BT-Drucksache 16/12986

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/9486- Gleichstellung der Geschlechter in der Privatwirtschaft durch wirksame gesetzliche Regelungen fördern

Vom 12. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12986
16. Wahlperiode 12. 05. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(13. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Kirsten Tackmann,
Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/9486 –

Gleichstellung der Geschlechter in der Privatwirtschaft
durch wirksame gesetzliche Regelungen fördern

A. Problem

Der Antrag stellt fest, dass die freiwillige Vereinbarung aus dem Jahr 2001 zur
Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privat-
wirtschaft zwischen der damaligen Bundesregierung und den Spitzenverbänden
der deutschen Wirtschaft bisher kaum Wirkung erzielt habe. Dies hätten die
zwischenzeitlich hierzu vorgelegten Bilanzen gezeigt. Die Antragsteller for-
dern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Gleichstellung der
Geschlechter in der Privatwirtschaft für alle Betriebe ab fünf Beschäftigte vor-
zulegen, dessen Ziele und Eckpunkte sie in dem Antrag detailliert skizzieren.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/12986 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/9486 abzulehnen.

Berlin, den 6. Mai 2009

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Kerstin Griese
Vorsitzende

Dr. Eva Möllring
Berichterstatterin

Renate Gradistanac
Berichterstatterin

Ina Lenke
Berichterstatterin

Jörn Wunderlich
Berichterstatter

Britta Haßelmann
Berichterstatterin

detaillierten Angaben zur Beschäftigtenstruktur vorzu- Einhaltung des Gesetzes zur Gleichstellung in der Pri-

legen;

– Betriebe sollten – gestaffelt nach Betriebsgrößen – nach
Inkrafttreten des Gesetzes Gleichstellungskonzeptionen
entwickeln und diese schrittweise mit geeigneten Maß-

vatwirtschaft aus eigenen Rechten überwachen, einfor-
dern und vor dem Arbeitsgericht durchsetzen können;

– zur Unterstützung und Beratung der Koordinierungs-
stellen und Gleichstellungsbeauftragten solle auf Bun-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12986

Bericht der Abgeordneten Dr. Eva Möllring, Renate Gradistanac, Ina Lenke,
Jörn Wunderlich und Britta Haßelmann

I. Überweisung der Vorlage

Der Antrag auf Drucksache 16/9486 wurde in der 208. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 5. März 2009 dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur fe-
derführenden Beratung und dem Rechtsausschuss, dem
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie sowie dem Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Antrag stellt fest, dass die 2001 geschlossene frei-
willige Vereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit
von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft zwischen
der damaligen Bundesregierung und den Spitzenverbänden
der deutschen Wirtschaft bisher kaum Wirkung erzielt habe.
Dies zeigten die bisherigen Bilanzen der Vereinbarung. Laut
Betriebsrätebefragung des Wirtschafts- und Sozialwissen-
schaftlichen Instituts hätten im Jahr 2003 nur 60 von knapp
5 000 befragten Betrieben tatsächlich Maßnahmen zur För-
derung der Chancengleichheit durchgeführt. Obwohl in
Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes als staatlicher Auftrag
festgeschrieben ist, die tatsächliche Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern,
habe die Bundesregierung daraus bisher keine Konsequen-
zen gezogen.

Die Antragsteller fordern die Bundesregierung auf, gesetz-
liche Vorgaben zu schaffen, die nicht nur Diskriminierung
verbieten und sanktionieren, sondern die Unternehmen zur
Förderung der Gleichstellung der Geschlechter verpflichten.
Dazu sei ein Gesetzentwurf zur Gleichstellung der Ge-
schlechter in der Privatwirtschaft für alle Betriebe ab fünf
Beschäftigte auszuarbeiten.

