreas Gross
(Schweiz/SOC) einen Entwurf einer Entschließung zur er-
neuten Prüfung zuvor bereits bestätigter Beglaubigungs-
schreiben der Delegation der Russischen Föderation aus
grundsätzlichen Erwägungen ein. Hintergrund war ein am
12. September 2008 von 24 Mitgliedern der ER PV unter-
zeichneter Antrag auf erneute Prüfung der bereits bestä-
tigten Beglaubigungsschreiben der russischen Delegation.
Die Möglichkeit einer Prüfung ist gemäß Artikel 8 und
Artikel 9 der Geschäftsordnung der ER PV aus sachlichen
Gründen sowie insbesondere aufgrund schwerwiegender
Verletzungen der grundlegenden Prinzipien des Europara-
tes, die in der Präambel der Satzung formuliert sind, mög-
lich.

Um den Dialog zwischen der ER PV und den Konfliktpar-
teien aufrechterhalten zu können, beschloss die Versamm-
lung in der Entschließung 1631 nach einer intensiven und
kontroversen Diskussion, der russischen Delegation die
Beglaubigungsschreiben nicht zu entziehen. Lediglich
20 Delegierte stimmten der Entschließung, die Beglaubi-
gungsschreiben erneut zu überprüfen, zu, 114 sprachen
sich dagegen aus, und 10 enthielten sich. Die Versamm-
lung forderte Russland jedoch auf, das von der EU ausge-
handelte Waffenstillstandsabkommen umzusetzen, insbe-
sondere seine Truppen auf Stellungen vor Ausbruch des

III.2 Bericht des Ministerkomitees an die
Parlamentarische Versammlung

Den Bericht des Ministerkomitees an die ER PV trug
Frank Belfrage, Staatssekretär für Auswärtige Angele-
genheiten des Königreichs Schweden, vor. Auch er legte
den Schwerpunkt seiner Ausführungen auf den Konflikt
zwischen Georgien und Russland. Er führte aus, dass der
bewaffnete Konflikt das Ministerkomitee mit großer
Sorge erfülle. Die Lage stelle eine ernste Herausforde-
rung für den Europarat und seine Werte dar. Sicherheit
und Entwicklung beruhten auf einer friedlichen Lösung
nationaler und internationaler Konflikte sowie auf der
Achtung der Souveränität und territorialen Integrität von
Staaten. Weiterzumachen als wäre nichts passiert, sei
keine Option für eine Organisation, deren Aufgabe darin
bestehe, die Menschenrechte, die Demokratie und die
Rechtsstaatlichkeit zu schützen. Zur Anerkennung von
Abchasien und Südossetien durch die Russische Födera-
tion habe der Vorsitzende des Ministerkomitees eine Er-
klärung abgegeben, in der er diese Entscheidung verur-
teilte. Die Anerkennung bringe die Möglichkeit einer
friedlichen Lösung des Konfliktes im Einklang mit den
Grundsätzen des Völkerrechtes ernsthaft in Gefahr und wi-
derspräche den fundamentalen Grundsätzen des Europa-
rates.

In der anschließenden Debatte fragte Abgeordneter
Christoph Strässer nach dem Stand der Diskussionen im
Ministerkomitee in Bezug auf eine Ratifizierung des Pro-
tokolls Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschen-
rechte und Grundfreiheiten durch alle Mitgliedstaaten des
Europarates. Weiterhin bat er um eine Stellungnahme zu
der Frage, wie angesichts der noch ausstehenden Ratifi-
zierungen die Funktionsfähigkeit des Europäischen Ge-
richtshofes für Menschenrechte gewährleistet werden
könne.

In seiner Antwort wies Staatssekretär Frank Belfrage auf
Fortschritte im Prozess der Ratifizierung des Protokolls
Nr. 14 durch alle Mitgliedstaaten hin. Er räumte ein, dass
die Situation für den Europäischen Gerichtshof für Men-
schenrechte nicht einfach sei und betonte, dass das Minis-
terkomitee weiterhin das Ziel einer Ratifizierung durch
alle Mitgliedstaaten verfolge.

IV Beschlüsse auf der Grundlage von Vor-
lagen aus den Ausschüssen der ER PV

IV.1 Beschlussvorlage aus dem
Politischen Ausschuss

Die Situation in Zypern (Entschließung 1631)

Als Berichterstatter des Politischen Ausschusses gab Ab-
geordneter Joachim Hörster einen Bericht zur Situation
in Zypern ab. Er betonte eingangs, dass der Präsident Zy-
perns, Dimitris Christofias, und der Führer der türkisch-
zypriotischen Gemeinschaft, Mehmet Ali Talat, sich um
eine Einigung zur Überwindung der seit über 30 Jahren
bestehenden Teilung der Insel bemühten. Er hob hervor,
dass es seit der Teilung der Insel im Jahr 1974 viel Un-
Krieges zurückzuziehen und den Einsatz von Beobachtern
der EU und der OSZE im Konfliktgebiet zu gestatten.

recht und menschliches Leid gegeben habe. Bisher seien
alle Versuche, die Teilung zu überwinden, gescheitert.

Drucksache 16/14080 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Nach den Wahlen auf Zypern im Februar 2008 sei erfreu-
licherweise Bewegung in den Prozess gekommen, wie
beispielsweise durch das Treffen zwischen Dimitris
Christofias und Mehmet Ali Talat im März 2008.

In der weiteren Diskussion erläuterte Abgeordneter
Joachim Hörster, dass er sein Hauptaugenmerk nicht auf
eine Bewertung der historischen Entwicklungen, sondern
auf die Herstellung vertrauensbildender Maßnahmen ge-
richtet habe, um die beiden Bevölkerungsteile einander
näher zu bringen. Er gehe wie die UNO und die EU und
der Europarat weiterhin von einer Einstaatenlösung aus.
Der Europarat und die Versammlung hätten hierbei die
Aufgabe, den Prozess zu begleiten und zu unterstützen.

In der Diskussion über den Bericht wurde eine Reihe von
Änderungsanträgen von der türkischen Delegation ge-
stellt, die indirekt eine Zweistaatenlösung favorisierten.
Keiner dieser Anträge fand eine Mehrheit. Der Entschlie-
ßungs- und der Empfehlungsentwurf wurden mit sehr
großer Mehrheit von der Versammlung angenommen. In
der Entschließung zeigte sich die Versammlung durch die
Wiederaufnahme von Gesprächen auf allen Ebenen ermu-
tigt. Mit der Eröffnung von Verhandlungen unter der
Schirmherrschaft des VN-Generalsekretärs habe der poli-
tische Prozess nun eine neue Qualität erreicht. Trotz der
noch offenen Fragen böten diese Verhandlungen seit vie-
len Jahren eine Perspektive, die Teilung des Landes zu
beenden. Diese Chance solle ergriffen werden. Alle betei-
ligten Akteure, hier insbesondere Griechenland und die
Türkei, werden aufgefordert, ihre Bemühungen zu inten-
sivieren, um Zuversicht und Vertrauen zwischen den bei-
den zypriotischen Gemeinschaften zu schaffen. In der
Empfehlung wird das Ministerkomitee aufgefordert,
seine Erfahrungen bei der Lösung vergleichbarer Kon-
flikte in den Prozess einzubringen.

IV.2 Beschlussvorlagen aus dem Ausschuss
für Recht und Menschenrechte

Entwurf eines Übereinkommens des Europarates
über den Zugang zu amtlichen Dokumenten
(Stellungnahme 270)

Berichterstatter für den Ausschuss für Recht und Men-
schenrechte war Delegierter Klaas de Vries (Niederlande/
SOC). Er betonte in seinem Bericht die Notwendigkeit,
Bürgerinnen und Bürgern einen möglichst ungehinderten
Zugang zu offiziellen Dokumenten von Behörden zu ge-
währleisten.

In der einstimmig angenommenen Stellungnahme begrüßt
die Versammlung, dass durch den Entwurf einer entspre-
chenden Konvention des Europarats ein erster Schritt hin
zu einem rechtlich verbindlichen internationalen Vertrag
gemacht worden sei. Gleichwohl wird kritisiert, dass die
Definition von öffentlichen Behörden, die die offiziellen
Dokumente zur Verfügung stellen sollen, in dem Entwurf
zu eng gefasst sei und keine zeitlichen Fristen vorgegeben
seien, in denen Behörden ihrer Informationspflicht nach-

Die Lage der nationalen Minderheiten in der
Vojvodina und der rumänischen Volksgruppe in
Serbien (Entschließung 1632 und Empfehlung 1845)

Da der Berichterstatter für den Ausschuss für Recht und
Menschenrechte, Abgeordneter Jürgen Herrmann, auf-
grund einer kurzfristigen Vertagung des Berichtes nicht
anwesend sein konnte, wurde der Bericht von dem Abge-
ordneten Holger Haibach vorgestellt.

Abgeordneter Holger Haibach betonte die Notwendig-
keit, sich mit der Lage der nationalen Minderheiten in der
Balkanregion zu befassen. Zur Vorbereitung habe der Be-
richterstatter, Abgeordneter Jürgen Herrmann, zwei Rei-
sen in die Region unternommen. Darüber hinaus habe der
Unterausschuss des Ausschusses für Recht und Men-
schenrechte eine Expertenanhörung durchgeführt. Abge-
ordneter Holger Haibach hob hervor, dass die im Bericht
enthaltenen Forderungen und Vorschläge sich zwar inten-
siv mit den Fragen der Vojvodina und Serbiens beschäftig-
ten, gleichwohl aber nicht nur an Serbien gerichtet seien,
sondern an alle Staaten, in denen mehrere ethnische Min-
derheiten mit einer ethnischen Mehrheit zusammenlebten.
Hierbei komme der Rahmenkonvention des Europarats
zum Schutz der nationalen Minderheiten eine entschei-
dende Rolle zu.

Abgeordnete Dr. Herta Däubler-Gmelin, Vorsitzende
des Ausschusses für Recht und Menschenrechte der
ER PV, hob hervor, dass der Bericht die kulturelle Vielfalt
in der Region nicht als Bedrohung, sondern als Quelle der
Bereicherung beschrieben habe und dass der Bericht des
Abgeordneten Jürgen Herrmann einen Weg für eine Ver-
besserung der Situation nationaler Minderheiten in der
Region ermögliche.

In der mit großer Mehrheit verabschiedeten Entschlie-
ßung wird festgestellt, dass sich die Situation der Minder-
heiten in der Vojvodina verbessert habe. Auf der anderen
Seite wird aber auch hervorgehoben, dass die serbischen
Behörden nicht schnell genug auf die Zwischenfälle mit
ethnischem Hintergrund reagiert hätten. Positiv wird kon-
statiert, dass sich insbesondere im Bereich der Gesetzge-
bung sehr viel zum Besseren verändert habe, dass aber
nun das Augenmerk auf die Umsetzung gerichtet werden
müsse.

Kandidaten für den Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte (Entschließung 1627)
Berichterstatterin des Ausschusses für Recht und Men-
schenrechte war die Delegierte Marie-Louise Bemelmans-
Videc (Niederlande, EPP/CD). Für den Ausschuss für die
Gleichstellung von Frauen und Männern gab die Dele-
gierte Lydie Err (Luxemburg, SOC) eine Stellungnahme
ab.

Die Berichterstatterin machte deutlich, dass nach den Kri-
terien für die Entscheidung über Bewerber für den Euro-
päischen Gerichtshof für Menschenrechte eine ausgewo-
gene Vertretung von Frauen und Männern maßgeblich sei.
Gemäß dem Wortlaut der Resolution 1366 (2004) über
kommen müssten. Daher solle sich der Ministerrat erneut
mit dieser Thematik befassen.

Bewerber beim Europäischen Gerichtshof für Menschen-
rechte müsse die Versammlung unausgewogene Listen

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/14080

zurückweisen, wenn ein Geschlecht im Gericht bereits
überrepräsentiert sei.

In ihrer Funktion als Vorsitzende des Ausschusses unterstrich
Abgeordnete Dr. Herta Däubler-Gmelin, dass Frauen bei
der Besetzung von Richterstellen generell unterrepräsen-
tiert seien. Das sei auch ein Grund dafür, warum bei den
Kandidatenlisten für den Europäischen Menschenrechts-
gerichtshof viel Wert auf eine geschlechtsspezifische
Quotierung gelegt werde. Auf Grund der bestehenden Re-
gelung sei es aber nicht einmal in Ausnahmefällen mög-
lich, von den bestehenden Vorgaben abzuweichen. Daher
begrüße sie den in dem Bericht vorlegten Kompromiss-
vorschlag, Ausnahmen von der Regel in sehr engen Gren-
zen zu ermöglichen.

Die mit großer Mehrheit bei einigen Enthaltungen ange-
nommene Entschließung sieht vor, dass unter Einhaltung
bestimmter Bedingungen von dieser Regel abgewichen
werden kann. Demnach muss zunächst das betroffene
Land nachweisen, dass alle notwendigen und geeigneten
Schritte unternommen worden seien, einen Kandidaten
des unterrepräsentierten Geschlechts in die Liste aufzu-
nehmen, es jedoch nicht gelungen sei, eine Person dieses
Geschlechts zu finden, die den Anforderungen von Arti-
kel 21 § 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention
genüge. Derartige Ausnahmefälle müssen von einer
Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen sowie ei-
ner Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder sowohl
des Unterausschusses als auch des Ausschusses für Recht
und Menschenrechte ordnungsgemäß festgestellt werden.

Gesetzesvorschlag für eine Verlängerung des Frei-
heitsentzugs vor Erhebung einer Anklage auf 42 Tage
im Vereinigten Königreich (Entschließung 1634)

Der Bericht stand bereits zur 3. Teilsitzung im Juni 2008
auf der Tagesordnung. Berichterstatter für den Ausschuss
für Recht und Menschenrechte war der Delegierte Klaas
de Vries (Niederlande/SOC).
Der Berichterstatter äußerte Bedenken zu dem im Verei-
nigten Königreich diskutierten Gesetzesentwurf, nach dem
Personen, die des Terrorismus verdächtigt werden, von
derzeit 28 Tagen bis zu 42 Tage ohne Anklage und mit ein-
geschränkten Möglichkeiten in Bezug auf die Überprü-
fung der Rechtmäßigkeit inhaftiert werden könnten.

Abgeordneter Holger Haibach schloss sich den in der
Diskussion geäußerten Vorbehalten an, dass sich die Ver-
sammlung mit Gesetzesvorschlägen eines Mitgliedslan-
des beschäftige, die noch nicht endgültig verabschiedet
worden seien. Die Versammlung laufe Gefahr, Teil einer
innerstaatlichen parlamentarischen Auseinandersetzung
zu werden, was nicht ihre Aufgabe sei. Gleichwohl unter-
stütze er grundsätzlich die in dem Bericht geäußerte Kritik
an dem Gesetzesentwurf und unterstrich die Forderung
nach einem rechtsstaatlichen Umgang mit terroristisch
motivierten Vergehen.

Abgeordnete Dr. Herta Däubler-Gmelin stellte den
Zeitpunkt der Behandlung der Entschließung in Frage, da

liegende Bericht ein Kompendium dessen sei, was
Rechtsstaatlichkeit bei der Bekämpfung des Terrorismus
bedeute.

In der einstimmig verabschiedeten Entschließung unter-
streicht die Versammlung, dass auch im notwendigen
Kampf gegen den Terrorismus die Menschenrechte und
rechtstaatlichen Kriterien Anwendung finden müssten.
Die Versammlung äußerte Bedenken, inwieweit die ins
Auge gefassten Regelungen den Kriterien der Europäi-
schen Menschenrechtscharta entsprächen. Die Venedig-
Kommission wird gebeten, einen Kriterienkatalog für ei-
nen rechtsstaatlichen Umgang mit dem Terrorismus zu
formulieren.

IV.3 Beschlussvorlage aus dem Ausschuss
für Wirtschaft und Entwicklung

Die OECD und die Weltwirtschaft
(Entschließung 1629)

Die Debatte und Abstimmung zu diesem Bericht fand
nach den Verfahrenregeln für die Ausweitung der Debat-
ten auf die Aktivitäten der Organisation für wirtschaftli-
che Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) statt. Im
Kontext des turnusmäßigen OECD-Berichtes wird auch
von der „erweiterten parlamentarischen Versammlung“
gesprochen, da an der Debatte auch Parlamentarier aus
OECD-Mitgliedstaaten teilnehmen, die nicht dem Euro-
parat angehören.

Berichterstatterin für den Ausschuss für Wirtschaft und
Entwicklung war die Delegierte Anna Lilliehöök (Schwe-
den, EPP/CD). Stellung nahmen die Ausschüsse für So-
zialordnung, Gesundheit und Familie, für Wanderbewe-
gungen, Flüchtlings- und Bevölkerungsfragen sowie für
Umwelt, Landwirtschaft und kommunale und regionale
Angelegenheiten.

Die Berichterstatterin erläuterte die Tätigkeiten und den
Arbeitsplan der OECD. Demnach sei die wirtschaftliche
Gesamtleistung der OECD-Mitgliedstaaten trotz der Tur-
bulenzen an den Finanzmärkten in den beiden vergange-
nen Jahren besser als erwartet gewesen. Dennoch sollten
sich die OECD-Volkswirtschaften auf ein schwächeres
Wirtschaftswachstum und eine hohe Kerninflation ein-
stellen. Darüber hinaus sei es notwendig, mögliche Aus-
wirkungen auf Entwicklungen in Nicht-OECD-Ländern
und auf die Finanzmärkte sowie höhere Energiekosten
und Kreditpreise und andere inflationäre Belastungen zu
berücksichtigen.

Abgeordnete Doris Barnett stellte hierzu fest, dass man
sich fragen müsse, ob es angesichts der Finanzkrise rich-
tig gewesen sei, dass sich der Staat immer mehr aus dem
wirtschaftlichen Geschehen zurückgezogen und staatliche
Eingriffe in das Wirtschaftsgeschehen in einem starken
Maße zurückgefahren habe. Sie unterstrich, dass die Poli-
tik nicht umhinkomme, umfangreichere Regulierungen des
Finanzmarktes auf internationaler Ebene voranzutreiben.
Sie sprach sich für ein Verbot von Leerkäufen, die Einfüh-
rung eines internationalen Kreditregisters, die Kontrolle
das Gesetzgebungsverfahren in Großbritannien noch
nicht abgeschlossen sei. Positiv wertete sie, dass der vor-

internationaler Finanzmarktstandards und eine stärkere
persönliche Haftung der verantwortlichen Finanzmarktak-

Drucksache 16/14080 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

teure aus. Wichtig für eine Belebung des Welthandels sei
der Abbau von Handelsschranken und Subventionen.

In der einstimmig angenommenen Entschließung wird
von der Einführung von Maßnahmen zum Ausgleich der
ansteigenden Lebensmittel- und Energiepreise abgeraten,
da diese zu Verzerrungen des Marktes führen könnten.
Vielmehr wird empfohlen, angemessene Steuern zu erhe-
ben und eine soziale Umverteilung zu veranlassen. Zu-
sätzlich appelliert die Versammlung an die OECD-Länder,
ihre humanitäre Hilfe aufzustocken, um Bedrohungen der
politischen Stabilität entgegenzuwirken. Hinsichtlich der
steigenden Nachfrage nach Energie wird vorgeschlagen,
den Nutzwert der Energien zu erhöhen und die Energie-
quellen auszuweiten. Dabei dürften jedoch umweltpoliti-
sche Aspekte nicht unbeachtet bleiben. Im Hinblick auf
den Klimawandel wird die Verwendung von Marktinstru-
menten wie z.B. Kohlestoffsteuern oder der Abbau von
Energiesubventionen als wichtig angesehen. Zudem wird
die OECD dazu aufgerufen, nur solchen Staaten eine Mit-
gliedschaft zu ermöglichen, die Demokratie, Menschen-
rechte und das Völkerrecht voll anerkennen.

IV.4 Beschlussvorlagen aus dem Ausschuss
für Kultur, Wissenschaft und Bildung

Erneuerung der Jugendagenda des Europarates
(Entschließung 1630 und Empfehlung 1844)

Berichterstatter des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft
und Bildung war der Delegierte André Schneider
(Frankreich, EPP/CD).

Zu dem Themenbereich gab auch Nyamko Sabuni, die
schwedische Ministerin für Integration und Gleichberech-
tigung, eine Erklärung ab.

In der Entschließung wird gefordert, das bestehende Kon-
zept der Jugendagenda des Europarates zu überarbeiten
und zu erneuern. Dem Ministerkomitee wird empfohlen,
die Jugendpolitik in Absprache mit jungen Leuten zu ent-
wickeln und sicherzustellen, dass für zwischenstaatliche
Programme des Europarates adäquate organisatorische
und finanzielle Grundlagen bereitgestellt werden. Diese
Programme sollten mit der Unterstützung der jeweiligen
Fachminister und unter Mitarbeit von Jugendvertretern
entwickelt werden.

Die Entschließung und Empfehlung wurden einstimmig
angenommen.

Indikatoren für die Medien in einer Demokratie
(Entschließung 1636 und Empfehlung 1848)

Ziel des Berichtes sei, wie der Berichterstatter, Abgeord-
neter Dr. Wolfgang Wodarg, verdeutlichte, Kriterien für
eine funktionierende Medienlandschaft zu entwickeln, um
schon im Vorfeld der Einschränkung der Medienfreiheit
vorzubeugen und den freien Zugang zu Informationen zu
gewährleisten. Die in dem Bericht aufgeworfenen Fragen,
wie beispielsweise die nach der Vertraulichkeit der Quel-
len der Journalisten, nach der Exklusivität von Berichter-

nierende Medienlandschaft. Er forderte die Regierungen
der Mitgliedsländer der ER PV auf, eine Art „Medien-
Pisa“ zu entwickeln, damit die Diskussion fortgeführt
werde.

Die einstimmig verabschiedete Entschließung und Emp-
fehlung unterstreichen die Bedeutung der Meinungs- und
Informationsfreiheit der Medien als eine der grundlegen-
den Voraussetzungen für eine Demokratie. Die nationalen
Parlamente werden aufgefordert, regelmäßig die Situation
der Medien in ihrem Land zu analysieren, um Probleme
bei der Umsetzung in nationale Mediengesetzgebung und
deren Anwendung zu identifizieren und erforderliche
Maßnahmen zu ergreifen. Das Ministerkomitee wird auf-
gefordert, das Funktionieren der Medienlandschaft in den
Mitgliedsländern zu dokumentieren.

Förderung einer Kultur der Demokratie und
Menschenrechte durch Lehrerausbildung
(Empfehlung 1849)

Berichterstatter des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft
und Bildung war der Delegierte Şefan Glavan (Rumä-
nien, ALDE).

Der Berichterstatter betonte, dass dem Erlernen von De-
mokratie ein besonderer Stellenwert zugemessen werden
müsse. Er unterstütze Bestrebungen, den Aktionsplan des
dritten Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs des
Europarates im Jahr 2005 in Warschau sowie andere die-
sem Zweck dienende Empfehlungen zu befolgen.

In der einstimmig beschlossenen Entschließung und Emp-
fehlung wird gefordert, Kinder auf das Leben in einer
Demokratie durch entsprechende Unterrichtsinhalte vor-
zubereiten. Dieses Ziel solle in den Lehrplänen aller
Schulfächer verankert werden. Auch Lehrern müsse die
Möglichkeit gegeben werden, sich fortwährend entspre-
chend weiterzubilden. Organisationen, die diese Bestre-
bungen fördern, sollten unterstützt werden. Die Rolle der
Lehrer als Leitfiguren auf dem Gebiet der Staatsbürgerbil-
dung sei unbedingt anzuerkennen. In diesem Zusammen-
hang sei auf das „Pestalozzi-Programm“ des Europarates
hinzuweisen. Abschließend wird die Ausarbeitung eines
Grundsatzpapiers zur Ausbildung von Staatsbürgern und
zur Förderung eines humanitären Bewusstseins durch den
Europarat gefordert.

IV.5 Beschlussvorlage aus dem Ausschuss
für die Gleichstellung von Frauen und
Männern

Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen: Der Weg zu
einem Europaratsübereinkommen (Entschließung
1635 und Empfehlung 1847)

Berichterstatter des Ausschusses für die Gleichstellung
von Frauen und Männern war der Delegierte José
Mendes Bota (Portugal, EPP/CD).

Der Berichterstatter hob hervor, dass die Bekämpfung
von Gewalt gegen Frauen ein zentrales Anliegen der
stattungsrechten oder der Einflussnahme von Politik auf
Medien, seien von zentraler Bedeutung für eine funktio-

ER PV sei. Auf Basis der bestehenden Beschlüsse sei
eine Kampagne in den Mitgliedstaaten realisiert worden.

europäischen Netzwerkes von Parlamentariern ins Auge
gefasst werden, die sich in ihren nationalen Parlamenten
in einem besonderen Maße für die Förderung von Aktio-
nen einsetzten, die Gewalt gegen Frauen bekämpften.

In der ebenfalls einstimmig verabschiedeten Empfehlung
wird das Ministerkomitee aufgefordert, eine Rahmenkon-
vention zu den schwersten und häufigsten Formen von
Gewalt gegen Frauen zu entwerfen, insbesondere in Fäl-
len häuslicher Gewalt gegen Frauen, sexueller Übergriffe
und Belästigung, erzwungener Heiraten oder so genann-
ter „Ehrenverbrechen“.

IV.6 Beschlussvorlage aus dem
Monitoringausschuss

Die Einhaltung der Pflichten und Verpflichtungen
durch Bosnien und Herzegowina
(Entschließung 1626 und Empfehlung 1843)

Die beiden Berichterstatter des Monitoringausschusses,
der Delegierte Mevlüt Çavuşoğlu (Türkei, EDG) und der
Delegierte Kimmo Sasi (Finnland, EPP/CD), kommen in
ihrem Bericht zu dem Schluss, dass Bosnien und Herze-
gowina nach sechs Jahren Mitgliedschaft im Europarat
die Bemühungen in Bezug auf die Umsetzung von Ver-
pflichtungen deutlich steigern müsse. Hierzu sei eine um-
fassende Verfassungsreform notwendig.

Abgeordneter Detlef Dzembritzki unterstrich in der Dis-
kussion, dass trotz aller Zusagen von Seiten Bosnien und
Herzegowinas wichtige Reformschritte, wie die Polizei-
und Justizreform, noch immer nicht auf den Weg gebracht

tat zementiere dies die aktuelle schwierige Situation. Er
erkenne auch mit Sorge, dass externe Akteure versuchten,
den Status quo zu stabilisieren. In diesem Fall würde es
sehr schwer sein, Bosnien und Herzegowina an demokra-
tische Verwaltungs- und Rechtsstrukturen und an funktio-
nierende Strukturen der Legislative, der Exekutive und
der Judikative heranzuführen. Eine grundlegende Voraus-
setzung für eine Verbesserung der Lage sei, dass an die
Stelle einer Verfestigung alter Standpunkte ein staatsbür-
gerliches Bewusstsein und ein bürgerliches Engagement
treten.

In der mit großer Mehrheit verabschiedeten Entschlie-
ßung wird die Besorgnis über die Zunahme der nationa-
listischen und ethnischen Rhetorik, insbesondere vor dem
Hintergrund der Wahlkampagnen für die lokalen Wahlen
im Oktober 2008 und in Folge der Annahme der Unab-
hängigkeitserklärung des Kosovo, geäußert. Es werden
alle Bestrebungen verurteilt, die die staatlichen Institutio-
nen schwächen, zu einer Abspaltung aufrufen oder die
Existenz des Staates in Frage stellen. Alle politischen Ak-
teure in Bosnien und Herzegowina werden nachdrücklich
aufgefordert, die notwendigen demokratischen Reformen
im Geiste eines konstruktiven Dialogs und einer Koope-
ration umgehend umzusetzen. Die Versammlung verstän-
digte sich auf eine Fortsetzung des Monitoringprozesses.

Joachim Hörster, MdB
Leiter der Delegation

Dr. Wolfgang Wodarg, MdB
Stellvertretender Leiter
der Delegation
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/14080

So seien in den vergangenen zwei Jahren in ganz Europa
mehr als 200 Maßnahmen zur Bekämpfung von häusli-
cher Gewalt gegen Frauen bis hin zu Gesetzesinitiativen
durchgeführt worden.

In der einstimmig verabschiedeten Entschließung wird
festgestellt, dass häusliche Gewalt gegen Frauen eine der
am weitesten verbreiteten Verletzungen der Menschen-
rechte sei. Angesichts dieser Tatsache sei es dringend ge-
boten, die Auseinandersetzung mit diesem Thema fortzu-
setzen und zu intensivieren. Hierzu sollten insbesondere
eine Verschärfung der nationalen Gesetzgebung zur Be-
kämpfung von Gewalt gegen Frauen und ein Ausbau des

worden seien. Entscheidende Voraussetzung für alle wei-
teren Schritte sei die Verabschiedung einer Verfassung.
Ein großes Hindernis sei aus seiner Sicht die Tatsache,
dass die in Bosnien und Herzegowina politisch Verant-
wortlichen möglicherweise aus der existierenden Kon-
struktion ihre Vorteile ziehen und auf diese nicht verzich-
ten wollten. Doch damit verbauten sie der Jugend ihres
Landes die Zukunft.

Abgeordneter Gerd Höfer berichtete über seine Reisen in
die Region im Auftrag der ER PV. Die ungelösten Kon-
flikte rührten nach seiner Auffassung aus einer noch im-
mer ausstehenden Vergangenheitsbewältigung. Im Resul-

Drucksache 16/14080 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

V Entschließungen und Empfehlungen

Nummer Beschreibung Seite

Entschließung 1626
(2008) Die Einhaltung der Pflichten und Verpflichtungen durch Bosnien und

Herzegowina

9

Empfehlung 1843
(2008)

15

Entschließung 1627
(2008)

Kandidaten für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 16

Entschließung 1628
(2008)

Die Situation in Zypern 17

Entschließung 1629
(2008)

Die OECD und die Weltwirtschaft 21

Entschließung 1630
(2008)

Erneuerung der Jugendagenda des Europarates

27

Empfehlung 1844
(2008)

28

Entschließung 1631
(2008)

Erneute Prüfung der zuvor ratifizierten Beglaubigungsschreiben der Delegation
der Russischen Föderation aus grundsätzlichen Erwägungen

31

Entschließung 1632
(2008) Die Lage der nationalen Minderheiten in der Vojvodina und der rumänischen

Volksgruppe in Serbien

32

Empfehlung 1845
(2008)

36

Entschließung 1633
(2008)

Die Folgen des Krieges zwischen Georgien und der Russischen Föderation

37

Empfehlung 1846
(2008)

44

Entschließung 1634
(2008)

Gesetzesvorschlag für eine Verlängerung des Freiheitsentzugs vor Erhebung
einer Anklage auf 42 Tage im Vereinigten Königreich

45

Entschließung 1635
(2008) Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen: Der Weg zu einem

Europaratsübereinkommen

47

Empfehlung 1847
(2008)

49

Entschließung 1636
(2008)

Indikatoren für die Medien in einer Demokratie

51

Empfehlung 1848
(2008)

55

Empfehlung 1849
(2008)

Förderung einer Kultur der Demokratie und Menschen-rechte durch
Lehrerausbildung

56

Stellungnahme 270
(2008)

Entwurf eines Übereinkommens des Europarates über den Zugang zu amtlichen
Dokumenten

58

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/14080

Entschließung 1626 (2008)1

betr. Die Einhaltung der Pflichten und Verpflichtungen durch Bosnien und Herzegowina

1. Bosnien und Herzegowina trat dem Europarat am 24. April 2002 bei. Seitdem haben die
Behörden dieses Landes die mit dem Beitritt eingegangenen förmlichen Verpflichtungen regelmäßig
erfüllt. Bisher hat Bosnien und Herzegowina 64 Übereinkommen des Europarates unterzeichnet und
ratifiziert.

2. Die Parlamentarische Versammlung beglückwünscht die Behörden von Bosnien und
Herzegowina zu der am 16. Juni 2008 erfolgten Unterzeichnung des Stabilisierungs- und
Assoziierungsabkommens mit der Europäischen Union sowie des vorläufigen Handelsabkommens.
Darüber hinaus begrüßt sie die Unterzeichnung des Visa-Erleichterungsabkommens am 17. September
2007 sowie die kürzlich, d.h. am 5. Juni 2008, aufgenommenen Gespräche zwischen der Europäischen
Union und Bosnien und Herzegowina, die der Einführung einer visafreien Regelung dienen. Das
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen bietet dem Land neue Chancen, darunter Handels- und
Finanzvorteile. Es sollte darüber hinaus den seit langem erwarteten Reformen, die die inländische
Rechtsordnung auf den Gebieten Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte näher an den
europäischen Acquis heranführen, neue Impulse geben.

3. Die Versammlung stellt indessen fest, dass die effektive Umsetzung des Stabilisierungs- und
Assoziierungsabkommens eine enge und effiziente Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen
Strukturen und Institutionen auf der Ebene des Staates und der Gebietseinheiten voraussetzt. Dies
muss angesichts der komplexen politischen und verfassungsrechtlichen Strukturen in Bosnien und
Herzegowina erst noch verwirklicht werden. Ohne geeignete Reformen wird das Land nicht in der
Lage sein, die möglichen Vorteile der europäischen Integration in vollem Umfang zu nutzen.

4. Die Versammlung stellt insbesondere mit Besorgnis fest, dass entscheidende Reformen nicht in
der gewünschten Weise voranschreiten. Seit Annahme der Entschließung 1513 (2006) der
Versammlung über die Verfassungsreform in Bosnien und Herzegowina wurden auf diesem keine
Fortschritte erzielt. Ohne eine umfassende Verfassungsreform wird die Polizeireform, eine der
Voraussetzungen für die Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens mit der
Europäischen Union, blockiert und könnten die kürzlich verabschiedeten Gesetze unwirksam sein.
Eine Überarbeitung der Verfassung ist auch erforderlich, um entscheidende Reformen in Bereichen
umzusetzen, in denen die Kompetenzverteilung zwischen den Gebietseinheiten und dem Staat
geändert werden muss. Das Gebietseinheitenwahlsystem im Abgeordnetenhaus und die allzu weit
gefasste Klausel in Bezug auf "wichtige nationale Interessen" müssen genauso wie der entsprechende
Vetomechanismus in der Kammer der Völker reformiert werden, damit Bosnien und Herzegowina zu
einem echten zivilen Staatswesen für alle dort lebenden Bürger werden kann. Abgeordnete sollten als
frei und demokratisch gewählte Vertreter aller Bürger Bosniens und Herzegowinas handeln und nicht
als Verfechter rein ethnischer Interessen. Die so genannten "Sonstigen" sollten eine echte Chance zur
vollen Teilhabe am politischen Leben erhalten, indem sie an der Wahl der Präsidiumsmitglieder
teilnehmen und sich an der Ernennung der Delegierten der Kammer der Völker beteiligen.

5. In gleicher Weise ist die Versammlung besorgt über die zunehmend nationalistisch und ethnisch
geprägten Reden, insbesondere in Verbindung mit dem Wahlkampf im Vorfeld der Gemeindewahlen
vom Oktober 2008 und im Anschluss an die Annahme der einseitigen Unabhängigkeitserklärung

1 Debatte der Versammlung am 30. September 2008 (31. Sitzung) (siehe Dok. 11700, Bericht des Ausschusses für die
Einhaltung der von den Mitgliedstaaten des Europarates eingegangenen Verpflichtungen (Monitoringausschuss),
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(31. Sitzung) verabschiedet.

Drucksache 16/14080 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

durch die Versammlung des Kosovo. Insbesondere verurteilt die Versammlung mit besonderem
Nachdruck die am 21. Februar 2008 von der Nationalversammlung der Republika Srpksa
verabschiedete Entschließung, in der diese auf die Möglichkeit eines Referendums über die
Selbstbestimmung verwies. Solche Erklärungen widersprechen dem Friedensabkommen von Dayton,
das den Gebietseinheiten kein Sezessionsrecht einräumt. Deshalb fordert die Versammlung alle
politischen Beteiligten nachdrücklich auf, von Erklärungen und Handlungen Abstand zu nehmen, die
eine Sezession fordern oder die Existenz des Staates auf der Grundlage von Gebietseinheiten in Frage
stellen. Das Kosovo darf nicht als Präzedenzfall herangezogen werden.

