BT-Drucksache 16/13933

Stand der Umsetzung des Zivilschutzänderungsgesetzes und des Ausstattungskonzeptes

Vom 24. August 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13933
16. Wahlperiode 24. 08. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Wolfgang Neskovic, Ulla Jelpke,
Jan Korte, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Stand der Umsetzung des Zivilschutzänderungsgesetzes
und des Ausstattungskonzeptes

Am 9. April 2009 ist das Zivilschutzgesetzänderungsgesetz vom 2. April 2009
in Kraft getreten (BGBl. I S. 693). Mit dem Gesetz zur Änderung des Zivil-
schutzgesetzes werden strukturelle Konsequenzen aus der von Bund und Län-
dern gemeinsam verabredeten „Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in
Deutschland“ (Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -sena-
toren der Länder vom 5. und 6. Juni 2002) gezogen und eine einfachgesetzliche
Grundlage für die Katastrophenhilfe des Bundes geschaffen.

Der Bund konzentriert sich künftig auf die Vorhaltung von Spezialfähigkeiten
und nicht – wie bisher – auf den flächendeckenden Grundschutz. Er wird den
Ländern im Rahmen der ergänzenden Ausstattung künftig ausschließlich solche
Ausstattungsgegenstände zur Verfügung stellen, die dieser Aufgabe entsprechen.

Mit Innenministerkonferenz-Umlaufbeschluss vom 27. Juli 2007 hatten sich
Bund und Länder auf die Eckpunkte des neuen Ausstattungskonzeptes geeinigt
und den Bund beauftragt, mit der Umsetzung zu beginnen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie ist der Stand der Umsetzung des neuen Ausstattungskonzeptes des Bun-
des?

2. Bis wann soll das neue Konzept des Bundes vollständig umgesetzt sein?

3. Wie wird die Bundesregierung mit den nicht mehr konzeptkonformen Aus-
rüstungsgegenständen umgehen?

Berlin, den 24. August 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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