BT-Drucksache 16/13416

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/12851- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/11670- Agrardieselbesteuerung senken - Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirtschaft abbauen

Vom 17. Juni 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13416
16. Wahlperiode 17. 06. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/12851 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael
Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/11670 –

Agrardieselbesteuerung senken – Wettbewerbsnachteile der deutschen
Landwirtschaft abbauen

A. Problem

Nach geltender Rechtslage erhält die Land- und Forstwirtschaft rund 21,5 Cent
Energiesteuervergütung je Liter für Gasöl, das in landwirtschaftlichen und forst-
wirtschaftlichen Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen verwendet wird. Dabei ist
ab dem Jahr 2005 je Betrieb und Kalenderjahr ein Selbstbehalt von 350 Euro
vorgegeben. Diese Belastungen werden wegen des konjunkturell schwierigen
Umfeldes derzeit mitunter als existenzbedrohend für landwirtschaftliche Betrie-
be kritisiert. Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP problematisieren zudem
Wettbewerbsnachteile deutscher Agrarbetriebe gegenüber europäischen Kon-
kurrenten bezüglich der steuerlichen Belastung von Dieselkraftstoffen.

B. Lösung

Zu Buchstabe a
Mit dem Gesetzentwurf streben die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
SPD an, eine Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe durch die
Länder zu ermöglichen. Mit einer Öffnung des Energiesteuergesetzes soll es den
Ländern ermöglicht werden, den Land- und Forstwirten einen dem Selbstbehalt
entsprechenden Betrag zu zahlen.

Der Finanzausschuss empfiehlt insbesondere, statt der Öffnungsklausel für die
Übernahme des Selbstbehalts durch die Länder sowohl den Selbstbehalt als auch

Drucksache 16/13416 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

die Obergrenze bei der Agrardiesel-Steuervergütung für die Verbrauchsjahre
2008 und 2009 auszusetzen.

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/12851 in geänderter Fas-
sung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE.
gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zu Buchstabe b

Mit dem Antrag wird zur Verbesserung der agrarpolitischen Rahmenbedingun-
gen in Deutschland angestrebt, die Bundesregierung aufzufordern, zur Steuer-
entlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft von einem Selbstbehalt
abzusehen, die Belastungen der deutschen Agrarbranche durch die Ökosteuer
deutlich zu verringern und auf europäischer Ebene auf eine Verringerung von
Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten deutscher Landwirte und Gartenbauern
hinzuwirken.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/11670 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Zu Buchstabe a

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Für den Bund ergeben sich aus dem Gesetzentwurf keine Auswirkungen auf den
Haushalt, weil die durch die Öffnungsklausel ermöglichten Zahlungen aus Lan-
desmitteln zu bestreiten sind. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder erge-
ben sich nur, soweit von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht wird. Kommu-
nale Haushalte sind von der Regelung nicht betroffen.

Unter Berücksichtigung der Empfehlung des Finanzausschusses ergeben sich
bei der Agrardiesel-Steuerentlastung für den Bund zusätzliche Mindereinnah-
men für das Haushaltsjahr 2009 in Höhe von rund 265 Mio. Euro und im Haus-
haltsjahr 2010 in Höhe von rund 305 Mio. Euro. Die möglichen Auswirkungen
auf die Haushalte der Länder würden entfallen. Kommunale Haushalte wären
weiterhin nicht von der Regelung betroffen.

2. Vollzugsaufwand

2.1. Bund

Unabhängig von der Länderöffnungsklausel sind beim Vollzug der Steuer-
entlastung für Betriebe der Forstwirtschaft durch die Zollverwaltung Bescheini-
gungen über die Gewährung einer „De-minimis“-Beihilfe auszustellen. Der
jährliche Mehraufwand wird im Jahr 2009 mit 160 000 Euro, im Jahr 2010 mit
60 000 Euro und ab dem Jahr 2011 mit jährlich 5 000 Euro veranschlagt.

2.2. Länder und Kommunen
Keiner

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13416

Zu Buchstabe b

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte werden in dem Antrag
nicht angegeben.

E. Sonstige Kosten

Zu Buchstabe a

Auswirkungen der Regelungen des Gesetzentwurfs auf Einzelpreise, das Preis-
niveau sowie auf Verbraucherinnen und Verbraucher sind nicht zu erwarten.

