BT-Drucksache 16/12729

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung -16/10958 A.43- EU-Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage Ratsdok 14146/08

Vom 22. April 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12729
16. Wahlperiode 22. 04. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
(17. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 16/10958 A.43 –

EU-Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage
Ratsdok. 14146/08

A. Problem

Der EU-Jahresbericht 2008 erstreckt sich über den Zeitraum vom 1. Juli 2007
bis zum 30. Juni 2008. Hauptziel des Berichtes ist es, ein möglichst großes Pu-
blikum in Europa und über die Grenzen der Europäischen Union hinaus über
die Maßnahmen zu informieren, die die EU zur Förderung der Menschenrechte
weltweit ergreift. In dem Bericht wird betont, in den zwölf Monaten des Be-
richtzeitraumes seien echte Fortschritte bei den Menschenrechten erzielt wor-
den. In dem Bericht wird zudem auf den Abschluss der Reform des Menschen-
rechtsrates verwiesen, einem zentralen Organ der Vereinten Nationen, der ein
einzigartiges Forum sei in dem Vertreter der Staaten sowie Experten und Mit-
glieder der Zivilgesellschaft zusammenkommen. Die EU habe sich voll und
ganz der Aufgabe verschrieben, ihrer Stimme in diesem Gremium Gehör zu
verschaffen und dafür zu sorgen, dass es wirksam funktioniere.

Positiv sei ferner festzuhalten, dass die Todesstrafe weiter zurückgedrängt wor-
den sei und Länder wie Ruanda und Usbekistan diese abgeschafft hätten. In ei-
nigen Ländern, in denen die Todesstrafe noch gelte, gebe es aber bereits Mora-
torien, so dass sie entweder nicht weiter verhängt oder nicht vollstreckt werde.
Der Bericht verweist auch auf Fortschritte in der internationalen Strafjustiz und
es wird festgehalten, dass die Europäische Union das Vorgehen des Internatio-
nalen Strafgerichtshofs unterstütze.

Besondere Aufmerksamkeit widmet die EU dem Bericht zufolge der Förderung
der Rechte des Kindes. Sie werde zudem in Kürze den Aktionsbereich auf die
Situation weiblicher Gewaltopfer ausdehnen. In dem Bericht wird dargelegt,
dass die EU nötigenfalls mit der gebotenen Dringlichkeit interveniere, um
Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Dennoch wolle sie dem Dialog
und der Kooperation Vorrang einräumen. Sie sei bestrebt, die enge Zusammen-
arbeit mit den Organisationen der Zivilgesellschaft aufrechtzuerhalten. Gegen-
wärtig führe die EU über 30 Menschenrechtsdialoge und -konsultationen mit
Drittländern auf fünf Kontinenten und die Zahl dieser Dialoge und Konsultatio-
nen nehme rasch zu. Ergänzend hierzu habe die EU-Kommission ihr Euro-
päisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) verstärkt,
das nunmehr mit jährlichen Mitteln von fast 140 Mio. Euro ausgestattet sei.

Drucksache 16/12729 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wichtig sei es, um möglichst viel Effizienz zu erreichen, dass die EU ihr ein-
heitliches Vorgehen weiter intensiviere.

Im Einzelnen informiert der Bericht über die EU-Leitlinien zu den Menschen-
rechten, Demarchen und Erklärungen sowie Menschenrechtsdialoge und -kon-
sultationen. Festgehalten wird zudem die Tätigkeit des Europäischen Parla-
ments im Bereich der Menschenrechte und die verschiedenen Themenbereiche,
wie z. B. Todesstrafe, Folter, Rechte des Kindes, Menschenhandel etc. Insge-
samt werden 20 verschiedene Themenbereiche erwähnt. Erläutert wird ferner
das Vorgehen der EU in internationalen Gremien, wie bei der Generalversamm-
lung der Vereinten Nationen (VN), beim Menschenrechtsrat der VN, beim
Europarat und bei der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in
Europa. In dem Bericht werden zudem länderspezifische Themen dargelegt und
eine Analyse der Wirksamkeit der EU-Maßnahmen und -Instrumente geliefert.

B. Lösung

Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP bei Abwesenheit der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12729

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 16/10958 A.43 folgende Ent-
schließung anzunehmen:

Der Deutsche Bundestag wertet den zehnten Jahresbericht der Europäischen
Union über die Menschenrechte als eine wichtige Dokumentation der internen
und externen Menschenrechtspolitik der Europäischen Union und ihrer Arbeit
in multilateralen Gremien in der Zeit vom 1. Juli 2007 bis zum 30. Juni 2008.
Der Beginn dieses Zeitraums wurde geprägt durch den Abschluss der Reform
des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen, die durch die Geschlossenheit
der Europäischen Union in den Verhandlungen zum maßgeblichen Erfolg
führte. Das erste Halbjahr 2008 stand im Zeichen der ersten Tagungen des regel-
mäßigen Staatenüberprüfungsverfahrens (UPR). Dieser innovative Mechanis-
mus des Menschenrechtsrates untersucht die Menschenrechtslage in jedem
Land weltweit und verlangt von allen Staaten substantielle Zusagen zur Verbes-
serung des Schutzes der Menschenrechtslage.

