BT-Drucksache 16/13431

a) zum dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/12787, 16/13299- Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/12276- Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung

Vom 17. Juni 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13431
16. Wahlperiode 17. 06. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 16/12787, 16/13299 –

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Schutzes
vor nichtionisierender Strahlung

b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/12276 –

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Schutzes
vor nichtionisierender Strahlung

A. Problem

Die nichtionisierende Strahlung kann bei der Anwendung am Menschen schädli-
che Wirkungen hervorrufen. Dies macht eine Begrenzung der Strahlenbelastung
erforderlich. Der Gesetzentwurf stellt die notwendigen rechtlichen Handlungsins-
trumentarien zur Verfügung, um Anforderungen an den Betrieb von Anlagen zu
stellen, die nichtionisierende Strahlung aussenden können. Die Konkretisierung
dieser Anforderungen, insbesondere die Festlegung von Grenzwerten, ist auf der
Verordnungsebene vorgesehen. Es wird ein Nutzungsverbot von UV-Bestrah-
lungsgeräten in Sonnenstudios und ähnlichen Einrichtungen für Minderjährige
festgeschrieben. Die Anwendung nichtionisierender Strahlung oberhalb bestimm-
ter Schwellenwerte in der Medizin darf nur nach einer rechtfertigenden Indikation
(Nutzen-Risiko-Abwägung) erfolgen, die nur eine berechtigte Person mit der er-
forderlichen Fachkunde stellen darf. Künftig soll die Pflicht zur Verhinderung und
Verringerung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch nichtionisierende
Strahlung auch für hoheitlich oder privat betriebene Funkanlagen gelten.

B. Lösung

Annahme der Gesetzentwürfe in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 16/13431 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

die Gesetzentwürfe auf Drucksachen 16/12787, 16/13299 und 16/12276 mit fol-
gender Maßgabe, im Übrigen unverändert anzunehmen:

Artikel 1 § 8 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 werden die Wörter „nicht einhält“ gestrichen.

b) In Nummer 5 wird die Angabe „§ 6 Absatz 2“ durch die Angabe „§ 6 Absatz 2
Nummer 2 oder Absatz 3“ ersetzt.

Berlin, den 17. Juni 2009

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Petra Bierwirth
Vorsitzende

Jens Koeppen
Berichterstatter

Detlef Müller (Chemnitz)
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Lutz Heilmann
Berichterstatter

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin

● Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Der Rechtsausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
(BImSchG): Die Pflicht zur Vermeidung und Verringe-
rung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch nicht-
ionisierende Strahlen soll auch für hoheitlich oder privat
betriebene Funkanlagen gelten. Die derzeit geltende

der CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP emp-
fohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12276 in ge-
änderter Fassung anzunehmen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13431

Bericht der Abgeordneten Jens Koeppen, Detlef Müller (Chemnitz), Michael Kauch,
Lutz Heilmann und Sylvia Kotting-Uhl

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Gesetzentwurf auf Drucksachen 16/12787, 16/13299
wurde in der 220. Sitzung des Deutschen Bundestages am
7. Mai 2009 zur federführenden Beratung an den Ausschuss
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur
Mitberatung an den Innenausschuss, den Rechtsausschuss,
den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie, den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz, den Verteidigungsausschuss, den
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie
den Ausschuss für Gesundheit überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12276 wurde in der
212. Sitzung des Deutschen Bundestages am 20. März 2009
zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Innenausschuss, den Rechtsausschuss, den Haushalts-
ausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie,
den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz, den Verteidigungsausschuss, den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie den Ausschuss
für Gesundheit überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Das Gesetz stellt die notwendigen rechtlichen Handlungs-
instrumentarien zur Verfügung, um Anforderungen an den
Betrieb von Anlagen zu stellen, die nichtionisierende Strah-
lung aussenden können. Im Wesentlichen werden folgende
Regelungen getroffen:

● Schutz vor schädlichen Wirkungen durch nichtionisie-
rende Strahlung bei der Anwendung in der Medizin: Die
Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen
oberhalb bestimmter Stellenwerte darf nur nach einer
durch eine fachkundige Person gestellten rechtfertigen-
den Indikation (Nutzen-Risiko-Abwägung) erfolgen;

● Schutz vor schädlichen Wirkungen durch nichtioni-
sierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen zu
kosmetischen und sonstigen Zwecken außerhalb der
Medizin: Die Benutzung von UV-Bestrahlungsgeräten in
Sonnenstudios darf Minderjährigen nicht gestattet wer-
den; der Betrieb von Solarien u. Ä. Einrichtungen muss
den in einer Rechtsverordnung festgelegten Anforderun-
gen entsprechen;

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Innenausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP empfoh-
len, den Gesetzentwurf auf Drucksachen 16/12787, 16/13299
anzunehmen.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sachen 16/12787, 16/13299 für erledigt erklärt.

