BT-Drucksache 16/12826

a) zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/11389- Steuerhinterziehung bekämpfen b) zu dem Antrag der Fraktion der FDP -16/11734- Steuervollzug effektiver machen c) zu dem Antrag der Fraktion der FDP -16/9836- Umstellung der Umsatzsteuer von der Soll- auf die Istbesteuerung d) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. -16/9479- Bundesverantwortung für den Steuervollzug wahrnehmen e) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. -16/9166- Steuermissbrauch wirksam bekämpfen - Vorhandene Steuerquellen erschließen f) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. -16/9168- Steuerhinterziehung bekämpfen - Steueroasen austrocknen g) zu dem Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/9421 Keine Hintertür für Steuerhinterzieher

Vom 4. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12826
16. Wahlperiode 04. 05. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/11389 –

Steuerhinterziehung bekämpfen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Dr. Hermann Otto Solms,
Carl-Ludwig Thiele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/11734 –

Steuervollzug effektiver machen

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Volker Wissing,
Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/9836 –

Umstellung der Umsatzsteuer von der Soll- auf die Istbesteuerung

d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll,
Werner Dreibus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/9479 –

Bundesverantwortung für den Steuervollzug wahrnehmen

e) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost,
Dr. Gregor Gysi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/9166 –

Steuermissbrauch wirksam bekämpfen – Vorhandene Steuerquellen
erschließen

Drucksache 16/12826 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

f) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Wolfgang Neskovic,
Ulla Lötzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/9168 –

Steuerhinterziehung bekämpfen – Steueroasen austrocknen

g) zu dem Antrag der Abgeordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Birgitt
Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/9421 –

Keine Hintertür für Steuerhinterzieher

A. Problem

Steuerhinterziehung kann neben fiskalischen Gründen auch aus Gründen der
Steuergerechtigkeit nicht hingenommen werden. Hierbei spielen neben Steuer-
gestaltungen auch „Steueroasen“ eine wesentliche Rolle. Maßnahmen zur Ein-
dämmung von Steuerhinterziehung, die in den letzten Jahren ergriffen wurden,
haben nicht ausreichend Wirkung gezeigt. Besonders problematisch ist in die-
sem Zusammenhang der Umsatzsteuerbetrug. Zudem wird von einzelnen An-
tragstellern der ungleichmäßige Steuervollzug insbesondere zwischen Lohnein-
kommen und Gewinn-/Vermögenseinkommen sowie zwischen verschiedenen
Bundesländern wegen einer angeblichen Ausrichtung der Intensität der Steuer-
erhebung an standortpolitischen Interessen beklagt.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Mit dem Antrag streben die Koalitionsfraktionen an, die Bundesregierung auf-
zufordern, den Problemen zu begegnen

– mit der Ausweitung der EU-Zinsrichtlinie,

– mit der Verbesserung der Möglichkeiten von Ermittlung und Strafverfolgung
sowie des Steuervollzugs,

– mit dem verstärkten Einsatz von Instrumenten der automatisierten Datenver-
arbeitung und des Risikomanagements,

– mit direkten Vereinbarungen mit EU-Drittstaaten,

– mit Maßnahmen gegen Steueroasen,

– mit der Durchsetzung der OECD-Grundsätze zur Eindämmung des schäd-
lichen Steuerwettbewerbs sowie

– mit Maßnahmen gegen den Umsatzsteuerbetrug.

Ferner soll die Regelung zur Verzinsung hinterzogener Steuern geprüft werden.

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag auf Drucksache 16/11389 anzu-
nehmen

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12826

Zu Buchstabe b

Dieser Antrag der Fraktion der FDP strebt die Positionierung des Deutschen
Bundestages für eine stärkere Zentralisierung der Steuerverwaltung an. Außer-
dem soll die Bundesregierung aufgefordert werden, ein grundlegend vereinfach-
tes Ertragsteuerrecht mit einer maßvollen Steuerbelastung vorzulegen.

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE., den Antrag
auf Drucksache 16/11734 abzulehnen

Zu Buchstabe c

Mit dem Antrag strebt die Fraktion der FDP eine Positionierung des Deutschen
Bundestages für die Umstellung der Umsatzbesteuerung von der Soll- auf die
Istbesteuerung an. Dazu soll die Bundesregierung aufgefordert werden, eine ent-
sprechende Änderung der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie voranzutreiben.
Außerdem sollen die in die Föderalismuskommission II eingebrachten Vorschlä-
ge für eine effektivere Steuerverwaltung unterstützt werden.

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE., den Antrag
auf Drucksache 16/9836 abzulehnen

Zu Buchstabe d

Dieser Antrag der Fraktion DIE LINKE. strebt an, die Bundesregierung aufzu-
fordern, parallel zu den Verhandlungen in der Föderalismuskommission II einen
Katalog an Verwaltungsvorschriften und Maßnahmen zur Sicherstellung des
gleichmäßigen Steuervollzugs zu erstellen. Ferner sollen die Bundesländer unter
anderem durch vom Bundeszentralamt für Steuern festgelegte Außenprüfungen
sowie auf gerichtlichem Wege zu einem konsequenteren Steuervollzug ver-
pflichtet werden.

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimment-
haltung der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag
auf Drucksache 16/9479 abzulehnen

Zu Buchstabe e

Mit dem Antrag wird von der Fraktion DIE LINKE. angestrebt, die Bundesre-
gierung aufzufordern, eine gesetzliche Anzeige- und Registrierungspflicht für
Steuergestaltungsmodelle von geschäftsmäßigen Anbietern solcher Modelle ge-
genüber dem Bundeszentralamt für Steuern einzuführen. Ferner soll dem Bun-
desministerium der Finanzen eine Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen
Bundestag bezüglich aufgelegter Steuergestaltungsmodelle auferlegt werden.

