BT-Drucksache 16/13341

Nutzung des deutschen Luftraums durch Drohnen

Vom 11. Juni 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13341
16. Wahlperiode 11. 06. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, Heidrun Bluhm,
Lutz Heilmann, Inge Höger, Ulla Jelpke, Dr. Hakki Keskin, Jan Korte,
Dorothee Menzner, Dr. Norman Paech, Petra Pau, Alexander Ulrich und der
Fraktion DIE LINKE.

Nutzung des deutschen Luftraums durch Drohnen

Der Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen – auch Drohnen oder UAV (Un-
manned Aerial Vehicles) genannt – in der zivilen und militärischen Luftfahrt
gewinnt seit Jahren immer größere Bedeutung. Die technologischen Fort-
schritte, insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstech-
nologie sowie bei der Miniaturisierung dieser Technologien, eröffnen neue An-
wendungsbereiche. Die Bundeswehr entwickelt und beschafft Drohnen für den
Bereich der Überwachung und Aufklärung aber auch der Zielerfassung und Be-
kämpfung von Bodenzielen. Die Polizei und andere Sicherheitsbehörden kon-
zentrieren sich auf den Nutzen dieser Drohnen für die Grenzüberwachung, die
Überwachung von Demonstrationen oder den Verkehr. Auch im zivilen Bereich
wächst das Interesse am Einsatz von Drohnen, z. B. zur Erstellung von Ge-
ländeprofilen und für meteorologische Luftmessungen.

Bislang scheint die Entwicklung und Nutzung von unbemannten Flugkörpern
in Deutschland weitestgehend unkoordiniert voranzuschreiten. Es fehlt an einer
einheitlichen und umfassenden Regelung für dieses Fluggerät. Weder hinsicht-
lich der Nutzungsbedingungen für den Luftraum, der Haftungsbedingungen bei
Schadensfällen, noch, was diese Drohnen im Einzelfall können dürfen, wurden
entsprechende einheitliche Grundlagen geschaffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Drohnen (unbemannte Luftfahrzeuge) welchen Typs waren mit
Stand 1. Juni 2009 in Deutschland registriert und zugelassen (bitte aufge-
schlüsselt nach den Betreibergruppen Bundeswehr, andere Sicherheitsbehör-
den, Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Privatperso-
nen)?

a) In welcher Flughöhe bewegen sich diese Drohnen durchschnittlich und
höchstens (bitte aufgeschlüsselt nach Typ)?

b) Welche Treibstoff- bzw. Antriebssysteme verwenden diese Drohnen-Ty-

pen jeweils, und wie hoch ist der spezifische CO2-Ausstoß pro Kilometer?

c) Wie hoch ist jeweils der Ausstoß an Luftschadstoffen (laut Bundes-Im-
missionsschutzgesetz) pro Typ und Kilometer?

d) Wie hoch sind jeweils die Lärmemissionen dieser Drohnen beim Start,
bei der Landung und während des Fluges am Boden bei durchschnitt-
licher Flughöhe?

Drucksache 16/13341 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2. Wie viele Kilometer sind Drohnen über deutschem Territorium in den Jah-
ren 2006, 2007 und 2008 jeweils geflogen, und wie hoch war der gesamte
CO2-Ausstoß durch Drohnen jeweils in diesen Jahren?

3. Wie hat sich die Zahl zugelassener und registrierter Drohnen seit 2000 ver-
ändert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und den in Frage 1 genannten Be-
treibergruppen)?

4. An welchen Projekten für die Entwicklung, Erprobung und Herstellung
von Drohnen ist die Bundesregierung seit 2000 beteiligt (bitte aufgeschlüs-
selt nach beteiligter Behörde, Kosten, Umfang, Programmlaufzeit und
Kooperationspartnern)?

5. Welche Unternehmen in Deutschland sind seit 2000 an der Entwicklung,
Erprobung und Herstellung von Drohnen für kommerzielle oder staatliche
Zwecke im Rahmen beteiligt?

6. Auf welcher rechtlichen Grundlage und unter welchen Voraussetzungen
und Bedingungen dürfen gegenwärtig die Drohnen der Bundeswehr und
anderer Sicherheitsbehörden den deutschen Luftraum nutzen?

7. Auf welcher rechtlichen Grundlage und unter welchen Voraussetzungen
und Bedingungen dürfen derzeit die Drohnen welcher anderen Staaten
bzw. deren Streitkräfte den deutschen Luftraum nutzen?

8. Auf welcher rechtlichen Grundlage und unter welchen Voraussetzungen
und Bedingungen dürfen derzeit Drohnen von Unternehmen, Forschungs-
einrichtungen und Privatpersonen den deutschen Luftraum nutzen?

9. Wie viele Aufstiegsgenehmigungen wurden jeweils für die zivile gewerb-
liche und die zivile private Nutzung von Drohnen seit 2000 erteilt (bitte
jeweils aufgeschlüsselt nach Jahren)?