Der Haushaltsausschuss hat mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen der FDP und DIE
LINKE. empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksachen 16/
12787, 16/13299 zuzustimmen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP empfohlen, den Gesetzentwurf auf Druck-
sachen 16/12787, 16/13299 in geänderter Fassung anzuneh-
men.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP empfoh-
len, den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12787 anzuneh-
men und die Drucksache 16/13299 zur Kenntnis zu nehmen.

Der Verteidigungsausschuss hat mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen der FDP und DIE LINKE.
empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksachen 16/12787,
16/13299 anzunehmen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12787 einver-
nehmlich für erledigt erklärt und die Drucksache 16/13299
zur Kenntnis genommen.

Der Ausschuss für Gesundheit hat den Gesetzentwurf auf
Drucksachen 16/12787, 16/13299 einvernehmlich für erle-
digt erklärt.

Zu Buchstabe b

Der Innenausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP emp-
fohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12276 anzu-
nehmen.
Beschränkung auf den gewerblichen Bereich wird auf-
gehoben.

Der Haushaltsausschuss hat mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/13431 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

gegen die Stimmen der Fraktionen der FDP und DIE LINKE.
empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12276
zuzustimmen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP empfohlen, den Gesetzentwurf auf Druck-
sachen 16/12787, 16/13299 in geänderter Fassung anzuneh-
men.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP empfohlen, den
Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12276 in geänderter Fas-
sung anzunehmen.

Der Verteidigungsausschuss hat mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen der FDP und DIE LINKE.
empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12276
anzunehmen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktion der FDP empfohlen, den Gesetzentwurf auf
Drucksache 16/12276 in geänderter Fassung anzunehmen.

Der Ausschuss für Gesundheit hat mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12276 in
geänderter Fassung anzunehmen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Gesetzentwurf auf Drucksachen 16/12787,
16/13299 und 16/12276 in seiner 93. Sitzung am 17. Juni
2009 beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU begrüßte den Gesetzentwurf.
Das Thema nichtionisierende Strahlung sei ein sehr wich-
tiges Thema. Denn die gesamte Technologieentwicklung
setze auf Funksysteme. Bei dem vorliegenden Gesetz gehe
es darum, einerseits die Vorteile der Anwendung nichtioni-
sierender Strahlung in der Wirtschaft, in der Medizin und im
privaten Bereich zu nutzen. Andererseits müssten die Aus-
wirkungen der Anwendung dieser Strahlung so weit wie
möglich beschränkt werden. Es gehe auch um Aufklärungs-
und Informationsmaßnahmen.

Durch das Gesetz würden auch Empfehlungen der Euro-
päischen Union ins nationale Recht umgesetzt. Die Fraktion
der CDU/CSU betonte, dass – genau wie bei anderen Geset-
zen – man hier eine eins zu eins Umsetzung angestrebt habe
und keine Verschärfung, Parallelregulierung, zusätzliche
Bürokratie oder zusätzlichen Kosten gewollt habe. Dies sei
zum größten Teil gelungen.

Die Fraktion der CDU/CSU wolle auf zwei Punkte explizit
eingehen. Beim ersten Punkt handele es sich um die Funkan-

von 0 bis 300 GHz zu erfassen und neben den gewerblichen
auch hoheitliche und private Anwender und Nutzer mit ein-
zubeziehen. Einige Gruppen und Verbände von Herstellern
und Nutzern hätten befürchtet, dass es eine doppelte Anzei-
gepflicht und – bei einem Wegfall der Leistungsgrenze von
10 Watt Strahlungsleistung – eine massive Ausweitung der
Anzeigepflichten geben könnte (z. B. auch auf solche Ge-
räte, die bisher gar nicht erfasst seien, so WLAN, Funkfern-
bedienungen, Babyphone, Handys, Mikrofone, schnurlose
Telefone usw.). Durch den Gesetzentwurf sei aber ein sinn-
voller Ausgleich der Interessen hergestellt worden.

