BT-Drucksache 16/13714

Energiepolitik der Bundesregierung - Bilanz und Versäumnisse

Vom 1. Juli 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13714
16. Wahlperiode 01. 07. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gudrun Kopp, Michael Kauch, Horst Meierhofer, Dr. Karl
Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst,
Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Otto Fricke, Dr. Edmund
Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan,
Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut
Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald
Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt
Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper,
Gisela Piltz, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig
Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker
Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der
Fraktion der FDP

Energiepolitik der Bundesregierung – Bilanz und Versäumnisse

Die Energieversorgung in Deutschland befindet sich in einer Phase des Um-
bruchs. In den nächsten beiden Jahrzehnten werden eine Vielzahl von Groß-
kraftwerken ihre vorgesehene Betriebsdauer erreicht haben und sind durch neue
Anlagen zu ersetzen. Gleichzeitig erfordern Klimaschutz und Energiever-
sorgungssicherheit den Ausbau erneuerbarer Energien sowie den Bau hoch-
effizienter Kohle- und Gaskraftwerke. Erheblicher Ersatz- und Neubaubedarf
besteht auch in der Leitungsinfrastruktur. Auch hier sind für die Nutzung der
Offshore-Windenergie wichtige Leitungsprojekte vielfach in Verzug. Daher ist
die Energie- und Klimapolitik der Bundesregierung daraufhin zu untersuchen,
ob sie die richtigen Weichenstellungen getroffen hat, um die Energieversorgung
der Zukunft versorgungssicher, klimafreundlich und bezahlbar zu machen.

In der Stromversorgung der Zukunft wird sich die Erzeugungsstruktur der
Stromversorgung anders als in der durch Großkraftwerke geprägten Vergangen-
heit erheblich vielfältiger darstellen. Neben kohle- und gasgefeuerten Groß-
kraftwerken werden kleine Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie eine Viel-
zahl von Windkraft-, Wasserkraft-, Biomasse- und Photovoltaikanlagen ge-
meinsam Strom zur Verfügung stellen. Auf der Erzeugungsseite stellt sich die
Herausforderung, immer stärker anwachsende Anteile von stark fluktuierenden
und dezentralen Energiequellen durch intelligente Stromnetze und marktfähige

Lösungen in den Strommarkt zu integrieren. Der Beitrag der Kohle insbeson-
dere der heimischen Braunkohle zu einem versorgungssicheren Energiemix
kann langfristig nur durch den Einsatz sauberer Kohletechnologien erhalten
werden. Auf der Nachfrageseite erfordert eine nachhaltige Energieversorgung
das wirtschaftliche Ausschöpfen aller Effizienzpotenziale in Unternehmen,
durch hocheffiziente Produkte und energiesparendes Verhalten.

Drucksache 16/13714 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die Bundesregierung ist ihrer energiepolitischen Kernaufgabe, den rechtlichen
Rahmen für die aufgezeigten Weichenstellungen in der Energieversorgung zu
schaffen, nur unzureichend nachgekommen. Ein Konzept für die intelligente
Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem und den Energiemarkt
fehlt. Ein deutschlandweiter Regelenergiemarkt ist ebenso wie eine deutsch-
landweite Netzgesellschaft immer noch nicht installiert. Im Bereich der
Energieeffizienz hat Deutschland anders als elf Mitgliedstaaten die EU-Richt-
linie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen noch nicht um-
gesetzt und droht das darin vorgesehene Einsparungsziel von neun Prozent des
Energieverbrauchs bis 2017 zu verfehlen.

Gleichzeitig gefährden im internationalen Vergleich hohe Energiepreise, die
anhaltende Planungsunsicherheit im Kraftwerksbau und die Finanzkrise das
Überleben der energieintensiven Industrien in Deutschland. Nach einer Studie
von der Unternehmensberatung A.T. Kearney ist beim Strompreis mittelfristig
mit einem Anstieg von mindestens 50 Prozent zu rechnen, da der Bau neuer,
effizienter Kraftwerke in Deutschland nicht schnell genug vorankommt und
voraussichtlich stattdessen alte und ineffiziente Kraftwerke mit hohem Bedarf
an teuren CO2-Zertifikaten länger betrieben werden müssen.

