BT-Drucksache 16/13471

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD sowie der Bundesregierung -16/12850, 16/13125, 16/13411- Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen

Vom 17. Juni 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13471
16. Wahlperiode 17. 06. 2009

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Dr. Petra Sitte, Dr. Lothar Bisky, Jan Korte,
Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD sowie der Bundesregierung
– Drucksachen 16/12850, 16/13125, 16/13411 –

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie
in Kommunikationsnetzen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Kinderpornographie ist die Dokumentation des Missbrauchs von Kindern.
Kindesmissbrauch und seine Darstellung sind schwere Straftaten. Kinder, die
zur Herstellung von Kinderpornographie benutzt werden, erleiden grausame
körperliche und seelische Verletzungen. Durch die Dokumentation und Ver-
öffentlichung ihres Missbrauchs werden die Opfer zusätzlich traumatisiert und
oft ein Leben lang belastet. Die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von
Kindern ist ein grundlegendes Ziel nationaler und internationaler Politik, zu
dessen Durchsetzung es großer gesellschaftlicher, staatlicher und multilateraler
Anstrengungen bedarf. Teil des Missbrauchs ist auch seine Darstellung und
Verbreitung im Internet und auf anderen Trägermedien.

Nach Jahren des Nichtstuns hat die Bundesregierung das Problem in Form einer
von Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ursula von
der Leyen, populistisch und unsachlich betriebenen Kampagne wiederentdeckt.
Der Öffentlichkeit wird eingeredet, im Internet habe sich die Lage dramatisch
verschlimmert – kinderpornographische Inhalte müssten nun mittels Access
Blocking (Zugangssperren) bekämpft werden. Der Kampf gegen die Bilder er-
setzt jedoch nicht den Kampf gegen Kindesmissbrauch.

Die Bundesministerin hat sich nicht gescheut, vor dem Deutschen Bundestag
und in zahlreichen Interviews auf der Ebene der Bilder zu sprechen. Zugleich
gehen sie und ihr Ministerium von Zahlen aus, die nicht zu belegen sind. Viel-

mehr noch werden diese von Experten bestritten. Unter Verweis auf vermeint-
liche Erfolge in Norwegen und Schweden beteuert die Bundesministerin, in
Deutschland könnten mittels Zugangssperren täglich 300 000 bis 450 000 Sei-
tenaufrufe verhindert werden. Aber auch dafür existieren keinerlei belastbare
Zahlen. Dass die geblockten Seiten in den skandinavischen Ländern als Erfolg
gelten können, wird von Kritikern verneint. Der Chef der Polizeiermittlungs-
gruppe gegen Kinderpornographie und Kindesmisshandlung in Stockholm,

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Björn Sellström, zieht eine vernichtende Bilanz der schwedischen Praxis:
„Unsere Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von
Webpornographie zu vermindern“ (FOCUS, 28. März 2009).

Populismus ist ein untaugliches Mittel zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch!
Das zeigen die Zahlenangaben der britischen Internet Watch Foundation, auf die
sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verkürzt
beruft. Bereits dem Jahresbericht 2007 dieser Organisation war zu entnehmen,
dass die Anzahl der Meldungen von Kinderpornographie stieg, nicht aber die
Menge kinderpornographischer Inhalte selbst. Nach dem jüngst erschienenen
Jahresbericht 2008 ging die Zahl der Websites mit kinderpornographischen
Inhalten in 2008 im Vergleich zu 2007 um 9 Prozent und gegenüber 2006 um
21 Prozent zurück. Insgesamt wurden 1 536 Websites als kinderpornographisch
identifiziert. – Zur Dimension: Im April 2009 bestanden 231,5 Millionen Web-
sites (http://news.netcraft.com/) weltweit. – Diese Zahlen bestätigen die Ex-
pertise von mit der Materie befassten Fachleuten: Zufallsfunde sind durch wahl-
loses Surfen im Netz ausgeschlossen; die Weitergabe und der Handel kinder-
pornographischer Materialien erfolgen in nur geringem Umfang über frei
zugängliche Websites; das eigentliche Problem bildet die Verbreitung über
geschlossene Benutzergruppen, über Bot- und Fast-Flux-Netzwerke, Mobiltele-
fone sowie den klassischen Postversand.