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag
auf Drucksache 16/9166 abzulehnen

Zu Buchstabe f

Die Fraktion DIE LINKE. strebt zur Lösung der Steueroasen-Problematik mit
diesem Antrag an, die Bundesregierung aufzufordern,

– einseitig Maßnahmen gegen nichtkooperative Steueroasen zu ergreifen,

– Kapitalbewegungen ins Ausland einer Meldepflicht zu unterwerfen,

Drucksache 16/12826 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

– Kapitalerträge wieder mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu ver-
steuern statt sie der Abgeltungsteuer zu unterwerfen,

– ein strukturelles Steuervollzugsdefizit durch Einflussnahme auf die Bundes-
länder abzubauen und

– auf eine Ausweitung der EU-Zinsrichtlinie hinzuwirken.

Über die Umsetzungserfolge soll dem Deutschen Bundestag regelmäßig Bericht
erstattet werden.

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag
auf Drucksache 16/9168 abzulehnen

Zu Buchstabe g

Mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird angestrebt, den
Problemen der Steuerhinterziehung zu begegnen, indem die Bundesregierung
aufgefordert wird,

– den Geltungsbereich der EU-Zinsrichtlinie auszuweiten,

– über die Europäische Union Druck auf Steueroasen auszuüben und gegebe-
nenfalls Beschränkungen der Kapitalverkehrsfreiheit einzuführen,

– das Anrechnungsverfahren in Doppelbesteuerungsabkommen zu verhandeln
und

– die Effektivität der nationalen Instrumente gegen Steuerhinterziehung zu er-
höhen.

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und DIE LINKE.,
den Antrag auf Drucksache 16/9421 abzulehnen

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte des Bundes, der Län-
der und der Gemeinden werden in den Anträgen nicht angegeben.

E. Bürokratiekosten

Angaben zur Einführung, Vereinfachung oder Abschaffung von Informations-
pflichten für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger oder die Verwaltung sind in
den Vorlagen nicht enthalten.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/12826

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 16/11389 anzunehmen;

b) den Antrag auf Drucksache 16/11734 abzulehnen;

c) den Antrag auf Drucksache 16/9836 abzulehnen;

d) den Antrag auf Drucksache 16/9479 abzulehnen;

e) den Antrag auf Drucksache 16/9166 abzulehnen;

f) den Antrag auf Drucksache 16/9168 abzulehnen;

g) den Antrag auf Drucksache 16/9421 abzulehnen.

Berlin, den 22. April 2009

Der Finanzausschuss

Eduard Oswald
Vorsitzender

Manfred Kolbe
Berichterstatter

Lothar Binding (Heidelberg)
Berichterstatter

Drucksache 16/12826 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Manfred Kolbe und Lothar Binding (Heidelberg)

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Den Antrag auf Drucksache 16/11389 hat der Deutsche
Bundestag in seiner 196. Sitzung am 18. Dezember 2008
dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie
dem Rechtsausschuss, dem Haushaltsausschuss, dem Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie sowie dem Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitbe-
ratung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Den Antrag auf Drucksache 16/11734 hat der Deutsche
Bundestag in seiner 202. Sitzung am 29. Januar 2009 dem
Finanzausschuss zur alleinigen Beratung überwiesen.

Zu Buchstabe c

Den Antrag auf Drucksache 16/9836 hat der Deutsche Bun-
destag in seiner 200. Sitzung am 22. Januar 2009 dem Fi-
nanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie zur Mitberatung
überwiesen.

Zu Buchstabe d

Den Antrag auf Drucksache 16/9479 hat der Deutsche Bun-
destag in seiner 183. Sitzung am 16. Oktober 2008 dem
Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem
Rechtsausschuss, dem Haushaltsausschuss und dem Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie zur Mitberatung
überwiesen.

Zu den Buchstaben e bis g

Die Anträge auf Drucksachen 16/9166, 16/9168 und
16/9421 hat der Deutsche Bundestag in seiner 166. Sitzung
am 5. Juni 2008 dem Finanzausschuss zur federführenden
Beratung sowie dem Rechtsausschuss zur Mitberatung über-
wiesen. Mitberatend beteiligt hat er außerdem den Haus-
haltsausschuss auf Drucksache 16/9168 (Buchstabe f) sowie
den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie auf Druck-
sachen 16/9166 (Buchstabe e) und 16/9168 (Buchstabe f).

Mitberatungen

Der Rechtsausschuss ist seinen Mitberatungspflichten in
seiner 135. Sitzung am 22. April 2009 und der Haushalts-
ausschuss in seiner 90. Sitzung am 21. Januar 2009 nach-
gekommen. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union hat sein Mitberatungsvotum in seiner
76. Sitzung am 21. Januar 2009 gefasst. Der Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie hat – mit Ausnahme des Votums
auf Drucksache 16/9836 (Buchstabe c), das er in seiner
91. Sitzung am 22. April 2009 gefasst hat – seine Mitbera-
tungsvoten in seiner 82. Sitzung am 21. Januar 2009 gefasst.