Im Koalitionsvertrag von 2005 haben CDU, CSU und SPD angekündigt: „Den
Oligopolen im deutschen Strom- und Gasmarkt soll unter anderem durch eine
Intensivierung des grenzüberschreitenden Wettbewerbs entgegengewirkt wer-
den. Dazu ist auf einen bedarfsgerechten Ausbau der Transitkapazitäten sowie
für den deutschen Gasmarkt auf den Aufbau von Flüssig-Erdgasstrukturen hin-
zuwirken.“ Zwar ist auf den Strom- und Gasmärkten eine gewisse Belebung im
Endkundengeschäft zu verzeichnen, die jedoch an den Oligopolstrukturen in
der Energieerzeugung bisher nichts geändert hat. Weiterhin ist es den End-
verbrauchern nicht möglich, sich für Biogas zu entscheiden, da die Biogasein-
speisung ins Gasnetz durch die Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
auf Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen beschränkt wurde. Grenzüberschreitende
Energielieferungen wurden ebenfalls nicht in einem wettbewerbswirksamen
Umfang ausgebaut. Statt dem geforderten Aufbau von Flüssiggasstrukturen hat
das Unternehmen E.ON AG seine Beteiligung an einem Flüssiggas-Importter-
minal im Ausland (Rotterdam) bekannt gegeben. Maßnahmen zur Verbesse-
rung der Wettbewerbsstruktur gingen allein von der EU-Kommission aus. Nach
Auffassung der EU-Kommission verstößt Deutschland gegen das sog. 2. Bin-
nenmarktpaket aus dem Jahr 2003, da u. a. verbraucherschützende EU-Vor-
schriften und für den diskriminierungsfreien Netzzugang wichtige Regeln aus
den EU-Richtlinien immer noch nicht umgesetzt wurden. Die EU-Kommission
hat daher am 25. Juni 2009 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutsch-
land eingeleitet.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Von welcher Entwicklung des Stromverbrauchs in Deutschland geht die
Bundesregierung derzeit aus, auf welchen Daten beruhen diese Prognosen,
und welche Auswirkungen haben die Stromverbrauch-Entwicklung und die
Erreichung der von der Bundesregierung beschlossenen Klimaziele?

2. Wie hat sich der Energieverbrauch in Deutschland und in der deutschen
Wirtschaft ab 2005 bis heute entwickelt (Auflistung pro Jahr)?

3. Wie will die Bundesregierung die Einhaltung des von der EU verbindlich
vorgegebenen Ziels einer Effizienzsteigerung bis Ende 2016 um neun
Prozent angesichts der Tatsache sicherstellen, dass sich die Koalition der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD bisher nicht auf einen gesetzlichen Rah-
men für die Umsetzung der Energiedienstleistungs-Richtlinie (EDL-Richt-

linie) einigen konnte?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13714

4. Warum wird die von der dena betriebene Online-Projektbörse, die Anbieter
und Nachfrager von Energieeffizienzmaßnahmen und -projekten miteinan-
der in Kontakt bringen soll, bisher nur unzureichend von Unternehmen ge-
nutzt?

5. Wie viele und welche Projekte – unterteilt in Energieberatungen und Inves-
titionen für Energieeinsparmaßnahmen – wurden seit Einführung des
Förderprogramms „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“ am 21. Februar
2008 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) bzw.
der Kreditanstalt für Wiederaufbau gefördert?

6. Welche marktkonformen Instrumente und Handlungsoptionen bestehen
nach Auffassung der Bundesregierung, um Investitionen von Unternehmen
in Maßnahmen zur Steigerung von Energieeffizienz anzuregen und zu för-
dern?