Zu Buchstabe b

Sonstige Kosten werden in dem Antrag nicht benannt.

Drucksache 16/13416 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12851 mit folgenden Maßgaben, im
Übrigen unverändert anzunehmen:

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

‚1. Nach § 57 Absatz 1 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:

„Soweit die Energieerzeugnisse für die Ausführung forstwirt-
schaftlicher Arbeiten verwendet worden sind, wird eine Steuerent-
lastung gewährt, wenn und soweit sie unter den Voraussetzungen
der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. De-
zember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-
Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen (ABl. L 379 vom 28.12.2006,
S. 5) zulässig ist.“ ‘

b) In Nummer 2 wird der dem § 67 anzufügende Absatz 10 wie folgt ge-
fasst:

„(10) § 57 Absatz 6 findet für die Verbrauchsjahre 2008 und 2009
keine Anwendung. Der Antrag auf die Steuerentlastung für das Ver-
brauchsjahr 2008 kann bis zum Ablauf des 31. Dezember 2009 gestellt
werden.“

2. Artikel 2 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a) Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Artikel 1 Nummer 2 tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Kommis-
sion der Europäischen Gemeinschaften die hierzu erforderliche bei-
hilferechtliche Genehmigung erteilt.“

b) Satz 2 wird aufgehoben.

b) den Antrag auf Drucksache 16/11670 abzulehnen.

Berlin, den 17. Juni 2009

Der Finanzausschuss

Eduard Oswald
Vorsitzender

Norbert Schindler
Berichterstatter

Reinhard Schultz (Everswinkel)
Berichterstatter

EU-weite Harmonisierung der Besteuerung von Agrardiesel Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-

hinzuwirken.

III. Anhörung

braucherschutz hat den Antrag in seiner 107. Sitzung am
27. Mai 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/13416

Bericht der Abgeordneten Norbert Schindler und Reinhard Schultz (Everswinkel)

A. Allgemeiner Teil
I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 16/12851
(Buchstabe a) in seiner 219. Sitzung am 6. Mai 2009 beraten
und dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung so-
wie dem Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, dem
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz und dem Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen. Der Ge-
setzentwurf wurde in der 226. Sitzung des Deutschen Bun-
destages am 17. Juni 2009 nachträglich zusätzlich an den
Haushaltsausschuss gemäß § 96 der Geschäftsordnung über-
wiesen.

Den Antrag der Fraktion der der FDP auf Drucksache 16/
11670 (Buchstabe b) hat der Deutsche Bundestag in seiner
205. Sitzung am 12. Februar 2009 beraten und dem Finanz-
ausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Aus-
schuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz zur Mitberatung überwiesen.

Der Finanzausschuss hat die Beratung des Gesetzentwurfs in
seiner 130. Sitzung am 13. Mai 2009 aufgenommen, in sei-
ner 134. Sitzung am 27. Mai 2009 eine öffentliche Anhörung
durchgeführt (für Einzelheiten hierzu siehe Abschnitt III.)
und in seiner 135. Sitzung am 17. Juni 2009 fortgesetzt. In
dieser Sitzung hat der Finanzausschuss den Gesetzentwurf
abschließend sowie den Antrag der Fraktion der FDP erst-
malig und abschließend beraten.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Der Gesetzentwurf sieht eine Öffnungsklausel im Energie-
steuergesetz vor, um den Ländern zu ermöglichen, Land-
und Forstwirten mit eigenen Haushaltsmitteln den Selbstbe-
halt im Bereich der Agrardieselbesteuerung zu erstatten.

Zu Buchstabe b

Der Antrag weist auf die erhöhte steuerliche Belastung land-
wirtschaftlicher Produktionsmittel für deutsche Betriebe der
Land- und Forstwirtschaft im europäischen Vergleich auf-
grund wesentlich höherer steuerlicher Vergünstigungen für
Agrardiesel in anderen Ländern hin. Dies führe zu erheb-
lichen Wettbewerbsnachteilen der Agrarbranche in Deutsch-
land. Zudem würden kleine landwirtschaftliche Betriebe mit
dem Selbstbehalt von 350 Euro überproportional belastet.

