BT-Drucksache 16/13021

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Carola Reimann, Detlef Parr, Frank Spieth... -16/11515- Entwurf eines Gesetzes zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung b) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates -16/7249- Entwurf eines Gesetzes über die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung c) zu dem Antrag der Abgeordneten Jens Spahn, Maria Eichhorn, Dr. Hans Georg Faust... -16/4696- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes und anderer Vorschriften d) zu dem Abgeordneten Jens Spahn, Maria Eichhorn, Dr. Hans Georg Faust... -16/12238- Ausstiegsorientierte Drogenpolitik fortführen - Künftige Optionen durch ein neues Modellprojekt zur heroingestützten Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger evaluieren e) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/2075- Gesetzliche Voraussetzungen für heroingestützte Behandlung Schwerstabhängiger schaffen f) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. -16/2503- Heroinmodell in die Regelversorgung überführen und Therapiefreiheit der Ärztinnen und Ärzte schützen g) zu dem Antrag der Fraktion der FDP -16/3840- Kontrollierte Heroinabgabe in die Regelversorgung aufnehmen

Vom 12. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13021
16. Wahlperiode 12. 05. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Carola Reimann, Detlef Parr, Frank
Spieth, Dr. Harald Terpe, Elke Ferner, Johannes Jung (Karlsruhe), Dr. Peter
Struck, Dr. Margrit Spielmann, Sabine Bätzing, Marion Caspers-Merk, Dr. Karl
Addicks, Dr. Lale Akgün, Gregor Amann, Gerd Andres, Niels Annen, Ingrid
Arndt-Brauer, Rainer Arnold, Daniel Bahr (Münster), Ernst Bahr (Neuruppin),
Doris Barnett, Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel, Sören Bartol, Marieluise
Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Dirk Becker, Uwe Beckmeyer, Cornelia
Behm, Birgitt Bender, Klaus Uwe Benneter, Dr. Axel Berg, Ute Berg, Petra
Bierwirth, Karin Binder, Lothar Binding (Heidelberg), Dr. Lothar Bisky, Volker
Blumentritt, Clemens Bollen, Gerd Bollmann, Alexander Bonde, Dr. Gerhard
Botz, Klaus Brandner, Willi Brase, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Angelika
Brunkhorst, Marco Bülow, Dr. Michael Bürsch, Dr. Martina Bunge, Ernst
Burgbacher, Christian Carstensen, Dr. Peter Danckert, Karl Diller, Patrick
Döring, Martin Dörmann, Dr. Carl-Christian Dressel, Elvira Drobinski-Weiß,
Dr. Thea Dückert, Garrelt Duin, Detlef Dzembritzki, Sebastian Edathy, Siegmund
Ehrmann, Dr. Uschi Eid, Dr. Dagmar Enkelmann, Klaus Ernst, Petra
Ernstberger, Karin Evers-Meyer, Annette Faße, Hans-Josef Fell, Gabriele
Fograscher, Dagmar Freitag, Otto Fricke, Peter Friedrich, Sigmar Gabriel, Kai
Gehring, Martin Gerster, Iris Gleicke, Katrin Göring-Eckardt, Hans-Michael
Goldmann, Renate Gradistanac, Angelika Graf (Rosenheim), Dieter Grasedieck,
Monika Griefahn, Kerstin Griese, Gabriele Groneberg, Wolfgang Grotthaus,
Wolfgang Gunkel, Hans-Joachim Hacker, Heike Hänsel, Bettina Hagedorn,
Klaus Hagemann, Dr. Christel Happach-Kasan, Alfred Hartenbach, Michael
Hartmann (Wackernheim), Hubertus Heil, Dr. Reinhold Hemker, Dr. Barbara
Hendricks, Bettina Herlitzius, Gustav Herzog, Peter Hettlich, Gabriele Hiller-
Ohm, Stephan Hilsberg, Priska Hinz (Herborn), Ulrike Höfken, Bärbel Höhn,
Dr. Barbara Höll, Iris Hoffmann (Wismar), Frank Hofmann (Volkach), Birgit
Homburger,Thilo Hoppe, Eike Hovermann, Dr. Werner Hoyer, Klaas Hübner,
Christel Humme, Ulla Jelpke, Josip Juratovic, Johannes Kahrs, Ulrich
Kasparick, Dr. h. c. Susanne Kastner, Michael Kauch, Ulrich Kelber, Katja
Kipping, Christian Kleiminger, Hans-Ulrich Klose, Monika Knoche, Ute Koczy,
Fritz Rudolf Körper, Dr. Bärbel Kofler, Walter Kolbow, Gudrun Kopp, Sylvia

Kotting-Uhl, Rolf Kramer, Anette Kramme, Nicolette Kressl, Angelika Krüger-
Leißner, Jürgen Kucharczyk, Helga Kühn-Mengel, Dr. Uwe Küster, Ute Kumpf,
Katrin Kunert, Markus Kurth, Heinz Lanfermann, Christian Lange (Backnang),
Dr. Karl Lauterbach, Monika Lazar, Sabine Leutheusser- Schnarrenberger,
Gabriele Lösekrug-Möller, Helga Lopez, Dr. Erwin Lotter, Lothar Mark, Caren
Marks, Katja Mast, Hilde Mattheis, Patrick Meinhardt, Dorothee Menzner, Petra

Drucksache 16/13021 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Merkel (Berlin), Ulrike Merten, Dr. Matthias Miersch, Jerzy Montag, Marko
Mühlstein, Detlef Müller (Chemnitz), Kerstin Müller (Köln), Dr. Rolf Mützenich,
Gesine Multhaupt, Winfried Nachtwei, Andrea Nahles, Wolfgang Neskovic,
Dirk Niebel, Omid Nouripour, Thomas Oppermann, Holger Ortel, Heinz Paula,
Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Joachim Poß, Florian Pronold, Dr. Sascha Raabe,
Mechthild Rawert, Maik Reichel, Gerold Reichenbach, Elke Reinke, Christel
Riemann-Hanewinckel, Walter Riester, Sönke Rix, René Röspel, Dr. Ernst Dieter
Rossmann, Karin Roth (Esslingen), Michael Roth (Heringen), Ortwin Runde,
Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Krista Sager, Manuel Sarrazin, Elisabeth
Scharfenberg, Bernd Scheelen, Dr. Hermann Scheer, Irmingard Schewe-Gerigk,
Marianne Schieder, Dr. Konrad Schily, Otto Schily, Silvia Schmidt (Eisleben),
Renate Schmidt (Nürnberg), Heinz Schmitt (Landau), Carsten Schneider
(Erfurt), Reinhard Schultz (Everswinkel), Swen Schulz (Spandau), Ewald
Schurer, Dr. Angelica Schwall-Düren, Rolf Schwanitz, Rita Schwarzelühr-Sutter,
Dr. Ilja Seifert, Dr. Petra Sitte, Dr. Hermann Otto Solms, Wolfgang Spanier,
Dr. Max Stadler, Dr. Ditmar Staffelt, Rainder Steenblock, Dieter Steinecke,
Ludwig Stiegler, Dr. Rainer Stinner, Rolf Stöckel, Christoph Strässer,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Joachim Stünker, Dr. Rainer Tabillion, Jörg
Tauss, Jella Teuchner, Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Jörn Thießen, Franz Thönnes,
Florian Toncar, Dr. Axel Troost, Rüdiger Veit, Simone Violka, Jörg Vogelsänger,
Dr. Marlies Volkmer, Hedi Wegener, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Dr. Rainer
Wend, Lydia Westrich, Dr. Margrit Wetzel, Andrea Wicklein, Josef Philip
Winkler, Engelbert Wistuba, Dr. Wolfgang Wodarg, Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Heidi Wright, Jörn Wunderlich, Uta Zapf, Manfred
Zöllmer, Brigitte Zypries
– Drucksache 16/11515 –

