BT-Drucksache 16/12987

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Dr. Edmund Peter Geisen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/12669- Die Evaluierung des Verbraucherinformationsgesetzes muss so schnell wie möglich durchgeführt werden b) zu dem Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Ulrike Höfken, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/12691- Verbraucherinformationsgesetz novellieren

Vom 13. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12987
16. Wahlperiode 13. 05. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel
Happach-Kasan, Dr. Edmund Peter Geisen, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/12669 –

Die Evaluierung des Verbraucherinformationsgesetzes muss so schnell
wie möglich durchgeführt werden

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Ulrike Höfken, Nicole Maisch,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/12691 –

Verbraucherinformationsgesetz novellieren

A. Problem

Zu Buchstabe a

Das am 1. Mai 2008 in Kraft getretene Verbraucherinformationsgesetz verfolgt
das Ziel, die Verbraucherrechte auf Zugang zu Informationen bei Behörden
nachhaltig zu verbessern. Bereits im Gesetzgebungsverfahren haben Ver-
braucherschützer und die Fraktion der FDP Schwachpunkte des Gesetzes auf-
gezeigt. Diese haben sich im Vollzug des Gesetzes auch bestätigt, was u. a. im
Rahmen von Testanfragen von Verbraucherschutzorganisationen nachgewiesen
wurde.

Der gesetzlich vorgesehene Evaluierungszeitraum von zwei Jahren ist an-
gesichts der negativen Stichproben, die auf strukturelle Mängel sowohl des
Gesetzes als auch in dessen Vollzug hindeuten, zu lange. Eine Überprüfung ist
daher bereits auf der Grundlage der einjährigen Gesetzespraxis vordringlich.
Zu Buchstabe b

Das zum 1. Mai 2008 in Kraft getretene Verbraucherinformationsgesetz funk-
tioniert nicht. Im Praxistest von Verbraucherschützern haben sich neben den
bereits von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 16/5976)
vorausgesehenen Problemen weitere Schwachstellen gezeigt, die es zu beheben
gilt. Statt auf Verbraucherinformationen stoßen interessierte Bürgerinnen und
Bürger u. a. auf verschlossene Akten.

Drucksache 16/12987 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Im Rahmen der Evaluation des Verbraucherinformationsgesetzes müssen die
Defizite, die sich seit dem Inkrafttreten des Gesetzes offenbart haben, behoben,
und eine Reform schnellstmöglich in Gang gesetzt werden.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/12669 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der
FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/12691 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP

C. Alternativen

Zu den Buchstaben a und b

Annahme der Anträge

D. Kosten

Zu den Buchstaben a und b

Kosten wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12987

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 16/12669 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 16/12691 abzulehnen.

Berlin, den 6. Mai 2009

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ulrike Höfken
Vorsitzende und
Berichterstatterin

Julia Klöckner
Berichterstatterin

Elvira Drobinski-Weiß
Berichterstatterin

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

Karin Binder
Berichterstatterin

Verfahrensdauer. Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
Zu Buchstabe b

Das zum 1. Mai 2008 in Kraft getretene Verbraucherinforma-
tionsgesetz funktioniert nicht. Im Praxistest von Verbraucher-

DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Vorlage auf Drucksache 16/12691 in sei-
ner 89. Sitzung am 6. Mai 2009 beraten und empfiehlt die
Drucksache 16/12987 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Julia Klöckner, Elvira Drobinski-Weiß,
Hans-Michael Goldmann, Karin Binder und Ulrike Höfken

I. Überweisung
Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/12669 in seiner 217. Sitzung am 23. April 2009 beraten
und an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und an den
Innenausschuss sowie den Rechtsausschuss zur Mitberatung
überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/12691 in seiner 217. Sitzung am 23. April 2009 beraten
und an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und an den
Rechtsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Tech-
nologie sowie den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Buchstabe a

Das am 1. Mai 2008 in Kraft getretene Verbraucherinforma-
tionsgesetz verfolgt das Ziel, die Verbraucherrechte auf Zu-
gang zu Informationen bei Behörden nachhaltig zu ver-
bessern. Bereits im Gesetzgebungsverfahren haben Ver-
braucherschützer und die Fraktion der FDP den viel zu klei-
nen Anwendungsbereich, das umständliche Verfahren und
die Gebührenregelung kritisiert. Diese Schwachpunkte
haben sich im Vollzug des Gesetzes auch bestätigt, was u. a.
im Rahmen von Testanfragen von Verbraucherschutzorgani-
sationen nachgewiesen wurde.

