BT-Drucksache 16/12768

Polizeiliche Repressalien und Verletzung der Versammlungsfreiheit anlässlich des Nato-Gipfels

Vom 22. April 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12768
16. Wahlperiode 22. 04. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Karin Binder, Sevim Dag˘delen, Dr. Diether Dehm,
Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel, Inge Höger, Monika Knoche, Jan Korte,
Paul Schäfer (Köln), Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Polizeiliche Repressalien und Verletzung der Versammlungsfreiheit anlässlich des
NATO-Gipfels

Mehrere zehntausend Menschen haben Anfang April im französischen Stras-
bourg gegen den NATO-Gipfel demonstriert. Weitere Tausende protestierten auf
der anderen Seite der Grenze im deutschen Kehl.

Die Demonstrantinnen und Demonstranten mussten sich gegen erhebliche poli-
zeiliche Repression wehren. Bereits im Vorfeld haben die Polizeibehörden und
Geheimdienste sowohl Frankreichs als auch Deutschlands die antimilitaristische
Protestbewegung zu diffamieren versucht, indem sie sie in die Nähe von Gewalt-
tätern rückten. Die baden-württembergische Polizei verweigerte die Bewilli-
gung von Protestcamps, in den Innenstädten von Baden-Baden und Kehl sowie
Strasbourg wurden „rote Zonen“ eingerichtet. Demobusse wurden teilweise
stundenlang von der deutschen Polizei aufgehalten, die französische Polizei ver-
weigerte mehreren aus der Region Paris kommenden Bussen die Fahrt nach
Strasbourg. Die Bundespolizei, die an den Grenzen mit Maschinenpistolen be-
waffnete Beamte eingesetzt hatte, verweigerte nach eigenen Angaben 120 Per-
sonen die Ausreise nach Frankreich, mit zum Teil haarsträubenden Begründun-
gen.

Als am 4. April die Großdemonstration gegen die NATO in Strasbourg beginnen
sollte, versperrte die französische Polizei zunächst Tausenden von Menschen
den Zugang zur Auftaktkundgebung und nahm sie unter stundenlangen Tränen-
gasbeschuss. Die Gasgranaten wurden aus großer Entfernung, teilweise auch aus
Hubschraubern heraus, abgefeuert. Auch Gummigeschosse wurden eingesetzt,
Steine von Polizistinnen/Polizisten auf friedliche Demonstranten geworfen, wie
ein im Internet kursierendes Video zeigt. Noch bevor die Auftaktkundgebung ab-
geschlossen werden konnte, mussten die Versammlungsteilnehmerinnen/-teil-
nehmer wiederum dem Tränengasbeschuss ausweichen. Eine Demonstrations-
route nach Strasbourg hinein wurde ihnen verweigert. Die deutschen Behörden
wiederum verweigerten mehreren tausend Menschen die Überquerung der
Europabrücke, wo sie sich den in Frankreich demonstrierenden Antimilitaristen
anschließen wollten. Auch in Strasbourg selbst waren deutsche Bundespolizis-

tinnen/-polizisten eingesetzt, ebenso wie das Technische Hilfswerk (THW), das
unter anderem mit Booten französische Polizistinnen/Polizisten transportierte.
Deutsche Wasserwerfer wurden in der Nähe des Protestcamps und der Demo-
route gesehen.

Antimilitaristische Gruppen sowie die Fraktion DIE LINKE., die die Proteste
unterstützt hatte, werten die massive Polizeirepression als gravierende Verlet-
zung der Grundrechte. Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wur-

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den dem aggressiven Militärbündnis NATO geopfert. Die Beteiligung der deut-
schen Behörden hieran ist unbedingt aufzuklären.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Bundespolizistinnen/-polizisten waren am 3. und 4. April (bitte für
beide Tage getrennt darstellen) im Einsatz, und welche Aufgaben erfüllten sie
dabei?

a) Wie viele Beamtinnen/Beamte erfüllten bahn- und grenzpolizeiliche Auf-
gaben?

b) Wie viele Beamtinnen/Beamte unterstützten die baden-württembergische
Polizei?

c) Wie viele Beamtinnen/Beamte erfüllten Grenzsicherungsaufgaben auf der
französischen Seite?

d) Wie viele Beamtinnen/Beamte unterstützten die französische Präfektur?

e) Wie viele Beamtinnen/Beamte unterstützten das Bundeskriminalamt
(BKA)?

f) Wie viele Beamtinnen/Beamte waren für andere Aufgaben abgestellt
(bitte erläutern)?

