BT-Drucksache 16/14065

zu dem Antrag der Abgeordneten Patrick Meinhardt, Uwe Barth, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/7733- Mehr Chancen durch bessere Bildung und Qualifizierung

Vom 17. September 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/14065
16. Wahlperiode 17. 09. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Patrick Meinhardt, Uwe Barth, Cornelia Pieper,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/7733 –

Mehr Chancen durch bessere Bildung und Qualifizierung

A. Problem

Die Ausgestaltung des Bildungssystems entscheidet maßgeblich darüber, ob und
wie weit die Wettbewerbsfähigkeit unserer Gesellschaft sowie die Zukunfts-
chancen der nachfolgenden Generationen gegeben sind. Die berufliche Bildung
spielt für die Sicherung des Fachkräftenachwuchses eine besonders herausra-
gende Rolle. Sie garantiert berufliche Qualifikation auf allerhöchstem Niveau.
Nicht zuletzt beruht der Erfolg der beruflichen Bildung auf der Verankerung in
der beruflichen Praxis. So gelingt es dem dualen System, Ausbildungsinhalte
auf dem neusten Stand der technischen Entwicklung zu halten. Die anstehenden
Herausforderungen, insbesondere mit Blick auf den Europäischen Wirtschafts-
raum, erfordern jedoch eine sachgerechte Anpassung der Strukturen. Das Sys-
tem der beruflichen Bildung ist daher reformbedürftig, um dauerhaft funktions-
fähig bleiben zu können. Die Reformbemühungen der letzten Jahre werden für
unzureichend gehalten.

B. Lösung

Die Antragsteller fordern grundsätzliche Reformen, um das duale System zu-
kunftsfest zu machen und dessen Errungenschaften für die kommenden Genera-
tionen zu wahren.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern, Kommu-
nen und Bildungsträgern – im Rahmen ihrer Zuständigkeiten – das duale System
mit einem Bündel von Maßnahmen nachhaltig zu reformieren.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP
C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/14065 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/7733 abzulehnen.

Berlin, den 5. März 2008

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ulla Burchardt
Vorsitzende

Uwe Schummer
Berichterstatter

Dr. Ernst Dieter Rossmann
Berichterstatter

Patrick Meinhardt
Berichterstatter

Cornelia Hirsch
Berichterstatterin

Priska Hinz (Herborn)
Berichterstatterin

beruflichen Bildung bilden, die Berufsorientierung sehr werben, dass berufliche Abschlüsse und erworbenes be-

viel stärker betont wird;

● die Förderangebote für Schulabgänger, die sich in sog.
Übergangssystemen (z. B. Berufsvorbereitungsjahr; be-
rufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen) befinden, zu

rufliches Wissen künftig noch stärker auf die im Rahmen
des Studiums zu erbringenden Leistungen angerechnet
werden;

● bei der Fortschreibung des Hochschulpakts 2020 den
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/14065

Bericht der Abgeordneten Uwe Schummer, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Patrick
Meinhardt, Cornelia Hirsch und Priska Hinz (Herborn)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/7733 in seiner 137. Sitzung am 18. Januar 2008 beraten
und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung zur Beratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Fraktion der FDP erklärt, derzeit absolvierten 60 Prozent
eines Jahrganges in Deutschland eine betriebliche Ausbil-
dung. Insgesamt befänden sich rund 1,6 Millionen junge
Menschen im System der dualen Bildung. Besonders das
deutsche Handwerk habe sich in den letzten Jahren als wich-
tige Stütze der beruflichen Bildung erwiesen: Trotz wirt-
schaftlich schwerer Zeiten und des Abbaus von insgesamt
10 000 Arbeitsplätzen in den Jahren 2006 und 2007 seien in
den beiden Jahren fast 10 Prozent mehr Ausbildungsplätze
geschaffen worden.

Das System der beruflichen Bildung müsse jedoch dringend
reformiert werden, um dauerhaft funktionsfähig bleiben zu
können. Die anstehenden Herausforderungen, insbesondere
mit Blick auf den Europäischen Wirtschaftsraum, erforder-
ten eine sachgerechte Anpassung der Strukturen. Die Re-
formbemühungen der letzten Jahre seien unzureichend ge-
wesen. Es bedürfe grundsätzlicher Reformen, um das duale
System endlich zukunftsfest zu machen und dessen Errun-
genschaften für die kommenden Generationen zu wahren.

Die Bundesregierung soll daher aufgefordert werden,

● gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und Bildungs-
trägern Maßnahmen zur Stärkung der Ausbildung sowie
einer systematischen und qualifizierten Weiterbildung
von Erzieherinnen und Erziehern zu treffen;

● zu analysieren, weswegen die derzeitig existierenden An-
gebote der Fort- und Weiterbildung seitens der Erziehe-
rinnen und Erzieher nur zögerlich wahrgenommen wer-
den und in einem zweiten Schritt die Hemmschwellen
und Barrieren zu beseitigen;

● sich dafür einzusetzen, dass die Länder die Umsetzung
der jeweiligen Bildungs- und Qualitätsprogramme für die
Kindertagesstätten und Kindergärten sicherstellen;

● im Rahmen der Bildungsforschung die Effektivität der
Maßnahmen zur Förderung der Berufsfähigkeit von
Schülerinnen und Schülern zu untersuchen, evaluieren
und die Ergebnisse darzustellen;

● sich dafür einzusetzen, dass insbesondere an den Schu-
len, die traditionell den Brückenschlag zum System der

● vom geplanten „Ausbildungsbonus“ abzusehen und statt-
dessen durch eine verbesserte Ausrichtung der Einstiegs-
qualifizierung Jugendlicher (EQJ) die Chancen der Alt-
bewerber auf einen echten beruflichen Ausbildungsplatz
zu verbessern;