Auch die skandalisierende Behauptung, die Besitzverschaffung von Kinder-
pornographie über das Internet habe von 2006 auf 2007 um 111 Prozent zu-
genommen, erweist sich bei näherem Hinsehen als falsch. Tatsächlich verzeich-
net der von der BKA-Statistik registrierte Fallzahlenzuwachs allein eingeleitete
Ermittlungsverfahren. Diese stehen in krassem Missverhältnis zur Zahl erhobe-
ner Anklagen und tatsächlicher Verurteilungen. Der Zuwachs ging erheblich
auf 12 000 Ermittlungsverfahren zurück, die Ende 2007 mit der Operation
„Himmel“ eingeleitet wurden. Der Erfolg dieser bis dahin größten Fahndungs-
aktion allerdings war dürftig. Die Ermittlungsverfahren wurden später weit-
gehend eingestellt.

Sachlich gleichfalls nicht zu begründen ist die Erklärung der Bundesministerin
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, bei Kinderpornographie im Internet
handele es sich um einen Markt mit Millionenumsätzen. Fachleute weisen dar-
auf hin, dass der überwiegende Teil der Verbreitung auf unentgeltlichem
Tausch von Einzeltätern und individuell begrenzten Gruppen basiert. Agiert
wird in abgeschlossenen Räumen, gesichert durch zugangsbeschränkte
Accounts, mittels Kryptographie und unter Nutzung von Anonymisierungs-
diensten. Die vielzitierte leichte Verfügbarkeit und offene Präsenz von Kin-
derpornographie im öffentlichen Teil des Netzes ist nicht gegeben. Dort, wo
eine organisierte kommerzielle Kinderpornoszene existiert, exponiert sich diese
nicht im öffentlichen Internet.

Fakt bleibt allerdings, dass Kinderpornographie im World Wide Web besteht.
Fakt bleibt auch: Solche Angebote und Dateien müssen entfernt werden –
Kinderpornographie im Netz gilt es effektiv zu bekämpfen! Gerade das leistet
der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht. Nach den Plänen der Bundes-
ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bleiben die Dokumenta-
tion und die visuelle Inszenierung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im
Netz dauerhaft bestehen. Ins Visier genommen wird weder sexueller Miss-
brauch noch Kinderpornographie, sondern das öffentliche Web. Etabliert wer-
den generelle Internetsperren, die einer rechtsstaatlichen Kontrolle entzogen,
jederzeit verschärft und auf weitere Deliktbereiche auszudehnen sind.

Mit dem Gesetzentwurf werden Grundlagen eines demokratischen Rechtsstaats
ausgehebelt! Die vom BKA zu erstellende geheime Sperrliste unterliegt einem

gesetzlichen Richtervorbehalt nicht. Weder ist stets sichergestellt, dass auf ihr
allein kinderpornographische Angebote erfasst sind, noch kann zeitnah die

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Rechtmäßigkeit einer Sperrung selbst überprüft werden. Verfahren, die gewähr-
leisteten, dass fälschlich – etwa durch Hackerangriffe oder Verlinkungen – auf
die Liste geratene Websites rasch von dieser wieder entfernt werden können,
bestehen nicht. Aufnahmen in die Sperrliste, eventuell weitergehende Maß-
nahmen zur Entfernung von Inhalten sowie die Information von Dienste-
anbietern über gelistete Angebote stehen im alleinigen Ermessen des BKA. Das
beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz – der sich bereits jetzt für nicht
sachkundig erklärte (taz, 15. Juni 2009) – einzurichtende Expertengremium
kann auf Basis von Stichproben und quartalsweiser Prüfung eine rechtsstaatlich
ausreichende Kontrolle nicht gewährleisten.

Bekannt gewordene Sperrlisten aus verschiedenen Ländern erweisen die
Untauglichkeit dieses Instruments. Sowohl auf der dänischen als auch auf der
finnischen Liste fanden sich mehrheitlich Adresseinträge, die nach der jeweils
bestehenden Gesetzeslage nicht als Kinderpornographie zu klassifizieren wa-
ren. In Finnland kam zudem ein Kritiker der Sperrliste selbst auf die Liste. In
Dänemark und Schweden wurde versucht, den BitTorrent-Tracker Pirate Bay
auf die Liste zu setzen. Die finnische Sperrliste belegt auch, dass der größte
Teil der gehosteten kinderpornographischen Inhalte auf Servern in den USA
liegt, gefolgt von Australien, den Niederlanden und Deutschland. Gerade in
diesen Ländern ist das Stilllegen von kinderpornographischen Websites schnell
und einfach – innerhalb von einem bis zu drei Tagen – möglich. Die Kinder-
schutzorganisation CareChild demonstrierte das anhand von 20 Adressen aus
der bekanntgewordenen dänischen Sperrliste. Nach Benachrichtigungen an die
entsprechenden Hostprovider in den USA, den Niederlanden, Südkorea und
England waren innerhalb eines Tages 16 Adressen vom Netz genommen – im
Falle von drei Adressen wurde glaubhaft mitgeteilt, dass die Inhalte keine Ge-
setze verletzten oder entsprechende Altersnachweise vorliegen.