Federführende Beratungen

Der Finanzausschuss hat die Beratung der Anträge auf
Drucksachen 16/11389 (Buchstabe a), 16/9479 (Buchstabe d),
16/9166 (Buchstabe e), 16/9168 (Buchstabe f) und 16/9421
(Buchstabe g) in seiner 115. Sitzung am 28. Januar 2009 auf-
genommen und diese gemeinsam mit der ersten Beratung

der Anträge auf Drucksache 16/11734 (Buchstabe b) und
16/9836 (Buchstabe c) in seiner 119. Sitzung am 4. März
2009 fortgesetzt. Nach der Durchführung einer öffentlichen
Anhörung zu allen Anträgen in seiner 125. Sitzung am
25. März 2009 hat der Finanzausschuss seine Beratungen in
seiner 126. Sitzung am 22. April 2009 abgeschlossen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Der Antrag stellt die in der aktuellen Legislaturperiode um-
gesetzten Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung dar. Her-
vorgehoben werden auf nationaler Ebene

– die Einführung der Abgeltungsteuer und die Absenkung
der Steuerbelastung für thesaurierte Gewinne,

– die Möglichkeiten zur Ahndung von Steuerhinterziehung
einschließlich der Telefonüberwachung bei Verdacht auf
bandenmäßig fortgesetzte Umsatz- und Verbrauchsteuer-
hinterziehung sowie der Anhebung der Verjährungsfris-
ten für die Verfolgung besonders schwerer Steuerhinter-
ziehung,

– die Maßnahmen des Steuerverkürzungsbekämpfungsge-
setzes zur Verbesserung der Kontroll- und Sanktions-
möglichkeiten beim Umsatzsteuerbetrug,

– die Maßnahmen des Steueränderungsgesetzes 2003 und
des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 zur effektiveren Um-
satzsteuerbetrugsbekämpfung insbesondere durch Ein-
richtung einer zentralen Datenbank und einer zentralen
Koordinierungsstelle,

– die Regelungen der Unternehmensteuerreform 2008 zur
Einschränkung von Steuergestaltungsmöglichkeiten,

– die Möglichkeit, mit Kontrollmitteilungen Informationen
aus Betriebsprüfungen für die Überprüfung Dritter zu
nutzen,

– das Kontenabrufverfahren zur Überprüfung von steuer-
rechtlich relevanter Informationen,

– die Verbesserung der Verfahren zur Bekämpfung von
Umsatzsteuerbetrug insbesondere durch eine länderum-
fassende Namensabfrage und Instrumente des Risikoma-
nagements

sowie auf europäischer und internationaler Ebene

– die EU-Richtlinie zur Zinsbesteuerung und die Zinsab-
kommen mit den europäischen Drittstaaten,

– die OECD-Standards zur Bekämpfung von Steuerhinter-
ziehung,

– die OECD-Informationspflichten für Emittenten von auf
einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapieren,

– die OECD-Initiative zur Eindämmung des schädlichen
Steuerwettbewerbs.

Vor dem Hintergrund der Senkung der Steuer-Ausfallquote
durch diese Maßnahmen lediglich von 11,5 Prozent im Jahr

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/12826

2005 auf 9 Prozent im Jahr 2007 wird mit dem Antrag ange-
strebt, die Bundesregierung aufzufordern,

– sich für eine Erweiterung der EU-Zinsrichtlinie einzuset-
zen,

– auf eine nationale und internationale Verbesserung der
Möglichkeiten und Kompetenzen von Ermittlungs- und
Strafverfolgungsbehörden zu drängen,

– den Einsatz neuer Instrumente der automatisierten Daten-
verarbeitung und den Einsatz von Risikomanagement-
systemen voranzutreiben,

– auf den Abschluss von Vereinbarungen mit EU-Drittstaa-
ten entsprechend der Vereinbarungen, wie sie diese mit
den USA geschlossen haben, hinzuwirken,

– Maßnahmen gegen Steueroasen voranzutreiben,

– sich auf verschiedenen internationalen Ebenen um die
Durchsetzung der OECD-Grundsätze zur Eindämmung
des schädlichen Steuerwettbewerbs zu bemühen,

– Effektivität und Effizienz des Steuervollzugs weiter zu
verbessern sowie die Eindämmung des Umsatzsteuerbe-
trugs voranzutreiben,

– zu prüfen, ob hinterzogene Steuern höher verzinst wer-
den können.

Zu Buchstabe b

Der Antrag kritisiert die Steuerverwaltung in Deutschland
u. a. als wenig effektiv. Hauptursachen sei der Steuerfödera-
lismus, erneut gefestigt durch die Föderalismusreform. Zen-
trales Problem sei die nicht harmonisierte Datenverar-
beitung. Bestehende Weisungsrechte des Bundes seien
eingeschränkt worden oder würden nicht genutzt. Daraus
ergebe sich eine ungleichmäßige und nicht gerechte An-
wendung des Steuerrechts. Neue rechtliche und technische
Vollzugsinstrumentarien würden, wie auch im Antrag der
Koalitionsfraktionen unter Buchstabe a eingeräumt, weitge-
hend wirkungslos bleiben und seien daher nicht sinnvoll.
Außerdem mahnt der Antrag eine Vereinfachung des Steuer-
rechts und eine Absenkung der Steuerbelastung an, um Steu-
erwiderstand zu vermeiden.

Vor diesem Hintergrund strebt der Antrag eine Positionie-
rung des Deutschen Bundestages für eine stärkere Zentrali-
sierung der Steuerverwaltung sowie für eine grundlegende
Vereinfachung des Ertragssteuerrechts mit einer maßvollen
Steuerbelastung an.