● mit einer Exzellenzinitiative „Berufsbildung“ einen Bei-
trag zur Verbesserung der öffentlichen Wahrnehmung der
beruflichen Bildung zu leisten;

● den Erwerb von beruflichen Abschlüssen durch breitban-
dige flexible Ausbildungsberufe zu unterstützen;

● die Beibehaltung des Berufsprinzips zu gewährleisten.
Auch nach Einführung breitbandiger flexibler Ausbil-
dungsberufe muss die Berufsausbildung die Basis für ein
erfolgreiches Berufsleben legen und zugleich der Start-
schuss für das lebenslange Lernen in der Arbeitswelt
sein;

● dafür Sorge zu tragen, dass am Ende jeder Ausbildung
eine anerkannte öffentlich-rechtliche Abschlussprüfung
steht;

● den Erhalt der dualen Berufausbildung zu garantieren.
Auch in der Zukunft muss die betriebs- und damit auf-
tragsorientierte Qualifizierung durch die Organisation
der Berufsausbildung im dualen System gesichert sein,
d. h. eine vernetzte Ausbildung im Verbund zwischen Be-
trieben, Berufsschule und überbetrieblichem Bildungs-
zentrum muss Bestand haben;

● die überbetrieblichen Bildungszentren in ihrer Arbeit zu
unterstützen, da die überbetriebliche Ausbildung unver-
zichtbar ist, um Aus- und Fortbildungsinhalte zu vermit-
teln, die einzelbetrieblich von kleinen, oftmals speziali-
sierten Unternehmen nicht abgedeckt werden können;

● die Förderung der beruflichen Weiterbildung zu inten-
sivieren. Es sind wirksame Förderinstrumente zu ent-
wickeln, die eine berufsbegleitende Weiterbildung in
„kleinen Portionen“ ermöglichen. Auch die berufsbilden-
den Fortbildungsabschlüsse müssen aufgewertet werden;

● die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen und
Bildungsteilbereichen dringend zu erhöhen. In diesem
Sinne ist die Verzahnung von Aus-, Weiter- und Hoch-
schulbildung zu unterstützen. Bildungssackgassen darf es
nicht länger geben;

● dafür Sorge zu tragen, dass Personen mit abgeschlossener
Berufsausbildung verstärkt darauf aufmerksam gemacht
werden, dass bundesweit Möglichkeiten zur Aufnahme
eines Studiums ohne die Voraussetzung der allgemeinen
Hochschulreife existieren;

● gegenüber Ländern und Hochschulen verstärkt dafür zu
reformieren und an die Bedürfnisse der Ausbildungsbe-
triebe anzupassen;

Aufbau zusätzlicher Studienplatzkapazitäten zu forcie-
ren;

Drucksache 16/14065 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

● sich für eine leistungsgerechte Einordnung der Fortbil-
dungsabschlüsse im europäischen Vergleich einzusetzen.

III. Beratungsverlauf und -ergebnis im federführenden
Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat die Vorlage in seiner 54. Sitzung zu-
sammen mit der Unterrichtung durch die Bundesregierung
„Aufstieg durch Bildung – Qualifizierungsinitiative der
Bundesregierung“ am 5. März 2008 beraten und empfiehlt:

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/7733 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP.

Von Seiten der Fraktion der CDU/CSU wird ausgeführt,
dass die Qualifizierungsinitiative Kompetenzen und Ideen
zu einem Gesamtkonzept bündele. Es handle sich hierbei um
eine konzentrierte Aktion von Bund, Ländern und Sozial-
partnern. In einer föderalen Struktur begriffen sich die
Akteure als voneinander lernende Systeme. Dabei müssten
die sinnvollen, guten Argumente und Projekte von Bund,
Ländern und Sozialpartnern zusammengeführt werden.

Die Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung sei unter-
stützungswert und trage zu einer besseren Berufsorientie-
rung bei. Man brauche eine gute Breitenbildung, um eine
hervorragende Spitze zu haben. Die Übergänge vom Kinder-
garten in die Schule, von der Schule in die Ausbildung und
von der Ausbildung zum lebenslangen Lernen müssten ver-
bessert werden. Man brauche neue Anreize für die Weiter-
bildung. Eine durch die dargelegten Ansätze verbesserte
Berufsorientierung sei sehr wichtig. Die zur Verfügung ge-
stellten Mittel würden im Vorfeld richtig konzentriert.

Zu der betrieblichen Berufsorientierung während der Schul-
phase müsse ein Gutscheinsystem ausbildungsbegleitender
Hilfen hinzukommen, das beispielsweise bereits bei der Be-
werbung eine Sprachförderung vermitteln könne. So würden
auch potentielle Ausbildungsbetriebe sehen, dass sie mit sol-
chen zusätzlichen Aufgaben nicht alleine gelassen würden.

Der Antrag der FDP-Fraktion enthalte zwar gute, jedoch kei-
ne neuen Ansätze. Richtig sei, dass das Berufsprinzip durch
breitbandige, flexible Ausbildungsberufe gestärkt werden
müsse. Die Zersplitterung von Berufsbildern müsse ange-
gangen werden. Das Kammermodell, bei dem eine qualifi-
zierte Stufenausbildung mit Zwischenabschlüssen geschaf-
fen werde, sei dafür ein richtiger Ansatzpunkt. Es müsse ein
Konsensprinzip für die Berufsbilder gefunden werden, damit
das Berufsprinzip mit einer inneren Flexibilität weiter ge-
stärkt werde.

Der Ausbildungsbonus sei ein gutes pädagogisches System,
da es ausbildungswillige Betriebe belohne. Zudem stelle es
eine notwendige und sinnvolle Ergänzung mit Hinblick auf
die Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ) dar. Aller-
dings müssten für den Bonus klare Kriterien gelten und er sei
zu befristen. Ferner solle man überlegen, ob bei besonderem
Betreuungs- und Förderbedarf eine Öffnung für außerbe-
triebliche Werkstätten sinnvoll sei.