Der gesetzlich vorgesehene Evaluierungszeitraum von zwei
Jahren ist angesichts der negativen Stichproben, die auf
strukturelle Mängel sowohl des Gesetzes als auch in dessen
Vollzug hindeuten, zu lange. Eine Überprüfung ist daher be-
reits auf der Grundlage der einjährigen Gesetzespraxis vor-
dringlich.

Die Bundesregierung soll daher im Wesentlichen aufgefor-
dert werden:

– Angesichts der in Testanfragen mittlerweile deutlich er-
kennbaren Mängel des Verbraucherinformationsgesetzes
muss dessen umfassende Überprüfung bereits jetzt erfol-
gen und nicht erst im Jahre 2010.

– Den Zeitraum bis zu einer grundlegenden Überarbeitung
des Gesetzes sollten Bund und Länder für eine Verbesse-
rung des praktischen Vollzugs nutzen, um ein einheit-
liches Niveau der Rechte auf Information in Deutschland
sicherzustellen, etwa in den Bereichen Gebühren und

gesehenen Problemen, etwa unzureichender Anwendungs-
bereich, fehlender Zugang zu Unternehmensinformationen,
beschränkende Wirkung der Gebührenregeln, weitere
Schwachstellen gezeigt, die es zu beheben gilt. Statt auf Ver-
braucherinformationen stoßen interessierte Bürgerinnen und
Bürger u. a. auf verschlossene Akten.

Im Rahmen der Evaluation des Verbraucherinformationsge-
setzes müssen die Defizite, die sich seit dem Inkrafttreten
des Gesetzes offenbart haben, behoben, und eine Reform
schnellstmöglich in Gang gesetzt werden.

Die Bundesregierung soll daher im Wesentlichen aufgefor-
dert werden,

– übermäßig beschränkende Ausnahmen vom Auskunfts-
anspruch im Verbraucherinformationsgesetz zu strei-
chen,

– den Anwendungsbereich auf (Finanz-)Dienstleistungen
auszuweiten,

– auch Unternehmen zur Auskunft zu verpflichten.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
16/12669 in seiner 93. Sitzung am 6. Mai 2009 beraten und
empfiehlt die Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
16/12669 in seiner 139. Sitzung am 6. Mai 2009 beraten
und empfiehlt die Ablehnung mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stim-
men der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
16/12691 in seiner 139. Sitzung am 6. Mai 2009 beraten
und empfiehlt die Ablehnung mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlage auf Drucksache 16/12691 in seiner 92. Sitzung am
6. Mai 2009 beraten und empfiehlt die Ablehnung mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
schützern haben sich neben den bereits von der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 16/5976) voraus-

Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.

ßend beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU monierte, die Angelegenheit
ausschließlich schwarz-weiß zu beleuchten. Zum einen sei
mit dem Verbraucherinformationsgesetz ein ganz neues
Instrument eingeführt worden, auf das sich die betroffenen
Behörden zunächst einstellen mussten. Zum anderen sei
auch mit Blick auf das Ende der Legislaturperiode der ge-
setzlich vorgesehene und in 2010 endende zweijährige Eva-
luierungszeitraum abzuwarten. Schnellschüsse müssten ver-
mieden werden. Zudem sei man am Anfang der Diskussion
insbesondere auch mit Blick auf die Fraktion der FDP der
Auffassung gewesen, mit dem in Rede stehenden Gesetz
nicht über das Ziel hinausschießen zu wollen. Vor diesem
Hintergrund sei der gegenwärtige Aktionismus nicht nach-
vollziehbar und fair.
Die Fraktion der SPD hob hervor, nach Jahren der Ausein-
andersetzung sei ein – wenn auch noch nicht optimales –
Verbraucherinformationsgesetz auf den Weg gebracht wor-
den. Daher sei die vorgesehene Evaluierungsfrist einzuhal-
ten. Als Fraktion der SPD sehe man durchaus auch Defizite
und Mängel. Diese würden im Rahmen der Evaluierung
aufgenommen, damit eine Verbesserung des Gesetzes auch
in ihrem Sinne erreicht werden könne. Ein Aussitzen der Si-
tuation sei nicht erkennbar. Die geforderte Ausweitung des
gesetzlichen Anwendungsbereiches, etwa auf Finanzdienst-
leistungen, resultiere aus der aktuellen Krise. Auch darauf
wolle man eingehen. In diesem Zusammenhang sei auch zu
bedenken, dass die Thematik Informantenschutz ebenfalls
noch einer Lösung zugeführt werden müsse.
Die Fraktion der FDP vertrat die Auffassung, werde ein
Missstand erkannt, müsse dieser so schnell wie möglich
korrigiert werden. Dies habe nichts mit Aktionismus, son-
dern mit Notwendigkeit zu tun. Im Gegensatz zu der Frak-
tion der CDU/CSU habe man bisher massive Kritik am Ver-
braucherinformationsgesetz vernommen. Zudem habe man
bereits seinerzeit die Ausweitung des gesetzlichen Anwen-
dungsbereiches auf andere Bereiche gefordert. Nur dadurch
lasse sich das Ziel des Gesetzes erreichen. Es handle sich
eben nicht um ein Lebensmittelinformationsgesetz, sondern
um ein grundsätzliches Informationsgesetz zum Wohle von
Bürgerinnen und Bürgern. Auch die jüngsten Diskussionen