Daher sieht der Antrag vor, die Bundesregierung aufzufor-
dern, den Selbstbehalt in Höhe von 350 Euro zu streichen,
die Belastung deutscher Agrarbetriebe durch die Ökosteuer
deutlich zu verringern und auf europäischer Ebene auf eine

und SPD eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Folgende
Einzelsachverständige, Verbände und Institutionen hatten
Gelegenheit zur Stellungnahme:

– Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung AdöR,

– BVfK Bundesverband freier KFZ-Händler e. V.,

– Deutscher Bauernverband e. V.,

– Deutscher Gewerkschaftsbund,

– Deutscher Raiffeisenverband e. V.,

– Europäische Kommission,

– Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e. V. (FÖS),

– Vetter, Wolf-Dietmar, Wariner Pflanzenbau eG.

Das Ergebnis der Anhörung ist in die Ausschussberatungen
eingegangen. Das Protokoll der öffentlichen Beratung ist
einschließlich der eingereichten schriftlichen Stellungnah-
men der Öffentlichkeit zugänglich.

IV. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Gesetzentwurf in seiner 98. Sitzung am 17. Juni 2009 bera-
ten und beschließt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Frak-
tionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Annah-
me des Gesetzentwurfs in der Fassung des angenommenen
Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und SPD zu empfehlen. Den Änderungsantrag hat der Aus-
schuss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen FDP
und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN angenommen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 108. Sit-
zung am 17. Juni 2009 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE.
gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, die Annahme des Gesetzentwurfs mit Ände-
rungen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Gesetzentwurf in seiner 87. Sitzung am
17. Juni 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die
Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung
des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD.

Zu Buchstabe b
Der Finanzausschuss hat in seiner 134. Sitzung am 27. Mai
2009 zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU

GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. Ablehnung.

Drucksache 16/13416 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stim-
men der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN,
dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
unter Berücksichtigung des im Ausschuss angenommenen
Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
zuzustimmen.

Ferner empfiehlt der Finanzausschuss die Ablehnung des
Antrags der Fraktion der FDP mit den Stimmen der Fraktio-
nen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung
der Fraktion DIE LINKE.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD begrüß-
ten die fiskalische Entlastung und die Schaffung von mehr
Chancengleichheit für die deutsche Land- und Forstwirt-
schaft bei den Energieausgaben. Mitunter werde die einge-
schränkte Wettbewerbsgleichheit am europäischen Markt
beklagt. Hierzu stelle der Gesetzentwurf unter Berücksichti-
gung des vorliegenden Änderungsantrags einen großen
Schritt in die richtige Richtung dar. Damit sei eine sowohl
fiskalisch vertretbare als auch zielgenaue und schnelle Hilfe
für die Landwirte gefunden worden. Durch die Regelungen
des Änderungsantrages würden ferner auch großen und klei-
nen Betrieben die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt,
die neue Investitionen im Sinne des Investitionsförderpro-
gramms ermöglichen.

Die Fraktion der FDP kritisierte die zweijährige Befristung
der steuerlichen Entlastung der Land- und Forstwirte. Auch
im Jahr 2010 bestehe Bedarf, Wettbewerbsnachteile für die
deutsche Landwirtschaft abzubauen. Daher sei eine nachhal-
tige Lösung anzustreben. Der hierzu vorgelegte Antrag der
Fraktion der FDP wurde mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. abgelehnt.

Auch die Fraktion DIE LINKE. begrüßte den Gesetzesent-
wurf und den vorliegenden Änderungsantrag der Koalitions-
fraktionen als Schritt in die richtige Richtung. Insbesondere
werde der Wegfall der Obergrenze für die Steuerrückerstat-
tung befürwortet. Damit würde einem zentralen Anliegen
der Fraktion DIE LINKE. entsprochen. Weitere Schritte sei-
en jedoch notwendig. Hierzu kündigte die Fraktion DIE
LINKE. an, einen Entschließungsantrag zur abschließenden
Beratung des Gesetzentwurfs vorzulegen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begründete
ihre ablehnende Haltung damit, dass insbesondere große Be-
triebe von der fiskalischen Entlastung profitieren würden.
Der Wegfall der Obergrenze von 10 000 Litern bei der Steu-
errückerstattung komme vor allem großen Ackerbaubetrie-
ben zu Gute. Der Großteil der Betrieb erhalte lediglich den
Selbstbehalt von 350 Euro zurück. Ferner seien die Entlas-
tungen beim Agrardiesel klimaschutzpolitisch kontrapro-
duktiv. Eine Bezuschussung der Umrüstung von Traktoren
auf heimische und nachhaltig erzeugte Pflanzenkraftstoffe
würde eine klügere Verwendung der finanziellen Mittel dar-

