BT-Drucksache 16/13381

zu demGesetzentwurf der Bundesregierung -16/12924, 16/13114- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Europol-Gesetzes, des Europol-Auslegungsprotokollgesetzes und des Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes

Vom 17. Juni 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13381
16. Wahlperiode 17. 06. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 16/12924, 16/13114 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Europol-Gesetzes, des Europol-
Auslegungsprotokollgesetzes und des Gesetzes zu dem Protokoll vom
27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur
Änderung des Europol-Gesetzes

A. Problem

Der am 6. April 2009 vom Rat der Justiz- und Innenminister der Europäischen
Union angenommene Beschluss (Europol-Beschluss) soll in das deutsche Recht
umgesetzt werden.

B. Lösung

Erforderlich hierfür ist ein Umsetzungsgesetz, das die Voraussetzungen für die
Umsetzung der Bestimmungen des Beschlusses in das deutsche Recht einfügt.

Die Umsetzung erfolgt durch Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen
vom 26. Juli 1995 auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische
Union über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamtes (Europol-Gesetz)
vom 16. Dezember 1997 (BGBl. 1997 II S. 2150), geändert durch das Gesetz
vom 17. März 2006 (BGBl. 2006 II S. 250; Bek. über das Inkrafttreten vom
7. Mai 2007 II 827 ist berücksichtigt).

Da der Europol-Beschluss das bislang geltende Europol-Übereinkommen er-
setzt, erfolgt die Umsetzung durch eine Anpassung derjenigen Vorschriften des
Europol-Gesetzes, die bislang auf das Europol-Übereinkommen verweisen.

Außerdem wird das Gesetz zu dem Protokoll vom 24. Juli 1996 auf Grund von
Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung
des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts
durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorab-

entscheidung (Europol-Auslegungsprotokollgesetz) vom 17. Dezember 1997
(BGBl. 1997 II S. 2170) aufgehoben. Da sich die Kompetenz des Gerichtshofs
der Europäischen Gemeinschaften zur Auslegung des Europol-Beschlusses be-
reits aus Artikel 35 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union in Verbin-
dung mit der von Deutschland gemäß Artikel 35 Absatz 2 des Vertrags über die
Europäische Union abgegebenen Erklärung ergibt, ist eine spezialgesetzliche
Regelung zur Auslegung des Europol-Beschlusses nicht notwendig.

Drucksache 16/13381 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Schließlich wird auch das Gesetz zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur
Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Geset-
zes vom 17. März 2006 (BGBl. 2006 II S. 250) aufgehoben.

Die Gesetzesänderung führt damit zu einer Reduzierung derjenigen innerstaat-
lichen Normen, die Europol betreffen.

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine

2. Vollzugsaufwand

Im Zusammenhang mit den Datenübermittlungen werden beim Bundeskriminal-
amt, den Behörden der Bundespolizei und den Behörden des Zollfahndungs-
dienstes sowie im Einzelfall der Zollverwaltung Kosten entstehen, deren Höhe
derzeit nicht bezifferbar ist. Die Kosten fallen dadurch an, dass sich der Mandats-
bereich Europols von Fällen grenzüberschreitender organisierter Kriminalität
auf alle Fälle grenzüberschreitender schwerer Kriminalität erweitert, unabhängig
davon, ob Strukturen organisierter Kriminalität vorliegen. Durch diese Erweite-
rung wird die Menge der zu übermittelnden Daten anwachsen. Aus demselben
Grund wird sich auch bei den Behörden der Bundespolizei und den Behörden des
Zollfahndungsdienstes sowie im Einzelfall der Zollverwaltung ein erhöhter Voll-
zugsaufwand ergeben.

Die Bundesregierung wird berücksichtigen, dass sich der finanzielle Umset-
zungs- und Verwaltungsaufwand auf das unbedingt notwendige Maß beschrän-
ken soll und erforderliche Kosten im Rahmen der jeweils betroffenen Einzel-
pläne erwirtschaftet werden müssen.

Auch auf Länderebene ist für die Polizeibehörden mit einem nicht näher be-
zifferbaren Datenübermittlungsaufkommen zu rechnen.