6. Darüber hinaus verurteilt die Versammlung die jüngsten Initiativen der Behörden der Republika
Srpska, durch die die Institutionen des Staates untergraben und geschwächt werden. Das gilt
insbesondere für die Annahme des Gesetzes der Republika Srpska über Interessenkonflikte, durch das
die Umsetzung des Gesetzes der Wahlkommission der Republika Srpska überlassen wird, die diese
Aufgabe zuvor nicht wahrgenommen hatte und nach der Verkündung der Wahlgesetzgebung auf der
staatlichen Ebene im Grunde keine Existenzberechtigung mehr hat. Auf die gleiche Weise untergräbt
die in erster Lesung in der Nationalversammlung der Republika Srpska erfolgte Verabschiedung eines
Gesetzentwurfs zur Errichtung des Büros eines eigenen Ombudsmanns der Republika Srpska für
Kinderrechte die Befugnisse des zusammengelegten Amts des Bürgerbeauftragten von Bosnien und
Herzegowina, das die gleichen Aufgaben wahrnehmen soll.

7. Die Versammlung ist der Auffassung, dass die Behörden von Bosnien und Herzegowina sich
verstärkt bemühen sollten, die übrigen Pflichten und Verpflichtungen des Landes gegenüber dem
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werden; gleichwohl sollten die erforderlichen Reformen auf der Grundlage einer gemeinsamen
Vorstellung über die Entwicklung der Institutionen des Landes verwirklicht werden. Ein konstruktiver
Dialog sollte an die Stelle einer Obstruktionspolitik treten. Die staatlichen Strukturen in den
wichtigsten Reformbereichen sollten ausgebaut und nicht unterlaufen werden. Die Institutionen der
Gebietseinheiten sollten, insbesondere in der Föderation Bosnien und Herzegowina, vor dem
Hintergrund der Kosteneffizienz und mit dem Ziel einer kohärenten politischen Gestaltung und der
Durchsetzung der Gesetze in den öffentlichen Institutionen aller Ebenen weiter reformiert werden.

8. Gerade im Hinblick auf die Verfassungsreform fordert die Versammlung alle politischen
Akteure auf, unmittelbar nach den Kommunalwahlen im Oktober 2008 den Dialog über die
verschiedenen Reformvorschläge - in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission für
Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) - wieder aufzunehmen, um vor Oktober 2010 eine
neue Verfassung zu erarbeiten und zu verabschieden, wie die Versammlung dies schon zuvor in der
Entschließung 1513 (2006) empfohlen hatte.

9. Im Hinblick auf die demokratischen Institutionen

9.1. begrüßt die Versammlung einige Verbesserungen des Wahlgesetzes, bedauert aber, dass
eine Reihe wichtiger Empfehlungen der Venedig-Kommission und des Büros für
Demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSZE/BDIMR) nicht übernommen wurden;

9.2. bedauert die Versammlung, dass die Parlamentarische Versammlung Bosniens und
Herzegowinas nach wie vor keine staatlichen Bürgerbeauftragten ernannt hat;

9.3. bedauert die Versammlung, dass bei der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung in
Bosnien und Herzegowina keine Fortschritte durch Harmonisierung der einschlägigen Gesetze
der Gebietseinheiten und Förderung einer über die Gebietseinheiten hinausreichenden
Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden erzielt wurden;

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/14080

9.4. fordert die Versammlung die Behörden von Bosnien und Herzegowina auf,

9.4.1. entsprechend den gemeinsamen Empfehlungen der Venedig-Kommission und
des OSZE/BDIMR die Wahlgesetze weiter zu verbessern;

9.4.2. für die sachgerechte Umsetzung der Gesetze über Interessenkonflikte auf
staatlicher Ebene und in den Gebietseinheiten vor dem Hintergrund der Grundsätze der
Kohärenz, Effizienz und Kosteneffizienz zu sorgen;

9.4.3. das Ernennungsverfahren für die drei staatlichen Bürgerbeauftragten zügig
abzuschließen;

9.4.4. eine umfassende Reform der Kommunalverwaltung zur Harmonisierung der
kommunalen Gesetzgebung auf der Ebene der Gebietseinheiten sowie - in der
Föderation Bosnien und Herzegowina - zwischen den verschiedenen Kantonen
umzusetzen, um sektorbezogene Kompetenzen effektiv an kommunale Instanzen
abzutreten, die steuerliche Dezentralisierung zu verstärken, die Kapazitäten der
kommunalen Einrichtungen auszubauen und die über die Gebietseinheiten
hinausreichende interkommunale Zusammenarbeit zu fördern;

9.4.5. die Reform des öffentlichen Rundfunks unverzüglich abzuschließen, auf den
Versuch zu verzichten, die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde für den
Kommunikationssektor zu schwächen, und Maßnahmen zum Schutz von Journalisten
und nichtstaatlichen Organisationen vor Verfolgung und Einschüchterung zu treffen.

10. Im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit

10.1. erkennt die Versammlung die im Bereich der Justizreform, insbesondere mit der
jüngsten Annahme der Justizreformstrategie auf staatlicher Ebene, in den Gebietseinheiten und
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insbesondere die schlechten materiellen Arbeitsbedingungen der Gerichte und die fehlende
Stimmigkeit der Rechtspraxis zwischen den Gebietseinheiten;

10.2. begrüßt die Versammlung die Arbeit der Kammer für Kriegsverbrechen des Staatlichen
Gerichtshofs von Bosnien und Herzegowina hinsichtlich der Verfolgung von Kriegsverbrechen,
bedauert aber zugleich, dass bei der Anwendung des Strafrechts durch verschiedene Gerichte
auf staatlicher Ebene und in den Gebietseinheiten in Bezug auf Kriegsverbrechen immer noch
Unstimmigkeiten bestehen, was vor dem Hintergrund der Europäischen
Menschenrechtskonvention (im Folgenden "die Konvention" genannt - SEV Nr. 5) zu einer
Ungleichbehandlung der Bürger führt;

10.3. begrüßt die Versammlung die gute Zusammenarbeit zwischen den bosnischen Behörden
und der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO), bedauert aber das
augenscheinlich große Ausmaß politischer Korruption und organisierter Kriminalität in dem
Land;

10.4. fordert die Versammlung die Behörden von Bosnien und Herzegowina auf,

10.4.1. die Justizreform fortzuführen, insbesondere durch Verbesserung der
materiellen Situation der Gerichte, Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Richtern,
Staatsanwälten und der Polizei und Förderung größerer Stimmigkeit in der juristischen
Praxis im Staat und in den Gebietseinheiten, insbesondere durch Prüfung der Errichtung
eines Obersten Gerichtshofs auf der Ebene des Bundesstaates, wie die Versammlung
dies in der Entschließung 1513 (2006) empfohlen hatte;

Drucksache 16/14080 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

10.4.2. die einheitliche Anwendung des Strafgesetzbuchs von Bosnien und
Herzegowina in den Gebietseinheiten und auf staatlicher Ebene - insbesondere im
Hinblick auf Kriegsverbrechen - zu gewährleisten und die Strategie für den Umgang mit
den verbleibenden Fällen von Kriegsverbrechen unverzüglich umzusetzen;

10.4.3. die Bemühungen um die Beseitigung und Vermeidung politischer Korruption
weiter zu verstärken, insbesondere durch Gewährleistung der abgestimmten
Anwendung der Gesetzgebung über Interessenkonflikte;

10.4.4. weitere Maßnahmen zur Harmonisierung der Gesetzgebung auf der Ebene der
Gebietseinheiten und der Praxis in der Verwaltung des Strafvollzugs, insbesondere im
Hinblick auf die Vollstreckung von Strafurteilen, Jugendkriminalität und Geisteskranke,
zu treffen und den Bau eines staatlichen Hochsicherheitsgefängnisses voranzutreiben;

10.4.5. in den kommenden vier Jahren beträchtliche Mittel in den Haushalten auf
Ebene des Staates, der Gebietseinheiten und der Kantone bereitzustellen, um im
Einklang mit den Bestimmungen in Anhang VII des Friedensabkommens von Dayton
die Rückkehr von Binnenvertriebenen zu unterstützen.

11. Im Hinblick auf die Menschenrechte

11.1. begrüßt die Versammlung die Tatsache, dass das inländische Gesetzgebungsverfahren
zur Ratifizierung der Revidierten Europäischen Sozialcharta (SEV Nr. 163) und des
Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit (SEV Nr. 166) abgeschlossen
wurde und geht davon aus, dass die Behörden in Bosnien und Herzegowina die
Ratifizierungsurkunden umgehend an den Generalsekretär des Europarats übersenden. Die
Versammlung erwartet, dass die Behörden in Bosnien und Herzegowina die Europäische Charta
der Regional- und Minderheitensprachen (SEV Nr. 148) entsprechend der vor sechs Jahren
eingegangenen Verpflichtung unverzüglich ratifizieren;

11.2. begrüßt die Versammlung, dass sechs Jahre nach dem Beitritt endlich eine Einigung
über die Veröffentlichung der Untersuchung über die Vereinbarkeit der inländischen
Gesetzgebung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention erzielt wurde;

11.3. bedauert die Versammlung, dass die Verfahren für die Ernennung von Mitgliedern oder
Kandidaten für Bosnien und Herzegowina im Hinblick auf dessen Vertretung in verschiedenen
Überwachungsmechanismen oder Beiräten, insbesondere dem Europäischen Komitee zur
Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT),
dem Beirat des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten, der
Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) und der Venedig-
Kommission, noch nicht abgeschlossen wurden;

11.4. nimmt die Versammlung die derzeitige Tätigkeit der Kommission zur Überprüfung der
Staatsbürgerschaft (CRC) und die Kritik zur Kenntnis, die verschiedene Akteure im Hinblick
auf die Einhaltung der Menschenrechtsstandards im Rahmen der Tätigkeit dieser Kommission
zum Ausdruck gebracht haben;

11.5. bedauert die Versammlung, dass entlassene Polizeioffiziere entgegen dem Schreiben
des Präsidenten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und den Empfehlungen des
Menschenrechtskommissars des Europarats immer noch daran gehindert werden, sich um freie
Stellen bei der Polizei zu bewerben;

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/14080

11.6. verurteilt die Versammlung nachdrücklich die fortwährende Praxis der "ethnischen
Trennung" in den Primar- und Sekundarstufen der Schulen, wohingegen sie die Annahme des
neuen Hochschulrahmengesetzes begrüßt;

11.7. verurteilt die Versammlung die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen
und Transgender und die gegen sie verübten Gewalttaten sowie die jüngsten Übergriffe gegen
die Organisatoren und Teilnehmer des Sarajevo Queer Festival und Journalisten;

11.8. fordert die Versammlung die Behörden von Bosnien und Herzegowina auf,

11.8.1. alle Mängel in den Gesetzen des Staates und der Gebietseinheiten zu
beseitigen, aufgrund derer Bosnien und Herzegowina gemäß der Vereinbarkeitsstudie
gegen die Konvention verstoßen könnte;

11.8.2. unverzüglich Mitglieder für alle Überwachungsmechanismen und Beiräte des
Europarates zu ernennen;

11.8.3. dafür zu sorgen, dass die Normen der Konvention und ihrer
Zusatzprotokolle 4 und 7 sowie die Grundsätze der Europäischen Konvention über die
Staatsangehörigkeit bei den Arbeiten der Kommission zur Überprüfung der
Staatsbürgerschaft in vollem Umfang eingehalten werden;

11.8.4. parallel zur Umsetzung der Bestimmungen in Anhang VII des
Friedensabkommens von Dayton und der Entscheidung des Verfassungsgerichts von
Bosnien und Herzegowina bezüglich des verfassungsmäßigen Status der Völker dafür
zu sorgen, dass alle Bürger der Föderation Bosnien und Herzegowina gleichberechtigten
Zugang zu staatlichen Strukturen auf allen Ebenen haben;

11.8.5. möglichst baldig eine geeignete und endgültige Lösung für die Probleme zu
finden, vor denen die entlassenen Polizeioffiziere stehen;

11.8.6. die Empfehlungen der CPT vollständig umzusetzen und die notwendigen
allgemeinen Maßnahmen zur Vollstreckung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte nach einem festgestellten Verstoß gegen die Konvention in Bezug
auf Bosnien und Herzegowina zu verabschieden;

11.8.7. im Einklang mit den Empfehlungen der CPT und des
Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen unverzüglich alle Patienten, die in
der Abteilung für forensische Psychiatrie des Gefängnisses von Zenica gefangen
gehalten werden, in eine andere geeignete Einrichtung zu verlegen, in der ihnen gemäß
den Vereinbarungen im Zusammenhang mit der friedlichen Beilegung des Falles
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11.8.8. die Praxis der "ethnischen Trennung" an Primar- und Sekundarschulen
unverzüglich zu beenden, die Bildungsreform von 2003 auf der Primar- und
Sekundarstufe vollständig umzusetzen und die Hochschulreform entsprechend der
kürzlich angenommenen Rahmengesetzgebung fortzuführen;

11.8.9. dringend eine geeignete landesweite Lösung für das Problem der Auszahlung
der Mittel von Bürgern auf in Devisen geführten Sparkonten herbeizuführen, die nach
der Auflösung der Bundesrepublik Jugoslawien eingefroren wurden;

11.8.10. die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender und
anderen Menschen, die sich für ihre Rechte einsetzen, sowie die Gewalttaten gegen sie

Drucksache 16/14080 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

zu verurteilen, für ihren Schutz zu sorgen, Übergriffe gegen sie unverzüglich und
gründlich zu untersuchen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

12. Im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das
ehemalige Jugoslawien (ICTY)

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Stojan �upljanin;

12.2. fordert die Versammlung die Behörden auf, auch weiterhin eng mit dem
Strafgerichtshof und mit ihren Partnern in der Region zusammenzuarbeiten, um die beiden
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Gericht zu stellen.

13. Die Versammlung erinnert an ihre frühere Empfehlung in Bezug auf die Durchführung einer
Volkszählung bis 2010 und ist der Auffassung, dass diese Volkszählung möglichst bald stattfinden
sollte, wobei in Bosnien und Herzegowina aufgrund der besonderen Umstände vorrangig die Methode
der aufgeschlüsselten Datenerfassung Verwendung finden sollte. Die Versammlung erinnert darüber
hinaus an ihre Empfehlung über die Einsetzung einer Wahrheits- und Versöhnungskommission und
erwartet von den Behörden die baldige Einleitung entsprechender geeigneter Schritte.

14. Für die Zeit bis zur Umsetzung dieser Empfehlungen und der Erzielung entscheidender
Fortschritte auf den Gebieten Verfassungsreform, Funktionieren demokratischer Institutionen,
Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte beschließt die Versammlung, ihre Überwachung der
Einhaltung der Verpflichtungen durch Bosnien und Herzegowina fortzusetzen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/14080

Empfehlung 1843 (2008)2

betr. Die Einhaltung der Pflichten und Verpflichtungen durch Bosnien und Herzegowina

1. Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre Entschließung 1626 (2008) über die
Einhaltung der Pflichten und Verpflichtungen durch Bosnien und Herzegowina, in der sie die
Behörden in Bosnien und Herzegowina zu verstärkten Bemühungen aufruft, die erforderlichen
Reformen zur Umsetzung der verbleibenden Verpflichtungen und Zusagen des Landes gegenüber dem
Europarat umzusetzen.

2. Die Versammlung empfiehlt dem Ministerkomitee,

2.1. die Entschließung 1626 (2008) im Rahmen des Berichtsverfahrens des Sekretariats der
Berichterstattergruppe für Demokratie (GR-DEM) vorzulegen;

2.2. die bestehenden Kooperationsprogramme, die der Unterstützung Bosniens und
Herzegowinas durch Zuteilung geeigneter Finanzressourcen und - soweit erforderlich - Nutzung
bilateraler Gebermittel dienen, fortzuführen und zu verstärken;

2.3. gemeinsam mit den Behörden in Bosnien und Herzegowina einen Aktionsplan zu
erarbeiten, um gegebenenfalls neue, gezielte Kooperationsprogramme für die Stärkung
demokratischer Institutionen sowie für kommunale und regionale Demokratie, Reform und
Kapazitätsaufbau im Justizwesen, Korruptionsbekämpfung, Menschenrechte, Massenmedien
und Bildung zu entwickeln, wobei insbesondere neue Finanzierungsmöglichkeiten - auch im
Rahmen des Instruments der Europäischen Union für Heranführungshilfe (IPA) - in vollem
Umfang genutzt werden sollten.

2 Debatte der Versammlung am 30. September 2008 (31. Sitzung) (siehe Dok. 11700, Bericht des Ausschusses für die
Einhaltung der von den Mitgliedstaaten des Europarates eingegangenen Verpflichtungen (Monitoringausschuss),
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(31. Sitzung) verabschiedet.

Drucksache 16/14080 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Entschließung 1627 (2008)3

betr. Kandidaten für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

1. Die Parlamentarische Versammlung hat ein Verfahren für die Prüfung von Kandidaten für den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ausgearbeitet und verabschiedet und hierfür genaue
Kriterien festgelegt.

2. Die Versammlung misst der ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern im Gerichtshof
und den Fachkenntnissen große Bedeutung bei und hat Kriterien entwickelt, um dafür zu sorgen, dass
die Listen Kandidaten des im Gerichtshof unterrepräsentierten Geschlechts enthalten. Wie der
Gerichtshof in seiner Stellungnahme vom 12. Februar 2008 feststellte, "leitet sich das fragliche
Kriterium von einer Gleichstellungspolitik ab, die die Bedeutung der Gleichberechtigung der
Geschlechter in der heutigen Gesellschaft sowie die Rolle des Verbots der Diskriminierung und
positiver Diskriminierungsmaßnahmen zur Erreichung dieses Ziels widerspiegelt. Die betreffenden
Maßnahmen im vorliegenden Fall fallen sicherlich in letztere Kategorie. Darüber hinaus besteht ein
weitreichender Konsens im Hinblick auf die Notwendigkeit, die ausgewogene Vertretung von Frauen
und Männern innerhalb des Staates sowie im nationalen und internationalen öffentlichen Dienst
einschließlich der Justiz zu fördern".

3. Der derzeitige Wortlaut des Absatzes 3.ii der Entschließung 1366 (2004) über die Kandidaten
für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in der Fassung der Entschließung 1426 (2005)
schließt die Berücksichtigung von Listen von drei Kandidaten des gleichen Geschlechtes aus, wenn
dieses Geschlecht im Gerichtshof überrepräsentiert ist, ungeachtet der übrigen Kriterien im Hinblick
auf die Qualifikation des Kandidaten sowie der Qualität des jeweiligen nationalen Auswahlverfahrens.

4. Die Versammlung beschließt daher, Entschließung 1366 (2004) in der Fassung der
Entschließung 1426 (2005) durch Hinzufügung eines neuen Absatzes 4 zu ändern, der wie folgt lauten
soll:

"Die Versammlung beschließt, in Ausnahmefällen Listen von Kandidaten des im Gerichtshof
überrepräsentierten Geschlechts zu erwägen, falls eine Vertragspartei alle notwendigen und geeigneten
Schritte unternommen hat, um dafür zu sorgen, dass die Liste einen Kandidaten des
unterrepräsentierten Geschlechts enthält, einen entsprechenden Kandidaten dieses Geschlechts, der
den Anforderungen von Artikel 21 § 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention genügt, aber
nicht finden konnte.

Derartige Ausnahmefälle müssen von einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen sowie
einer Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder sowohl des Unterausschusses als auch des
Ausschusses für Recht und Menschenrechte ordnungsgemäß festgestellt werden. Diese Position wird
von der Versammlung im Rahmen des Fortschrittsberichts des Präsidiums der Versammlung
bestätigt."

5. Da der Unterausschuss für die Wahl der Richter des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte ein ständiger Unterausschuss des Ausschusses für Recht und Menschenrechte
geworden ist, beschließt die Versammlung ebenfalls, die Worte "Ad-hoc" in Absatz 1 der
Entschließung 1366 (2004) in der Fassung der Entschließung 1426 (2005) zu streichen.

3 Debatte der Versammlung am 30. September 2008 (31. Sitzung) (siehe Dok. 11682, Bericht des Ausschusses für Recht und
Menschenrechte, Berichterstatterin: Frau Bemelmans-Videc und Dok. 11718, Stellungnahme des Ausschusses für die
Gleichstellung von Frauen und Männern, Berichterstatterin: Frau Err). Der Text wurde von der Versammlung am
30. September 2008 (31. Sitzung) verabschiedet.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/14080

Entschließung 1628 (2008)4

betr. Die Situation in Zypern

1. Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre seit dem Ausbruch des Konflikts in
Zypern in den 60er Jahren verabschiedeten Entschließungen und Empfehlungen und bedauert, dass
Zypern nach wie vor eines der letzten geteilten Länder in Europa und das letzte geteilte Land in der
Europäischen Union ist; der nördlicher Teil Zyperns ist seit 1974 von der Türkei besetzt.

2. Sie bekräftigt ihr entschiedenes Eintreten für eine gerechte, dauerhafte und umfassende Lösung
für ein friedliches und geeintes Zypern, das die legitimen Rechte der griechischen und türkischen
Zyprer in vollem Einklang mit den Werten und Grundsätzen des Europarates garantiert.

3. In diesem Zusammenhang begrüßt die Versammlung den erneuerten politischen Prozess
zwischen den beiden zyprischen Parteien, der im März 2008 begann und bereits zu
vielversprechenden, allen Zyprern zugute kommenden Ergebnissen geführt hat, darunter die Öffnung
des Grenzübergangs in der Ledra-Straße in Nikosia und Vereinbarungen über die praktische
Zusammenarbeit zwischen den beiden Gemeinschaften in verschiedenen Bereichen. Sie lobt den
politischen Willen und die Entschlossenheit, die von den Führern der beiden zyprischen
Gemeinschaften sowie von Präsident Christofias und Mehmet Ali Talat gezeigt wurden, und
unterstützt deren Anstrengungen nachdrücklich. Die Versammlung fordert alle Parteien und Länder,
die direkt oder indirekt mit der Zypernfrage zu tun haben, auf, ein Klima der Versöhnung, des
Vertrauens und der gegenseitigen Achtung zu entwickeln und zu bewahren und von jeglichen
Maßnahmen oder Erklärungen abzusehen, die dem fortlaufenden konstruktiven Dialog Schaden
zufügen und Spannungen verschärfen könnten.

4. Die Versammlung begrüßt darüber hinaus die Wiederaufnahme umfassender Verhandlungen
zwischen den Führern der beiden zyprischen Gemeinschaften unter der Federführung des
Generalsekretärs der Vereinten Nationen (VN). Sie hofft, dass die Ernennung des ehemaligen
australischen Außenministers Alexander Downer zum Sonderberater für Zypern zur Beibehaltung der
positiven Dynamik der Gespräche und zu Fortschritten im Hinblick auf die Herbeiführung einer
umfassenden Regelung beiträgt.

5. Die Versammlung fordert die VN auf, im Rahmen des Verhandlungsprozesses die
Sachkenntnisse des Europarates in ihren Kernaufgaben in vollem Umfang zu nutzen. Sie ist darüber
hinaus der Auffassung, dass alle künftigen Vereinbarungen mit den Normen des Europarates in den
Bereichen Menschenrechte (einschließlich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte), Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Einklang stehen müssen.

6. Der Versammlung ist bewusst, dass ungeachtet des neuen und positiveren Klimas zwischen den
beiden Gemeinschaften nach wie vor tiefes Misstrauen herrscht. Es bedarf weiterer Anstrengungen zur
Reaktivierung der Kontakte zwischen den Gemeinschaften, Förderung des Dialogs und der
Versöhnung sowie der Wiederherstellung des Vertrauens. Die laufenden Maßnahmen des Europarates
mit dem Ziel der Vertrauensbildung in Zypern, insbesondere das Europäische Zypern-Forum und die
Zusammenarbeit im Bereich der Programme für den Geschichtsunterricht, bedürfen der
uneingeschränkten politischen Unterstützung.

4 Debatte der Versammlung am 1. Oktober 2008 (32. Sitzung) (siehe Dok. 11699, Bericht des Politischen Ausschusses,
Berichterstatter: Herr Hörster und Dok. 11727, Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Menschenrechte,

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Drucksache 16/14080 – 18 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

7. Die Versammlung ist darüber hinaus der Auffassung, dass die Kenntnisse des Europarates für
die beiden zyprischen Gemeinschaften in den Bereichen, in denen bereits eine Zusammenarbeit
vereinbart wurde, von praktischem Nutzen sein könnten, z.B. Umwelt, kulturelles Erbe,
Gesundheitswesen und Strafverfolgung sowie in weiteren Bereichen (z.B. Schutz der Menschenrechte,
Bekämpfung von Intoleranz, Schutz von Minderheiten, Bekämpfung von Menschenhandel, Bildung,
Gleichheit der Geschlechter, Kontakte zwischen jungen Menschen usw.).

8. Die Versammlung weist nochmals nachdrücklich auf die Bedeutung der Regelung der
humanitären Aspekte des Zypern-Problems hin. Vor diesem Hintergrund lobt sie die jüngsten
Fortschritte der Arbeit des Ausschusses für vermisste Personen (Committee on Missing Persons,
CMP) und fordert die betreffenden Parteien auf, die Arbeit des Ausschusses in vollem Umfang zu
unterstützen. In diesem Zusammenhang begrüßt die Versammlung die finanzielle Unterstützung des
CMP durch mehrere Mitgliedstaaten des Europarates sowie der Europäischen Union und der
Vereinigten Staaten und fordert die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel, um die Arbeit des
CMP effizienter zu gestalten.

9. Die Versammlung nimmt die Bemühungen der Europäischen Union und der Republik Zypern
um die Verbesserung der Situation der türkischen Zyprer zur Kenntnis und begrüßt diese. Allerdings
bleibt im Hinblick auf die Integration der türkischen Zyprer in Zypern und in Europa noch viel zu tun.
Die Versammlung fordert deshalb die Einleitung weiterer positiver Maßnahmen, um die Ausweitung
des internationalen Handels und der Kontakte der türkisch-zyprischen Gemeinschaft in den Bereichen
Bildung, Kultur und Sport zu ermöglichen, wobei dafür zu sorgen ist, dass diese Aktivitäten im
Einklang mit den Resolutionen 541 (1983) und 550 (1984) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen
über Zypern stehen und nicht für politische Zwecke missbraucht werden dürfen, die dem Ziel der
Wiedervereinigung der Insel zuwiderlaufen.

10. Die Versammlung hofft, dass die aktuelle Situation ungeachtet der tiefgreifenden
Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien in einigen zur Verhandlung stehenden
wesentlichen Fragen und unbeschadet der Notwendigkeit der Herbeiführung schwieriger
Kompromisse und Sicherung der Unterstützung der Öffentlichkeit für diese Kompromisse erstmals
seit vielen Jahren eine gute Chance bietet, zu einer Einigung zu gelangen. Präsident Christofias und
Mehmet Ali Talat wissen, dass sie sich ein Scheitern nicht leisten können. Alle beteiligten innen- und
außenpolitischen Akteure müssen alles in ihren Kräften stehende tun, um die Erfolgschancen für
diesen Prozess zu erhöhen.

11. Die Versammlung

11.1. fordert deshalb die politischen Kräfte, die Zivilgesellschaft und die nichtstaatlichen
Organisationen beider zyprischer Gemeinschaften auf,

11.1.1. den laufenden Einigungsprozess in vollem Umfang zu unterstützen und auf
jegliche Maßnahmen zu verzichten, die diesen Prozess untergraben könnten;

11.1.2. die Aktivitäten zwischen den Gemeinschaften zur Wiederherstellung des
gegenseitigen Vertrauens und Entwicklung einer partnerschaftlichen Verbundenheit und
der gemeinsamen Verantwortung für die Zukunft eines wiedervereinigten Zypern zu
vervielfachen und zu fördern;

11.1.3. zu diesem Zweck die Chancen, die sich durch die Aktivitäten des Europarates
in verschiedenen Bereichen ergeben, in vollem Umfang zu nutzen;

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 19 – Drucksache 16/14080

11.2. fordert deshalb die Behörden der Republik Zypern auf,

11.2.1. die Vorbehalte in Bezug auf die Verabschiedung der von der Europäischen
Kommission vorgeschlagenen Direkthandelsbestimmungen des Rates der Europäischen
Gemeinschaften, die den freien Direkthandel zwischen den türkischen Zyprern und der
Europäischen Union über ihre eigenen Häfen ermöglichen, zurückzunehmen;

11.2.2. sich den verstärkten internationalen Kontakten der türkischen Zyprer in den
Bereichen Kultur, Bildung, Sport und Jugendaustausch nicht entgegenzustellen, soweit
diese Kontakte nicht für politische Zwecke missbraucht werden oder der
Wiedervereinigung der Insel entgegenstehen;

11.2.3. die Erfahrungen und Hilfsangebote des Europarates in Bezug auf den
Geschichtsunterricht zur Aussöhnung in vollem Umfang zu nutzen und
Geschichtsbücher für den Unterricht so zu überarbeiten, dass Hassreden und eine
aufrührerische Sprache im Zusammenhang mit schmerzlichen Ereignissen der
Vergangenheit vermieden werden;

11.2.4. sich aktiv für die Schaffung gutnachbarlicher Beziehungen mit der Türkei
einzusetzen;

11.3. fordert deshalb die Behörden der Gemeinschaft der türkischen Zyprer auf,

11.3.1 ihr Eintreten für die Wiedervereinigung Zyperns zu bekräftigen und nicht auf
der Existenz eines "separaten Staates" im Norden zu beharren;

11.3.2. den Verkauf von Eigentum der griechischen Zyprer und die Bebauung von
Land, das griechischen Zyprern gehört, im nördlichen Teil Zyperns zu stoppen;

11.3.3. besondere Hilfsmaßnahmen zu prüfen, um den türkischen Siedlern den
Wegzug aus dem nördlichen Teil der Insel zu ermöglichen;

11.3.4. Punkt 5 der Resolution 550 der VN zu beachten und die Stadt Famagusta der
Verwaltung der VN zu unterstellen;

11.4. fordert deshalb die Behörden der Republik Zypern und der türkisch-zyprischen
Gemeinschaft auf, alle religiösen Denkmäler zu schützen und erforderlichenfalls die
Durchführung von Restaurierungsarbeiten zu ermöglichen.

12. Die Versammlung fordert Griechenland, die Türkei und Großbritannien als Garantiestaaten der
Verfassung Zyperns von 1960 dringend auf, sich in vollem Umfang und aktiv für die Unterstützung
des laufenden politischen Prozesses in Zypern einzusetzen.

13. Insbesondere fordert die Versammlung Griechenland auf, zum einen seine traditionelle
Verbundenheit mit den griechischen Zypriern und zum anderen seine Erfahrungen im Hinblick auf
den Aufbau normalisierter Beziehungen zur Türkei zu nutzen, um den Dialog zwischen der Republik
Zypern und der Türkei zu unterstützen.

14. Darüber hinaus fordert die Versammlung die Türkei auf,

14.1. die Resolutionen des Sicherheitsrats der VN zu beachten und zur Schaffung eines
konstruktiveren Klimas während der Verhandlungen beizutragen und zu diesem Zweck als
vertrauensbildende Maßnahme ihre Militärpräsenz im besetzten Teil Zyperns zu reduzieren;

Drucksache 16/14080 – 20 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

14.2. sich aktiv für die Schaffung gutnachbarlicher Beziehungen mit der Republik Zypern
einzusetzen, unter anderem durch die Aufhebung des Verbots für Schiffe, die unter dem
Schiffsregister der Republik Zypern registriert sind, und für Schiffe, die unter anderen Flaggen
registriert sind und in die Häfen der Republik Zypern einlaufen, in die Häfen der Türkei
einzulaufen, und durch Abschluss eines Handelsabkommens mit der Republik Zypern im
Einklang mit den Verpflichtungen, die die Türkei im Rahmen der WTO und im Rahmen der
Zollunion der Türkei mit der Europäischen Union eingegangen ist;

14.3. bei den Bemühungen um die Feststellung des Schicksals vermisster Personen in Zypern
effektiv zusammenzuarbeiten und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
im Fall Zypern gegen die Türkei (2001), das sich auf das tragische Problem der vermissten
Personen und deren Familien bezieht, in vollem Umfang umzusetzen und sich unverzüglich an
ihre Verpflichtungen und Pflichten, die sich aus dem vorgenannten Urteil und weiteren Urteilen
des Gerichtshofs im Zusammenhang mit Bürgern der Republik Zypern ergeben, vor allem den
Urteilen zu den Fällen Loizidou und Xenedis-Arestis, zu halten und diese zu erfüllen.

15. Die Versammlung fordert Großbritannien auf, ihr früheres Angebot zur Übertragung eines Teils
des Hoheitsgebietes ihrer Militärstützpunkte in Zypern an die griechischen Zyprer zu bestätigen, um
die Verhandlungen über territoriale Anpassungen zwischen den beiden Parteien im Rahmen einer
umfassenden Regelung zu unterstützen.

16. Die Versammlung fordert ihre Ausschüsse auf, bei der Durchführung von Sitzungen in Zypern
soweit möglich Vertreter der politischen Kräfte der Gemeinschaft der türkischen Zyprer sowie
Vertreter der Zivilgesellschaft und nichtstaatlicher Organisationen aus beiden Gemeinschaften
einzubeziehen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21 – Drucksache 16/14080

Entschließung 1629 (2008)5

betr. Die OECD und die Weltwirtschaft

1. Die Erweiterte Parlamentarische Versammlung, bestehend aus den Delegationen der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Mitgliedstaaten
des Europarates sowie des Europäischen Parlaments, hat die fortlaufenden Aktivitäten und das
Arbeitsprogramm der OECD überprüft und erörtert, insbesondere im Hinblick auf die Lage der
Weltwirtschaft vor dem Hintergrund des Jahresberichts der OECD 2008, des Berichts des Ausschusses
für Wirtschaft und Entwicklung der Versammlung und der Beiträge anderer Ausschüsse der
Versammlung zu den Themen Umwelt und Landwirtschaft, Bildung und Wissenschaft, Migration,
Gesundheit und Sozialpolitik.

2. Angesichts der Schwierigkeiten, unter denen die meisten Industriestaaten 2007 und 2008 zu
leiden hatten, war die bisherige Gesamtleistung nach Auskunft der OECD besser als erwartet. Ein
Grund hierfür war nach Auffassung der OECD, dass den Forderungen nach Strukturreformen
Rechnung getragen wurde und diese Reformen - sofern sie fortgeführt werden - einen Beitrag zur
Erhaltung der Stabilität leisten sollten. Darüber hinaus haben die Interventionen der Zentralbanken zur
Erhaltung der Liquidität beigetragen. Gleichwohl war die weltweite wirtschaftliche Lage Mitte 2008
noch immer durch Turbulenzen auf den Finanzmärkten, die Krise auf den Immobilienmärkten und
unaufhaltsam steigende Rohstoffpreise gekennzeichnet. Folglich sind nach den OECD-
Wachstumsprognosen vom Juni 2008 für die meisten OECD-Volkswirtschaften "mehrere Quartale mit
geringem Wachstum" zu erwarten, während die Gesamtinflation (einschließlich Nahrungsmittel und
Energie) voraussichtlich "noch für einige Zeit" hoch bleiben wird. Die OECD ist sich indessen der
Risiken einer Prognose in einem "besonders unbeständigen" Wirtschaftsklima bewusst. Der Politik
wird geraten, die möglichen Auswirkungen der Entwicklungen in den Nicht-OECD-Ländern und auf
den Finanzmärkten sowie die Folgen der höheren Energiepreise und Kreditkosten und andere
Inflationstendenzen zu berücksichtigen.

3. Die Finanzkrise, die die Weltwirtschaft seit Veröffentlichung der OECD-Bewertung Mitte des
Jahres weiter erschüttert hat, macht deutlich, mit welchen Unwägbarkeiten Prognosen behaftet sind.
Einige der einflussreichsten Finanzinstitutionen der Welt sind zusammengebrochen oder nicht nur
durch die Auswirkungen der durch faule Hypothekenkredite verursachten Katastrophe, sondern auch
weitere Schocks gefährdet, die mit dem breit gestreuten und komplexen Geflecht der
Finanzinstrumente verbunden sind, die von diesen Institutionen in den vergangenen Jahren erfunden
und auf den Markt gebracht wurden. Das Vertrauen in die Fähigkeit der Regierungen, die
grundlegenden wirtschaftlichen und finanziellen Interessen der Bürger mithilfe geeigneter
Regulierungen zu sichern, wurde untergraben. Darüber hinaus wurde ungeachtet der Tatsache, dass
die Maßnahmen der Regierungen und Zentralbanken zur Verhinderung des Zusammenbruchs des
Systems anscheinend das richtige Maß gefunden haben, ihre zunehmende Beteiligung an der Rettung
privater Finanzinstitutionen in Frage gestellt. Folglich besteht im Hinblick auf die Regulierung der
Finanzmärkte nach wie vor dringender Handlungsbedarf. Die Erweiterte Versammlung fordert die
OECD sowie weitere Institutionen, z.B. den IWF und die Europäische Kommission, nachdrücklich
auf, sich rasch noch intensiver mit diesen Themen zu befassen, um zukünftige Turbulenzen auf den
Finanzmärkten zu verhindern.

