BT-Drucksache 16/13398

Kein Genmais-Anbau gegen den Willen der Bürger in der EU

Vom 17. Juni 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13398
16. Wahlperiode 17. 06. 2009

Antrag
der Abgeordneten Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Nicole Maisch,
Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Sylvia Kotting-Uhl,
Undine Kurth (Quedlinburg), Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Kein Genmais-Anbau gegen den Willen der Bürger in der EU

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die EU-Kommission schlägt vor – erstmalig seit 1998 – zwei neue gentechnisch
veränderte Maislinien (Bt11-Mais des Unternehmens Syngenta und Bt-Mais
1507 des Unternehmens Pioneer) für den Anbau in der EU zuzulassen. Weiter-
hin wird derzeit von der EU-Kommission die Verlängerung der Anbauzulassung
für den Mais MON810 des Unternehmens Monsanto geprüft, der bereits
1997/1998 in der EU zugelassen wurde.

Im Dezember 2008 hat der EU-Umweltministerrat in seinen Schlussfolgerungen
(Rat der Europäischen Union, 5. Dezember 2008, RAT 16882/08) unter ande-
rem festgehalten, dass die Risikoprüfung bei Zulassungen von gentechnisch ver-
änderten Organismen (GVO) unzureichend sei und sowohl ökologische als auch
sozioökonomische Aspekte stärker als bisher einbezogen werden müssen. Der
Rat hat insbesondere festgehalten, dass

– die Langzeitfolgen von gentechnisch veränderten Pflanzen und ihre Auswir-
kungen auf sogenannte Nichtzielorganismen besser abgeschätzt werden
müssen und eine grundlegende Überprüfung der Leitlinien der Europäischen
Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erforderlich ist,

– den spezifischen regionalen und lokalen Besonderheiten bezüglich ihrer
Ökosysteme, ihrer biologischen Vielfalt und verschiedener Anbausysteme
Rechnung zu tragen ist,

– die insektizide Wirkung z. B. von Bt-Pflanzen und veränderte Einsatzbedin-
gungen von herbizidresistenten Pflanzen (z. B. Glufosinat bei Bt11 und
1507) in die Bewertung einzubeziehen und mit der Pestizidrichtlinie 91/414/
EWG abzustimmen sind,

– die sozioökonomischen Auswirkungen des GVO-Anbaus bis zum Juni 2010
zu untersuchen sind.
Der einzige gentechnisch veränderte Mais, der bisher in der EU für den Anbau
zugelassen ist, ist die Sorte MON810. Gegen den Anbau bestehen in verschie-
denen Ländern erhebliche Bedenken, die dazu geführt haben, dass nationale
Schutzklauseln verhängt wurden, so z. B. in Österreich, Ungarn, Frankreich,
Griechenland und Luxemburg. Im März 2009 hat der EU-Umweltministerrat
beschlossen, dass die nationalen Verbote für den Anbau von MON810 in Öster-

Drucksache 16/13398 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
reich und Ungarn nicht aufgehoben werden sollen. 2009 hat auch Deutschland
ein nationales Verbot des Anbaus erlassen, weil es berechtigten Grund zu der
Annahme gibt, dass gentechnisch veränderter Mais der Linie MON810 eine Ge-
fahr für die Umwelt darstellt.

Es ist derzeit unklar, wie die EU-Kommission in den kommenden Monaten in
Fragen der Agro-Gentechnik weiter vorgehen will.

Deutschland hat bei den Entscheidungen auf EU-Ebene entscheidendes Gewicht
und sollte dieses Gewicht auch nutzen, um die Interessen der Bürgerinnen und
Bürger durchzusetzen, die in ihrer großen Mehrheit die Bedenken gegen den
Anbau von gentechnisch verändertem Mais teilen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

– am Verbot von MON810 festzuhalten und sich auf EU-Ebene gegen eine Ver-
längerung der Zulassung einzusetzen;

– keiner Zulassung neuer Sorten zuzustimmen, für die die gleichen Bedenken
wie für MON810 gelten;

– auf EU-Ebene die Position von Mitgliedstaaten zu unterstützen, die nationale
Anbauverbote für Genmais erlassen haben oder noch erlassen, und sich bei
Abstimmungen gegen die Aufhebung solcher Anbauverbote auszusprechen;

– selbst Initiativen zu starten und Initiativen anderer EU-Mitgliedstaaten zu un-
terstützen, mit dem Ziel, auf europäischer Ebene eine Änderung des EU-
Rechts zu erreichen, damit Länder und Gemeinden sich rechtsverbindlich
fruchtartunabhängig und somit grundsätzlich zu GVO-freien Anbaugebieten
erklären können.

Berlin, den 17. Juni 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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