2. Welches Polizeigerät und welche Polizeifahrzeuge aus deutschen Beständen
wurde am 3. und 4. April in Strasbourg eingesetzt (bitte detailliert angeben
und Verwendungsort sowie -zeitraum nennen)?

3. Wie viele Bundeswehrangehörige waren am 3. und 4. April insgesamt im
Einsatz (bitte getrennt darstellen für Amtshilfeersuchen, Eigensicherung/
Luftsicherung sowie sonstige Unterstützungsleistungen)?

a) Welche Amtshilfeersuchen wurden im Einzelnen erfüllt (bitte detaillierte
Angaben zum Antragsteller, zu Inhalt und Zweck des Amtshilfeersuchens,
zur Zahl der eingesetzten Soldatinnen/Soldaten, zur Art und Anzahl des
eingesetzten Gerätes und Materials, zur Dauer der Maßnahme, zum Ort
bzw. der Region und den Kosten)?

b) Welche Unterstützungsleistungen für Dritte wurden im Einzelnen erfüllt
(bitte nach Schema der vorangegangenen Frage beantworten)?

c) Welche Maßnahmen der Eigen-/Luftraumsicherung wurden durchgeführt,
und welches Gerät, welches Material sowie welche Bewaffnung wurden
dabei mitgeführt?

d) Wie viele Feldjäger waren anlässlich des Gipfels eingesetzt, mit welcher
Bewaffnung (bitte detailliert angeben und einzelne Einsatztage differen-
zieren) sowie an welchen Orten bzw. welchen Regionen?

4. Inwiefern sind die Kreis- und Bezirksverbindungskommandos der Bundes-
wehr in Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel tätig geworden (bitte detail-
liert darstellen)?

a) Welche Tätigkeiten haben diese Kommandos im Einzelnen ausgeführt?

b) Auf welche Beratungsersuchen haben sie reagiert, welche Informationen
haben sie erteilt (bitte detailliert darstellen)?

5. Hat die Bundeswehr militärische Sicherheitsbereiche eingerichtet, und wenn
ja, wo, für welchen Zeitraum und mit welcher Begründung?

6. Hat die Bundeswehr im In- oder Ausland Drohnen eingesetzt, und wenn ja,
wo, wann und an wen sind die dabei erhobenen Daten übermittelt worden?

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7. Inwiefern ist die Bundesregierung über den Einsatz von Drohnen seitens
des französischen sowie schweizerischen Militärs in Zusammenhang mit
dem NATO-Gipfel informiert?

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass diese Drohnen über deut-
schem Gebiet eingesetzt wurden?

8. Welche deutschen Geheimdienste sind in Zusammenhang mit dem NATO-
Gipfel tätig geworden, und welche haben sich in Baden-Baden bzw. Stras-
bourg befunden?

9. Wie viele ausländische Polizeiangehörige und Personenschützer waren in
Zusammenhang mit dem Gipfel in Deutschland eingesetzt (bitte nach Her-
kunftsland untergliedern?)

10. Wie viele französische Sicherheitskräfte waren nach Kenntnis der Bundes-
regierung anlässlich des Gipfels in Strasbourg eingesetzt (bitte nach Gattun-
gen differenzieren)?