Entwurf eines Gesetzes zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung

b) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 16/7249 –

Entwurf eines Gesetzes über die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung

c) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks,
Christian Ahrendt, Kerstin Andreae, Hüseyin-Kenan Aydin, Daniel Bahr
(Münster), Dr. Dietmar Bartsch, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln),
Cornelia Behm, Birgitt Bender, Grietje Bettin, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky,
Alexander Bonde, Eva Bulling-Schröter, Dr. Martina Bunge, Ernst Burgbacher,
Roland Claus, Sevim Dag˘delen, Dr. Diether Dehm, Ekin Deligöz, Patrick Döring,
Werner Dreibus, Dr. Thea Dückert, Dr. Uschi Eid, Dr. Dagmar Enkelmann, Klaus

Ernst, Hans-Josef Fell, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth),
Wolfgang Gehrcke, Kai Gehring, Dr. Edmund Peter Geisen, Dr. Wolfgang

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13021

Gerhardt, Katrin Göring-Eckardt, Diana Golze, Miriam Gruß, Joachim Günther
(Plauen), Dr. Gregor Gysi, Heike Hänsel, Anja Hajduk, Dr. Christel Happach-
Kasan, Britta Haßelmann, Heinz-Peter Haustein, Lutz Heilmann, Winfried
Hermann, Peter Hettlich, Priska Hinz (Herborn), Cornelia Hirsch, Ulrike Höfken,
Inge Höger, Bärbel Höhn, Dr. Barbara Höll, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Werner
Hoyer, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen, Michael Kauch, Dr. Hakki Keskin,
Katja Kipping, Monika Knoche, Ute Koczy, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp,
Jan Korte, Sylvia Kotting-Uhl, Renate Künast, Fritz Kuhn, Katrin Kunert, Markus
Kurth, Undine Kurth (Quedlinburg), Oskar Lafontaine, Heinz Lanfermann,
Sibylle Laurischk, Monika Lazar, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Leutert,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Markus
Löning, Ulla Lötzer, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Reinhard Loske, Anna Lührmann,
Nicole Maisch, Ulrich Maurer, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Dorothee
Menzner, Kornelia Möller, Jerzy Montag, Jan Mücke, Kerstin Müller (Köln),
Burkhardt Müller-Sönksen, Winfried Nachtwei, Kersten Naumann, Wolfgang
Neskovic, Dirk Niebel, Omid Nouripour, Dr. Norman Paech, Detlef Parr, Petra
Pau, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Brigitte Pothmer, Bodo Ramelow, Elke
Reinke, Jörg Rohde, Claudia Roth (Augsburg), Krista Sager, Frank Schäffler,
Elisabeth Scharfenberg, Christine Scheel, Irmingard Schewe-Gerigk,
Dr. Gerhard Schick, Dr. Konrad Schily, Volker Schneider (Saarbrücken),
Dr. Herbert Schui, Marina Schuster, Dr. Ilja Seifert, Dr. Petra Sitte, Frank Spieth,
Dr. Max Stadler, Rainder Steenblock, Dr. Rainer Stinner, Silke Stokar von
Neuforn, Hans-Christian Ströbele, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Harald Terpe, Carl-
Ludwig Thiele, Florian Toncar, Jürgen Trittin, Dr. Axel Troost, Alexander Ulrich,
Christoph Waitz, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler, Dr. Claudia
Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Margareta Wolf (Frankfurt), Jörn
Wunderlich, Martin Zeil
– Drucksache 16/4696 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
und anderer Vorschriften

d) zu dem Antrag der Abgeordneten Jens Spahn, Maria Eichhorn, Dr. Hans Georg
Faust, Annette Widmann-Mauz, Wolfgang Zöller, Dr. Wolf Bauer, Michael
Hennrich, Hubert Hüppe, Dr. Rolf Koschorrek, Hermann-Josef Scharf, Max
Straubinger, Willi Zylajew, Clemens Binninger, Antje Blumenthal, Monika
Brüning, Dr. Hans-Heinrich Jordan, Dr. Michael Luther, Wolfgang Meckelburg,
Maria Michalk, Dr. Andreas Scheuer, Ulrich Adam, Ilse Aigner, Dorothee Bär,
Thomas Bareiß, Norbert Barthle, Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen), Veronika
Bellmann, Dr. Christoph Bergner, Klaus Brähmig, Helmut Brandt, Dr. Ralf
Brauksiepe, Leo Dautzenberg, Hubert Deittert, Thomas Dörflinger, Dr. Stephan
Eisel, Ilse Falk, Ingrid Fischbach, Hartwig Fischer (Göttingen), Dirk Fischer
(Hamburg), Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Dr. Maria Flachsbarth, Klaus-

Peter Flosbach, Jochen-Konrad Fromme, Hans-Joachim Fuchtel, Norbert Geis,
Eberhard Gienger, Josef Göppel, Ute Granold, Reinhard Grindel, Michael

Drucksache 16/13021 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Grosse-Brömer, Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Olav Gutting, Gerda
Hasselfeldt, Uda Carmen Freia Heller, Jürgen Herrmann, Ernst Hinsken, Klaus
Hofbauer, Franz-Josef Holzenkamp, Anette Hübinger, Hans-Werner Kammer,
Alois Karl, Volker Kauder, Eckart von Klaeden, Kristina Köhler (Wiesbaden),
Norbert Königshofen, Jens Koeppen, Hartmut Koschyk, Dr. Günter Krings,
Dr. Hermann Kues, Andreas G. Lämmel, Dr. Karl Lamers (Heidelberg), Dr. Max
Lehmer, Paul Lehrieder, Ingbert Liebing, Eduard Lintner, Thomas Mahlberg,
Stephan Mayer (Altötting), Dr. Michael Meister, Dr. Angela Merkel, Dr. h. c. Hans
Michelbach, Philipp Mißfelder, Marlene Mortler, Carsten Müller (Braunschweig),
Bernd Neumann (Bremen), Michaela Noll, Eduard Oswald, Dr. Joachim Pfeiffer,
Sibylle Pfeiffer, Ruprecht Polenz, Daniela Raab, Hans Raidel, Dr. Peter
Ramsauer, Peter Rauen, Katherina Reiche (Potsdam), Johannes Röring,
Dr. Norbert Röttgen, Franz Romer, Kurt J. Rossmanith, Dr. Christian Ruck,
Anita Schäfer (Saalstadt), Dr. Wolfgang Schäuble, Karl Schiewerling, Georg
Schirmbeck, Andreas Schmidt (Mülheim), Dr. Ole Schröder, Bernhard Schulte-
Drüggelte, Wilhelm Josef Sebastian, Marion Seib, Thomas Silberhorn, Andreas
Storm, Matthäus Strebl, Thomas Strobl (Heilbronn), Hans Peter Thul, Antje
Tillmann, Arnold Vaatz, Andrea Astrid Voßhoff, Gerhard Wächter, Marcus
Weinberg, Peter Weiß (Emmendingen), Willy Wimmer (Neuss), Werner Wittlich
– Drucksache 16/12238 –

Ausstiegorientierte Drogenpolitik fortführen – Künftige Optionen durch
ein neues Modellprojekt zur heroingestützten Substitutionsbehandlung
Opiatabhängiger evaluieren

e) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Elisabeth
Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
– Drucksache 16/2075 –

Gesetzliche Voraussetzungen für heroingestützte Behandlung
Schwerstabhängiger schaffen

f) zu dem Antrag der Abgeordneten Monika Knoche, Ulla Jelpke, Frank Spieth,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/2503 –
Heroinmodell in die Regelversorgung überführen und Therapiefreiheit der
Ärztinnen und Ärzte schützen

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/13021

g) zu dem Antrag der Abgeordneten Detlef Parr, Daniel Bahr (Münster), Heinz
Lanfermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/3840 –

Kontrollierte Heroinabgabe in die Regelversorgung aufnehmen

A. Problem

Zu den Buchstaben a und b

Die Ergebnisse verschiedener wissenschaftlicher Studien zur diamorphinge-
stützten Substitutionsbehandlung haben nach Ansicht der Initiatoren des frak-
tionsübergreifenden Gesetzentwurfs und des Bundesrates gezeigt, dass durch
diese Therapieform schwerstkranke Opiatabhängige in höherem Maße als durch
die herkömmliche Behandlung mit Methadon gesundheitlich und sozial stabili-
siert werden können. Um eine Behandlung mit Diamorphin zu ermöglichen, sei
Diamorphin als verschreibungspflichtiges Betäubungsmittel einzustufen. Da-
rüber hinaus seien die Modalitäten gesetzlich zu regeln, unter denen Diamorphin
zur Substitutionsbehandlung verwendet werden könne. Hierzu sollten Anpas-
sungen des Betäubungsmittelgesetzes, der Betäubungsmittel-Verschreibungs-
verordnung sowie des Arzneimittelgesetzes erfolgen.