Zu sechs Themenbereichen hat die EU Leitlinien für die Achtung der Men-
schenrechte, die neben den Grundfreiheiten, der Demokratie und der Rechts-
staatlichkeit das Fundament der supranationalen Organisation bilden, ausgear-
beitet. Die Leitlinien betreffen die Themen Todesstrafe, Folter, Menschen-
rechtsdialoge mit Drittländern, Kinder in bewaffneten Konflikten, Menschen-
rechtsverteidiger und seit dem vergangenen Jahr die Rechte der Kinder, welche
auf deutsche Initiative in den Themenkreis der Leitlinien aufgenommen wur-
den. Für die ersten beiden Jahre der Umsetzung der neuen Leitlinie wurde „Jeg-
liche Form der Gewalt gegen Kinder“ als vorrangiger Bereich ausgewählt.

Der Deutsche Bundestag begrüßt nachdrücklich die Bemühungen der EU für
die Abschaffung der Todesstrafe weltweit. Die seit 1998 gültigen Leitlinien für
eine Politik der EU gegenüber Drittländern die Todesstrafe betreffend, wurden
im Jahr 2008 überarbeitet, um den Entwicklungen der vergangenen zehn Jahre
Rechnung zu tragen. Der Deutsche Bundestag würdigt die auf Initiative der EU
anlässlich der 62. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen ent-
standene Erklärung zur Forderung eines Moratoriums zur Abschaffung der
Todesstrafe, welche durch 95 Länder aller Kontinente unterzeichnet wurde. Als
Ergebnis dieser Initiative wurde eine Resolution zur Todesstrafe von 104 Staa-
ten angenommen – ein historischer Erfolg im globalen Kampf gegen die Todes-
strafe und Höhepunkt des langjährigen Einsatzes der EU auf diesem Gebiet.

Der Deutsche Bundestag anerkennt das weltweite Engagement der EU und ihre
Führungsrolle bei der Bekämpfung von Folter und anderen Formen von Miss-
handlung. Die EU hat gegenüber Drittstaaten im Rahmen von politischen Dia-
logen und mittels Demarchen weiterhin ihre Besorgnis über Folter zum Aus-
druck gebracht. Die Verhinderung von Folter und die Rehabilitation der Folter-
opfer bildeten einen Hauptschwerpunkt für die Bereitstellung von Mitteln im
Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte.
Das Instrument stellt mit 11 Mio. Euro jährlich eine der wichtigsten Quellen
zur Finanzierung der Verhinderung von Folter und der Rehabilitation von Fol-
teropfern dar.

Die Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern würdigt der Deutsche Bun-
destag ausdrücklich. Sie ist langjähriger Bestandteil der Menschenrechtspolitik
der EU und ein wesentliches Element der Meinungsfreiheit. Mit dem EIDHR
steht ein Finanzierungs- und Politikinstrument zur Verfügung, welches zur Ent-
wicklung und Konsolidierung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie

Drucksache 16/12729 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

zur Achtung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten in Drittländern beitra-
gen soll. Die Direktfinanzierung von Nichtregierungsorganisationen ohne er-
forderliche Zustimmung der Regierung eines Drittstaates ermöglicht somit eine
nachhaltige Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern.

Die Menschenrechtsdialoge und -konsultationen der EU im Berichtszeitraum
wurden mit 30 Drittländern innerhalb von themenspezifischen Diskussionsforen
geführt. Sie können dazu beitragen, mittelfristig die Lage der Menschenrechte
in einem Land zu verbessern. Der Deutsche Bundestag hält eine ergebnisorien-
tierte Fortführung der Gespräche mit China insbesondere über die anhaltende
Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung sowie über die men-
schenrechtliche und humanitäre Lage in Tibet und Xinjiang für äußerst wichtig.
Der Deutsche Bundestag bekräftigt die Notwendigkeit der Fortsetzung der
Menschenrechtskonsultationen zwischen der EU und Russland vor dem Hinter-
grund der Sorge um die Medien-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die
Minderheitenrechte, die Bekämpfung von Terrorismus und die Rechte von
Frauen und Kindern. Der Deutsche Bundestag unterstützt die EU ausdrücklich
in ihren Bemühungen um einen stärker erfolgsorientierten Ansatz bei den Kon-
sultationen mit Russland. Der Deutsche Bundestag bedauert den im Berichts-
zeitraum fortgesetzten Rückzug Irans aus dem Dialog. Er unterstützt die Bereit-
schaft der EU, den Dialog wieder aufzunehmen, wenn der Iran seinerseits
bereit ist, sich ernsthaft dafür zu engagieren.