11. An welchen Stellen (bitte Straßennamen und Uhrzeiten angeben) haben sich
am 4. April Wasserwerfer der deutschen Polizei in Strasbourg aufgehalten,
und inwiefern kamen diese zum Einsatz?

a) Wer hat die Anweisungen erteilt, Wasserwerfer gegen Demonstrantinnen/
Demonstranten einzusetzen?

b) Unter welchem Kommando standen die Besatzungen der Wasserwerfer
hierbei?

c) Gilt für im Ausland eingesetzte deutsche Polizeibeamtinnen/-beamte
weiterhin das deutsche Polizeirecht bzw. dasjenige des entsendenden
Bundeslandes oder das französische Recht?

In welchem Verhältnis stehen die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen?

d) Wie bewertet die Bundesregierung dabei, dass französische Polizeikräfte
nach Angaben zahlreicher Medien und Augenzeugen wiederholt ohne
vorherige Warnung bzw. ohne den Demonstrantinnen/Demonstranten
einen Zeitrahmen bis zur Erfüllung polizeilicher Forderungen zu nen-
nen, Tränengas in friedliche Menschenmengen geschossen haben?

e) Inwiefern hatten die eingesetzten deutschen Polizeibeamtinnen/-beamten
die Möglichkeit, bei Zweifeln an der Verhältnismäßigkeit des Vorgehens
gegen Demonstrantinnen und Demonstranten, diese zu äußern und den
Einsatz zu verweigern?

12. Waren deutsche Polizistinnen/Polizisten am Einsatz von Tränengas beteiligt,
und wenn ja, wann und wo?

13. Verfügen deutsche Polizistinnen/Polizisten über so genannte Schockgrana-
ten?

a) Hatten sie am 4. April Zugriff auf diese?

b) Waren sie unterstützend für französische Polizistinnen/Polizisten tätig,
die Schockgranaten einsetzte?

c) Welchen Zweck bzw. welche Wirkung haben solche Schockgranaten, und
wie beurteilt die Bundesregierung das damit verbundene Gesundheits-
risiko?

14. Inwiefern haben deutsche Polizeibeamtinnen/-beamte in Zusammenhang
mit den Protesten gegen den NATO-Gipfel Festnahmen durchgeführt bzw.
waren in Strasbourg an Festnahmen beteiligt, und welche Straftaten sind
den Festgenommenen vorgeworfen worden?

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15. Wie viele Verletzte hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in Zusam-
menhang mit den Protesten am 4. April in Kehl und Strasbourg gegeben
(bitte nach Art der Verletzung sowie nach Beamtinnen/Beamten und Ver-
sammlungsteilnehmerinnen/-teilnehmern aufgliedern)?

16. Zu welchem Zeitpunkt haben französische Behörden den Wunsch angemel-
det, das THW solle französische Polizistinnen/Polizisten auf den Kanälen
bzw. Seitenarmen des Rheins in Strasbourg transportieren?

a) Auf welcher Rechtsgrundlage handelt das THW, wenn es im Ausland
Polizisten zu Einsätzen gegen Demonstrantinnen/Demonstranten trans-
portiert?

b) Wie viele THW-Angehörige sind insgesamt in Strasbourg zu welchem
Zweck eingesetzt gewesen (bitte detailliert darstellen)?

c) Wie viele französische Polizistinnen/Polizisten sind vom THW transpor-
tiert worden?

17. Wie viele weitere Amtshilfeersuchen und Unterstützungsanforderungen
sind von Bundeseinrichtungen erfüllt worden (bitte Antragsteller, Inhalt
und Zweck der Tätigkeit, Zahl des eingesetzten Personals, Art und Anzahl
eingesetzten Gerätes und Materials, Dauer der Maßnahme, Ort bzw. Region
und Kosten angeben)?