5 Debatte der Versammlung am 1. Oktober 2008 (32. und 33. Sitzung) (siehe Dok. 11687, Bericht des Ausschusses für
Wirtschaft und Entwicklung, Berichterstatterin: Frau Lilliehöök, Dok. 11719, Beitrag des Ausschusses für Sozialordnung,
Gesundheit und Familie, Berichterstatterin: Frau Roseira, Dok. 11697, Beitrag des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und
Bildung, Berichterstatter: Herr Daems, und Dok. 11712, Beitrag des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und
kommunale und regionale Angelegenheiten, Berichterstatter: Herr Vis). Der Text wurde von der Versammlung am 1.
Oktober 2008 (33. Sitzung) verabschiedet.

Drucksache 16/14080 – 22 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

4. In diesem Zusammenhang begrüßt die Erweiterte Versammlung das Bildungsprojekt der OECD
über Finanzen sowie die damit verbundene Entwicklung von Orientierungshilfen und guten Verfahren,
die die Kenntnisse der Verbraucher über finanzielle Zusammenhänge verbessern sollen, da diese mit
zunehmend komplexen Finanzmärkten und Produkten konfrontiert werden.

5. Die OECD spricht sich gegen die Einführung von Maßnahmen zum Ausgleich der steigenden
Lebensmittel- und Energiepreise aus, da ihrer Auffassung nach Angebot und Nachfrage auf diesen
Märkten am besten über die "richtigen Preissignale" ausgeglichen werden können. Stattdessen sind die
Auswirkungen auf Menschen mit niedrigem Einkommen nach Ansicht der OECD besser "mithilfe
eines adäquat gestalteten Steuer- und Sozialtransfersystems" zu kompensieren. Die Erweiterte
Versammlung fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Maßnahmen zu
vermeiden, die zu Marktverzerrungen führen. Im Einklang mit dem OECD-Bericht "Economic
Outlook" und angesichts der aktuellen Lage der Weltwirtschaft ist es wichtig, Maßnahmen zu treffen,
die mittelfristig das Angebot an Nahrungsmitteln erhöhen und versuchen, grundlegende
Infrastrukturleistungen (Verkehr, Energie und Bewässerung) sowie Investitionen in Technologien für
den Agrarsektor zu verbessern.

6. Gleichwohl ist sich die Erweiterte Versammlung bewusst, dass wirtschaftliche und finanzielle
Instabilität wiederum die politische Stabilität gefährden können, nicht zuletzt in den ärmsten Ländern
der Welt, in denen die Nahrungsmittelknappheit zu Demonstrationen und sogar zu Aufständen geführt
hat. Sie kann auch den unkontrollierten Migrationsdruck erhöhen. Aus wirtschaftlichen und
demographischen Gründen wird sich die internationale Migration voraussichtlich fortsetzen. Daher
appelliert die Erweiterte Versammlung an die OECD-Länder, kurzfristig ihre Hilfen für die am
schlimmsten betroffenen Länder zu verstärken, ihre Führungsrolle im Zusammenhang mit der
Entwicklung neuer Ansätze wahrzunehmen, um die Migration entsprechend den Interessen der
Herkunfts- und Aufnahmeländer zu definieren, zu steuern und zu entwickeln, die Unterbrechung von
Hilfslieferungen an traditionelle humanitäre Einrichtungen für die von Konflikten und Katastrophen
betroffenen Bevölkerungen zu vermeiden, ihre koordinierte technische Hilfe zu intensivieren, um
vordringlich die landwirtschaftliche Produktivität in diesen Ländern zu verbessern, bessere
Bedingungen für Agrarinvestitionen zu schaffen und dafür zu sorgen, dass sie ihren Verpflichtungen
im Hinblick auf die öffentliche Entwicklungshilfe nachkommen.

7. Insbesondere ist die Erweiterte Versammlung der Auffassung, dass Migration eine wichtige
Rolle für die Volkswirtschaften der OECD-Länder sowie die wirtschaftliche Entwicklung in den
Herkunftsländern der Migranten gespielt hat und weiterhin spielen wird. Eine Bedingung ist
allerdings, dass Migranten gut in die Aufnahmegesellschaft und in die Arbeitswelt integriert werden.
Zu diesem Zweck müssen die Migranten und ihre Familienangehörigen die Sprache des
Gastgeberlandes erlernen sowie sich Kenntnisse über dessen Geschichte aneignen, und sie müssen
lernen, dessen grundlegende demokratische Werte und Gesetze zu achten und diese zu unterstützen,
auch in Bezug auf Menschenrechte.

8. Die Erweiterte Versammlung weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, die Hindernisse für
den internationalen Handel mit Agrar- und Industriegütern sowie Dienstleistungen zu beseitigen, um
insbesondere den Zugang für Produkte aus den Entwicklungsländern zu den Märkten der
Industriestaaten zu verbessern. Folglich bedauert sie das Scheitern der Verhandlungen der
Welthandelsorganisation (WTO) auf Ministerebene im Juli 2008, ist aber der Auffassung, dass die
bisher im Rahmen der Doha-Runde erzielten Fortschritte gesichert und die Bemühungen um die
Wiederaufnahme der Verhandlungen erneut verstärkt werden sollten, um ein für alle Parteien
vorteilhaftes Resultat zu erzielen. Die Erweiterte Versammlung stellt fest, dass nach dem
Kopenhagener Konsens von 2008, der von einer Gruppe weltweit führender
Wirtschaftswissenschaftler herbeigeführt wurde, ein Abschluss der Doha-Runde das weltweite
Einkommen realistisch um 3 Billionen US-Dollar im Jahr erhöhen könnte, von denen mehr als 80
Prozent in die Entwicklungsländer fließen würden, was einen äußerst hohen Kosten-Nutzen-Wert
darstellt. Indessen stellt die Erweiterte Versammlung fest, dass die möglichen Resultate der Doha-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23 – Drucksache 16/14080

Runde nach wie vor äußerst umstritten sind und die Schätzungen hinsichtlich der Vor- und Nachteile
für die Entwicklungsländer erhebliche Unterschiede aufweisen. Um dafür zu sorgen, dass die
Entwicklungsländer einen möglichst hohen Nutzen aus dem Handel ziehen, dürfen sie nicht zur
vorzeitigen Marktöffnung gezwungen werden und müssen über ausreichenden politischen Spielraum
verfügen, um besonders sensible Bereiche ihrer Volkswirtschaften zu schützen. Die Erweiterte
Versammlung begrüßt darüber hinaus die gemeinsamen Anstrengungen der OECD und WTO, "Hilfe-
für-Handel"-Geberprojekte zu fördern, mit denen die Kapazitäten der Entwicklungsländer gestärkt
werden sollen, damit diese optimaler von Handelsmöglichkeiten profitieren können. Ziel der "Hilfe-
für-Handel"-Projekte muss sein, die Entwicklungsländer beim Ausbau ihrer Produktionskapazitäten zu
unterstützen, um sie erfolgreich in die Weltwirtschaft zu integrieren, und die Projekte dürfen nicht von
Verpflichtungen zur Handelsliberalisierung abhängig gemacht werden.

9. Die Erweiterte Versammlung stellt die wachsende Bedeutung von Staatsfonds - staatlichen
Investitionsinstrumenten zur Investition von Devisenreserven - fest. Sie begrüßt die OECD-Erklärung
über Staatsfonds und Maßnahmen der Empfängerländer sowie die Arbeit des Internationalen
Währungsfonds und der Europäischen Union bezüglich freiwilliger bestmöglicher Praktiken für
Staatsfonds als wichtige Schritte zur Lösung des Spannungsverhältnisses zwischen der für die
Regierungen der Empfängerländer bestehenden Notwendigkeit, ein offenes, transparentes weltweites
Investitionsklima zu erhalten, und ihren nationalen Sicherheitsinteressen.

10. Die Erweiterte Versammlung nimmt darüber hinaus den Einfluss von Hedgefonds und Private-
Equity-Fonds zur Kenntnis und fordert die Mitgliedstaaten der OECD auf, Wertpapierfirmen, darunter
auch offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, Versicherungsunternehmen,
Kreditinstitute und konventionelle Fonds, in die straffere Regulierung des Finanzsektors
einzubeziehen. Wertpapierfirmen sollten verpflichtet werden, Kapitalanforderungen zu erfüllen. Die
OECD-Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass geeignete Kapitalanforderungen für alle
Finanzinstitutionen vom Risiko und nicht vom jeweiligen Rechtsträger abhängen.

11. Trotz des zu erwartenden langsameren globalen Wirtschafswachstums sind die Energiepreise
weiterhin unaufhaltsam gestiegen; sie spiegeln die Schwäche des US-Dollars, in dem Erdöl und
Erdgas gehandelt werden, die geopolitische Unsicherheit, Sicherheitsbedenken, die wachsende
Nachfrage in den Schwellenländern, chronisch ausbleibende Investitionen in Produktion und Vertrieb
sowie langfristige Nachfrageprognosen wider. Nach Ansicht der Internationalen Energie-Agentur wird
der weltweite Energiebedarf bis 2030 um mehr als 50 Prozent ansteigen, sofern die Regierungen ihre
jetzige Politik nicht ändern. Zur Verringerung der Energienachfrage ist eine erhöhte Energieeffizienz
von zentraler Bedeutung; auch die Diversifizierung der Energiequellen ist unerlässlich. Die Erweiterte
Versammlung fordert die Regierungen auf, die Entwicklung innovativer Energietechnologien
voranzutreiben, um Energieeffizienz zu erreichen und globale energiepolitische Herausforderungen
wie saubere Energie, Klimawandel und nachhaltige Entwicklung zu bewältigen. Gleichzeitig fordert
die Erweiterte Versammlung auch die Regierungen auf, die ökologischen Folgen aller mit
Energiefragen verbundenen Maßnahmen systematisch zu berücksichtigen. Darüber hinaus fordert sie
die OECD nachdrücklich auf, ihre Forschungsarbeiten vor allem in Bezug auf die wirtschaftlichen und
ökologischen Auswirkungen von Biokraftstoffen zu verstärken und alle Nebeneffekte ihrer
Entwicklung sorgfältig zu bedenken. Die Erweiterte Versammlung fordert die Mitgliedstaaten
nachdrücklich auf, die Institutionen und Mechanismen für den nationalen und regionalen Dialog im
Energiebereich zu stärken, um die internationale Zusammenarbeit im Energiesektor für die nachhaltige
Entwicklung zu verbessern.

12. Die Erweiterte Versammlung begrüßt die Bildungsarbeit der OECD und fordert die OECD auf,
ihre Studien über die Effizienz von Lehr- und Lernprozessen fortzuführen, um Vorschläge für eine
Umkehr der derzeitigen Situation vorzulegen, in der der Anstieg der Bildungsausgaben keine
Verbesserung der Bildungsresultate bewirkt. Die Verbesserung der Effizienz von Lernprozessen ist
sehr wichtig, um die derzeitigen Defizite bei den Kompetenzen von Erwachsenen zu bekämpfen und
die Nachhaltigkeit geeigneter Systeme für lebenslanges Lernen und der laufenden

Drucksache 16/14080 – 24 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Weiterbildungssysteme zu gewährleisten. Im Rahmen der OECD-Studien über Bildungsfragen sollten
die Bildung auf elektronischem Wege ("e-Education") und das internetbasierte Lernen im besonderen
Maße berücksichtigt werden, um die immer größer werdende digitale und folglich
generationsspezifische Bildungslücke zu verringern. Die Erweiterte Versammlung fordert die
Bildungsbehörden in den Mitgliedstaaten des Europarates auf, dringend die verfügbaren Mittel zur
Reduzierung der Leistungsdefizite in ihren nationalen Primar- und Sekundarschulsystemen zu prüfen
und die Investitionen in die Hochschulbildung, wie im OECD-Bericht "Economic Policy Reforms:
Going for Growth 2008" vorgeschlagen, zu erhöhen.

13. Das Problem des Klimawandels erfordert eine möglichst umfassende Zusammenarbeit zwischen
den Staaten und deren Beteiligung an der Gestaltung effizienter und geeigneter internationaler
Gegenmaßnahmen, die im Einklang mit ihren entsprechenden Zuständigkeiten, Fähigkeiten und
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen stehen müssen. Die Welt steht enormen
wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Kosten gegenüber, wenn sich im Hinblick auf die
Gestaltung einer Politik, die sich an die Folgen des Klimawandels anpasst und diese abmildert, keine
Fortschritte ergeben. In diesem Sinne tragen die OECD-Länder eine Verantwortung vor der
Geschichte. Die Erweiterte Versammlung begrüßt die jüngsten Untersuchungen der OECD über die
Ökonomie des Klimawandels und fordert die OECD zudem nachdrücklich auf, sich in ihren
wissenschaftlichen Studien schwerpunktmäßig auch mit den neuen globalen Herausforderungen, z.B.
der weltweiten Ernährungssicherung, der umfassenden Anwendung von Gentechnologie und vor allem
den potenziell gravierenden Auswirkungen des globalen Klimawandels auf den Zugang zu
Grundbedürfnissen wie Nahrungsmittel, Energie und vor allem Wasser zu befassen. Die größte
Herausforderung besteht heute darin, ein anhaltendes Wirtschaftswachstum zu gewährleisten, um
einen gerechten wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt aufrecht zu erhalten und gleichzeitig die
schädlichen Folgen des Wirtschaftswachstums für die Umwelt so gering wie möglich zu halten. Die
OECD betont die Bedeutung der Nutzung von Marktinstrumenten wie CO2-Steuern, Mechanismen für
den Handel mit CO2-Emissionsrechten sowie die Abschaffung von Energiesubventionen als
entscheidende Elemente bei der Bekämpfung des Klimawandels. Dies gilt auch für andere
Instrumente, z.B. Investitionen in saubere Technologien. Der im März 2008 veröffentlichten
Umweltprognose der OECD für 2030 zufolge können die weltweiten Treibhausgasemissionen auf
einem Niveau von 450 ppm stabilisiert werden, was Kosten in Höhe von 0,5 % des weltweiten BIP im
Jahre 2030 und von 2,5 % des BIP im Jahre 2050 versursachen würde. Während die neuen
Kostenschätzungen der OECD, die im Laufe des Jahres veröffentlicht werden, voraussichtlich höher
ausfallen, werden auch die Schätzungen der Kosten, die durch Nichtstun entstehen, nach oben
korrigiert; folglich ist es nach wie vor wirtschaftlich rationell, möglichst früh zu handeln. Das
weltweite BIP wird sich im Jahre 2030 voraussichtlich verdoppelt und 2050 verdreifacht haben. Dies
wird die Weiterentwicklung bereits vorhandener effizienter Technologien, die sofortige Einführung
innovativer und effizienter technologiegestützter Maßnahmen und einen weltweiten Emissionspreis
von etwas über zwei US-Dollar pro Tonne CO2 erfordern, der auf 150 US-Dollar pro Tonne im Jahr
2050 ansteigt. Die Erweiterte Versammlung fordert die Regierungen nachdrücklich auf, die
diesbezüglichen Empfehlungen der OECD ernsthaft zu prüfen.

14. Die Erweiterte Versammlung begrüßt die stetige und sorgfältige Arbeit hinter dem Erfolg des
Übereinkommens der OECD über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im
internationalen Geschäftsverkehr, dem alle 30 OECD-Mitgliedstaaten und sieben weitere Staaten
beigetreten sind. Ebenso wie der Europarat erachtet die OECD Korruption als die derzeit größte
Bedrohung für gute Staatsführung, Rechenschaftspflicht und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung.
Die Erweiterte Versammlung beglückwünscht die OECD daher zu ihren verstärkten Aktivitäten auf
diesem Gebiet, was auch die Entwicklung einer Reihe von Instrumenten zur Korruptionsbekämpfung
und von Empfehlungen im Hinblick auf Besteuerung, Unternehmensethik, Ausfuhrkredite und
Entwicklungshilfe beinhaltet. Die Erweiterte Versammlung fordert die Verabschiedung präventiver
Maßnahmen, die unter anderem einen Verhaltenskodex für Behördenvertreter und Konfliktregelungen
sowie Bildungsmaßnahmen zur Förderung der Einhaltung von Vorschriften und Sanktionen bei
Nichteinhaltung von Vorschriften beinhalten.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 25 – Drucksache 16/14080

15. Die Erweiterte Versammlung stellt fest, dass die Verhandlungen zwischen der OECD und den
Kandidatenländern für eine Mitgliedschaft (Chile, Estland, Israel, die Russische Föderation und
Slowenien), den für ein verstärktes Engagement vorgesehenen Ländern (Brasilien, Indien, Indonesien,
die Volksrepublik China und Südafrika) und den Ländern Südostasiens, die für die OECD von
strategischem Interesse sind, fortgeführt werden und fordert die OECD auf, die Mitgliedschaft den
Ländern zu gewähren, die die Grundsätze der Demokratie, Menschenrechte und des Völkerrechts in
vollem Umfang achten.

16. Schließlich beschließt die Erweiterte Versammlung, ihre zuletzt durch Entschließung 1467
(2005) "Die OECD und die Weltwirtschaft" geänderte Geschäftsordnung zu ändern (siehe
untenstehenden Anhang), um sie an die entsprechenden Bestimmungen der Geschäftsordnung der
Versammlung anzugleichen, die seitdem mehrmals aktualisiert wurden.

Drucksache 16/14080 – 26 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Anhang

Änderung der Geschäftsordnung

für erweiterte Debatten der Parlamentarischen Versammlung über die Arbeit der OECD

1. Die Bestimmungen der Geschäftsordnung für die erweiterten Debatten der Parlamentarischen
Versammlung über die Arbeit der OECD wurden 1992 verabschiedet und 1994 und 2005 geändert. Sie
sind auf den Seiten 218 bis 231 der Geschäftsordnung der Versammlung (Ausgabe 2008) zu finden.

2. Die Geschäftsordnung der Versammlung wurde seit 2005 verschiedentlich geändert; so wurden
beispielsweise neue Bestimmungen über die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern und
Redezeiten aufgenommen.

3. Entsprechend den vorstehenden Angaben wird die Geschäftsordnung der Erweiterten
Versammlung wie folgt geändert:

- Teil II.2, Hinzufügung: "und soweit möglich die Notwendigkeit der ausgewogenen Vertretung von
Frauen und Männern zu berücksichtigen";

- Teil V.5, 2. Satz, Streichung von "8 Minuten für die Eröffnung einer Debatte und 4 Minuten für die
Zusammenfassung", stattdessen: "13 Minuten für die Erläuterung des Berichts und für Entgegnungen
zur Debatte";

- Teil VI.3, letzter Satz, Streichung von "zwei Stunden vor Beginn der Debatte", stattdessen: "eine
Stunde vor dem geplanten Ende der Sitzung, die der Sitzung vorausgeht, in der die Debatte beginnen
soll";

- Teil VI.5, Streichung von "des Vorschlagenden", stattdessen: "einer der Vorschlagenden oder ein
anderes Mitglied, das sich dafür ausspricht";

- Teil VI.5, Streichung von "1 Minute", stattdessen: "30 Sekunden";

- Teil VI.6, Streichung von "des Vorschlagenden und eines Mitglieds, das sich dagegen ausspricht",
stattdessen: "eines Vorschlagenden oder eines weiteren Mitglieds, das sich dafür ausspricht, eines
Mitglieds, das sich dagegen ausspricht, und des Berichterstatters oder Vorsitzenden des Ausschusses
für Wirtschaft und Entwicklung";

- Teil VII, letzter Satz, Streichung von "eine Minute", stattdessen: "30 Sekunden";

- Teil VIII.2, erster Satz, Streichung von "dreißig", stattdessen: "sechzig";

- Teil IX, Fußnote 1, Streichung von "rechtzeitig zur Präsentation vor der erweiterten Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Entwicklung, die anlässlich der erweiterten Debatte durchgeführt
wird", stattdessen: "spätestens siebzehn Stunden vor dem geplanten Beginn der erweiterten Sitzung
des Ausschusses für Wirtschaft und Entwicklung, die anlässlich der erweiterten Debatte durchgeführt
wird, z.B. um 15.30 Uhr am Montag, wenn die erweiterte Sitzung des Ausschusses am Dienstag um
08.30 Uhr stattfindet, dem Leiter des Ausschusssekretariats schriftlich in beiden Amtssprachen
vorgelegt werden".

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 27 – Drucksache 16/14080

Entschließung 1630 (2008)6

betr. Erneuerung der Jugendagenda des Europarates

1. Die Parlamentarische Versammlung ist langjähriger und aktiver Partner bei der Förderung der
Jugendpolitik und Jugendaktivitäten im Europarat.

2. Ein wichtiges Element ist die Förderung der aktiven Beteiligung junger Menschen am zivilen
und institutionellen Leben. Dies ist eines der Ziele der in Straßburg und Budapest gegründeten
Europäischen Jugendzentren und sollte Teil der Jugendpolitik auf europäischer, nationaler und
kommunaler Ebene sein.

3. Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Jugendagenda des Europarates

3.1. bekräftigt die Versammlung erneut die Möglichkeit, dass ihre Ausschüsse und
Unterausschüsse gemäß Richtlinie 517 (1996) "Das Europäische Jugendzentrum in Budapest"
im Europäischen Jugendzentrum in Budapest zusammenkommen und die Einrichtungen nutzen,
die heute vom Europäischen Jugendzentrum in Straßburg bereitgestellt werden;

3.2. wiederholt die Versammlung ihre Bitte an die politischen Gruppen, ihre jeweiligen
politischen Jugendorganisationen in die Aktivitäten der Versammlung einzubeziehen;

3.3. ruft die Versammlung ihre Mitglieder und insbesondere ihre jüngeren Mitglieder auf,
eine aktivere Rolle bei der Vertretung der Auffassungen junger Menschen in den Debatten der
Versammlung zu spielen und sich selbst persönlich zur Teilnahme an den Jugendaktivitäten des
Europarates zu verpflichten;

3.4. beschließt die Versammlung, Runde Tische und Anhörungen mit Jugendvertretern und
jungen politischen Führungspersönlichkeiten zu Themen von gemeinsamem Interesse
durchzuführen und allgemein eine offenere Beteiligung junger Menschen an ihren Sitzungen,
Missionen und Debatten anzustreben;

3.5. fordert die Versammlung ihre Mitglieder nachdrücklich auf, ihren eigenen Wahlkreisen
und Parlamenten das Bewusstsein über die Notwendigkeit zu vermitteln, gemäß den Leitlinien
der revidierten Europäischen Charta über die Beteiligung junger Menschen am kommunalen
und regionalen Leben junge Menschen in Diskussionen über aktuelle Fragen einzubeziehen.

4. Die Versammlung ruft darüber hinaus junge Menschen im Allgemeinen und
Jugendorganisationen im Besonderen auf, die Möglichkeiten einzufordern, die für das Zusammenspiel
mit dem Europarat und insbesondere mit der Parlamentarischen Versammlung zur Verfügung stehen.

6 Debatte der Versammlung am 1. Oktober 2008 (33. Sitzung) (siehe Dok. 11696, Bericht des Ausschusses für Kultur,
Wissenschaft und Bildung, Berichterstatter: Herr Schneider) Der Text wurde von der Versammlung am 1. Oktober 2008
(33. Sitzung) verabschiedet. Siehe auch Empfehlung 1844 (2008).

Drucksache 16/14080 – 28 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Empfehlung 1844 (2008)7

betr. Erneuerung der Jugendagenda des Europarates

1. Junge Menschen sind nicht jünger als 1968, vor etwa 40 Jahren, als die Parlamentarische
Versammlung eine wichtige Debatte über Jugendfragen durchführte. Ihre Lage hat sich indessen
geändert, und es ist daher wichtig, dass der Europarat seine Haltung überprüft.

2. Es wird häufig geäußert, dass junge Menschen unsere Zukunft sind. Junge Menschen sind auch
Teil unserer Gegenwart. Doch junge Menschen in Europa stellen heute einen abnehmenden
Prozentsatz der Bevölkerung dar.

3. Frühere Aufrufe zur Bereitstellung einer Diskussionsplattform sollten zu einem Mittel für ihre
effektive Beteiligung umgewandelt werden. Junge Menschen müssen in Kontakt stehen, wissen, dass
dies so ist, und die Verantwortung dafür übernehmen, dass sie in Kontakt mit dem Staat stehen.

4. Das kreative Potenzial junger Menschen sollte als wertvoll erachtet und gefördert werden.

5. Es besteht daher die echte Notwendigkeit, Jugendpolitik ernst zu nehmen, wenn die
Nachhaltigkeit unserer europäischen Gesellschaft gewährleistet werden soll.

6. Die Jugendpolitik sollte auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene festgelegt werden.
Sie sollte gefördert und gegebenenfalls durch Maßnahmen auf europäischer Ebene ergänzt werden.

7. Die Versammlung empfiehlt dem Ministerkomitee daher, die Regierungen der Mitgliedstaaten
sowie die für Jugendfragen zuständigen Gremien auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene
aufzufordern,

7.1. folgende grundlegende Voraussetzungen für eine Jugendpolitik zu schaffen:

7.1.1. Erziehung zu einer demokratischen Staatsbürgerschaft;

7.1.2. lebenslanges Lernen (berufliche Aus- und Fortbildung);

7.1.3. Beschäftigung;

7.1.4. soziale Integration und Jugendautonomie;

7.1.5. persönliche und gemeinschaftliche Sicherheit;

7.1.6. Beteiligungsstrukturen für das Engagement der Jugend auf allen Ebenen;

7 Debatte der Versammlung am 1. Oktober 2008 (33. Sitzung) (siehe Dok. 11696, Bericht des Ausschusses für Kultur,
Wissenschaft und Bildung, Berichterstatter: Herr Schneider) Der Text wurde von der Versammlung am 1. Oktober 2008
(33. Sitzung) verabschiedet. Siehe auch Entschließung 1630 (2008).

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 29 – Drucksache 16/14080

7.2. sicherzustellen, dass sich die jugendpolitische Debatte auf wichtige Themen
konzentriert, die auf der Grundlage der laufenden Interaktion mit jungen Menschen definiert
werden und beispielsweise folgende Themen beinhalten:

7.2.1. Mobilität;

7.2.2. Glauben und interkultureller Dialog;

7.2.3. Dialog zwischen den Generationen;

7.2.4. geschlechtsspezifische Fragen;

7.2.5. Umwelt;

7.2.6. Beschäftigung;

7.2.7. Gesundheit;

7.2.8. Kinder;

7.2.9. Bioethik;

7.2.10. neue Informationstechnologien;

7.2.11. weltpolitische Fragen;

7.3. der Unterstützung benachteiligter junger Menschen und junger Menschen mit
besonderen Bedürfnissen wie Migranten und jungen Menschen im ländlichen Raum besondere
Beachtung zu schenken;

7.4. in regelmäßigen Abständen (d.h. jährlich oder zwei Mal jährlich) Fortschrittsberichte
über die Beteiligung junger Menschen am zivilen und institutionellen Leben vorzulegen.

8. Der Europarat verfügt im Jugendbereich über große Erfahrungen und hat beträchtliche Erfolge
vorzuweisen. Der Förderung konstruktiver, vorausschauender Aktivitäten sollte aber gegenüber
Überwachungsverfahren und früheren Erfolgen Vorrang gegeben werden.

9. Die Versammlung empfiehlt dem Ministerkomitee daher, die Jugendagenda des Europarates zu
erneuern und dabei insbesondere

9.1. die Rolle der Europäischen Jugendzentren in Straßburg und Budapest zu stärken, bei
denen es sich um Plätze zur Bereitstellung von Netzwerken für die informelle Bildung und den
Aufbau von Kapazitäten handelt und die die Grundsatzwerte des Europarates fördern;

9.2. die einzigartige Rolle, die die Europäische Jugendstiftung im Hinblick auf die Stärkung
der Zivilgesellschaft und Beteiligung junger Menschen an Aktivitäten auf kommunaler,
regionaler, nationaler und gesamteuropäischer Ebene spielt, anzuerkennen und zu stärken;

9.3. eine angemessene Finanzierung für den Jugendsektor und dessen Aktivitäten zu
gewährleisten;

Drucksache 16/14080 – 30 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

9.4. die Vorschläge des Treffens der europäischen Jugendminister in Kiew im Oktober 2008
im Hinblick auf die zukünftige Jugendagenda des Europarates im zwischenstaatlichen Bereich
zu befürworten;

9.5. das Mitgestaltungssystem des Jugendsektors des Europarates als einzigartigen und
wertvollen Kooperations- und Entscheidungsmechanismus zwischen Regierungen und
Jugendorganisationen weiterhin zu unterstützen und zu fördern;

9.6. junge Menschen an den Aktivitäten des Europarates im Allgemeinen sowie in
prioritären Bereichen wie dem interkulturellen Dialog, der Erziehung zu einer demokratischen
Staatsbürgerschaft und im Hinblick auf Menschenrechte sowie an der Festlegung der
Haushaltszuweisungen zu beteiligen;

9.7. alle Lenkungsausschüsse des Europarates aufzufordern, in Zusammenarbeit mit dem
Europäischen Lenkungsausschuss für Jugend sicherzustellen, dass der jugendpolitischen
Dimension bei der Festlegung und Durchführung ihrer Aktivitäten Rechnung getragen wird;

9.8. sich sektorübergreifend mit der Jugendpolitik und deren Entwicklung zu befassen, um
deren Kohärenz zu gewährleisten, und gezielte, auf die Bedürfnisse junger Menschen
zugeschnittene Maßnahmen zu treffen, was sich nur durch die Zusammenarbeit aller
Abteilungen und Gremien des Europarates verwirklichen lässt;

9.9. den Mehrwert der Partnerschaften mit internationalen Organisationen und anderen
Akteuren der Jugendpolitik in Europa anzuerkennen;

9.10. ihre Ausbildungsprogramme für junge Führungskräfte in der Politik weiterzuentwickeln
und die Schule für Politische Studien des Europarates stärker an ihren weiteren Aufgaben im
Jugendsektor zu beteiligen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 31 – Drucksache 16/14080

Entschließung 1631 (2008)8

betr. Erneute Prüfung der zuvor ratifizierten Beglaubigungsschreiben der Delegation der
Russischen Föderation aus grundsätzlichen Erwägungen

1. Am 12. September 2008 unterzeichneten 24 Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung
einen Entschließungsantrag auf erneute Prüfung bereits bestätigter Beglaubigungsschreiben der
russischen Delegation aus grundsätzlichen Erwägungen gemäß Artikel 9 der Geschäftsordnung der
Versammlung und insbesondere "aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen die in der Präambel der
Satzung genannten Grundsätze des Europarates" im Zusammenhang mit dem "Konflikt zwischen zwei
Mitgliedstaaten des Europarates im Süden des Kaukasus".

2. Nach Auffassung der Versammlung stellt der jüngste Krieg zwischen der Russischen Föderation
und Georgien, zweier Mitgliedstaaten der Organisation, an sich einen schwerwiegenden Verstoß
gegen das Statut des Europarates (SEV Nr. 1) und ihre Pflichten und Verpflichtungen als
Mitgliedstaaten des Europarates dar.

3. Indessen ist es nach Auffassung der Versammlung zu diesem Zeitpunkt sehr wichtig, dafür zu
sorgen, dass der Dialog und die gegenseitige Vertrauensbildung zwischen beiden Seiten, aber auch
zwischen jeder der beiden Seiten und unserer Versammlung fortgeführt werden können. Um einen
konstruktiven und sinnvollen Dialog zu führen, muss die Russische Föderation die auf Vermittlung der
Europäischen Union getroffene Waffenstillstandsvereinbarung umsetzen und insbesondere seine
Truppen in die Stellungen zurückziehen, die sie vor dem Krieg hielten, und der Entsendung von
Beobachtern der Europäischen Union und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in
Europa (OSZE) zustimmen.

4. Nach Prüfung der Angelegenheit beschließt die Versammlung, die Ratifizierung der
Beglaubigungsschreiben der Delegation der Russischen Föderation zu bestätigen und entscheidet, dass
sie sich gemäß ihrer Geschäftsordnung jederzeit wieder mit dieser Angelegenheit befassen und ein
Antrag gemäß Artikel 9.1 erneut gestellt werden kann.

8 Debatte der Versammlung am 1. Oktober 2008 (33. Sitzung) (siehe Dok. 11762, Bericht des Ausschusses für die
Einhaltung der von den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen (Monitoringausschuss), Berichterstatter: Herr Gross,
und Dok. 11728, Stellungnahme des Ausschusses für Geschäftsordnung, Immunität und institutionelle Angelegenheiten,
Berichterstatter: Herr Greenway). Der Text wurde von der Versammlung am 1. Oktober 2008 (33. Sitzung) verabschiedet.

Drucksache 16/14080 – 32 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Entschließung 1632 (2008)9

betr. Die Lage der nationalen Minderheiten in der Vojvodina und der rumänischen Volksgruppe
in Serbien

1. Die Parlamentarische Versammlung stellt fest, dass die Gesellschaften Europas heute
multikulturell und multiethnisch geprägt sind.

2. Sie tritt entschlossen für kulturelle Vielfalt ein, deren Bedeutung in verschiedenen Instrumenten
des Europarates und besonders im Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (ETS
Nr. 157) und der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen (ETS Nr. 148)
hervorgehoben wird.

3. Vielfalt sollte nicht als Bedrohung, sondern als Bereicherung aufgefasst werden. Sie sollte als
grundlegender Bestandteil aller demokratischen Gesellschaften respektiert und bewahrt werden. Die
Einhaltung der Grundsätze der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie ist die
beste Garantie für die Achtung der Vielfalt.

4. Serbien ist ebenso wie die gesamte Balkanregion eines der am stärksten multikulturell
geprägten Länder Europas. Es muss wie alle multikulturellen Gesellschaften die damit verbundenen
Herausforderungen annehmen und die Vision einer Gesellschaft fördern, die die Vielfalt respektiert,
sowie alle Formen von Intoleranz und Diskriminierung bekämpfen.

5. Die Region - einschließlich Serbiens - ist nach wie vor von Spannungen zwischen den
Volksgruppen geprägt. Auch heute noch ereignen sich in Serbien Zwischenfälle mit ethnischem
Hintergrund in unterschiedlichen Intensitätsgraden.

6. Die Versammlung betont, dass der Dialog zwischen den Kulturen und die Achtung der
kulturellen Vielfalt langfristig Frieden und Stabilität in der Region gewährleisten.

7. Während es in der serbischen Provinz Vojvodina, einer Provinz, die zu den Provinzen mit der
größten ethnischen Vielfalt in ganz Serbien gehört, zurzeit wenige Zwischenfälle mit ethnischem
Hintergrund gibt, ist festzustellen, dass die Behörden im Jahr 2004, d.h. einem Zeitraum, der durch
zahlreiche und alarmierende Zwischenfälle mit ethnischem Hintergrund gekennzeichnet ist,
entschieden zu zögerlich reagierten.

8. Die Versammlung fordert die serbischen Behörden dringend auf, gegen Täter, die für
Gewaltakte jeglicher Art zwischen den Volksgruppen verantwortlich sind, jederzeit schnell und
entschlossen vorzugehen.

9. Die Versammlung begrüßt die Tatsache, dass es eine Reihe lobenswerter Initiativen, darunter
das Gesetzespaket von 2002, gibt, deren Ziel die Förderung der Rechte der nationalen Minderheiten
ist, und fordert die Behörden auf, ihre Bemühungen fortzusetzen.

9 Debatte der Versammlung am 1. Oktober 2008 (33. Sitzung) (siehe Dok. 11528, Bericht des Ausschusses für Recht und
Menschenrechte, Berichterstatter: Herr Herrmann) Der Text wurde von der Versammlung am 1. Oktober 2008 (33. Sitzung)
verabschiedet. Siehe auch Empfehlung 1845 (2008).