Die EU-Menschenrechtspolitik beinhaltet auch eine genaue Beobachtung der
Entwicklung der Menschenrechte in den Bewerberländern. In halbjährlichen
Menschenrechtskonsultationen mit den Bewerberländern Kroatien, Mazedo-
nien und der Türkei unterrichtet die EU über ihre Prioritäten bei der Förderung
der Menschenrechte. Trotz der Ratifizierung der Übereinkommen der Vereinten
Nationen zum Schutz der Menschenrechte durch Mazedonien und Kroatien be-
steht hinsichtlich der Umsetzung weiterhin Bedarf an Verbesserungen. Die Tür-
kei hat viele grundlegende VN-Übereinkommen zum Schutz der Menschen-
rechte ratifiziert. Die Anwendung dieser Instrumente ist weiterhin insgesamt
verbesserungsbedürftig, insbesondere was die Vollstreckung von Urteilen des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anbelangt. Die politische und
konstitutionelle Krise, welche die Türkei seit dem Jahr 2007 durchmacht, setzte
sich auch im Berichtszeitraum fort. Der Deutsche Bundestag unterstützt aus-
drücklich die Fokussierung der EU auf den Bereich Folter und Misshandlun-
gen, um die von der türkischen Regierung angekündigte Politik der Nichtdul-
dung auf diesem Gebiet zu überprüfen. Der Deutsche Bundestag fordert die EU
auf, die Menschenrechtslage in diesen Ländern mit größter Aufmerksamkeit
aufgrund der jährlichen Fortschrittsberichte zu verfolgen und mit Nachdruck
auf die Einhaltung der Menschenrechte zu drängen.

Mit den EU-Beitritten Bulgariens und Rumäniens im Januar 2007 wurden Koo-
perations- und Kontrollverfahren eingerichtet, um Unterstützung seitens der
EU bei der Behebung bestimmter Mängel in den Bereichen Justizreform sowie
Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens leisten zu kön-
nen. Der Ausbau des Rechtsstaates war Bedingung für den Beitritt beider Län-
der. Der Deutsche Bundestag nimmt die weiterhin bestehenden rechtsstaatlichen
Mängel in Bulgarien und Rumänien mit Sorge zur Kenntnis. Er fordert die EU
auf, die Mindestsanktionen in Form von Sperrungen der Fördergelder, wie sie
Bulgarien auferlegt wurden, auch für Rumänien zur Anwendung zu bringen.

Mit der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) eröffnen sich durch partner-
schaftlich abgeschlossene Aktionspläne, die Menschenrechtsklauseln enthalten,
Chancen zur Stärkung der Menschenrechte. Mit Besorgnis nimmt der Deutsche
Bundestag in diesem Zusammenhang die Situation von Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit in den Staaten des Südkaukasus wahr und fordert die EU

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/12729

auf, die Menschenrechtslage in den Ländern Armenien, Aserbaidschan und
Georgien aufmerksam zu beobachten. Der Deutsche Bundestag tritt weiterhin
für eine konsequente Anwendung sämtlicher EU-Instrumente ein, welche die
Menschenrechte in einem Land fördern können.

Die Flüchtlings- und Migrationspolitik der EU wird im Bericht vergleichsweise
knapp behandelt. Der Deutsche Bundestag sieht mit großer Sorge die häufig le-
bensgefährliche Zuwanderung an den EU-Außengrenzen. Beim Schutz der
Grenzen mahnt er die Einhaltung menschenrechtlicher und flüchtlingsrechtli-
cher Verpflichtungen an. In diesem Zusammenhang sollte der Jahresbericht
2009 auch Informationen über die stark ausgeweiteten Aktivitäten der Grenz-
schutzagentur FRONTEX enthalten.

Das EIDHR unterstützt und fördert den Typus einer offenen Gesellschaft. Die
sich auf dieser Grundlage entfaltende Zivilgesellschaft kann eine wirksame
Triebkraft für Dialoge und Reformen werden. Der Deutsche Bundestag unter-
stützt die aktive Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Gestaltung der europä-
ischen Menschenrechtspolitik und bittet die Bundesregierung, sich weiterhin
für einen intensiven Dialog zwischen EU und Zivilgesellschaft einzusetzen.

Unabhängig vom vorliegenden EU-Jahresbericht 2008 bekräftigt der Deutsche
Bundestag, dass die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grund-
freiheiten (EMRK: Europäische Menschenrechtskonvention) den Rahmen für
ein gemeinsames europäisches Konzept der Menschenrechtspolitik darstellt.
Die EU selbst kann der Konvention derzeit nicht beitreten. Erst mit dem Ver-
trag von Lissabon (Artikel 47 EUV Lissabon) hätte die „neue“ EU künftig eine
umfassende Rechtspersönlichkeit als zwingende Voraussetzung für einen Bei-
tritt zur Konvention. Der Deutsche Bundestag bedauert, dass durch das Nicht-
inkrafttreten des Vertrages von Lissabon ein Beitritt der EU zur EMRK noch
nicht möglich ist.

Abschließend bittet der Deutsche Bundestag, dass die EU in ihrem Jahres-
bericht 2009 auch das breite Aufgabenspektrum der Grundrechteagentur und
ihre Erfahrungen in der Kooperation mit dem Europarat berücksichtigt.

