BT-Drucksache 16/13742

zu dem Antrag der Abgeordneten Horst Meierhofer, Gudrun Kopp, Michael Kauch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/11751- Rechtliche Grundlagen für die Einführung von CCS-Technologien unverzüglich schaffen

Vom 2. Juli 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13742
16. Wahlperiode 02. 07. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Horst Meierhofer, Gudrun Kopp, Michael Kauch,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/11751 –

Rechtliche Grundlagen für die Einführung von CCS-Technologien unverzüglich
schaffen

A. Problem

Die Antragsteller weisen der CCS-Technologie eine Schlüsselstellung für den
Klimaschutz zu. Aufgrund der weiterhin bestehenden Notwendigkeit der Kohle-
verstromung und der Möglichkeit, die CCS-Technologie perspektivisch auch als
CO2-Senke nutzbar zu machen, sollen auch vor dem Hintergrund volatiler Öl-
und Gasmärkte die rechtlichen Grundlagen für Forschung, Bau und Betrieb von
CCS-Anlagen geschaffen werden.

Die Bundesregierung wird insbesondere aufgefordert,

● ein Gesetz zur Schaffung der rechtlichen Grundlagen zur Einführung der
CCS-Technologie vorzulegen, das u. a. für die Planfeststellungsverfahren
eine landesübergreifende Behörde vorsieht, eine Trennung zwischen Ober-
flächeneigentum und Eigentum der Speicherstätte vornimmt und hinsichtlich
der technischen Details den jeweiligen Stand der Technik zum Maßstab
macht sowie die Haftung der Betreiber aus deren Vermögen ohne eine Ver-
sicherungspflicht vorsieht,

● die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die im europäischen Energie-
und Klimapaket bereitgestellten Mittel genutzt werden können und möglichst
eine vollständige Umsetzung der europäischen CCS-Richtlinie anzustreben,

● eine zentrale Transportinfrastruktur zwischen den CO2-Emissionsquellen
und den Lagerstätten gegenüber Punkt-zu-Punkt-Verbindungen zwischen
Kraftwerk und Lagerstätte zu präferieren sowie

● Nichtindustrieländern den Zugang zur CCS-Technologie zu ermöglichen, in-

dem sie in das CDM-Programm aufgenommen werden.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP

Drucksache 16/13742 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13742

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/11751 abzulehnen.

Berlin, den 1. Juli 2009

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Petra Bierwirth
Vorsitzende

Ulrich Petzold
Berichterstatter

Marco Bülow
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Eva Bulling-Schröter
Berichterstatterin

Bärbel Höhn
Berichterstatterin

ner darum, ob die deutsche Industrie und die deutsche For-
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-

schung an einer weltweiten Entwicklung teilnehmen
könnten und ob man sich an der Entwicklung von Sicher-
heitsstandards beteiligen könne. Dass es sich lohne, an dieser
Entwicklung teilzunehmen, zeige das Helmholtz-Zentrum in
Drucksache 16/13742 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ulrich Petzold, Marco Bülow, Michael Kauch, Eva
Bulling-Schröter und Bärbel Höhn

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 16/11751 wurde in der 219. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 6. Mai 2009 zur feder-
führenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an den
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Antragsteller weisen der CCS-Technologie eine Schlüs-
selstellung für den Klimaschutz zu. Aufgrund der weiterhin
bestehenden Notwendigkeit der Kohleverstromung und der
Möglichkeit, die CCS-Technologie perspektivisch auch als
CO2-Senke nutzbar zu machen, sollen auch vor dem Hinter-
grund volatiler Öl- und Gasmärkte die rechtlichen Grund-
lagen für Forschung, Bau und Betrieb von CCS-Anlagen ge-
schaffen werden.

Die Bundesregierung wird insbesondere aufgefordert,

● ein Gesetz zur Schaffung der rechtlichen Grundlagen zur
Einführung der CCS-Technologie vorzulegen, das u. a.
für die Planfeststellungsverfahren eine landesübergrei-
fende Behörde vorsieht, eine Trennung zwischen Ober-
flächeneigentum und Eigentum der Speicherstätte vor-
nimmt und hinsichtlich der technischen Details den
jeweiligen Stand der Technik zum Maßstab macht sowie
die Haftung der Betreiber aus deren Vermögen ohne eine
Versicherungspflicht vorsieht,

● die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die im euro-
päischen Energie- und Klimapaket bereitgestellten Mittel
genutzt werden können und möglichst eine vollständige
Umsetzung der europäischen CCS-Richtlinie anzustre-
ben,