Zu Buchstabe c

Die Arzneimittelstudie zum Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung
Opiatabhängiger hat nach Auffassung der Initiatoren des Gesetzentwurfs die
Überlegenheit der Diamorphinbehandlung gegenüber der herkömmlichen Sub-
stitutionsbehandlung belegt. Mit dem Gesetzentwurf sollen die rechtlichen Vo-
raussetzungen dafür geschaffen werden, dass Diamorphin im Rahmen der Sub-
stitutionsbehandlung von Schwerst-Opiatabhängigen eingesetzt werden kann.
Dafür seien verschiedene Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes, des Arz-
neimittelgesetzes, der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung sowie eine
Zulassung von Diamorphin als Arzneimittel notwendig.

Zu Buchstabe d

Nach Ansicht der Antragsteller gibt es nach Abschluss der Arzneimittelstudie zu
dem Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger nach wie
vor ungeklärte Fragen bezüglich der Übertragbarkeit der unter Studienbedin-
gungen durchgeführten Heroinabgabe in die Routineversorgung und zur Umset-
zung von Sicherheitsauflagen in die vertragsärztliche Praxis. Daher bestünden
gegen eine Übernahme der heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger in die
Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhebliche Be-
denken. Im Interesse der Betroffenen und auch aus wissenschaftlichen Erwä-
gungen heraus sei aber eine Fortführung des Modellvorhabens sinnvoll. Dabei
gehe es vor allem darum, neue Schwerpunkte für die Evaluierung, insbesondere
im Hinblick auf die Ein- und Ausschlusskriterien, die Ausstiegsorientierung, die
psychosoziale Betreuung und den Beikonsum, zu bilden.

Zu Buchstabe e

Nach Ansicht der Antragsteller hat die wissenschaftliche Auswertung der deut-
schen Modellprojekte zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger ge-
zeigt, dass diese Behandlungsform zu einer deutlichen sozialen und gesundheit-
lichen Stabilisierung und zu einer Senkung der Kriminalitätsrate der

Schwerstabhängigen beiträgt. Durch Änderung insbesondere des Arzneimittel-
gesetzes, des Betäubungsmittelgesetzes sowie der Betäubungsmittel-Verschrei-

Drucksache 16/13021 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

bungsverordnung soll daher die Voraussetzung dafür geschaffen werden, die
Heroinbehandlung in das Regelangebot des Drogenhilfesystems für schwerst
Opiatabhängige aufzunehmen.

Zu Buchstabe f

Nach Ansicht der Antragsteller haben die Studienergebnisse zu dem bundes-
deutschen Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger ge-
zeigt, dass diese Behandlungsform erheblich zur psychosozialen Stabilisierung
der Patientinnen und Patienten beiträgt. Die Heroinbehandlung soll daher als Er-
gänzung zur Abstinenztherapie und zur Substitutionstherapie mit Methadon in
das Regelangebot des medizinischen Hilfssystems aufgenommen werden. Dazu
bedürfe es einer Zulassung von Diamorphin/Heroin als Arzneimittel sowie einer
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes und der Betäubungsmittel-Verschrei-
bungsverordnung.

Zu Buchstabe g

Nach Ansicht der Antragsteller hat sich einschlägigen Studien zufolge bei der
Gruppe der Schwerstabhängigen die Heroinabgabe als der Methadonsubstitu-
tion überlegen erwiesen. Erfahrungen aus anderen Ländern bestätigten, dass die
Heroinbehandlung die psychosoziale Lage der Betroffenen verbessere und die
Kriminalitätsrate vermindere. Es wird daher gefordert, die rechtlichen Voraus-
setzungen für die Übernahme einer eng reglementierten Heroinabgabe an
Schwerstabhängige in die Regelversorgung zu schaffen. Dazu bedürfe es insbe-
sondere einer Änderung des Arzneimittelgesetzes, des Betäubungsmittelgeset-
zes sowie der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung.

B. Lösung

Herbeiführung einer Beschlussfassung zu Drucksache 16/11515 in geänderter
Fassung sowie zu den Drucksachen 16/7249, 16/4696, 16/12238, 16/2075,
16/2503 und 16/3840 im Plenum.

Einstimmige Empfehlung

C. Alternativen

Keine

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Zu Buchstabe a

Der Haushalt des Bundes wird nicht oder nur unwesentlich belastet.

Die Haushalte der Länder und Kommunen werden wie bei der herkömmlichen
Substitutionsbehandlung mit den Kosten der psychosozialen Betreuungsmaß-
nahmen für die mit Diamorphin behandelten Patientinnen und Patienten belas-
tet, da diese Maßnahmen nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Kranken-
versicherung enthalten sind.

Perspektivisch werden die Haushalte von Ländern und Kommunen sowie die
gesetzlichen Krankenkassen und Rentenversicherungsträger von den Kosten
wiederholter, aber letztendlich erfolgloser Suchthilfemaßnahmen entlastet.
Durch die Diamorphinbehandlung können gerade solche Opiatabhängige er-
reicht werden, bei denen eine herkömmliche Substitutionsbehandlung nicht er-
folgreich verläuft oder die von anderen Maßnahmen der Suchtbehandlung gar
nicht mehr erreicht werden. Hierdurch können Kosten für die Behandlung

späterer Folge- und Begleiterkrankungen, für wiederholte Entzugs- und Rehabi-
litationsmaßnahmen sowie für sonstige Drogenhilfemaßnahmen in zuwen-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/13021

dungsfinanzierten Projekten oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe redu-
ziert werden.

Darüber hinaus ist für die öffentlichen Haushalte aufgrund der verbesserten Le-
galbewährung der Patientinnen und Patienten langfristig eine Ersparnis bei den
durch Delinquenz verursachten Kosten zu erwarten. So hat die gesundheitsöko-
nomische Begleitforschung zur Heroinstudie ergeben, dass sich die aufgrund
von Delinquenz und Inhaftierungen entstandenen Kosten bei den mit Diamor-
phin behandelten Patientinnen und Patienten im untersuchten ersten Behand-
lungsjahr um 4 460 Euro pro Patient reduzierten.

Zu Buchstabe b

Die Haushalte der Länder und Kommunen werden wie bei der herkömmlichen
Substitutionsbehandlung mit den Kosten der psychosozialen Betreuungsmaß-
nahmen für die mit Diamorphin behandelten Patientinnen und Patienten belas-
tet, da diese Maßnahmen nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Kranken-
versicherung enthalten sind.

Die gesetzlichen Krankenkassen werden, vorbehaltlich einer entsprechenden
Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses, mit den Kosten der Dia-
morphinbehandlung belastet. Dies betrifft sowohl die ärztlichen Leistungen als
auch die Kosten des Arzneimittels.