Berlin, den 25. März 2009

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Dr. Herta Däubler-Gmelin
Vorsitzende

Holger Haibach
Berichterstatter

Christoph Strässer
Berichterstatter

Burkhardt Müller-Sönksen
Berichterstatter

Michael Leutert
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Drucksache 16/12729 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Holger Haibach, Christoph Strässer, Burkhardt
Müller-Sönksen, Michael Leutert und Volker Beck (Köln)

I. Überweisung und Mitberatung

Der vom Europäischen Rat vorgelegte EU-Jahresbericht
2008 zur Menschenrechtslage (Ratsdok. 14146/08) wurde
mit Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Drucksa-
che 16/10958 A.43 am 14. November 2008 dem Ausschuss
für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur federführen-
den Beratung sowie dem Auswärtigen Ausschuss, dem In-
nenausschuss, dem Rechtsausschuss, dem Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Ausschuss für
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, dem
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung und dem Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der EU-Jahresbericht 2008 erstreckt sich über den Zeitraum
vom 1. Juli 2007 bis zum 30. Juni 2008. Hauptziel des Be-
richtes ist es, ein möglichst großes Publikum in Europa und
über die Grenzen der Europäischen Union hinaus über die
Maßnahmen zu informieren, die die EU zur Förderung der
Menschenrechte weltweit ergreift. In dem Bericht wird be-
tont, in den zwölf Monaten des Berichtzeitraumes seien echte
Fortschritte bei den Menschenrechten erzielt worden. In dem
Bericht wird zudem auf den Abschluss der Reform des Men-
schenrechtsrates verwiesen, einem zentralen Organ der Ver-
einten Nationen, der ein einzigartiges Forum sei in dem
Vertreter der Staaten sowie Experten und Mitglieder der
Zivilgesellschaft zusammenkommen. Die EU habe sich voll
und ganz der Aufgabe verschrieben, ihrer Stimme in diesem
Gremium Gehör zu verschaffen und dafür zu sorgen, dass es
wirksam funktioniere.

Positiv sei ferner festzuhalten, dass die Todesstrafe weiter
zurückgedrängt worden sei und Länder wie Ruanda und
Usbekistan diese abgeschafft hätten. In einigen Ländern, in
denen die Todesstrafe noch gelte, gebe es aber bereits Mora-
torien, so dass sie entweder nicht weiter verhängt oder nicht
vollstreckt werde. Der Bericht verweist auch auf Fort-
schritte in der internationalen Strafjustiz und es wird festge-
halten, dass die Europäische Union das Vorgehen des Inter-
nationalen Strafgerichtshofs unterstütze.

Besondere Aufmerksamkeit widmet die EU dem Bericht zu-
folge der Förderung der Rechte des Kindes. Sie werde zu-
dem in Kürze den Aktionsbereich auf die Situation weibli-
cher Gewaltopfer ausdehnen. In dem Bericht wird darge-
legt, dass die EU nötigenfalls mit der gebotenen Dringlich-
keit interveniere, um Menschenrechtsverletzungen zu
verhindern. Dennoch wolle sie dem Dialog und der Koope-
ration Vorrang einräumen. Sie sei bestrebt, die enge Zusam-
menarbeit mit den Organisationen der Zivilgesellschaft auf-
rechtzuerhalten. Gegenwärtig führe die EU über 30 Men-
schenrechtsdialoge und -konsultationen mit Drittländern auf
fünf Kontinenten und die Zahl dieser Dialoge und Konsulta-
tionen nehme rasch zu. Ergänzend hierzu habe die EU-
Kommission ihr Europäisches Instrument für Demokratie
und Menschenrechte verstärkt, das nunmehr mit jährlichen

Mitteln von fast 140 Mio. Euro ausgestattet sei. Wichtig sei
es, um möglichst viel Effizienz zu erreichen, dass die EU ihr
einheitliches Vorgehen weiter intensiviere.

Im Einzelnen informiert der Bericht über die EU-Leitlinien
zu den Menschenrechten, Demarchen und Erklärungen so-
wie Menschenrechtsdialoge und -konsultationen. Festgehal-
ten wird zudem die Tätigkeit des Europäischen Parlaments
im Bereich der Menschenrechte und die verschiedenen The-
menbereiche, wie z. B. Todesstrafe, Folter, Rechte des Kin-
des, Menschenhandel etc. Insgesamt werden 20 verschie-
dene Themenbereiche erwähnt. Erläutert wird ferner das
Vorgehen der EU in internationalen Gremien, wie bei der
VN-Generalversammlung, beim Menschenrechtsrat der
VN, beim Europarat und bei der OSZE. In dem Bericht wer-
den zudem länderspezifische Themen dargelegt und eine
Analyse der Wirksamkeit der EU-Maßnahmen und -Instru-
mente geliefert.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Die mitberatenden Ausschüsse haben am 18. März 2009
dem federführenden Ausschuss jeweils die Kenntnisnahme
empfohlen. Der Auswärtige Ausschuss tat dies in seiner
84. Sitzung, der Innenausschuss in seiner 87. Sitzung, der
Rechtsausschuss in seiner 129. Sitzung, der Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend in seiner 82. Sit-
zung, der Ausschuss für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung in seiner 80. Sitzung, der Aus-
schuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung in seiner 85. Sitzung und der Ausschuss für
die Angelegenheiten der Europäischen Union in seiner
80. Sitzung.