Es bestehe auch Skepsis, dass auf der Verordnungsebene Re-
gelungen getroffen werden könnten, die einigen Hersteller-
gruppen nicht so gut passten. Ein Grenzwert von 10 Watt
Strahlungsleistung könne nicht in das Gesetz hineingeschrie-
ben werden, weil dort keine Grenzwerte hineingehörten.
Dies müsse auf Verordnungsebene – nämlich in der 26.
BImSchV – geregelt werden. Bei Grenzwerten sei eine Zu-
stimmung des Bundestages erforderlich. Die Fraktion der
CDU/CSU würde darauf hinwirken, dass in die Verordnung
der benannte Grenzwert hineingeschrieben werde und dass
es nicht zu einer Überregulierung komme.

Der zweite Punkt betreffe die Solariennutzung. Der Schutz
Minderjähriger vor schädlicher Strahlung stehe an oberster
Stelle. Aber auch Erwachsene bedürfen des Schutzes. Ein
vollständiges Verbot von Solarien sei nicht beabsichtigt. Die
Deutsche Krebshilfe habe gesagt, dass Solariennutzung
Hautkrebs verursachen könne. Die Betonung liege hier auf
„könne“, denn die Kausalität sei nicht eindeutig nachgewie-
sen. Auch die natürliche Sonnenstrahlung sei gefährlich.
Wenn man Hautärztekongresse verfolge, erfahre man, dass
Solarien auch für Kinder und Jugendliche sinnvoll sein
könnten: So im Falle der Vitamin-D-Bestrahlung, der Vor-
bräunung und bei entsprechenden Hautkrankheiten.

Sinnvoll sei es, eine Solariumnutzung ab 16 Jahren zuzulas-
sen. Eine Alternative zum Verbot sei zum Beispiel eine ver-
pflichtende Zertifizierung, inklusive der Mitarbeiterschu-
lung, Grenzwerte für die Anlagen und Informations- und
Aufklärungsmaßnahmen. Dazu sei es nicht gekommen. Das
Gesetz enthalte nun ein Verbot.

Auch die Fraktion der SPD erklärte, sie unterstütze das
Gesetz. Der Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtioni-
sierender Strahlung sei bisher nur sehr lückenhaft geregelt.
Es fehlten vor allem noch Regelungen zum Schutz bei direk-
ter Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen.
Die Neuregelungen sollten diesbezüglich eine verbesserte
Grundlage schaffen und vor allem den Schutz vor gesund-
heitlichen Beeinträchtigungen bei der Nutzung der aus dem
modernen gesellschaftlichen Leben nicht mehr wegzuden-
kenden Technik garantieren.

Die Fraktion der SPD hob zwei Aspekte hervor. Zum einen
den Bereich der optischen Strahlung. Es gehe um den Schutz
von Minderjährigen vor der Bestrahlung mit künstlicher UV-
Strahlung. Das gesetzliche Solarienverbot für Minderjährige
bringe eine große und deutliche Verbesserung. Alternativen
zur gesetzlichen Regelung seien Selbstverpflichtungen und
Zertifizierungen. Diese seien aber nicht erfolgversprechend.
Die Fraktion der SPD begrüße, dass das Verbot der Solarien-
nutzung durch Minderjährige im Gesetz festgeschrieben
lagen, also eine sehr komplizierte und umfangreiche Mate-
rie. Das Ziel des Gesetzes sei es, das gesamte Frequenzband

worden sei ohne zu verkennen, dass es Grauzonen gäbe, die
regelungsbedürftig seien. Was die Heimsauna, die im Keller

und zwar auch deshalb, weil die Betreiber eine freiwillige
Selbstverpflichtung eingegangen seien, die sie nicht um-
gesetzt hätten. Dies sei bedauerlich. Es bedürfe daher der
gesetzlichen Umsetzung des Verbotes. Insbesondere wegen
der Regelung zu dem Medizinproduktegesetz, lehne die
Fraktion der FDP den Gesetzentwurf ab.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, bereits 1999 habe
die diesbezügliche EU-Ratsempfehlung vorgelegen. Nun
schriebe man das Jahr 2009. Bei der Umsetzung der CCS-
Richtlinie seien die Fraktionen der CDU/CSU und SPD sehr
schnell gewesen. Die Fraktion DIE LINKE. hätte nichts ge-
gen ein Alkohol- und Nikotinverbot für Kinder und Jugend-
liche unter 18 Jahren. Sie begrüße das Solarienverbot für
Minderjährige. Es sei nicht zu beanstanden, die Grenzwerte
in Verordnungen zu regeln. Die Grenzwerte müssten aller-
dings angemessen sein und dürften nicht hinter das Vorsor-
geprinzip zurückfallen. Das Scheitern der Bemühungen, auf
freiwilliger Basis einen wirksamen Schutz der Minder-
jährigen zu erreichen, zeige deutlich, dass die freiwillige
Selbstverpflichtung oder das Bemühen darum offensichtlich
keine geeigneten Mittel seien. In diesem Fall müsse der