Der Normenkontrollrat habe die mit dem Ausbildungsbonus
verbundenen Bürokratiekosten kritisiert. Wenn man anhand

bildungskapazität auf einen Betrieb verrechne, dann entstehe
eine Kostenbelastung von 32,20 Euro bei einem Stunden-
lohn von 30,20 Euro. Das seien 0,0644 Prozent Bürokratie-
kosten für ein Unternehmen. Demnach handle es sich um ein
sehr effizientes und gutes Modell.

Mehr Kriterien und Kontrolle bedeuteten auch mehr Büro-
kratie. Man wolle ein einfaches, überschaubares System. Da-
bei spiele die Koordination mit den Länderprogrammen eine
wichtige Rolle. Es gebe in 12 Bundesländern auch Bundes-
systeme, die erfolgreich seien. Die Menschen, die eine Aus-
bildung suchten, bräuchten eine Lösung, keine Ideologie.
Deshalb sei die Qualifizierungsinitiative die richtige Ant-
wort.

Von Seiten der Fraktion der SPD wird klargestellt, dass die
einzelnen erläuterten Aspekte der Qualifizierungsoffensive
nochmals gesondert für sich aufgerufen und debattiert wer-
den müssten. Zusätzlich zum bevorstehenden Bildungsgipfel
müsse es eine ständige Qualifizierungs- und Bildungskonfe-
renz geben. Weiterbildung sei ein durchgängiges Thema, das
institutionell abgesichert im Sinne einer Jahrzehntaufgabe
behandelt werden müsse.

1998 habe es den Versuch gegeben, ein Bündnis für Arbeit
bzw. Qualifizierung zu etablieren. Bis jetzt ließe sich keine
institutionelle Einbeziehung der Sozialpartner feststellen.
Man rege an, in der gegenwärtigen Debatte über ein Bündnis
für Qualifizierung nachzudenken.

In Deutschland müsse die Weiterbildungsqualifizierungs-
mentalität geweckt werden. Es müsse das allgemeine Be-
wusstsein entstehen, dass durch entsprechende Bildung ein
sozialer Aufstieg möglich sei. Dazu bedürfe es jedoch einer
strukturellen Veränderung im Arbeitsmarkt, da derzeit auch
immer mehr gebildete und qualifizierte Menschen im Nied-
riglohnsektor arbeiteten. Bildungsanstrengungen und Be-
rufsabschlüsse müssten sich in entsprechender Arbeit, Be-
zahlung, Absicherung und Aufstiegs- bzw. Durchstiegs-
möglichkeiten niederschlagen. Sei dies nicht der Fall, könne
es zu einem Mentalitätsbruch kommen. Dies zu verhindern
sei die Aufgabe eines entsprechenden, branchenübergreifen-
den Bündnisses für Arbeit und Qualifizierung und spezi-
fisch zu organisierender Branchendialoge.

Es müsse einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung und Qua-
lifizierung geben, sowie darauf, aus einer beruflichen Quali-
fizierung heraus in die Hochschulausbildung einzusteigen.
Gleichzeitig sollte es einen Anspruch auf soziale Unterstüt-
zung für derartige Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaß-
nahmen für alle Altersgruppen geben.

Die SPD-Fraktion begrüße die Aufwertung des Aufstiegs-
fortbildungsförderungsgesetzes mit entsprechenden Rechts-
ansprüchen im Rahmen der Qualifizierungsinitiative.

Von Seiten der Fraktion der FDP wird vorab bemerkt, der
Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung fehle es an
einem roten Faden. Die Umsetzung der Maßnahmen für das
Ziel der Halbierung der Schulabbrecher liege im Endeffekt
bei den Ländern. So gesehen könne man nicht von einer
nationalen Qualifizierungsinitiative sprechen. Man müsse
sich erst einmal darauf konzentrieren, was der Bund inner-
halb seiner Kompetenzen tatsächlich bewegen könne.
einer betrieblichen Modellrechnung die entsprechende Be-
antragung und die Bescheinigungen für die zusätzliche Aus-

Was die Weiterbildung anbelange, so bezweifle man die Ef-
fizienz des geplanten Internetportals für Erzieherinnen und

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/14065

Erzieher. Initiativen zur Weiterbildung müssten wohl über-
legt und an der richtigen Stelle eingesetzt werden.

Die Weiterbildungsprämie von 154 Euro, die eine größere
Mobilisierung für die Weiterbildung in Deutschland errei-
chen solle, sei zu unklar geregelt. Es sei nicht ersichtlich,
welchen Umfang die Weiterbildungsmaßnahme habe und in
welcher Art sie erfolgen müsse. Vorzuziehen sei das Modell
der Weiterbildungsschecks in Nordrhein-Westfalen, das un-
mittelbar und insbesondere zur Förderung von Arbeitneh-
mern aus kleineren und mittleren Unternehmen eingesetzt
werde. Mit diesem Ansatz könne die Weiterbildungsdebatte
für die Bundesrepublik Deutschland viel dynamischer und
offensiver vorangetrieben werden.

Auch das Konzept der Berufseinstiegsbegleitung entspringe
einem Projekt, das die nordrhein-westfälische Landesregie-
rung auf den Weg gebracht habe. Das Gleiche gelte für die
Praxisklassen, wozu es bereits ein Projekt der baden-
württembergischen Landesregierung im Bereich der Haupt-
schulen gebe. Es sei zu bemängeln, dass die Bundesregie-
rung bei den erläuterten Maßnahmen nicht darauf hinweise,
in welchen Ländern diese bereits erfolgreich liefen.