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 33 – Drucksache 16/14080

10. In diesem Zusammenhang nimmt die Versammlung sehr erfreut zur Kenntnis, dass das Amt des
Ministers für Menschen- und Minderheitenrechte wieder eingerichtet wurde und die Vertreter der
Minderheiten mit Ministermandaten an der Regierungskoalition beteiligt sind.

11. Diese Bemühungen sollten durch eine Aufklärungskampagne, die von den staatlichen
Behörden, den religiösen Institutionen und den Medien getragen wird und eine Atmosphäre der
Toleranz und des interkulturellen Dialogs fördert und Diskriminierung bekämpft, ergänzt werden.

12. Die Versammlung nimmt erfreut zur Kenntnis, dass ein Gesetzentwurf gegen Diskriminierung
vorbereitet und der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht ("Venedig-Kommission")
zur Begutachtung vorgelegt wurde. Die rasche Annahme und Umsetzung dieses Gesetzes ist im
Hinblick auf die Verhinderung der zukünftigen Diskriminierung von Angehörigen der nationalen
Minderheiten besonders wichtig.

13. Die Versammlung ist der Auffassung, dass der Bürgerbeauftragte hier eine wichtige Rolle
spielen könnte und sollte. Sie begrüßt daher die lang erwartete Ernennung des Bürgerbeauftragten der
Republik Serbien am 29. Juni 2007.

14. Darüber hinaus müssen die Behörden sich weiterhin bemühen, das Vertrauen der Minderheiten
in die Vertreter der Staatsgewalt zu stärken und Vorurteile gegenüber Minderheiten zu bekämpfen, die
möglicherweise innerhalb der Exekutive und der Justiz fortbestehen. Die Versammlung begrüßt das
Programm zur Erhöhung des Anteils von Angehörigen der Minderheiten in Polizei und Justiz, vor
allem die Einrichtung einer multiethnischen Polizeieinheit in Südserbien, und fordert die Behörden
auf, diese Initiative auf andere Regionen und speziell auf die Vojvodina auszuweiten und dort
anzuwenden.

15. Gleichwohl ist die Versammlung über die festgestellten gravierenden Mängel im
Zusammenhang mit der Umsetzung der Minderheitenrechte besorgt. Die nationalen, regionalen und
lokalen Behörden sind verpflichtet, für die vollständige Umsetzung der geltenden gesetzlichen
Bestimmungen zu sorgen.

16. Seit einigen Jahren stehen einige gesetzliche Regelungen aus, und dadurch wird verhindert, dass
das Potential der 2002 entwickelten Rahmengesetzgebung optimal zum Vorteil der Angehörigen von
Minderheiten ausgeschöpft wird.

17. Die Parlamentarische Versammlung ist der Ansicht, dass diese Defizite in der Gesetzgebung die
Glaubwürdigkeit des politischen Willens der Behörden in Bezug auf die Minderheitenrechte
beschädigen und nicht dazu beitragen, das Vertrauen der Angehörigen von nationalen Minderheiten in
die Staatsgewalt zu stärken.

18. Die Versammlung ist darüber hinaus über die regionalen Unterschiede beunruhigt, die in Bezug
auf die Durchsetzung von Minderheitenrechten und den tatsächlichen Genuss dieser Rechte durch
Angehörige von Minderheiten beobachtet wurden und insbesondere darüber, dass sich die
Angehörigen nationaler Minderheiten in Ostserbien in einer im Vergleich zur Lage in der Vojvodina
deutlich schlechteren Position befinden.

19. In Bezug auf die Frage der kulturellen Identität von Minderheiten und insbesondere im Hinblick
auf die Debatte über die rumänische und die walachische Minderheit erinnert die Versammlung an den
Grundsatz, der in Artikel 3 des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten
festgehalten ist, und stellt nochmals klar, dass jeglicher Versuch, einer Person oder einer Gruppe von
Personen eine kulturelle Identität aufzuzwingen, unzulässig ist.

Drucksache 16/14080 – 34 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

20. Die Versammlung fordert daher die Angehörigen der rumänischen und walachischen
Minderheit in Ostserbien auf, in ihrem eigenen Interesse ihre Bemühungen zusammenzuführen und
ihre inneren Konflikte zu überwinden, um die charakteristischen Merkmale zu erhalten, die ihre
kulturelle Identität auszeichnen. In diesem Zusammenhang sind die serbischen Behörden verpflichtet,
entsprechende Initiativen nicht zu behindern, sondern zu unterstützen.

21. Die Versammlung ist sich der Bedenken der Venedig-Kommission über das Gesetz von 2006
über Kirchen und religiöse Organisationen in der Republik Serbien bewusst und schließt sich der
Empfehlung der Venedig-Kommission an, die Vorstellungen über den gesetzlichen Status des
Kirchenrechts sowie der kirchlichen Entscheidungen zu präzisieren. Darüber hinaus fordert die
Versammlung die serbischen Behörden nachdrücklich auf, mit der Serbisch-Orthodoxen Kirche und
der Rumänisch-Orthodoxen Kirche bei der Suche nach einer pragmatischen Lösung
zusammenzuarbeiten, die wie bereits in der Vojvodina auch in Ostserbien eine uneingeschränkte
Religionsausübung ermöglicht.

22. In dem Bewusstsein, dass Zusammenarbeit zwischen dem Staat, in dem eine Minderheit
ansässig ist, und dem Mutterstaat unter bilateralen Vereinbarungen ein wichtiger Beitrag zur Stabilität
in Europa ist, fordert die Versammlung die serbischen Behörden schließlich auf, ihre gutnachbarlichen
Beziehungen mit den Mutterstaaten (Rumänien, Ungarn, Kroatien und die "Ehemalige jugoslawische
Republik Mazedonien") zu vertiefen und die von ihnen unterzeichneten bilateralen Vereinbarungen
vollständig umzusetzen. Gleiches gilt für die Behörden der Mutterstaaten.

23. Dementsprechend fordert die Versammlung die zuständigen Behörden der Republik Serbien
auf,

23.1. mutmaßliche Gewalttaten zwischen den Volksgruppen stärker zu beachten und diesen
schnell, entschlossen und wirksam zu begegnen, insbesondere durch effektive polizeiliche
Ermittlungen und juristische Verfahren;

23.2. dafür zu sorgen, dass die Gesetze über die Rechte von Minderheiten, insbesondere die
2002 erlassenen Gesetze, effektiv umgesetzt werden;

23.3. wie in Artikel 20 des Rahmengesetzes zum Schutz der Rechte und Freiheiten der
nationalen Minderheiten von 2002 vorgesehen schnellstmöglich den Fonds zur Förderung der
sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und allgemeinen Entwicklung der nationalen
Minderheiten einzurichten;

23.4. unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Venedig-Kommission zügig ein Gesetz
gegen Diskriminierung zu erlassen;

23.5. unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Experten des Europarates über den
Entwurf eines Wahlgesetzes die Gesetzestexte über die Wahl, Zuständigkeit und Finanzierung
von nationalen Räten für die nationalen Minderheiten vorrangig zu verabschieden;

23.6. die Aufgaben und Pflichten der verschiedenen nationalen Räte für die nationalen
Minderheiten genauer zu definieren und ihnen gleichzeitig die zur Erfüllung ihrer Aufgaben
erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen;

23.7. einen Mechanismus zu schaffen, der den verschiedenen nationalen Räten für nationale
Minderheiten die Überwachung der Maßnahmen der Exekutive in Hinblick auf die
Minderheitenrechte ermöglicht;

23.8. häufigere und regelmäßige Zusammenkünfte des Nationalen Rats für die Nationalen
Minderheiten einzuberufen;

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35 – Drucksache 16/14080

23.9. die Ernennung eines stellvertretenden Ombudsmanns, der für Fragen der
Minderheitenrechte zuständig ist, zu erwägen;

23.10. unter Anerkennung der in der neuen Verfassung enthaltenen diesbezüglichen
Verbesserungen die Stabilität der Haushalte für die autonomen Provinzen zu stärken;

23.11. Maßnahmen zugunsten aller Angehörigen nationaler Minderheiten zu treffen und
jegliche Diskriminierung dieser Angehörigen zu unterbinden;

23.12. ihre Bemühungen um die Förderung von Initiativen, die für eine Atmosphäre der
Toleranz und des interkulturellen Dialogs werben, zu intensivieren;

23.13. Initiativen zur Ausbildung von Lehrern mit der erforderlichen Qualifikation zur
Erteilung von Sprachunterricht und Unterricht in den Sprachen der Minderheiten zu verstärken;

23.14. zweisprachige und muttersprachliche Schulen weiterzuentwickeln;

23.15. regionale Unterschiede, die in Bezug auf effektive Schutzmaßnahmen für
Minderheitenrechte (insbesondere Gebrauch von Minderheitensprachen in der öffentlichen
Verwaltung, Unterricht in Minderheitensprachen, Religionsfreiheit usw.) bestehen, durch die
flächendeckende Anwendung der entsprechenden Gesetze zu beseitigen;

23.16. die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um dafür zu sorgen, dass die
Walachen/Rumänen, die in Ostserbien (in den Timok-, Morava- und Donautälern) leben,
Zugang zu Bildung, Medien und zur öffentlichen Verwaltung in ihrer Muttersprache erhalten
und Gottesdienste in dieser Sprache abhalten dürfen;

23.17. technische Lösungen zu finden und umzusetzen, die es den in Ostserbien lebenden
Menschen ermöglichen, in der Vojvodina produzierte rumänischsprachige Programme zu
empfangen;

23.18. Ausnahmen bei den Verfahren zur Privatisierung der Medien zugunsten der in
Minderheitensprachen arbeitenden Medien zuzulassen, um deren wirtschaftliche Tragfähigkeit
zu gewährleisten.

24. Die Versammlung ruft Serbien und die betreffenden Mutterstaaten darüber hinaus auf, so bald
wie möglich die in den bilateralen Abkommen zur Zusammenarbeit im Bereich des Schutzes von
nationalen Minderheiten vorgesehenen gemeinsamen zwischenstaatlichen Ausschüsse einzuberufen.

25. Die Versammlung fordert ihren Ausschuss für die Einhaltung der von den Mitgliedstaaten des
Europarates eingegangenen Pflichten und Verpflichtungen (Überwachungsausschuss) auf, die in dieser
Entschließung enthaltenen Vorschläge angemessen zu berücksichtigen und den Dialog mit den
serbischen Behörden fortzusetzen.

Drucksache 16/14080 – 36 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Empfehlung 1845 (2008)10

betr. Die Lage der nationalen Minderheiten in der Vojvodina und der rumänischen Volksgruppe
in Serbien

1. Bezug nehmend auf ihre Entschließung 1632 (2008) über die Lage der nationalen Minderheiten
in der Vojvodina und der rumänischen Volksgruppe in Serbien fordert die Parlamentarische
Versammlung das Ministerkomitee auf, im Rahmen seiner regelmäßigen Überwachungsmaßnahmen
und insbesondere in Zusammenhang mit dem bevorstehenden Überwachungszyklus nach dem
Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (ETS Nr. 157) die in der vorgenannten
Entschließung aufgeführten Empfehlungen an die serbischen Behörden zu berücksichtigen.

2. Die Versammlung empfiehlt darüber hinaus dem Ministerkomitee und den serbischen
Behörden, neue gezielte Hilfsprogramme zur Unterstützung der Entwicklung konkreter Aktionspläne
zwecks Förderung einer Atmosphäre der Toleranz und des interkulturellen Dialogs und insbesondere
zur Förderung des Vertrauens der Minderheiten in staatliche Institutionen und zur Bekämpfung von
Vorurteilen gegen Minderheiten, die möglicherweise innerhalb der Exekutivorgane und der Justiz
fortbestehen, zu prüfen.

10 Debatte der Versammlung am 1. Oktober 2008 (33. Sitzung) (siehe Dok. 11528, Bericht des Ausschusses für Recht und
Menschenrechte, Berichterstatter: Herr Herrmann) Der Text wurde von der Versammlung am 1. Oktober 2008 (33. Sitzung)
verabschiedet.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37 – Drucksache 16/14080

Entschließung 1633 (2008)11

betr. Die Folgen des Krieges zwischen Georgien und der Russischen Föderation

1. Die Parlamentarische Versammlung setzt sich konsequent für die Erhaltung des Friedens und
die im Statut des Europarates verankerten Grundsätze der Demokratie, Menschenrechte und
Rechtstaatlichkeit sowie den Grundsatz der Souveränität der Staaten, des Rechts auf territoriale
Unversehrtheit und der Unverletzlichkeit der Grenzen von Staaten ein. Alle Mitgliedstaaten des
Europarates sind zur Einhaltung dieser Grundsätze verpflichtet.

2. Als sie dem Europarat beitraten, verpflichteten sich Georgien und Russland, Konflikte auf
friedlichemWege und im Einklang mit den Grundsätzen des Völkerrechts zu lösen.

3. Die Versammlung verurteilt den Ausbruch des Krieges zwischen den beiden Mitgliedstaaten der
Organisation und bedauert das dadurch verursachte menschliche Leid.

4. Die Versammlung ist sich bewusst, dass der Ausbruch des Krieges am 7. August 2008 für die
meisten ihrer Mitglieder möglicherweise unerwartet eintrat, aber Resultat einer gravierenden
Eskalation der Spannungen war, bei denen es zu Provokationen und einer damit einhergehenden
Verschlechterung der Sicherheitslage kam, die bereits wesentlich früher eingesetzt hatte. Es wurden
keine Schritte zum Abbau der Spannungen unternommen, und die Möglichkeit einer militärischen
Intervention wurde für beide Seiten in dem Konflikt zu einer Option. Die Versammlung kann dies
nicht hinnehmen. Ihrer Ansicht nach hat das Format zur Friedenssicherung letztlich gezeigt, dass es
seine eigentliche Aufgabe nicht zu erfüllen vermochte und die Friedenshüter ihre Mission, das Leben
und Eigentum der Bürger im Konfliktgebiet zu schützen, nicht erfolgreich durchgeführt haben. Sie
bedauert daher, dass frühere Forderungen nach einer Debatte über eine Änderung des Formats des
Friedenssicherungs- und Konfliktlösungsprozesses von südossetischer und russischer Seite abgelehnt
wurden.

5. Indessen stellte der Beginn des seitens der georgischen Streitkräfte ohne Vorwarnung
durchgeführten Beschusses der Stadt Tschkinvali am 7. August 2008 eine neue Stufe der Eskalation
dar, d.h. die Stufe des offenen Krieges. Der Einsatz von schweren Waffen und Streumunition, die
große Risiken für Zivilisten bergen, stellte eine unverhältnismäßige Anwendung bewaffneter Gewalt
seitens Georgiens dar, wenngleich dies auf dessen eigenem Hoheitsgebiet stattfand, und als solcher
einen Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht und die Verpflichtung Georgiens, den Konflikt auf
friedlichemWege zu lösen.

6. Gleichzeitig stellte auch der russische Gegenangriff, der umfassende Militäraktionen in Zentral-
und Westgeorgien und in Abchasien beinhaltete, einen Verstoß gegen die Grundsätze der
Verhältnismäßigkeit und das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze des Europarates dar.
Darüber hinaus lag ein Verstoß gegen die satzungsmäßigen Verpflichtungen und besonderen
Beitrittsverpflichtungen der Russischen Föderation als Mitgliedstaat vor. Der Gegenangriff führte zur
Besetzung eines großen Teils des georgischen Hoheitsgebietes sowie zu Angriffen auf die
wirtschaftliche und strategische Infrastruktur des Landes, was als direkter Angriff auf die Souveränität
Georgiens und folglich als Verstoß gegen das Statut des Europarates oder als Versuch der Russischen

11 Debatte der Versammlung am 30. September und 2. Oktober 2008 (30, 34. und 35. Sitzung) (siehe Dok. 11724, Bericht
des Ausschusses für die Einhaltung der von den Mitgliedstaaten des Europarates eingegangenen Verpflichtungen
(Monitoringausschuss), gemeinsame Berichterstatter: Herr Van den Brande und Herr Eörsi, Dok. 11731, Stellungnahme des
Politischen Ausschusses, Berichterstatter: Herr Lindblad, Dok. 11732, Stellungnahme des Ausschusses für Recht und
Menschenrechte, Berichterstatter: Herr Pourgourides, Dok. 11730, Stellungnahme des Ausschusses für Wanderbewegungen,
Flüchtlings- und Bevölkerungsfragen, Berichterstatterin: Frau Jonker) Der Text wurde von der Versammlung am 2. Oktober
2008 (35. Sitzung) verabschiedet. Siehe auch Empfehlung 1846 (2008).

Drucksache 16/14080 – 38 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Föderation, ihren Einfluss auf einen im "nahen Ausland" gelegenen Staat auszudehnen, gewertet
werden kann, was gegen ihre Beitrittsverpflichtung verstößt, ein solches Vorgehen abzulehnen.

7. In diesem Zusammenhang ist die Versammlung der Auffassung, dass der Gedanke des
"Schutzes der im Ausland lebenden Bürger" aus völkerrechtlicher Sicht nicht akzeptabel ist, und sie ist
im Hinblick auf die politischen Auswirkungen einer solchen Vorgehensweise der russischen
Regierung auf andere Mitgliedstaaten, in denen viele russische Bürger leben, beunruhigt.

8. Die Versammlung ist überzeugt, dass die Wahrheit eine Voraussetzung für Versöhnung ist. Da
Georgien und die Russische Föderation die Tatsachen, die im Zusammenhang mit dem Ausbruch des
Krieges stehen, gleichermaßen abstreiten, sollten diese auf objektive Weise im Rahmen einer
unabhängigen internationalen Untersuchung festgestellt werden. Die georgische Regierung hat
signalisiert, dass sie eine internationale Untersuchung begrüßen würde, und die Abgeordneten des
russischen Parlaments haben ebenfalls angedeutet, dass sie diesen Vorschlag nicht ablehnen würden.
Diese Untersuchung sollte sich nicht auf den Ausbruch des Krieges beschränken, sondern sich
schwerpunktmäßig auch mit den Jahren befassen, die dem Konflikt vorausgingen.

9. Die Versammlung verurteilt die Anerkennung der Unabhängigkeit Südossetiens und Abchasiens
durch die Russische Föderation als Verstoß gegen das Völkerrecht und die satzungsmäßigen
Grundsätze des Europarates. Die Versammlung bekräftigt ihr Bekenntnis zur territorialen
Unversehrtheit und Souveränität Georgiens und fordert die Russsiche Föderation auf, die
Anerkennung der Unabhängigkeit Südossetiens und Abchasiens zurückzunehmen und die
Souveränität und territoriale Unversehrtheit Georgiens sowie die Unverletzlichkeit seiner Grenzen in
vollem Umfang zu achten.

10. Die Versammlung bedauert insbesondere die Tatsache, dass die Anerkennung der
Unabhängigkeit durch die einstimmige Forderung beider Parlamente der Russischen Föderation, d.h.
der Duma und des Föderationsrates, angeregt wurde. Sie ist ernsthaft besorgt, dass der Akt der
Anerkennung sowie die daraufhin kürzlich erfolgte Unterzeichnung von Freundschafts- und
Kooperationsverträgen mit den De-facto-Regierungen in Tschkinvali und Sochumi durch die
Russische Föderation der Umsetzung der von der EU vermittelten Waffenstillstandsvereinbarung
sowie der Bereitstellung humanitärer Hilfe und der Überwachung der Umsetzung der
Waffenstillstandsvereinbarung durch unabhängige Beobachter entgegenstehen.

11. Die Versammlung ist über die Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre
Völkerrecht, die im Zusammenhang mit dem Krieg auf beiden Seiten begangen wurden, z.B. die
vorsätzliche oder vermeidbare Tötung oder Verwundung von Zivilisten sowie die Zerstörung von
Eigentum, besorgt. Insbesondere die Anwendung willkürlicher Gewalt und der willkürliche Einsatz
von Waffen durch georgische und russische Truppen in zivilen Bereichen können als
Kriegsverbrechen aufgefasst werden, die umfassend untersucht werden müssen.

12. Die Russische Föderation scheint ihre Pflicht nach dem Haager Abkommen betreffend die
Gesetze und Gebräuche des Landkriegs von 1907, d.h. Plünderungen zu verhindern, Recht und
Ordnung aufrechtzuerhalten und das Eigentum, das sich in den unter der De-facto-Kontrolle ihrer
Streitkräfte stehenden Gebieten befindet, zu schützen, nicht erfüllt zu haben. Die Versammlung stellt
in diesem Zusammenhang fest, dass die Russische Föderation die volle Verantwortung für Verstöße
gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht trägt, die sich in den unter seiner De-facto-
Kontrolle befindlichen Gebieten ereignen. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte betrifft dies auch Gewaltakte, die im Auftrag der De-
facto-Regierung in Tschkinvali begangen wurden.

13. Die Versammlung ist angesichts glaubwürdiger Berichte über ethnische Säuberungen, die von
irregulären Milizen und Banden in südossetischen Dörfern mit georgischer Bevölkerung und in der
"Pufferzone" begangen und von den russischen Truppen nicht gestoppt wurden, besonders besorgt. Sie

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 39 – Drucksache 16/14080

betont in diesem Zusammenhang, dass diese Taten überwiegend nach der Unterzeichnung der
Waffenstillstandsvereinbarung am 12. August 2008 begangen wurden und sich bis heute fortsetzen.

14. Die Gesamtzahl der Toten und Verwundeten ist umstritten. Den aktuellsten unabhängigen
Schätzungen zufolge gab es auf südossetischer und russischer Seite 300 Tote und etwa 500
Verwundete und auf georgischer Seite 364 Tote und 2.234 Verwundete. Diese Zahlen sind weitaus
niedriger als die anfangs insbesondere von Seiten der Russischen Föderation genannten Zahlen. Auf
georgischer Seite gelten etwa 54 Menschen und auf südossetischer Seite 6 Menschen als vermisst. Das
Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) erhält allerdings nach wie vor Suchmeldungen von
Angehörigen vermisster Personen.

15. Etwa 192.000 Menschen wurden in Folge des Krieges vertrieben. Die Versammlung ist darüber
beunruhigt, dass insgesamt 31.000 Vertriebene (25.000 aus Südossetien und 6.000 aus Abchasien)
voraussichtlich "auf Dauer" nicht in ihre Heimatorte zurückkehren können. Diese Zahlen sind im
Zusammenhang mit den etwa 222.000 Menschen zu sehen, die während des vorangegangenen
Konflikts Anfang der 90er Jahre vertrieben wurden und bisher nicht zurückkehren konnten.

16. Die Versammlung begrüßt die Rolle des Menschenrechtskommissars des Europarates, der im
August und September 2008 die Region besuchte, den Austausch von Gefangenen organisierte und
sechs Grundsätze für den dringenden Schutz der Menschenrechte und der menschlichen Sicherheit
näher erläuterte. Die Versammlung befürwortet diese Grundsätze in vollem Umfang.

17. Die Versammlung begrüßt die Initiative des schwedischen Vorsitzes des Ministerkomitees des
Europarates, der unter anderem eine informelle außerordentliche Sitzung der Außenminister der
Mitgliedstaaten des Europarates am 24. September 2008 anberaumte, um die Antwort der
Regierungsseite der Organisation auf die Krise vorzubereiten.

18. Die Versammlung begrüßt darüber hinaus die Tatsache, dass sich die Europäische Union unter
der französischen Präsidentschaft von Anfang an aktiv in den Konflikt eingebracht hat und erinnert an
ihre früheren diesbezüglichen Forderungen in ihrer im Januar 2008 verabschiedeten Entschließung
1603 über die Einhaltung der Pflichten und Verpflichtungen durch Georgien. Die Versammlung
fordert darüber hinaus die Europäische Union auf, ihre eigene Überwachungsmission vor Ort zu
stärken und ihr den Auftrag und die Ressourcen zu geben, nicht nur eine Überwachungsfunktion
wahrzunehmen, sondern auch bis zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit durch die
georgische Polizei die Menschen und ihr Eigentum zu schützen.

19. Die Versammlung begrüßt ferner den Vorschlag der türkischen Regierung zur Schaffung einer
"Stabilitäts- und Kooperationsplattform im Kaukasus" als ergänzende und konstruktive Initiative.

20. Die Versammlung fordert die russische Regierung auf, den Beobachtern der EU und der OSZE
den Zugang nach Südossetien und Abchasien zu ermöglichen, die unter der De-facto-Kontrolle der
Russischen Föderation stehen. Zudem könnten unterschiedliche Auffassungen über die Rolle der
Beobachter der Europäischen Union in der so genannten "Pufferzone" zu einer weiteren
Verschlechterung der Sicherheitslage in diesem Gebiet führen, was die Rückkehr der Vertriebenen
nach dem Abzug der russischen Truppen erschweren würde.

21. Die Versammlung begrüßt die schnelle Reaktion der internationalen Gemeinschaft in Bezug auf
die Hilfeleistungen für die Region. Sie begrüßt die Tatsache, dass die russische Regierung den
Flüchtlingen aus Südossetien großzügige Hilfe gewährt und die georgische Regierung in ähnlicher
Weise beträchtliche Ressourcen mobilisiert hat, um den unmittelbaren Bedürfnissen der im
georgischen Hoheitsgebiet vertriebenen Menschen, die unter ihrer effektiven Kontrolle stehen, gerecht
zu werden. Allerdings ist die Versammlung beunruhigt, dass die Anerkennung der Unabhängigkeit
Südossetiens und Abchasiens durch die Russische Föderation die effektive Bereitstellung humanitärer
Hilfe in diesen Gebieten beeinträchtigt.

Drucksache 16/14080 – 40 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

22. Vor dem Hintergrund der obigen Erwägungen und insbesondere unter Berücksichtigung der
Feststellungen des Ad-hoc-Ausschusses ihres Präsidiums, der im Zusammenhang mit dem Krieg vom
21. bis 26. September 2008 Georgien und die Russische Föderation besuchte, fordert die
Versammlung Georgien und die Russische Föderation nachdrücklich auf,

22.1. alle Punkte der von der EU vermittelten Waffenstillstandsvereinbarung uneingeschränkt
umzusetzen. Dies beinhaltet vor allem die Verpflichtung der Russischen Föderation, ihre
Truppen in Stellungen zurückzuziehen, in denen sie sich vor dem Konflikt befanden, und von
jeglichen Provokationen abzusehen, die zur Rechtfertigung der Fortsetzung der Präsenz
russischer Truppen in der so genannten "Pufferzone" herangezogen werden könnten;

22.2. den OSZE-Beobachtern und Beobachtern der Europäischen Union den Einsatz in
Südossetien und Abchasien zu ermöglichen; die Russische Föderation sollte darüber hinaus ihre
Anerkennung der Unabhängigkeit Südossetiens und Abchasiens zurücknehmen;

22.3. bei der Durchführung einer unabhängigen internationalen Untersuchung über die
genauen Umstände des Ausbruchs des Krieges in vollem Umfang zu kooperieren; diese
Initiative sollte unbeschadet der Arbeit der in ihren eigenen Parlamenten eingesetzten bzw.
einzusetzenden Untersuchungsausschüsse, die die Versammlung in vollem Umfang unterstützt,
erfolgen;

22.4. sich für die Schaffung eines neuen Formats zur Friedenssicherung einzusetzen und die
Friedenstruppen mit aktiver Beteiligung der Mitgliedstaaten des Europarates und der
Europäischen Union zu internationalisieren, um echte Bedingungen für den Beginn eines
Friedensprozesses zu schaffen;

22.5. sich vorbehaltlos an den für den 15. Oktober anberaumten Gesprächen in Genf zu
beteiligen, in denen es um die Modalitäten der Stabilität und Sicherheit in Südossetien und
Abchasien geht. In diesem Zusammenhang bedauert die Versammlung, dass diese Gespräche
nunmehr nur auf Expertenebene geführt werden;

22.6. auf aufrührerische Erklärungen zu verzichten und Maßnahmen zu treffen, die der
Beibehaltung gutnachbarschaftlicher Beziehungen dienen;

22.7. für die effektive Achtung aller Menschenrechte nach der Europäischen Konvention für
Menschenrechte (ETS Nr. 5) und der humanitären Normen nach den Genfer Konventionen von
1949 und ihren Zusatzprotokollen in den Gebieten, die sich unter ihrer De-facto-Kontrolle
befinden, zu sorgen;

22.8. allen mutmaßlichen Verstößen gegen die Menschenrechte, die während des Krieges und
in der Zeit danach begangen wurden, nachzugehen und die Täter vor den nationalen Gerichten
zur Rechenschaft zu ziehen;

22.9. im Einklang mit der Entschließung 1438 (2005) der Versammlung über die
Pressefreiheit und die Arbeit von Journalisten in Konfliktgebieten den Medien den sicheren und
ungehinderten Zugang zu den Konfliktgebiete zu ermöglichen;

22.10. alle verfügbaren Mittel für die friedliche Beilegung von Konflikten zu nutzen, darunter
gegebenenfalls den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, den Internationalen
Gerichtshof und den Internationalen Strafgerichtshof, um die eigentliche Konfliktsituation zu
lösen, und in diesem Zusammenhang die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
am 12. August 2008 angeordneten Übergangsmaßnahmen sowie alle zukünftigen Urteile des
Gerichtshofs über mutmaßliche Verstöße gegen die Menschenrechte im Zusammenhang mit
dem Konflikt umzusetzen;

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 41 – Drucksache 16/14080

22.11. dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Streumunition beizutreten.

23. Die Versammlung fordert alle Konfliktparteien, d.h. Georgien, die Russische Föderation und die
De-facto-Behörden in Südossetien, auf,

23.1. dringend Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit aller Menschen in der Region
Südossetien und in der so genanten "Pufferzone" zu garantieren. Die De-facto-Regierung in
Südossetien und die russischen Streitkräfte sind insbesondere verpflichtet,

23.1.1. im Einklang mit Artikel 43 des Haager Übereinkommens (IV) von 1907 und
der Genfer Konvention von 1949 die Gesetzlosigkeit (darunter körperliche Übergriffe,
Raub, Entführungen, Verfolgungen, Plünderungen und In-Brand-Setzen von Eigentum)
zu bekämpfen;

23.1.2. dem Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge
(UNHCR) und allen humanitären Organisationen unverzüglich den ungehinderten
Zugang zu den von dem Konflikt betroffenen Gebieten, insbesondere der Region
Südossetien und der so genannten "Pufferzone", zu gewähren. Alle Organisationen, die
in diesen Gebieten humanitäre Hilfe leisten, sollten Sicherheitsgarantien erhalten.

23.2. alle Minen und Blindgänger zu beseitigen. Dies beinhaltet den Informationsaustausch
zwischen allen Konfliktparteien über den Einsatz und den Standort dieses Materials und darüber
hinaus die Einbeziehung von Experten für die Ortung und Beseitigung von Minen und
Blindgängern. Die Menschen, die in diesen Gebieten leben, sowie andere betroffene Personen
müssen auf die Gefahren, die von Minen und Blindgängern ausgehen, hingewiesen werden;

23.3. in vollem Umfang mit allen internationalen Überwachungsmissionen
zusammenzuarbeiten, d.h. die der Vereinten Nationen (VN), der OSZE, der Europäischen
Union, des Europarates oder anderer internationaler Organisationen, und diesen Organisationen
den uneingeschränkten Zugang zu den Konfliktregionen zu gewähren;

23.4. dafür zu sorgen, dass alle Menschen, die im Zusammenhang mit dem Konflikt
vertrieben wurden, das Recht auf freiwillige Rückkehr erhalten, und davon abzusehen, in Bezug
auf die Frage der Rückkehr Vertriebene als politisches Faustpfand zu benutzen. Darüber hinaus
sollten alle Binnenvertriebenen das Recht haben, in Sicherheit und Würde zurückzukehren oder
sich freiwillig woanders anzusiedeln oder vor Ort zu integrieren;

23.5. unverzüglich Geiseln, Kriegsgefangene und andere Personen, die aufgrund des
Konflikts festgehalten werden, freizulassen und auszutauschen, ohne von der anderen Seite
Gegenleistungen zu verlangen;

23.6. das Problem der vermissten Personen aus dem jüngsten und dem früheren Konflikt zu
lösen und dafür zu sorgen, dass dies als humanitäres und nicht als politisches Problem behandelt
wird. Darüber hinaus sollte ein multilateraler Koordinierungsmechanismus mit Kommissionen,
die nach vermissten Personen suchen, geschaffen werden;

23.7. mithilfe konkreter Maßnahmen die sechs Grundsätze des Menschenrechtskommissars
des Europarates für den dringenden Schutz der Menschenrechte und menschlichen Sicherheit,
die nach seinem Besuch in der Region im August 2008 entwickelt wurden, vollständig und
effektiv umzusetzen.

Drucksache 16/14080 – 42 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

24. Die Versammlung fordert alle Mitgliedstaaten und Staaten mit Beobachterstatus bei der
Organisation auf,

24.1. die Unabhängigkeit Südossetiens und Abchasiens nicht anzuerkennen;

24.2. ihre Bemühungen um die Bereitstellung humanitärer Hilfe für die Opfer des Konflikts
zu verstärken, dies beinhaltet

24.2.1. die Zusage und Bereitstellung von Hilfe und Unterstützung für die
unmittelbaren, dringendsten Bedürfnisse sowie für langfristigere Bedürfnisse;

24.2.2. Unterstützung, die Grundbedürfnisse, Wohnraum, Gesundheitsfürsorge
einschließlich der Betreuung traumatisierter Opfer, Hilfe für die Schaffung einer
Existenzgrundlage für die Opfer usw. beinhaltet;

24.2.3. besondere Unterstützung für gefährdete Personen, darunter Kinder, alte sowie
kranke und pflegebedürftige Menschen;

24.3. die Bedürfnisse der 222.000 Menschen, die während des vorangegangenen Konflikts
um Abchasien und Südossetien vertrieben wurden, sowie der Menschen, die während
vorangegangener Konflikte im Nordkaukasus vertrieben wurden, weiterhin in besonderem
Maße zu berücksichtigen;

24.4. die ethnischen Säuberungen, die sich in den Gebieten ereignen, die unter der effektiven
Kontrolle der russischen Streitkräfte und der De-facto-Regierung Südossetiens stehen, offiziell
zu verurteilen;

24.5. sofern sie auch Mitglieder des Atlantikpakts (NATO) sind, dafür zu sorgen, dass die
Bewertungen der NATO über die militärischen Drohkulissen bei diesem Krieg öffentlich
gemacht werden;

24.6. für die unabhängige internationale Untersuchung der Umstände, die zum Ausbruch des
Krieges führten, alle sich möglicherweise in ihrem Besitz befindlichen sachdienlichen
Satellitendaten zur Verfügung zu stellen.

25. Aufgrund der Verstöße gegen die Menschenrechte und die humanitären Probleme, die sich aus
dem Konflikt zwischen der Russischen Föderation und Georgien ergeben, fordert die Versammlung
ihr Präsidium auf, dafür zu sorgen, dass die Versammlung durch die zuständigen Ausschüsse mit der
Angelegenheit befasst bleibt und ihr Überwachungsverfahren in Bezug auf beide Länder verstärkt.

26. Die Versammlung beschließt, eine internationale Konferenz einzuberufen, um die Schaffung
von Frühwarnsystemen und Verbesserung vorhandener Frühwarnsysteme mit dem Ziel zu prüfen, die
Eskalation von Konflikten in Kriege von größerem Ausmaß zu verhindern.

27. Die Versammlung fordert den Generalsekretär des Europarates auf, möglicherweise in
Abstimmung mit dem Menschenrechtskommissar die Durchführung einer Menschenrechts-
Sondermission des Europarates vor Ort zu prüfen, die ungehinderten Zugang zu allen vom Krieg
betroffenen Gebieten erhält.

28. Die Versammlung fordert den Generalsekretär des Europarates darüber hinaus auf, die
Inanspruchnahme seiner Befugnisse gemäß Artikel 25 des Europäischen Konvention für
Menschenrechte zu prüfen, insbesondere um die russischen Behörden um Mitteilung zu bitten,
inwiefern die von dem Übereinkommen garantierten Rechte in Gebieten, die sich unter ihrer De-facto-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 43 – Drucksache 16/14080

Gerichtsbarkeit befinden, effektiv gewährleistet werden, und die georgischen Behörden um eine
Erklärung zu bitten, weshalb es für erforderlich gehalten wurde, den Kriegszustand zu erklären, ohne
dass ein Abweichen nach Artikel 15 des Übereinkommens notwendig gewesen wäre.