7. Befürwortet die Bundesregierung die steuerliche Begünstigung von Maß-
nahmen, die der Steigerung der Energieeffizienz in der Produktion dienen,
und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?

8. Sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Dienstleistungen im Be-
reich des Energie-Contractings nach Auffassung der Bundesregierung aus-
reichend, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?

9. Nach Artikel 4 Absatz 2 der EDL-Richtlinie ist Deutschland – wie jeder
EU-Mitgliedstaat – verpflichtet ein Zwischenziel für das dritte Jahr des An-
wendungszeitraums der EDL-Richtlinie, d. h. für 2010 zu benennen, und
wie hoch ist dieses Ziel, und wo steht Deutschland bei dessen Erfüllung ge-
genwärtig?

10. Welche Anreize hat die Bundesregierung bisher im rechtlichen Rahmen
sowie bei Forschungs- und Entwicklungsausgaben gesetzt, um die Erzeu-
gung von Strom aus schwankungsanfälligen Quellen (Wind, Sonne) stärker
regelfähig bzw. grundlastfähig zu machen?

11. Welche Anstrengungen unternehmen das Auswärtige Amt (AA), das Bun-
desministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
und das BMWi (jeweils einzeln), um perspektivisch grundlastfähigen
Solarstrom aus Nordafrika importieren zu können?

12. Warum wurden Anreize wie die so genannte Marktprämie und Anreize für
Kombikraftwerke nicht eingeführt?

13. Welches Konzept verfolgt die Bundesregierung, um der immer stärker
sinkenden Akzeptanz von Bürgern, neue Energieerzeugungsanlagen, Frei-
leitungen oder die Erprobung neuer Technologien in der eigenen Nachbar-
schaft zu dulden, entgegenzuwirken und um den Energiestandort Deutsch-
land langfristig zu sichern?

14. Sieht die Bundesregierung in diesem ablehnenden Verhalten einen Aus-
druck mangelnden Wissens, der die Notwendigkeit anzeigt, mehr in die
Bildung zu investieren, um Menschen ein breiteres Wissen über fundamen-
tale Zusammenhänge in Klima- und Energiefragen zu verschaffen?

15. Welche kurzfristigen und längerfristigen Folgen sind durch das Fehlen
eines CCS-Gesetzes (CCS – Carbon Capture and Storage) unter anderem
für den Einsatz deutscher Braunkohle im Energiemix zu erwarten?

16. Wie steht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der in der „Leipziger
Volkszeitung“ am 20. Juni 2009 zitierten Äußerung des Ministerpräsiden-
ten des Freistaates Sachsen, Stanislaw Tillich (CDU): „Die deutsche
Braunkohleindustrie braucht für die Erprobung der CCS-Technologie einen

sicheren Rechtsrahmen. Würde das Gesetzgebungsverfahren weiter ver-

Drucksache 16/13714 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

zögert werden, droht die Gefahr, dass Deutschland hier seine Technologie-
führerschaft verliert. Als Hochtechnologieland sollten wir die Chancen und
Risiken dieser Technologie unvoreingenommen erproben und dann auf
dieser Basis entscheiden“ dazu, dass das CCS-Gesetz nicht mehr in dieser
Legislaturperiode verabschiedet werden soll, und welches sind die Gründe
dafür?

17. Hält die Bundesregierung die Ängste und Sorgen von Bürgern in denjeni-
gen Regionen, die potenzielle Lagerstätten für die Speicherung des
Kohlendioxids in tiefen geologischen Schichten haben, für berechtigt?

18. Wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung durch die gegenwärtig
in Bau befindlichen 25 Kraftwerke eine Änderung an der Oligopolstruktur
in der Stromerzeugung ergeben?

19. Welche konkreten Kraftwerksprojekte auf der Grundlage von Kraft-
Wärme-Kopplung (KWK) sind der Bundesregierung bekannt, die sich im
Bau oder unmittelbar vor Baubeginn befinden und von der Förderung aus
dem KWK-Gesetz profitieren werden?

