Vom 28. Mai 2009
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13247
16. Wahlperiode 28. 05. 2009
Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)
1. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz,
Katrin Göring-Eckardt, weiteren Abgeordneten und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/12344 –
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 38)
2. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz,
Katrin Göring-Eckardt, weiteren Abgeordneten und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/12345 –
Entwurf eines Gesetzes zur Herabsetzung des Wahlalters im Bundeswahlgesetz
und im Europawahlgesetz
A. Problem
Jugendliche sind Trägerinnen und Träger eigener demokratischer Grundrechte.
Im Hinblick auf das demokratische Prinzip müssen sie ihre Grundrechtsposi-
tion bereits zu dem Zeitpunkt ausüben können, zu dem sie die hierfür erforder-
liche Einsichtsfähigkeit besitzen. Die insoweit bisher für die Ausübung des ak-
tiven Wahlrechtes geltende Grenze der Vollendung des 18. Lebensjahres ist zu
hoch angesetzt. Denn Jugendliche verfügen regelmäßig bereits zu einem frühe-
ren Zeitpunkt über die Fähigkeit, sich eine eigene politische Meinung zu bil-
den. Beleg hierfür ist auch, dass die Rechtsordnung Jugendlichen bereits deut-
lich vor Erreichung der Volljährigkeit die Möglichkeit gibt, umfassend Ent-
scheidungen im Bereich ihrer Religionsausübung zu treffen (siehe Gesetz über
die religiöse Kindererziehung).
B. Lösung
Die bisher für die Ausübung des aktiven Wahlrechtes festgesetzte Grenze der
Vollendung des 18. Lebensjahres wird zum einen durch Änderung des Grund-
gesetzes, zum anderen durch Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Euro-
pawahlgesetzes auf das 16. Lebensjahr herabgesetzt.
Drucksache 16/13247 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Zu Nummer 1
Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/12344 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zu Nummer 2
Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/12345 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
C. Alternativen
Das so genannte Kinder-, Eltern- bzw. Familienwahlrecht ist keine Lösung.
Denn es stärkt nicht die Rechte der Jugendlichen, sondern die Stimmmacht der
Eltern. Damit verstößt es gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl.
D. Kosten
Keine
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13247
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
1. den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12344 abzulehnen,
2. den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12345 abzulehnen.
Berlin, den 27. Mai 2009
Der Innenausschuss
Sebastian Edathy
Vorsitzender
Stephan Mayer (Altötting)
Berichterstatter
Klaus Uwe Benneter
Berichterstatter
Gisela Piltz
Berichterstatterin
Ulla Jelpke
Berichterstatterin
Jan Korte
Berichterstatter
Wolfgang Wieland
Berichterstatter
Drucksache 16/13247 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Stephan Mayer (Altötting), Klaus Uwe Benneter,
Gisela Piltz, Ulla Jelpke, Jan Korte und Wolfgang Wieland
2. Voten der mitberatenden Ausschüsse
a) Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12344
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung hat in seiner 53. Sitzung am 27. Mai
2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen.
Der Rechtsausschuss hat in seiner 144. Sitzung am 27. Mai
2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetz-
entwurf abzulehnen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 91. Sitzung am 27. Mai 2009 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfoh-
len.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat in seiner 86. Sitzung am 27. Mai 2009 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzent-
wurf abzulehnen.
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetz-
entwurf abzulehnen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 91. Sitzung am 27. Mai 2009 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfoh-
len.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat in seiner 86. Sitzung am 27. Mai 2009 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzent-
wurf abzulehnen.
3. Beratungen im federführenden Ausschuss
Der Innenausschuss hat die Gesetzentwürfe auf Druck-
sachen 16/12344 und 16/12345 in seiner 98. Sitzung am
27. Mai 2009 abschließend beraten.
Als Ergebnis der Beratungen wurde empfohlen, mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Gesetzentwurf auf
Drucksache 16/12344 als auch den Gesetzentwurf auf
Drucksache 16/12345 abzulehnen.
Berlin, den 27. Mai 2009
Stephan Mayer (Altötting)
Berichterstatter
Klaus Uwe Benneter
Berichterstatter
Gisela Piltz
Berichterstatterin
Ulla Jelpke
Berichterstatterin
Jan Korte
Berichterstatter
Wolfgang Wieland
Berichterstatter
1. Überweisung
Die Gesetzentwürfe auf Drucksachen 16/12344 und 16/
12345 wurden in der 219. Sitzung des Deutschen Bundes-
tages am 6. Mai 2009 an den Innenausschuss federführend
sowie an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung, den Rechtsausschuss, den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mit-
beratung überwiesen.
b) Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12345
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Ge-
schäftsordnung hat in seiner 53. Sitzung am 27. Mai 2009
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Ab-
wesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen.
Der Rechtsausschuss hat in seiner 144. Sitzung am 27. Mai
2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD