BT-Drucksache 16/13677

zu der Verordnung der Bundesregierung -16/13189, 16/13263 Nr. 2.3- Verordnung über die Versteigerung von Emissionsberechtigungen nach dem Zuteilungsgesetz 2012 (Emissionshandels-Versteigerungsverordnung 2012 - EHVV 2012)

Vom 1. Juli 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13677
16. Wahlperiode 01. 07. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 16/13189, 16/13263 Nr. 2.3 –

Verordnung über die Versteigerung von Emissionsberechtigungen nach dem
Zuteilungsgesetz 2012
(Emissionshandels-Versteigerungsverordnung 2012 – EHVV 2012)

A. Problem

Durch das Zuteilungsgesetz 2012 wird die Zuteilung von Emissionsberechtigun-
gen für emissionshandelspflichtige Anlagen geregelt. Bisher wurden die Teile
der Gesamtzuteilungsmenge an Handelsplätzen verkauft. Dieses Prozedere soll
ab dem Jahr 2010 durch das im Zuteilungsgesetz vorgeschriebene Versteige-
rungsverfahren abgelöst werden. Mit der Verordnung werden die Zuständigkei-
ten und Regularien des künftigen Versteigerungsverfahrens geregelt.

B. Lösung

Zustimmung zu der Verordnung mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 16/13677 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 16/13189 zuzustimmen.

Berlin, den 1. Juli 2009

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Petra Bierwirth
Vorsitzende

Andreas Jung (Konstanz)
Berichterstatter

Frank Schwabe
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Eva Bulling-Schröter
Berichterstatterin

Bärbel Höhn
Berichterstatterin

steigerung werde auch ein neues Instrument für die dritte
Emissionshandelsperiode ab 2013 erprobt. Ab diesem Zeit-

habe man die Interessen der Börsenunternehmen im Auge
gehabt. Der Emissionshandel diene dagegen dem Ziel, dass
punkt gelte ausschließlich die Allokationsmethode. Vor-
gesehen seien wöchentliche Versteigerungen mit gleichen,
vorher festgelegten Mengen. Alle Marktteilnehmer am Bör-
senhandel mit europäischen Emissionszertifikaten könnten

Anlagen, die auf dem Markt seien, die Klimaschutzziele
möglichst günstig umsetzten. Wenn der Primärmarkt und
nicht nur der Sekundärmarkt für alle Finanzdienstleister und
für Termingeschäfte geöffnet werde, dann passiere das glei-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13677

Bericht der Abgeordneten Andreas Jung (Konstanz), Frank Schwabe, Michael
Kauch, Eva Bulling-Schröter und Bärbel Höhn

I. Überweisung

Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache
16/13189 wurde gemäß § 92 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages (Überweisungsdrucksache 16/13263
Nr. 2.3) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitbe-
ratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie so-
wie den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Durch das Zuteilungsgesetz 2012 wird die Zuteilung von
Emissionsberechtigungen für emissionshandelspflichtige
Anlagen geregelt. Bisher wurden die Teile der Gesamtzutei-
lungsmenge an Handelsplätzen verkauft. Dieses Prozedere
soll ab dem Jahr 2010 durch das im Zuteilungsgesetz vor-
geschriebene Versteigerungsverfahren abgelöst werden. Mit
der Verordnung werden die Zuständigkeiten und Regularien
des künftigen Versteigerungsverfahrens geregelt.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
empfohlen, der Verordnung der Bundesregierung auf Druck-
sache 16/13189 zuzustimmen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
empfohlen, der Verordnung der Bundesregierung auf Druck-
sache 16/13189 zuzustimmen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat die Verordnung der Bundesregierung auf Druck-
sache 16/13189 in seiner 94. Sitzung am 1. Juli 2009 ab-
schließend beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, die Emissionshan-
dels-Versteigerungsverordnung schaffe die gesetzlichen
Rahmenbedingungen für die Versteigerung der Emissions-
zertifikate, die bislang teilweise kostenlos zugeteilt und zum
anderen Teil veräußert würden. Mit dem Einstieg in die Ver-

dern, dass es zu Manipulationen komme. Transparenz werde
durch die zeitnahe Veröffentlichung des Versteigerungser-
gebnisses und regelmäßige Berichte hergestellt. Ein staat-
licher Eingriff in die Preisbildung erfolge nicht, da die Ver-
steigerung den marktkonformen CO2-Preis widerspiegle.
Erstmals würden nun konkrete Vorgaben für Art und Weise
der Versteigerung gemacht. Kritik hieran artikuliere die
Fraktion der FDP in ihrem Entschließungsantrag auf Aus-
schussdrucksache 16(16)755. Es sei sinnvoll, mit der in Re-
de stehenden Verordnung den Weg in Richtung Versteige-
rung zu eröffnen. Bevor man ab 2013 in die vollständige
Versteigerung eintrete, seien die gesammelten Erfahrungen
auszuwerten und die Regelungen auf den Prüfstand zu stel-
len. Dabei seien insbesondere auch die von der FDP genann-
ten Aspekte zu berücksichtigen.

