BT-Drucksache 16/13062

Forderungen der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur längeren Bezugsdauer des Elterngeldes

Vom 14. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13062
16. Wahlperiode 14. 05. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, Diana Golze, Katja Kipping,
Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.

Forderungen der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
zur längeren Bezugsdauer des Elterngeldes

Am 24. April 2009 verkündete die Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, Dr. Ursula von der Leyen, in der „BILD“ ihre geplante
Weiterentwicklung des Elterngeldgesetzes: „Viele Väter […] könnten statt zwei
voller Vätermonate vier halbe nehmen: Sie arbeiten halbtags und bekommen das
halbe Elterngeld. Die Mütter können es genauso machen, sodass Vater und Mut-
ter zusammen auf bis zu 28 Monate kommen können.“ Die Bundesministerin für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend möchte nach ihrer eigenen Aussage „das
Elterngeld flexibler gestalten“ (ebd.).

Worin die Novität des Vorschlags der Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend liegt, bleibt offen. Bisher wurde lediglich bekannt, dass sie
bei Teilzeitbeschäftigung das halbe Elterngeld doppelt so lange auszahlen will.

Dies ist jedoch bereits geltendes Recht:

„§ 6 Auszahlung und Verlängerungsmöglichkeit

[…] Die einer Person zustehenden Monatsbeträge werden auf Antrag in jeweils
zwei halben Monatsbeträgen ausgezahlt, so dass sich der Auszahlungszeitraum
verdoppelt[…]“

(Bundeselterngeld- und Erziehungszeitgesetz).

Die Gesetzeslage geht sogar noch weiter als die Forderung der Bundesministerin
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Denn die Dehnung des Auszahlungs-
zeitraums ist laut geltendem Recht unabhängig von einer Teilzeitbeschäftigung
möglich. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wollte
dies aber nur Eltern erlauben, die Teilzeit weiterarbeiten. Ihr Vorschlag käme
damit einer Einschränkung geltenden Rechts gleich.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Änderungen am Elterngeld- und Erziehungszeitgesetz werden der-
zeit diskutiert?
2. In welchen Punkten geht die Forderung der Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ursula von der Leyen, über die bestehende
Gesetzeslage hinaus?

3. Ist der Vorschlag der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, die Bezugsdauer des Elterngeldes verdoppeln zu können, auf Teil-
zeitbeschäftigte beschränkt?

Drucksache 16/13062 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Stimmt es, dass der Vorschlag der Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend beinhaltet, den Auszahlungszeitraum zu verdoppeln und
die Bezugshöhe zu halbieren, so dass über den gesamten Zeitraum gesehen
das Elterngeld nicht höher liegen würde?

5. Ist es richtig, dass auch nach den Vorschlägen der Bundesministerin für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Zahl der Kalendermonate, für die
nach Geburt des Kindes Elterngeld bezogen werden kann, bei Partnern, die
beide gleichzeitig Elterngeld beziehen und Teilzeit arbeiten, nur die Hälfte
der Zahl der Kalendermonate beträgt, wie bei Eltern, die nacheinander voll
aus dem Beruf aussteigen würden (im Falle der Verlängerung also 14 Kalen-
dermonate gegenüber 28 Kalendermonaten statt bisher sieben gegenüber 14
Kalendermonaten)?

6. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Ausschusses für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend sowie nun auch der Bundesministerin für Fami-
lie, Senioren, Frauen und Jugend, die kürzere Bezugsdauer des Elterngeldes
bei partnerschaftlicher Teilung der Erziehungs- und Erwerbsarbeit gegenüber
der Variante, dass nur ein Elternteil Elterngeld bezieht, zu ändern, um die
Benachteiligung der Ersteren zu beenden?

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in dieser Richtung?

Berlin, den 12. Mai 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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