IV. Beratung im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat die Vorlage in seiner 82. Sitzung am 25. März 2009 be-
raten.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, insgesamt sei der Be-
richt erfreulich, bedauerlich sei aber, dass die EU-Grund-
rechteagentur darin nicht erwähnt werde. Insgesamt müsse
gefragt werden, inwieweit die Europäische Union auch nach
innen schauen und die Entwicklung der Menschenrechte in
den einzelnen Mitgliedstaaten betrachten müsse. Wichtig
sei, dass, da die Mittel begrenzt seien, darauf geachtet
werde, dass diese möglichst effizient im Sinne der Men-
schenrechte eingesetzt werden und zum Beispiel die EU-
Grundrechteagentur nicht Dinge tue, die vom Europarat er-
ledigt werden könnten. Kritisch müsse man auch die Men-
schenrechtsdialoge betrachten, die nicht immer so erfolg-
reich seien, wie man sich das erhoffe. Diese seien durchaus
verbesserungsfähig. Mit Blick auf die neuen Beitrittsländer
Rumänien und Bulgarien, so die Fraktion der CDU/CSU,
sei die Binnenbetrachtung besonders notwendig, um zum
Beispiel den Schwerpunkt auf eine aktive Bekämpfung der
Korruption legen zu können. Aus Sicht der Fraktion der
CDU/CSU sei zudem bedauerlich, dass die Europäische

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/12729

Union leider noch nicht in der Verfasstheit sei, dass sie als
Ganze der Europäischen Menschenrechtskonvention beitre-
ten könne.

Die Fraktion der SPD vertrat die Auffassung, der Bericht sei
sehr gut, in Teilen gestrafft und sehr gut lesbar. Mit Blick auf
die Menschenrechtsdialoge teile man die Skepsis der Fraktion
der CDU/CSU nicht. Es sei in diesem Zusammenhang wich-
tig, was bei den einzelnen Dialogen und Konsultationen ange-
strebt und tatsächlich erreicht werde. Oft sei ein Dialog die
einzige Möglichkeit, mit menschenrechtsverletzenden Staa-
ten ins Gespräch zu kommen ohne permanent den Zeigefinger
zu erheben. Man müsse aber darauf achten, dass diese Dialoge
nicht immer mit denselben Leuten erfolgen. Man müsse auch
solche Personen in die Dialoge einbeziehen, die in der Öffent-
lichkeit wirken, zum Beispiel an Universitäten. Auch die Öf-
fentlichkeit selbst könne stärker eingebunden werden. Viel-
leicht könnte im nächsten Bericht stärker auf die Dialoge als
ein außenpolitisches Instrument eingegangen werden. Der Be-
richt sei auch begrüßenswert, so die Fraktion der SPD, da er
auf einen Fundus von gemeinsamen Positionen in Menschen-
rechtsfragen innerhalb der EU aufbaue. Dieser Fundus sei
hilfreich, die Arbeit des Menschenrechtsrates der Vereinten
Nationen zu unterstützen und voranzubringen.

Im Übrigen, so die Fraktion der SPD, sei es lobenswert,
dass die EU-Menschenrechtsberichte so zeitnah erfolgten
und nicht lange vergangene Dinge abhandelten. Verbesse-
rungsbedarf bestehe noch bei den Menschenrechtsklauseln
der EU mit Drittstaaten. Hier müsse stärker darauf geachtet
werden, ob diese tatsächlich wirksam sind, und nötigenfalls
müsste man an einigen Stellen nachverhandeln. Wichtig sei
auch, in einem solchen Bericht die Verhandlungen zum
Lissabon-Vertrag und die positiven Entwicklungen deut-
licher darzustellen. Die Grundrechtecharta sei außerordent-
lich wichtig und ermögliche es, einigen Mitgliedstaaten
einen Grundrechtekatalog zu geben, den Deutschland durch
seine Verfassung bereits gewohnt sei.

Als Ergebnis der Beratung hat der Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe den EU-Jahresbericht 2008
zur Menschenrechtslage (Ratsdok. 14146/08) zur Kenntnis
genommen und die Stellungnahme der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 16(17)123 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP bei
Abwesenheit der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN angenommen.

Berlin, den 25. März 2009

Holger Haibach
Berichterstatter

Christoph Strässer
Berichterstatter

Burkhardt Müller-Sönksen
Berichterstatter

Michael Leutert
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/12729

Anlage



RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION

Brüssel, den 16. Oktober 2008 (21.10)
(OR. en)

14146/08
LIMITE

COHOM 105
BERICHT
Betr.: EU-Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage
Drucksache 16/12729 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



INHALTSÜBERSICHT

1. Einleitung ......................................................................................................................�.........����
2. Instrumente und Initiativen der EU in Drittländern..................................................................���

2.1. Gemeinsame Aktionen, Gemeinsame Standpunkte und
Krisenbewältigungsoperationen......................................................................................���

2.2. Rolle der Persönlichen Beauftragten des Generalsekretärs/Hohen Vertreters für
Menschenrechte...............................................................................................................���

2.3. ENP-Aktionspläne .........................................................................................................����
2.4. EU-Leitlinien zu den Menschenrechten..........................................................................��
2.5. Demarchen und Erklärungen ..........................................................................................���
2.6. Menschenrechtsdialoge und -konsultationen ..................................................................��
2.6.1. Menschenrechtsdialog mit China ..........................................................................���
2.6.2. Menschenrechtsdialog mit Iran ............................................................................����
2.6.3. Menschenrechtsdialog mit den zentralasiatischen Staaten ....................................� �
2.6.4. Menschenrechtsdialog EU-Afrikanische Union ....................................................� �
2.6.5. Menschenrechtskonsultationen mit der Russischen Föderation............................� �
2.6.6. Troika-Konsultationen zu Menschenrechtsfragen mit den Vereinigten

