BT-Drucksache 16/13678

zu der Verordnung der Bundesregierung -16/13100, 16/13263 Nr. 2.1- Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV)

Vom 1. Juli 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13678
16. Wahlperiode 01. 07. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 16/13100, 16/13263 Nr. 2.1 –

Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV)

A. Problem

Kleine und mittlere Festbrennstofffeuerungsanlagen der Haushalte und Klein-
verbraucher sind insbesondere im Falle von Altanlagen eine bedeutende Quelle
für besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Feinstaub und polyzyklische
aromatische Kohlenwasserstoffe. Durch die Neufassung der bereits bestehen-
den Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen sollen Umwelt-
anforderungen an den verbesserten Stand der Technik der Emissionsminderung
angepasst werden. Mit der Regelung zur deutlichen Senkung der Emissionen
aus bestehenden Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe und anspruchsvollen
Grenzwerten für neue Anlagen wird eine Reduzierung der Staubbelastung aus
Kleinfeuerungsanlagen angestrebt.

Gegenüber der geltenden Rechtslage soll der Anwendungsbereich für Öl- und
Gasheizungen sowie für feste Festbrennstoffheizungsanlagen erweitert werden.
Mit der Verordnungsnovelle wird beabsichtigt, Einzelraumfeuerungsanlagen in
deren Anwendungsbereich aufzunehmen. Die Überwachungsregelungen sollen
erweitert, gleichzeitig jedoch die Intervalle insbesondere für Öl- und Gas-
heizungen deutlich verlängert werden. Für bestehende Festbrennstofffeuerungs-
anlagen sind Übergangsregelungen vorgesehen.

B. Lösung

Zustimmung zu der Verordnung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 16/13678 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 16/13100 zuzustimmen.

Berlin, den 1. Juli 2009

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Petra Bierwirth
Vorsitzende

Andreas Jung (Konstanz)
Berichterstatter

Detlef Müller (Chemnitz)
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Lutz Heilmann
Berichterstatter

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin

tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
In dem Katalog der Brennstoffe für Feuerungsanlagen seien
Fraktion der FDP empfohlen, der Verordnung der Bundes-
regierung auf Drucksache 16/13100 zuzustimmen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und

die nachwachsenden Rohstoffe neu aufgenommen worden.
Dies sei richtig und notwendig. Ein guter Ausgleich sei zwi-
schen der notwendigen Kontrolle und administrativer und fi-
nanzieller Belastung der Betroffenen gefunden worden. Län-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13678

Bericht der Abgeordneten Andreas Jung (Konstanz), Detlef Müller (Chemnitz),
Michael Kauch, Lutz Heilmann und Sylvia Kotting-Uhl

I. Überweisung

Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache
16/13100 wurde gemäß § 92 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages (Überweisungsdrucksache 16/13263
Nr. 2.1) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mit-
beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie,
den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz sowie den Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Kleine und mittlere Festbrennstofffeuerungsanlagen der
Haushalte und Kleinverbraucher sind insbesondere im Falle
von Altanlagen eine bedeutende Quelle für besonders ge-
sundheitsgefährdende Stoffe wie Feinstaub und polyzykli-
sche aromatische Kohlenwasserstoffe. Durch die Neufas-
sung der bereits bestehenden Verordnung über kleine und
mittlere Feuerungsanlagen sollen Umweltanforderungen an
den verbesserten Stand der Technik der Emissionsminde-
rung angepasst werden. Mit der Regelung zur deutlichen
Senkung der Emissionen aus bestehenden Feuerungsanla-
gen für feste Brennstoffe und anspruchsvollen Grenzwerten
für neue Anlagen wird eine Reduzierung der Staubbelastung
aus Kleinfeuerungsanlagen angestrebt.