Die FDP-Fraktion begrüße die Stärkung von Schülerinnen
und Schülern mit Lernschwächen in der beruflichen Orien-
tierungsphase über überbetriebliche Berufsbildungsstätten.
Dieser zentral wichtige Ansatz müsse stärker untermauert
werden. Allerdings sei die Förderung im Bereich der überbe-
trieblichen Ausbildungsstätten innerhalb der letzten Jahre
von 67 Mio. Euro auf 29 Mio. Euro reduziert worden.

Was den sogenannten Ausbildungsbonus anbelange, so halte
man das Konzept der Bundesregierung nicht für zielführend.
Während das erfolgreiche ursprüngliche Programm in Ba-
den-Württemberg den Bonus nur für Jugendliche ohne
Schulabschluss bzw. aus der Sonder- oder Hauptschule vor-
gesehen habe, würden im Rahmen der Qualifizierungsoffen-
sive auch Realschüler erfasst. Für diese reiche bereits aus,
dass sie entweder in Deutsch oder in Mathematik die Note
Vier hätten, um als schlechte Schüler abgestempelt zu wer-
den. Darüber hinaus werde der Arbeitsagentur vor Ort ein
Ermessensspielraum eingeräumt. Somit fehle es der Vorlage
letztendlich an klaren Vorgaben, wie ein Altbewerber zu de-
finieren sei. Das freiwillige technische Jahr halte die FDP-
Fraktion für Unsinn.

Insgesamt liefen viele der erläuterten Maßnahmen der Qua-
lifizierungsinitiative parallel nebeneinander her, ohne ziel-
orientiert miteinander vernetzt zu sein. Daher lehne die FDP-
Fraktion die nationale Qualifizierungsoffensive ab.

Von Seiten der Fraktion DIE LINKE. wird bemängelt, dass
im Rahmen der Qualifizierungsinitiative lediglich bereits be-
stehende Projekte zusammengefasst und Absichtserklärun-
gen erläutert worden seien. Es fehle an grundlegenden Ände-
rungen und wesentlichen Impulsen in den einzelnen Bil-
dungsbereichen.

Insbesondere in den drei Bereichen „Weiterbildung“, „Hoch-
schulzugang“ und „Ausbildung“ habe man weitergehende
Schritte von Seiten der Bundesregierung erwartet. Es sei ein
Weiterbildungsgesetz nötig, das bundesweit klare Regelun-
gen und Rechtsansprüche für die Weiterbildung normiere. Es
fehle der Qualifizierungsinitiative an zufriedenstellenden

einer Initiative für den Hochschulpakt II. Die Fraktion
DIE LINKE. interessiere weiterhin, inwieweit die Bundes-
regierung das Thema „Studiengebühren und ihre Auswir-
kungen“ im Blick habe. Zum Ausbildungsbereich verweise
man auf eine Initiative „Recht auf Ausbildung ins Grund-
gesetz“, die zum Ziel habe, Jugendlichen einen Rechts-
anspruch auf Ausbildung zu garantieren. Ferner stelle sich
die Frage, warum sich die Bundesregierung im Rahmen der
Qualifizierungsinitiative mit dieser Initiative in keinster
Weise befasse.

Was den Ausbildungsbonus anbelange, so sei von 100 000
Altbewerbern und Altbewerberinnen die Rede gewesen, de-
nen bis 2010 ein Ausbildungsplatz bereitgestellt werden sol-
le. Im Entwurf für den neuesten Berufbildungsbericht werde
jedoch von 385 000 Altbewerberinnen und Altbewerbern
ausgegangen. Man frage sich, wie die Bundesregierung an-
gesichts dessen eine ausgeglichene Ausbildungsbilanz errei-
chen wolle.

Von Seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
wird bestätigt, dass der wesentliche Inhalt der Qualifizie-
rungsinitiative bereits in Form von Beschlüssen und Verkün-
dungen sowie laufenden Projekten und Maßnahmen exis-
tiere. Die Initiative enthalte wenige neue Ansätze. Es fehle
an einem roten Faden, einer Strategie, um die Durchlässig-
keit und den Aufstieg durch Bildung zu gewährleisten. Eine
nationale Qualifizierungsstrategie sei sicherlich notwendig,
jedoch seien die Überlegungen der Bundesregierung unzu-
reichend.

Ein Modellversuch mit Praxisklassen sei unnötig, da es sol-
che Praxisklassen in den Ländern bereits gebe. Die Erfahrun-
gen damit seien gut und im Hinblick auf die Abschlussfähig-
keit von Hauptschülerinnen und Hauptschülern seien
Erfolge verzeichnet worden. Jedoch stelle sich bei einer Aus-
weitung des Projektes das Problem, dass es an teilnahme-
fähigen und -willigen Unternehmen fehle. Es sei sinnvoller,
sich mit diesem Problem zu befassen, anstatt einen neuen
Modellversuch zu starten.

Das Thema „Sonderschüler“ würde in der Qualifizierungs-
initiative völlig fehlen. Es müsse geklärt werden, wie dieser
Schülergruppe ebenfalls ein Bildungsaufstieg ermöglicht
werden könne.

Das Aufstiegstipendium werde von der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN begrüßt. Weiterhin ungeregelt blieben der
allgemeine Zugang zur akademischen Bildung von Berufstä-
tigen und das Erwachsenen-BAföG. Die Weiterbildungsprä-
mie sei als Weiterbildungsunterstützung nicht ausreichend.

Das Professorinnenprogramm sei für die Frauenförderung
im akademischen Bereich bereits bekannt und ebenfalls
nicht ausreichend. Es sei zu spät, jungen Frauen realistische
Berufsbilder im MINT-Bereich zu vermitteln, da das Inte-
resse für einen bestimmten Berufsweg bereits vor der Puber-
tät geweckt werden müsse.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehne den Antrag
der Fraktion der FDP ab, da es nicht um leistungsgerechte,
sondern kompetenzgerechte Einordnung der Fortbildungs-
abschlüsse gehen müsse. Die im Antrag enthaltenen Ansätze
gingen in die falsche Richtung.