● eine zentrale Transportinfrastruktur zwischen den CO2-
Emissionsquellen und den Lagerstätten gegenüber Punkt-
zu-Punkt-Verbindungen zwischen Kraftwerk und Lager-
stätte zu präferieren sowie

● Nichtindustrieländern den Zugang zur CCS-Technologie
zu ermöglichen, indem sie in das CDM-Programm aufge-
nommen werden.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP empfohlen, den Antrag auf Drucksache
16/11751 abzulehnen.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, dass es ein ambitio-
niertes Ziel gewesen sei, die CCS-Richtlinie vom Februar
2009 in deutsches Recht umzusetzen. Man bewege sich zu-
dem auf einem völlig neuen Rechtsgebiet. Es hätten sich
zwei bestehende Rechtsordnungen angeboten, nach denen
man die neue Rechtsmaterie hätte regeln können. Für das
Abfallrecht hätte gesprochen, dass ein Stoff auf Dauer aus
dem natürlichen Kreislauf herausgezogen und möglichst
schadlos abgelagert werden solle. Eine Regelungsmöglich-
keit bestehe auch über das Bergrecht, das in Jahrhunderten
gewachsen sei und sich mit dem Untergrund befasse, in dem
die Einlagerung erfolgen solle. Es sei entschieden worden,
sich überwiegend an das Abfallrecht anzulehnen. Es sei be-
kannt, dass die Fraktion der CDU/CSU dies stets kritisch be-
wertet habe. Es sei zudem über die Festlegung des federfüh-
renden Ressorts diskutiert worden. Unbestritten sei die
Kompetenz des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit (BMU) für das Abfallrecht.
Mit dem Bergrecht sei man dort jedoch nicht so intensiv be-
fasst wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Techno-
logie. Letztlich sei der sehr weit gediehene Gesetzentwurf
der Bundesregierung zum CCS-Gesetz an der Frage geschei-
tert, ob man die Materie dem Bergrecht zuordnen solle. In
den Schlussverhandlungen habe man sich über Eigentums-
fragen der Grundeigentümer an Lagerstätten, Zugangsrechte
und speziell um Nutzungskonkurrenzen mit anderen Boden-
schätzen wie der Geothermie nicht verständigen können.
Diese Fragen seien in dem über Jahrhunderte gewachsenen
Bergrecht klar geregelt. Das Gesetzesvorhaben sei aber auch
am unsensiblen Vorgehen eines Unternehmens im Norden
Deutschlands gescheitert. Wie dieses mit den Bürgern umge-
gangen sei, hätte berechtigterweise zu großer Kritik geführt,
auch wenn man sich an den rechtlichen Vorgaben orientiert
habe. So sei das Niveau der Diskussion Emotionen ausgelie-
fert worden und man habe nicht mehr beachtet, dass es sich
bei den vorgesehenen Speichermengen im Rahmen der Er-
probungsvorhaben um Minimalmengen gehandelt hätte.
Deswegen erinnere man an die Ausführungen von Prof. Dr.
Dr. h. c. Reinhard F. J. Hüttl (Helmholtz-Zentrum Potsdam),
der in der Anhörung ausgeführt habe, dass am Standort
Ketzin auf einer Fläche von 2,5 × 2,5 km von dem im Boden
enthaltenen Torf auf natürliche Weise mehr CO2 an die At-
mosphäre abgegeben würde als dort überhaupt initiiert wer-
de. Letztlich sei es im Gesetzentwurf nur um diese Erpro-
bungsprojekte gegangen, da vorgesehen war, dass 2015 eine
Novellierung aufgrund neuester Erkenntnisse erfolgen müs-
se. Man solle nun jedoch die Chance, sich an den 12 Erpro-
bungsprojekten zu beteiligen, nicht verstreichen lassen. In
diesen Projekten gehe es um die von der EU finanzierte Er-
forschung und Erprobung von CCS-Projekten. Es gehe fer-
heit hat den Antrag auf Drucksache 16/11751 in seiner
94. Sitzung am 1. Juli 2009 beraten.