20. Um welchen Anteil wird die von diesen Anlagen erzeugte Strommenge in
Umsetzung der Meseberg-Beschlüsse den gesamten Anteil Strom aus
KWK-Anlagen erhöhen?

21. In welchem Umfang hat sich die Nachfrage nach Nah- oder Fernwärme in
Deutschland im Verhältnis zu dem Wärmeerzeugungsangebot aus KWK-
Anlagen in den Jahren 2005 bis 2009 gesteigert?

Welche Tendenzen sind absehbar?

22. Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die
Finanzkrise auf den Neubau von Kohle- und Gaskraftwerken sowie den
Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland?

23. Wie bewertet die Bundesregierung die These, dass sich als Folge der
Finanzkrise die Kosten für Fremdkapital verteuern und dadurch der längere
Betrieb alter, klimaschädlicher Kraftwerke zu erwarten ist?

24. Welche Auswirkungen sind für die Errichtung der Windenergieparks er-
kennbar?

Ist die Fremdfinanzierung von solchen Projekten noch gesichert?

25. Welche Bedeutung soll der Braunkohle im Energiemix der Zukunft (2020)
zukommen?

26. In welchem prozentualen Umfang wäre im Vergleich zum heutigen Stand
die Energieerzeugung der Zukunft im Jahr 2020 von staatlicher Förderung
(EEG, KWKG) abhängig, wenn die Zielvorgaben des Integrierten Energie-
und Klimaprogramms erreicht werden würde?

27. Von welchen Investitionskosten geht die Bundesregierung aktuell aus,
damit die IEKP-Ziele bis 2020 erreicht werden können, und wie hoch
schätzt die Bundesregierung die Investitionskosten im Fall der Verlänge-
rung der Laufzeiten der Kernkraftwerke?

28. Hält die Bundesregierung Annahmen des Bundesverbandes Erneuerbarer
Energien für realistisch, der für 2030 von einem Anteil der erneuerbaren
Energien von 47 Prozent an der Stromversorgung ausgeht?

29. Welche Folgen für die Zusammensetzung des deutschen Kraftwerksparks
wären bezüglich der Energieträger und hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit
von Gas- und Kohlekraftwerken zu erwarten, wenn die Anteile schwan-

kungsanfälliger Stromerzeugung (Wind und Sonne) ab 2020 auf 35 Prozent
und mehr ansteigen würden?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/13714

30. Ist nach Auffassung der Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
„Systementscheidung“ für oder gegen den künftigen Einsatz so genannter
Grundlastkraftwerke zu treffen?

31. Wären Gaswerke in der Lage längere Zeit (z. B. über zwei Wochen) in
windschwachen Zeiten die notwendige Grundlast bereitzustellen?

32. In welchem Umfang und welche Art von Kraftwerken sind zur Bereit-
stellung von Reserveleistung erforderlich, wenn schwankungsanfällige
Stromerzeugung (a) einen Anteil von 30 Prozent (b) einen Anteil von
40 Prozent an der Nettostromerzeugung stellt, falls die Nutzung von Strom-
speichertechnologien bis dahin nicht in nennenswerten Umfang zur Ver-
fügung steht?

33. Hält die Bundesregierung eine ausschließliche Bereitstellung von Reserve-
leistung durch Gaskraftwerke, wie sie vom Sachverständigenrat für Umwelt-
fragen befürwortet wird, mit dem Ziel langfristiger Versorgungssicherheit
mit § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vereinbar?

34. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, bzw. wird
die Bundesregierung ergreifen, um die Forschung und Entwicklung von
Energiespeichern zu beschleunigen, und wie ist Deutschland bzw. Europa
international hinsichtlich der Speicherforschung positioniert (Auflistung
vergleichender Daten zu Investitionen, staatlichen Fördersummen etc.)?