Von Seiten der Bundesregierung erfolgt zunächst eine Un-

Maßnahmen zur Erweiterung des Hochschulzuganges, wie
beispielsweise die Einführung eines Schüler-BAföG oder

terrichtung zum Thema „Aufstieg durch Bildung – Quali-
fizierungsinitiative der Bundesregierung“ (Drucksache

Drucksache 16/14065 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

16/7750). Es wird ausgeführt, dass der Ausgangspunkt für
die von der Bundesregierung am 9. Januar 2008 beschlosse-
nen Qualifizierungsinitiative drei große Problemkreise ge-
wesen seien.

Der erste Problemkreis betreffe spezielle Qualifikationsdefi-
zite junger Menschen. 15 Prozent der jungen Menschen im
Alter zwischen 20 und 29 Jahren hätten keinen Berufsab-
schluss. Acht Prozent verließen die Schule ohne einen Ab-
schluss.

Ein zweiter Problemkreis betreffe den beginnenden regiona-
len Fachkräftemangel. Laut einer Studie des Bundesministe-
riums für Wirtschaft und Technologie habe sich in diesem
Zusammenhang bereits ein Wertschöpfungsverlust von
8,5 Mrd. Euro ergeben, was im Hinblick auf fehlende Fach-
kräfte ca. 0,8 Prozent des Bruttoinlandsproduktes ausmache.

Der dritte Problemkreis beziehe sich auf die demographische
Entwicklung. In den nächsten Jahrzehnten werde Deutsch-
land zu einer alternden Erwerbsgesellschaft mit einem stei-
genden Durchschnittsalter der Belegschaften werden.

Nach Auffassung der Bundesregierung sei ein Aufbruch im
Bereich „Bildung und Qualifizierung“ sowohl in der Breite
als auch in der Spitze nötig. Dafür wolle man allen jungen
Menschen die Chance auf eine gute Ausbildung geben und
Kindern aus bildungsfernen Haushalten einen besseren Zu-
gang zu höherer Bildung ermöglichen. Dabei müsse die
Situation der Migranten besonders beachtet werden. Zudem
wolle man die Chancen für Frauen deutlich verbessern.

Mit der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung wür-
den drei zentrale Ziele verfolgt:

Jungen Menschen solle, unabhängig von ihrer sozialen Her-
kunft, eine chancenreiche Lebensperspektive durch Bildung
ermöglicht werden. Dies erfordere neue Wege der Ausbil-
dung und Qualifizierung.

Des Weiteren wolle man den Gedanken „gesellschaftlicher
Aufstieg durch Bildung“ als eine Kernphilosophie verwirk-
lichen. Dies setze voraus, dass Barrieren an den Schnittstel-
len des Bildungssystems abgebaut würden.

Ferner solle der Bereich „Weiterbildung“ – insbesondere die
berufliche Weiterbildung – konsequent ausgebaut werden.

Die Bundesregierung könne diese Reformanstrengungen
nicht alleine unternehmen, deshalb trügen auch die Länder
eine besondere Verantwortung. Bund und Länder hätten ver-
einbart, in den nächsten Monaten über gemeinsame Aktivi-
täten und Initiativen zu beraten, die dann im Herbst 2008 bei
einem Qualifizierungsgipfel der Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefs der Länder verabschiedet werden sollten.
Hierzu habe die Kultusministerkonferenz (KMK) gemein-
sam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) eine Arbeitsgruppe auf Amtschefebene eingesetzt.

Der erste Schwerpunkt der Qualifizierungsinitiative betreffe
das Thema „frühkindliche Bildung“. In diesem Bereich lä-
gen die wesentlichen Kompetenzen bei den Ländern, den
Kommunen und den übrigen Trägern der entsprechenden
Einrichtungen. Zur Sicherstellung der Betreuungsangebote
für Null- bis Dreijährige brauche man Kapazitäten für
80 000 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher. Darüber hin-
aus werde die Bundesregierung gemeinsam mit dem Bun-
desfamilienministerium eine Qualifizierungsinitiative für

lifizierung von Erzieherinnen und Erziehern zum Einsatz
kämen. Für dieses Projekt stelle das BMBF jährlich 3 Mio.
Euro zur Verfügung.

Das zweite wichtige Themenfeld befasse sich mit der Verrin-
gerung der Zahl der Schulabbrecher und der Verbesserung
des Zuganges zur Berufsausbildung. Im Jahre 2006 hätten
76 000 junge Menschen die Schule – insbesondere die Haupt-
schule – ohne einen Schulabschluss verlassen. Diese Zahl
wolle man in den nächsten fünf Jahren halbieren. Dazu hät-
ten die Länder bereits eine Reihe von Aktivitäten gestartet.

Der Beitrag des Bundes werde sich in vier Aktivitäten wider-
spiegeln:

Für Schüler mit besonderer Lernschwäche solle eine soge-
nannte berufliche Orientierungsphase ermöglicht werden.
Damit wolle man insbesondere Hauptschüler erreichen, bei
denen die Gefahr bestehe, dass sie die Hauptschule ohne Ab-
schluss verlassen würden. Dabei werde man auf das flächen-
deckende Netz der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten
zurückgreifen, das durch seine Ausstattung und die Wirt-
schaftsnähe geeignet sei, Einblicke in das Arbeitsleben zu
gewähren. Es sei vorgesehen, dass bei einer im Durchschnitt
zweiwöchigen Orientierungsphase Informationen über min-
destens drei Ausbildungsberufe gegeben würden. Dabei
werde ein Zeitraum von 80 Stunden pro Schülerin oder
Schüler eingeplant. Des Weiteren werde eine Art Check-up
über den Leistungsstand der Schüler und ihre Kompetenzen
gemacht. Am Ende der Maßnahme solle jeder Teilnehmer
ein Zertifikat erhalten, das sich auf dessen Neigungen, Eig-
nungen, den aktuellen Stand der Ausbildungsreife und ggf.
vorhandene handwerkliche Fähigkeiten beziehe. Auf diese
Weise wolle man die Beteiligten aus dem Ausbildungsbe-
reich der Wirtschaft dazu ermuntern, bei günstigen Progno-
sen Ausbildungsverträge in Aussicht zu stellen.

