BT-Drucksache 16/13442

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/12596, 16/13424 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Vom 17. Juni 2009


Bericht der Abgeordneten Waltraud Lehn, Hans-Joachim Fuchtel, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Gesine Lötzsch und Alexander Bonde

Mit dem Gesetzentwurf und den vom federführenden Aus-
schuss für Arbeit und Soziales beschlossenen Änderungen
ist im Wesentlichen beabsichtigt,
– die verwaltungsaufwändige und uneinheitliche Ausge-

staltung der Generalunternehmerhaftung in der Bauwirt-
schaft zu beseitigen;

– die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des entwicklungs-
politischen Freiwilligendienstes „weltwärts“ in den ver-
sicherten Personenkreis der gesetzlichen Unfallversiche-
rung einzubeziehen;

– die Ergänzung eines Melde- und Beitragsnachweises der
Künstlersozialkasse (KSK) an die Krankenkassen der
Versicherten einzuführen;

– durch eine Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes die
Hebung von Leitungsämtern beim Bundesversicherungs-
amt (BVA; Vizepräsident/-in B 4 nach B 6 und Präsident/- in
B 8 nach B 9) und bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin (BAuA; Präsident/-in B 5 nach B 6)

arbeitergeld in Bezug auf die vollständige Erstattung der
Sozialversicherungsbeiträge gleichgestellt werden;

– durch eine Änderung des Ausbildungsbonus zu Gunsten
von Insolvenzlehrlingen die kurzfristige Fortsetzung und
den Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung bei
einem zweiten Arbeitgeber zu ermöglichen;

– die Unterstützung von lernbeeinträchtigten oder sozial
benachteiligten Jugendlichen auf die Zeit einer betrieb-
lichen Einstiegsqualifizierung zu erweitern;

– die Anwartschaftszeit von kurz befristet Beschäftigten
beim Arbeitslosengeld von zwölf Monaten auf sechs
Monate zu verkürzen, wodurch insbesondere den beson-
deren Bedingungen von Künstlern und Kulturschaffen-
den Rechnung getragen wird;

– die unterjährige Liquiditätsversorgung der BA in einer
Defizitsituation zu verbessern. BMAS und BMF sollen
ermächtigt werden, zur Vermeidung von Liquiditätshil-
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13442
16. Wahlperiode 17. 06. 2009

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 16/12596, 16/13424 –

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches
Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
zu ermöglichen;
– Kurzarbeit insbesondere durch volle Erstattung der

Sozialversicherungsbeiträge ab dem siebten Monat
attraktiver zu gestalten (befristet bis Ende 2010). Diese
Regelung soll für alle Betriebe eines Arbeitgebers gelten,
sobald in mindestens einem seiner Betriebe die zeitliche
Voraussetzung von sechs Monaten Kurzarbeit erfüllt ist.
Saison-Kurzarbeitergeld soll dem konjunkturellen Kurz-

fen die vier jährlichen Abschlagszahlungen der BA auf
den Eingliederungsbeitrag zu stunden und die Zahlung
des Beitrags des Bundes zur Arbeitsförderung (Umsatz-
steuerpunkt) vorzuziehen.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter
Berücksichtigung der vom federführenden Ausschuss für
Arbeit und Soziales beschlossenen Änderungen auf die
öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:

Drucksache 16/13442 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Nr. Maßnahme Jahr Finanzielle Auswirkungen

Bundeshaushalt BA und
Sozialversicherungsträger

1 Rentenschutzklausel 2009 keine nach gegenwärtiger Einschätzung

2010

2011

2012

2013

2 Vereinfachung und Vereinheit-
lichung der Generalunternehmer-
haftung für die Bauwirtschaft
durch die Einführung der Prä-
qualifikation und Angleichung
der Haftungsgrenze

2009 keine keine

2010 keine keine

2011 keine keine

2012 keine keine

2013 keine keine

3 Aufnahme der Teilnehmer am
Freiwilligendienst „weltwärts“
in die gesetzliche Unfallver-
sicherung

2009 0,28 Mio. Euro keine

2010 0,56 Mio. Euro keine

2011 0,84 Mio. Euro keine

2012 1,12 Mio. Euro keine

2013 1,4 Mio. Euro keine

4 Volle Erstattung der Sozial-
versicherungsbeiträge bei
Kurzarbeit ab dem siebten Monat
des Bezuges von Kurzarbeiter-
geld