Staaten, Kanada, Japan, Neuseeland und den Bewerberländern ...........................� �
2.7. Menschenrechtsklauseln in Kooperationsabkommen mit Drittländern ..........................� �
2.8. Im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte

(EIDHR) finanzierte Maßnahmen...................................................................................�

3. Tätigkeit des Europäischen Parlaments im Bereich der Menschenrechte................................� �
4. Themenbereiche........................................................................................................................���

4.1. Todesstrafe ......................................................................................................................���
4.2. Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder

Strafe ...............................................................................................................................�

4.3. Rechte des Kindes ...........................................................................................................�

4.4. Kinder und bewaffnete Konflikte....................................................................................���
4.5. Menschenrechtsverteidiger .............................................................................................��
4.6. Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter....................................................��

4.7. Menschenhandel..............................................................................................................���
4.8. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) und die Bekämpfung der Straffreiheit......��
4.9. Menschenrechte und Terrorismus ...................................................................................���
4.10. Menschenrechte und Wirtschaft......................................................................................���

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/12729



4.11. Demokratie und Wahlen .................................................................................................���

4.12. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte...............................................................���

4.13. Recht auf Entwicklung...................................................................................................��
4.14. Religions- oder Glaubensfreiheit .................................................................................. 10�

4.15. Interkultureller Dialog................................................................................................... 1��

4.16. Asyl, Migration, Flüchtlinge und Vertriebene .............................................................. 1��

4.17. Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Nichtdiskriminierung und Achtung der Vielfalt.... 1��

4.18. Minderheitenrechte ....................................................................................................... 1��

4.19. Menschen mit Behinderungen....................................................................................... 1��

4.20. Indigene Völker............................................................................................................. 1�

5. Vorgehen der EU in internationalen Gremien........................................................................ 1��

5.1. 62. Tagung der VN-Generalversammlung.................................................................... 1��

5.2. Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen .................................................................. 1��

5.3. Europarat ....................................................................................................................... 1��

5.4. Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) .......................... 13�

6. Länderspezifische Themen..................................................................................................... 1 �

6.1. EU-Bewerberländer und potenzielle Bewerberländer .................................................. 1 �

6.2. Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP)............................................................. 1��

6.3. Russland und Zentralasien ............................................................................................ 1��

6.4. Afrika ............................................................................................................................ 1��

6.5. Naher Osten und Arabische Halbinsel .......................................................................... 1��

6.6. Asien ............................................................................................................................. 18�

6.7. Lateinamerika und Karibischer Raum .......................................................................�..���

7. Analyse der Wirksamkeit der EU-Maßnahmen und -Instrumente ......................................... 20�

8. Schlussfolgerungen................................................................................................................. 2�
ANLAGE I....................................................................................................................................... 21�

ANLAGE II...................................................................................................................................... 2��

ANLAGE III .................................................................................................................................... 2��

Abkürzungsverzeichnis.................................................................................................................... 2�

171

177

Drucksache 16/12729 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



VORWORT

Von Jahr zu Jahr erweitert und verstärkt die Europäische Union ihre Maßnahmen zur Förderung
und Gewährleistung der Achtung der Menschenrechte in der gesamten Welt. Der zehnte EU-
Jahresbericht zur Menschenrechtslage belegt dieses beständige Engagement. Die Förderung der
Menschenrechte ist heute einer der profiliertesten Aspekte der Außenbeziehungen der Europäischen
Union.

Hauptziel dieses Berichts ist es, ein möglichst großes Publikum – sowohl in Europa als auch über
die Grenzen der Union hinaus – über die Maßnahmen zu informieren, die die EU zur Förderung der
Menschenrechte in der ganzen Welt ergreift.

Dieser Bericht erstreckt sich auf den Zeitraum von Juli 2007 bis Juni 2008. In diesen zwölf
Monaten sind echte Fortschritte bei den Menschenrechten erzielt worden.

Der Abschluss der Reform des Menschenrechtsrates und die Annahme seiner Verfahrensregelung
sollten dieses zentrale VN-Organ in die Lage versetzen, sich nunmehr den wesentlichen Fragen
zuzuwenden. Der Menschenrechtsrat ist ein einzigartiges Form, in dem Vertreter der Staaten sowie
Experten und Mitglieder der Zivilgesellschaft zusammenkommen. Die Europäische Union hat sich
voll und ganz der Aufgabe verschrieben, ihrer Stimme im Menschenrechtsrat Gehör zu verschaffen
und dafür zu sorgen, dass dieser Rat wirksam funktioniert. Der Menschenrechtsrat hat wichtige
erste Schritte unternommen, doch sollten alle Akteure und in erster Linie die Mitgliedstaaten des
Rates in gutem Glauben zusammenarbeiten, damit diese neue Institution ihren Auftrag erfüllen und
den Erwartungen der Menschen gerecht werden kann. Das erste Halbjahr 2008 stand im Zeichen
der beiden ersten Tagungen der regelmäßigen allgemeinen Überprüfung (UPR) – eines innovativen
Mechanismus des Menschenrechtsrates zur Überprüfung der Menschenrechtslage in jedem Land
der Welt, der von allen Staaten substanzielle Zusagen zur Verbesserung ihres Schutzes der
Menschenrechte verlangt.