Die Schutzfunktion des Staates sei nicht an jeder Stelle durch
Informationspflichten oder Informationsmöglichkeiten zu
erfüllen. Manchmal – wie z. B. im vorliegenden Fall – be-
dürfe es ordnungspolitischer Maßnahmen. Der vorliegende
Gesetzentwurf sei sinnvoll und notwendig.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss einstimmig, den Änderungsantrag der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdruck-
sache 16(16)743 anzunehmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss einstimmig, den Änderungsantrag der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdruck-
sache 16(16)744 anzunehmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP, dem Deutschen
Bundestag zu empfehlen, die Gesetzentwürfe auf Druck-
sachen 16/12787, 16/13299 und 16/12276 in geänderter Fas-
sung anzunehmen.

Berlin, den 17. Juni 2009

Jens Koeppen
Berichterstatter

Detlef Müller (Chemnitz)
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Lutz Heilmann
Berichterstatter

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/13431

stehe, angehe, so obliege es hier der Verantwortung der El-
tern, auf ihre Kinder u. a. durch die Erziehung einzuwirken.

Der zweite Bereich, der sehr kritisch diskutiert worden sei,
sei die Anwendung nichtionisierender Strahlung am Men-
schen in der Medizin, vor allem in der Zahnmedizin. Auch
hier sei es gelungen, die Ängste vor einer Überregulierung
und vor einer Doppelregulierung abzubauen und festzustel-
len, dass eine Obergrenze dieser Strahlung auf dem Verord-
nungsweg festgelegt werde. Die Kritik der Zahnärzte bezüg-
lich der angeblichen Überregulierung – es sei schon alles im
Medizinproduktegesetz geregelt worden – sei nicht gerecht-
fertigt.

Die Fraktion der FDP vertrat die Auffassung, durch den
Gesetzentwurf komme es zu einer Doppelregulierung im
Medizinproduktebereich. Das Medizinproduktegesetz sei
diesbezüglich völlig ausreichend. Auch was die Funkan-
lagen anbelangt, gäbe es Diskussionsbedarf. Die Fraktion
der FDP trage das Solariumsverbot für Minderjährige mit

Gesetzgeber eingreifen. Trotz der Kritikpunkte stimme die
Fraktion DIE LINKE. dem Gesetzentwurf zu, weil die
Schließung der gesetzlichen Lücke überfällig sei.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN äußerte ihre
Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Es sei geboten, dass
entsprechend der Ratsempfehlung von 1999 die Lücken jetzt
geschlossen würden und der gesamte Frequenzbereich von
0 Hz bis 300 GHz einer gesetzlichen Regelung unterzogen
werde. Es sei auch erforderlich, dass nun nicht nur die
gewerblich, sondern auch die hoheitlich und privat betriebe-
nen Funkanlagen einer Regelung unterworfen würden. Am
Gesetzentwurf sei insbesondere das Solarienverbot für
Minderjährige erfreulich. Auch unter Berücksichtigung der
Forschungsergebnisse zu den möglichen Auswirkungen der
UV-Strahlung auch auf Erwachsene halte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Verbot für Minderjährige
als besonders schutzwürdige Gruppe für richtig. Die gesetz-
liche Ausgestaltung des Verbotes finde ihre Zustimmung.
Anlagen: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 16(16)743
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 16(16)744

Drucksache 16/1343 destag – 16. Wahlperiode
1 – 6 – Deutscher Bun

Anlage

Änderungsantrag 1
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

zum
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Schutzes
vor nichtionisierender Strahlung

(Bundestags-Drucksache 16/12276)

In Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 1 werden die Worte „nicht
einhält“ gestrichen.

B e g r ü n d u n g

Die Änderung betrifft eine redaktionelle Korrektur.

Änderungsantrag 2
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

zum
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Schutzes
vor nichtionisierender Strahlung

(Bundestags-Drucksache 16/12276)

In Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 5 wird die Angabe „§ 6
Absatz 2“ durch die Wörter „§ 6 Absatz 2 Nummer 2 oder
Absatz 3“ ersetzt.

B e g r ü n d u n g

Die Änderung betrifft eine redaktionelle Korrektur.

DEUTSCHER BUNDESTAG

Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit

16. WP

Ausschussdrucksache 16(16)743
zu TOP 4c der TO am 17.06.2009
16.06.2009

DEUTSCHER BUNDESTAG

Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit

16. WP

Ausschussdrucksache 16(16)744
zu TOP 4c der TO am 17.06.2009
16.06.2009

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