Antrag befinde sich im Einbringungsverfahren. Vor dem
Hintergrund der gemachten Erfahrungen gehe es nunmehr
um Beschleunigung der Evaluierung und der Überarbeitung
des Gesetzes. Die Forderungen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN deckten sich zum großen Teil mit ihren
eigenen. Der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrau-
chern sei ausdrücklich ins VIG aufzunehmen. Zudem könne
es nicht angehen, durch Bürokratie verursachte zeitliche
Verzögerungen zu akzeptieren. Diesbezügliche Lösungen
müssten gefunden werden. Ferner halte man es für dringend
erforderlich, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ein
Recht hätten, sich unmittelbar bei Unternehmen kosten-
günstige Auskünfte einzuholen. Der Antrag der Fraktion der
FDP gehe nicht ganz so weit, wie man es sich wünsche. Da-
her werde man sich bei diesem der Stimme enthalten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bedauerte,
dass eine Verfahrensbeschleunigung nicht erreichbar sei,
zumal dringender Handlungsbedarf auf Bundesebene be-
stehe. Es sei offenkundig, dass insbesondere im Zusammen-
hang mit der Finanzmarktkrise die Menschen eine bessere
Informations- bzw. Vergleichsgrundlage benötigten. Unter
anderem hätten Experten in der diesbezüglichen Anhörung
zum Ausdruck gebracht, dass aufgrund der Intransparenz in
diesem Bereich ein jährlicher Schaden von rund 23 Mrd.
Euro in Form von Verlusten für die Verbraucher entstehe.
Daher verlange man neben weiteren gesetzlichen Maßnah-
men nach wie vor auch eine Ausweitung des Anwendungs-
bereiches des Verbraucherinformationsgesetzes auf Finanz-
dienst- und andere Dienstleistungen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag auf Druck-
sache 16/12669 abzulehnen.

Er empfiehlt weiter mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der FDP, den Antrag auf Druck-
sache 16/12691 abzulehnen.

Berlin, den 6. Mai 2009

Julia Klöckner
Berichterstatterin

Elvira Drobinski-Weiß
Berichterstatterin

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

Karin Binder Ulrike Höfken
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/12987

und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP.

IV. Beratungsverlauf im federführenden
Ausschuss

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz hat die Vorlagen auf Drucksachen 16/12669 und
16/12691 in seiner 103. Sitzung am 6. Mai 2009 abschlie-

zur Finanzkrise verdeutlichten, dass in diesem Bereich drin-
gender Handlungsbedarf bestehe. Die Haltung der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und SPD, wonach man ein
schlechtes Gesetz zum Schaden von Verbraucherinnen und
Verbrauchern bestehen lassen möchte und sich den vernünf-
tigen Vorstellungen der antragstellenden Fraktionen ver-
schließe, sei unverständlich.

Die Fraktion DIE LINKE. legte dar, man halte die vor-
liegenden Anträge für sehr berechtigt. Ihr diesbezüglicher
Berichterstatterin Berichterstatterin

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.