2009 keine ca. 250 Mio. Euro

2010 keine ca. 250 Mio. Euro

2011 keine keine

2012 keine keine

2013 keine keine

5 Erleichterung der Zahlung
eines Ausbildungsbonus für
sogenannte Insolvenzlehrlinge

2009 keine Modellrechnung
ca. 0,25 Mio. Euro

2010 keine Modellrechnung
ca. 0,4 Mio. Euro

2011 keine Modellrechnung
ca. 0,4 Mio. Euro

2012 keine Modellrechnung
ca. 0,1 Mio. Euro

2013 keine Modellrechnung
ca. 0,1 Mio. Euro

6 Ausbildungsbegleitende
Hilfen während einer Einstiegs-
qualifizierung

2009 ca. 0,5 Mio. Euro ca. 0,5 Mio. Euro

2010 ca. 0,5 Mio. Euro ca. 0,5 Mio. Euro

2011 ca. 0,5 Mio. Euro ca. 0,5 Mio. Euro

2012 ca. 0,5 Mio. Euro ca. 0,5 Mio. Euro

2013 ca. 0,5 Mio. Euro ca. 0,5 Mio. Euro

7 Verbesserung der sozialen
Sicherung kurz befristet
Beschäftigter bei Arbeitslosig-
keit (sechs Wochen Befristung)

2009 erwartete Einsparungen bei
Alg II von 24 Mio. Euro jährlich
(davon Bund 17 Mio. und
Kommunen 7 Mio. Euro).

ca. 15 Mio. Euro

2010 ca. 50 Mio. Euro

2011 ca. 50 Mio. Euro

2012 ca. 50 Mio. Euro

2013 keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13442

8 Ergänzung eines Melde- und
Beitragsnachweises der
Künstlersozialkasse an die
Krankenkassen der Versicherten
(§ 28a Abs. 13 SGB IV-E)

2009 – – 0,4 Mio. Euro Durch die Daten-
übermittlung im elektronischen
Verfahren kann der Aufwand von
ursprünglich 1,567 Mio. Euro pro
Jahr um durchschnittlich 1 Mio.
Euro pro Jahr verringert werden

2010 – – 1 Mio. Euro

2011 – – 1 Mio. Euro

2012 – – 1 Mio. Euro

2013 – – 1 Mio. Euro

9 Hebung von Leitungsämtern
bei BVA und BAuA

2009 keine, wegen Kompensation

2010

2011

2012

2013

10 Nachzahlung bei anzurechnen-
den Kindererziehungszeiten

2009 keine Zunächst geringfügige, nicht
quantifizierbare Beitragsmehr-
einnahmen, später geringfügige,
nicht quantifizierbare Renten-
mehrausgaben

2010 keine

2011 keine

2012 keine

2013 keine

11 Errichtung einer Versorgungs-
ausgleichskasse

2009 keine keine

2010 keine keine

2011 keine keine

2012 keine keine

2013 keine keine

12 Volle arbeitgeberbezogene
Erstattung der Sozialversiche-
rungsbeiträge bei Kurzarbeit
ab dem siebten Monat des Bezu-
ges von Kurzarbeitergeld

2009 Die Mehrkosten der BA im Vergleich zu Nummer 4 sind nicht abzu-
schätzen, sollten jedoch begrenzt sein. Im Vergleich zum Alg entste-
hen der BA keine Mehrkosten. In der Praxis stellt ein Großteil der
Betriebe gleichzeitig eigenständige Unternehmen dar, sodass hier
befürchtete Mitnahmeeffekte und Mehrausgaben nicht auftreten.
Dies trifft insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen zu, die
ca. 70 Prozent der Arbeitnehmer beschäftigen. In der KuG-Statistik
für März 2009 gehörten knapp 80 Prozent (94 Prozent) der kurzar-
beitenden Betriebe der Gruppe mit weniger als 50 (200) Beschäftig-
ten an. Auch wenn nicht direkt von der Betriebsgröße auf die weitere
Unternehmenszugehörigkeit geschlossen werden kann, so darf doch
erwartet werden, dass ein gewisser Anteil dieser Betriebe zu der
Gruppe zählt, die gleichzeitig als eigenständige Unternehmen
organisiert sind.

2010

2011

2012

2013

13 Einbeziehung des Saison-
Kurzarbeitergeldes in die volle
Erstattung der Sozialversiche-
rungsbeiträge bei Kurzarbeit ab
dem siebten Monat des Bezuges

2009 – ca. 15 Mio. Euro

2010 –

2011 – keine

2012 – keine

2013 – keine

14 Liquiditätssicherung der
Bundesagentur für Arbeit

2009 keine keine

2010 keine keine

2011 keine keine

Nr. Maßnahme Jahr Finanzielle Auswirkungen

Bundeshaushalt BA und
Sozialversicherungsträger
2012 keine keine

2013 keine keine

das sich nicht im Einzelnen beziffern lässt. Die aufgrund der
Stellenhebungen anfallenden Mehraufwendungen werden
im Rahmen des jeweiligen Personalhaushalts erwirtschaftet.
Im Übrigen entstehen durch das Gesetz für Bund, Länder
und Gemeinden keine Mehrkosten.