Gegenüber der geltenden Rechtslage soll der Anwendungs-
bereich für Öl- und Gasheizungen sowie für feste Fest-
brennstoffheizungsanlagen erweitert werden. Mit der Ver-
ordnungsnovelle wird beabsichtigt, Einzelraumfeuerungs-
anlagen in deren Anwendungsbereich aufzunehmen. Die
Überwachungsregelungen sollen erweitert, gleichzeitig je-
doch die Intervalle insbesondere für Öl- und Gasheizungen
deutlich verlängert werden. Für bestehende Festbrennstoff-
feuerungsanlagen sind Übergangsregelungen vorgesehen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
empfohlen, der Verordnung der Bundesregierung auf
Drucksache 16/13100 zuzustimmen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Frak-

empfohlen, der Verordnung der Bundesregierung auf Druck-
sache 16/13100 zuzustimmen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat die Verordnung der Bundesregierung auf Druck-
sache 16/13100 in seiner 94. Sitzung am 1. Juli 2009 ab-
schließend beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU begrüßte die Verabschiedung
der Verordnungsnovelle. Ihre Kernbotschaft sei ein klares
Bekenntnis zum Heizen mit Holz, das auch Zukunft habe.
Das Heizen mit Holz habe positive Wirkung auf den Klima-
schutz. Da dabei nur das an CO2 ausgestoßen werde, was
vorher in einem natürlichen Prozess aufgenommen worden
sei. Zum anderen könne das Heizen mit Holz könne einen
Beitrag zum angestrebten weiteren Ausbau der erneuer-
baren Energien leisten. Das Heizen mit Holz sei ferner für
die Wertschöpfung im ländlichen Raum von Bedeutung und
fordere Arbeitsplätze in ländlichen Regionen. Zum anderen
gehe es um die Feinstaubbelastung. Es sei insbesondere auf
die Studie der ETH-Zürich hinzuweisen, in der festgestellt
worden sei, dass der organische Feinstaub aus der Ver-
brennung von Holz weniger krebsgefährdend sei als der an-
organische Feinstaub aus der Verbrennung in Industrie und
Verkehr. Zudem würden Geruchsbelästigungen verringert.
Hervorzuheben sei die soziale Frage, die sich bei denen
stelle, die bereits in Öfen investiert hätten und mit Holz
heizten. Durch einen Interessenausgleich solle die Akzep-
tanz für die Novelle erhöht werden, um die Bemühungen
um mehr Umweltschutz gesichert werden. Durch die No-
velle sei Planungssicherheit gegeben, was insbesondere für
die in diesem Bereich wirtschaftlich Tätigen wichtig sei.
Schärfere Grenzwerte entsprächen dem verbesserten Stand
der Technik und seien nötig gewesen, da die alten Grenz-
werte aus dem Jahr 1988 stammten und damit veraltetet
seien.

Eine ausgewogene Differenzierung zwischen den Neu- und
Altanlagen sei hergestellt worden. Für die Neuanlagen wür-
den in einer ersten Stufe Grenzwerte gelten, die dem jetzi-
gen Stand der Technik entsprechen würden. In der zweiten
Stufe seien ab 2015 schärfere Grenzwerte vorgesehen. Es
gebe längere Übergangsfristen für Nachrüstung oder Aus-
tausch bezüglich der Bestandsanlagen: zwischen 2015 und
2024. Es gebe Anlagen, die dem Bestandsschutz unterfielen
und deswegen aus der Neuregelung ausgenommen worden
seien. Dies sei wegen des sozialen Aspekts wichtig. So habe
man eine ausgewogene Regelung gefunden.
DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP

gere Überprüfungsintervalle bei Öl- und Gasheizungen ei-
nerseits und die Einführung von zweijährlichen Über-

Drucksache 16/13678 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

wachungsintervallen bei den Festbrennstoffheizungsanlagen
andererseits würden unterschiedlichen Interessen gerecht. Es
sei gelungen, ausgewogene Regelung im Interesse der Na-
turschutzes zu treffen.