Ein weiterer wichtiger Ansatz sei die modellhafte Erprobung
eines Konzeptes „Schulunterricht und Berufspraxis“ in soge-
nannten Praxisklassen über die Bundesagentur für Arbeit.
Auch hier seien Orientierungsphasen für Schüler ohne
Schulabschluss oder ohne die für die Ausbildung erforder-
lichen Voraussetzungen vorgesehen. Es seien Modellver-
suche geplant, bei denen die Bundesagentur für Arbeit nur
zusätzliche Anstrengungen finanzieren werde, wenn Länder
und Kommunen ihrerseits über eine Kofinanzierung und
eine Tragung wesentlicher Elemente dieser Programme
ihren Beitrag leisteten. Diese Maßnahme werde bis Ende des
Jahres 2010 befristet, und es solle ermöglicht werden, dass
sich Dritte, wie zum Beispiel die Träger der Grundsicherung
für Arbeitsuchende, beteiligen könnten.

Ein weiteres Projekt zur Reduzierung der Zahl der Schul-
abbrecher werde das vom Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend gestartete Programm „Schul-
verweigerung – Die 2. Chance“ sein. Dieses Programm ziele
insbesondere auf die Reintegrierung der Gruppe der
sogenannten harten Schulverweigerer ab. Dabei gehe es um
Jugendliche, die auf Grund ihrer individuellen Lebenssitua-
tion und ihres oft problematischen Umfeldes Probleme mit
geordneten Tagesabläufen hätten. Bei diesem Programm
seien rund ein Viertel der jungen Menschen solche mit
Migrationshintergrund.

Eine vierte Maßnahme zur Ermöglichung des Einstiegs in

Kinderbetreuung starten, bei der unter anderem ein Internet-
portal und weitere Maßnahmen zur Weiterbildung und Qua-

eine Berufausbildung für Jugendliche mit Qualifikationsde-
fiziten sei der Einsatz von hauptberuflichen Berufseinstiegs-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/14065

begleitern und ehrenamtlichen Ausbildungspaten. Das Bun-
deskabinett habe am 20. Februar im Rahmen des Gesetzes
zur Verbesserung der Ausbildungschancen von förderungs-
bedürftigen jungen Menschen die Übernahme von Maß-
nahmekosten für Träger der Berufeinstiegsbegleitung für
Jugendliche beschlossen. Ziel sei, dass etwa 1 000 Berufs-
einstiegsbegleiter jährlich durchschnittlich jeweils 20 junge
Menschen begleiteten.

Der dritte Schwerpunkt betreffe die Situation der Altbewer-
ber. Die Bundesregierung habe ein Programm aufgelegt, mit
dem bis zum Jahr 2010 100 000 zusätzliche Ausbildungs-
plätze für Altbewerber geschaffen werden sollten. Hierzu
werde ein Ausbildungsbonus für Betriebe eingeführt, die mit
besonders förderungsbedürftigen Altbewerbern Ausbil-
dungsverträge abschlössen. Der Förderzeitraum für dieses
Altbewerberprogramm sei für die Zeit vom 1. Juli 2008 bis
zum 31. Dezember 2010 angelegt.

Die gesetzliche Regelung werde bei der Frage, wer als förde-
rungsbedürftiger Altbewerber gelte, zwischen zwei Fällen
unterscheiden:

Bei Altbewerbern, die höchstens einen mittleren Schul-
abschluss mit ausreichender oder schlechterer Note in den
Fächern Deutsch und Mathematik hätten und lernbeeinträch-
tigte, sozial benachteiligte Jugendliche seien, werde der Bo-
nus als Regelleistung bezahlt. Es werde in diesen Fällen ein
gesetzlicher Anspruch auf die Leistung bestehen. Zusätzli-
che Voraussetzung sei, dass die Jugendlichen bereits im Vor-
jahr oder früher die allgemeinbildenden Schulen verlassen
und sich in dieser Zeit erfolglos um einen Ausbildungsplatz
bemüht hätten.

Bei Altbewerbern, die diese restriktiven Anforderungen an
die unterdurchschnittlichen Leistungen nicht erfüllten, kön-
ne der Ausbildungsbonus als eine Ermessensleistung ge-
währt werden. Es werde in diesen Fällen jedoch kein Rechts-
anspruch auf diesen bestehen.

Die Zusätzlichkeit des Ausbildungsbonusses werde dadurch
ermittelt, dass man sich am Durchschnitt der Ausbildungs-
verhältnisse der letzten drei Jahre orientiere. Der Bonus sei
dreifach gestaffelt und erreiche maximal 6 000 Euro. Er wer-
de zu 30 Prozent nach der Probezeit und zu 70 Prozent nach
Ablauf der hälftigen Ausbildungszeit gezahlt. Die Regelung
sei zunächst bis zum Jahr 2010 befristet. Man habe die Er-
wartung, dass so der Rückstand im Bereich der Altbewerber
aus der konjunkturellen Schwäche der vergangenen Jahre
abgebaut und mit dem konventionellen Instrumentarium in
den Folgejahren eine ausgeglichene Ausbildungsplatzbilanz
erreicht werden könne.