29. Die Versammlung fordert die Entwicklungsbank des Europarates auf, Maßnahmen zu prüfen,
um Flüchtlingen und Vertriebenen zu helfen und einen Beitrag zum Wiederaufbau der betroffenen
Gebiete zu leisten, darunter auch Südossetiens und Abchasiens.

30. Die Versammlung ist überzeugt, dass die Aufnahme eines Dialogs die beste Voraussetzung für
die Lösung aller Konflikte und die Förderung langfristiger Stabilität ist. Dies gilt auch für diesen
besonderen Konflikt. Der Dialog setzt allerdings politischen Willen auf beiden Seiten voraus und muss
durch konkrete Maßnahmen gestützt werden. Daher müssen einige Grundvoraussetzungen für den
Dialog festgelegt und eingehalten werden. Die vollständige Umsetzung des Friedensplans, darunter
auch der Rückzug der russischen Truppen in Stellungen, in denen sie sich vor dem Konflikt befanden,
ist sehr wichtig. Zudem sind die vollständige Entsendung von Beobachtern der Europäischen Union
und OSZE-Beobachtern nach Südossetien und Abchasien und die Rücknahme der Anerkennung der
Unabhängigkeit Südossetiens und Abchasiens durch die Russische Föderation
Mindestvoraussetzungen für einen sinnvollen Dialog.

31. Um diesen Dialog zu fördern, prüft die Versammlung die Einsetzung eines Ad-hoc-
Sonderausschusses der Parlamentarischen Versammlung unter ihrer Schirmherrschaft, an dem
georgische und russische Parlamentarier teilnehmen und der als Diskussionsforum für ihre
unterschiedlichen Auffassungen dient und Möglichkeiten aufzeigt, die derzeitige Pattsituation zu
beenden und den Blick in die Zukunft zu richten.

32. Um das Risiko des erneuten Ausbruchs von Gewalt unter ihren Mitgliedstaaten möglichst
gering zu halten, sollte die Versammlung im Bereich der Konfliktprävention und Konfliktlösung eine
wichtige Rolle spielen, da es ohne Frieden keine umfassende Achtung der Grundsätze der Demokratie,
Menschenrechte und Rechtstaatlichkeit geben kann. Sie beschließt daher, ihr Präsidium aufzufordern,
Mechanismen zu prüfen, die die parlamentarische Diplomatie im Zusammenhang mit eingefrorenen
Konflikten in Europa und anderen Situationen, die Frieden und Stabilität gefährden können,
ermöglichen.

Drucksache 16/14080 – 44 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Empfehlung 1846 (2008)12

betr. Die Folgen des Krieges zwischen Georgien und der Russischen Föderation

1. Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre Entschließung 1633 (2008) über die
Folgen des Krieges zwischen Georgien und der Russischen Föderation, in der sie unter anderem die
Initiative des schwedischen Vorsitzes des Ministerkomitees begrüßte, eine inoffizielle
außerordentliche Sitzung der Außenminister am 24. September 2008 anzuberaumen, um die
Stellungnahme des zwischenstaatlichen Sektors der Organisation zu dem Krieg zwischen Georgien
und der Russischen Föderation zu erarbeiten.

2. Die Versammlung erinnert in diesem Zusammenhang an die Erklärung des Ministerkomitees
von 1994 über die Einhaltung der seitens der Mitgliedstaaten des Europarates akzeptierten
Verpflichtungen; diese Erklärung verweist auf den ihm obliegenden gesetzlichen Auftrag, unbeschadet
etwaiger anderer Verfahren einschließlich der Arbeit der Parlamentarischen Versammlung und anderer
konventioneller Kontrollgremien für die vollständige Einhaltung der Verpflichtungen in allen
Mitgliedstaaten zu sorgen.

3. Die Versammlung empfiehlt daher dem Ministerkomitee,

3.1. einen Aktionsplan zu entwickeln und konkrete Maßnahmen in Reaktion auf die Krise
zwischen zwei Mitgliedstaaten der Organisation zu treffen und in diesem Zusammenhang
folglich innerhalb der Organisation selbst den Auftrag und das Fachwissen der Organisation zu
berücksichtigen;

3.2. gezielte Maßnahmen zu erwägen, um die vollständige Einhaltung der von Seiten
Georgiens und der Russischen Föderation eingegangenen Verpflichtungen zu gewährleisten,
z.B. die verstärkte Präsenz und Durchführung einer Menschenrechtsmission vor Ort;

3.3. alle Mitgliedstaaten des Europarates aufzufordern, dem Übereinkommen der Vereinten
Nationen über Streumunition beizutreten.

12 Debatte der Versammlung am 30. September und 2. Oktober 2008 (30, 34. und 35. Sitzung) (siehe Dok. 11724, Bericht
des Ausschusses für die Einhaltung der von den Mitgliedstaaten des Europarates eingegangenen Verpflichtungen
(Monitoringausschuss), gemeinsame Berichterstatter: Herr Van den Brande und Herr Eörsi, Dok. 11731, Stellungnahme des
Politischen Ausschusses, Berichterstatter: Herr Lindblad, Dok. 11732, Stellungnahme des Ausschusses für Recht und
Menschenrechte, Berichterstatter: Herr Pourgourides, Dok. 11730, Stellungnahme des Ausschusses für Wanderbewegungen,
Flüchtlings- und Bevölkerungsfragen, Berichterstatterin: Frau Jonker) Der Text wurde von der Versammlung am 2. Oktober
2008 (35. Sitzung) verabschiedet.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 45 – Drucksache 16/14080

Entschließung 1634 (2008)13

betr. Gesetzesvorschlag für eine Verlängerung des Freiheitsentzugs vor Erhebung einer Anklage
auf 42 Tage im Vereinigten Königreich

1. Die Parlamentarische Versammlung bekräftigt ihre Auffassung, dass der Terrorismus mit
Mitteln bekämpft werden kann und muss, die die Menschenrechte und Rechtstaatlichkeit in vollem
Umfang achten, und jegliche Form der Willkür auszuschließen ist. Ungerechtigkeit nährt den
Terrorismus und untergräbt die Rechtmäßigkeit des Kampfes gegen den Terrorismus.

2. Die Versammlung ist über bestimmte Teile der Entwürfe zu den Anti-Terror-Gesetzen in
Großbritannien beunruhigt. Wenn der Gesetzesvorschlag verabschiedet wird, könnten Personen, die
des Terrorismus verdächtigt werden, bis zu 42 Tage ohne Anklage und mit eingeschränkten
Möglichkeiten in Bezug auf die Überprüfung der Rechtmäßigkeit festgehalten werden.

3. Die Versammlung bezweifelt sehr, dass alle Bestimmungen des Gesetzentwurfs im Einklang
mit der Europäische Konvention für Menschenrechte (ETS Nr. 5) und der Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stehen. Das Fehlen geeigneter verfahrensrechtlicher
Sicherungsmaßnahmen kann zu Willkür und somit zu Verstößen gegen Artikel 5 (Recht auf Freiheit
und Sicherheit) und Artikel 6 (Recht auf einen fairen Prozess) der Konvention führen. Die
Versammlung ist insbesondere beunruhigt darüber, dass

3.1. der Richter, der die Verlängerung des Freiheitsentzugs für eine Person festlegt,
möglicherweise nicht prüfen kann, ob der begründete Verdacht besteht, dass die verhaftete
Person eine Straftat begangen hat;

3.2. die Gewährung von Rechtshilfe und die Vertretung durch einen Anwalt in
unangemessener Weise eingeschränkt oder verzögert werden könnten;

3.3. Informationen über die Gründe, weshalb eine Person einer Straftat verdächtigt wird,
auch von den Institutionen, die für die Entscheidung über die Verlängerung des Freiheitsentzugs
zuständig sind, unnötig lange zurückgehalten werden könnten;

3.4. der Gesetzentwurf zur Freiheitsentziehung führen könnte, ohne dass dieser die Absicht
zugrunde liegt, gegen die inhaftierte Person Anklage zu erheben;

3.5. ein verlängerter Freiheitsentzug ohne angemessene Auskunft über die Gründe der
Festnahme eine unmenschliche Behandlung der inhaftierten Person darstellen könnte.

4. Die vom Ministerkomitee am 11. Juli 2002 verabschiedeten Richtlinien über Menschenrechte
und die Bekämpfung des Terrorismus, die die ständige Rechtsprechung des Straßburger Gerichtshofs
bestätigen, dienen als Vorbild für diese Gesetze. Insbesondere müssen Personen, die aufgrund
terroristischer Aktivitäten festgenommen oder in Haft gehalten werden, über die Gründe für ihre
Verhaftung informiert werden und die Möglichkeit haben, die Rechtmäßigkeit ihrer Verhaftung und
fortlaufenden Freiheitsentziehung im Rahmen einer Anhörung anzufechten.

13 Debatte der Versammlung am 2. Oktober 2008 (35. Sitzung) (siehe Dok. 11725, Bericht des Ausschusses für Recht und
Menschenrechte, Berichterstatter: Herr De Vries). Der Text wurde von der Versammlung am 2. Oktober 2008 (35. Sitzung)
verabschiedet.

Drucksache 16/14080 – 46 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

5. Rechtsvorschriften über den Freiheitsentzug einschließlich der Inhaftierung von Personen, die
des Terrorismus verdächtigt werden, müssen klar, präzise und leicht verständlich formuliert sein. Der
Gesetzentwurf ist indessen übermäßig kompliziert und schwer verständlich formuliert.

6. Die vorgeschlagene Beteiligung des Parlaments an der Verlängerung des Freiheitsentzugs vor
Anklageerhebung ist nicht angemessen. Nach den Grundsätzen der Gewaltenteilung ist die
Entscheidung, eine Person in Gewahrsam zu halten, eine Aufgabe der Justiz, auf die ein
gesetzgebendes, politisches Gremium grundsätzlich keinen Einfluss ausüben sollte.

7. Angesichts der Bedeutung der Bekämpfung des Terrorismus unter Einhaltung der
Menschenrechte und Rechtstaatlichkeit beschließt die Versammlung, mithilfe der Europäischen
Kommission für Demokratie durch Recht ("Venedig-Kommission") eine gründliche Studie zu diesem
Thema durchzuführen. Der britische Gesetzentwurf sollte im Rahmen einer allgemeinen
vergleichenden Studie über die Anti-Terror-Gesetze in den Mitgliedstaaten des Europarates untersucht
werden, wobei insbesondere die Vereinbarkeit dieses Gesetzentwurfs mit der Europäischen
Konvention für Menschenrechte zu prüfen ist.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 47 – Drucksache 16/14080

Entschließung 1635 (2008)14

betr. Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen: Der Weg zu einem Europaratsübereinkommen

1. Häusliche Gewalt gegen Frauen zählt zu den häufigsten Verstößen gegen die Menschenrechte in
Europa. Häusliche Gewalt kommt in allen Mitgliedstaaten des Europarats und in allen sozialen
Schichten vor. Vorliegenden Schätzungen zufolge könnten 80 Millionen Frauen in ganz Europa von
dieser Geißel betroffen sein.

2. Wie in Empfehlung 1847 (2008) hervorgehoben begrüßt die Parlamentarische Versammlung die
von 2006 bis 2008 durchgeführte Kampagne des Europarates zur Bekämpfung der Gewalt gegen
Frauen einschließlich der häuslichen Gewalt, bei der erstmals alle drei politischen Dimensionen des
Europarates (die parlamentarische Dimension, die Regierungsdimension sowie die kommunale und
regionale Dimension) einbezogen und auch nichtstaatliche Organisationen beteiligt wurden. Die
Europaratskampagne "Schluss mit der häuslichen Gewalt gegen Frauen" trug zu einem größeren
Problembewusstsein und der Anerkennung der Tatsache bei, dass Gewalt gegen Frauen, insbesondere
häusliche Gewalt, einen nicht hinnehmbaren Verstoß gegen die Menschenrechte darstellt.

3. Die Versammlung unterstreicht die bedeutende Mobilisierung und den wichtigen Beitrag der
nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten des Europarates sowie der Parlamente mit Beobachterstatus
bei der Parlamentarischen Versammlung im Hinblick auf die Umsetzung der parlamentarischen
Dimension der Kampagne. Zwei Jahre lang führten gut 40 nationale Parlamente und
56 Kontaktabgeordnete in ganz Europa über 200 Aktionen durch, um häusliche Gewalt gegen Frauen
zu verurteilen, bei Parlamentariern und in der breiten Öffentlichkeit das Problembewusstsein zu
erhöhen, Gesetze zu ändern, um die Opfer besser zu schützen, häusliche Gewalttäter zu verfolgen und
diesem Missstand vorzubeugen. Die Vernetzung der Kontaktabgeordneten unter der Ägide der
Versammlung stellte eine innovative Arbeitsmethode dar.

4. Die Versammlung ist erfreut über die während der Kampagne entwickelte Zusammenarbeit mit
der Interparlamentarischen Union, dem Europäischen Parlament und dem Nordischen Rat.

5. Gleichwohl ist die Versammlung der Auffassung, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung der
Gewalt gegen Frauen verstärkt werden müssen. Der Europarat sollte hierbei als europäischer
Menschenrechtshüter eine Vorreiterrolle übernehmen. Die Versammlung wird dieses Thema weiterhin
aufmerksam verfolgen und die nationalen Parlamente auffordern, in ihren diesbezüglichen
Anstrengungen nicht nachzulassen.

6. Die Versammlung fordert daher die nationalen Parlamente auf,

6.1. die nationalen Gesetze über die Verhütung von Gewalt gegen Frauen in
Übereinstimmung mit der Empfehlung Rec(2002)5 des Ministerkomitees über den Schutz von
Frauen vor Gewalt zu stärken;

6.2. die von der Versammlung in Absatz 6.6 der Entschließung 1582 (2007) genannten und
als Mindeststandards geltenden sieben entscheidenden Maßnahmen weiter zu verabschieden
und deren Anwendung zu überwachen; dabei handelt es sich um folgende Maßnahmen:

14 Debatte der Versammlung am 3. Oktober 2008 (36. Sitzung) (siehe Dok. 11702, Bericht des Ausschusses für die
Gleichstellung von Frauen und Männern, Berichterstatter: Herr Mendes Bota). Der Text wurde von der Versammlung am
3. Oktober 2008 (36. Sitzung) verabschiedet.

Drucksache 16/14080 – 48 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

- Einstufung der häuslichen Gewalt gegen Frauen einschließlich der Vergewaltigung in
der Ehe als Straftat;

- Betrachtung von Gewaltanwendung zwischen (ehemaligen) Partnern als erschwerenden
Umstand;

- Schaffung einer ausreichenden Zahl von Frauenhäusern;

- Verabschiedung von Maßnahmen zur Entfernung gewalttätiger Ehemänner oder Partner
und Verhängung von Schutzverfügungen gegenüber Tätern;

- Gewährleistung des effektiven Zugangs zu Gerichten und zu Schutzmaßnahmen für die
Opfer;

- Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel für die Umsetzung des Gesetzes;

- Überwachung der Anwendung der im Parlament verabschiedeten Gesetze über Gewalt
gegen Frauen";

6.3. die Erarbeitung eines Rahmenübereinkommens des Europarates über die
schwerwiegendsten und am weitesten verbreiteten Formen der Gewalt gegen Frauen in
Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien zu unterstützen;

6.4. einen Kontaktabgeordneten in ihren nationalen Delegationen bei der Versammlung zu
ernennen, der sich über Entwicklungen hinsichtlich der Gesetze über die Verhütung von Gewalt
gegen Frauen in seinem Land auf dem Laufenden hält und zu diesem Thema der Versammlung
regelmäßig Bericht erstattet;

6.5. die Maßnahmen zur Steigerung des Problembewusstseins der Parlamentarier und der
breiten Öffentlichkeit mit einem besonderen Schwerpunkt bei der Beteiligung von Männern an
der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Verbindung mit staatlichen, kommunalen und
regionalen Behörden und nichtstaatlichen Organisationen fortzuführen;

6.6. anlässlich des Internationalen Tages für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, d.h.
am 25. November, Aktionen zur Steigerung des Problembewusstseins im Parlament
durchzuführen;

6.7. die Arbeit von nichtstaatlichen Organisationen zu unterstützen, die sich für die
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen einsetzen.

7. Die Versammlung stimmt der Einberufung des Netzwerks der Kontaktabgeordneten im Jahre
2009 zu, um die erzielten rechtlichen Fortschritte zu bewerten und den Beitrag der Versammlung zur
Erstellung des Entwurfs eines Rahmenübereinkommens vorzubereiten.

8. Die Versammlung fordert das Europäische Parlament und den Nordischen Rat auf, ihre
Zusammenarbeit mit dem Europarat fortzusetzen.

9. Die Versammlung fordert die Interparlamentarische Union auf, im Zusammenhang mit der
Kampagne der Vereinten Nationen zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen (2008-
2015) die Durchführung gemeinsamer Maßnahmen zu prüfen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 49 – Drucksache 16/14080

Empfehlung 1847 (2008)15

betr. Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen: Der Weg zu einem Europaratsübereinkommen

1. Unter Hinweis auf ihre Entschließung 1635 (2008) - "Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen:
auf dem Wege zu einer Europaratskonvention" - begrüßt die Parlamentarische Versammlung die
Kampagne des Europarates zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen einschließlich der häuslichen
Gewalt. An dieser von 2006 bis 2008 durchgeführten Kampagne waren alle drei politischen
Dimensionen des Europarates, d.h. die parlamentarische, staatliche, kommunale und regionale
Dimension, sowie assoziierte nichtstaatliche Organisationen beteiligt.

2. Die Versammlung ist der Auffassung, dass die Kampagne des Europarates "Schluss mit
häuslicher Gewalt gegen Frauen" zu einem größeren Problembewusstsein und zur Anerkennung der
Tatsache geführt hat, dass Gewalt gegen Frauen, insbesondere häusliche Gewalt, einen nicht
hinnehmbaren Verstoß gegen die Menschenrechte darstellt.

3. Ungeachtet der erzielten Fortschritte und der bereits bestehenden internationalen
Rechtsinstrumente ist die Versammlung der Auffassung, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen verstärkt werden müssen. Sie ist überzeugt, dass der Entwurf eines
Rechtsinstruments zum Opferschutz, zur Bestrafung der Täter und für die Prävention, das speziell die
Frage der geschlechtsbedingten Gewalt anspricht, erforderlich ist, um die Mitgliedstaaten dazu
anzuhalten, hierbei die Mindeststandards zu erfüllen und ihre Gesetzgebung auszubauen. Die
Versammlung hat den Eindruck, dass die Ausarbeitung eines Rahmenübereinkommens (nach dem
Vorbild des Rahmenübereinkommens für den Schutz nationaler Minderheiten, ETS Nr. 157) die
Vorlage von Leitlinien und Bestimmungen für die Festlegung von Zielen ermöglichen würde, zu deren
Verfolgung über die einzelstaatliche Gesetzgebung und geeignete staatliche Maßnahmen die
Vertragsparteien sich verpflichten würden.

4. Dementsprechend fordert die Versammlung unter Einbeziehung der Parlamentarischen
Versammlung, des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates und der nichtstaatlichen
Organisationen in den Entwurfsprozess das Ministerkomitee zur Erarbeitung eines
Rahmenübereinkommens über die schwerwiegendsten und am weitesten verbreiteten Formen der
Gewalt gegen Frauen auf, das

4.1. die geschlechtsspezifische Dimension einbezieht und sich mit den besonderen
Merkmalen geschlechtsbedingter Gewalt befasst;

4.2. die schwerwiegendsten und am weitesten verbreiteten Formen der Gewalt gegen Frauen
abdeckt, insbesondere häusliche Gewalt gegen Frauen (Partner oder ehemalige Partner, die
zusammenleben oder nicht), sexuelle Übergriffe (einschließlich Vergewaltigung und
"Vergewaltigung in der Ehe") sowie Belästigung, Zwangsehen, so genannte "Ehrenmorde" und
Genitalverstümmelung bei Frauen;

4.3. Bestimmungen enthält, die die Staaten verpflichten, die erforderlichen Maßnahmen zum
Schutz der Opfer und der Verhütung und strafrechtlichen Verfolgung von Gewalttaten gegen
Frauen zu treffen;

15 Debatte der Versammlung am 3. Oktober 2008 (36. Sitzung) (siehe Dok. 11702, Bericht des Ausschusses für die
Gleichstellung von Frauen und Männern, Berichterstatter: Herr Mendes Bota). Der Text wurde von der Versammlung am 3.
Oktober 2008 (36. Sitzung) verabschiedet.

Drucksache 16/14080 – 50 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

4.4. einen unabhängigen Überwachungsmechanismus beinhaltet, der die Überwachung der
wirksamen Umsetzung des Übereinkommens ermöglicht.

5. Unter Hinweis auf ihre Entschließung 1838 (2008) - "Stärkung von Frauen in einer modernen,
multikulturellen Gesellschaft" - fordert die Versammlung das Ministerkomitee auf, einen
Sonderberichterstatter des Europarates für Frauenrechte zu ernennen, der nach Weisung des
Menschenrechtskommissars des Europarates für die Überwachung der Fortschritte hinsichtlich der
Rechte von Frauen - auch auf Gebieten wie Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen -
zuständig wäre.

6. Die Versammlung fordert das Ministerkomitee auf, die Maßnahmen zur Bekämpfung der
schwerwiegendsten und am weitesten verbreiteten Formen der Gewalt gegen Frauen in ihre
Kooperations- und Hilfsprogramme (einschließlich parlamentarischer Programme) aufzunehmen und
zu versuchen, zur Finanzierung dieser Aktivitäten außerplanmäßige Haushaltsmittel zu beschaffen.

7. Die Versammlung fordert das Ministerkomitee auf, seine Zusammenarbeit mit den Vereinten
Nationen in Verbindung mit der Kampagne der Vereinten Nationen zur Beendigung der Gewalt gegen
Frauen und Mädchen (2008-2015) zu intensivieren, damit die während der Europaratskampagne
festgestellten bewährten Verfahren weiterentwickelt und weltweit eingesetzt werden können.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 51 – Drucksache 16/14080

Entschließung 1636 (2008)16

betr. Indikatoren für die Medien in einer Demokratie

1. Die Parlamentarische Versammlung erinnert an die Bedeutung der Freiheit der Medien. Die
Meinungs- und Informationsfreiheit in den Medien ist in einer Demokratie ein wesentliches
Erfordernis. Die Teilnahme der Öffentlichkeit am politischen Entscheidungsprozess erfordert es, dass
die Öffentlichkeit gut informiert ist und die Möglichkeit besitzt, unterschiedliche Meinungen frei zu
diskutieren.

2. Alle Mitgliedstaaten des Europarates haben sich zur Einhaltung der demokratischen Normen
verpflichtet. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind notwendige Voraussetzungen für die
Mitgliedschaft im Europarat. Daher müssen die Mitgliedstaaten selbständig den Stand ihrer
Demokratie überwachen. Die demokratischen Normen sind indessen auch Teil der allgemein
anerkannten Menschenrechte in Europa und folglich nicht nur innere Angelegenheit eines Staates. Die
Mitgliedstaaten des Europarates müssen auch den Stand der Demokratie in allen Mitgliedstaaten
analysieren, insbesondere auf Versammlungsebene.

3. Der Europarat hat durch Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (ETS Nr. 5)
sowie durch eine Reihe mit ihr verbundener Empfehlungen des Ministerkomitees und durch die
Entschließungen und Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung Normen für Europa im
Hinblick auf die Medienfreiheit geschaffen.

4. Die Versammlung überwacht auch die Medienfreiheit vor nationalen Wahlen und erstellt eine
Analyse auf der Grundlage der Normen, die vom Rat für demokratische Wahlen festgelegt wurden,
der sich aus Vertretern der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht ("Venedig-
Kommission"), des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas und der Parlamentarischen
Versammlung zusammensetzt.

5. Die Versammlung begrüßt die vergleichenden Beurteilungen der Lage der nationalen Medien,
die beispielsweise von Reportern ohne Grenzen (Paris), dem Internationalen Presseinstitut (Wien),
Article 19 (London) und weiteren Organisationen erarbeitet wurden. Diese Arbeiten liefern eine
wichtige Beurteilung der Freiheit der Medien durch die Öffentlichkeit, entbinden die nationalen
Parlamente und Regierungen aber nicht von ihrer politischen Pflicht, die Situation der Medien im
eigenen Land zu betrachten.

6. Die Versammlung begrüßt auch die UNESCO-Indikatoren für die Entwicklung der Medien, die
von Article 19 und dem West African News Media & Development Centre und anderen erarbeitet
wurden und dazu beitragen sollen, Strategien für die Kommunikationsentwicklung im
Gesamtzusammenhang mit der nationalen Entwicklung festzulegen.

7. Nach Ansicht der Versammlung ist es notwendig, eine Reihe von Grundsätzen im Hinblick auf
die Medienfreiheit in einer demokratischen Gesellschaft zu beachten. Eine Liste dieser Grundsätze
würde Analysen der nationalen Medienlandschaften im Hinblick auf die Freiheit der Medien
ermöglichen, mit deren Hilfe Problemkomplexe und potenzielle Mängel festgestellt werden könnten.
Die Mitgliedstaaten könnten dann untereinander auf europäischer Ebene mögliche Maßnahmen zur
Lösung dieser Probleme erörtern.

16 Debatte der Versammlung am 3. Oktober 2008 (36. Sitzung) (siehe Dok. 11683, Bericht des Ausschusses für Kultur,
Wissenschaft und Bildung, Berichterstatter: Herr Wodarg). Der Text wurde von der Versammlung am 3. Oktober 2008
(36. Sitzung) verabschiedet. Siehe auch Empfehlung 1848 (2008).

Drucksache 16/14080 – 52 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

8. Die Versammlung fordert die nationalen Parlamente auf, die Situation der Medien in ihrem
Land regelmäßig auf objektive und vergleichbare Art und Weise zu analysieren, um Defizite in der
Mediengesetzgebung und der Praxis zu identifizieren und geeignete Abhilfemaßnahmen zu treffen.
Diese Analysen sollten auf folgenden Grundsätzen beruhen:

8.1. das Recht auf Meinungsfreiheit und Information durch die Medien muss durch nationale
Gesetze garantiert sein, und dieses Recht muss durchsetzbar sein. Eine hohe Anzahl von Fällen,
die zu diesem Thema vor Gericht verhandelt werden, ist ein Anzeichen für Probleme bei der
Umsetzung der nationalen Mediengesetze und sollte eine Überarbeitung der Gesetzgebung oder
Praxis nach sich ziehen;

8.2. Behördenvertreter sollten nicht in stärkerem Maße vor Kritik und Beschimpfung
geschützt sein als normale Bürger, beispielsweise durch Strafgesetze, die eine höhere Strafe
vorsehen. Es sollten weder Journalisten inhaftiert noch Medieneinrichtungen aufgrund kritischer
Kommentare geschlossen werden;

8.3. Strafgesetze gegen die Aufstachelung zum Hass oder Gesetze zum Schutz der
öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit müssen das Recht auf Meinungsfreiheit
wahren. Bei der Verhängung von Strafen müssen Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
gewahrt sein. Ist aufgrund der Häufigkeit und der Höhe der verhängten Strafen von einer
politisch motivierten Anwendung dieser Gesetze auszugehen, müssen die Mediengesetze und
die Medienpraxis geändert werden;

8.4. Journalisten dürfen im Rahmen ihrer Tätigkeit keinen unangemessenen Anforderungen
durch den Staat unterworfen werden;

8.5. die politischen Parteien und Kandidaten müssen über einen fairen und gleichen Zugang
zu den Medien verfügen. In Wahlkampagnen soll ihnen der Zugang zu den Medien erleichtert
werden;

8.6. ausländischen Journalisten sollten aufgrund ihrer möglicherweise kritischen Berichte
keine Einreise- oder Arbeitsvisa verweigert werden;

8.7. die Medien müssen die Möglichkeit haben, ihre Inhalte in der Sprache ihrer Wahl zu
verbreiten;

8.8. die Vertraulichkeit der Informationsquellen von Journalisten muss gewahrt bleiben;

8.9. exklusive Berichterstattungsrechte zu wichtigen Ereignissen von öffentlichem Interesse
dürfen das Recht der Öffentlichkeit auf Informationsfreiheit nicht beeinträchtigen;

8.10. Datenschutz und staatlicher Geheimschutz dürfen Informationen nicht übermäßig
einschränken;

8.11. Journalisten sollten über angemessene Arbeitsverträge mit einem ausreichenden
sozialen Schutz verfügen, damit ihre Unparteilichkeit und Unabhängigkeit nicht gefährdet sind;

8.12. Journalisten dürfen nicht an der Gründung von Interessenvertretungen, z.B. Gewerk-
schaften zur Führung von Tarifverhandlungen, gehindert werden;

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53 – Drucksache 16/14080

8.13. Medienanstalten sollten die Unabhängigkeit der Redakteure von den Eigentümern
wahren, indem beispielsweise mit den Eigentümern der Medien ein Verhaltenskodex über die
redaktionelle Unabhängigkeit vereinbart wird, der dafür sorgt, dass die Eigentümer der Medien
sich nicht in die tägliche redaktionelle Arbeit einmischen oder den überparteilichen
Journalismus kompromittieren;

8.14. Journalisten müssen vor körperlichen Bedrohungen oder Angriffen aufgrund ihrer
Arbeit geschützt werden. Es muss Polizeischutz gewährt werden, wenn dieser von bedrohten
Journalisten gefordert wird. Staatsanwälte und Gerichte müssen sich zeitnah und in
angemessener Form mit Fällen befassen, in denen Journalisten Drohungen erhielten oder
angegriffen wurden;

8.15. die Regulierungsbehörden für die Rundfunkmedien müssen unparteiisch und effektiv
funktionieren, beispielsweise bei der Erteilung von Sendelizenzen. Printmedien und
internetgestützte Medien sollten nicht gezwungen werden, eine staatliche Lizenz zu erwerben,
die über eine einfache Gewerbeanmeldung oder steuerliche Registrierung hinausgeht;

8.16. die Medien müssen über einen fairen und gleichen Zugang zu den Verbreitungskanälen
verfügen, und zwar sowohl zur technischen Infrastruktur (z.B. Rundfunkfrequenzen,
Übertragungskabel, Satelliten) als auch zur kommerziellen Infrastruktur (z.B. Zeitungshandel,
Post- oder andere Zustelldienste);

8.17. der Staat darf den Zugang zu ausländischen Printmedien oder elektronischen Medien,
einschließlich Internet, nicht beschränken;

8.18. der Besitz von Medien und der wirtschaftliche Einfluss auf die Medien müssen
transparent gemacht werden. Gesetze gegen Medienmonopole und marktbeherrschende
Stellungen in den Medien müssen umgesetzt werden. Darüber hinaus sollten konkrete positive
Maßnahmen zur Förderung des Medienpluralismus ergriffen werden;

8.19. wenn Medien direkte oder indirekte Subventionen erhalten, müssen die Staaten diese
Medien auf faire und neutrale Weise behandeln;

8.20. öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten müssen vor politischen Eingriffen in ihren
täglichen Betrieb und ihre redaktionelle Arbeit geschützt werden. Personen mit einer klaren
parteipolitischen Bindung sollten keine höheren Verwaltungspositionen bekleiden;

8.21. die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollten einen internen Verhaltenskodex für
die journalistische Arbeit und redaktionelle Unabhängigkeit von der Politik aufstellen;

8.22. "private" Medien sollten nicht vom Staat oder von staatlich kontrollierten Unternehmen
geleitet werden oder sich in deren Eigentum befinden;

8.23. Regierungsmitglieder sollten während ihrer Amtszeit keinen medienbezogenen
beruflichen Tätigkeiten nachgehen;

8.24. Regierung, Parlament und Gerichte müssen auf faire und gleiche Weise den Medien
gegenüber offen sein;

8.25. es sollte ein System zur Selbstregulierung der Medien geben, darunter das Recht auf
Antwort und Korrektur oder freiwillige Entschuldigungen durch Journalisten. Die Medien
sollten eigene Selbstregulierungsgremien schaffen, z.B. Beschwerdekommissionen oder
Ombudsleute, und die Entscheidungen dieser Gremien sollten umgesetzt werden. Diese
Maßnahmen sollten von den Gerichten rechtlich anerkannt werden;

Drucksache 16/14080 – 54 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

8.26. Journalisten sollten einen eigenen beruflichen Verhaltenskodex festlegen und diesen
anwenden. Sie sollten ihren Zuschauern oder Lesern jegliche politischen und finanziellen
Interessen sowie jede Zusammenarbeit mit staatlichen Organen offenlegen, z.B. die Einbettung
von Journalisten in militärische Einheiten (embedded military journalism);

8.27. die nationalen Parlamente sollten auf der Grundlage des vorstehenden Grundsatz-
katalogs regelmäßige Berichte über die Medienfreiheit in ihren Ländern erstellen und diese auf
europäischer Ebene erörtern.

9. Die Versammlung fordert den Menschenrechtskommissar des Europarates auf,
Informationsberichte über Mitgliedstaaten zu erstellen, in denen Probleme bei der Umsetzung der
vorstehenden Grundsatzliste im Hinblick auf die Meinungsfreiheit bestehen.

10. Darüber hinaus fordert die Versammlung Medienfachkräfte und -unternehmen sowie
Medienverbände auf, die vorstehende Grundsatzliste für die Medien anzuwenden und
weiterzuentwickeln.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 55 – Drucksache 16/14080

Empfehlung 1848 (2008)17

betr. Indikatoren für die Medien in einer Demokratie

1. Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre Entschließung 1636 (2008) über die
Indikatoren für die Medien in einer Demokratie und empfiehlt dem Ministerkomitee,

1.1. die in der oben genannten Entschließung enthaltene Grundsatzliste zu unterstützen;

1.2. diese Liste bei der Beurteilung der Lage der Medien in den Mitgliedstaaten zu
berücksichtigen;

1.3. auf der Grundlage dieser Liste Indikatoren für eine funktionierende Medienlandschaft in
einer Demokratie zu erstellen und regelmäßige Berichte mit Länderprofilen aller
Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Mediensituation auszuarbeiten.

17 Debatte der Versammlung am 3. Oktober 2008 (36. Sitzung) (siehe Dok. 11683, Bericht des Ausschusses für Kultur,
Wissenschaft und Bildung, Berichterstatter: Herr Wodarg). Der Text wurde von der Versammlung am 3. Oktober 2008
(36. Sitzung) verabschiedet. Siehe auch Empfehlung 1848 (2008).

Drucksache 16/14080 – 56 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Empfehlung 1849 (2008)18

betr. Förderung einer Kultur der Demokratie und Menschenrechte durch Lehrerausbildung

1. Der Europarat misst dem Erlernen von Demokratie besondere Bedeutung bei. Im Einklang mit
seiner Aufgabe und den von ihm geförderten Grundwerten betrachtet er Bildung, Kultur und
Wissenschaft als Säulen der europäischen Gesellschaft in einer Zeit neuer Herausforderungen und
Situationen, die Zusammenarbeit und gemeinsame Anstrengungen erfordert.

2. Die Mitgliedstaaten erkennen seit langem an, dass Demokratie und Menschenrechte erlernt
werden müssen und Lehrer diesbezüglich eine besonders wichtige Rolle spielen.

3. Der Aktionsplan des 3. Gipfels der Staats- und Regierungschefs (Warschau, Mai 2005) sowie
die Empfehlungen der 23. Ständigen Konferenz der Europäischen Bildungsminister (Istanbul, Mai
2007) fordern den Europarat auf, seine Arbeit im Bereich der Lehrerausbildung zu verstärken. Die
Parlamentarische Versammlung hat unlängst die Empfehlungen 1682 (2004) - "Bildung für Europa" -
und 1791 (2007) - "Die Lage der Menschenrechte und der Stand der Demokratie in Europa" -
verabschiedet, die den Europarat auffordern, ein Dokument zur Rahmenpolitik für die Erziehung zu
Menschenrechten und demokratischer Staatsbürgerschaft zu verabschieden. In diesem Dokument wird
man sich unter anderem mit der Frage der Lehrerausbildung befassen müssen.