Zu Buchstabe c

Mit diesem Antrag wird die Umsatzbesteuerung auf Basis
der Sollbesteuerung kritisiert. Die Liquiditäts- und Zinsbe-
lastungen für Unternehmen aufgrund der Pflicht zur Abfüh-
rung der Umsatzsteuer an das Finanzamt vor Eingang der
Zahlung des Kunden sowie die Betrugsanfälligkeit aufgrund
der Berechtigung zum Vorsteuerabzug alleine durch Erhalt
einer Rechnung seien nicht hinnehmbar. Mit der Einführung
der Istbesteuerung, d. h. Entstehung des Vorsteueranspruchs
erst nach Zahlung der Rechnung sowie Pflicht zur Abfüh-
rung von Umsatzsteuer erst nach Zahlungseingang, würde
man diese Probleme lösen. Um aus dem Systemwechsel
resultierende Einnahmeverschiebungen des Staates hand-
habbar zu machen, sei dies stufenweise umzusetzen.

Zudem kritisiert der Antrag, Umsatzsteuersonderprüfungen
würden nicht in ausreichendem Maße durchgeführt. Die Zu-
sammenarbeit der Länder sei nicht effektiv genug. Die Ein-
führung der Reverse Charge-Besteuerung sei auf EU-Ebene
gescheitert.

Vor diesem Hintergrund strebt der Antrag eine Positionie-
rung des Deutschen Bundestages für den Systemwechsel
von der Soll- auf die Istbesteuerung von Umsätzen an. Hier-
zu soll die Bundesregierung aufgefordert werden, eine
Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie auf EU-
Ebene voranzutreiben. Ferner strebt der Antrag die Unter-
stützung der in die Föderalismuskommission II eingebrach-
ten Vorschläge für eine effektivere Steuerverwaltung an.

Zu Buchstabe d

Der Antrag stellt die regionale Ungleichmäßigkeit des Steu-
ervollzugs sowie die Ungleichmäßigkeit zwischen Lohn-
einkommen und Gewinn- bzw. Vermögenseinkommen fest.
Diese Aussage unterlegt der Antrag im Wesentlichen mit Be-
richten des Bundesrechnungshofs und stellt fest, der Bundes-
regierung sei diese Aussagen zwar bekannt und sie würde sie
offensichtlich teilen, aber dennoch nicht in der gebotener
Weise reagieren. Notwendig wäre, einheitliche Verwaltungs-
grundsätze, gemeinsame Vollzugsziele und Regelungen zur
Zusammenarbeit der Bundes- und Landesfinanzbehörden
zu bestimmen bzw. allgemeine fachliche Anweisungen zu
erteilen.

Zu Buchstabe e

Der Antrag sieht in der immer stärkeren internationalen Aus-
richtung national besteuerter Unternehmen, in den starken
Vermögenszuwächsen im privaten Bereich und in dem leich-
teren Zugang zu Steueroasen die Ursachen für den Zuwachs
aktiver Steuergestaltungen. Mittlerweile würden auf diese
Weise jedes Jahr bis zu 100 Mrd. Euro Gewinne und Ein-
kommen der Besteuerung entzogen. Großbritannien, die
USA, Australien und Kanada hätten hierauf bereits mit
Offenlegungs- bzw. Anzeigepflichten reagiert. Auf diese
Erfahrungen solle man auch in Deutschland zurückgreifen.

Daher strebt der Antrag an, die Bundesregierung aufzufor-
dern, eine gesetzliche Anzeige- und Registrierungspflicht
für Steuergestaltungsmodelle einzuführen. Anzeigepflichtig
soll der Anbieter der Steuergestaltungsmodelle sein. Die An-
zeige sei gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern ab-
zugeben und dort unter einer Registrierungsnummer zu er-
fassen. So werde dem Gesetzgeber die Möglichkeit gegeben,
Gestaltungsmodellen umgehend durch gesetzliche Maßnah-
men die Grundlage zu entziehen.

Zu Buchstabe f

Mit diesem Antrag wird angestrebt, die Bundesregierung
aufzufordern,

– einseitig Maßnahmen gegen Staaten zu ergreifen, die be-
züglich des Informationsaustausches über Kapitalerträge
von Steuerpflichtigen nicht kooperieren bzw. Steuerhin-
terziehung begünstigen. Dies sei notwendig, da entspre-
chende Verhandlungen in der OECD nur sehr stockend
vorangehen würden, die sog. schwarze Liste nichtkoope-
rierender Steueroasen politisch motiviert sei und zum
Beispiel die Schweiz Deutschland gegenüber koopera-
tives Verhalten verweigere, das mit den USA und mit
Italien bilateral vereinbart worden ist. Lediglich der Aus-

Drucksache 16/12826 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

schluss von Steueroasen-Finanzinstituten vom inlän-
dischen Kapitalmarkt sei erfolgversprechend, da dadurch
deren Existenzgrundlage angegriffen werde.

– eine Meldepflicht von Kapitalbewegungen ins Ausland
gesetzlich zu regeln. Die aktuellen Fälle massiver Steuer-
hinterziehung würden die Notwendigkeit deutlich bele-
gen. Außerdem würden damit die Defizite der EU-Zins-
richtlinie im Inland ausgeglichen.

– Kapitalerträge, wie bisher, dem persönlichen Einkom-
mensteuersatz statt der Abgeltungsteuer zu unterwerfen.
Neben der Steuergerechtigkeit begründet der Antrag die-
se Forderung damit, dass den Steuerbehörden andernfalls
Kontrollmöglichkeiten zur Aufdeckung anderer, nicht
versteuerter Einkommensteile verloren gehen.

– auf die Bundesländer Einfluss zu nehmen, um das struk-
turelle Steuervollzugsdefizit abzubauen. Hierzu sei die
Häufigkeit und Intensität von Betriebsprüfungen sowie
die Effektivität der Steuerfahndung zu erhöhen und der
Innendienst der Steuerverwaltungen personell besser zu
besetzen.

– auf eine Ausweitung der EU-Zinsrichtlinie auf alle Ein-
künfte sowohl natürlicher als auch juristischer Personen
aus allen Geldanlageformen hinzuwirken.