Perspektivisch werden die Haushalte von Ländern und Kommunen sowie die
gesetzlichen Krankenkassen und Rentenversicherungsträger von den Kosten
wiederholter, aber letztendlich erfolgloser Suchthilfemaßnahmen entlastet.
Durch die Diamorphinbehandlung können gerade solche Opiatabhängige er-
reicht werden, bei denen eine herkömmliche Substitutionsbehandlung nicht er-
folgreich verläuft oder die von anderen Maßnahmen der Suchtbehandlung gar
nicht mehr erreicht werden. Hierdurch können Kosten für die Behandlung spä-
terer Folge- und Begleiterkrankungen, für wiederholte Entzugs- und Rehabilita-
tionsmaßnahmen sowie für sonstige Drogenhilfemaßnahmen in zuwendungsfi-
nanzierten Projekten oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe reduziert wer-
den.

Darüber hinaus ist für die öffentlichen Haushalte aufgrund der verbesserten Le-
galbewährung der Patientinnen und Patienten langfristig eine Ersparnis bei den
durch Delinquenz verursachten Kosten zu erwarten. So hat die gesundheitsöko-
nomische Begleitforschung zur Heroinstudie ergeben, dass sich die aufgrund
von Delinquenz und Inhaftierungen entstandenen Kosten bei den mit Diamor-
phin behandelten Patientinnen und Patienten im untersuchten ersten Behand-
lungsjahr um 4 460 Euro pro Patient reduzierten.

Zu Buchstabe c

Die durchschnittlichen jährlichen Kosten der Studienbehandlung beliefen sich
gemäß der wissenschaftlichen Begleitforschung der klinischen Arzneimittelstu-
die auf etwa 18 060 Euro je mit Diamorphin zu behandelndem Patienten. Dies
beinhaltet neben der Diamorphinbehandlung auch die Kosten der psychosozia-
len Betreuung mit durchschnittlichen jährlichen Kosten von 1 928 Euro je Pa-
tient. Bei der Überführung in die Regelversorgung ist laut Begleitstudie mit ei-
ner Reduktion um 2 000 Euro je Patient und Jahr zu rechnen.

Insgesamt ist bei einer Betrachtung der gesundheitsökonomischen Gesamtkos-
ten mit Minderausgaben bei den Krankheitskosten zu rechnen. Im Rahmen der
Studienbehandlung sanken die Kosten für die Inanspruchnahme weiterer Dro-
gentherapien sowie ambulanter und stationärer Behandlung. Weitere positive
finanzielle Auswirkungen sind durch das rückläufige Delinquenzverhalten der
Schwerst-Opiatabhängigen zu erwarten. Ebenso von der Zunahme der Anzahl

regelmäßig arbeitender Abhängiger (in der Studie erhöhte sich die Anzahl der-
jenigen, die einer regelmäßigen Arbeit nachgingen, von 11 auf 27 Prozent).

Drucksache 16/13021 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Hierdurch werden die Haushalte von Ländern und Gemeinden sowie die sozia-
len Sicherungssysteme entlastet.

Auswirkungen auf die Verbraucherpreise und das Verbraucherpreisniveau sind
nicht zu erwarten.

Zu den Buchstaben d, e und f

Kosten wurden nicht erörtert.

Zu Buchstabe g

Den bei einer Aufnahme der Heroinbehandlung in die Regelversorgung der
GKV anfallenden Kosten in Höhe von etwa 14 000 Euro pro Jahr und Patient
stehen nach Ansicht der Fraktion der FDP Einsparungen in Höhe von insgesamt
10 000 Euro pro Jahr durch die entfallende Methadonsubstitutionsbehandlung
und durch die Verminderung von Krankheitskosten sowie von den im Zusam-
menhang mit Delinquenz anfallenden Kosten gegenüber.

E. Sonstige Kosten

Zu Buchstabe a

Die gesetzlichen Krankenkassen werden, vorbehaltlich einer entsprechenden
Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses, mit den Kosten der Dia-
morphinbehandlung belastet. Dies betrifft sowohl die ärztlichen Leistungen als
auch die Kosten des Arzneimittels.

Zu den Buchstaben b, c, d, e, f und g

Sonstige Kosten wurden nicht erörtert.

F. Bürokratiekosten

Zu den Buchstabe a und b

Bürokratiekosten wurden nicht erörtert.

Zu Buchstabe c

Durch diesen Gesetzentwurf entstehen nur geringfügige Kosten im Verwal-
tungsvollzug.

Zu den Buchstaben d, e, f und g

Bürokratiekosten wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/13021

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

über die nachfolgend aufgeführten Vorlagen einen Beschluss herbeizuführen:

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/11515 mit den folgenden Maßgaben
und im Übrigen unverändert:

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 Buchstabe a wird nach der Angabe „Absatz 3 Satz 2
Nr. 2a“ die Angabe „und 2b“ gestrichen.

b) Nummer 4 wird wie folgt gefasst:

,4. In § 32 Absatz 1 Nummer 2 wird nach der Angabe „§ 10a Ab-
satz 3“ die Angabe „oder § 13 Absatz 3 Satz 3“ eingefügt.‘

2. Artikel 3 wird wie folgt geändert:

a) Nummer 5 wird wie folgt geändert:

aa) Buchstabe a wird wie folgt gefasst:

‚a) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:

„Die Sätze 1 bis 9 gelten nicht für die Behandlung nach den
Absätzen 9a bis 9d.“‘

bb) In Buchstabe b Doppelbuchstabe aa werden in Buchstabe a nach
dem Wort „Methadon“ das Komma und das Wort „Levacetylme-
thadol“ gestrichen.

cc) In Buchstabe d wird Absatz 9c wie folgt gefasst:

„(9c) Diamorphin darf nur innerhalb der Einrichtung nach Ab-
satz 9b verschrieben, verabreicht und zum unmittelbaren Ver-
brauch überlassen werden. Diamorphin darf nur unter Aufsicht
des Arztes oder des sachkundigen Personals innerhalb dieser Ein-
richtung verbraucht werden. In den ersten sechs Monaten der Be-
handlung müssen Maßnahmen der psychosozialen Betreuung
stattfinden.“

b) Nummer 10 wird wie folgt gefasst:

‚10. § 16 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 4 wird der Punkt am Ende durch ein Komma er-
setzt.

b) Folgende Nummer 5 wird angefügt:

„5. entgegen § 5 Absatz 9c Satz 1 Diamorphin verschreibt,
verabreicht oder überlässt.“‘

c) Nummer 11 wird wie folgt gefasst:

‚11. § 17 Nummer 10 wird wie folgt gefasst:

„10. entgegen § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 oder Absatz 3 Satz 1
Nummer 2 und 3, Satz 2 und 7 oder Satz 5 und 6 oder Ab-
satz 9a Satz 2 Nummer 1 ein Substitutionsmittel ver-
schreibt, ohne die Mindestanforderungen an die Qualifika-
tion zu erfüllen oder ohne einen Konsiliarius in die Behand-

lung einzubeziehen oder ohne sich als Vertreter, der die
Mindestanforderungen an die Qualifikation nicht erfüllt, ab-

Drucksache 16/13021 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

zustimmen oder ohne die diamorphinspezifischen Anfor-
derungen an die Qualifikation nach Absatz 9a Satz 2 Num-
mer 1 zu erfüllen.“‘

b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/7249,

c) den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/4696,

d) den Antrag auf Drucksache 16/12238,

e) den Antrag auf Drucksache 16/2075,

f) den Antrag auf Drucksache 16/2503,

g) den Antrag auf Drucksache 16/3840.

