BT-Drucksache 16/13419

zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates -16/13111- Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm (Schulobstgesetz - SchulObG)

Vom 17. Juni 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13419
16. Wahlperiode 17. 06. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

zu demGesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 16/13111 –

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften
über das Schulobstprogramm (Schulobstgesetz – SchulObG)

A. Problem

Gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen sehen die Einführung eines Schulobst-
programms vor, mit dem speziell dem geringen Obst- und Gemüseverzehr bei
Kindern entgegengewirkt und der Obst- und Gemüseanteil in der Ernährung der
Kinder nachhaltig erhöht werden soll; hierzu fördert die Europäische Union die
Abgabe von Obst und Gemüse an Kinder in Bildungseinrichtungen. Das
Schulobstprogramm dient damit den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik
(GAP), unter anderem der Erhöhung der Einkommen in der Landwirtschaft, der
Stabilisierung der Märkte und der Sicherstellung sowohl der gegenwärtigen als
auch der künftigen Versorgung. Die Teilnahme an dem Programm ist freiwillig.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die nationalen Voraussetzungen zur Durchfüh-
rung des EU-Schulobstprogramms durch den Bund geschaffen werden.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN

C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Kosten

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Die Zuständigkeit für die Durchführung des EU-Schulobstprogramms liegt
wegen des absatzfördernden und marktentlastenden Charakters der Maßnahme
beimBund. Die Bundesländer führen das Gesetz imAuftrag des Bundes aus. Die
gemeinschaftsrechtlich vorgesehene notwendige Kofinanzierung muss vom

Drucksache 16/13419 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bund und/oder durch Beiträge des privaten Sektors erbracht werden. Ebenso hat
der Bund darüber hinaus die Ausgaben für die zwingend erforderlichen flankie-
rendenMaßnahmen zu tragen.

2. Vollzugsaufwand

Für den Bund entstehen durch die Durchführung des EU-Schulobstprogramms
Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Koordinierung, Prüfung, Kon-
trolle der Maßnahme sowie der Weiterleitung der nationalen Strategie an die
Kommission der Europäischen Gemeinschaften, durch die Berechnung der Ver-
teilung der Gemeinschaftsmittel auf die teilnehmenden Länder sowie die Erfül-
lung der Meldepflichten gegenüber der Europäischen Union durch die Bundes-
anstalt für Landwirtschaft und Ernährung, deren Höhe derzeit nicht quantifizier-
bar ist.

Für die an dem EU-Schulobstprogramm teilnehmenden Bundesländer entstehen
Kosten für die Durchführung und Kontrolle des Programms, deren Höhe derzeit
nicht quantifizierbar ist.

E. Sonstige Kosten

Die betroffeneWirtschaft wird durch das vorliegende Gesetz nicht zur Übernah-
me von Kosten verpflichtet. Finanzielle Beiträge für das Programm sind freiwil-
lig. Das Gesetz zur Durchführung des Schulobstprogramms wird keine mess-
baren Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das
Verbraucherpreisniveau, haben, da es sich umRegelungen handelt, die sich nicht
auf die Herstellungskosten auswirken.

F. Bürokratiekosten

Durch das Gesetz werden zwei Informationspflichten für die am EU-Schulobst-
programm teilnehmenden Länder eingeführt.

Durch das Gesetz werden keine Informationspflichten für die Bürger eingeführt.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13419

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/13111 mit folgenden Maßgaben, im
Übrigen unverändert anzunehmen:

1. In § 1 sind dieWörter „den Bund“ durch dieWörter „die Länder“ zu ersetzen.

2. § 3 ist wie folgt zu ändern:

a) In Absatz 1 sind die Wörter „den Bund“ durch die Wörter „das Land“ zu
ersetzen.

b) In Absatz 3 Satz 1 sind die Wörter „als Teil der nationalen Strategie“ zu
streichen.

c) Absatz 4 ist wie folgt zu fassen:

„(4) Abweichend von den Absätzen 2 und 3 sind für das Schuljahr 2009/
2010 die bis zum 31. Mai 2009 beim Bundesministerium eingereichten
regionalen Strategien Grundlage für die Durchführung des Schulobstpro-
gramms.“

3. In § 5 ist die Angabe „31. Oktober“ durch die Angabe „15. Oktober“ zu erset-
zen.

Berlin, den 17. Juni 2009

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ulrike Höfken
Vorsitzende und Berichterstatterin