– den Deutschen Bundestag regelmäßig über ihre Umset-
zungserfolge zu unterrichten.

Zu Buchstabe g

Unter Bezugnahme auf die Steuerhinterziehungsfälle in
Lichtenstein mahnt der Antrag dringenden Handlungsbedarf
an. Daher wird angestrebt, die Bundesregierung aufzufor-
dern,

– die EU-Zinsrichtlinie auf alle Empfänger und Arten von
Kapitaleinkünften sowie auf alle Gebiete auszuweiten
und die europäische Quellensteuerregelung über die EU
hinaus auszuweiten;

– auf EU-Ebene auf diplomatischen und wirtschaftlichen
Druck auf Steueroasen hinzuwirken;

– in Doppelbesteuerungsabkommen das Anrechnungsver-
fahren statt das Freistellungsverfahren und die Einfüh-
rung von Quellensteuern oder Kontrollmitteilungen zu
verhandeln;

– Beschränkungen der Kapitalverkehrsfreiheit zwischen
Deutschland und nichtkooperativen Steueroasen einzu-
führen;

– kurzfristig Betriebsprüfung, Steuerfahndung und Justiz
handlungsfähiger zu machen, mittelfristig finanzielle An-
reize für die Länder für eine effizienter Prüfung und
Fahndung zu schaffen sowie langfristig eine Bundessteu-
erverwaltung aufzubauen.

III. Anhörung
Der Finanzausschuss hat am 25. März 2009 zu den Anträgen
eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Folgende Einzel-
sachverständige, Verbände und Institutionen hatten Gelegen-
heit zur Stellungnahme:

– Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.

– Bundesrechtsanwaltskammer

– Bundessteuerberaterkammer

– Bundesverband deutscher Banken e. V.

– Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.

– Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleis-
tungen e. V.

– Commerzbank AG

– Deutsche Bank AG

– Deutsche Steuer-Gewerkschaft

– Deutscher Anwaltvereins, Gesetzgebungsausschuss
Strafrecht

– Deutscher Gewerkschaftsbund

– Deutscher Industrie- und Handelskammertag

– Deutscher Steuerberaterverband e. V.

– Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e. V.

– ifo Institut für Wirtschaftsforschung e. V.

– Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW)

– Jäger, Prof. Dr. Markus, Richter am Bundesgerichtshof

– Jarass, Prof. Dr. Lorenz

– Joecks, Prof. Dr. Wolfgang

– LGT Bank in Liechtenstein, Berlin

– Lichtinghagen, Margrit, Richterin am Amtsgericht Essen

– Liebert, Nicola, Tax Justice Network

– Owens, Dr. Jeffrey, OECD

– Schweizerische Bankiervereinigung

– Seer, Prof. Dr. jur. Roman

– Spatscheck, Dr. Rainer

– Staatsanwaltschaft Bochum

– Steuerfahndung (Oberfinanzdirektion Frankfurt am
Main)

– Thielemann, Dr. Ulrich

– UBS Deutschland, Herrn Stefan Winter

– ver.di – Steuerfahndung, Reinhard Kilmer

– Waigel, Dr. Christian

– Zentraler Kreditausschuss

– Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V.

Das Ergebnis der Anhörung ist in die Ausschussberatungen
eingegangen. Das Protokoll der öffentlichen Beratung ist
einschließlich der eingereichten schriftlichen Stellungnah-
men der Öffentlichkeit zugänglich.

IV. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Rechtsausschuss hat in seiner 135. Sitzung am
22. April 2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Annahme
des Antrags empfohlen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/12826

Der Haushaltsausschuss hat in seiner 90. Sitzung am 21. Ja-
nuar 2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zustimmung zu
dem Antrag empfohlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner 82. Sitzung am 21. Januar 2009 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der
Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner 76. Sitzung am 21. Januar 2009 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei
Stimmenthaltung der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Antrags
empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Finanzausschuss ist alleine beratend.

Zu Buchstabe c

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in
seiner 91. Sitzung am 22. April 2009 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. Ablehnung des
Antrags empfohlen.

Zu Buchstabe d

Der Rechtsausschuss hat in seiner 135. Sitzung am
22. April 2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner 90. Sitzung am 21. Ja-
nuar 2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner 82. Sitzung am 21. Januar 2009 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung des An-
trags empfohlen.

Zu Buchstabe e

Der Rechtsausschuss hat in seiner 135. Sitzung am
22. April 2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner 82. Sitzung am 21. Januar 2009 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE. bei Enthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung des Antrags emp-
fohlen.

Zu Buchstabe f

Der Rechtsausschuss hat in seiner 135. Sitzung am
22. April 2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner 90. Sitzung am 21. Ja-
nuar 2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner 82. Sitzung am 21. Januar 2009 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE. bei Enthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung des Antrags emp-
fohlen.

Zu Buchstabe g

Der Rechtsausschuss hat in seiner 135. Sitzung am
22. April 2009 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen FDP und DIE LINKE. Ablehnung des Antrags
empfohlen.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss empfiehlt mit der Mehrheit der Frakti-
onen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Frak-
tionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD „Steuer-
hinterziehung bekämpfen“ auf Drucksache 16/11389 (Buch-
stabe a) anzunehmen.

Zu dem Antrag der Fraktion der FDP „Steuervollzug effek-
tiver machen“ auf Drucksache 16/11734 (Buchstabe b) emp-
fiehlt der Finanzausschuss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. Ablehnung.