Jülich. Anders als oft von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN behauptet, die CCS auch mit der Begründung

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/13742

eines zu hohen Energieaufwandes ablehne, sei es dort ge-
lungen, durch die Membrantechnologie, die aus dem
Labormaßstab in den Erprobungsmaßstab übergehe, den
Wirkungsgradverlust von 10 Prozent bis 12 Prozent auf
5 Prozent bis 6 Prozent herabzusetzen. Man könne daran
auch sehen, dass der Bericht des Büros für Technikfolgen-
abschätzung nicht mehr auf dem neuesten Stand sei. Dieses
rechne mit der Einführung der Technologie erst in 20 bis
30 Jahren. In den nächsten Wochen würden zwischen den
Ländern, in denen CCS-Lagerstätten geplant seien, Gesprä-
che geführt. Es müsse geprüft werden, was nach den bisher
geltenden Rechtsmaßstäben möglich sei. Aus dem Scheitern
des Gesetzgebungsvorhabens müsse man lernen, dass man
stärker auf die Belange der Bevölkerung achten müsse. Der
Gesetzentwurf sei insgesamt nicht schlecht gewesen, müsse
an verschiedenen Stellen aber korrigiert werden.

Die Fraktion der SPD verwies darauf, dass man sich in den
Verhandlungen über den Gesetzentwurf für Transparenz und
klare Regelungen bei Enteignungen eingesetzt habe. Diese
seien von der Fraktion der CDU/CSU klar und eindeutig ab-
gelehnt worden. Man habe verhindern wollen, dass der
Widerstand gegen CCS so groß werde, dass das Projekt
scheitere. Man habe versucht, auch für andere in der öffent-
lichen Diskussion wichtige Fragen wie die Deckungsvorsor-
ge Lösungen zu finden. Vieles an CCS könne man kritisch
bewerten, man dürfe aber die Chancen nicht übersehen.
Nach dem Scheitern der Verhandlungen habe man versucht,
den Gesetzentwurf auf ein Demonstrationsgesetz zu reduzie-
ren, um einen Einstieg in die Technologie zu gewährleisten.
Auch das habe die Fraktion der CDU/CSU abgelehnt. Es sei
falsch, das Scheitern des Gesetzes zu begrüßen. Es sei zu
befürchten, dass es unter einer anderen Koalition zu einem
Gesetz komme, das hinter den jetzigen Entwurf zurückfalle.

Die Fraktion der FDP führte aus, dass das CCS-Gesetz, das
eigentlich zur Debatte gestanden hätte, ein wichtiger Schritt
für den Klimaschutz in Deutschland und international gewe-
sen wäre. Es sei der Bundesregierung hier ein weiteres Mal
nicht gelungen, sich zu verständigen. Die Verantwortung
hierfür liege bei der Fraktion der CDU/CSU, die nicht bereit
gewesen sei, sich gegen Widerstände im eigenen Lager aus
Schleswig-Holstein durchzusetzen. Im Bundesrat hätte das
Gesetz selbst bei Nein-Stimmen aus Schleswig-Holstein
eine Mehrheit gefunden. Man müsse sich fragen, ob es eine
verantwortliche Energiepolitik sei, wenn man aus populis-
tischen Gründen ein Gesetz nicht mehr vor der Wahl durch-
setze, obwohl bereits ein Kompromiss ausgehandelt worden
sei. Nun verliere man mindestens ein Jahr, was deutsche Un-
ternehmen darin beeinträchtigen könne, sich an den Modell-
projekten, die auf europäischer Ebene vereinbart worden sei-
en, zu beteiligen. Der nächste Deutsche Bundestag müsse
deshalb unverzüglich eine Entscheidung treffen. Die Frak-
tion der FDP halte die CCS-Technologie für unabdingbar,
um im globalen Maßstab Klimaschutz entsprechend der vor-
genommen Ziele zu erreichen. Stärker als bisher müsse man
sich auch der Frage der Beschleunigung des Pipelinebaus
widmen und stärker darauf achten, Ängste der Bevölkerung
abzubauen.

Die Fraktion DIE LINKE. führte aus, dass es ein Erfolg
von Bürgerinnen und Bürgern sei, dass das Gesetz nicht ver-