Berlin, den 11. Mai 2009

Der Ausschuss für Gesundheit

Dr. Martina Bunge
Vorsitzende

Dr. Carola Reimann
Berichterstatterin

Maria Eichhorn
Berichterstatterin

Detlef Parr
Berichterstatter

Frank Spieth
Berichterstatter

Dr. Harald Terpe
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/13021

den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Außerdem sinnvoll. Dabei gehe es vor allem darum, neue Schwerpunk-

hat er ihn zur Mitberatung an den Innenausschuss, den
Rechtsausschuss und den Ausschuss für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend überwiesen.

te für die Evaluierung, insbesondere im Hinblick auf die Ein-
und Ausschlusskriterien, die Ausstiegsorientierung, die psy-
chosoziale Betreuung und den Beikonsum, zu bilden.
Bericht der Abgeordneten Dr. Carola Reimann, Maria Eichhorn, Detlef Parr,
Frank Spieth und Dr. Harald Terpe

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

a) Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf
Drucksache 16/11515 in seiner 211. Sitzung am 19. März
2009 in erster Lesung beraten und zur federführenden
Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen.
Außerdem hat er ihn zur Mitberatung an den Innenaus-
schuss, den Rechtsausschuss und den Ausschuss für Fa-
milie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

b) Den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/7249 hat der
Deutsche Bundestag in seiner 211. Sitzung am 19. März
2009 in erster Lesung beraten und zur federführenden
Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen.
Außerdem hat er ihn zur Mitberatung an den Innenaus-
schuss, den Rechtsausschuss und den Ausschuss für Fa-
milie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

c) Den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/4696 hat der
Deutsche Bundestag in seiner 94. Sitzung am 26. April
2007 in erster Lesung beraten und zur federführenden
Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen.
Außerdem hat er ihn zur Mitberatung an den Rechtsaus-
schuss und den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend überwiesen.

d) Den Antrag auf Drucksache 16/12238 hat der Deutsche
Bundestag in seiner 211. Sitzung am 19. März 2009 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung
an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Außerdem
hat er ihn zur Mitberatung an den Innenausschuss, den
Rechtsausschuss und den Ausschuss für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend überwiesen.

e) Den Antrag auf Drucksache 16/2075 hat der Deutsche
Bundestag in seiner 51. Sitzung am 21. September 2006
in erster Lesung beraten und zur federführenden Bera-
tung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Au-
ßerdem hat er ihn zur Mitberatung an den Rechtsaus-
schuss und den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend überwiesen.

f) Den Antrag auf Drucksache 16/2503 hat der Deutsche
Bundestag in seiner 51. Sitzung am 21. September 2006
in erster Lesung beraten und zur federführenden Bera-
tung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen.

g) Den Antrag auf Drucksache 16/3840 hat der Deutsche
Bundestag in seiner 94. Sitzung am 26. April 2007 in ers-
ter Lesung beraten und zur federführenden Beratung an

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu den Buchstaben a und b

Die Ergebnisse verschiedener wissenschaftlicher Studien zur
diamorphingestützten Substitutionsbehandlung haben nach
Ansicht der Initiatoren des fraktionsübergreifenden Gesetz-
entwurfs sowie des Bundesrates gezeigt, dass durch diese
Therapieform schwerstkranke Opiatabhängige in höherem
Maße als durch die herkömmliche Behandlung mit Metha-
don gesundheitlich und sozial stabilisiert und von Straftaten
wie illegalem Drogenkonsum abgehalten werden können. Es
wird daher vorgeschlagen, die rechtlichen Voraussetzungen
dafür zu schaffen, um Diamorphin im Rahmen der Substitu-
tionsbehandlung von schwerst Opiatabhängigen einsetzen
zu können. Zu diesem Zweck sei es erforderlich, dass Dia-
morphin als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel einge-
stuft werde. Außerdem gehe es darum, weitere Modalitäten
wie die Eingrenzung des für eine Behandlung in Betracht
kommenden Personenkreises, die Festlegung eines besonde-
ren Vertriebsweges und die Form der Therapie zu regeln.

Zu Buchstabe c

Die Arzneimittelstudie zum Modellprojekt zur heroinge-
stützten Behandlung Opiatabhängiger hat nach Auffassung
der Initiatoren des Gesetzentwurfs die Überlegenheit der
Diamorphinbehandlung gegenüber der herkömmlichen Sub-
stitutionsbehandlung belegt. Mit dem Gesetzentwurf sollen
die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden,
dass Diamorphin im Falle seiner Zulassung als Arzneimittel
im Rahmen der Substitutionsbehandlung von schwerst
Opiatabhängigen eingesetzt werden kann. Um diese Be-
handlungsform in die Regelversorgung überführen zu kön-
nen, seien verschiedene Änderungen des Betäubungsmittel-
gesetzes, des Arzneimittelgesetzes, der Betäubungsmittel-
Verschreibungsverordnung sowie eine Zulassung von Dia-
morphin als Arzneimittel notwendig.

Zu Buchstabe d

Nach Ansicht der Antragsteller gibt es nach Abschluss der
Arzneimittelstudie zu dem Modellprojekt zur heroingestütz-
ten Behandlung Opiatabhängiger immer noch viele unge-
klärte Fragen. Die Vorteile der Heroinabgabe gegenüber ei-
ner herkömmlichen Behandlung mit Methadon seien durch
die Studie nicht hinreichend wissenschaftlich belegt. Zudem
bestünden Zweifel an der Übertragbarkeit der unter Studien-
bedingungen gewonnenen Erkenntnisse auf die Heroinab-
gabe in der ärztlichen Praxis. Gegen eine Übernahme der he-
roingestützten Behandlung Opiatanhängiger in die Regel-
versorgung der GKV bestünden daher erhebliche Bedenken.
Im Interesse der Betroffenen sowie weiterer Erkenntnisfort-
schritte sei jedoch eine Fortführung des Modellvorhabens

Drucksache 16/13021 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Zu Buchstabe e

Nach Ansicht der Antragsteller hat die wissenschaftliche
Auswertung der Modellprojekte zur heroingestützten Be-
handlung Opiatabhängiger gezeigt, dass diese Behandlungs-
form sowohl zu einer deutlichen sozialen und gesundheitli-
chen Stabilisierung als auch zu einer Senkung der Krimina-
litätsrate von Schwerstabhängigen beiträgt. Durch Änderung
des Arzneimittelgesetzes, des Betäubungsmittelgesetzes so-
wie der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung solle
daher die Voraussetzung dafür geschaffen werden, die He-
roinbehandlung in das Regelangebot der Drogenhilfe für
schwerst Opiatabhängige aufzunehmen.

Zu Buchstabe f

Nach Ansicht der Antragsteller haben die Studienergebnisse
zu dem Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung
Opiatabhängiger gezeigt, dass diese Behandlungsform er-
heblich zur psychosozialen Stabilisierung der Patientinnen
und Patienten beiträgt und die Delinquenzrate in dieser
Gruppe deutlich vermindert. Die Heroinbehandlung soll da-
her als Ergänzung zur Abstinenztherapie und zur Substitu-
tionstherapie mit Methadon in das Regelangebot des medizi-
nischen Hilfssystems aufgenommen werden. Dazu bedürfe
es einer Zulassung von Diamorphin als Arzneimittel sowie
einer Änderung der einschlägigen Gesetze.