Ziele des Gesetzes sollten die Evaluierung, Entwicklung
und Verbesserung der für die Gleichstellung der Geschlech-
ter wesentlichen Entscheidungsprozesse in der Privatwirt-
schaft sein. Es solle den Rahmen setzen, der es den Unter-
nehmen und ihren Beschäftigten, den Betriebsräten und
Tarifvertragsparteien ermögliche, eigene differenzierte Ver-
fahren und Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung
zu entwickeln. Das Ziel des Gesetzes sei dann erfüllt, wenn
im Betrieb ebenso viele Frauen wie Männer beschäftigt
seien und der Durchschnittsverdienst von Frauen und Män-
ner gleich sei oder Frauen und Männern in allen Entgelt-
gruppen sowie auf allen Stufen der betrieblichen Hierarchie
zur Hälfte vertreten seien.

Der Entwurf solle zudem folgende Eckpunkte enthalten:

– Jeder Betrieb habe jährlich eine Bestandsaufnahme mit

Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familienarbeit“
umsetzen. Die Maßnahmen sollten nachprüfbare Ziele
enthalten, die in einem Zeitraum von maximal 24 Mona-
ten umzusetzen seien;

– sofern die Maßnahmen innerhalb von 24 Monaten nach
Inkrafttreten des Gesetzes nicht umgesetzt seien, seien ein
mit umfassenden Beteiligungsrechten ausgestatteter
betrieblicher Gleichstellungsbeauftragter zu wählen,
eine jährliche Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruk-
tur unter Beteiligung der betrieblichen Akteurinnen und
Akteure durchzuführen, Maßnahmen aus den Hand-
lungsfeldern Personalstruktur, Entgeltgerechtigkeit, Aus-
bildung, Qualifizierung sowie Arbeitszeit umzusetzen
und die Auswahlverfahren und -kriterien für die Ein-
stellung, berufliche Entwicklung und Weiterbildung zu
korrigieren;

– der Betriebsrat solle zur Mitwirkung an der Gleichstel-
lungskonzeption verpflichtet werden und hinsichtlich
der Auswahl und Ausgestaltung der Handlungsfelder ein
Initiativrecht erhalten;

– in Betrieben ohne Betriebsrat solle das Unternehmen mit
der Koordinierungsstelle und/oder der Gleichstellungs-
beauftragten die Maßnahmen zur Förderung der Gleich-
stellung beraten und im Einvernehmen mit diesen be-
triebliche Richtlinien festlegen; Gleichstellungskonzep-
tionen und betriebliche Maßnahmen seien den Beschäf-
tigten im Betrieb bekannt zu machen;

– bei der Vergabe öffentlicher Bundesaufträge seien aus-
schließlich Unternehmen zu berücksichtigen, die nach-
weislich den Verpflichtungen des Gesetzes zur Gleich-
stellung in der Privatwirtschaft nachkämen;

– bei Verstößen gegen das Gesetz sollten sich zudem An-
sprüche auf die Einstellung oder Beförderung, die Über-
nahme der Kinderbetreuungskosten und Vereinbarung
des vom Arbeitnehmer/von der Arbeitnehmerin ge-
wünschten Arbeitsvolumens sowie die Kostenüber-
nahme für außerbetriebliche Bildungsmaßnahmen er-
geben;

– Unternehmen ab 20 Beschäftigte sollten eine nicht wei-
sungsgebundene und unter besonderem Schutz stehende
Koordinationsstelle einrichten, die Unternehmen, Be-
triebsrat und Beschäftigte zu Fragen der Gleichstellung
berate;

– Verbände, die satzungsgemäß die Förderung der Gleich-
stellung der Geschlechter zum Ziel haben, sollten die
nahmen aus den Handlungsfeldern „Förderung der
Gleichstellung der Geschlechter“ bzw. „Förderung der

desebene eine staatliche Stelle zur Förderung der Gleich-
stellung aufgebaut werden.

Drucksache 16/12986 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat in seiner 139. Sitzung am 6. Mai
2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des An-
trags empfohlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner 92. Sitzung am 6. Mai 2009 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner
123. Sitzung am 6. Mai 2009 mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags
empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis
im federführenden Ausschuss

1. Abstimmungsergebnis

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage in seiner 87. Sitzung am 6. Mai 2009 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung
des Antrags.