MarleneMortler
Berichterstatterin

Mechthild Rawert
Berichterstatterin

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

Karin Binder
Berichterstatterin

Drucksache 16/13419 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Marlene Mortler, Mechthild Rawert, Hans-Michael
Goldmann, Karin Binder und Ulrike Höfken

I. Verfahrensablauf

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage aufDrucksache 16/
13111 in seiner 224. Sitzung am 28. Mai 2009 beraten und an
den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz zur federführenden Beratung und den Ausschuss
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für
Gesundheit, den Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung sowie den Ausschuss für die An-
gelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Eines der Hauptziele der reformierten gemeinsamen Markt-
ordnung für den Obst- und Gemüsesektor besteht darin, den
Rückgang des Obst- und Gemüseverbrauchs umzukehren.

Daher sehen gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen u. a.
die Einführung eines Schulobstprogramms vor, mit dem spe-
ziell dem geringen Obst- und Gemüseverzehr bei Kindern
entgegengewirkt und der Obst- und Gemüseanteil in der Er-
nährung der Kinder nachhaltig erhöht werden soll; hierzu
fördert die Europäische Union die Abgabe von Obst und Ge-
müse an Kinder in Bildungseinrichtungen. Das Schulobst-
programm dient damit den Zielen der GAP, unter anderem
der Erhöhung der Einkommen in der Landwirtschaft, der
Stabilisierung der Märkte und der Sicherstellung sowohl der
gegenwärtigen als auch der künftigen Versorgung.

Die Teilnahme an demProgramm ist freiwillig.Mitgliedstaa-
ten, die sich beteiligen wollen, müssen zunächst eine natio-
nale Strategie erarbeiten. Diese umfasst insbesondere die
Mittelausstattung des Programms (einschließlich Gemein-
schaftsbeihilfe und Kofinanzierung), die Dauer, die Ziel-
gruppe, die förderungswürdigen Erzeugnisse und die Beteili-
gung interessierter Kreise. Teil dieser Strategie ist auch eine
Darstellung der flankierenden Maßnahmen, wie etwa Infor-
mationsmaterialien und Veranstaltungen.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die nationalen Voraussetzun-
gen zur Durchführung des EU-Schulobstprogramms durch
den Bund geschaffen werden.

Die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass einer Verord-
nung zur Umsetzung des EU-Schulobstprogramms ergibt
sich aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 17 des Grundgesetzes
(Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung).

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

DerAusschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage auf Drucksache 16/13111 in seiner 92. Sit-
zung am 17. Juni 2009 beraten und empfiehlt die Annahme
des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimment-
haltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Der Ausschuss für Gesundheit hat die Vorlage auf Druck-
sache 16/13111 in seiner 125. Sitzung am 17. Juni 2009 bera-
ten und empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs in geän-
derter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Er empfiehlt weiter mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der FDP, den Entschließungsantrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschuss-
drucksache 16(10)1363 abzulehnen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat dieVorlage aufDrucksache 16/13111 in
seiner 89. Sitzung am 17. Juni 2009 beraten und empfiehlt
die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Er empfiehlt weiter mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen der
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 16(18)489 abzulehnen.

DerAusschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat die Vorlage auf Drucksache 16/13111 in seiner
87. Sitzung am 17. Juni 2009 beraten und empfiehlt die An-
nahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen
die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenhaltung der Fraktion DIE LINKE.

Er empfiehlt weiter mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 16(21)898 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/13111
in seiner 108. Sitzung am17. Juni 2009 abschließend beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU ergänzte, es sei notwendig, für
eine gesunde Ernährung bzw. Schulernährung Sorge zu
tragen. Jedoch seien in einem föderalen System die Bundes-
länder für die Umsetzung von guten Standards und Verpfle-
gung zuständig. Daher könne es nicht alleine Aufgabe des
Bundes sein, für die finanzielle Ausgestaltung zu sorgen.