18. Wie war am 4. April 2009 die Kommunikation zwischen deutschen und
französischen Sicherheitsbehörden geregelt?

a) Wie war die Kommunikation zwischen dem Einsatzführungsstab der
BAO Atlantik, der Bundespolizei und der zuständigen französischen
Polizeibehörde geregelt, und wie ist sie praktisch erfolgt?

b) War eine ständige gegenseitige Erreichbarkeit der beteiligten Behörden
gewährleistet, und wenn nein, warum nicht?

c) Welche Rolle spielte bei Einsatzplanung und -durchführung das Ge-
meinsame Zentrum in Kehl?

d) Inwiefern waren an der Vorbereitung, Planung, Durchführung sowie der
Auswertung der Sicherheitsmaßnahmen auch die European Gendarme-
rie Force, die ATLAS-Gruppe sowie Europol beteiligt?

19. Inwieweit sind deutsche Sicherheitsbehörden über das geplante Vorgehen
der französischen Behörden gegenüber Demonstrationen und Protestaktio-
nen informiert worden, und wie aktuell ist der Informationsfluss am Gipfel-
Wochenende abgelaufen?

20. Welche Absprachen hat die in der Antwort der Bundesregierung vom
25. März 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12422) erwähnte deutsch-fran-
zösische Arbeitsgruppe zur Abstimmung der jeweiligen Einsatzplanungen
hinsichtlich des Umgangs mit Demonstrationen und Protestaktionen getrof-
fen?

21. Welche diesbezüglichen Absprachen sind zwischen (welchen) anderen
deutschen und französischen Stellen getroffen werden?

22. Wer hat die Entscheidung getroffen, dass die Europabrücke am 4. April für
den aus Kehl kommenden Demonstrationszug gesperrt blieb?

a) Welche Absprachen hat es diesbezüglich mit den französischen Behör-
den gegeben?

b) Zu welchem Zeitpunkt haben welche deutschen Behörden die Brücken-
sperrung angeordnet und warum?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/12768

c) Warum gab der Einsatzleiter der Bundespolizei gegenüber Abgeord-
neten der Fraktion DIE LINKE. auf der Rheinbrücke eine Zusage, die
Brücke für Demonstrantinnen und Demonstranten zu öffnen, und setzte
diese Zusage dann nicht um?

d) Wer traf die Entscheidung, diese Zusage nicht umzusetzen, und aus wel-
chen Gründen?

23. Zu welchem Zeitpunkt haben welche deutsche Behörden welchen französi-
schen Behörden angeboten, sie bei der Bekämpfung von Bränden auf der
(französischen) Rheininsel zu unterstützen, und zu welchem Zeitpunkt und
wie haben die französischen Behörden hierauf reagiert?

24. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über eine etwaige Praxis der
französischen Sicherheitskräfte, agents provocateurs einzusetzen?

25. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Zahl der Vorbereitungs-
treffen gegen den NATO-Gipfel (die vom baden-württembergischen Innen-
minister mit 400 angegeben wird), und woher stammt dieses Wissen?

26. Wie viele Personen sind derzeit in den Dateien „International agierende ge-
waltbereite Störer“ (IgaSt) und „Gewalttäter links“ gespeichert?

a) Wie viele dieser Personen sind rechtskräftig wegen Gewalttaten verur-
teilt (bitte für jede Datei getrennt angeben)?

b) Haben die Ereignisse während des NATO-Gipfels zu Neueinträgen in
eine dieser Dateien geführt (bitte ggf. detailliert angeben, wie viele in
welcher Datei und welcher Art der Eintrag ist)?

27. Gegen wie viele in Deutschland gemeldete Personen sind im Vorfeld der
Proteste Meldeauflagen ausgesprochen und Aufenthaltsverbote (für Baden-
Baden und Nachbarkreise) verhängt worden, und aus welchen Gründen
(bitte für jeden Fall anonymisiert einzeln angeben)?