Die Fraktion der SPD hob die positiven Auswirkungen der
Verordnung für Umwelt und Gesundheit hervor. Die Redu-
zierung der Feinstaubbelastung des Menschen sei die wich-
tigste lufthygienische Herausforderung unserer Zeit. Nach
Untersuchungen der WHO bewirke die gegenwärtige Belas-
tung mit Feinstaub in Deutschland eine Verkürzung der
durchschnittlichen Lebenserwartung von 10,2 Monaten. Die
Zahl der frühzeitigen Todesfälle in Deutschland werde für
das Jahr 2000 mit rund 75 000 angegeben. Das seien beein-
druckende und beängstigende Zahlen. Als gesundheitsrele-
vante Feinstaubquellen in Deutschland seien neben dem
Verkehr die privaten und gewerblichen Kleinfeuerungsanla-
gen, in denen überwiegend Holz als Brennstoff eingesetzt
wird, identifiziert worden. Der absolute Anteil an den Fein-
staubemissionen aus den Kleinfeuerungsanlagen überstiege
inzwischen denjenigen aus dem betriebenen Verkehrs-
bereich. Im Verkehrsbereich sei die Feinstaubfracht konti-
nuierlich reduziert worden. Dagegen sei die Feinstaubfracht
aus Kleinfeuerungsanlagen seit Jahren stetig angestiegen
und eine weitere Zunahme sei aufgrund des vermehrten
– letztlich auch befürworteten – Einsatzes von Holz als
Brennstoff zu erwarten. Eine deutliche Reduzierung dieser
Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen sei ein
notwendiges und vorrangiges Ziel dieser Novelle. Von den
14 Mio. Einzelraumkleinfeuerungsanlagen in Deutschland
seien etwa 50 Prozent älter als 20 Jahre und verantwortlich
für rund 75 Prozent der Feinstaubemissionen aus diesen An-
lagen. Man könne ausrechnen, dass ungefähr 10 000 Todes-
fälle pro Jahr durch die Feinstaubemissionen aus Klein-
feuerungsanlagen zu erwarten wären. Die Novelle der
1. BImSchV beinhalte neben Emissionsgrenzwerten für
Neuanlagen eine Sanierungsregelung für bestehende An-
lagen. Diese Sanierungsregelung sehe bei Nichteinhaltung
der Emissionsgrenzwerte eine langfristige angelegte Rege-
lung zur Nachrüstung mit Staubfiltern vor bzw. zum Aus-
tausch der Anlagen. Von der Filternachrüstung oder vom
Austausch ausgenommen seien z. B. die gesetzten Kachel-
öfen, die offenen Kamine etc. die vor 1950 errichtet wurden.
Ebenfalls ausgenommen seien Öfen, die ausschließlich zur
Beheizung von Wohnungen oder Häusern eingesetzt wor-
den seien.

Die Fraktion der FDP erklärte, der Ausgangspunkt der
Verordnung sei gewesen, dass die Feinstaubemissionen aus
kleinen und mittleren Feuerungsanlagen diejenigen aus dem
Verkehrsbereich in absehbarer Zeit überholen würden. Es
sei zu begrüßen, dass es nach einer jahrelangen Verzöge-
rung (insbesondere aufgrund der Vorbehalte aus Bayern) zu
einer Einigung gekommen sei. Zu begrüßen sei auch, dass
die offenen Kamine nicht mehr außer Betrieb genommen
werden müssten. Damit werde die Akzeptanz erhöht. Eine
Anhörung sei zeitlich aber nicht mehr durchzuführbar, wenn
man nicht die Verordnung scheitern lassen wolle. Positiv zu
bewerten seien die Verlängerung der Prüfintervalle und die
teilweise Privatisierung der Prüfinstitutionen. Das sei ein
Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Kosteneinsparung für
die privaten Haushalte. Ohne eine Anhörung könne man als