4. Die Versammlung unterstützt nachdrücklich die Aktivitäten des Europarates zur
Weiterverfolgung dieser Empfehlungen. Sie nimmt auch mit großem Interesse die Initiative der
norwegischen Behörden zur Gründung eines Europäischen Ressourcenzentrums für die Erziehung zu
interkulturellem Verständnis, Menschenrechten und demokratischer Staatsbürgerschaft zur Kenntnis,
bei dem eines der Hauptziele die Ausbildung von Lehrern und Erziehern in diesen Bereichen sein
wird.

5. Die Versammlung empfiehlt dem Ministerkomitee, die Regierungen und entsprechenden
Behörden der Mitgliedstaaten aufzufordern, die Erfahrungen und die Sachkenntnis des Europarates in
diesem Bereich zu nutzen. Insbesondere sollten dabei

5.1. die Vorbereitung von Kindern auf das Leben in einer demokratischen Gesellschaft als
Gesamtziel der politischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Grund- und
Sekundarschulbildung anerkannt werden;

5.2. die erforderlichen Kompetenzen für die Förderung einer Kultur der Demokratie und
Menschenrechte im Unterricht in die Lehrpläne zur Ausbildung von Lehrern aller Fächer
einbezogen werden;

5.3. eine Perspektive des lebenslangen Lernens in Bezug auf die Lehrerausbildung gefördert
werden, um den Lehrern dabei zu helfen, den Anforderungen sich schnell wandelnder
demokratischer Gesellschaften gerecht zu werden;

5.4. Initiativen zur Lehrerausbildung in Bezug auf das Erlernen der Demokratie vor Ort
unterstützt und gefördert werden.

6. Die Versammlung empfiehlt dem Ministerkomitee darüber hinaus,

18 Debatte der Versammlung am 3. Oktober 2008 (36. Sitzung) (siehe Dok. 11624, Bericht des Ausschusses für Kultur,
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(36. Sitzung) verabschiedet.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 57 – Drucksache 16/14080

6.1. die Rolle von Lehrern und anderen Beschäftigten im Bildungsbereich als wichtige
Akteure zur Förderung der Menschenrechts- und Demokratiekultur anzuerkennen;

6.2. seine Unterstützung für das Pestalozzi-Programm des Europarates für
Bildungsfachkräfte erneut zum Ausdruck zu bringen;

6.3. die Verbreitung praktischer Instrumente für die Lehrerausbildung zu fördern, die vom
Europarat im Bereich der Erziehung zu Menschenrechten und demokratischer
Staatsbürgerschaft entwickelt wurden;

6.4. die Entwicklung eines geeigneten Dokuments zur Rahmenpolitik des Europarates für
die Erziehung zu Menschenrechten und demokratischer Staatsbürgerschaft zu unterstützen.

Drucksache 16/14080 – 58 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Stellungnahme 270 (2008)19

betr. Den Entwurf eines Übereinkommens des Europarates über den Zugang zu amtlichen
Dokumenten

1. Die Parlamentarische Versammlung begrüßt den Entwurf eines Übereinkommens des
Europarates über den Zugang zu amtlichen Dokumenten als erstes verbindliches Rechtsinstrument, das
das allgemeine Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten, die sich im Besitz von staatlichen
Behörden befinden, anerkennt.

2. Die Versammlung schließt sich der im erläuternden Bericht des Übereinkommensentwurfs
geäußerten Überzeugung in vollem Umfang an, die Folgendes betont: "Die Transparenz der
staatlichen Behörden ist ein wichtiges Merkmal für eine gute Staatsführung und ein Indiz dafür, ob
eine Gesellschaft wirklich demokratisch und pluralistisch ist oder nicht, ob sie allen Formen der
Korruption entgegentritt, in der Lage ist, diejenigen zu kritisieren, die sie regieren, und offen für eine
aufgeklärte Beteiligung der Bürger bei Fragen von öffentlichem Interesse ist. Das Recht auf den
Zugang zu amtlichen Dokumenten ist für die Selbstentfaltung der Menschen und für die
Wahrnehmung der grundlegenden Menschenrechte ebenfalls von großer Bedeutung."

3. Ein echter Zugang hängt von Art und Umfang der genehmigten Ausnahmen ab, die sorgfältig
eingegrenzt sowie eng ausgelegt und angewandt werden müssen. Praktische Hindernisse für den
Zugang zu amtlichen Dokumenten, z.B. der Zeit- oder Kostenfaktor oder jede andere Belastung,
müssen ebenfalls beseitigt werden. Die Versammlung ist überzeugt, dass der Entwurf des
Übereinkommens all diese Anforderungen berücksichtigt.

4. Die Versammlung räumt ein, dass ein zu ambitionierter Text, den die Staaten nicht
unterzeichnen oder einhalten können bzw. wollen, von geringem Wert ist, betont aber, dass der
Übereinkommensentwurf angesichts der Tatsache, dass viele Mitgliedstaaten des Europarates bereits
eine Rechtsgrundlage für den Zugang zu amtlichen Dokumenten geschaffen haben, nicht hinter den
berechtigten Anforderungen in einer demokratischen Gesellschaft zurückbleiben sollte.

5. Die Versammlung ist der Auffassung, dass die Definition des Begriffs "staatliche Behörden" im
Übereinkommensentwurf zu restriktiv ist und mit Ausnahme der Regierung nur die administrativen
Funktionen der Legislative und Judikative und von natürlichen und juristischen Personen beinhaltet.
Da eines der wichtigsten Ziele der Gewährung des Rechts auf Zugang zu Informationen darin besteht,
Rechenschaftspflicht zu gewährleisten, ist es wichtig, dass so viele Organe wie möglich, soweit sie im
öffentlichen Bereich tätig sind, von dem Übereinkommen erfasst werden.

6. Die Versammlung schließt sich der Ausführung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte an, dass Informationen "ein vergängliches Gut sind und der Wert der Informationen
und das Interesse an ihnen verloren gehen, wenn diese Informationen auch mit nur kurzer
Verzögerung veröffentlicht werden". Sie empfiehlt daher, eine zeitliche Begrenzung für die
Bearbeitung von Anfragen in das Übereinkommen aufzunehmen.

7. Die Versammlung begrüßt die Bestimmung in Artikel 8 des Entwurfs des Übereinkommens, die
das Recht auf Prüfung der Entscheidungen in Bezug auf die direkte oder indirekte vollständige oder
teilweise Ablehnung des Zugangs zu einem amtlichen Dokument durch ein Gericht oder eine andere
gesetzlich vorgesehene unabhängige und unparteiliche Instanz niederlegt. Der Umfang dieser

19 Debatte der Versammlung am 3. Oktober 2008 (36. Sitzung) (siehe Dok. 11698, Bericht des Ausschusses für Recht und
Menschenrechte, Berichterstatter: Herr De Vries). Der Text wurde von der Versammlung am 3. Oktober 2008 (36. Sitzung)
verabschiedet.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 59 – Drucksache 16/14080

Bestimmung bedarf indessen einer weiteren Klärung, und der prüfenden Instanz sollte die Befugnis
erteilt werden, die Freigabe des betreffenden amtlichen Dokuments anzuordnen.

8. Da ein wirksames Zugangsrecht ein fein austariertes Gleichgewicht zwischen vielen einzelnen
Komponenten erfordert und die Beseitigung selbst einer einzigen Komponente das Gleichgewicht
stören und das Recht unterlaufen könnte, ist die Versammlung der Ansicht, dass keine Vorbehalte im
Hinblick auf das Übereinkommen zulässig sein sollten.

9. Die Versammlung ist der Auffassung, dass der derzeitige Entwurf einige Mängel aufweist, die
behoben werden müssen, damit nicht die Gelegenheit versäumt wird, moderne Normen im Hinblick
auf den Zugang zu Informationen in dem ersten bindenden internationalen Rechtsinstrument in diesem
Bereich zu verankern. Die Versammlung hält die angesprochenen Fragen für wichtig genug, um dem
Ministerkomitee zu empfehlen, den Entwurf an den Lenkungsausschuss für Menschenrechte (CDDH)
zur weiteren Prüfung im Hinblick auf folgende Fragen zurückzusenden:

9.1. Ausweitung der Definition des Begriffs "staatliche Behörden" auf ein umfassenderes
Tätigkeitsspektrum dieser Behörden, sodass sich der Umfang der zur Verfügung gestellten
Informationen erweitert;

9.2. Aufnahme einer zeitlichen Begrenzung für die Bearbeitung von Anfragen;

9.3. Präzisierung und Stärkung des in Artikel 8.1. vorgesehenen Prüfverfahrens.

10. Die Versammlung empfiehlt dem Ministerkomitee darüber hinaus, den Übereinkommens-
entwurf wie folgt zu ändern:

10.1. Hinzufügung eines neuen Absatzes in Artikel 1 vor Absatz 1, der wie folgt lauten sollte:
"Das vorliegende Übereinkommen garantiert das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten,
die sich im Besitz von staatlichen Behörden befinden. Alle amtlichen Dokumente sind
grundsätzlich öffentlich und können nur zum Schutz anderer Rechte und legitimer Interessen
zurückgehalten werden";

10.2. in Artikel 9, Absatz (a) zu streichen und einen neuen Absatz nach "ausgeübt werden
kann" einzufügen, der wie folgt lauten sollte: "Sie treffen darüber hinaus die geeigneten
Maßnahmen, um dafür zu sorgen, dass die staatlichen Behörden

(b) [wird neuer Absatz (a)]

(c) [wird neuer Absatz (b)]

(d) [wird neuer Absatz (c)]";

10.3. Hinzufügung eines neuen Artikels hinter Artikel 20 mit folgendem Wortlaut: "Im
Hinblick auf das vorliegende Übereinkommen dürfen keine Vorbehalte erhoben werden."

11. Für die Zukunft fordert die Versammlung das Ministerkomitee auf, seine Stellungnahme zu
einem früheren Zeitpunkt des Verfahrens zur Verabschiedung des Übereinkommensentwurfs
abzugeben, um einen echten Dialog zu ermöglichen, ohne dass die Erarbeitung neuer Übereinkommen
ungebührlich verlangsamt wird.

12. Die Versammlung fordert das Ministerkomitee auf, sie über die Maßnahmen zu informieren, die
es in Reaktion auf die vorliegende Stellungnahme getroffen hat.

Drucksache 16/14080 – 60 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

VI Debattenbeiträge deutscher Delegationsmitglieder

Frage an Staatssekretär Frank Belfrage

Abgeordneter Christoph STRÄSSER:

Vielen Dank, Herr Staatssekretär!

Sie haben dankenswerterweise in Ihrem Bericht die Problematik des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte angesprochen. Wir haben vernommen, dass Sie sich bemüht haben, dort Fortschritte
zu erzielen. Es ist einer der wesentlichen Bestandteile der Glaubwürdigkeit des Europarates, dass es
dort Fortschritte gibt.

In diese Richtung gehen auch meine konkreten Fragen, denn es reicht mir einfach nicht aus, was Sie
dargestellt haben. Sie haben sich bemüht und Sie wollen, dass das 14. Protokoll von allen
Teilnehmerstaaten auch ratifiziert wird. Was konkret waren die Reaktionen dazu? Was haben Sie für
eine Perspektive in dieser Angelegenheit? Gibt es andere Möglichkeiten, den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte weiter funktionsfähig zu halten? Was sind die Perspektiven?

Einhaltung der Verpflichtungen durch Bosnien Herzegowina

Abgeordneter Detlef DZEMBRITZKI:

Herr Präsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Diskussion, die wir haben, steht ja nun auch noch in unmittelbarem Zusammenhang mit den
Ausführungen des Vorsitzenden der Präsidentschaft, mit den Fragen und mit den Antworten. Ich
glaube, wir fühlen alle, welche Herausforderungen dort zu bewältigen sind. Umso mehr bedanke ich
mich bei den Berichterstattern für die exzellente Vorlage, die wir hier bekommen haben, weil sie
wirklich aufzeichnet, in welcher Breite dort die Probleme zu beachten sind.

Alle von uns, die sich länger mit dem Thema Bosnien-Herzegowina beschäftigen, werden mir
sicherlich zustimmen, wenn ich sage, dass man ein bisschen ungeduldig wird, weil wir im
Zusammenhang mit vielen Dingen – ich denke da an die einzelnen Reformschritte, die Polizei- und
Justizreform –, seit Jahren immer wieder hören, dass diese Dinge auf den Weg gebracht werden und
dann doch nicht realisiert werden.

Hier stellt sich uns diese Herausforderung, die unmittelbar mit dem Dayton-Abkommen
zusammensteht und die wir ja eben schon im Zusammenhang mit den Fragen und Antworten gehört
haben. Ich möchte aber noch einmal darauf hinweisen, dass wir überhaupt keine Chance haben, zu den
Grund- und Menschenrechten in Bosnien-Herzegowina zurückzukommen, wenn es nicht gelingt,
diesen Dayton-Prozess zu überwinden.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 61 – Drucksache 16/14080

Denn wenn es so ist, dass Entitäten meinen, sie stünden im Vordergrund und es nicht möglich ist,
solche Egoismen zu überwinden, um zu einer gemeinsamen Vorstellung und zu der Situation zu
kommen, dass jeder berechtigt ist, im Land mitzuwirken und Funktionen zu übernehmen, dann wird es
schwierig sein, dort ein Zukunftsprojekt zu realisieren, auch in Blickrichtung Europäische Union.

Wenn man sich allein die Overheadkosten anschaut, die dieser Prozess bzw. diese Entitätenregelung in
Bosnien-Herzegowina verursacht – wir haben 13 Regierungen, wenn man Entitäten, Kantone und die
Überregionalen mitzählt –, wird deutlich, dass unglaublich viele Gelder gerade in diese
Verwaltungsstruktur fließen, was eigentlich nicht zu akzeptieren ist.

Die Kollegin aus Irland hat zu Recht die Frage angesprochen, wie es im Bildungs- und im
Schulbereich aussieht. Es kann doch nicht sein, dass wir akzeptieren, dass diese Parallelität in den
Strukturen auch weiterhin in diesen Bereichen existiert – im Bericht wird darauf hingewiesen.

Die Herausforderungen sind angesprochen und ich kann sie hier nur noch einmal wiederholen. Es
muss alles daran gesetzt werden, zu dieser gemeinsamen Verfassung zu kommen und dabei wird
wenig von außen möglich sein, wenn nicht in Bosnien-Herzegowina die Verantwortlichen bereit sind,
sich zusammenzusetzen, und wenn eben bei einer nächsten Veranstaltung hier im Europarat der
Präsident von Bosnien-Herzegowina nicht insgesamt für alle sprechen kann anstatt von der Entität, die
er schwerpunktmäßig vertritt.

Ich glaube, dass die Situation die ist, dass die jetzt Etablierten in Bosnien-Herzegowina
möglicherweise aus der existierenden Konstruktion ihre Vorteile ziehen und auf diese nicht verzichten
wollen. Doch damit verbauen sie ihrer Jugend die Zukunft.

Wir haben ja versucht, durch Erleichterung im Visaregime – wobei gerade die Europäische Union
vielleicht noch besser, noch offener werden muss – zu erreichen, dass junge Menschen auch in unsere
Länder kommen können, um zu sehen, wie eine Demokratie funktioniert, wie eine wirkliche Vielfalt
aussehen kann und dass die Problemsituation in Bosnien-Herzegowina nicht die einzige ist, die
wirklich substantiell ist, sondern dass man außerhalb des Landes Lösungsstrategien zur Verfügung hat.

Ich glaube aber auch, es muss an die Religionsgemeinschaften appelliert werden. Ich habe den
Eindruck, dass da manches zueinander gekommen ist, besser als vor etlichen Jahren. Als ich vor
einigen Jahren durch Bosnien-Herzegowina fuhr, hatte ich immer das Gefühl, dass da ein gewisser
Wettlauf bestand, ein Wettlauf um den höchsten Kirchturm bzw. die höchste Moschee. Ich glaube,
auch hier muss man darauf achten, das Miteinander zu forcieren. Auch hier besteht eine große
Verantwortung, wieder zusammenzukommen.

Denn eines ist richtig, wir hatten dort eine multikulturelle Situation. In Sarajewo war die Situation z.T.
vorbildlich für Europa. Wir hätten z.B. gerade bezüglich des Islam viel lernen können, was eine
gewisse Offenheit oder Transparenz angeht. Und diese Kultur zurückzugewinnen ist auch eine
Herausforderung für uns als Europarat. Hier können wir helfen.

Über die materiellen und ideellen Hilfen hinaus muss im Land selbst die Verantwortung begriffen
werden, und ich kann nur wünschen und hoffen, dass die drei verantwortlichen Entitäten ihre eigenen
Vorstellungen dahingehend überwinden, dass sie sich ins Gemeinwohl einbringen, insbesondere im
Interesse ihrer Jugend.

Drucksache 16/14080 – 62 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Abgeordneter Gerd HÖFER:

Herr Präsident,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

in mehreren Reisen und einmal im Auftrag der Parlamentarischen Versammlung der Europäischen
Union habe ich Bosnien-Herzegowina besucht und, so weit dies möglich war, mit allen gesprochen,
die dort Autorität hatten, sowohl auf der staatlichen als auch der regionalen Ebene. Dabei wird
bewusst, was eigentlich getan werden muss. Aber der Geburtsfehler von Welten, der in dem
englischen Begriff „nation building“ gipfelt, ist in Bosnien-Herzegowina beinahe wortwörtlich
umgesetzt und verstärkt worden dadurch, dass es nicht nur um nation building geht, sondern dass die
Entitäten religiös unterfüttert werden.

Mir ist berichtet worden, dass es in Bosnien–Herzegowina über 38 Geheimdienste gibt, und dass diese
Geheimdienste nicht nur aus dem Inland kommen, sondern auch von anderen Akteuren von außerhalb,
und sogar teilweise religiös inspiriert und infiltriert sind. Das bedeutet, dass man sich hier eingerichtet
hat, und dadurch bewirkt, dass das Gebilde des Staates, der zwar, was die Verwaltungsstrukturen
anbelangt, mit einem relativ föderalen Aufbau versehen ist, sich statisch gestaltet und sich nicht
bewegt.

Das liegt im Wesentlichen daran, dass die Vergangenheitsbewältigung, die sich zwischen den
Entitäten und zwischen der jüngsten Geschichte in Bosnien-Herzegowina abspielen muss, bewusst
verdrängt wird, und dass aus den alten Konflikten teilweise noch Rechte hergeleitet werden, mit denen
die Entitäten unterfüttert werden.

Ich war sehr davon angetan, dass der Präsident diesen Begriff des „nation building“ umgewandelt hat
in „Citizenship“, also in bürgerliches Engagement. Bürgerliches Engagement muss aber aus freien
Wahlen hervorgehen und darf nicht durch Volksbewegungen oder die Zugehörigkeit zu irgendwelchen
Religionen unterfüttert werden. Das heißt, der Schlüsselbegriff ist tatsächlich
Vergangenheitsbewältigung.

Ich sehe auch mit etwas Sorge, dass Dritte von außen her versuchen, den Prozess so zu stabilisieren,
dass er so bleibt, wie er ist. Wenn dies der Fall ist, wird es sehr schwer sein, Bosnien-Herzegowina an
die demokratischen Verwaltungs- und Rechtsstrukturen, an die Strukturen der Legislative, der
Exekutive und der Judikative heranzuführen. Weil sich der Kreisverkehr, der sich zwischen den drei
Hauptgruppen entwickelt, immer eine Minorität hervorbringt, die dieses blockieren kann - ein weiterer
Geburtsfehler, der durch eine Verfassungsreform beseitigt werden muss.

Dies gelingt aber nur, wenn die „Citizenship“, das bürgerliche Engagement, sich in den Köpfen der
Menschen etabliert und von unten wächst, und den Menschen sowohl in ihrem Bildungssystem wie
auch in öffentlichen Darstellungen und Meinungen klargemacht wird, dass diese Betonierung alter
Standpunkte die Verfestigung der Zustände in Bosnien-Herzegowina bedeutet.

Das Zugehen in einem nachbarschaftlichen Engagement durch Dritte wäre hilfreich, und es wäre sehr
hilfreich, wenn man einmal umgekehrt denken würde (was ich in Bosnien-Herzegowina nicht erlebt
habe): Wenn man die EU Standards deduktiv, also von oben nach unten betrachten und feststellen
würde, dass diese Standards, die in der EU und auch hier im Europarat gelten, gesetzt und bekannt und
als Normen akzeptiert sind, die erreicht werden müssen. Daraus leitet sich ab, was in dem Unterbau
implementiert werden muss.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63 – Drucksache 16/14080

Dieser Prozess fehlt. Man sieht dies auch an der Zögerlichkeit, die sich selbst im Minenräumen, zeigt,
das aus verschiedenen Gründen sehr langsam vor sich geht. Ich war sehr darüber erfreut, als man sich
bei meinem letzten Besuch in Sarajewo an die Olympischen Winterspiele erinnerte und feststellte,
man hätte 2010/2012 gern dort ein ähnliches Ereignis. Dass dies nicht möglich war, lag unter anderem
an der zögerlichen Minenräumung. Das halbe Land ist ja dort gefährlich zu betreten, und die Frage, ob
eine touristische Entwicklung mit Besuchern aus dem Ausland möglich ist und sich auch
wirtschaftlich auswirken kann, hängt unmittelbar von der Minenräumung ab. Insofern bin ich etwas
enttäuscht und pessimistisch. Dennoch danke ich für den Bericht.

Abgeordneter Christoph STRÄSSER:

Änderungsantrag 7

Herr Vorsitzender,

anlässlich des Queer-Festivals in Sarajewo, einer kulturellen Demonstration von sexuellen
Minderheiten, ist es vor einigen Tagen zu heftigen Übergriffen und verbalen Angriffen gegen die
Teilnehmer und Organisatoren gekommen, bis hin zu Todesdrohungen, die bis zum heutigen Tage
nachwirken. Der Europarat sollte als parlamentarische Veranstaltung erklären, dass auch diese
sexuellen Minderheiten Schutz genießen. Wenn der Europarat das tut, ist das für die Betroffenen eine
gute Hilfe. Deshalb sollten wir heute dem Änderungsantrag zustimmen.

(…)

Ich übernehme den Änderungsantrag von Herrn Sasi.

Änderungsantrag 8

Hier geht es um die konkrete Ausformulierung dessen, was in dem Antrag bisher gefordert wurde,
nämlich eine konkrete Implementierung von Entscheidungen des Europäischen
Menschenrechtsgerichtshofs im Hadzic-Fall, sowohl um Empfehlungen des Anti-Folter-Komitees der
früheren Menschenrechtskommission, nämlich die psychiatrische Abteilung des Zenica-Gefängnisses
zu schließen, weil es dort zu unwürdigen Behandlungen kommt. Diesem Antrag wird Nachdruck
verliehen, weil die Fristen, die gesetzt worden waren, bereits 2005 und 2007 ausgelaufen sind.

(…)

Einverstanden.

Änderungsantrag 9

Der Antrag ist als Forderung an die Behörden Bosnien-Herzegowinas die logische Konsequenz aus
dem Änderungsantrag Nummer 7, den wir hier bereits beschlossen haben

Drucksache 16/14080 – 64 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Kandidaten für den Europäischen Gerichtshof für Menschrechte

Abgeordnete Dr. Herta DÄUBLER-GMELIN:

Vielen Dank, Frau Präsidentin!

Ich denke, wir sind uns alle einig, dass Intelligenz in etwa gleichmäßig auf Männer und Frauen verteilt
ist. Meine Erfahrung in juristischen Berufen, die nun mittlerweile mehr als 40 Jahre dauert, bestätigt
das ausdrücklich für richterliche Tätigkeiten. Wir alle wissen, dass die Besetzung von Gerichten mit
Männern und Frauen das nicht widerspiegelt. Hier schlagen Traditionen und überkommene
Rollenverständnisse durch, die wir durch Gender-equality-Verfahren ausgleichen müssen.

Das ist der Grund dafür, warum wir auch bei den Kandidatenlisten für den Europäischen
Menschenrechtsgerichtshof so viel Wert darauf legen, dass wir geschlechtsmäßig ausbalancierte
Kandidatenlisten bekommen. Nun sind wir an die Feststellung des Europäischen
Menschenrechtsgerichthofs gebunden, dass es im Ausnahmefall einmal nicht möglich sein kann,
derartige Listen vorzulegen.

Unsere Aufgabe war es deshalb, entsprechend der Praxis des Unterausschusses, dem Frau Bemelmans-
Videc vorsitzt, und der Praxis des Legal Affairs and Rights Committees, hier Verfahren zu finden, die
diese Ausnahmesituation auf jeden Fall klar herausstellen und nicht zu Missbrauch einladen. Ich
denke, und das ist die Auffassung unseres Komitees, dass der Vorschlag von Frau Bemelmans-Videc
genau dieses Verfahren bezeichnet, ohne es übermäßig zu erschweren und ohne es übermäßig zu
bürokratisieren. Deswegen empfehlen wir, dieses Verfahren und die Resolution so, wie wir das in der
Zurückweisung der Amendment-Vorschläge getan haben, anzunehmen.

Herzlichen Dank.

Abgeordneter Holger HAIBACH:

Änderungsantrag 6

Frau Präsidentin,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

es gibt gute Gründe, warum in den meisten Parlamenten dieser Welt eine Zweidrittelmehrheit
erforderlich ist, um bestimmte Entscheidungen herbeizuführen, wie Verfassungsänderungen. Wenn
wir hier in der parlamentarischen Versammlung eine wirklich besondere Ausnahme von einer eisernen
Regel machen, nämlich jener der gleichen Repräsentation, dann finde ich, dass wir das auch durch
eine besondere Art und Weise der parlamentarischen Hürde der Mehrheit repräsentieren sollten. In
diesem Sinne bitte ich, diesen Änderungsantrag abzulehnen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 65 – Drucksache 16/14080

Änderungsantrag 1

Frau Vorsitzende,

Kolleginnen und Kollegen,

durch diesen Änderungsantrag entsteht ja ein bisschen der Eindruck, dass das Büro nicht an den
Entscheidungen beteiligt sei, und das ist ja – wie wir wissen und wie es gerade deutlich geworden ist –
falsch. Das Büro hat natürlich viele Möglichkeiten, auch wenn wir das hier nicht explizit schreiben,
wie den Fortschrittsbericht und viele andere Möglichkeiten. Es kann immer in diesen gesamten Fragen
intervenieren, insofern denke ich, dass es hier keinen Grund gibt, das noch einmal extra festzuhalten.
Ich bitte, den Änderungsantrag abzulehnen.

Änderungsantrag 2

Danke sehr Frau Vorsitzende,

es ist ja so, dass das Büro, wenn es Zweifel an der Entscheidung hat, die getroffen wird, auch hier die
Möglichkeit hat, den Gleichberechtigungsausschuss um eine Meinung zu bitten. Frau Bemelmans hat
ja auch sehr deutlich gesagt, dass die Möglichkeit besteht, jemanden vom Ausschuss bzw. die
Vorsitzende des Ausschusses hinzuzunehmen, wenn es sich um eine Liste handelt, die nur aus dem
Geschlecht besteht, das ohnehin schon im Gerichtshof überrepräsentiert ist. Insofern sehe ich auch
keine Notwendigkeit, das hier noch einmal extra zu betonen. Deshalb bitte ich, auch diesen Antrag
zurückzuweisen.

Die Situation in Zypern

Abgeordneter Joachim HÖRSTER:

Vielen Dank, Herr Präsident!

Es ist schade, dass Herr Talat, den ich übrigens schon gestern abend getroffen habe, uns verlassen
musste; ich hätte gern spontan einige wenige Sätze zu seiner Kritik gesagt.

Ich bin am 3. April 2006 zum Berichterstatter für diesen Bericht im politischen Ausschuss ernannt
worden. Weil ich mir darüber klar war, dass das Ganze ein sehr schwieriges politisches Feld ist, habe
ich sofort mit der Delegation der Republik Zypern und den Beobachtern der türkischen Gemeinschaft
in unserer Versammlung Kontakt aufgenommen, um das Vorgehen gemeinsam mit ihnen
abzusprechen.

Ich weiß, dass es seit der Teilung der Insel 1974 viel Unrecht und menschliches Leid gegeben hat, wie
es ja auch eben wieder durchgeklungen ist. Der Versuch 2004, die Teilung zu überwinden, ist
gescheitert und hat zu neuem Misstrauen und neuer Feindseligkeit geführt, und es hatte alles den
Eindruck, als würde sehr lange jeder Versuch, eine Einigung der Insel herbeizuführen zum Scheitern
verurteilt sein.

Daher habe ich enge Kontakte zu der zyprischen Delegation und den Repräsentanten der türkischen
Gemeinschaft in unserer Versammlung geführt, um gemeinsam mit ihnen offen und transparent die
Vorgehensweise abzusprechen, sodass jeder weiß, was der Berichterstatter macht. Wir haben uns
darauf verständigt, die Präsidentschaftswahlen in Zypern abzuwarten, die am 28.2.2008 stattfanden
und aus denen Präsident Christophias als Sieger hervorgegangen ist.

Drucksache 16/14080 – 66 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Danach hatten wir eine rapide Veränderung: Bereits am 31.3.2008 gab es ein erstes Gespräch
zwischen Präsident Christophias und dem Führer der türkischen Gemeinschaft, Herrn Talat. Man hat
sich über weitere Schritte verständigt, und die Verhandlungen gehen bis heute weiter. Ich will sie nicht
weiter im Detail beschreiben, weil sie im Bericht auf den Seiten 6 und 7 nachzulesen sind.

Anschließen kam ich mit den türkischen und den griechischen Zyprioten überein, vom 15. bis zum 19.
Juni eine Fact-finding-Mission durchzuführen (auch das ist nachzulesen auf den Seiten 11-13), und
habe versucht, politische Meinungen und Einsichten von Repräsentanten des öffentlichen Lebens, aber
auch von Nichtregierungsorganisationen einzuholen, um einen Überblick über die ganze Situation und
die neue Lage zu erhalten. Ich will Ihnen ganz kurz gefasst sagen: Meine Einschätzung ist
optimistischer als der Eindruck, den wir eben bekommen haben, und ich weiß, dass Herr Talat auch
selbst viel optimistischer ist, als das eben hier schien.

Welche Leitlinien habe ich für die Erarbeitung dieses Berichts zugrunde gelegt?

Zunächst war ich der Meinung, es ergebe keinen Sinn, eine Beschreibung oder gar Bewertung der
Vergangenheit vorzunehmen, denn dann wären wir nie in der Lage, einen Bericht abzuliefern, außer
unter den größten Schwierigkeiten und möglicherweise einem großen Streit in der Versammlung.
Auch wollte ich keine Festlegungen und keine Feststellungen treffen, die die Verhandlungen zwischen
Präsident Christophias und dem Führer der türkischen Gemeinschaft, Herrn Talat, stören könnten.

Drittens wollte ich keine veränderliche Befassung mit dem völkerrechtlichen Status der Republik
Zypern und der türkischen Gemeinschaft haben, denn hier hat die Parlamentarische Versammlung des
Europarates in einer sehr konsequenten Linie immer die Position vertreten, dass die Republik Zypern
das völkerrechtliche Subjekt ist, und die türkische Gemeinschaft auf Nordzypern nicht. Das wurde in
dem Bericht konsequent durchgehalten. Ich weiß, dass das auf Missfallen gestoßen ist, aber wenn ich
die Verhandlungen nicht stören will, darf ich genau an diesem Punkt nichts verändern, denn die
staatlichen Fragen sind immer sehr heikel.

Ich habe mich darauf ausgerichtet, dass die Mitwirkung des Europarates auf seine Möglichkeiten und
seine Fähigkeiten beschränkt sein muss. Hier, wo er helfen kann, wo er Erfahrung und eigene
Kenntnisse hat, kann er den Prozess unterstützen. Er soll aber keinesfalls in die Aufgabe und die
Verantwortung der Vereinten Nationen eingreifen, die ungeschmälert vorhanden ist.

Weiterhin habe ich mich darauf beschränkt, Aufforderungen an die Beteiligten zu richten, bestimmte
Maßnahmen zu ergreifen, die Bevölkerungsgruppen einander näherzubringen. Wir dürfen nicht
übersehen, dass nach einer Untersuchung aus jüngster Zeit nur noch 20% der griechischen
Bevölkerung unter 35 Jahren überhaupt einen Kontakt zur türkischen Bevölkerung im Norden der
Insel haben. Dieser Mangel an Erfahrung miteinander ist das größte Trennungsproblem. Hier hat der
Europarat mannigfaltige Möglichkeiten, die Bevölkerungsgruppen zusammen zu bringen.

Schließlich habe ich mich davon leiten lassen, dass es anzuerkennen ist, dass die Vereinigung Zyperns
Angelegenheit der Zyprioten im Norden und im Süden selbst ist. Sie müssen entscheiden, unter
welchen Bedingungen und in welchem Rahmen dies stattfindet. Dieses Selbstentscheidungsrecht der
Zyprioten müssen wir anerkennen.

Der Bericht kann nur unzureichend die Hoffnung ausdrücken, die sich in Europa und der Welt auf die
Verhandlungen zwischen Christophias und Talat richtet, die vielfach auch als letzte Hoffnung zur
Vereinigung der Insel angesehen wird, aber ich hoffe, dass wir mit diesem Bericht, wenn er
angenommen werden sollte, und der Positionierung des Europarates diese Verhandlungen in positiver
Weise unterstützen und das Vertrauen in die handelnden Personen stärken.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 67 – Drucksache 16/14080

Abgeordneter Joachim HÖRSTER: (Antwort)

Herr Präsident,

ich glaube, dass ich die fünf Minuten nicht brauche. Zunächst einmal möchte ich mich bei allen
Rednern bedanken, die an der Debatte teilgenommen und ihre Meinung gesagt haben. Es gehört in der
Demokratie dazu, dass man gelobt und kritisiert wird; insoweit will ich auch nicht auf jede
Wortmeldung eingehen.

Ich will aber auch wegen der Behandlung des Berichtes und der Amendments, die wir noch zu
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auch im politischen Ausschuss einer der stärksten Kritiker für diesen Bericht gewesen, weil sie ganz
offen den Kernpunkt der Diskussion im politischen Ausschuss angesprochen hat, nämlich die
Statusfrage: Soll das Ganze zu einer Zweistaaten- oder zu einer Einstaatenlösung führen?

Ich habe mich auf die Einstaatenlösung konzentriert, weil das seit Beginn dieses Konfliktes die
Position des Europarates ist. Die Mehrzahl der Änderungsanträge, die gemacht werden, geht im
Endergebnis auf eine Zweistaatenlösung hinaus. Deshalb war ich gegen diese Änderungsanträge.

Dann hat Herr Kollege Vareikis die Vorschläge angesprochen, die in dem Bericht gemacht worden
sind. Ich will ganz deutlich sagen, dass alles, was in den Ziffern 11 bis 16 des Berichtes steht und
vorgeschlagen wird, Sachverhalte sind, die eingeleitet werden können, bevor es zu einer
abschließenden Einigung kommt. Sie sollen helfen, eine abschließende Einigung herbeizuführen, weil
sie Aktivitäten unterhalb der Schwelle der abschließenden Regelungen zwischen den beiden
Volksgruppen beinhalten.

Ich bedanke mich bei allen, die sich an der Diskussion beteiligt haben und Ihnen allen für die
Aufmerksamkeit.

Abgeordneter Joachim HÖRSTER:

Mündlicher Änderungsantrag

Wir beziehen uns da auf eine Entscheidung der Europäischen Kommission, und ich habe jetzt eben
den Wortlaut in den Antrag hereingebracht, der dem der Europäischen Kommission exakt entspricht.

Änderungsantrag 30

Ich habe das Amendement überprüft und festgestellt, dass das Ministerkomitee in der Tat im
vergangenen Jahr konstatiert hat, dass diese Forderungen von der türkischen Gemeinschaft erfüllt
worden sind. Deswegen bin ich für diesen Änderungsantrag. Wenn immer noch Mängel vorhanden
sind, geht der Weg, das zu verändern, jetzt über das Ministerkomitee, denn dessen Feststellungen
können wir ohne fundamentale Tatsachen nichts anderes entgegensetzen.