2. Vollzugsaufwand
Durch die Erweiterung des versicherten Personenkreises in
der gesetzlichen Unfallversicherung entsteht bei der zustän-
digen Unfallkasse des Bundes marginaler Vollzugsaufwand
durch die Bearbeitung der zu erwartenden Versicherungs-
fälle. Ausgehend von den Leistungsaufwendungen ist jähr-
lich mit Verwaltungskosten für die neuen Leistungsfälle in
Höhe von rund 30 000 Euro zu rechnen. Mit dem sukzes-
siven Anstieg der zu erwartenden Leistungsaufwendungen
betragen die Verwaltungskosten nach 20 Jahren rund
0,6 Mio. Euro jährlich.
Durch die Verkürzung der Anwartschaft für kurz befristet
Beschäftigte entsteht bei der BA ein Vollzugsaufwand für
zusätzliche Leistungsfälle. Dem steht eine entsprechende
Minderung des Vollzugsaufwandes auf Seiten des Bundes
bei der Durchführung der Grundsicherung für Arbeits-
suchende gegenüber.
Im Übrigen entsteht durch das Gesetz kein zusätzlicher
Vollzugsaufwand.

Sonstige Kosten
Die Wirtschaft, insbesondere mittelständische Unterneh-
men, wird nicht belastet. Soweit die Generalunternehmer-
haftung neu gestaltet wird, entstehen den Generalunterneh-
mern keine neuen Kosten. Gegenüber der bisherigen Entlas-
tungsmöglichkeit können sie bis zu 80 Prozent ihres bisheri-
gen Verwaltungsaufwands einsparen. Nachunternehmern
entstehen nur dann zusätzliche Kosten, wenn sie am Präqua-
lifikationsverfahren ausschließlich wegen der Generalunter-
nehmerhaftung teilnehmen, in Höhe von rund 450 Euro bei
der erstmaligen Registrierung und von bis zu 400 Euro für
die jährliche Aufrechterhaltung. Alternativ bleibt diesen

Bürokratiekosten

a) Unternehmen

Durch die Neuregelung der Generalunternehmerhaftung in
der Bauwirtschaft wird für die Wirtschaft eine bestehende
Informationspflicht modifiziert. Es wird eine zusätzliche
Möglichkeit zur Entlastung von der Haftung für Beitrags-
schulden des Nachunternehmers zugelassen. Der bisherige
durchschnittliche Aufwand für die Prüfung der Eignungs-
nachweise durch den Generalunternehmer in Höhe von rund
30 Euro pro Fall kann bei Nutzung des neuen Verfahrens um
80 Prozent reduziert werden. Durch die Vereinheitlichung
der Haftungsgrenze steigt die Fallzahl in geringem Maße.

Durch die Einführung des Unfallversicherungsschutzes für
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des entwicklungspoli-
tischen Freiwilligendienstes „weltwärts“ erhöhen sich bei
den bestehenden Anzeige-, Antrags- und Meldepflichten die
Fallzahlen sehr geringfügig.

Im Übrigen werden durch das Gesetz keine Informations-
pflichten neu eingeführt, geändert oder aufgehoben.

b) Verwaltung und Bürger

Für die Verwaltung wird eine neue Informationspflicht ein-
geführt. Die gesonderte Meldung der Künstlersozialkasse an
die Krankenkassen spart zu gleichen Teilen bei der Künstler-
sozialkasse und bei den Krankenkassen Aufwand in Höhe
von insgesamt rund einer Million Euro ein. Für Bürgerinnen
und Bürger werden durch das Gesetz keine Informations-
pflichten neu eingeführt, geändert oder aufgehoben.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss
für Arbeit und Soziales vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 17. Juni 2009

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender

Waltraud Lehn
Berichterstatterin

Hans-Joachim Fuchtel
Berichterstatter

Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Alexander Bonde
Berichterstatter
Drucksache 16/13442 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die übrigen in der Tabelle nicht aufgeführten Maßnahmen
sind zumeist rein redaktionelle Änderungen und Korrektu-
ren oder haben aufgrund geringer Fallzahl keine oder nur
untergeordnete Finanzwirkungen.
Die Kosten durch die Erweiterung des versicherten Perso-
nenkreises der gesetzlichen Unfallversicherung werden bei
einer stabilen Teilnehmerzahl von 10 000 Personen am Pro-
gramm Freiwilligendienst „weltwärts“ pro Jahr in etwa
20 Jahren circa 5 Mio. Euro jährlich betragen. Bis dahin ist
von einem sukzessiven Anwachsen der Kosten auszugehen,

Nachunternehmern die Möglichkeit erhalten, anstelle der
Präqualifikation Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorzu-
legen. Sie sind gebührenfrei, aber mit höherem Verwal-
tungsaufwand verbunden.

Im Übrigen entstehen keine Kosten.

Auswirkungen auf Einzelpreise, auf das Preisniveau, insbe-
sondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind deshalb nicht
zu erwarten.

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