2. Inhalt der Ausschussberatung

In der Ausschussberatung erklärte die Fraktion DIE
LINKE., dass sich die frühere rot-grüne Bundesregierung
mit dem Abschluss der freiwilligen Vereinbarung zur
Gleichstellung der Geschlechter in der Privatwirtschaft mit
den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft im Jahr
2001 – retrospektiv betrachtet – aus der Verantwortung ge-
stohlen habe. Denn diese habe bisher zu keinen nennens-
werten Ergebnissen geführt. Gleichstellung sei aus Sicht der
Fraktion weder eine Privatangelegenheit noch gehe es um
die Einführung von Sonderrechten für Frauen. Mit einer ge-
setzlichen Gleichstellung in der Privatwirtschaft, wie sie in
dem Antrag gefordert werde, solle vielmehr die bestehende
Diskriminierung von Frauen beendet und die tatsächlich
Gleichstellung von Frauen und Männern in allen gesell-
schaftlichen Bereichen systematisch gefördert werden.
Dazu gehörten verbindliche Vorschriften zum Grundsatz
„Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ in allen Be-
reichen, die Verpflichtung, den Anteil von Frauen in ver-
antwortlichen Positionen systematisch zu erhöhen, die Ab-
schaffung des Ehegattensplittings sowie die Einführung
existenzsichernder, flächendeckender Mindestlöhne. In der
Politik der großen Koalition der CDU/CSU und SPD seien
keine ernsthaften Bemühungen erkennbar, kritisierte der
Vertreter der Fraktion DIE LINKE. weiter, die Gleichstel-
lung von Frauen im Erwerbsleben tatsächlich mit politi-
schen Maßnahmen zu fördern. Noch immer betrage der
Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern

lich, dass die stellvertretende Vorsitzende des DGB, Ingrid
Sehrbrock, auf dem diesjährigen „Equal Pay Day“ am
20. März 2009, gleichlautende Forderungen aufgestellt
habe. Es gebe daher aus Sicht der Fraktion DIE LINKE.
keine sachlichen Gründe, dem Antrag nicht zuzustimmen.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass politisch be-
grüßenswerte Ziel einer Gleichstellung der Geschlechter in
der Privatwirtschaft sei nicht mit einem Federstrich zu er-
reichen, wie es die Fraktion DIE LINKE. fordere. Un-
berücksichtigt bleibe in dem Antrag zudem, dass es auch
Berufsfelder gebe, in denen Männer, z. B. im Bereich der
Erzieher und Lehrer, deutlich unterrepräsentiert seien. Die
Frage, warum die Beschäftigungssituation von Frauen und
Männern in einzelnen Berufsfeldern differiere und worin
die Ursachen für den bestehenden Lohnunterschied zwi-
schen Frauen und Männern lägen, seien differenziert zu
betrachten. Dies sei zum Teil auch eine Frage der Genera-
tionen, da Frauen im Alter zwischen 20 und 30 Jahren heute
unter ganz anderen Prämissen in ihr Berufsleben starteten.
Die öffentliche Anhörung zum Thema Entgeltgleichheit
habe zudem deutlich gemacht, dass Unternehmen noch stär-
ker überzeugt werden müssten, Frauen in Führungspositio-
nen zu beschäftigen. In diesem Zusammenhang könnte bei-
spielsweise ein Wettbewerb zwischen den Unternehmen
kreiert werden, wer die meisten Frauen beschäftige. Hinge-
wirkt werden müsse aber auch darauf, dass sich Frauen für
ein breiteres Spektrum an Studienfächern entschieden, so
dass sich das Angebot an weiblichen Beschäftigten für die
Unternehmen in den einzelnen Berufsfeldern erweitere. Da-
für müsse schon bei der frühkindlichen Erziehung angesetzt
und die Motivation sowie bestehendes Interesse gefördert
werden.