Die Todesstrafe wird weiter zurückgedrängt. Ruanda und Usbekistan haben die Todesstrafe abge-
schafft, womit sich die Anzahl der Staaten, in denen die Todesstrafe abgeschafft wurde, auf 135
erhöht hat. In den Vereinigten Staaten hat New Jersey als erster US-Bundesstaat seit 1965 die
Todesstrafe für unrechtmäßig erklärt. Die Europäische Union engagiert sich in diesem Bereich nach
wie vor. Sie begrüßt, dass auf der 62. Generalversammlung der Vereinten Nationen 104 Länder eine
Resolution angenommen haben, in der ein Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe im
Hinblick auf ihre endgültige Abschaffung gefordert wird.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/12729



Auch in der internationalen Strafjustiz sind Fortschritte erzielt worden. Die Festnahme von Jean
Pierre Bemba und von Radovan Karadži und die vor dem Internationalen Strafgerichtshof gegen
die ehemaligen Kriegsherren in der Demokratischen Republik Kongo Thomas Lubanga, Germain
Katanga und Mathieu Ngudjolo erhobene Anklage wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen
die Menschlichkeit sind ein bedeutender Fortschritt auf dem Weg zu einem Ende der Straffreiheit
bei massiven Menschenrechtsverletzungen. Die Europäische Union unterstützt das Vorgehen des
Internationalen Strafgerichtshofs.

Die EU hat ihr Handeln im Bereich der Menschenrechte stetig intensiviert. Auf der Grundlage ihrer
Leitlinien interveniert die EU wo immer möglich durch diplomatische Demarchen oder Erklärun-
gen, wenn eine Person zum Tode verurteilt, gefoltert, wegen ihrer Meinungen oder Überzeugungen
inhaftiert wurde oder bedroht wird. Die EU widmet der Förderung der Rechte des Kindes ihre
besondere Aufmerksamkeit und wird in Kürze ihren Aktionsbereich auf die Situation weiblicher
Gewaltopfer ausdehnen.

Auch im Rahmen ihrer Teilnahme an Krisenbewältigungsaktionen fördert die EU die Menschen-
rechte. So berücksichtigt sie die Menschenrechte aktiv bei der Planung, Durchführung und
Bewertung von ESVP-Operationen. An einigen dieser Missionen nehmen auch Experten mit
Zuständigkeit für die Rechte der Frauen oder für die Lage der von bewaffneten Konflikten
betroffenen Kinder teil.

Auch wenn die Europäische Union nötigenfalls mit der gebotenen Dringlichkeit interveniert, um
Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, so möchte sie doch dem Dialog und der Kooperation
Vorrang einräumen. Sie ist bestrebt, die enge Zusammenarbeit mit den Organisationen der
Zivilgesellschaft aufrechtzuerhalten. Die EU führt gegenwärtig über dreißig Menschenrechtsdialoge
und -konsultationen mit Drittländern auf fünf Kontinenten, und die Zahl dieser Dialoge und
Konsultationen nimmt rasch zu – ein Beleg für die ständig wachsende Bedeutung, die den
Menschenrechten in den internationalen Beziehungen zukommt. Ergänzend zu den Kooperations-
programmen der einzelnen Mitgliedstaaten hat die Kommission ihr Europäisches Instrument für
Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) verstärkt, das nunmehr mit jährlichen Mitteln von fast
140 Millionen EUR ausgestattet ist.
Drucksache 16/12729 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Der Kampf für die Menschenrechte ist ein langer Kampf. In vielen Regionen der Welt gibt die Lage
nach wie vor Anlass zu Besorgnis: in der Demokratischen Republik Kongo, wo Massen-
vergewaltigungen als Kriegswaffe eingesetzt werden, in Darfur, wo die internationale Gemeinschaft
immer noch versucht, der brutalen Gewalt an der Zivilbevölkerung Einhalt zu gebieten, in
Myanmar, das im September 2007 Schauplatz brutaler Unterdrückung war und wo die Regierung
nicht in der Lage war, auf die durch den Wirbelsturm Nargis verursachte humanitäre Katastrophe
angemessen zu reagieren. In Sri Lanka ist die Zivilbevölkerung das Hauptopfer der Zusammenstöße
zwischen Regierung und Separatistenbewegungen. In Nordkorea und anderen Ländern klammern
sich autoritäre und repressive Regimes an die Macht, ohne den Menschenrechten Beachtung zu
schenken.

In diesem Jahr – dem 60. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem
15. Jahrestag der Wiener Erklärung und dem 10. Jahrestag der VN-Erklärung zu Menschenrechts-
verteidigern – müssen wir uns in Erinnerung rufen, dass die Menschenrechte universell sind und
nicht von den inneren Angelegenheiten der Staaten, sei es in Europa oder anderswo auf der Welt,
abhängen dürfen. Alle zivilen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sind
unteilbar und bedingen und verstärken sich gegenseitig.