ten man künftigen Generationen aufbürde. Es sei trotzdem
befremdlich, wenn große Parteien nur dann ihre Positionen
ändern würden, wenn der Druck zu stark werde. Vor dem
Hintergrund, dass das CCS-Gesetz in der nächsten Legisla-
turperiode wieder diskutiert würde, erinnere man an die Aus-
führungen des Sachverständigenrats für Umweltfragen. Die-
ser habe davor gewarnt, ein umfangreiches Gesetz überstürzt
durch das Parlament zu bringen. Worauf die Fraktion der
CDU/CSU die Annahme stütze, dass CCS vor 2020 zur Ver-
fügung stehe, sei unklar. Man diskutiere auch über Kosten.
Der Strompreis werde sich nach jetzigen Annahmen verdop-
peln. Die Erprobung sollten heute trotzdem die Steuerzahle-
rinnen und Steuerzahler bezahlen. Man sei diesbezüglich
sehr erstaunt über die Fraktion der FDP, die ansonsten immer
gegen Subventionen eintrete. Auch die Frage der Langzeit-
sicherheit sei nicht abschließend geklärt. Es werde wenig
über die Verantwortung gesprochen, die man künftigen Ge-
nerationen aufbürde. Es drohe auch die Gefahr der Zurück-
drängung der regenerativen Energien, weil die Energiekon-
zerne weiterhin auf Großtechnologie setzen würden. Die
Fraktion DIE LINKE. halte eine Konzentration auf neue
Grundlastkraftwerke für falsch. Man brauche dezentrale und
regenerative Energien. Eine Verdrängung von Geothermie
und Druckluftspeichern sei zu verhindern. Es sei besser, die
Mittel, die in CCS fließen sollten, in regenerative Energien
zu investieren.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, dass
sie es begrüße, dass das geplante Gesetz in dieser Wahl-
periode nicht verabschiedet werde. Die Gründe für das
Scheitern seien aber problematisch. Es sei der Ministerpräsi-
dent von Schleswig-Holstein gewesen, der das Vorhaben zu-
nächst unterstützt habe, weil die Abgaben seinen Haushalt
entlastet hätten. Dann sei deutlich geworden, dass die Bürger
der Technologie kritisch gegenüberstünden und er habe sich
gegen den Gesetzentwurf gewandt. So sei man dem Druck
der Wählerstimmen gefolgt und habe das falsche politische
Signal ausgesandt, dass die Politik sich nur aufgrund von
Widerstand bewegen lasse. Das Büro für Technikfolgenab-
schätzung habe deutlich gesagt, dass bezüglich der CCS-
Technologie viele offene Fragen existierten. Auch in der An-
hörung habe der Sachverständigenrat für Umweltfragen aus-
geführt, dass es besser sei, zunächst ein Forschungsgesetz
auf den Weg zu bringen. Eine Nachrüstung der bestehenden
Kohlekraftwerke werde es nicht geben. Wenn die Technik
zur Verfügung stehe, werde es in Deutschland keinen Neu-
bau von Kohlekraftwerken mehr geben. Für andere Staaten
bzw. für Stahlunternehmen oder Biomasseanlagen sei CCS
jedoch eine Option. Es seien auch schwere Fehler gemacht
worden. Aus technischen Gründen sei verständlich, dass
man das Braunkohlekraftwerk in Hürth ausgewählt habe.
Die Pilotanlage liege aber 750 km vom Lager entfernt. Es sei
klar, dass man damit den Widerstand maximiert habe. Die
RWE AG, die die Anlage betreiben wollte, verlange 1 Mrd.
Euro an Zuschüssen dafür. Man müsse fragen, warum die
Konzerne, die Milliardengewinne zu Lasten der Verbraucher
erzielten, die Investitionskosten nicht allein tragen könnten.
Insgesamt sei die CCS-Technologie in Deutschland sehr weit
fortgeschritten und eine Verzögerung um ein Jahr werde
nicht dazu führen, dass in Deutschland nichts gefördert
werde. Hier dürfe man sich nicht dem Druck der großen
abschiedet werden könne. Bürgerinitiativen hätten auf die
Gefahren verwiesen und den Medien berichtet, welche Las-

Energiekonzerne beugen und auf ein qualitativ akzeptables
Gesetz verzichten. Der Antrag der Fraktion der FDP sei viel

Drucksache 16/13742 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

zu technikfreundlich und bedenke nicht die Auswirkungen.
Er berücksichtige nicht die Sorgen der Menschen.

Die Bundesregierung wies darauf hin, dass renommierte
Klimaforscher das Scheitern des Gesetzes als katastrophal
bezeichnet hätten. Man habe die Befürchtung, dass bei ver-
änderten Mehrheitsverhältnissen ein neuer Gesetzentwurf
hinter den gefundenen Kompromiss zurückfalle und gegen-

über den Energiekonzernen zu große Zugeständnisse ge-
macht würden.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP, dem Deut-
schen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache
16/11751 abzulehnen.

Berlin, den 1. Juli 2009

Ulrich Petzold
Berichterstatter

Marco Bülow
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Eva Bulling-Schröter
Berichterstatterin

Bärbel Höhn
Berichterstatterin

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