BT-Drucksache 16/13204

zu dem Antrag der Bundesregierung -16/12881- Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999

Vom 27. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13204
16. Wahlperiode 27. 05. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 16/12881 –

Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz
im Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen
Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den
Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der
Republik Serbien vom 9. Juni 1999

A. Problem

Die Lage im Kosovo ist seit der Unabhängigkeitserklärung vom 17. Februar
2008 weitgehend ruhig geblieben. Die EU-Rechtsstaatlichkeitsmission EULEX
Kosovo hat im April 2009 ihre volle Einsatzfähigkeit erreicht. Neben dem Auf-
bau einer den rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichteten Polizei macht auch
die Aufstellung und Ausbildung einheimischer Sicherheitskräfte unter Verant-
wortung von KFOR/NATO Fortschritte.

Unverändertes Ziel der internationalen Gemeinschaft ist es, in der Region die
Grundlage für selbsttragende Stabilität und Demokratie zu schaffen. Die inter-
nationale Truppenpräsenz KFOR bleibt zur Aufrechterhaltung eines sicheren
und stabilen Umfelds so lange erforderlich, bis die einheimischen Sicherheits-
kräfte, unterstützt durch EULEX, die Sicherheit aller Bevölkerungsgruppen des
Kosovos gewährleisten können. Bei den Unruhen in Mitrovica zu Jahresbeginn
hat sich die enge Zusammenarbeit zwischen KFOR und EULEX bewährt.

Deutsche Soldatinnen und Soldaten haben an der Stabilisierung der gesamten
Region einen wesentlichen Anteil. Der Lageentwicklung entsprechend soll die
Personalobergrenze für die deutsche Beteiligung an KFOR von 8 500 auf
3 500 Soldatinnen und Soldaten, unter Beibehaltung einer erforderlichen Flexi-
bilität für unvorhergesehene Lageverschärfungen, abgesenkt werden.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwesenheit der Fraktion
DIE LINKE.

Drucksache 16/13204 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Be-
richt zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13204

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/12881 anzunehmen.

Berlin, den 27. Mai 2009

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Uta Zapf
Berichterstatterin

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Monika Knoche
Berichterstatterin

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

Drucksache 16/13204 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Uta Zapf, Dr. Werner Hoyer, Monika
Knoche und Marieluise Beck (Bremen)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/12881 in seiner 221. Sitzung am 13. Mai 2009 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Aus-
wärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Rechtsausschuss,
dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie dem
Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO-BT überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 144. Sitzung
am 27. Mai 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
und gegen eine Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
107. Sitzung am 27. Mai 2009 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 87. Sitzung am 27. Mai 2009
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 90. Sitzung am
27. Mai 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
die Annahme.

III. Beratung im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 90. Sit-
zung am 27. Mai 2009 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwesenheit der Fraktion
DIE LINKE. die Annahme.

IV. Beratung im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in
einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 27. Mai 2009

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Uta Zapf
Berichterstatterin

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Monika Knoche
Berichterstatterin

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

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