Der vierte Schwerpunkt betreffe den Themenkomplex „Auf-
stieg durch Bildung“. Barrieren an den Schnittstellen des
Bildungssystems müssten abgebaut und erfolgreiche Model-
le zum Aufstieg aus dem beruflichen in das akademische Bil-
dungssystem möglich werden. Hierzu würden noch in die-
sem Jahr die ersten Aufstiegsstipendien für erfolgreiche
Absolventen des beruflichen Bildungssystems eingeführt.
Diese Förderung orientiere sich zwar am BAföG, stelle aber
ein nichtrückzahlungspflichtiges Stipendium in Form einer
monatlichen Pauschale von 650 Euro dar. Man wolle bereits
im Herbst die Auswahl der ersten geförderten Personen star-
ten, um im kommenden Wintersemester insgesamt 1 000 Sti-

Ausschreibung für das anzuwendende Auswahlverfahren
zügig vorbereitet.

Fünftes wichtiges Thema sei der Aufstieg durch Bildung und
die Durchlässigkeit der Bildungswege. Für Bachelorabsol-
venten, die berufstätig seien und in einer späteren Phase ein
Masterstudium machen wollten, stelle sich die Frage der
Organisation und Finanzierung dessen. Hier gebe es Bedarf
für attraktive Konzepte, die man durch einen Wettbewerb
„Wissenschaftliche Weiterbildung“, der im kommenden Jahr
gestartet werde, fördern wolle. Dieser Wettbewerb werde
insbesondere das berufsbegleitende Studium zum Beispiel in
der Form dualer Studiengänge oder ähnliche Angebote zum
Kern haben. Es sei vorgesehen, im Oktober zu einer Bund-
Länder-Vereinbarung zu kommen, um noch vor Jahresende
eine Ausschreibung für einen Wettbewerb um die besten
Konzepte in diesem Bereich durchführen zu können.

Sechster Schwerpunkt sei das Thema „Freiwilliges tech-
nisches Jahr“. Ziel sei, mehr junge Menschen für ein Stu-
dium der Natur- oder Ingenieurwissenschaften zu gewinnen
und die Studienabbrecherquote in diesen Studiengängen zu
reduzieren. Analysen zeigten, dass auch eine Berufsorientie-
rung im akademischen Bereich zur Vermeidung von hohen
Studienabbrecherquoten beitrage. Deshalb solle jungen
Menschen, die noch zögerten, einen MINT-Studiengang zu
wählen, die Möglichkeit der Absolvierung eines mehrmona-
tigen Berufsorientierungspraktikums eingeräumt werden.
Dies solle unter dem Namen „Freiwilliges technisches Jahr“
laufen.

Das Thema „Weiterbildung“ sei ebenfalls ein zentraler Punkt
der Qualifizierungsinitiative. Die Bundesregierung strebe
eine Weiterbildungsallianz mit den Ländern, den Kommu-
nen und den Sozialpartnern an, die im Rahmen der Vorberei-
tung für den Qualifizierungsgipfel im Oktober gebildet wer-
den solle. Ziel sei, bis zum Jahr 2015 die Weiterbildungsbe-
teiligungsquote von derzeit 43 Prozent auf 50 Prozent zu
steigern. Ein wesentliches Instrument sei in diesem Zusam-
menhang zum Beispiel die Bildungsprämie. Die Bildungs-
prämie solle im April im Bundeskabinett im Rahmen eines
Gesetzentwurfs zur Novellierung des Vermögensbildungs-
gesetzes behandelt werden. Man habe zum Ziel, die Bil-
dungsprämie, die mit der ergänzenden Weiterbildungsprä-
mie von 154 Euro verbunden sein werde, zum 1. Januar 2009
einzuführen.

Neben den erläuterten sechs Themenschwerpunkten be-
inhalte die Qualifizierungsinitiative noch eine große Zahl
weiterer Punkte, die auf dem Weg zum Qualifizierungsgipfel
im Oktober angegangen würden.

Auf die zu der Unterrichtung gestellten Fragen antwortet die
Bundesregierung, dass lediglich einige Schwerpunktthemen
der Qualifizierungsinitiative exemplarisch vorgeführt wor-
den seien. Gerade im Bereich „Weiterbildung“ seien mehr
Aktivitäten geplant, als mit der Weiterbildungsprämie so-
eben dargestellt. Umfassendere Berichte zu diesem Thema
würden in Kürze folgen.

Die Qualifizierungsinitiative stelle eine Bündelung der Akti-
vitäten der Bundesregierung dar. Man wolle mit den Ländern
und anderen Beteiligten im Bildungsbereich eine gemeinsa-
me Strategie angehen. Vor diesem Hintergrund sei es nicht
möglich, zu differenzieren, welche der dafür erforderlichen
pendiatinnen und Stipendiaten zu fördern. Die dazu erforder-
lichen Förderrichtlinien würden derzeit erarbeitet und die

Finanzmittel zusätzlich bereitgestellt würden. Da für die
Qualifizierungsinitiative der Auftrag im August 2007 vor

schiedliche qualifikatorische Voraussetzungen bei den Erzie-
herinnen und Erziehern. Im Einvernehmen mit den Ländern
werde dies im Zuge der Vorbereitung für den Qualifizie-
rungsgipfel ein Schwerpunktthema sein. Das BMBF habe in
seinem Haushalt 3 Mio. Euro für die Bereitstellung von In-
frastruktur vorgesehen, jedoch werde der Beitrag des Bundes
insgesamt weit darüber hinausgehen. Die dazu erforderli-
chen Konzepte müssten erst mit den anderen beteiligten
Häusern abgestimmt werden.

Was die Praxisklassen angehe, so weise die Bundesregierung
darauf hin, dass die von der Bundesagentur für Arbeit geför-
derten Maßnahmen an zeitlich begrenzte Pilotprojekte ge-
bunden seien. Das Angebot des Bundes solle zusätzlich zu
den bereits in den Ländern erfolgreich angelaufenen Maß-
nahmen mit Praxisklassen eine Berufsorientierung ermög-
lichen. Hierfür habe der Bund zusätzliche 15 Mio. Euro vor-
gesehen.

Die Fraktion der FDP habe gefragt, inwieweit die Weiterbil-
dungsprämie in Höhe von 154 Euro einen signifikanten Bei-
trag leisten könne. Die Weiterbildungsprämie werde sich
nicht an Arbeitnehmer in höheren Einkommenssegmenten
richten, da diese Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich von
Werbungskosten steuerlich geltend machen könnten. Die
Weiterbildungsprämie richte sich in erster Linie an Arbeit-
nehmer mit niedrigem oder mittlerem Einkommen, da man
diese, im Hinblick auf Weiterbildungsverhalten deutlich un-
terdurchschnittlich repräsentierte Gruppe, stärker für Weiter-
bildungsmaßnahmen gewinnen wolle. In Verbindung mit
dem Einbau in das Vermögensbildungsgesetz würde zwi-
schen 70 und 80 Prozent der unmittelbaren Maßnahme-
kosten erreicht werden können. Im Hinblick auf den Finan-
zierungsteil ziele die Weiterbildungsstrategie auf eine ange-
messene Verteilung der Finanzierungslasten zwischen der
Wirtschaft, dem Beitrag des Einzelnen und den staatlichen
Beiträgen ab.

Die SPD-Fraktion habe unter Verweis auf den Beschäfti-
gungspakt gefragt, wie das Thema „Weiterbildung“ systema-

werde, dank eines erweiterten Kreises der Förderberechtig-
ten, einen zusätzlichen Weg der Finanzierung für Weiterbil-
dungsgeschehen im beruflichen Feld ermöglichen. Daher
stelle sich derzeit nicht die Frage nach einem Bundesweiter-
bildungsgesetz.

Die Qualifizierungsinitiative verdeutliche, dass die Bundes-
regierung bereit sei, sich an der Umgestaltung der bisherigen
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen zu einer
Serviceagentur finanziell zu beteiligen. Wenn mit dem Len-
kungsausschuss der KMK im Rahmen des Qualifizierungs-
gipfels im Herbst eine erfolgreiche Lösung erreicht werde,
sei der Bund bereit, finanzielle Mittel für die Umwandlung
in eine Serviceagentur für die Universitäten zuzuschießen.
Das setze jedoch eine hohe Beteiligungsbereitschaft der
Hochschulen voraus.

Die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesinstitut für
berufliche Bildung lieferten auf Grund unterschiedlicher
Definitionen Altbewerberzahlen, die zwischen 300 000 und
knapp 400 000 schwankten. Die sinnvolle Zahl von 100 000
Altbewerbern ergebe sich aus den erläuterten Kriterien für
Altbewerber, die sich an den Noten in den Fächern Deutsch
und Mathematik orientierten.

Was die Frage nach den Berufsbildern anbelange, so wolle
man mehrere Ausbildungsberufe in Berufsgruppen bündeln,
so dass für fünf oder sechs Ausbildungsberufe im ersten Teil
der Berufsausbildung Ausbildungsabschnitte gemeinsam ab-
solviert werden könnten. Vor dem Hintergrund des steten
Wandels der Berufsbilder sei dieser Ansatz eine gute Start-
voraussetzung, um im Laufe des Arbeitslebens auf verwandte
oder benachbarte Ausbildungsberufe umsteigen zu können.

Es sei nach dem Prozesscharakter des Qualifizierungsgipfels
gefragt worden. Es sei geplant, einen Folgeprozess in Gang
zu bringen, der dem Prozess ähnele, der mit dem Integra-
tionsgipfel bei der Bundeskanzlerin ausgelöst worden sei.
Zusammen mit den Ländern wolle man bereits in der Vorbe-
reitungsphase des Gipfels im Oktober erreichen, dass eine
Reihe von zusätzlichen Maßnahmen angestoßen werde.

Berlin, den 5. März 2008

Uwe Schummer
Berichterstatter

Dr. Ernst Dieter Rossmann
Berichterstatter

Patrick Meinhardt
Berichterstatter

Cornelia Hirsch
Berichterstatterin

Priska Hinz (Herborn)
Berichterstatterin
Drucksache 16/14065 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

dem Abschluss der Haushaltsberatung für das Jahr 2008 er-
teilt worden sei, sei die Einbeziehung wesentlicher Elemente
der Qualifizierungsinitiative in den Haushalt bereits erfolgt.
Zusätzliche Maßnahmen, wie die von den Koalitionsfraktio-
nen geplante Novellierung zum Aufstiegsfortbildungsförde-
rungsgesetz würden im Laufe der künftigen Haushaltsbera-
tungen berücksichtigt. Eine Gesamtdarstellung des zusätz-
lichen Finanzeffekts sei daher nicht möglich.

Neben der breiten Vielfalt der Kompetenzverteilungen im
Bereich der frühkindlichen Bildung gebe es sehr unter-

tisch angegangen werden könne. Es sei eine Allianz für
Weiterbildung vorgesehen, bei denen neben den Ländern
auch die Sozialpartner einbezogen würden. Die Vorbereitun-
gen dazu begännen im Sommer, damit die Allianz im Zuge
des Qualifizierungsgipfels im Herbst starten könne. Neben
attraktiven Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten
im Finanzierungsbereich werde man im Rahmen der Allianz
für Weiterbildung mit den Beteiligten schauen, welche wei-
teren Maßnahmen erforderlich seien.

Die geplante Novelle im Bereich der Aufstiegsfortbildung

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