35. Welche Erklärung hat die Bundesregierung für die Tatsache, dass fast zwei
Jahrzehnte nach Wiederherstellung der deutschen Einheit die Einwohner
im Osten Deutschlands immer noch signifikant höhere Strompreise zahlen
als in den alten Bundesländern?

36. Wie ist in den laufenden Arbeiten der EU-Arbeitsgruppen zur Bestimmung
der „exposed industries“ sichergestellt, dass die energieintensive Industrie
in Deutschland vor wettbewerbsverzerrenden Belastungen durch CO2-Zer-
tifikatskosten geschützt wird und dabei Kuppelproduktionen und energie-
intensive Teil-Industrien sachgerecht abgegrenzt werden?

37. Wie will die Bundesregierung bis 2013 die Wettbewerbsfähigkeit der
energieintensiven Industrien erhalten?

38. Plant die Bundesregierung die Möglichkeit zur Förderung energieintensiver
Unternehmen über die kostenlose Vergabe von Emissionsrechten hinaus zu
nutzen, und aus welchen Haushaltstiteln soll dies gegebenenfalls erfolgen?

39. Hat die Bundesregierung wie im Koalitionsvertrag vereinbart („Deshalb
werden wir bei der Umsetzung der EU-Energiesteuer-Richtlinie Möglich-
keiten zur Entlastung ausschöpfen.“) die genannten Entlastungsmöglich-
keiten für die Wirtschaft ausgeschöpft, und welche Entlastungen sind dies?

40. In welchem Maß hat sich der Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten
in den Bereichen Erzeugung, Erstabnehmer und Endkunden in den Jahren
2005 bis 2009 intensiviert (Auflistung von Zahlen und Fakten zu den vier
Bereichen, nach Jahren aufgeführt)?

41. Hat dies zu einer Veränderung der Marktanteile der drei bzw. fünf größten
Energieversorger geführt (Auflistung der jeweiligen Marktanteile aus den
Jahren 2005 und 2009)?

42. In welchem Umfang haben sich die Nettostromimporte aus den Nachbar-
ländern Deutschlands im Verlauf der Jahre 2005 bis 2009 verändert (Auf-
listung der Zahlen nach Jahren)?

Drucksache 16/13714 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

43. Aus welchen Gründen – außer von Verzögerungen der Genehmigungs- und
Planungsverfahren – ist der Kapazitätsausbau von Kuppelstellen bei Strom
und die Verknüpfung der Gasmärkte mit den Nachbarländern Deutschlands
nicht vorangekommen?

44. Aus welchen Gründen ist nach Ansicht der Bundesregierung der Import-
strom nicht in signifikantem Ausmaß auf den deutschen Strommärkten
wettbewerbswirksam geworden?

45. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, ob Importeure von
Strom aus Nachbarländern Deutschlands Händler waren, die nicht E.ON,
RWE, Vattenfall oder EnBW zuzurechnen sind?

Wenn ja, wie hoch war ihr Importvolumen in den Jahren 2005 bis 2009,
aufgelistet pro Jahr?

46. Welche Chancen sieht die Bundesregierung in der Elektromobilität zur
Nutzung und Speicherung von Strom aus fluktuierenden Quellen?

47. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen einer aktuellen Studie der
Fachhochschule Gelsenkirchen, nach der seit Marktöffnung die Strompreise
privater Haushalte im Zeitraum 1998 bis 2007 lediglich um fünf Prozent ge-
sunken sind, während die Gewinne in der Strombranche in der gleichen Zeit
u. a. als Folge hoher Marktkonzentration um 118 Prozent gestiegen seien?

48. Welche Vorwürfe erhebt die EU-Kommission in ihrem Vertragsverletzungs-
verfahren gegenüber Deutschland wegen teilweiser Nichtumsetzung des
2. Binnenmarktpakets im Einzelnen, und wie stellt sich die Bundesregierung
zu diesen Vorwürfen?

Berlin, den 30. Juni 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.