Die Fraktion der FDP kritisierte, dass der Antrag schon für
Betriebe mit fünf Beschäftigten verpflichtende Maßnahmen
zur Gleichstellung vorsehe. Dies gelte beispielsweise auch
für die Bereitstellung von Telearbeitsplätzen und die Ver-
pflichtung für die Unternehmen, die Rückkehr an einen
betrieblichen Arbeitsplatz zu ermöglichen beziehungsweise
Rückkehrerinnen und Rückkehrer bevorzugt zu berück-
sichtigen. Die aus gleichstellungspolitischer Sicht an sich
begrüßenswerten Ziele des Antrags würden durch solch
bürokratische Hemmnisse für kleine Betriebe konterkariert.

Die Fraktion der SPD wies darauf hin, dass die frühere rot-
grüne Bundesregierung ein Gleichstellungsgesetz für den
Bund verabschiedet habe. Für die Privatwirtschaft sei eine
solche Regelung damals nicht durchsetzbar gewesen. Ob-
wohl die freiwilligen Vereinbarungen in der Privatwirtschaft
nicht das erwünschte Ziel erreicht hätten, seien durch die
„Allianz für die Familie“ und die „Lokalen Bündnisse für
Familie“ Denkprozesse bei den Unternehmen vor Ort in
Gang gesetzt worden. Allerdings sei es ein Skandal, dass es
auch nach jahrzehntelanger Arbeit nicht gelungen sei, die
Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zu be-
seitigen. Die Fraktion der SPD bedauere, dass man sich mit
dem Koalitionspartner weder auf einen eigenen Antrag noch
auf ein Gesetz für mehr Frauen in Aufsichtsräten einigen
konnte, wie es in Norwegen unter einem konservativen
Minister mit großem Erfolg gelungen sei. Die Fraktion der
SPD habe jedoch Eckpunkte für ein eigenes Gesamtkonzept
23 Prozent und liege damit 7 Prozent über dem EU-Durch-
schnitt. Angesichts dieser Zahlen sei es nicht verwunder-

verabschiedet. Bei dem ansonsten grundsätzlich begrüßens-
werten Antrag der Fraktion DIE LINKE. vermisse man

Berlin, den 6. Mai 2009

Dr. Eva Möllring
Berichterstatterin

Jörn Wunderlich
Berichterstatter
ausschuss zu den Ergebnissen der gesetzlichen Quote für
Aufsichtsräte in Norwegen gezeigt.

Renate Gradistanac
Berichterstatterin

Ina Lenke
Berichterstatterin

Britta Haßelmann
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/12986

einige Aspekte. Dazu zählten beispielsweise das Thema
Mindestlöhne oder die Ausgestaltung der Antidiskriminie-
rungsstelle als „engagierte Kämpferin“ für eine Antidiskri-
minierungskultur. Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise, in
denen mit einem umfangreichen Stellenabbau zu rechnen
sei, sei es von entscheidender Bedeutung, neue Strukturen
zu schaffen, in denen Frauen auf dem Arbeitsmarkt ins-
gesamt eine höhere Beachtung zugemessen werde.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hob hervor,
dass ein Gesetz zur Gleichstellung der Geschlechter in der
Privatwirtschaft bereits in der Zeit der früheren rot-grünen
Bundesregierung ausführlich diskutiert worden sei. Dieses
sei damals aber zum Bedauern der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN nicht durchsetzbar gewesen. Die stattdessen
geschlossenen freiwilligen Vereinbarungen hätten zu keinen
Ergebnissen geführt. Es sei daher an der Zeit, sich dieser
Bilanz zu stellen und daraus politische Konsequenzen zu
ziehen. Weitere Appelle seien unzureichend, da sich ohne
klare gesetzliche Vorgaben für die Privatwirtschaft an der
Situation für Frauen nichts Substantielles ändern werde. In-
sofern teile die Fraktion BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN das
Anliegen des vorliegenden Antrags. Allerdings erwähne
dieser nicht die Forderung nach einer Quotierung der Auf-
sichtsräte, die in einem eigenen, bereits im Plenum behan-
delten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
enthalten sei. Dass sich derartige Regelungen in der Praxis
bewährten, habe der Bericht des konservativen norwegi-
schen Wirtschaftsministers bei einer Anhörung im Rechts-

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