E. Sonstige Kosten

Sonstige Kosten, insbesondere für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungs-
systeme, entstehen nicht. Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preis-
niveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten, da
sich für die private Wirtschaft und private Verbraucher keine Aufwendungen
ergeben.

F. Bürokratiekosten

lnformationspflichten für Unternehmen und lnformationspflichten für Bürgerin-

nen und Bürger werden nicht geschaffen. Auch für die Verwaltung werden keine
lnformationspflichten geschaffen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13381

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12924 mit folgenden Maßgaben, im
Übrigen unverändert anzunehmen:

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 und Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa bis dd,
Buchstabe c Doppelbuchstabe bb, ee und ff, Buchstabe d Doppelbuch-
stabe bb und cc, Buchstabe e, Buchstabe g Doppelbuchstabe aa bis ee, gg
und Doppelbuchstabe hh Dreifachbuchstabe aaa, Buchstabe h Doppel-
buchstabe aa bis cc und Buchstabe j wird jeweils die Angabe „2009/…/JI“
durch die Angabe „2009/371/JI“ ersetzt.

b) In Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa wird die Angabe „2009/
…/JI“ durch die Angabe „2009/371/JI“ ersetzt und nach dem Wort
„(Europol)“ die Angabe „(ABl. L 121 vom 15.05.2009, S. 37)“ angefügt.

c) In Nummer 3 Buchstabe i wird das Wort „Ratsbeschlusses“ durch die
Wörter „Beschlusses des Rates 2009/371/JI“ ersetzt.

2. In Artikel 4 wird die Angabe „2009/…/JI“ durch die Angabe „2009/371/JI“
ersetzt.

Berlin, den 17. Juni 2009

Der Innenausschuss

Sebastian Edathy
Vorsitzender

Clemens Binninger
Berichterstatter

Frank Hofmann (Volkach)
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Wolfgang Wieland
Berichterstatter

2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetz-
entwurfs empfohlen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner 86. Sitzung am 27. Mai 2009 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzent-
wurf anzunehmen.

Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen auf Ausschuss-
drucksache 16(4)634 empfohlenen Änderungen begründen
sich wie folgt:

Mit dem Gesetzentwurf soll der Beschluss des Rates 2009/
371/JI vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen
Polizeiamtes (Europol) in deutsches Recht umgesetzt wer-
den. Die Beschlussnummer 2009/371/JI ist erst seit Veröf-
fentlichung des Ratsbeschlusses am 15. Mai 2009 im Amts-
blatt der EU bekannt (ABl. L 121, S. 37). Durch die
vorgenommenen Ersetzungen soll eine korrekte Zitierung
des Ratsbeschlusses ermöglicht werden.

Berlin, den 17. Juni 2009

Clemens Binninger
Berichterstatter

Frank Hofmann (Volkach)
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Wolfgang Wieland
Berichterstatter
Drucksache 16/13381 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Clemens Binninger, Frank Hofmann (Volkach),
Gisela Piltz, Ulla Jelpke und Wolfgang Wieland

1. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12924 wurde am
14. Mai 2009 in der 222. Sitzung des Deutschen Bundes-
tages an den Innenausschuss federführend sowie an den Aus-
wärtigen Ausschuss, den Rechtsausschuss und den Aus-
schuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur
Mitberatung überwiesen.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 90. Sitzung am
27. Mai 2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwesenheit der Fraktion
DIE LINKE. empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 144. Sitzung am 27. Mai

3. Beratungen im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/12924 in seiner 101. Sitzung am 17. Juni 2009 abschlie-
ßend beraten. Als Ergebnis der Beratungen wurde der Ge-
setzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/12924
in der Fassung des Änderungsantrags der Koalitionsfraktio-
nen auf Ausschussdrucksache 16(4)634 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Aus-
schussdrucksache 16(4)634 wurde mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und
DIE LINKE. zugestimmt.

Zur Begründung wird allgemein auf Drucksache 16/12924
hingewiesen. Die vom Innenausschuss auf Grundlage des

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