Den Antrag der Fraktion der FDP „Umstellung der Umsatz-
steuer von der Soll- auf die Istbesteuerung“ auf Drucksache
16/9836 (Buchstabe c) empfiehlt der Finanzausschuss mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
abzulehnen.

Außerdem empfiehlt der Finanzausschuss mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags der Fraktion
DIE LINKE. „Bundesverantwortung für den Steuervollzug
wahrnehmen“ auf Drucksache 16/9479 (Buchstabe d).

Ablehnung empfiehlt der Finanzausschuss außerdem für
den Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Steuermissbrauch
wirksam bekämpfen – Vorhandene Steuerquellen erschlie-
ßen“ auf Drucksache 16/9166 (Buchstabe e) mit den Stim-

Drucksache 16/12826 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ferner wird auch der Antrag der Fraktion DIE LINKE.
„Steuerhinterziehung bekämpfen – Steueroasen austrock-
nen“ auf Drucksache 16/9168 (Buchstabe f) im Finanzaus-
schuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zur Ablehnung empfohlen.

Schließlich empfiehlt der Finanzausschuss zum Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Keine Hintertür für
Steuerhinterzieher“ auf Drucksache 16/9421 (Buchstabe g)
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD ge-
gen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und DIE LINKE.
Ablehnung.

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD legten
zu den Forderungen der Anträge zur Frage der Zuständigkeit
für die Steuerverwaltung die Verhandlungen mit den Län-
dern im Rahmen der Föderalismuskommission II dar.
Grundsätzlich sei der Forderung nach einer Bundessteuer-
verwaltung zuzustimmen. Da hierfür jedoch keine politische
Mehrheit gemeinsam mit den Ländern existiert, sei der An-
trag der Fraktion DIE LINKE. (Buchstabe d) als politischer
Opportunismus abzulehnen. In intensiven Verhandlungen
der Föderalismuskommission II seien Lösungen gesucht
worden, um den Steuervollzug auf andere Art effizienter und
gerechter zu gestalten, ohne dass sich die Fraktion
DIE LINKE. weiter positioniert hätte. Zudem sei der Antrag
mit dem Verweis auf Aussagen des Bundesrechnungshofes
aus den Jahren 2004 und 2006 durch die Verhandlungen der
Föderalismuskommission I zum § 21a des Finanzverwal-
tungsgesetzes, zur Herstellung größerer Gleichmäßigkeit des
Steuervollzugs sowie zur Zuweisung weiterer Kompetenzen
an das Bundeszentralamt für Steuern bereits überholt. Der
Bundesrechnungshof selbst habe 2008 bestätigt, dass diese
Auswirkungen bisher noch nicht in den Rechnungshofbe-
richten berücksichtigt werden konnten. Im Weiteren müsse
beachtet werden, die Verbesserung des Steuervollzugs bei-
spielsweise durch Betriebsprüfungen mit risikoorientierten
Programmen oder durch Änderungen der Zuständigkeit für
besondere Fälle wie Auslandssteuersachen könne nur ge-
meinsam mit den Ländern, nicht jedoch in Konfrontation er-
reicht werden, ohne immense Zeitverzögerungen zugunsten
von Steuerhinterziehern zu riskieren.

Die Fraktion der FDP hob insbesondere Fehlanreize für die
Länder im bestehenden System der Steuererhebung hervor.
Mehreinnahmen aus der Optimierung des Steuervollzugs
würden zum Teil dem Bund und zum Teil über den Länder-
finanzausgleich den anderen Ländern, jedoch nur in be-
grenztem Maß dem Land zu Gute kommen, das die Mehrein-
nahmen erzielt, während es zusätzliche Personalkosten
vollständig zu tragen habe. Eine bundesweite Vereinheit-
lichung des Steuervollzugs wäre daher zu begrüßen. Da
die Einrichtung einer Bundessteuerverwaltung in der
Föderalismuskommission II bedauerlicherweise gescheitert
ist, fordere die Fraktion der FDP die Konkretisierung des
Weisungsrechts des Bundes. Dem Widerstand der Länder
müssten die Auswirkungen einer effektiven Steuerverwal-

tung gegenübergestellt werden, um die personellen Kapazi-
täten der Steuerfahndung auszubauen und damit mehr Steu-
ergerechtigkeit zu erreichen.

Die Fraktion DIE LINKE. bedauerte das Scheitern einer
Einigung in der Föderalismuskommission II auf einen bun-
deseinheitlichen Steuervollzug an der Haltung der von der
CDU und der CSU geführten Bundesländer. Mit den Vor-
schlägen ihres hierzu vorliegenden Antrags (Buchstabe d)
wäre es nun möglich, den notwendigen Druck auf die Länder
zu erzeugen, um sie zu einer Einigung zu drängen. Durch die
fehlende Parallelität zusätzlicher Personalkosten und zusätz-
lichen Ertrags sei anders kein Fortschritt bei der Effizienz
des Steuervollzugs zu erwarten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte zu dem
Antrag der Koalitionsfraktionen (Buchstabe a) aus, sie trage
die Forderung nach strukturellen Verbesserungen für eine
gleichmäßigere Steuererhebung mit. Es sei eine Ausweitung
der personellen Kapazitäten bei der Betriebsprüfung und der
Steuerfahndung, aber auch bei Staatsanwaltschaften und bei
Gerichten notwendig. Hierzu müssten, wie seinerzeit von
der rot-grünen Bundesregierung gefordert und vom hessi-
schen Ministerpräsidenten Roland Koch positiv aufgegrif-
fen, finanzielle Anreize für die Länder geschaffen werden.
Das Scheitern der aktuellen Bundesregierung an dieser
Stelle sei betrüblich. Außerdem werde die in dem Antrag der
Fraktion DIE LINKE. geforderte Wahrnehmung der Bun-
desverantwortung für den Steuervollzug (Buchstabe d)
grundsätzlich unterstützt. Einer Abgabe der bundespoliti-
schen Verantwortung an die Judikative sei hingegen wenig
sinnvoll. Zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Be-
kämpfung von Steuermissbrauch (Buchstabe e) betonte die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass eine einmal er-
teilte Genehmigung eines Steuersparmodells aus verfas-
sungsrechtlichen Gründen nicht wieder zurückgezogen wer-
den könnte. Daher könne eine gesetzliche Anzeige- und
Registrierungspflicht von Steuergestaltungsmodellen nicht
unterstützt werden.

