Vom 13. Mai 2009
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13032
teilende strafgerichtliche Entscheidungen aufgehoben, die in Nummer 26a um die §§ 57, 59 und 60 des in der Zeit
unter Verstoß gegen elementare Gedanken der Gerechtigkeit
nach dem 30. Januar 1933 zur Durchsetzung oder Aufrecht-
erhaltung des nationalsozialistischen Unrechtsregimes aus
politischen, militärischen, rassischen, religiösen oder welt-
anschaulichen Gründen ergangen sind. Die genannten Ent-
scheidungen betreffen nach § 2 des Gesetzes unter anderem
auch solche, die auf den in der Anlage zu § 2 Nummer 3
NS- AufhG genannten gesetzlichen Vorschriften beruhen.
Verurteilungen wegen Kriegsverrats nach den §§ 57, 59, 60
des Militärstrafgesetzbuches in der Fassung von 1934 sind
von dieser Regelung nicht erfasst.
der nationalsozialistischen Herrschaft geltenden Militär-
strafgesetzbuches zu ergänzen. Entscheidungen nach diesen
Paragraphen sollen aufgehoben werden.
C. Alternativen
Beibehaltung der bisherigen Regelungen.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
A. Problem
Durch das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer
Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege (NS-AufhG) vom
25. August 1998 (BGBl. I S. 2501) werden nach § 1 verur-
B. Lösung
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Anlage zu § 2 Nummer 3
des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Un-
rechtsurteile in der Strafrechtspflege vom 25. August 1998
16. Wahlperiode 13. 05. 2009
Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)
gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jan Korte, Petra Pau, Ulla Jelpke,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/3139 –
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung
nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege
(2. NS-AufhGÄndG)
zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss sowie
zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Verteidigungs-
ausschuss und den Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe überwiesen.
III.
Der Innenausschuss, der Verteidigungsausschuss und der
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
haben noch kein Votum abgegeben.
IV.
Der Rechtsausschuss hat in seiner 78. Sitzung am 7. No-
vember 2007 die Beratung des Gesetzentwurfs vertagt und
in seiner 79. Sitzung am 14. November 2007 einvernehm-
lich beschlossen, eine öffentliche Anhörung hierzu durchzu-
führen, die am 5. Mai 2008 (98. Sitzung) stattfand. An der
Anhörung haben folgende Sachverständige teilgenommen:
Hinsichtlich des Ergebnisses der Anhörung wird auf das
Protokoll der 98. Sitzung des Rechtsausschusses vom
5. Mai 2008 mit den anliegenden Stellungnahmen der Sach-
verständigen verwiesen.
Der Rechtsausschuss hat die Beratung der Vorlage in seiner
102. Sitzung am 28. Mai 2008 und in seiner 105. Sitzung
am 18. Juni 2008 jeweils vertagt. In seiner 124. Sitzung am
28. Januar 2009 sowie in seiner 135. Sitzung am 22. April
2009 und in seiner 139. Sitzung am 6. Mai 2009 hat er die
Beratung jeweils erneut vertagt.
Der Rechtsausschuss beschloss mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.,
die Beratung des Gesetzentwurfs wiederum zu vertagen.
Potsdam
Prof. Dr. Sönke Neitzel Johannes Gutenberg-Universität
Mainz
Prof. Dr. Wolfram Wette Albert-Ludwigs-Universität Frei-
burg.
Berlin, den 13. Mai 2009
Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender
Drucksache 16/13032 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Bericht des Vorsitzenden des Rechtsauschusses Andreas Schmidt (Mülheim)
I.
Die Fraktion DIE LINKE. hat gemäß § 62 Absatz 2 der Ge-
schäftsordnung des Deutschen Bundestages einen Zwischen-
bericht des Rechtsausschusses über den Stand der Beratun-
gen des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes
zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in
der Strafrechtspflege (2. NS-AufhGÄndG) – Drucksache
16/3139 – beantragt. Die Voraussetzungen für die Berichter-
stattung liegen vor.
II.
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf in seiner
97. Sitzung am 10. Mai 2007 in erster Lesung beraten und
Ludwig Baumann Vorsitzender der Bundesvereini-
gung Opfer der NS-Militärjustiz
e. V., Bremen
Stephan Böhner Oberstaatsanwalt, Generalstaats-
anwaltschaft Hamm
Dr. Helmut Kramer Richter am Oberlandesgericht
a. D., Wolfenbüttel
Prof. Dr. Manfred
Messerschmidt
Vorsitzender des wissenschaft-
lichen Beirats der Bundesvereini-
gung Opfer der NS-Militärjustiz
e. V., Freiburg im Breisgau
Prof. Dr. Rolf-Dieter
Müller
Wissenschaftlicher Direktor im
Militärgeschichtlichen For-
schungsamt der Bundeswehr,