10. Wie häufig wurde bislang eine allgemeine Betriebserlaubnis für die Betrei-
ber von Drohnen erteilt (bitte unter Angabe der Betreiber und der Drohnen-
modelle)?

11. Auf welchen Flughäfen und Flugplätzen in Deutschland dürfen Drohnen
starten und landen?

12. Welche Maßnahmen gewährleisten eine Vermeidung von Konflikten bei
Starts und Landungen von Drohnen mit Flugzeugen?

13. Wie viele Abstürze von Drohnen wurden seit 2000 in Deutschland regis-
triert bzw. gemeldet (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)?

14. Wie viele Unfälle und Beinahe-Unfällen unter Beteiligung von Drohnen
wurden seit 2000 im deutschen Luftraum registriert bzw. gemeldet (bitte
aufgeschlüsselt nach Jahren)?

15. Wo in Deutschland dürfen und werden derzeit unbemannte Flugkörper er-
probt und getestet (bitte getrennt nach militärischen und zivilen Betreibern
und mit Angabe der einzelnen Fluggebiete und Flughöhen)?

16. Unter welchen Bedingungen dürfen Drohnen über bewohnten Gebieten zu
Testzwecken oder für kommerzielle Zwecke eingesetzt werden?

17. Existiert in Deutschland ein einheitliches Musterzulassungsverfahren für
Drohnen, und wenn nicht, warum nicht?

18. Welche technischen Mindeststandards müssen die Drohnen im Rahmen des
Zulassungsverfahren erfüllen, und wer überprüft dies?

19. Wie wird derzeit gewährleistet, dass die Drohnen nach Verlust des Funk-
kontakts zur Bodenstation keine Gefährdung für den Luftverkehr und die

Menschen am Boden werden?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13341

20. Welche Qualifikation und Anforderungen müssen die (Boden-)Pilotinnen
und (Boden-)Piloten von Drohnen erfüllen, und wie wird dies überprüft?

21. Unter welchen Bedingungen dürfen bewaffnete Drohnen den deutschen
Luftraum nutzen?

22. Über welche Fähigkeiten im Bereich der Aufklärungs- und Überwachungs-
technik dürfen von Unternehmen und Privatpersonen betriebene Drohnen
verfügen, die den deutschen Luftraum nutzen, und wie wird dies überprüft?

23. Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, dass durch die Verwendung
von Drohnen missbräuchlich und widerrechtlich Daten erhoben werden
und hierdurch unter anderem Industriespionage und Verletzungen der Pri-
vatsphäre erleichtert werden können?

24. Welche Regelungen gibt es derzeit für den Umgang mit Daten (Speiche-
rung, Weitergabe) über unbeteiligte Dritte, die bei der Verwendung von
Drohnen über bewohntem oder öffentlich genutztem Gebiet gewonnen
werden?

25. Welche weiteren Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung umzuset-
zen, um solche missbräuchlichen Verwendungen auszuschließen?

26. Welche anderen Risiken und Herausforderungen sieht die Bundesregierung
bei einer verstärkten Nutzung des deutschen Luftraums durch Drohnen,
und was plant sie deswegen zu unternehmen?

27. Wie wird derzeit die Kommunikation zwischen Flugsicherung, den Betrei-
berinnen und Betreibern von Drohnen und anderen Teilnehmern am Luft-
verkehr koordiniert, und hält die Bundesregierung die Qualität der Kom-
munikation und Abstimmung für ausreichend, und wenn nicht, wo sieht sie
Handlungsbedarf?

28. Hat die Bundesregierung seit 2000 Genehmigungen für den Export von
Drohnen-Technologie bzw. Drohnen erteilt, und wenn ja, an welche Staaten
(bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und dem Wert der Genehmigungen)?

29. In welchem Umfang wurde seit 2000 Drohnen-Technologie aus Deutsch-
land exportiert und nach Deutschland importiert (bitte aufgeschlüsselt nach
Jahren und unter Angabe des Empfänger- bzw. Lieferlandes)?

30. Wie beurteilt die Bundesregierung die Risiken, die eine Weiterentwicklung
der Drohnen – Reichweite, Traglast und Fähigkeiten – für internationale
Rüstungskontrollverträge bedeutet, allen voran das Raketentechnologie-
Kontrollregime (Missile Technology Control Regime – MTCR)?

31. Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit, im Rahmen der Ge-
setze und Verordnungen zum Luftverkehr und der Flugsicherheit eine ein-
heitliche und rechtliche Grundlage für die Zulassung, den Betrieb und die
technische Ausstattung von Drohnen herbeizuführen (bitte mit Begrün-
dung)?

32. Welche Schritte plant die Bundesregierung gegebenenfalls in dieser Hin-
sicht zu unternehmen?

33. Inwieweit bemüht sich die Bundesregierung um eine einheitliche Regelung
der zivilen Nutzung des Luftraums durch Drohnen auf europäischer Ebene,
und welche Vorschläge hat die Bundesregierung hier wann unterbreitet?

Berlin, den 9. Juni 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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