In der Debatte um die rechtlichen Möglichkeiten zur Verhin-
derung von Steuerhinterziehung verwiesen die Koalitions-
fraktionen auf die in ihrem Antrag (Buchstabe a) genannten
Maßnahmen, die bereits von der von ihr getragenen Bundes-
regierung umgesetzt worden seien. Außerdem werde mit den
Ländern über die Verbesserung des Umsatzsteuersonderprü-
fungsverfahrens verhandelt, um auch den fiskalisch wichti-
gen Bereich der Umsatzsteuerhinterziehung wirksamer zu
bekämpfen. Darüber hinaus habe die Bundesregierung den
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinter-
ziehung (Bundesratsdrucksache 372/09) vorgelegt, der nicht
nur auf die Staaten, die Steuerhinterziehung international
möglich machen, sondern insbesondere auf die Personen
und Unternehmen, die diese Länder zur Hinterziehung von
Steuern nutzen, abzielt. Darüber hinaus gehende Maßnah-
men könnten nun nicht mehr durch nationale Gesetzgebung,
sondern ausschließlich durch internationale Vereinbarungen
ergriffen werden. Hierzu liege mit dem Antrag ein Maßnah-
menkatalog vor, der die Bundesregierung für weitere Ver-
handlungen stärkt. Der vorliegende Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Buchstabe g) simplifiziere
mit Forderungen nach der Selbstverständlichkeit von
Rechts- und Amtshilfe bei grenzüberschreitender Steuerhin-
terziehung hingegen genauso, wie der Antrag der Fraktion

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/12826

DIE LINKE. (Buchstabe e) mit der Forderung einer Anzei-
gepflicht geschäftsmäßiger Steuergestaltung.

Die Fraktion der FDP hob zur Aushebelung der Umsatz-
steuer-Karussellgeschäfte den vorliegenden Antrag der
Fraktion der FDP auf Umstellung von der Soll- auf die Istbe-
steuerung hervor (Buchstabe c). Damit wäre zudem in der
aktuellen Rezession ein temporär begrenzter Entlastungs-
effekt verbunden, der der wirtschaftlichen Belebung zugute
käme. Darüber hinaus kritisierte die Fraktion der FDP die
unterschiedliche Sprachregelung in der Bundesregierung be-
züglich des EU-Mitgliedstaats Luxemburg auf der einen
Seite und der EU-Nachbarstaaten Schweiz und Liechtenstein
auf der anderen Seite. Nur weil die Beziehungen zu Luxem-
burg als wichtiger EU-Verhandlungspartner gepflegt werden
müssen, dürfe an dieser Stelle nicht mit unterschiedlichem
Maß gemessen werden.

Die Fraktion DIE LINKE. betonte zu der Forderung ihres
Antrags nach einer Anzeige- und Registrierungspflicht für
Steuergestaltungsmodelle (Buchstabe e), der aggressiven
Vorgehensweise der Anbieter solcher Modelle müsse mit
Einführungsverboten, statt mit dem nachgelagerten Schlie-
ßen von Steuerschlupflöchern begegnet werden. Der Antrag
mache hierzu konkrete Vorschläge. Zu ihrem Antrag zur
Austrocknung von Steueroasen (Buchstabe f) sei hervorzu-
heben, dass es notwendig ist, politische Maßnahmen nicht
nur gegen Steuer-, sondern insbesondere gegen Regulie-
rungsoasen zu ergreifen. Durch weithin fehlende Aufsichts-
strukturen mancher Länder sei es Banken möglich, von dort
aus steuergestaltende Anlageformen anzubieten. Deren
Rolle in der aktuellen Finanzkrise müsse zudem gesondert
analysiert werden. Die internationalen Bemühungen hierzu
würden begrüßt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte,
dass der Antrag der Koalitionsfraktionen (Buchstabe a) erst
etwa ein Jahr nach Bekanntwerden der liechtensteinischen
Steuerhinterziehungsfälle vorgelegt wurde. Außerdem seien
die Forderungen an die Bundesregierung zur Austrocknung
von Steueroasen sehr zögerlich und damit nicht zielführend.
Nur unter Androhung von Konsequenzen wie beispielsweise
Einführung von Kapitalverkehrskontrollen werde man inter-
national Einigung erzielen. Sei man der Meinung, diese
Frage habe durch die Einführung der Abgeltungsteuer an
Dringlichkeit verloren, müsse dies vor dem Hintergrund
einer Umfrage, nach der 57 Prozent der Bürger der Ansicht
sind, die Abgeltungsteuer fördere die Kapitalflucht ins Aus-
land, neu überdacht werden. Zwar werde Deutschland bei-
spielsweise für festverzinsliche Wertpapiere im Besitz hoher
Einkommensbezieher attraktiver, aber für Gewinne aus
Wertsteigerungen von Aktiendepots werde Deutschland zum
Hochsteuerland. Dies sei besonders problematisch, wenn
Aktienbesitz Teil von Altersvorsorge ist. Der Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Buchstabe g) be-
nenne hingegen konkrete Vorschläge mit nicht nur nationa-
ler, sondern auch internationaler Ausrichtung. Besonders
hervorzuheben sei der Vorschlag zur Ausweitung der EU-
Zinsrichtlinie auf Erträge auch aus Zertifikaten, Stiftungen,
Trusts und anderen Finanzanlagen.