Drucksache 16/14080 – 68 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die OECD und die Weltwirtschaft

Abgeordnete Doris BARNETT:

Vielen Dank!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Finanzkrise ist gerade für uns Politiker bitter, haben wir doch durch enorme Anstrengungen in
Strukturreformen in unseren Ländern dafür gesorgt, dass ein robuster Aufschwung der Wirtschaft
erzielt werden konnte. Jetzt aber machen sich Unsicherheiten und Ängste bei den Menschen breit, und
viele fragen sich, ob unser Finanzsystem kollabiert. Deshalb müssen wir uns schon mit der Frage
beschäftigen, ob es richtig war, sich als Staat immer mehr aus dem wirtschaftlichen Geschehen
zurückzuziehen, ob es richtig war, nach dem „laissez-faire“-Prinzip staatliche Regulierungen
weitestmöglich zurückzufahren und stattdessen dem hemmungslosen freien Spiel der Marktkräfte den
Weg zu ebnen. Darum werden wir auch nicht umhinkommen, umfangreichere Regulierungen des
Finanzmarktes auf internationaler Ebene voranzutreiben.

Nächste Woche findet in Washington das nächste Finanzministertreffen statt. Wir können und müssen
von diesem Treffen erwarten, dass jetzt endlich wirksame Maßnahmen vereinbart werden, die wir den
Teilnehmern von hier aus zurufen sollten:

- verbietet Leerverkäufe,

- führt ein internationales Kreditregister ein,

- vereinbart internationale Finanzmarktstandards, deren Einhaltung auch kontrolliert wird, z.B. vom
IWF,

- sorgt für eine stärkere persönliche Haftung der verantwortlichen Finanzmarktakteure.

Wir müssen den Glauben der Bürger in ein gerechtes Finanzsystem wiederherstellen, in dem eben
nicht die Risiken sozialisiert und die Gewinne privatisiert werden. Das heißt für mich dann aber
wieder auch, dass wir es uns nicht länger leisten können, sog. Steueroasen zuzulassen. Oder wollen
wir allen Ernstes unseren Leuten erklären, dass es fair ist, wenn Spekulanten, die Milliarden von
anvertrauten Dollar, Euro und Rubel mit Luftbuchungen verzocken, aber die für sich selbst
eingefahrenen Gewinne und oft exorbitanten Gehälter steuerfrei horten können, während der
Arbeitnehmer mit seinen Steuergeldern für die verursachten Kosten von Herrn Krösus geradestehen
muss? Wir müssen das Vertrauen der Menschen in die Fähigkeiten der Regierung, den Schutz der
Bürger vor wirtschaftlichen und finanziellen Krisen zu gewährleisten, wiederherstellen.

Weitere Herausforderungen sind auch noch zu meistern. Die Doha-Runde muss ernsthaft fortgesetzt
werden. Das heißt, wir werden unsere Märkte nicht länger abschotten dürfen, indem wir immer wieder
neue Hürden aufbauen und Subventionen gewähren. Ansonsten werden wir erleben, dass die Antwort
darauf mit den Füßen erfolgt. Wir können doch nicht annehmen, dass wir bei einer massiv
wachsenden Weltbevölkerung noch Vorschriften zu unseren Gunsten darüber machen können, wie der
Waren- und Dienstleistungsverkehr auszusehen hat, und die anderen haben nicht mitzureden.

Deshalb ist es auch in unserem eigenen wohlverstandenen Interesse, wenn wir nicht nur Frieden und
Demokratie bis in die letzte Ecke unserer Welt exportieren, sondern auch faire Handelspartnerschaften
praktizieren und Bildungsanstrengungen in den Entwicklungsländern unterstützen, und sie auch an den
Innovationen teilhaben lassen: Ohne das Mitwirken dieser Staaten bei einer Energiepolitik der Zukunft
werden wir einen Rückschlag der internationalen Beziehungen erleben.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 69 – Drucksache 16/14080

Der Energiehunger auf der einen Seite und die begrenzten und schnell aufgebrauchten Reserven auf
der anderen werden uns zwingen, gemeinsam nach neuen Energiequellen zu forschen und sie zu
entwickeln. Eine Energiepartnerschaft gerade mit Afrika und Asien kann uns helfen, nicht nur neue
Energieressourcen zu erschließen, sondern auch die Umwelt nachhaltig zu schonen.

Erneute Prüfung der zuvor ratifizierten Beglaubigungsschreiben der Delegation der Russischen
Föderation aus grundsätzlichen Erwägungen

Abgeordneter Holger HAIBACH:

Danke, Herr Präsident!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich glaube, dass wir gerade in dieser Angelegenheit die Frage der Geschäftsordnung nicht von der
inhaltlichen Frage trennen können. Natürlich ist es so, dass es wohl in jeder politischen Gruppe in
diesem Hause Diskussionen darüber gegeben hat, was jetzt der richtige Weg sei - zu versuchen, die
beiden Delegationen hier am Tisch zu behalten und sie mit Vorwürfen zu konfrontieren, oder aber ein
sehr starkes Signal zu setzen, indem man die Beglaubigungsschreiben anzweifelt oder zumindest die
Stimmrechte entzieht.

Wie auch immer man sich dabei entscheidet, eins ist auf jeden Fall richtig, und deswegen waren die
Worte des Vorsitzenden des Geschäftsordnungsausschusses auch für uns entscheidend: Wir müssen
uns an die Geschäftsordnung halten. Es gibt keine Möglichkeit, die Stimmrechte oder auch die
Beglaubigungsschreiben sozusagen konditioniert zu bezweifeln; zu sagen „wenn das passiert,
dann…“! Diese Möglichkeit existiert bei unserer Geschäftordnung nicht. Man mag es bedauern, aber
es ist nun einmal der Fall.

Gleichzeitig ist jedoch ebenfalls klar geworden, dass jederzeit die Möglichkeit besteht, durch einen
neuen Antrag diese Diskussion wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Auch besteht die Möglichkeit,
da im Januar die Beglaubigungsschreiben aller Delegationen überprüft werden sollen, diese Frage dort
noch einmal aufzurufen. Und drittens gibt es natürlich auch die Möglichkeit, für den Fall, dass wir
sehen sollten, dass sich die Situation vor Ort extrem verschlechtert, zwischendurch
zusammenzukommen, entweder im Rahmen des Standing Committees oder der Versammlung.

Wenn ich den Bericht des Monitoringausschusses richtig verstehe, dann ist die Frage der
Nichtbezweiflung oder der Bestätigung der Credentials der russischen Delegation zwar nicht eine
Bedingung, aber eine klare Erwartung. Nämlich die Erwartung, dass das, was an Möglichkeiten
zugesagt worden ist, auch getan werden kann. Das betrifft insbesondere die Zulassung der EU-
Truppen, sowie die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen wie dem Europarat und der OSZE.
Es wird erwartet, dass das eingehalten wird.

Und ich glaube schon, dass wir dann auch die Möglichkeit haben, die russische Delegation beim Wort
zu nehmen, wie es auch von vorigen Sprechern gesagt worden ist. Wenn ich in einer deutschen
Zeitung lese, wie das gestern der Fall war, dass es den EU-Friedenstruppen nicht erlaubt ist,
unkonditionierten freien Zugang zu den sogenannten Pufferzonen zu haben, und wenn heute morgen
der Sprecher der russischen sogenannten Friedenstruppen erklärt, diesen Zugang werde es auch in
Zukunft nicht geben, dann ist das für uns eine Frage, bei der wir - vielleicht nicht heute, aber in
Zukunft - überlegen müssen, wie wir damit umzugehen haben.

Wenn wir auf der einen Seite erklären, was wir erwarten, und auf der anderen Seite erklären, aus
dieser Erwartung heraus erwachse für uns die Meinung, dass wir momentan die Beglaubigung nicht

Drucksache 16/14080 – 70 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

anzweifeln, dann werden wir in Zukunft handeln müssen. Das ist nicht nur notwendig für die
Menschen vor Ort, sondern es ist auch eine Frage der Glaubwürdigkeit dieser Versammlung, die darin
besteht, dass wir für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit eintreten. Wenn wir diese
Glaubwürdigkeit nicht verspielen wollen, dann werden wir, wenn sich die Situation nicht verbessert,
eines Tages handeln müssen.

Danke sehr.

Die Lage der nationalen Minderheiten in der Vojvodina und der rumänischen Volksgruppe in
Serbien

Abgeordneter Holger HAIBACH:

Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich stehe hier in Vertretung für meinen Kollegen Jürgen Herrmann, der heute Abend nicht hier sein
kann, weil sich die Tagesordnung der Versammlung in den letzten Tagen doch sehr stark verschoben
hat und nicht damit zu rechnen war, dass heute dieser Punkt auf der Tagesordnung steht. Im Interesse
der fortgeschrittenen Zeit will ich versuchen, mich einigermaßen kurz zu fassen und auf die
wichtigsten Punkte des vorliegenden Berichts einzugehen.
Ich glaube, dass sich unser Ausschuss ausführlich dem Thema der Lage der nationalen Minderheiten
in der Vojvodina und der rumänischstämmigen ethnischen Minderheiten in Serbien gewidmet hat. Ich
glaube auch, dass die Frage der Minderheiten nicht nur in diesen Gegenden, nicht nur in Serbien
insgesamt, nicht nur im Balkan, sondern durchaus in ganz Europa zu Recht immer wieder zu
Diskussionen geführt hat. Insofern ist es wichtig, sich mit diesen Dingen intensiv und im Einzelnen
vor Ort zu befassen.
Dafür hat der Berichterstatter zwei Reisen in die Region unternommen, und darüber hinaus wurde
auch im Unterausschuss des Rechtsausschusses für die Fragen der Minderheiten eine Anhörung mit
entsprechenden Experten durchgeführt. Auf der anderen Seite müssen bzw. dürfen wir auch
feststellen, dass natürlich durch kulturelle Vielfalt, die durch verschiedene Minderheiten in eine
Gesellschaft hineinkommt, ein Gewinn für diese Gesellschaft existiert. Das sollten wir an dieser Stelle
auch nicht unterschätzen.
Der Bericht kommt auf der einen Seite zu dem Schluss, dass sich die Situation der Minderheiten in der
Vojvodina verbessert hat. Auf der anderen Seite stellt der Bericht aber auch mit Bedauern fest, dass
die serbischen Behörden nicht schnell genug auf die Zwischenfälle mit ethnischem Hintergrund
reagiert haben, die die Region im Jahr 2004 betrafen. Um das zu verhindern, werden entsprechende
Maßnahmen vorgeschlagen.
Es wird positiv festgestellt, dass sich insbesondere im Bereich der Gesetzgebung sehr viel zum
Besseren verändert hat, dass die Frage der Implementierung aber noch einigen nachdrücklichen
Handelns bedarf. Es wird auch festgestellt, dass die Situation der ethnischen Minderheiten je nach
Region unterschiedlich ist.
Hinsichtlich der Diskussion der Frage um die walachischen und die rumänischen Minderheiten möchte
ich noch einmal darauf hinweisen, dass der Grundsatz, der in Artikel 3 des Rahmenübereinkommens
zum Schutz nationaler Minderheiten festgehalten ist, an dieser Stelle gilt, und ich möchte ihn hier
noch einmal zitieren: „Jede Person, die einer nationalen Minderheit angehört, hat das Recht, frei zu

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 71 – Drucksache 16/14080

entscheiden, ob sie als solche behandelt werden möchte oder nicht.“ Warum das so wichtig ist, werden
wir im Laufe der Debatte noch sehen.
Insgesamt kommt der Berichterstatter zu folgenden Feststellungen: Er stellt mit Zufriedenheit fest,
dass die Gesetzgebung auf einem guten Weg ist, dass zum Einen aber die Implementierung an einigen
Stellen noch zu wünschen übrig lässt, es andererseits bei einigen Gesetzen noch an eindeutigen und
klaren Durchführungsbestimmungen mangelt, und dass es drittens offensichtlich einige Dinge gibt, die
sich im Bereich der sozialen und kulturellen Rechte bewegen, wie die Fragen des Gottesdienstes, des
Unterrichts und der Medienberichterstattung, die noch einer weiteren Klärung bedürfen. Das bedeutet
natürlich nicht, dass der Staat sich in innere Angelegenheiten von Kirchen einmischen soll, aber er
muss dafür sorgen, dass im Sinne der Menschenrechte eine Umgebung existiert, in der Menschen ihre
Religion frei ausüben können. Das gehört sicherlich zu unseren wichtigsten Prinzipien.
Wie bereits festgestellt, trägt die gesamte Balkanregion schwer an dem Erbe langer Jahre
diktatorischer Herrschaft und kriegerischer Auseinandersetzungen. Dass diese Dinge nicht in kurzen
Zeiträumen zu überwinden sind, ist vollkommen klar, aber es bedarf eben des wichtigen Ansatzes,
dies zu tun.
Ich will in diesem Zusammenhang nur abschließend feststellen, dass die Empfehlungen, die heute
gemacht werden – obwohl sie sich natürlich intensiv mit den Fragen der Vojvodina und Serbiens
beschäftigen – nicht nur an Serbien gerichtet sind, sondern an alle Staaten, in denen mehrere ethnische
Minderheiten mit einer Mehrheit zusammenleben müssen. Es ist insgesamt notwendig, dort die
notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen, aber auch die Implementierung voranzubringen. Ich
glaube, dass die Rahmenkonvention des Europarats zum Schutz der nationalen Minderheiten eine
entscheidende Rolle in diesem Zusammenhang spielt.
In diesem Sinne kann ich Sie nur recht herzlich bitten, diesen Bericht anzunehmen.

Herzlichen Dank.

Abgeordnete Dr. Herta DÄUBLER-GMELIN:

Herr Präsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich mache das deshalb deutlich, weil ich auf der einen Seite sehr stark unterstützen will, was Herr
Haibach gerade gesagt hat, und zum anderen, weil ich ausführen will, dass wir den vorzüglichen
Bericht von Herrn Herrmann in unserem Komitee mehrfach besprochen haben, dass wir über sehr
viele Amendments beraten und abgestimmt haben, und weil ich glaube, dass der Bericht, so wie er
heute mit Amendments hier diskutiert wird, in der Tat einen Blick in die Zukunft und eine
Verbesserung für die Zukunft ermöglicht.
Aber vor allen Dingen habe ich mich auch deshalb gemeldet, weil ich es außerordentlich dankenswert
finde, und das ausdrücklich im Namen des Komitees auch sagen will, dass Herr Haibach in einer so
schwierigen Situation zwei ganze Tage in die Arbeit gesteckt hat, um hier zusammen mit den
unterschiedlichen Meinungen zu einem vernünftigen Ergebnis zu kommen. Ich glaube, das ist
bemerkenswert und sollte erwähnt werden.

Herzlichen Dank.

Drucksache 16/14080 – 72 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Fragen an den schwedischen Premierminister, Fredrik Reinfeldt

Abgeordnete Dr. Herta DÄUBLER-GMELIN:

Herzlichen, Dank Herr Präsident!

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident, dass Sie für unsere Fragen zur Verfügung stehen und dass Sie
auch so deutliche Worte für die Schwierigkeiten des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
gefunden haben, die hauptsächlich aus der Blockierung der Ratifizierung des 14. Zusatzprotokolls
durch Russland entstehen. Wir wissen, dass die schwedische Präsidentschaft sich sehr bemüht, diese
Blockierung zu beenden. Könnten Sie uns bitte über den exakten Stand der Verhandlungen mit
Russland aus Ihrer Sicht Auskunft geben oder uns sagen, ob Sie einen Plan B haben und wie dieser
Plan B aussehen könnte?

Dankeschön.

Abgeordneter Rainder STEENBLOCK:

Vielen Dank, Herr Präsident!

Herr Premierminister,

meine Fragen richten sich auch auf die Nord Stream-Pipeline. Es hat ja in der Presse eine sehr
ungewöhnliche Erklärung des amerikanischen Botschafters in Schweden dazu gegeben, sowie eine
Erklärung eines Ausschusses des Europäischen Parlaments, die sich beide sehr kritisch mit den
politischen, aber natürlich auch mit den ökologischen Implikationen der Nord Stream-Pipeline
auseinandersetzen. Meine Frage ist: Welche politischen Debatten gibt es in Ihrer Regierung über
dieses Projekt? Und zu den ökologischen Fragen: Welche Rolle spielt bei der Beurteilung für Sie auch
die große Menge an Munitionsaltlasten, die in der Ostsee versenkt worden sind und die Realisierung
dieses Projekt so gefährlich machen?

Die Folgen des Krieges zwischen Georgien und der Russischen Föderation

Abgeordneter Rainder STEENBLOCK:

Vielen Dank Herr Präsident!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bin seit 6 Jahren Mitglied dieser parlamentarischen Versammlung. Ich glaube, dass die Debatte,
die wir heute führen bzw. in den letzten zwei Tagen geführt haben, die größte Herausforderung ist, die
ich jedenfalls für die Handlungsfähigkeit der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und
für das Selbstverständnis dieser Parlamentarischen Versammlung erlebt habe.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73 – Drucksache 16/14080

Ich war wirklich schockiert, dass wir hier eine Reihe von Kollegen gehört haben, die den Bruch des
Völkerrechtes nicht nur verteidigten, sondern deutlich machten, dass sie stolz darauf sind, dass ihr
Land das Völkerrecht gebrochen hat! Und es hat mich schockiert, dass für eine solche Position in
diesem Haus Beifall gezollt wurde. Ich finde, das berührt die Grundfesten unseres Selbstbewusstseins,
unseres Selbstverständnisses, und ich gebe allen Recht, die in diesem Konflikt sehr deutlich gesagt
haben, dass beide, sowohl Georgien als auch Russland, in dieser kriegerischen Auseinandersetzung
Schuld auf sich geladen und Prinzipien unserer Versammlung verletzt haben.

Wenn ich mir aber anschaue, was danach passierte und welche Konsequenzen daraus gezogen wurden,
so muss ich sehr deutlich sagen, dass die russische Förderation Konsequenzen zog, die nach diesen
militärischen Auseinandersetzungen, nach der Besetzung georgischen Territoriums dazu geführt
haben, dass diese beiden Sezessionsgebiete anerkannt worden sind. Das ist völkerrechtlich nicht in
Ordnung, denn es handelt sich um einen Prozess, der nicht im Affekt passiert ist, der nicht in der
Situation, während der kriegerischen Auseinandersetzung, sondern nach diesem Prozess wohlüberlegt,
gewollt und geplant stattgefunden hat.

Nach dieser Anerkennung gab es (a) die Verträge über eine Verteidigungsgemeinschaft der
Russischen Förderation mit diesen Gebieten, (b) die Integration dieser Gebiete in die russische
Infrastruktur, Telekommunikation und Wirtschaft und (c) den Beschluss, diese Gebiete in der
Außenvertretung durch die russische Förderation zu vertreten. Das ist nicht nur eine
völkerrechtswidrige Anerkennung dieser Gebiete, sondern damit ist der Grat zu ihrer Annexion sehr
schmal geworden.

Ich glaube, dass diese Fragen das Selbstverständnis unserer Versammlung berühren müssen, wenn wir
uns nicht als ein Gremium verstehen wollen, das mal nett miteinander redet, das Dialog wichtig findet
(das finde ich auch), sondern als ein Gremium, das Dialog dann wichtig findet, wenn er auf Prinzipien
beruht, auf der gegenseitigen Anerkennung von Grundsätzen.

Wenn wir das nicht tun, dann werden wir unsere Chancen, die wir als Gremium des Europarates
haben, verspielen, dann wird unsere internationale Anerkennung gleich Null sein und wir werden ein
Debattierclub werden. Deshalb bin ich sehr dafür, dass wir Konsequenzen daraus ziehen. Das, was wir
gestern gemacht haben, ist richtig, aber wir müssen im Januar noch einmal über diese Frage
diskutieren, sonst machen wir uns unglaubwürdig.

Vielen Dank.

Abgeordneter Dr. Hakki KESKIN: 20

Herr Präsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

der Krieg zwischen Georgien und Russland um Südossetien hat mich tief schockiert. Die Bilder von
getöteten und um ihr Leben fliehenden Menschen haben mir erneut auf schreckliche Weise gezeigt,
was Krieg bedeutet. Der Krieg zwischen zwei Mitgliedstaaten des Europarates bedarf einer
eingehenden Analyse. Ich will hier einige Grundüberlegungen vortragen:

20 nicht mündlich gehaltener Redebeitrag

Drucksache 16/14080 – 74 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wie Sie wissen haben Südossetien und Abchasien schon im Zuge der Auflösung der Sowjetunion
mehrfach erklärt, dass sie nicht bei Georgien verbleiben, sondern lieber zu Russland gehören oder
unabhängig werden wollten. Das Völkerrecht erlaubt jedoch keine Gründung neuer Staaten auf dem
Wege einseitiger gewaltsamer Sezession! Dies bedeutet: Abchasien und Südossetien waren und sind
völkerrechtlich weiterhin integraler Bestandteil Georgiens. Daran ändert auch die nach dem jüngsten
Krieg erfolgte Unabhängigkeitsanerkennung durch Russland nichts!

Allerdings darf die Vorgeschichte dieser russischen Unabhängigkeitsanerkennung nicht unterschlagen
werden. Georgien hat grundsätzlich das Recht, seine territoriale Integrität gegen Abspaltungen zu
verteidigen. Und genau zu diesem Zweck waren die UNO bzw. die OSZE auch seit vielen Jahren mit
der Konfliktbeilegung beschäftigt. Die Lösung solcher Konflikte erfordert viel Geduld und
Kompromissbereitschaft auf allen Seiten. Die Raketenangriffe Georgiens auf die südossetische
Provinzhauptstadt Zchinwali haben diese Bemühungen zunichte gemacht und den Krieg ausgelöst.

Man muss kein Hellseher sein, um zu erkennen, dass Georgiens Entscheidung für den Krieg von den
USA gedeckt gewesen war. Washington hat in den Jahren zuvor Georgien militärisch aufgerüstet und
in beträchtlicher Zahl Militärberater im Land stationiert. All dies dient dem Ziel, Georgien möglichst
rasch in die NATO aufzunehmen und die militärische Einkreisungspolitik gegenüber Russland
fortzusetzen und zu verstärken. Hierzu gehört auch die Stationierung des neuen
Raketenabwehrsystems in Tschechien und Polen, das sich in erster Linie nicht gegen den Iran, sondern
eindeutig gegen Russland richtet! Diese Politik war und bleibt falsch, da sie den Geist des Kalten
Krieges atmet. Sie ist gefährlich, da sie letztlich die europäischen Staaten für die Politik der Busch-
Administration instrumentalisiert.

Die eigenen Sicherheitsinteressen Europas, die vielmehr in einer kooperativen Einbindung Russlands
liegen müssten, werden durch diese Politik der US-Regierung untergraben. Dem Frieden in Europa
und in der Welt ist damit keinesfalls gedient!

Natürlich sind auch an Russland kritische Worte zu richten. Russland hat seinerseits völlig überzogen
auf das militärische Vorgehen Georgiens reagiert und ist mit seiner Armee tief nach Georgien
eingedrungen. Der Krieg wurde damit weit über die eigentliche Konfliktzone hinausgetragen.
Russland muss die territoriale Integrität seiner Nachbarn und die Unverletzlichkeit international
anerkannter Staatsgrenzen ohne Wenn und Aber respektieren! Die militärischen Angriffe auf Städte
wie Gori oder Poti sind durch nichts zu rechtfertigen! Sofern sich der Einsatz von Streubomben durch
die Kriegsparteien zweifelsfrei bestätigen lässt, liegt darüber hinaus ein schwerer Verstoß gegen
geltende völkerrechtliche Bestimmungen zum humanitären Umgang mit der Zivilbevölkerung in
Kriegszeiten vor!

Welche Konsequenzen müssten nun gezogen werden? Zunächst diejenige, dass alle Beteiligten an den
Verhandlungstisch zurückkehren müssen. Bestrebungen, die die Isolierung Russlands in
internationalen Institutionen und Organisationen zum Ziel haben, sind politisch kurzsichtig und
töricht. Dies gilt selbstverständlich auch für die Parlamentarische Versammlung des Europarats. Es ist
wichtig, dass die Streitparteien ihre konträren Positionen hier vortragen können! Konträre Positionen
verschwinden ja nicht dadurch, indem man einer Seite die Möglichkeit nimmt, ihre Position zu
artikulieren!

Darüber hinaus müssen die Friedensvermittlungen wieder in Gang gebracht werden. Der Europarat,
vor allem aber die EU müssen sich fragen lassen, in wieweit sie mit präventiven Maßnahmen ernsthaft
zur Lösung dieses Konfliktes beigetragen haben, bevor es zum Ausbruch dieses Krieges kam. Wir
müssen in Zukunft rechtzeitig und maßgeblich zur politischen Lösung der Konflikte beitragen und
deren Eskalation vermeiden helfen. Hierzu gehört ganz sicherlich in der gleichen Region die rasche
Beendigung der Besetzung von Teilen des Territoriums Aserbaidschans und eine Lösung des Berg-
Karabach-Konflikts.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 75 – Drucksache 16/14080

Die NATO und allen voran die USA sind aufgefordert, ihre Politik gegenüber Russland ernsthaft zu
überprüfen. Die globalen Probleme dieser Welt, wie der Kampf gegen Hungersnöte, unheilbare
Krankheiten, den Klimawandel und für eine gerechte Entwicklungsperspektive der armen Länder sind
ohne oder gegen Russland nicht zu lösen. Und der Südkaukasus braucht keine Ausdehnung der
NATO, sondern eine neue regionale Sicherheitsarchitektur auf der Basis der Prinzipien der OSZE. Um
die vorhandenen Konflikte friedlich zu lösen, kann des Gebot der Stunde deshalb nur lauten:
Kooperation statt Konfrontation!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Drucksache 16/14080 – 76 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Gesetzesvorschlag für eine Verlängerung des Freiheitsentzugs vor Erhebung einer Anklage auf
42 Tage in Großbritannien

Abgeordneter Holger HAIBACH:

Vielen Dank, Herr Präsident!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich möchte zunächst dem Berichterstatter und dem Ausschuss dazu gratulieren, dass in so kurzer Zeit
ein so profunder Bericht erstellt werden konnte. Ich teile ausdrücklich die Bedenken, dass wir uns jetzt
mit Gesetzesvorschlägen beschäftigen, die nicht endgültig zu Gesetzen geworden sind. Ich glaube, wir
tun uns damit aus zwei Gründen keinen Gefallen: Zum einen, wenn wir das in jedem Mitgliedsstaat
des Europarates tun, werden wir sehr schnell an unsere Grenzen stoßen, was unserer Arbeitsfähigkeit
und insbesondere die Arbeitsfähigkeit der Sekretariate betrifft. Zum anderen laufen wir immer Gefahr,
Teil eines innerstaatlichen Wahlkampfs, einer innerstaatlichen parlamentarischen Auseinandersetzung
zu werden, und das ist, meiner Meinung nach, nicht die Aufgabe des Europarates.

Trotz allem sollten wir natürlich, wenn der Bericht auf der Tagesordnung steht, versuchen, das Beste
daraus zu machen. Ich bin dem Berichterstatter ausgesprochen dankbar, dass er noch einmal
festgestellt hat – und das möchte ich auch für die EPP unterstreichen -, dass Terrorismus immer nur
mit rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden kann.

Das ist ein wichtiger Grundsatz, und wir erleben in vielen Mitgliedsstaaten des Europarates, dass es
immer wieder neue Gesetzgebungen gibt und dass dort, wo die Gerichtsbarkeit gut funktioniert, es
auch immer wieder Urteile gibt, in denen eine Regierung, ein Parlament, darauf hingewiesen wird,
dass gegen rechtsstaatliche Grundsätze, gegen die jeweilige Verfassung verstoßen worden ist. Das ist,
glaube ich, ein wichtiger Punkt.

Wenn wir aus dem, was wir an diesem speziellen Beispiel sehen, vielleicht die Möglichkeit
bekommen, durch eine entsprechende Studie der Venice Commission Grundsätze für rechtsstaatliches
Handeln im Kampf gegen den Terrorismus abzuleiten, dann haben wir doch einen Mehrwert in dieser
ganzen Angelegenheit, obwohl der Zeitpunkt des Berichtes zweifelhaft und diskussionswürdig ist.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es natürlich gerade bei einem Mitgliedsstaat wie
Großbritannien, das seit so langer Zeit über eine Demokratie, über demokratische Institutionen
verfügt, bedenklich ist, wenn eine Gesetzesvorlage vorliegt, nach der jemand tatsächlich 42 Tage ohne
Verurteilung, ohne Anklage ins Gefängnis gebracht werden kann. Ich halte das für höchst
problematisch aufgrund der Vorbildfunktion, die solche Staaten haben - auch darauf wurde
hingewiesen.

Das gilt nicht nur für Großbritannien, sondern auch für mein eigenes Land und für andere Länder, die
schon lange über demokratische Systeme verfügen und im Allgemeinen als gefestigte Rechtsstaaten
gelten. Aber nichts ist gefestigt: Demokratie und Rechtsstaatlichkeit müssen jeden Tag neu erkämpft
werden. Insofern kann ich dem Berichterstatter nur gratulieren und empfehlen, dass wir diesen Bericht
annehmen und uns dann anschauen, welche Empfehlungen und Grundsätze uns die Venice
Commission mit auf den Weg gibt.

Herzlichen Dank.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 77 – Drucksache 16/14080

Abgeordnete Dr. Herta DÄUBLER-GMELIN:

Vielen Dank, Herr Präsident!

Ich will nur ganz wenige Anmerkungen machen. Aber lassen Sie mich sagen: Unser Berichterstatter
und die Kolleginnen und Kollegen, die gesprochen haben, haben darauf hingewiesen, mit welcher
Berechtigung der Ausschuss für Recht und Menschenrechte Bedenken vorgebracht hat, jetzt ein
Verfahren zu machen, das in einer demokratischen Gesellschaft noch läuft, über Fragen, die dort zu
Hause noch ebenso umstritten sind wie in anderen Ländern.

Wir haben die Aufgabe, wenn auch zögerlich, doch übernommen, und danken dem Berichterstatter
und dem Sekretariat, dass sie sie in so kurzer Zeit so vortrefflich erledigt haben, einen hervorragenden
Bericht vorlegen konnten und auch eine Resolution, die zu lesen lohnt.

Umso mehr bedauern wir, dass wir heute in diesem Verfahren über diese Fragen reden müssen. Es ist
weder dem Thema angemessen, um das es heute geht, nämlich, dass Terrorismus nur mit
rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden kann, dass die Vorschläge, die die Regierungen in
Großbritannien vorgelegt haben, der Rechtsstaatlichkeit nicht entsprechen, noch der Bedeutung des
Büros, das ja dieses Verfahren und diesen Bericht jetzt wollte.

Wenn es etwas Gutes gibt, auf das man hinweisen kann, dann ist das in der Tat der Bericht selbst. Er
ist ein Kompendium dessen, was Rechtsstaatlichkeit bei der Bekämpfung des Terrorismus bedeutet.
Der Bericht der Venedig-Kommission wird uns helfen, sowohl bei der Argumentation in allen
Mitgliedsstaaten des Europarates, als auch weit darüber hinaus. Ich glaube, man kann diesen Bericht
und auch den Resolutionsentwurf guten Gewissens weiterempfehlen.

Der Ausschuss für Recht und Menschenrechte hat diesen Bericht und vor allen Dingen die Resolution
mit überwältigender Mehrheit unterstützt, und wir weisen die Vorschläge insgesamt zurück, weil sie
den Bericht in seiner Konsistenz eher abschwächen würden.

Herzlichen Dank.

Abgeordneter Holger HAIBACH:

Herr Präsident,

Kolleginnen und Kollegen,

was das erste Amendment betrifft, so gibt es, glaube ich, zwei Dinge: Das Eine ist, dass man sagt, es
ist irreführend, wenn man glaubt, das Parlament könnte die Rechte von Angeklagten oder eben
Nichtangeklagten schützen. Aber hier geht es ja um Prinzipien! Ich denke, dass der Text, so wie er
jetzt steht, viel stärker ist, denn es geht um die Frage der Gewaltenteilung, die wir aus guten Gründen
haben. Es geht eben nicht nur darum, ob ein Parlament in der Lage ist. Ich glaube, darüber gibt es auch
gar keinen Streit, dass das Parlament dazu nicht in der Lage ist. Aber es geht um die Frage der
Gewaltenteilung, und deswegen denke ich, dass wir den Text so lassen sollten, wie er ist.

Drucksache 16/14080 – 78 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Indikatoren für die Medien in einer Demokratie

Abgeordneter Dr. Wolfgang WODARG:

Sehr geehrter Präsident,

meine lieben Kolleginnen und Kollegen,

wir wollen uns heute über die Rolle der Medien in der Demokratie unterhalten und einen Beschluss
fassen, um die Funktion der Medien in der Demokratie zu verbessern, damit wir nicht dauernd und
immer wieder Diskussionen über Länder halten müssen, wo wir hinterher feststellen, dass die
Journalisten dort drangsaliert oder sogar getötet worden sind, dass der Zugang zu den Medien nicht
stimmt.

Wir haben sehr viel Zeit für diese Diskussionen verwendet, die schon zu spät waren. Dieser Bericht
soll versuchen, ein Instrument für die Parlamentarische Versammlung, aber auch für die nationalen
Parlamente zu schaffen, dass sie rechtzeitig eine Diskussion mit allen Staaten, mit allen
Mitgliedsländern haben, die darauf achtet und die Instrumente vorbereitet und nutzt, damit diese
wichtige Funktion, die Funktion der Medien für die Menschen in einem Land funktioniert.

Menschen organisieren sich auf allen Ebenen, sie machen das in Gemeinden, in Regionen, in Staaten
und international. Es ist einfach, alles zu wissen, was in der Nachbarschaft passiert: Man kann selbst
hingehen, kann sich informieren und dann entscheiden, was zu tun ist. Das wird schon schwieriger in
einer großen Stadt oder in einer Region: Dort ist man auf das angewiesen, was kolportiert wird. Wir
brauchen Mittel, um die Informationen erhalten zu können, die wir als Demokraten, als Menschen, die
an einer Gesellschaft teilhaben wollen, für eine richtige Entscheidung benötigen. Diese Mittel, diese
Medien, müssen das wiedergeben, was an Vielfalt von Meinungen, von Informationen da ist, damit
wir richtig entscheiden können.

Eine Demokratie kann nicht funktionieren, wenn die Demokraten nicht wissen, was los ist.
Hinsichtlich dieser Basisfunktion müssen wir uns fragen, woran wir erkennen können, dass sie
funktioniert. Welche Hinweise haben wir und worauf müssen wir achten, damit es klappt, damit wir
die Informationen erhalten, die wir benötigen?

Es sind in diesem Bericht zahlreiche Fragen aufgelistet, die wichtig wären, um hier weiterzukommen.
Erstens: Gibt es überhaupt nationale Regeln für Medien? Werden diese Regeln auch durchgesetzt oder
stehen sie nur auf dem Papier?

Wie ist es mit den Regierungen: Werden sie besser geschützt als normale Bürger, wenn es um
Information geht? Gibt es hier Geheimhaltungsmöglichkeiten oder sind sie genauso offen für die
Journalisten wie andere Menschen auch?

Gibt es Strafgesetze, die Informationen verbieten, zum Beispiel unter dem Vorwand von
Volksverhetzung, wie wir das schon erlebt haben? Wie oft werden diese Gesetze angewandt?

Können die Medien in allen Sprachen berichten, oder sind sie auf einige wenige Sprachen beschränkt?
In vielen unserer Mitgliedsländer sprechen die Menschen unterschiedliche, mehrere Sprachen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 79 – Drucksache 16/14080

Haben die politischen Parteien und Kandidaten einen gleichen und fairen Zugang zu den Medien? Das
ist besonders in Wahlzeiten sehr wichtig.

Werden die Medien häufig vor Gericht gebracht, werden Sie in den Staaten durch Prozesse
drangsaliert?

Gibt es eine Beschränkung für die Ausübung des journalistischen Berufes? Werden verschärfte
Kriterien angewandt, werden nur bestimmte Schulen oder nur akademische ausgebildete Journalisten
zugelassen? Oder werden Einreisevisen für ausländische Journalisten nicht erteilt? Gibt es hier
Beschränkungen?

Was ist mit der Vertraulichkeit der Quellen der Journalisten: Wenn ein Journalist etwas erfährt, ein
Whistleblower zu ihm kommt, muss er das dann offenbaren oder darf er, wie wir es wollen und wie es
zu unseren Statuten gehört, darüber schweigen, von wem er diese Informationen hat, um den
Informanten zu schützen?

Gibt es exklusive Berichterstattungsrechte? Wir wissen, dass die Medienrechte heutzutage verkauft
und gehandelt werden. Auch das kann zu Verzerrungen führen.

