BT-Drucksache 16/13651

zu der Verordnung der Bundesregierung -16/13188, 16/13263 Nr. 2.2- Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV)

Vom 1. Juli 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13651
16. Wahlperiode 01. 07. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 16/13188, 16/13263 Nr. 2.2 –

Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus
(AusglMechV)

A. Problem

Mit der Verordnung soll der bundesweite Ausgleichsmechanismus des Erneuer-
bare-Energien-Gesetzes weiterentwickelt und vereinfacht werden. Künftig soll
der Strom direkt an der Strombörse verkauft werden. Die physikalische Weiter-
gabe von den Übertragungsnetzbetreibern an die Vertriebsunternehmen entfällt
und die Vertriebe sind nicht mehr verpflichtet, den Strom von den Übertragungs-
netzbetreibern anzunehmen. Die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und der
an die Anlagenbetreibenden gezahlten Vergütungen wird als Umlage von den
Stromvertriebsunternehmen getragen.

B. Lösung

Zustimmung zu der Verordnung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 16/13651 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 16/13188 zuzustimmen.

Berlin, den 1. Juli 2009

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Petra Bierwirth
Vorsitzende

Dr. Maria Flachsbarth
Berichterstatterin

Dirk Becker
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Hans-Kurt Hill
Berichterstatter

Hans-Josef Fell
Berichterstatter

im federführenden Ausschuss geiz betrieben hätten. Es habe sich gezeigt, dass man auf die-
sem Wege versucht habe, Widerstand gegen erneuerbare
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat die Verordnung der Bundesregierung auf Druck-
sache 16/13188 in seiner 94. Sitzung am 1. Juli 2009 ab-
schließend beraten.

Energien zu erzeugen. Die Direktvermarktung sei ein Aus-
weg. Man müsse aber bedenken, dass man sich mit der Hin-
wendung zur European Energy Exchange (EEX) auf einen
undurchsichtigen Weg begebe. Die EEX stünde noch immer
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13651

Bericht der Abgeordneten Dr. Maria Flachsbarth, Dirk Becker, Michael Kauch,
Hans-Kurt Hill und Hans-Josef Fell

I. Überweisung
Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache
16/13188 wurde gemäß § 92 der Geschäftsordnung des Deut-
schen Bundestages (Überweisungsdrucksache 16/13263
Nr. 2.2) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitbe-
ratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz sowie den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Mit der Verordnung soll der bundesweite Ausgleichsmecha-
nismus des Erneuerbare-Energien-Gesetzes weiterentwickelt
und vereinfacht werden. Künftig soll der Strom direkt an der
Strombörse verkauft werden. Die physikalische Weitergabe
von den Übertragungsnetzbetreibern an die Vertriebsunter-
nehmen entfällt und die Vertriebe sind nicht mehr verpflich-
tet, den Strom von den Übertragungsnetzbetreibern anzuneh-
men. Die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und der an
die Anlagenbetreibenden gezahlten Vergütungen wird als
Umlage von den Stromvertriebsunternehmen getragen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, der Verordnung
der Bundesregierung auf Drucksache 16/13188 zuzustim-
men.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktio-
nen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN be-
schlossen, der Verordnung der Bundesregierung auf Druck-
sache 16/13188 zuzustimmen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, der Verord-
nung der Bundesregierung auf Drucksache 16/13188 zuzu-
stimmen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse

des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) weiterzuent-
wickeln und zu vereinfachen. Der nach EEG vergütete Strom
aus erneuerbaren Energien solle künftig finanziell und ener-
giewirtschaftlich effizienter an die Verbraucherinnen und
Verbraucher weitergeleitet werden. Die Umstellung des Aus-
gleichsmechanismus solle den Aufwand und die finanziellen
Risiken sowie die daraus resultierenden Mehrkosten mini-
mieren. Anstatt Monatsbänder aufgrund von Jahres- und
Monatsprognosen zu erstellen und diese an die Stromvertrie-
be zu liefern, werde der Strom künftig direkt an der Strom-
börse verkauft. Damit entfalle die physikalische Weitergabe
von den Übertragungsnetzbetreibern an die Vertriebsunter-
nehmen. Die Vertriebe seien nicht mehr verpflichtet, den
Strom von den Übertragungsnetzbetreibern abzunehmen.
Die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und der an die
Anlagenbetreiber zu zahlenden Vergütung würde als Umlage
von den Stromvertriebsunternehmen getragen. Mit dieser
Weiterentwicklung sollten die Nachteile des derzeitigen
Ausgleichsmechanismus behoben werden. So führten die
Differenzen zwischen den vorherigen Prognosen der EEG-
Quote und deren tatsächlicher Höhe bisher zu Risiken für
alle Vertriebsunternehmen, die finanziell abgesichert werden
müssten. Ferner entstehe bei den Übertragungsnetzbetrei-
bern für die Umwandlung des nach EEG vergüteten Stroms
in Monatsbänder ein erheblicher Aufwand, der ebenfalls zu
erhöhten Netzentgelten geführt habe. Zusätzlich seien die
Handelsgeschäfte nach außen hin nicht transparent. Daneben
würde der nach EEG vergütete Strom dem allgemeinen
Strommarkt entzogen und fehle damit als wettbewerbliche
Komponente, da die Stromvertriebsunternehmen den Teil
des Stroms, den sie als EEG-Quote abnehmen müssten, nicht
frei am Markt beschaffen könnten. Diese Nachteile würden
durch die Verordnung eliminiert. Das EEG-Gesamtsystem
werde deutlich effizienter, damit auch kostengünstiger für
Netzbetreiber, Vertriebe sowie Verbraucherinnen und Ver-
braucher.

Die Fraktion der SPD erläuterte, dass die Verordnung den
Regelungen entsprechen würde, die die Verbände auf einer
Anhörung gefordert hätten. Man schaffe kurzfristig finan-
zielle Entlastungen für die Unternehmen, die sich auch posi-
tiv für die Verbraucher auswirken würden.

Die Fraktion der FDP erklärte, dass sie die Regelungen der
Verordnung mittragen werde. Die Bundesregierung habe je-
doch zu lange gebraucht, um die Verordnung vorzulegen.

Die Fraktion DIE LINKE. wies darauf hin, dass die ange-
strebte Vereinfachung zu begrüßen sei. Man dürfe jedoch
nicht vergessen, dass die Netzmonopolisten E.ON und Vat-
tenfall das bisherige Verfahren nicht mit dem nötigen Ehr-
Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, der Verordnungsent-
wurf sehe vor, den bundesweiten Ausgleichsmechanismus

unter dem Verdacht der Manipulation. Man dürfe auch nicht
übersehen, dass sich auch Hedgefonds und Banken am Han-

Berlin, den 1. Juli 2009

Dr. Maria Flachsbarth
Berichterstatterin

Hans-Kurt Hill
Berichterstatter

CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlos-
sen, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, der Verord-
nung der Bundesregierung auf Drucksache 16/13188 zuzu-
stimmen.

Dirk Becker
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Hans-Josef Fell
Berichterstatter
Drucksache 16/13651 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

del an der EEX beteiligen würden. Diesen gehe es dann nicht
um Produktion oder Vertrieb von Strom, sondern um das
Wetten auf fallende oder sinkende Preise. Die Kosten hier-
für, die ca. 9 Mrd. Euro betragen würden, hätten die Privat-
haushalte zu tragen. Es wäre ferner richtig gewesen, dem
Wunsch nach Direktvermarktung, zum Beispiel an Stadtwer-
ke, zu entsprechen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, dass
man das Ziel der Kostenminderung mittrage. Es gebe durch
die Verordnung jedoch Intransparenzen und überhöhte Ge-
winnmitnahmen. Man wisse, dass Stadtwerke mit der An-
meldung, wie viel EEG-Strom zu erwarten sei, in finanzielle
Probleme geraten könnten. Diese Situation werde nun ver-
bessert. Man sei jedoch dagegen, dass das Prinzip der physi-
kalischen Weitergabe des Stromes aufgegeben werde. Es
widerspreche dem Unbundlingprinzip, wenn ein Netzbetrei-
ber zum Stromverkäufer werde. Ferner zahle der Kunde für
den Strom Mehrkosten, wenn auch in geringem Umfang, be-
komme aber keine entsprechende Ware in Form CO2-freien
Stroms. Man sei sich nicht sicher, ob das Ziel einer Senkung
der Umlagekosten mit den Gewinnen aus der EEG-Vermark-
tung verwirklicht werden könne. Die EEX sei intransparent
und man befürchte, dass es den Konzernen ermöglicht
werde, erneut überhöhte Gewinne zu erzielen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.