Die Bundesregierung erläuterte im Rahmen der Beratungen
der Anträge zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung die
Maßnahmen, die bereits auf nationaler und internationaler

Ebene ergriffen wurden. Über die schon im Antrag der
Koalitionsfraktionen (Buchstabe a) genannten Maßnahmen
hinaus wurden insbesondere die auf Initiative der Bundes-
regierung umgesetzten Maßnahmen zur Umsatzsteuerbe-
trugsbekämpfung intensiv diskutiert. Zur Weiterentwicklung
der Ansätze werde hierzu derzeit ein Diskussionspapier mit
den Ländern erarbeitet. Ferner wurde betont, die Bundes-
regierung habe auf internationaler Ebene immense Anstren-
gungen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung unter-
nommen: Seit über zehn Jahren forciere Deutschland die
Umsetzung der OECD-Grundsätze zu Transparenz und Aus-
kunftsaustausch, da Informationsaustausch bereits zum Zeit-
punkt des öffentlich-rechtlichen Steuerfestsetzungsverfah-
rens, nicht erst zum strafrechtlichen Verfahren, für notwen-
dig erachtet wird. Außerdem habe sich im Oktober 2008 in
Paris eine OECD-Konferenz mit 17 Staaten einschließlich
Japan, Mexiko und vielen europäischen Staaten auf deutsch-
französische Initiative verabredet, gemeinsam zu handeln
und Maßnahmen gegen Staaten einzuleiten, die die OECD-
Grundsätze nicht akzeptieren und nicht umsetzen. Dem
hätten sich die G7-Staatenkonferenz mit einer Berichtsan-
forderung bis 2010 sowie der G20-Weltwirtschaftsgipfel in
Washington im November 2008 mit der Aufforderung zu
entschlossenem und nachdrücklichem Vorgehen angeschlos-
sen. Eine Folgekonferenz auf Arbeitsebene zur Vorbereitung
einer weiteren Konferenz habe am 26. und 27. Januar 2009
stattgefunden. Darüber hinaus wurde betont, nach dem
Liechtenstein-Skandal in Deutschland und dem UBS-Skan-
dal in den USA sei besonderer Druck auf Steueroasen ent-
standen, die durch intransparente Gestaltungen und Anlage-
möglichkeiten nahezu Beihilfe zu Steuerhinterziehung leis-
ten, indem Auskünfte für Festsetzungsverfahren verweigert
oder äußerst stark eingeschränkt gewährt werden. Beim
Weltfinanzgipfel in London Anfang April 2009 seien erste
Erfolge sichtbar geworden. Daraus seien mittlerweile in
Deutschland und auch in anderen Staaten verschiedene Ver-
handlungsanbahnungen über Abkommen nach Artikel 26
des OECD-Musterabkommens über umfassenden Aus-
kunftsaustausch oder über Doppelbesteuerungsabkommen
zum normalen Besteuerungsverfahren mit Staaten wie
Mauritius, Cayman Islands, Jersey, Guernsey, Isle of Man
oder den Vereinigten Arabischen Emiraten (Abschluss im
Dezember 2008) entstanden. Ferner wurde betont, die Bun-
desregierung erzeuge auf EU-Ebene enormen Druck zum
Schließen von Steuerschlupflöchern durch personelle, in-
haltliche und territoriale Ausweitung der Zinsrichtlinie.
Hierüber bestehe Einigkeit unter 25 von 27 EU-Mitglied-
staaten. Allerdings sei Einstimmigkeit notwendig. Schließ-
lich betonte die Bundesregierung die zentrale Rolle Deutsch-
lands bei den Verhandlungen zum EU-Betrugsbekämpfungs-
abkommen mit Liechtenstein über die Einhaltung des
OECD-Standards.

Bei der Vorbereitung der vom Finanzausschuss durchgeführ-
ten öffentlichen Anhörung hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN an das Gespräch einer Delegation des Aus-
schusses in Paris im Dezember 2008 mit Dr. Jeffrey Owens,
OECD, erinnert. Es sei die Rolle des Kongresses der USA
bei der Unterbindung von Steuerflucht durch Kapitalanlagen
in Steueroasen erörtert worden. Anhörungen des Parlaments
hätten entscheidend dazu beigetragen, die Kultur der Finanz-
branche im Umgang mit Steuerfragen zu verändern. US-
amerikanische Banken hätten daraufhin verzichtet, US-Bür-

Drucksache 16/12826 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

ger im Ausland zu bedienen, wodurch ein wesentliches Steu-
erschlupfloch geschlossen werden konnte. Um Gleiches in
Deutschland zu erreichen, sei es notwendig, nicht nur mit
Bankenverbänden, sondern insbesondere mit den am Markt
verantwortlichen Akteuren selbst ins Gespräch zu kommen.
Alle Fraktionen schlossen sich diesem Vorschlag an und
kamen überein, unter anderem die Commerzbank AG, die
Deutsche Bank AG, die LGT Bank Liechtenstein, die
UBS Deutschland sowie die Steuerfahndung der Ober-
finanzdirektion Frankfurt am Main zu der unter III. genann-
ten Anhörung einzuladen.

Berlin, den 22. April 2009

Manfred Kolbe Lothar Binding (Heidelberg)
Berichterstatter Berichterstatter

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