Zu Buchstabe g

Nach Ansicht der Antragsteller hat sich den entsprechenden
Studienergebnissen zufolge bei der kleinen Gruppe der
Schwerstabhängigen die Heroinabgabe der Methadonsubsti-
tution als signifikant überlegen erwiesen. Die Heroinbe-
handlung verbessere die psychosoziale Lage der Betroffenen
und vermindere die Kriminalitätsrate. Daher wird die Bun-
desregierung aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen
für die Übernahme der Heroinabgabe an Schwerstabhängige
in die Regelversorgung zu schaffen. Dazu bedürfe es ins-
besondere einer Änderung des Arzneimittelgesetzes, des
Betäubungsmittelgesetzes sowie der Betäubungsmittel-Ver-
schreibungsverordnung.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat in seiner 55. Sitzung am 12. Dezem-
ber 2007 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu empfeh-
len, den Antrag auf Drucksache 16/3840 abzulehnen. Ferner
hat er in seiner 93. Sitzung am 6. Mai 2009 dem Plenum des
Deutschen Bundestages einstimmig empfohlen, einen
Beschluss über die Vorlagen auf Drucksachen 16/11515,
16/7249 und 16/12238 herbeizuführen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 139. Sitzung am 6. Mai
2009 dem Plenum des Deutschen Bundestages einvernehm-
lich empfohlen, einen Beschluss über die Vorlagen auf
Drucksachen 16/11515, 16/7249, 16/4696, 16/12238,
16/2075 und 16/16/3840 herbeizuführen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 87. Sitzung am 6. Mai 2009 dem Plenum des
Deutschen Bundestages einvernehmlich empfohlen, einen
Beschluss über die Vorlagen auf Drucksachen 16/11515,

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 27. Sitzung am
25. Oktober 2006 die Beratungen zu den Anträgen auf
Drucksachen 16/2075 und 16/2503 aufgenommen und in
seiner 52. Sitzung am 9. Mai 2007 fortgesetzt. Ferner hat er
in seiner 52. Sitzung am 9. Mai 2007 die Beratungen zu dem
Gesetzentwurf auf Drucksache 16/4696 sowie zu dem An-
trag auf Drucksache 16/3840 aufgenommen. Weiterhin hat
er in seiner 54. Sitzung am 23. Mai 2007 beschlossen, zu
dem Antrag auf Drucksache 16/2075, dem Gesetzentwurf
auf Drucksache 16/4696, dem Antrag auf Drucksache
16/2075, dem Antrag auf Drucksache 16/2503 und dem An-
trag auf Drucksache 16/3840 eine öffentliche Anhörung
durchzuführen.

Die Anhörung fand in der 62. Sitzung am 19. September
2007 statt. Als sachverständige Verbände waren eingeladen:

AOK-Bundesverband (AOK-BV), BKK Bundesverband
(BKK BV), IKK-Bundesverband (IKK-BV), Bundesver-
band der landwirtschaftlichen Krankenkassen (BLK),
Knappschaft, See-Krankenkasse (See-KK), Verband der An-
gestellten-Krankenkassen e. V./AEV-Arbeiter-Ersatzkassen
Verband e. V. (VdAK/AEV), akzept e. V., Arzneimittelkom-
mission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), Bayerische
Akademie für Suchtfragen in Forschung und Praxis e. V.
(BAS), Bezirksklinikum Regensburg – Klinik und Poliklinik
für Psychiatrie – Methadonambulanz, Bürgerhospital Frank-
furt am Main – Klinik für Abhängigkeitserkrankungen und
Konsiliarpsychiatrie, Bundesärztekammer (BÄK), Bundes-
vereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Deut-
sche Aids-Hilfe e. V. (DAH), Deutsche Gesellschaft für
Suchtforschung und Suchttherapie e. V. (DG-Sucht), Deut-
sche Gesellschaft für Suchtmedizin e. V. (DGS), Deutsche
Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS), Deutscher Caritas-
verband e. V., Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband –
Gesamtverband e. V. (DPWV), Deutscher Städtetag, Diako-
nisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V.
(EKD), Fachverband Sucht e. V. (FVS), Gewerkschaft der
Polizei, Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung Zürich
(ISGF), Institut für Therapieforschung München (IFT), Kas-
senärztliche Bundesvereinigung (KBV), Klinikum Stuttgart
Bürgerhospital – Akademisches Lehrkrankenhaus der Uni-
versität Tübingen – Zentrum für Seelische Gesundheit,
Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e. V.
(KFN), Leibniz Universität Hannover – Forschungsstelle für
Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung,
Stadt Bonn, Stadt Frankfurt am Main, Stadt Hannover, Stadt
Karlsruhe, Stadt Köln, Stadt München, Suchtforschungs-
verbund NRW, Suchtforschungsverbund Sachsen/Bayern
(ASAT), Verein für Jugendhilfe – Four Steps, Zentrum für
Interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS) der Universität Ham-
burg.

Außerdem waren als Einzelsachverständige Dr. Karin
Bonorden-Kleij, Christa Claes, Martin Gauly, Prof.
Dr. Ursula Havemann-Reinecke und Dr. Christoph J. Tolzin
eingeladen.

Auf das Wortprotokoll und die als Ausschussdrucksachen

16/7249, 16/4696, 16/12238, 16/2075 und 16/3840 herbei-
zuführen.

verteilten Stellungnahmen der Sachverständigen wird Bezug
genommen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/13021

In der 69. Sitzung am 12. Dezember 2007 und in der 79. Sit-
zung am 12. März 2008 hat der Ausschuss seine Beratungen
über die Anträge auf Drucksachen 16/2075, 16/2503 und
16/3840 und über den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/4696 fortgesetzt.

Der Ausschuss für Gesundheit hat am 23. April 2008 auf
Drucksache 16/8886 einen Bericht über den Stand der Bera-
tungen zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache 16/4696 und
zu den Anträgen auf Drucksachen 16/2075, 16/2503 und
16/3840 gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung abgege-
ben.

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 111. Sitzung am
4. März 2009 die Beratungen zu dem Gesetzentwurf auf
Drucksache 16/11515 aufgenommen und beschlossen, eine
öffentliche Anhörung zu dieser Vorlage sowie gegebenen-
falls zu weiteren dem Ausschuss zu diesem Themenbereich
vorliegenden Gesetzentwürfen und Anträgen durchzufüh-
ren.

Die öffentliche Anhörung fand als 113. Sitzung am 23. März
2009 statt. Gegenstand der Anhörung waren der Gesetzent-
wurf auf Drucksache 16/11515, der Gesetzentwurf des Bun-
desrates auf Drucksache 16/7249 und der Antrag auf Druck-
sache 16/12238. Als sachverständige Verbände und weitere
öffentliche Institutionen waren eingeladen:

akzept e. V. – Bundesverband für akzeptierende Drogen-
arbeit und humane Drogenpolitik, Arzneimittelkommission
der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), Bezirksklinikum Re-
gensburg/Klinik und Poliklinik für Psychiatrie/Methadon-
ambulanz, Bundesärztekammer (BÄK), Deutsche Aids-Hil-
fe e. V. (DAH), Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung
und Suchttherapie e. V. (DG-Sucht), Deutsche Gesellschaft
für Suchtmedizin e. V. (DGS), Deutsche Hauptstelle für
Suchtfragen e. V. (DHS), Deutscher Caritasverband e. V.,
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtver-
band e. V. (DPWV), Deutscher Städtetag, Diakonisches
Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V. (EKD),
Fachverband Sucht e. V. (FVS), Gemeinsamer Bundesaus-
schuss (G-BA), Institut für Sucht- und Gesundheitsfor-
schung Zürich (ISGF), Kassenärztliche Bundesvereinigung
(KBV), Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie/Georg-
August-Universität, Klinikum Stuttgart Bürgerhospital/Aka-
demisches Lehrkrankenhaus der Universität Tübingen/Zen-
trum für Seelische Gesundheit, Spitzenverband Bund der
Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), Stadt Bonn, Stadt
Frankfurt am Main, Stadt Hannover, Stadt Karlsruhe, Stadt
Köln, Stadt München, Zentrum für Interdisziplinäre Sucht-
forschung (ZIS).

Außerdem waren als Einzelsachverständige Dr. Bernhard
Egger, Prof. Dr. Karl-Ludwig Täschner und Dr. Abdolhamid
Zokai eingeladen.

Auf das Wortprotokoll und die als Ausschussdrucksachen
verteilten Stellungnahmen der Sachverständigen wird Bezug
genommen.

In der 117. Sitzung am 22. April 2009 hat der Ausschuss sei-
ne Beratungen über den Gesetzentwurf des Bundesrates auf
Drucksache 16/7249 sowie über den Antrag auf Drucksache

über die Anträge auf Drucksachen 16/2075, 16/2503 und
16/3840 fortgesetzt.