Wie ist die wirtschaftliche Lage der Journalisten: Erhalten sie Arbeitsverträge oder werden sie
wirtschaftlich unter Druck gesetzt, wenn sie nicht das Richtige berichten?

Wie ist es mit der redaktionellen Eigenständigkeit, mit der Unabhängigkeit von Herausgebern
gegenüber den Eigentümern der Medien: Gibt es dort Kodizes, Verträge oder Garantien für die
Journalisten, dass sie frei arbeiten können und nicht dauernd von den Eigentümern gezwungen
werden, bestimmte Dinge zu unterdrücken oder bestimmte Aussagen zu machen?

Werden Journalisten geschützt, wenn sie sich exponieren, wenn sie mutig die Wahrheit sagen?
Können sie zum Beispiel die Polizei zu ihrem Schutz in Anspruch nehmen oder sind sie dann wehrlos
in einer Bevölkerung dem Druck ausgesetzt, der auf sie zukommen kann?

Wie ist es mit staatlichen Subventionen: Werden sie gerecht verteilt oder gibt es Staaten, die
bestimmte Medien sehr stark finanziell fördern und andere verhungern lassen?

Wie ist es mit öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten: Gibt es dort eine neutrale Aufsicht, die
darüber wacht, dass hier die Medienvielfalt gewährleistet ist und dass der Zugang gerecht ist?

Wie ist es mit Regierungsmitgliedern: Haben sie Einfluss oder gehören Ihnen vielleicht sogar Medien?
Haben sie ihre eigenen Medien, nehmen sie starken Einfluss? Wir haben in diesem Haus schon
Berichte darüber erhalten, dass es in einigen Staaten Europas entsprechende Probleme gab.

Sind die Regierungen, Parlamente und Gerichte offen für die Journalisten? Können sie Akteneinsicht
nehmen? Können sie alles erfragen bzw. erfahren sie alles von diesen Institutionen? Oder werden
Datenschutz- und Geheimhaltungsgesetze als Vorwand benutzt, um Informationen zurückzuhalten und
zu unterdrücken?

Werden selbstregulierende Mechanismen bei den Journalisten gefördert? Gibt es zum Beispiel
Kodizes unter den Journalisten, die veröffentlicht werden, und werden diese von den Gerichten in den
Mitgliedsländern anerkannt?

Gibt es schließlich nationale Mechanismen, Monitoringmechanismen? Machen wir uns in unseren
nationalen Parlamenten regelmäßig ein Bild davon, ob die Medien auf regionaler bzw. auf staatlicher

Drucksache 16/14080 – 80 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Ebene funktionieren, ob sie diesen Prinzipien entsprechend funktionieren oder nicht, oder sind wir
blind dafür, ist das ein Tabu-Thema?

Das sind alles Fragen, die wir aufwerfen wollen. Wir wollen, dass die Regierungen sich mit dieser
Thematik auseinandersetzen, dass wir einerseits auf nationaler Ebene in den Parlamenten diskutieren,
aber dass die Regierungen ein Instrument entwickeln, mit dem wir dann in der Lage sind, regelmäßig
alle Mitgliedsländer des Europarates zu bewerten und anzuschauen, in welchem Land es sehr gut
klappt, wir eine Best-Practice haben und wo es überhaupt noch nicht klappt. Dass wir zum Beispiel
eine Rangfolge machen, eine Benotung der Länder in Bezug auf die Funktion der Medien für die
Demokratie.

Dieses ist ein Kriterienkatalog, der weiterentwickelt werden muss. Ich fordere deshalb die
Regierungen der Mitgliedsländer auf, daran weiterzuarbeiten und uns eine Art „Medien-Pisa“ zu
entwickeln, damit die Diskussion in den Ländern des Europarates am Leben erhalten wird, damit wir
bewusst sind, weiterdiskutieren und dafür kämpfen, dass die Medien ihre Funktion für die Menschen
in unseren Ländern erfüllen können.

Ich hoffe, dass das geschieht, dass Sie dem zustimmen und dass Sie sich in Ihren nationalen
Parlamenten hierfür einsetzen.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

Abgeordneter Dr. Wolfgang WODARG:

Vielen Dank, Herr Präsident!

Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen, für das interessante und sehr positive Feedback für die
Forderungen, die in dem Bericht enthalten sind.

Ich möchte auf zwei Punkte eingehen: Erstens darauf, dass wir in der Tat eine gespaltene
Medienlandschaft haben. Wir haben auf der einen Seite in vielen - nicht in allen - Mitgliedsländern
staatliche Funkkanäle, d.h. es gibt öffentlich-rechtliches Fernsehen und öffentlich-rechtlichen
Rundfunk. In einigen Ländern ist es so, dass die Medienanstalten von großen Konzernen, teils sogar
aus dem Ausland, gekauft sind. Das heißt, dass es in einigen Mitgliedsländern gar kein eigenes
Engagement und keine eigene Möglichkeit mehr gibt, hier zu gestalten und Kontrolle auszuüben.

Die Diskussion in den Parlamenten ist natürlich möglich, aber es gibt keine Instrumente mehr,
Einfluss zu nehmen, damit die Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellt
werden. Von daher ist die Lage in den Mitgliedsländern sehr unterschiedlich und wir sollten hier in
der Tat ein Monitoring etablieren. Best-Practice sollten wir hervorheben, gute Beispiele nennen, wie
das von Schweden, das eben durch Herrn Gross genannt wurde, und es sollte auch mit dem Finger auf
andere Staaten gezeigt werden, die nachzuholen haben.

Denn wir wollen Demokratien sein, und – darüber sind wir uns einig – eine Demokratie braucht für
die Bürger Information, und diese muss vielfältig sein. Wir haben den Markt. Der Markt benutzt
Medien, um Geschäfte zu machen. Dafür ist der Markt da, der Markt will Geld verdienen. Das ist
seine Funktion, und Gesellschaften können den Markt nutzen, weil die dabei entwickelten Kräfte sehr
produktiv sind. Nur wenn es um Medien, um wichtige Informationen geht, hat der Markt eigene
Interessen.

Er verkauft Dinge, die sich gut verkaufen lassen, und das ist der Grund, warum wir in den
Fernsehsendern Dinge haben, die süchtig machen: Gewalt macht süchtig, Sex macht süchtig. Das sind

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81 – Drucksache 16/14080

alles Dinge, die gezeigt werden, weil die Menschen nicht wegschauen können, weil sie gebannt
hinschauen, wenn andere Menschen umgebracht, gefoltert und gequält werden. Das sind Dinge, mit
denen man Einschaltquoten erreichen, Leute am Bildschirm fesseln kann.

Es ist eine Katastrophe, dass zehnjährige Kinder in meinem Land, in Deutschland, im Durchschnitt
vier bis fünf Stunden vor dem Fernseher sitzen, jeden Tag. Immobilisiert starren sie auf diese Glotze,
auf diese eine Fläche, und werden dort mit Inhalten gefüttert, die mit ihrem täglichen Leben oft wenig
zu tun haben, die ihnen nichts bringen, die keine Fertigkeiten erzeugen, die sie krank machen. Das
macht der Markt, nicht das öffentlich-rechtliche Fernsehen, sondern das sind die, die über diese
Kanäle Drogen verkaufen wollen.

Ich denke schon, dass wir das in unseren Parlamenten zur Sprache bringen, sowie Verantwortung für
unsere Jugend übernehmen und uns überlegen müssen, was wir tun können, um unsere Jugend vor
dieser Verbiegung, vor dieser Verzerrung in ihrer Wahrnehmung zu schützen. Das ist eine wichtige
Aufgabe und gehört mit in die Debatte, auch wenn es etwas anderes ist, als das, was hier in diesem
Bericht direkt fokussiert wird, wo es um Demokratien und die nötigen Informationen für die
Menschen geht, die in der Politik entscheiden wollen und müssen.

Ich bin auch sehr beunruhigt darüber, dass es sich in vielen Regionen für eine Vielfalt von
Printmedien nicht mehr lohnt, präsent zu sein. Es gibt in der Tat überall Monopole – ich beobachte das
in Deutschland genauso. Es gibt in den Regionen – und meine Kollegen aus dem Parlament sagen das
genauso wie ich das beobachte – nur noch eine einzige Zeitung sowie Werbeblätter, die verteilt
werden. Das ist alles. Diese eine Zeitung hat das Monopol und wenn sie Einfluss nimmt, wenn hier
journalistisch einseitig berichtet wird, dann haben die, die nicht im Fokus dieser Zeitung stehen, wenig
Chancen, dann geht es ungerecht zu.

Bei uns gibt es eine Bürgerinitiative, die in einer Stadt – in Flensburg, woher ich komme – eine eigene
Zeitung gemacht hat und sie regelmäßig vor der Wahl an jeden Haushalt verteilt. Sie hat alle anderen
Parteien in den Schatten gestellt, denn die Bürger konnten endlich einmal etwas anderes lesen. Sie
haben es begierig aufgenommen, dass dort die Dinge endlich aus einer anderen Perspektive betrachtet
wurden. Das war sehr erfrischend und eine große Lehre für alle etablierten Parteien, besonders
diejenigen, die denken, dass sie mit dieser monopolistischen Zeitung, die sonst die ganze Region
bedient, auskommen.

Hier ist schon etwas zu tun und ich freue mich sehr über dieses Beispiel von Schweden, wo der Staat
dafür sorgt, dass Vielfalt möglich ist und gefördert wird, auch auf regionaler Ebene, dort, wo die
Demokratie entsteht, wo man Demokratie lernt.

Herzlichen Dank für die guten Beispiele. Ich hoffe, dass unsere Regierungen diesen Bericht ernst
nehmen und sich an die Arbeit machen, damit wir dieses Thema auch in Zukunft weiter diskutieren
können.

Vielen Dank.

Drucksache 16/14080 – 82 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

VII Ausgewählte Reden

Mitteilung des Ministerkomitees

vorgetragen von Frank BELFRAGE, Staatsminister im schwedischen Außenministerium, in
Vertretung des Vorsitzes des Ministerkomitees

Herr Präsident, Herr Generalsekretär, meine Damen und Herren,

es ist eine Ehre für mich, hier in Straßburg zu sein und diese Rede vor Ihnen allen in dieser
Versammlung für den schwedischen Vorsitz im Ministerkomitee zu halten.

Als Vertreter des Vorsitzes finde ich es angemessen, meinen Bericht an Sie in den Rahmen der Werte
zu setzen, auf denen der Europarat vor fast 60 Jahren errichtet wurde: Demokratie, Menschenrechte
und Rechtsstaatlichkeit.

Der Sinn und Zweck des Europarates besteht darin – wie wir alle wissen – den zukünftigen Frieden
und Wohlstand in unserem Teil der Welt zu gewährleisten. Außenminister Carl Bildt erinnerte uns in
seiner Juni-Rede daran, dass Frieden niemals eine Selbstverständlichkeit ist.

Vor fast 20 Jahren hat Präsident Gorbatschow vor dieser Versammlung gesprochen und auf das
„gemeinsame europäische Haus“ Bezug genommen.

Die tragischen Ereignisse dieses Sommers in Georgien haben gezeigt, dass noch viel zu tun ist, um das
„gemeinsame europäische Haus“ zu bauen. Und sie haben auch gezeigt, wie richtig es ist, uns immer
wieder daran zu erinnern, dass Frieden keine Selbstverständlichkeit ist.

Der Konflikt innerhalb Georgiens und zwischen der Russischen Föderation und Georgien stellt eine
ernste Herausforderung an die internationale Gemeinschaft insgesamt dar, gefährdet den Frieden und
die Stabilität in Europa und ist folglich eine ernste Herausforderung für den Europarat und die Werte,
für die er eintritt.

Es gab Verletzungen der Satzung der Organisation sowie der Verpflichtungen und Zusicherungen, die
von zwei Mitgliedstaaten gegeben wurden.

Die Verpflichtung zur Lösung von Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln sowie andere bestimmte
Zusicherungen, die die Russische Föderation und Georgien bei ihrem Beitritt gegeben haben, wurden
ignoriert.

Die fundamentalen Grundsätze der Satzung im Hinblick auf Zusammenarbeit und der Achtung des
Völkerrechtes – insbesondere die Souveränität eines Staates, das Recht auf territoriale Integrität und
die Unverletzlichkeit der Staatsgrenzen – wurden durch militärische Handlungen verletzt.

Es ist die Ansicht des Vorsitzenden, dass die georgischen Handlungen auf ihrem Gebiet im Lichte der
georgischen Verpflichtungen nach den Gesichtspunkten Menschenrechte und internationales
Völkerrecht betrachtet werden müssen. Die von Georgien angewandten Methoden zur Kontrolle seines
Gebietes verursachen ernste Sorgen im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit seinen Verpflichtungen.

Jedoch können die von Georgien auf seinem Gebiet durchgeführten militärischen Handlungen niemals
als eine Aggression gegenüber der Russischen Föderation betrachtet werden, welche das Recht auf
Selbstverteidigung der Russischen Föderation auslösen würde. Es ist darüber hinaus klar, dass, weil
das Völkerrecht verletzt wird, wenn ein Staat militärische Gewalt zum Schutze seiner Bürger in einem

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 83 – Drucksache 16/14080

anderen Staat einsetzt, die großflächigen militärischen Handlungen der Russischen Föderation in
Georgien nicht als Selbstverteidigung gerechtfertigt werden können.

Auch ist der Schutz von Friedenstruppen keine solche Grundlage für die Anwendung von Gewalt nach
dem Völkerrecht. Der Einsatz von militärischer Gewalt durch Friedenstruppen und zur Unterstützung
von Friedenstruppen wird durch das Mandat und andere damit verbundene Regeln bestimmt. Die
großräumigen militärischen Handlungen der Russischen Föderation gegen Georgien können mit
diesen Begründungen nicht gerechtfertigt werden.

Das Ministerkomitee hat dem Konflikt in Georgien seine volle Aufmerksamkeit gewidmet. Der
Vorsitzende hat wie folgt zusammengefasst; ich zitiere: Der bewaffnete Konflikt zwischen der
Russischen Föderation und Georgien innerhalb von Georgien und seine Folgen für die Achtung der
Grundsätze und Normen des Europarates sind von oberster Sorge. Die Lage stellt eine ernste
Herausforderung für die Organisation und die Werte dar, für die sie eintritt. Sicherheit und
Entwicklung müssen auf einer friedlichen Lösung nationaler und internationaler Konflikte beruhen
sowie auf der Achtung der Souveränität und territorialen Integrität von Staaten. Weiterzumachen, als
wäre nichts passiert, ist keine Option für eine Organisation, deren Aufgabe darin besteht, die
Menschenrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit zu schützen.

Nach der Anerkennung von Abchasien und Südossetien durch die Russische Föderation gab der
Vorsitzende eine Erklärung ab, in der er diese Entscheidung verurteilte und unterstrich, dass sie die
Möglichkeit einer friedlichen Lösung des Konfliktes in Einklang mit den Grundsätzen des
Völkerrechtes ernsthaft in Gefahr brachte und offenkundig den fundamentalen Grundsätzen des
Europarates widersprach.

Dieser Ansatz und die von anderen Organen des Europarates eingeleiteten Schritte, insbesondere
durch die Parlamentarische Versammlung und den Menschenrechtskommissar, wurden im Bericht des
Vorsitzes anlässlich der außerordentlichen informellen Sitzung des Ministerkomitees im Einzelnen
dargelegt, die am 24. September in New York am Rande der Vollversammlung der Vereinten
Nationen mit 32 Ministern stattfand. Ich denke, der Bericht wurde zusammen mit der
Zusammenfassung der Sitzung des Vorsitzenden an Sie verteilt.

Kurzum, die Sitzung hat den Ernst des Konfliktes und der Folgen erneut bestätigt. Der Konflikt hat
einen Verlust an menschlichem Leben und ein großes Leid bei den Bevölkerungen verursacht,
einschließlich einer großen Zahl an Vertriebenen sowie mit Folgen für die demokratische Sicherheit in
der Region. Dies erfordert eine klare Antwort vom Ministerkomitee in Einklang mit dem Kernziel des
Europarates, nämlich der Bewahrung und Förderung von Menschenrechten, Demokratie und der
Rechtsstaatlichkeit. Die Zusammenfassung legt nahe, dass das Ministerkomitee die Verpflichtungen
und Zusicherungen der Russischen Föderation und Georgiens verstärkt beobachten sollte. Die
Ergebnisse sollten die Grundlage für die Entscheidung des Ministerkomitees über ein Tätigwerden
bilden, insbesondere im Hinblick auf Zusammenarbeit und Unterstützung mit dem Ziel der
Gewährleistung der Achtung der Grundsätze und Normen des Europarates. Die jeweilige
Zusammenarbeit zwischen dem Europarat und der Russischen Föderation und Georgien sollte
verstärkt werden, um die Umsetzung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu
stärken. Eine verstärkte Präsenz des Europarates in den zwei Ländern könnte notwendig sein. Dies
bedeutet eine Neuzuteilung von Mitteln. Die Sitzung unterstützte sechs Grundsätze zum dringenden
Schutz der Menschenrechte und der Sicherheit der Menschen, wie sie vom Kommissar in dem am 8.
September 2008 veröffentlichten Sonderbericht aufgeführt sind. Der Bericht legt einen besonderen
Fokus auf den Beitrag, den der Europarat bei der Umsetzung der Grundsätze leisten kann.

Der Vorsitz verfolgt die Dringlichkeitsdebatte Ihrer Versammlung über die Folgen des Krieges
zwischen Georgien und Russland in dieser Woche sehr genau. Der Beitrag der Versammlung
hinsichtlich der Sammlung von Informationen über die aktuelle Lage in dem Gebiet und zur
Erarbeitung von Vorschlägen für künftige Handlungen ist für das Ministerkomitee von großemWert.

Drucksache 16/14080 – 84 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Während der gesamten Krise hat der Vorsitz sehr enge Kontakte mit den anderen betroffenen
internationalen Organisationen, insbesondere den Vereinten Nationen, der Europäischen Union und
der OSZE gepflegt.

Am 15. September traf Außenminister Bildt mit dem amtierenden Vorsitzenden der OSZE, dem
Außenminister Finnlands, Alexander Stubb zu einem Treffen auf hoher Ebene zwischen den zwei
Organisationen zusammen und rief zu einer strikten Einhaltung der Waffenstillstandsvereinbarung mit
sechs Punkten auf, die von der französischen Ratspräsidentschaft der Europäischen Union
ausgehandelt worden war.

In Übereinstimmung mit dem Sechs-Punkte-Plan haben Minister Stubb und Minister Bildt festgestellt,
dass es grundlegend ist, dass die Truppen der Russischen Föderation auf die Positionen zurückkehren,
auf denen sie sich vor dem 7. August befunden haben. Auch erinnerten sie daran, dass sowohl
Russland, als auch Georgien als Mitgliedstaaten des Europarates und als an der OSZE beteiligte
Staaten an die Verpflichtungen und Zusicherungen für Menschenrechte gebunden sind, die unter allen
Umständen eingehalten werden müssen.

Herr Präsident, ich nehme an, dass Sie alle die schriftliche Mitteilung vom schwedischen Vorsitz
erhalten haben, die Ihnen Einzelheiten über den Fortschritt der Arbeit des Komitees in den letzten
Monaten übermittelt. Ich möchte einige Punkte herausgreifen, die für den schwedischen Vorsitz ganz
besonders wichtig sind.

Schweden arbeitet weiterhin an unserer Hauptpriorität der Umsetzung der Warschauer Entscheidung,
nämlich der Fokussierung auf Kernthemen – der Verwirklichung von Rechten für die Bürger Europas.

Der schwedische Vorsitz verfolgte seine Tätigkeiten zugunsten der Konsolidierung des Systems des
Europarates zum Schutze der Menschenrechte. Im Anschluss an das Kolloquium mit dem Titel
„Nationale Maßnahmen, um die langfristige Wirksamkeit des Systems der EMRK sicherzustellen”
vom 9. bis zum 10. Juni in Stockholm werden dem Ministerkomitee nächste Woche konkrete
Vorschläge vorgelegt.

Anstrengungen zur Umsetzung der Konvention auf nationaler Ebene sind überaus wichtig. Werden
Rechte auf nationaler Ebene gewährleistet, gibt es keinen Grund, sich mit der Bitte um Hilfe an
Straßburg zu wenden.

Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte sind unsere wichtigsten Instrumente, um dies zu erreichen. Das ist auch der Grund,
warum wir es für so wesentlich halten, dass Protokoll Nr. 14 ratifiziert wird, so dass wir mit den
erforderlichen Reformen voranschreiten können, um den Gerichtshof effizienter zu gestalten.

Die Verantwortung für die wirksame Funktionsweise des Systems der Konvention liegt bei den 47
Mitgliedstaaten des Europarates gemeinsam. Die Ratifizierung von Protokoll Nr. 14 durch die
Russische Föderation bleibt von oberster Bedeutung für den Schutz des Gerichtshofes vor einer
exzessiven Arbeitsbelastung und ich fordere die Russische Föderation erneut dringend auf, das
Protokoll zu ratifizieren.

Eine große Anzahl individueller Anträge in Verbindung mit dem Konflikt in Georgien ist beim
Gerichtshof eingegangen. Ebenso wurden dem Gerichtshof zwischenstaatliche Fälle vorgelegt. Dies
erfordert eine besondere Aufmerksamkeit und Ressourcen für viele Jahre, was den Reformbedarf
weiter erhöht.

Sollte die Umsetzung von Protokoll Nr. 14 in der Schwebe bleiben, glaube ich, dass die Länder, die
einen effizienten Gerichtshof sehen möchten und an seine Bedeutung glauben, sich vorwärts bewegen
und einen anderen Weg nach vorn suchen müssen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85 – Drucksache 16/14080

Verstärkte Zusammenarbeit zwischen internationalen Organisationen über Themen im Zusammenhang
mit Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit ist für den schwedischen Vorsitz von besonderer
Bedeutung. Die Prioritäten sind daher in der Zeit unseres Vorsitzes in die Richtung gegangen, Treffen
auf hoher Ebene mit der OSZE und der Europäischen Union abzuhalten.

Wie schon zuvor erwähnt wurde, fand ein Treffen auf hoher Ebene zwischen dem Europarat und der
OSZE am 15. September statt. Neben der Diskussion über Georgien und die von den Organisationen
ergriffenen Tätigkeiten, diskutieren sie auch über die Zusammenarbeit der zwei Organisationen und
auf Wahlen bezogene stehende Themen.

Am 20. Oktober findet ein Vierertreffen mit der Europäischen Union in Straßburg statt.

Eine Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen ist ebenso wichtig. Der Entwurf einer Resolution
über die Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und dem Europarat wurde von den
Ständigen Vertretern der Minister verabschiedet und an das Sekretariat der Vereinten Nationen im
Hinblick auf Prüfung durch die Generalversammlung in diesem Herbst übermittelt. Der schwedische
Vorsitz wird jede Anstrengung dafür unternehmen, dass eine Resolution durch Konsens verabschiedet
wird.

Ich möchte gern ein Thema ansprechen, das Ihnen und dem schwedischen Vorsitz gleichermaßen am
Herzen liegt. Es handelt sich darum, die Rechte für junge europäische Bürger wirklich werden zu
lassen, für diejenigen unter 18 Jahren, für die Kinder, die unsere gemeinsame Zukunft formen werden.

Eine Konferenz auf hoher Ebene mit dem Titel „Aufbau eines Europas von Kindern für Kinder:
Festlegung einer Strategie für 2009 - 2011” wurde im September in Stockholm als eine Veranstaltung
des Vorsitzes organisiert; eine künftige Strategie für Kinderrechte innerhalb des Europarates wurde
diskutiert.

Die Schlussfolgerungen dieser Konferenz zeigten drei Bereiche für Prioritäten für die Tätigkeit des
Europarates in den kommenden Jahren auf: Förderung des Zugangs für Kinder zur Justiz, Beseitigung
aller Formen von Gewalt an Kindern, Beteiligung von Kindern und ihr Einfluss in der Gesellschaft.

Auf der Grundlage der Schlussfolgerungen der Konferenz werden nun die Ständigen Vertreter eine
Strategie für 2009 - 2011 erarbeiten, und zwar im Hinblick auf die Verabschiedung dieser Strategie bei
der Übergabesitzung des Vorsitzes von Schweden an Spanien am 27. November.

Die Kampagne des Europarates gegen das Schlagen von Kindern („Raise your hand against
smacking") wurde auf der Konferenz ausführlich behandelt; dabei haben Ihre Majestät, Königin Silvia
und mehr als 20 Mitglieder von Regierungen unserer Mitgliedstaaten die Postkarten unterzeichnet, die
das Engagement des Europarates zur Beseitigung aller Formen der körperlichen Züchtigung von
Kindern symbolisieren.

Dies steht vollkommen im Einklang mit dem Aufruf der Versammlung, Europa zu einem Gebiet zu
machen, das frei von körperlicher Züchtigung ist. Es geht darum, die Rechte von Kindern auf dieselbe
Art und Weise zu verwirklichen, wie sie für Erwachsene verwirklicht werden.

Ebenso werden zwei andere Konferenzen vorbereitet, die der Vorsitz veranstalten wird. Zunächst eine
Konferenz zum Schutz und zur Förderung von Behinderten in Europa. Das Ziel ist die vollständige
Beteiligung, der Einbezug und die Verbesserung ihrer Autonomie, vom 29. – 30. Oktober in
Straßburg, die zusammen mit dem Nordischen Ministerrat organisiert wird. Zweitens eine Konferenz
zur systematischen Arbeit der Umsetzung von Menschenrechten mit dem Titel: „Die Rechte
funktionieren“ (Rights Work). Diese Konferenz findet Anfang November in Stockholm statt.

Drucksache 16/14080 – 86 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Der schwedische Vorsitz wird zusammen mit dem Vorsitz der Europäischen Union eine gemeinsame
Veranstaltung am 10. Oktober organisieren, um damit den Internationalen Tag gegen die Todesstrafe
hervorzuheben. Diese Sache ist uns – ebenso wie dem Europarat – überaus wichtig und aus diesem
Grund haben wir eine Anstrengung zur Hervorhebung dieses Tages in unserem Vorsitz unternommen.

Die Erwartungen der internationalen Gemeinschaft im Hinblick auf freie und demokratische
Parlamentswahlen in Weißrussland wurden leider nicht erfüllt. Der gestrige Bericht von der OSZE und
dem BDIMR [Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte] ist in dieser Hinsicht
ziemlich klar. Der schwedische Vorsitz fügt seine Stimme den Stimmen hinzu, die ernstlich bedauern,
dass die weißrussische Führung diese Möglichkeit zur Ergreifung weiterer Schritte hin zu größerer
Achtung der demokratischen Werte und der Menschenrechte nicht aufgenommen hat.

Die Wahlen in Weißrussland zeigen ganz klar den Bedarf an weiterer Unterstützung der
demokratischen Kräfte, der freien Medien und der Zivilgesellschaft im Land und dass die
internationale Gemeinschaft danach streben sollte, Engagement, Dialog und Kontakte mit
Weißrussland zu verstärken. In dieser Hinsicht hat der Europarat eine wichtige Rolle einzunehmen.
Auch müssen wir unsere Anstrengungen als Beitrag zu einer demokratischen Entwicklung in
Weißrussland weiterführen, damit seine Mitgliedschaft im Europarat erleichtert wird.

In diesem Sommer waren wir Zeugen einiger ernster Ereignisse in der Türkei. Der
Verfassungsgerichtshof in der Türkei untersuchte, ob die regierende AK Partei die Verfassung
gebrochen hat. Das Ergebnis der Entscheidung bestand darin, dass der Gerichtshof die regierende AK
Partei nicht verboten hat. Es ist wichtig, dass diese Entscheidung vom Europarat weiter verfolgt wird,
da ich glaube, dass die Entscheidung die Möglichkeit für weitere Reformen eröffnet; in dieser Hinsicht
erinnere ich auch an die von Minister Bildt an die türkischen Behörden ausgesprochene Einladung, das
Fachwissen des Europarates zu nutzen.

Die Wahlen in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zu Beginn dieses Sommers
wiesen beunruhigende Zeichen auf. Ernste Gewalttaten und Einschüchterung traten auf, obgleich die
Wahlen in technischer Hinsicht gut organisiert waren. Es ist wichtig, dass wir unsere Anstrengungen
bei der Unterstützung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien bei ihren demokratischen
Reformen und auf demWeg in die Europäische Union fortführen.

Am 15. Oktober werden Präsidentschaftswahlen in Aserbaidschan abgehalten. Die Wahl wird vom
Ministerkomitee genauestens beobachtet und wir hoffen, dass die Wahlen in Einklang mit
internationalen Normen durchgeführt werden. Die Wahlen werden zeigen, ob die Behörden bereit
sind, internationale Normen anzulegen, die freie und gleiche Wahlen ermöglichen.

Eine wichtige Frage in der nahen Zukunft ist für den Europarat insgesamt, aber insbesondere auch für
die Versammlung die Wahl eines neuen Generalsekretärs. Die Suche nach einem guten
Generalsekretär, der die Juncker-Kriterien erfüllt, ist wichtig. Um den Prozess anzustoßen, schickte
Minister Bildt im Juli einen Brief an seine Kollegen, in dem er sie bat, den Vorgang zur Suche nach
einem neuen Generalsekretär damit zu beginnen, geeignete Kandidaten in ihren jeweiligen Ländern zu
benennen.

Im Hinblick auf den Kosovo bleibt Schweden bei seiner Verpflichtung, einen beständigen und
friedlichen Übergang hin zu einem unabhängigen Staat unter internationaler Aufsicht zu
gewährleisten. Resolution Nr. 1244 findet immer noch Anwendung und die Umgestaltung der
internationalen zivilen Präsenz, die vom Generalsekretär der Vereinten Nationen initiiert wurde, ist
nun endlich in Gang gekommen. Ich kann die Position von Minister Bildt in dieser Sache in seiner
Juni-Rede an Sie nur erneut bestätigen – nämlich die wirkliche Begrüßung des Übergangs von der
UNMIK zum ICO [Internationales Zivilbüro] und zur EULEX [Europäische
Rechtsstaatlichkeitsmission] in allen Bereichen. Nicht alle Regierungen teilen diese Meinung, aber die

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 87 – Drucksache 16/14080

Mehrheit der Mitglieder dieses Rates teilt sie sehr wohl. In dieser Hinsicht möchte ich die Bedeutung
hervorheben, dass weitergeführte Tätigkeiten des Europarates sowie der OSZE ermöglicht werden.

Schließlich möchte ich die Notwendigkeit ansprechen, die Stärkung unserer Grundsätze von
Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten zu intensivieren. Eine Strategie zur Rechtsstaatlichkeit wird
zurzeit im Ministerkomitee diskutiert. Hoffentlich wird sie noch während des schwedischen Vorsitzes
angenommen. Die Arbeit an diesen Themen muss in enger Zusammenarbeit mit anderen
internationalen Akteuren wie den Vereinten Nationen, der EU und der OSZE stattfinden.
Rechtsstaatlichkeit war auf der Sitzung des Komitees im Mai mit dem Fokus auf Südosteuropa eine
thematische Kernfrage und ist immer noch eine Hauptsorge.

Als Mitglieder des Europarates müssen wir verantwortungsvoll handeln und die Möglichkeiten des
Europarates bewahren. Die Rolle der Parlamentarischen Versammlung stellt die Achse unserer
gemeinsamen Anstrengungen für die Aufrechterhaltung der demokratischen Werte in Europa dar.

Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Drucksache 16/14080 – 88 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

VIII Mitgliedsländer des Europarates (47)

Albanien

Andorra

Armenien

Aserbaidschan

Belgien

Bosnien und Herzegowina

Bulgarien

Dänemark

Deutschland

ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

Estland

Finnland

Frankreich

Georgien

Griechenland

Irland

Island

Italien

Kroatien

Lettland

Liechtenstein

Litauen

Luxemburg

Malta

Moldau

Monaco

Montenegro

Niederlande

Norwegen

Österreich

Polen

Portugal

Rumänien

Russland

San Marino

Schweden

Schweiz

Serbien

Slowakische Republik

Slowenien

Spanien

Tschechische Republik

Türkei

Ukraine

Ungarn

Vereinigtes Königreich

Zypern

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 89 – Drucksache 16/14080

Beobachterstatus in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates:

Israel, Kanada, Mexiko

Beobachterstatus beim Europarat: Heiliger Stuhl, USA, Japan

Der Sondergaststatus von Belarus wurde am 13. Januar 1997 ausgesetzt.

IX Funktionsträger der Parlamentarischen Versammlung des Europarates

Präsident Lluís Maria de Puig (Spanien – SOC)

Vizepräsidenten 20, darunter Joachim Hörster (Deutschland – EPP/CD)

Generalsekretär Mateo Sorinas (Spanien)

Politischer Ausschuss

Vorsitzender Göran Lindblad (Schweden – EPP/CD)

Stv. Vorsitzende David Wilshire (Vereinigtes Königreich – EDG)

Björn von Sydow (Schweden – SOC)

Kristiina Ojuland (Estland – ALDE)

Ausschuss für Recht und Menschenrechte

Vorsitzende Herta Däubler-Gmelin (Deutschland – SOC)

Stv. Vorsitzende Christos Pourgourides (Zypern – EPP/CD)

Pietro Marcenaro (Italien – SOC)

Nino Nakashidzé (Georgien – ALDE)

Ausschuss für Wirtschaft und Entwicklung

Vorsitzender Márton Braun (Ungarn – EPP/CD)

Stv. Vorsitzende Robert Walter (Vereinigtes Königreich – EDG)

Doris Barnett (Deutschland – SOC)

Antigoni Papadopoulos (Zypern – ALDE)

Ausschuss für Sozialordnung, Gesundheit und Familie

Vorsitzende Christine McCafferty (Vereinigtes Königreich – SOC)

Stv. Vorsitzende Denis Jacquat (Frankreich – EPP/CD)

Minodora Cliveti (Rumänien – SOC)

Drucksache 16/14080 – 90 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Bildung

Vorsitzende Anne Brasseur (Luxemburg – ALDE)

Stv. Vorsitzende Baroness Gloria Hooper (Vereinigtes Königreich – EDG)

Detlef Dzembritzki (Deutschland – SOC)

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Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und kommunale und regionale Angelegenheiten

Vorsitzender Alan Meale (Vereinigtes Königreich – SOC)

Stv. Vorsitzende Maria Manuela de Melo (Portugal – SOC)

Juha Korkeaoja (Finnland – ALDE)

Cezar Florin Preda (Rumänien – EPP/CD)

Ausschuss für Wanderbewegungen, Flüchtlings- und Bevölkerungsfragen

Vorsitzende Corien W.A. Jonker (Niederlande – EPP/CD)

Stv. Vorsitzende Doug Henderson (Vereinigtes Königreich – SOC)

Pedro Agramunt (Spanien – EPP/CD)

Alessandro Rossi (San Marino – UEL)

Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitäten

Vorsitzender John Greenway (Vereinigtes Königreich – EDG)

Stv. Vorsitzende Maria Postoico (Moldau – UEL)

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Aleksandër Biberaj (Albanien – EPP/CD)

Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern

Vorsitzender Steingrímur J. Sigfússon (Island – UEL)

Stv. Vorsitzende José Mendes Bota (Portugal – EPP/CD)

Ingrida Circene (Lettland – EPP/CD)

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 91 – Drucksache 16/14080

Ausschuss für die Einhaltung der von den Mitgliedstaaten des Europarates eingegangenen

Pflichten und Verpflichtungen (Monitoring-Ausschuss)

Vorsitzender Serhiy Holovaty (Ukraine – ALDE)

Stv. Vorsitzende György Frunda (Rumänien – EPP/CD)

Konstantin Kosachev (Russland – EDG)

Leonid Slutsky (Russland – SOC)

SOC Sozialistische Gruppe

EPP/CD Gruppe der Europäischen Volkspartei

EDG Gruppe der Europäischen Demokraten

ALDE Gruppe der Liberalen, Demokraten und Reformer

UEL Gruppe der Vereinigten Europäischen Linken

Inhaltsverzeichnis
I Teilnehmer
II Einführung
III Schwerpunkte der Beratungen
IV Beschlüsse auf der Grundlage von Vorlagen aus den Ausschüssen der ER PV
V Entschließungen und Empfehlungen
VI Debattenbeiträge deutscher Delegationsmitglieder
VII Ausgewählte Reden
VIII Mitgliedsländer des Europarates (47)
IX Funktionsträger der Parlamentarischen Versammlung des Europarates

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