Die Fraktion der SPD stellte fest, es bestünden keinerlei
Zweifel an der Notwendigkeit, sich dem Thema „gesunde
Ernährung für Kinder“ zuzuwenden. Jedoch sehe man die
Schwierigkeit darin, dieses Thema mit einem Absatzprodukt
der Landwirtschaft zu koppeln. Das Thema sei eine nicht ge-
lösteAufgabe.Man habe sich gewünscht, dass seitens des zu-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/13419

ständigen Bundesministeriums ein Gesetzentwurf vorgelegt
worden wäre. Hinzuweisen sei auf die Folgen falscher Er-
nährung, etwa ein Mangel an Lebensqualität für Kinder und
Familien und entsprechende Kosten für das Gesundheits-
system. Jedoch könne man dem vorliegenden Entschlie-
ßungsantrag zu diesem Zeitpunkt nicht zustimmen.

Die Fraktion der FDP erläuterte, man lehne den Entschlie-
ßungsantrag ab, da er mit dem Ansatz der eigenverantwort-
lichen Schule nicht in Einklang zu bringen sei. Blamabel sei
jedoch, dass das Thema überhaupt gesetzlich geregelt wer-
den müsse. In den Niederlanden sei das schon lange gängige
Praxis. Der Ansatz sei jedoch völlig unbestritten. Daher stim-
me man demGesetzentwurf zu.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, man schließe sich dem
Entschließungsantrag voll und ganz an. Bund undLänder sei-
en in die Pflicht zu nehmen. Eine Einbeziehung der Eltern
lehne man jedoch ab. Das Programm sei für solche Kinder,
deren Eltern gerade nicht in der Lage seien, diese Beiträge zu
leisten. Daher stimme man dem Gesetzentwurf in dieser
Form nicht zu.

DieFraktion BÜNDNIS 90/DIEGRÜNENmerkte an, eine
vernünftige Kindergarten- und Schulernährung sei über-
fällig. Auch der Ausschuss setze sich seit Jahren für eine Ver-
besserung der Ernährungssituation von Kindern ein. Zudem
weise man auf den vorgelegten Entschließungsantrag auf
Ausschussdrucksache 16(10)1363 hin. Danach zeigten Bun-
desländer und Bundesregierung ein nicht akzeptables Zu-
ständigkeitsgerangel, das die Umsetzung des Schulobstpro-
gramms behindere. Kinder und Jugendliche hätten ein Recht
auf eine gesunde Ernährung. Daher solle die Bundesregie-
rung dazu aufgefordert werden, zusammen mit den Bundes-
ländern ein gezieltes Aktionsprogramm für gesunde Kinder-
ernährung unter Einbeziehung der EU-Programme für
Schulobst, -milch und Armenspeisung zu entwickeln und da-
für einen Finanzierungsplan vorzulegen. Ferner seien gute
Standards für die Verpflegung von Kindergarten- und Schul-
kindern verbindlich einzuführen und zu kontrollieren.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den

Gesetzentwurf auf Drucksache 16/13111 in geänderter Fas-
sung anzunehmen.

Er empfiehlt weiter mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 16(10)1363 abzu-
lehnen.

V. Begründung der Beschlussempfehlung
Zu Nummer 1

Es ist grundsätzlich die Angelegenheit der Länder, das Ge-
meinschafts- und Bundesrecht durchzuführen; dies folgt aus
der Aufgabenverteilung des Artikels 83 des Grundgesetzes.
Aus der Vollzugszuständigkeit der Länder ergibt sich auch
deren Finanzierungszuständigkeit (Artikel 104a Absatz 1 des
Grundgesetzes).

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Da die Länder für die Durchführung des Schulobstpro-
gramms zuständig sind, obliegt ihnen auch die Sicherstellung
der finanziellen Beteiligung an der Gemeinschaftsbeihilfe.

Zu Buchstabe b

Da der Bund keine Zuständigkeit für die Durchführung des
EU-Schulobstprogramms hat, kann er auch keine nationale
Strategie erstellen. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich
der Länder, die zudem mit der Situation vor Ort bestens ver-
traut sind.

Zu Buchstabe c

Die Änderung trägt der Tatsache Rechnung, dass die regio-
nalen Strategien bereits beimBundesministerium eingereicht
worden sind.

Zu Nummer 3

Wegen des hohen Prüf- undAbstimmungsbedarfs ist die Frist
von 4Wochen für die Prüfung der meldepflichtigen Daten zu
kurz.

Berlin, den 17. Juni 2009

MarleneMortler
Berichterstatterin

Mechthild Rawert
Berichterstatterin

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

Karin Binder
Berichterstatterin

Ulrike Höfken
Berichterstatterin

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