Der Gesetzentwurf ist laut der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend „technikoffen formuliert […], anderweitige Sperrungstechniken sind
nicht ausgeschlossen“ (Plenarprotokoll 16/216, S. 23444). Eingestanden wird,
dass die zunächst vorgesehene Form der Sperren leicht zu umgehen sind. Anlei-
tungen dazu kursieren im Netz. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Evaluierung
wird dies bestätigen. Schon bald ist daher mit einer Verschärfung der Zugangs-
perren-Technologie zu rechnen.

Die vollmundige Erklärung der Bundesministerin: „Wir schließen die Daten-
autobahn der Kinderpornographie“ (Hamburger Abendblatt, 20. November
2008), beinhaltet nichts anderes als eine interessengeleitete Ablenkung vom
Wesentlichen. Das wird in zunehmendem Maße auch von einer kritischen
Medienberichterstattung erkannt. Die 3sat-Sendung „neues“ urteilte am
26. April 2009: „Die Vermutung liegt nahe, dass es sich bei dem öffentlichkeits-
wirksamen Auftreten der Familienministerin um ein sorgsam inszeniertes poli-
tisches Theater handelt. Mittlerweile ist bekannt, dass die beschlossenen Maß-
nahmen zur Eindämmung von Kinderpornographie im Netz nichts weiter sind
als ein Vorhang, der vor die Bilder misshandelter Kinder gezogen werden soll,
ein Feigenblatt, das nichts verhüllt.“ Und: „Möglicherweise geht es einfach da-
rum, die Freiheit des Einzelnen im Internet mehr und mehr einzuschränken und
Inhalte zu kontrollieren. Und scheibchenweise wird die verfassungsrechtlich
garantierte Bewegungsfreiheit im Internet eingeschränkt. Solange bis jeder ein-
zelne Seitenaufruf protokolliert und gespeichert wird. Gründe dafür lassen sich
dann schon finden, siehe Vorratsdatenspeicherung. Inhalte können dann nach
Belieben gesperrt werden: Dass der eine oder andere Lobbyverband, in diesem
Fall die Musikindustrie, schon in den Startlöchern steht, um gegen Urheber-
rechtsverletzungen vorzugehen, zeigt wie dünn das Eis ist, auf dem sich die
Bundesregierung bewegt.“ (Zitiert nach: http://www.3sat.de/3sat.php?http://

www.3sat.de/neues/sendungen/magazin/133366/index.html)

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Der Kampf gegen den Missbrauch von Kindern – auch im Internet – ist ein zu
wichtiges Thema, um es reiner Symbolpolitik und sachfremden Interessen zu
überlassen. Das grundlegende Ziel einer effektiven Bekämpfung von Kinder-
pornographie erfordert die Ermittlung der Täter und die Löschung der Bilder.
Zugangserschwerung statt Datenlöschung liegt nicht im Interesse der Opfer. Die
Menschenwürde der abgebildeten Opfer bleibt durch das Weiterbestehen der
Bilder fortdauernd verletzt. Ein wirksamer Schutz gegen Kindesmissbrauch und
seine Darstellung wird erreicht, wenn die Täter ermittelt und zukünftige Miss-
brauchsfälle verhindert werden.

Erfolge einzelner Ermittlungsbehörden zeigen: Die Identifikation der Anbieter
und Lieferanten von Kinderpornographie ist auf Basis von Bilddatenbanken
möglich. Zeit- und personalintensive qualitative Bildanalysen gewähren Rück-
schlüsse auf Tatorte, Täterverhalten und Opfer. Sie führen über eine Identifizie-
rung der Opfer zu den Produzenten der Bilder. Der Herstellung von Kinder-
pornographie geht in der Regel ein langjähriger sexueller Missbrauch von
Kindern meist im unmittelbaren familiären Umfeld voraus. Vorrangiges Ziel
der Strafverfolgungsbehörden muss es sein, Kinderpornographie an der Quelle
zu bekämpfen. Dazu fehlen in der Praxis die notwendigen Personal- und Sach-
mittel. Um den Strafverfolgungsdruck auf die Täter zu erhöhen, sind diese
bereitzustellen.