28. Gegen wie viele in Deutschland gemeldete Personen sind Ausreiseverbote
verhängt worden, und aus welchen Gründen (bitte für jeden Fall anonymi-
siert einzeln angeben)?

a) Wie viele dieser Personen sind in der Datei „International agierende ge-
waltbereite Störer“ gespeichert, und welche Kriterien müssen zum Ein-
trag einer Person in diese Datei erfüllt sein?

b) Wie viele dieser Personen sind in der Datei „Gewalttäter links“ regist-
riert, wie viele davon in beiden Dateien?

c) Führte der Eintrag einer Person in eine dieser Dateien bereits für sich
alleine genommen zum Verhängen einer Ausreisesperre, und wenn ja,
wie bewertet die Bundesregierung das hierbei verletzte Prinzip der
Einzelfallprüfung und Verhältnismäßigkeit, und wenn nein, welche
weiteren Gründe führten zum Verhängen einer Ausreisesperre (bitte für
jeden Einzelfall anonymisiert angeben)?

d) Inwiefern hält es die Bundesregierung für vereinbar mit dem Gebot der
Verhältnismäßigkeit, wenn nach Angaben von Rechtsanwälten Einreise-
verbote ausgesprochen wurden mit der Begründung, die Betroffenen
führten ein Halstuch mit, das als „Vermummungsgegenstand“ gewertet
werden könnte, insbesondere angesichts des Umstandes, dass Vermum-
mung in Frankreich selbst bei Demonstrationen nicht verboten ist? (vgl.
jW, 3. April 2009)

e) Gegen wie viele Ausreiseverbote sind von den Betroffenen Rechtsmittel
eingelegt worden, und wie ist der Stand der entsprechenden Gerichtsver-
fahren?

Drucksache 16/12768 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

f) Wie viele Personen aus der Datei „IgaSt“ sind den französischen Behör-
den genannt worden?

Inwiefern sind Personen aus anderen Dateien (welche) den französischen
Behörden genannt worden?

g) Welche Möglichkeit hat die Bundesregierung, die Einhaltung der Lösch-
fristen für die an Frankreich übermittelten Datensätze zum 5. Juli 2009
zu überprüfen?

29. Über wie viele Personen haben deutsche Sicherheitsbehörden (welche) von
französischen Sicherheitsbehörden (welche) Informationen der Art erhal-
ten, es handele sich um potentielle Störer?

a) Sind die betroffenen Personen alle rechtskräftig wegen Gewalttaten ver-
urteilt?

b) Wie viele Personen wurden von der Bundespolizei an der Einreise aus
Frankreich gehindert, und aus welchen Gründen?

30. Inwiefern haben das BKA und das Landeskriminalamt (LKA) Baden-
Württemberg die bei ihren Informationssammelstellen angelaufenen Infor-
mationen gespeichert, auf welcher Rechtsgrundlage, und wie lange werden
diese Daten in welchen Dateien gespeichert, und an wen können unter wel-
chen Umständen diese Daten übermittelt werden?

31. Haben deutsche Sicherheitsbehörden (diese ggf. benennen) Bilder aus in
Strasbourg fest verankerten oder mobil verwendeten Überwachungskame-
ras zur Auswertung erhalten, und wenn ja, von welchen Kameras (Standort
nennen) und in welchem Umfang?

Inwiefern dokumentieren diese Bilder die Umgebung von Protestaktionen,
Demonstrationen und dem Protestcamp im Stadtteil Neuhof?

32. Wie viele Ermittlungsverfahren gegen deutsche Staatsbürger sind nach
Kenntnis der Bundesregierung in Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel
aufgenommen worden, und wie ist der gegenwärtige Stand dieser Verfah-
ren?

Haben deutsche Stellen den in Frankreich in Haft genommenen bzw. unter
Anklage gestellten deutschen Staatsbürgern Unterstützung gewährt (bitte
ggf. erläutern)?

33. Welche Kosten sind in Zusammenhang mit dem Gipfel insgesamt entstan-
den sowie im Einzelnen im Bereich

a) der Bundeswehr

b) der Bundespolizei

c) des BKA

d) der Länderpolizeien

e) der Geheimdienste

f) des Auswärtigen Amtes

g) des Bundespresseamtes

h) anderer Bundesministerien bzw. -behörden

i) weiterer Stellen (welcher), und aus welchem Etat werden diese Kosten
bestritten?

Berlin, den 21. April 2009
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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