In der 118. Sitzung am 6. Mai 2009 hat der Ausschuss die
Beratungen über die Drucksachen 16/11515, 16/7249,
16/4696, 16/12238, 16/2075, 16/2503 und 16/3840 abge-
schlossen und dem Plenum des Deutschen Bundestages ein-
vernehmlich empfohlen, über die Drucksache 16/11515 in
der nach den oben aufgeführten Maßgaben geänderten Fas-
sung sowie über die Drucksachen 16/7249, 16/4696,
16/12238, 16/2075, 16/2503 und 16/3840 einen Beschluss
herbeizuführen.

Zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache 16/7249 lag dem
Ausschuss eine Petition vor, zu der der Petitionsausschuss
eine Stellungnahme nach § 109 GO-BT angefordert hatte.

Der Petent sprach sich im Wesentlichen dafür aus, die he-
roingestützte Behandlung schwerst Opiatabhängiger, die
sich als Therapieform bewährt und gegenüber der Metha-
donbehandlung als deutlich überlegen erwiesen habe, dauer-
haft gesetzlich zu legitimieren und finanziell abzusichern.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, es sei nötig, zunächst
die Fragen, die auch nach dem Abschluss des Modellprojek-
tes noch offen geblieben seien, zu klären, bevor man weitere
Beschlüsse fasse. Ungelöst seien vor allem Fragen der Aus-
stiegsorientierung, der Aufnahmekriterien, des Beikonsums,
der Kosten, der Alternativen zur Heroinbehandlung und ins-
besondere des Ausbaus der psychosozialen Betreuung. Wie
die Studie gezeigt habe, bilde die psychosoziale Betreuung
der Patienten das entscheidende Element der Substitutions-
behandlung. Der Behandlungserfolg sei in beiden Patienten-
gruppen höchstwahrscheinlich eher auf die intensive psy-
chosoziale Betreuung als darauf zurückzuführen, welcher
Stoff in der Substitutionsbehandlung abgegeben worden sei.
Da die Frage nach der erforderlichen Dauer der psychoso-
zialen Betreuung jedoch nicht explizit Gegenstand der wis-
senschaftlichen Untersuchung gewesen sei, müsse sie weiter
als ungeklärt gelten. Man fordere daher, ein weiteres Mo-
dellprojekt zur heroingestützten Substitutionsbehandlung
Opiatabhängiger durchzuführen. An dem Gesetzentwurf auf
Drucksache 16/11515 sei vor allem zu kritisieren, dass er die
psychosoziale Betreuung der Patienten auf sechs Monate be-
grenzen wolle. Denn es spreche einiges dafür, den Betreu-
ungszeitraum auszudehnen. Gerade bei Schwerstabhängigen
trete eine Besserung ihrer Situation oft erst nach jahrelanger
Therapie ein. Es sei daher kaum zu verantworten, das Dia-
morphin nach Ablauf des Sechsmonatszeitraums ganz ohne
psychosoziale Betreuung abzugeben. Man habe auch die Be-
fürchtung, dass die Einrichtungen sich aufgrund der Kosten-
intensität nach und nach aus der psychosozialen Betreuung
zurückzögen. In dem interfraktionellen Gesetzentwurf wer-
de auch nicht ausreichend berücksichtigt, dass es letztlich
um den Ausstieg der Heroinpatienten aus ihrer Sucht gehe.
Da die verschiedenen Angaben über den für eine Behand-
lung in Betracht kommenden Patientenkreis weit auseinan-
dergingen, sei es zudem sinnvoll, die Zahl der Therapieplät-
ze per Gesetz zu beschränken.

Nach Ansicht der Fraktion der SPD hat sich gezeigt, dass
es bei einer Behandlung mit Diamorphin bereits innerhalb
von sechs Monaten zu einer erheblichen Besserung des Zu-
16/12238 aufgenommen und die Beratungen über die Ge-
setzentwürfe auf Drucksachen 16/11515 und 16/4696 sowie

standes der Patienten kommt. Daher sehe man keine Not-
wendigkeit, die Dauer der psychosozialen Betreuung über

Drucksache 16/13021 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

diesen Zeitraum hinaus auszuweiten. Der Sechsmonatszeit-
raum reiche aus, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen
einzuleiten. Im Übrigen sei es den behandelnden Einrichtun-
gen freigestellt, die psychosoziale Behandlung über einen
längeren Zeitraum fortzuführen. Denn nach der geltenden
Aufgabenverteilung seien die Kommunen für die psycho-
soziale Betreuung zuständig, während die Abgabe des Sub-
stitutionsmittels in die Zuständigkeit der GKV falle. Es kom-
me vor allem darauf an, die psychosoziale Betreuung nach
einer intensiven Anfangsphase anlassbezogen weiterzufüh-
ren. Dafür müsse in regelmäßigen Zeitabständen überprüft
werden, wie sich die soziale Situation der Betroffenen verän-
dert habe. Vor diesem Hintergrund erscheine es paradox,
wenn von Seiten der Fraktion der CDU/CSU einerseits ge-
fordert werde, die Wirksamkeit der psychosozialen Betreu-
ung zu überprüfen, während man andererseits behaupte, die
psychosoziale Betreuung sei der ausschlaggebende Faktor
bei der Substitutionsbehandlung. In der Anhörung hätten
einige Sachverständige aus den Kommunen darauf hinge-
wiesen, dass es nicht leicht gewesen sei, genügend Abhängi-
ge zu finden, die bereit gewesen seien, an einem solchen Pro-
jekt teilzunehmen, und dass es in vielen Einrichtungen noch
freie Plätze gebe. Man halte es daher nicht für erforderlich,
die Zahl der Therapieplätze zu begrenzen. Mit den vorlie-
genden Änderungsanträgen trage man dem Umstand Rech-
nung, dass durch die Neufassung der Betäubungsmittel-
rechtsänderungsverordnung vom 6. März 2009 eine entspre-
chende Anpassung des Gesetzentwurfs notwendig geworden
sei. Inhaltlich gehe es bei den Änderungsanträgen um ver-
schiedene Tatbestände wie etwa Regelungen zum Überlas-
sen und zum Verbrauch von Diamorphin in anerkannten Ein-
richtungen sowie um Straftatbestände.

Die Fraktion der FDP erklärte, dass es notwendig sei, eine
dauerhafte Lösung für Schwerstabhängige zu schaffen. Der
Abschlussbericht zu dem Projekt der Abgabe von Heroin an
Schwerstabhängige und die Erfahrungen aus der Schweiz
und den Niederlanden hätten gezeigt, dass der Gruppe von
Schwerstabhängigen durch eine an strenge Bedingungen ge-
knüpfte kontrollierte Abgabe von Heroin geholfen werden
könne. Die Fraktion der CDU/CSU nehme in der Frage der
psychosozialen Betreuung eine widersprüchliche Haltung
ein. Sie betone einerseits, dass die Bedeutung der psycho-
sozialen Betreuung für den Therapieerfolg noch ungeklärt
sei und deshalb weiter untersucht werden müsse. Anderer-
seits behaupte sie, dass die unübersehbaren Therapieerfolge,
die im Rahmen des Modellprojektes erzielt worden seien,
maßgeblich auf die psychosoziale Betreuung zurückzufüh-
ren seien.