Die Fraktion DIE LINKE. begrüßte die Anpassung der
Grenzwerte bei Kleinfeuerungsanlagen an den Stand der
Technik nach nunmehr 20 Jahren. In den letzten Jahren
seien viele Menschen aufgrund der steigenden Öl- und Gas-
preise und aus Gründen des Klimaschutzes in zunehmen-
dem Maße wieder auf die Nutzung von Holzöfen und Kami-
nen umgestiegen. Die Grenzwerte sind richtig, zur Ver-
meidung sozialer Härten bei der Nachrüstung von Kaminen
und anderen Anlagen halten wir die vorgeschlagenen Über-
gangsfristen für sinnvoll. Staatliche Förderprogramme für
einkommensschwache Haushalte hätten die Umrüstung be-
stehender Anlagen beschleunigt. Dafür fehle der Bundes-
regierung aber wegen diverser Finanzmarktstabilisierungs-
maßnahmen das Geld.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, dass
das Heizen mit Holz eine energiepolitisch bessere Alter-
native sei als manch andere Heizmethoden. Das Heizen mit
Holz müsse aber aus Gründen des Gesundheitsschutzes be-
stimmten Anforderungen unterworfen werden. Die Verord-
nung werde jedoch ihren erklärten Zielen – der Senkung
von Emissionen und Verankerung von anspruchsvollen
Grenzwerten – nicht gerecht. In der Novelle seien viele
Ausnahmen enthalten, die die Verordnung ihrer Wirkung
beraubten. Die Grenzwerte von 75 mg für Neuanlagen ent-
sprächen nicht dem Stand der Technik. Gute Feuerungsanla-
gen kämen bereits heute mit einem Drittel davon aus. Wenn
von 15 Mio. Feuerungsanlagen nur 4 Mio. – statt den im ur-
sprünglichen Entwurf vorgesehenen 7 Mio. – durch Verord-
nung erfasst würden, sei deren Sinn und Zweck fraglich.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe in ihrem
Entschließungsantrag auf Ausschussdrucksache 16(16)753
gefordert, diese Ausnahmen zu reduzieren und sie wolle die
Grenzwerte für bestehende Anlagen, so wie im Referenten-
entwurf von 2007 vorgeschlagen, auf 100 mg, für neue An-
lagen der ersten Stufe auf 60 mg statt 75 mg festsetzen, und
in der zweiten Stufe auf 20 mg statt der jetzt vorgeschlage-
nen 40 mg. Die allzulangen Übergangsfristen sollten ver-
mieden werden. Die Verordnung enthalte Übergangsfristen,
die Mindestlaufzeiten von bis zu 40 Jahren garantierten.
Eine finanzielle Unterstützung für Nachrüstungen wäre
sinnvoller gewesen als die Schaffung von Ausnahmerege-
lungen. Es gebe Hersteller von Rauchgasreinigungsanlagen,
die inzwischen kostengünstig wirksame Nachrüstung für
Kleinfeuerungsanlagen anböten. Dies hätte den Absatz von
Rauchgasreinigungsanlagen verdoppeln können. Vor die-
sem Hintergrund seien Ausnahmen im großen Stil nicht hin-
nehmbar. Begrüßenswert sei, dass die nachwachsenden
Rohstoffe in die Verordnung aufgenommen worden seien.
Die Ziele, den Gesundheitsschutz voranzutreiben und die
Feinstaubbelastung zu verringern, seien aber verfehlt wor-
den.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der FDP, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, der
Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 16/13100
zuzustimmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-

Opposition nicht beurteilen, ob alle Grenzwerte sachgerecht
seien.

sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/13678

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen FDP und DIE LINKE., den Entschließungs-
antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Aus-
schussdrucksache 16(16)753 abzulehnen.

Berlin, den 1. Juli 2009

Anlage: Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 16(16)753

Andreas Jung (Konstanz)
Berichterstatter

Detlef Müller (Chemnitz)
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Lutz Heilmann
Berichterstatter

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin

Drucksache 16/13678 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/13678

Drucksache 16/13678 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

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