Ein effektiver Schutz gegen kinderpornographische Angebote im Netz gelingt,
wenn die entsprechenden Darstellungen auf den Host-Servern kurzfristig
gelöscht werden. Dazu müssen die Strafverfolgungsbehörden schneller und
flexibler agieren können, als es heute geschieht. Erforderlich ist eine nationale
und internationale Optimierung und Koordinierung von „Notice and Take-
down“-Prozeduren. Auch dürfen kinderpornographische Inhalte nicht aus er-
mittlungstaktischen Gründen im Netz belassen werden. Dass der Kampf gegen
strafbare Inhalte im Netz international bei Vorhandensein eines grundlegenden
Interesses effektiv geführt werden kann, zeigt eine Studie von Computerwissen-
schaftlern an der Universität Cambridge (Tyler More/Richard Clayton, The
Impact of Incentives on Notice and Take-down, 2008). Demnach werden Web-
sites, die zu Phishing-Angriffen gegen Banken genutzt werden, um Kontodaten
von Kunden auszuspähen, durchschnittlich binnen 4,8 Stunden vom Netz ge-
nommen, während das für kinderpornographische Websites im Durchschnitt
erst nach 30 Tagen erfolgt.

Zugangserschwerung dient nicht der Bekämpfung des Kindesmissbrauchs. Sie
lenken von der unzureichenden Ermittlung der Täter und der Löschung der
Bilder nur ab!

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. die Personal- und Sachmittel der Strafverfolgungsbehörden mit dem Ziel zu
erhöhen, Kinderpornographie an der Quelle – durch Identifizierung der
Opfer und Suche nach den missbrauchenden Tätern – zu bekämpfen;

2. in Abstimmung mit den Bundesländern die Strafverfolgungsbehörden zu
veranlassen, gegen ihnen bekannte Anbieter von Kinderpornographie un-
verzüglich vorzugehen und behördenbekannte Angebote auf Host-Servern
sofort stilllegen zu lassen;

3. die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden im Ausland weiter
zu intensivieren und im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit stets
eindringlich auf eine Kooperation bei der Verfolgung des Missbrauchs von
Kindern hinzuwirken;

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/13471

4. Access Blocking auszuschließen und alle Datenbanken zur Erfassung
kinderpornographischer Inhalte strikter rechtsstaatlicher Kontrolle zu unter-
stellen sowie richterliche Vorbehalte und effektiven Rechtschutz stets zu
ermöglichen, um Missbrauch durch Ermittlungsbehörden sowie anderer
staatlicher und privater Stellen auszuschließen;

5. Prävention und Opferschutz zu stärken und unter Einbindung von Jugend-
hilfeeinrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten, Kinderärztinnen und Kin-
derärzten und gemeinnützigen Initiativen und Einrichtungen ein breites Netz
von Beratungs- und Aufklärungsangeboten sowie von Hilfs- und Therapie-
angeboten zu etablieren und zu finanzieren;

6. gezielt öffentliche Aufklärungsarbeit zu leisten, die – auch um die Qualität
von Hinweisen aus der Bevölkerung an die Strafverfolgungsbehörden zu
erhöhen – bewusst auf eine emotionale Dramatisierung verzichtet und die
den Focus auf die eigentliche Problematik legt, dass der Herstellung von
Kinderpornographie in aller Regel ein oft langjähriger sexueller Missbrauch
der Opfer vorausgeht und dieser meist im unmittelbaren familiären Umfeld
der Opfer stattfindet;

7. ausreichende finanzielle Mittel bereitzustellen, um eine unabhängige wissen-
schaftliche Erforschung des Ausmaßes, der Ursachen und der Folgen von
Kinderpornographie – im Internet ebenso wie auf anderen neuen und klassi-
schen Trägermedien – zu ermöglichen und um zeitnah Evaluierungen von
eingeschlagenen Maßnahmen zu deren Bekämpfung vorzunehmen.

Berlin, den 17. Juni 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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