Die Fraktion der SPD hob hervor, die Versteigerung der
Emissionsberechtigungen habe das Parlament erstritten.
Dies gelte sowohl für nationale als auch für europarechtliche
Regelungen. Eine vollständige Versteigerung im Strombe-
reich erfolge in Europa ab 2013 mit wenigen Ausnahmen. Im
nationalen Allokationsplan II sei die Versteigerung festge-
legt worden, die unter Parlamentsvorbehalt stehe. Dies sei
angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur
Ratifizierung des Lissabon-Vertrages vom 30. Uni 2009 von
besonderer Bedeutung. Deutschland befinde sich beim Ver-
steigerungsanteil in der zweiten Handelsperiode weit vorne.
Dies sei wichtig, um Erfahrungen für die volle Versteigerung
im Strombereich ab 2013 zu sammeln. Hierfür sei eine gute
Grundlage geschaffen worden. Es sei zwar begrüßenswert,
wenn die European Energy Exchange (EEX) in Leipzig den
Zuschlag bekomme, weil sie gut arbeite und dies den Bör-
senplatz Deutschland stärke, aber dies könne nicht in einer
Verordnung festgeschrieben werden. Die Bedenken der
Fraktion der FDP ähnelten stark den Einwänden des Bundes-
verbandes Emissionshandel und Klimaschutz (BVEK).
Nicht nachvollziehbar sei die Behauptung, die Begrenzung
der Versteigerung auf die Besitzer von Anlagen erbringe
einen geringeren CO2-Preis. Je mehr Marktteilnehmer es ge-
be, desto eher bilde sich am Ende ein realistischer Preis. Die
Kritik an der Entgelthöhe für die Teilnahme an der Verstei-
gerung werde jedoch ernster genommen. Erfahrungswerte
gäben Aufschluss, ob man das künftig anders gestalte, wenn
es sich für Besitzer von Kleinanlagen nicht rentiere, die er-
forderlichen Summen zu entrichten.

Die Fraktion der FDP stufte die Verordnung als mittel-
standsfeindlich ein. Kleine Anlagenbetreiber müssten sich
wegen Marktzugangshürden Finanzdienstleistern bedienen.
Hierdurch fielen entsprechende Gebühren an. Offensichtlich
an der Versteigerung teilnehmen. Die Aufsichts- und Siche-
rungsinfrastruktur der Börse werde genutzt, um zu verhin-

che wie beim Rohöl. Langfristig pendele sich der Preis ein,
aber kurzfristig gebe es massive Ausschläge auf den Märk-

Drucksache 16/13677 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

ten, weil andere Kriterien, als die Grenzposten der Vermei-
dung des CO2 eine Rolle spielten. Starke Preisausschläge
seien für den Mittelstand nicht gut. Die Verordnung sei vom
Ansatz her verfehlt.

Die Fraktion DIE LINKE. merkte an, die Versteigerungs-
verordnung sei technisch aus ihrer Sicht in Ordnung. Kritik-
würdig sei, dass nur 8,8 Prozent der Berechtigungen verstei-
gert würden. Die restlichen würden nach wie vor an die
Konzerne verschenkt. Selbst für diese Regelung habe man
die Bundesregierung zum Jagen tragen müssen. Eine Reihe
von Umweltverbänden und Wissenschaftler hätten die
Möglichkeit der Versteigerung sehr unterstützt. Wegen der
8,8- Prozent-Regelung würden die Kraftwerksbetreiber im
Jahr rund 6 Mrd. Euro leistungslose Extraprofite erhalten.
Leider habe die Mehrheit des Bundestages daraus keine
Konsequenzen gezogen. Eine Abschöpfung der Gewinne er-
folge nicht, obgleich diese Gelder für den Haushalt in der
nächsten Legislaturperiode benötigt würden. Finnland dage-
gen werde einen Teil der ungerechtfertigten Gewinne besteu-
ern. Dies betreffe insbesondere die in Betrieb befindlichen
Atomreaktoren und vor allem die abgeschriebenen Wasser-
kraftanlagen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachte zum
Ausdruck, mit der technischen Umsetzung kraft Verordnung
würden auch zentrale Anliegen ihrer Fraktion umgesetzt.
Was die Versteigerung angehe, sei man auf einem richtigen
Weg, obgleich die Ausnahmen noch zu weit gingen. Sinnvoll
sei die börsenbasierte Versteigerungslösung. Wichtig sei des

Weiteren, dass es keinen Preiskorridor gebe. Eine Obergren-
ze hätte die Zertifikatspreise sehr abgeschwächt. Problema-
tisch sei, dass momentan nur ein geringer Teil der Berechti-
gungen versteigert werde und man aufpassen müsse, dass
keine Börsenblase dadurch entstehe, dass die großen Unter-
nehmen durch Zurückhaltung die Preise in ihrem Sinne
manipulierten. Gerade mit dem kleinen Markt der Verstei-
gerung sei das nicht ungefährlich. Erforderlich sei mehr
Transparenz, damit erkennbar sei, wer überhaupt geboten
habe. Die kleinen und mittleren Unternehmen würden etwas
benachteiligt, weil sie über Umwege die Zertifikate kaufen
müssten und damit in einer schlechteren Position seien. Der
Entschließungsantrag der Fraktion der FDP schieße aber
über das Ziel hinaus. Die Beschränkungen auf den Spot-
markt und auf Versteigerungstermine sei nicht sinnvoll.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP
und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag
zu empfehlen, der Verordnung der Bundesregierung auf
Drucksache 16/13189 zuzustimmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE., den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP auf
Ausschussdrucksache 16(16)755 abzulehnen.
Berlin, den 1. Juli 2009

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Andreas Jung (Konstanz)
Berichterstatter

Frank Schwabe
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Eva Bulling-Schröter
Berichterstatterin

Bärbel Höhn
Berichterstatterin

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Anlage

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