stellen. Entgegen anderslautender Äußerungen sei die Um-
rüstung von Traktoren bestimmter Hersteller durchaus mög-
lich. Davon würden neben der Umwelt auch die Landwirte
profitieren, indem Biodiesel und Pflanzenöle steuerfrei ein-
gesetzt werden. Hierzu brachte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN einen Entschließungsantrag ein, der mit den
Stimmen der der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE
LINKE gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN abgelehnt wurde.

Die Bundesregierung betonte im Verlauf der Beratung des
Gesetzentwurfs im Ausschuss, dass auch sie die europaweite
Nichtharmonisierung der Agrardieselbesteuerung als unbe-
friedigend empfinde. Daher setze sie sich intensiv für eine
entsprechende EU-Initiative ein. Dessen unbeschadet dürfe
aber die Frage der Wettbewerbsfähigkeit des Landwirt-
schaftssektors nicht ausschließlich in Bezug auf Aspekte der
indirekten Besteuerung reduziert werden. Andere Aspekte
wie die Einkommensbesteuerung würden weitere Kriterien
der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft darstellen.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD forderten
die Bundesregierung ferner auf, die Gesetzesänderungen
schnell und unbürokratisch umzusetzen und die Zollverwal-
tung anzuweisen, für die Abwicklung der Anträge für das
Kalenderjahr 2008 keine zu strengen Anforderungen an den
Nachweis der Voraussetzungen zu stellen. Insbesondere bei
nachgewiesen geleisteten Arbeiten und Dienstleistungen
u. a. durch Dritte, die in ihrer Rechnungsstellung den tat-
sächlichen Dieselverbrauch als Teil der Leistung nicht aus-
gewiesen haben, sollten von der Verwaltung Durchschnitts-
sätze für den Agrardieselverbrauch akzeptiert werden.

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1 (Änderung des Artikels 1 – Änderung des
Energiesteuergesetzes)

Zu Buchstabe a (Nummer 1, § 57)

Mit der Neufassung von Nummer 1 wird die Öffnungsklau-
sel für die Übernahme des Selbstbehalts durch die Länder
aus dem Gesetzentwurf entfernt, da nunmehr eine auf zwei
Jahre befristete Aussetzung von Selbstbehalt und Obergren-
ze vorgesehen ist (siehe hierzu die Begründung unter Num-
mer 2). Die Regelung zur „De-minimis“-Beihilfe bleibt un-
verändert.

Zu Buchstabe b (Nummer 2, § 67 Absatz 10)

Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erhalten zusätz-
liche finanzielle Mittel, indem für die Verbrauchsjahre 2008
und 2009 die Einschränkungen für die Agrardieselvergütung
aus § 57 Absatz 6 Energiesteuergesetz ausgesetzt werden.
Abweichend von § 103 Absatz 2 Satz 4 Energiesteuer-Durch-
führungsverordnung können die Anträge für die Steuer-
entlastung für das Verbrauchsjahr 2008 bis zum 31. Dezember
2009 gestellt werden, damit sich die entlastungsberechtigten
Betriebe auf die veränderte Rechtslage einstellen können.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/13416

Zu Nummer 2 (Artikel 2, Inkrafttreten)

Durch die Umstellung auf eine bundeseinheitliche Regelung
ist eine Ermächtigung nach Artikel 19 der Richtlinie 2003/
96/EG durch den Rat der Europäischen Union nicht mehr er-
forderlich.

Berlin, den 17. Juni 2009

Norbert Schindler
Berichterstatter

Reinhard Schultz (Everswinkel)
Berichterstatter

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