Die Fraktion DIE LINKE. stellte fest, dass die vorliegende
Arzneimittelstudie zu dem Modellprojekt zur heroinge-
stützten Behandlung Opiatabhängiger alle Kriterien einer
üblichen Zulassungsstudie erfülle – auch in Hinblick auf den
Wirksamkeitsnachweis. Es seien diesbezüglich keinerlei
Fragen offen geblieben. Eine weitere Studie, wie von der
Fraktion der CDU/CSU vorgeschlagen, sei deshalb unnötig.
Die psychosoziale Betreuung sei ein wichtiger Bestandteil
der Substitutionsbehandlung, deshalb werde sie auch für
sechs Monate gesetzlich verankert. Danach stehe es den be-
handelnden Einrichtungen frei, individuell über eine Fort-
führung der Betreuung zu entscheiden. Die behandelnden

heit ohne Probleme realisiert hätten. Wer eine längere psy-
chosoziale Betreuung benötige, würde sie auch bekommen.
Dies sei kein Grund, die gesetzlich geregelte Diamorphin-
vergabe weiter hinauszuzögern.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest,
dass von Seiten der Fraktion der CDU/CSU verkannt werde,
dass Opiatabhängigkeit eine schwere chronische Erkran-
kung sei. Es sei bei der Therapie anderer chronischer Erkran-
kungen absolut unüblich, derart rigide politische Vorgaben
zu machen, wie sie die Fraktion der CSU/CSU in ihrem An-
trag für die Diamorphinbehandlung fordere. Das Modell-
projekt zur Diamorphinvergabe habe alle offenen Fragen ge-
klärt. Es habe keine wesentlichen Unterschiede bei der psy-
chosozialen Betreuung der Kontrollgruppen gegeben. Die
unterschiedlich großen Therapieerfolge ließen sich deshalb
gerade nicht mit der psychosozialen Betreuung, sondern nur
mit der unterschiedlichen Medikation erklären. Unabhängig
davon bleibe es jedoch ein sinnvolles Anliegen, die Finan-
zierung und die Qualitätsstandards der psychosozialen Be-
treuung zu verbessern.

B. Besonderer Teil

Soweit der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt, über den
unveränderten Gesetzentwurf auf Drucksache 16/11515 ei-
nen Beschluss herbeizuführen, wird auf die Begründung in
der Vorlage verwiesen. Zu den vom Ausschuss für Gesund-
heit vorgeschlagenen Änderungen ist darüber hinaus Folgen-
des anzumerken:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1 (§ 13 Absatz 2 Satz 2 – neu – BtMG)

(Redaktionelle Anpassung zur Abgabe von Diamorphin
durch den Pharmazeutischen Unternehmer)

Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung.

Eine erweiterte Bezugnahme auf § 13 Absatz 3 Satz 2 Num-
mer 2b BtMG ist nicht erforderlich, weil die Anerkennung
der Einrichtungen durch Erlaubniserteilung der Landesbe-
hörden auf der Grundlage des § 13 Absatz 3 Satz 2 Num-
mer 2a BtMG erfolgt und in diesem Rahmen die Prüfung der
Mindestvoraussetzungen (siehe Nummer 2b) bereits vor Er-
teilung einer Erlaubnis stattgefunden hat.

Zu Nummer 4 (§ 32 Absatz 1 BtMG)

(Rechtstechnische Anpassung der Ordnungswidrigkeitentat-
bestände im Betäubungsmittelgesetz)

Die Erklärung unrichtiger Angaben und/oder die Beifügung
unrichtiger Unterlagen im Rahmen eines Antrages auf Ertei-
lung einer Erlaubnis für eine diamorphinsubstituierende Ein-
richtung sind in dem Gesetzentwurf bislang als Ordnungs-
widrigkeiten nach § 17 Nummer 11 der Betäubungsmittel-
Verschreibungsverordnung (BtMVV) bewehrt (Artikel 3
Nummer 11 Buchstabe b). Die Verortung der Vorschrift im
Rahmen der BtMVV ist rechtssystematisch fehlerhaft. Rich-
tigerweise ist sie – ohne inhaltliche Veränderung – dem Kreis
Einrichtungen hätten bei der Anhörung angegeben, dass sie
solche weiterführenden Angebote schon in der Vergangen-

der Ordnungswidrigkeitenvorschriften des BtMG, hier § 32
BtMG, hinzuzufügen.

redaktionelle Folgeänderung zur 23. BtMÄndV)

Es handelt sich auch hier um eine Folgeänderung zur 23. Be-
täubungsmittelrechts-Änderungsverordnung, der der Bun-
desrat am 6. März 2009 ohne Änderungen zugestimmt hat
und die zeitnah in Kraft treten wird.

Mit der 23. BtMÄndV wird in § 5 Absatz 4 BtMVV der Stoff
Levacetylmethadol aus der Liste der Substitutionsmittel ge-
strichen. Dieses wird mit diesem Änderungsantrag als redak-
tionelle Folgeänderung nachvollzogen.

Zu Buchstabe d (§ 5 Absatz 9c – neu – BtMVV)
(Klarstellung zum Verschreiben, Verabreichen und unmittel-
baren Verbrauch von Diamorphin innerhalb der diamorphin-
substituierenden Einrichtung)

täubungsmittelrechts-Änderungsverordnung, der der Bun-
desrat am 6. März 2009 ohne Änderungen zugestimmt hat
und die zeitnah in Kraft treten wird. Die im Rahmen dieser
Änderungsverordnung vorgenommenen Ergänzungen des
§ 17 Nummer 10 werden entsprechend übernommen und um
die bereits vorgesehene diamorphinspezifische Ordnungs-
widrigkeitenregelung ergänzt. Aus Gründen der Rechtsklar-
heit wird die Vorschrift zudem präziser gefasst.

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Anfügung eines § 17
Nummer 11 entfällt als Folgeänderung des Änderungsantra-
ges zu Artikel 1 Nummer 4 (§ 32 Absatz 1 BtMG). Der ent-
sprechende Ordnungswidrigkeitentatbestand wird aus
rechtssystematischen Gründen im BtMG verankert.

Berlin, den 11. Mai 2009

Dr. Carola Reimann
Berichterstatterin

Maria Eichhorn
Berichterstatterin

Detlef Parr
Berichterstatter

Frank Spieth
Berichterstatter

Dr. Harald Terpe
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/13021

Zu Artikel 3

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a (§ 5 Absatz 3 BtMVV)
(Ausschluss der Konsiliarregelung und Vertreterregelung als
Folgeänderung zur 23. BtMÄndV)

Es handelt sich um eine Folgeänderung zur 23. Betäubungs-
mittelrechts-Änderungsverordnung, der der Bundesrat am
6. März 2009 ohne Änderungen zugestimmt hat und die zeit-
nah in Kraft treten wird. Mit der 23. BtMÄndV wird in § 5
Absatz 3 BtMVV neben der Konsiliarregelung eine modifi-
zierte Vertreterregelung geschaffen, die jedoch nur auf die
Substitution mit oralen Substitutionsmitteln zugeschnitten
ist. Insoweit müssen bei der Substitution mit Diamorphin für
den behandelnden Arzt und den Vertreter die spezifischen
Anforderungen des § 5 Absatz 9a Satz 2 Nummer 1 gelten,
weshalb die Anwendung von § 5 Absatz 3 BtMVV für die
Substitution mit Diamorphin insgesamt ausgeschlossen wer-
den muss.

Zu Buchstabe b (§ 5 Absatz 4 BtMVV)
(Streichung des Substitutionsmittels Levacetylmethadol als

Mit dem Ziel einer höheren Rechtsklarheit und -bestimmt-
heit wird die Vorschrift durch diese Änderung differenzierter
gefasst. Die Änderung ist auch erforderlich, um im Hinblick
auf die strafrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen einen
hinreichenden Anknüpfungspunkt für die Strafvorschrift in
§ 16 BtMVV (Änderungsantrag zu Artikel 3 Nummer 10) zu
schaffen.

Zu Nummer 10 (§ 16 Satz 1 Nummer 5 BtMVV)
(Strafvorschrift in der BtMVV als Folgeänderung)

Es handelt sich als Folgeänderung um die korrespondierende
Strafvorschrift zu dem Änderungsantrag zu Artikel 3 Num-
mer 5 Buchstabe d des Gesetzentwurfs (§ 5 Absatz 9c – neu –
BtMVV).

Zu Nummer 11 (§ 17 Nummer 10 BtMVV)
(Redaktionelle Anpassungen und Folgeänderungen bei den
Ordnungswidrigkeitentatbeständen der BtMVV)

Es handelt sich auch hier um eine Folgeänderung zur 23. Be-

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