Um effizienter zu sein, muss die Europäische Union ihr einheitliches Vorgehen weiter intensivieren.
Wir hoffen, dass dieser Bericht nicht nur als Informationsquelle dienen wird, sondern auch eine
Hilfestellung bei den Überlegungen, wie wir die Kohärenz und mithin die Wirksamkeit unseres
Handelns weiter verbessern können.
Bernard Kouchner
Minister für auswärtige Angelegenheiten Frankreichs
Präsident des Rates der Europäischen Union

Javier Solana
Hoher Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
Generalsekretär des Rates der Europäischen Union

Benita Ferrero-Waldner
Mitglied der Europäischen Kommission, zuständig für Außenbeziehungen und die Europäische
Nachbarschaftspolitik
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/12729



1. EINLEITUNG
Die Achtung der Menschenrechte bildet – zusammen mit den Grundfreiheiten, der Demokratie und
der Rechtsstaatlichkeit – das Fundament der Europäischen Union. Ohne Menschenrechte kann es
weder dauerhaften Frieden noch dauerhafte Sicherheit und auch keine nachhaltige Entwicklung
geben. Die EU ist davon überzeugt, dass dies ein legitimes Anliegen und eine wichtige Verant-
wortung der internationalen Gemeinschaft ist. Daher legt die EU besonderen Wert auf die Achtung
der Menschenrechte – sowohl innerhalb als auch außerhalb ihrer Grenzen.

Dieser zehnte EU-Jahresbericht zur Menschenrechtslage erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2007 bis
zum 30. Juni 2008. Er soll einen Überblick über die Politik und die Maßnahmen der Europäischen
Union im Bereich der Menschenrechte geben. Auf diese Weise sorgt er für die Transparenz und die
öffentliche Aufmerksamkeit, die für das Zusammenwirken zwischen der EU und der Zivilgesell-
schaft erforderlich sind. Er dürfte ferner die Beurteilung und Bewertung der Wirksamkeit des
Handelns der EU erleichtern 1.

Der Bericht beschreibt die Maßnahmen der EU gegenüber Drittländern, in multilateralen Gremien
und zu bestimmten thematischen Fragen. Er erhebt keinen Anspruch darauf, erschöpfend zu sein;
im Gegenteil, sein Hauptaugenmerk liegt absichtlich auf den Aktionsschwerpunkten der EU, was
seine Lesbarkeit erhöhen dürfte.

Die EU verfügt über eine Reihe von Instrumenten zur Förderung der Achtung der Menschenrechte
in der gesamten Welt. Bislang hat sie Leitlinien zu sechs Themenbereichen ausgearbeitet: zur
Todesstrafe, zur Folter, zu den Menschenrechtsdialogen mit Drittländern, zu Kindern in
bewaffneten Konflikten, zu Menschenrechtsverteidigern und – im vergangenen Jahr – zu den
Rechten des Kindes. Die EU hat 2005 ferner Leitlinien zur Förderung des humanitären Völkerrechts
angenommen. Sie setzt diese verschiedenen Leitlinien durch konkrete Aktionen (wie etwa eine
weltweite Kampagne mit Demarchen gegen Folter) um. Sie unternimmt diplomatische Demarchen,
wenn Menschenrechte verletzt werden. Sie führt politische – oder speziell menschenrechts-
bezogene – Dialoge mit vielen Drittländern (gegenwärtig über dreißig Menschenrechtsdialoge). Sie
finanziert das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR).

1 Siehe Kapitel 7: Analyse der Wirksamkeit der EU-Maßnahmen und -Instrumente.

Drucksache 16/12729 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Auf multilateraler Ebene ist die Europäische Union im Menschenrechtsrat und in der General-
versammlung der Vereinten Nationen aktiv. Im Berichtszeitraum hat der Menschenrechtsrat seine
sechste, siebte und achte ordentliche Tagung sowie drei Sondertagungen – zu Menschenrechts-
verletzungen in den besetzten palästinensischen Gebieten, zur Lage der Menschenrechte in
Myanmar (auf Antrag der EU) und zum Recht auf Nahrung – abgehalten. Die EU hat mit Erfolg die
Verlängerung der Mandate der Sonderberichterstatter für die Lage der Menschenrechte in be-
stimmten Ländern (Haiti, Sudan, Burundi, Liberia, Nordkorea, Myanmar, Somalia) und für
bestimmte thematische Fragen (beispielsweise Schutz der Menschenrechte im Rahmen der
Terrorismusbekämpfung, Menschenrechtsverteidiger, Minderheiten) unterstützt. Auf der achten
Tagung des Menschenrechtsrates hat die EU außerdem die Initiative zur Annahme einer Resolution
zur Lage der Menschenrechte in Myanmar – insbesondere nach dem Wirbelsturm Nargis –
ergriffen, in der die Menschenrechtsverletzungen in Myanmar verurteilt werden und die Regierung
von Myanmar aufgefordert wird, uneingeschränkt mit der internationalen Gemeinschaft zusammen-
zuarbeiten, um diese Menschenrechtsverletzungen zu beenden.

Die EU unterstützte ferner die Einführung der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung, eines inno-
vativen Mechanismus des Menschenrechtsrates, in dessen Rahmen die Menschenrechtslage in
jedem Land alle vier Jahre überprüft wird; mehrere Mitgliedstaaten haben zugestimmt, sich einer
solchen Überprüfung zu unterziehen. In diesem Zusammenhang wird sich die EU dafür einsetzen,
dass sichergestellt wird, dass den Empfehlungen der verschiedenen VN-Ausschüsse im Verlauf der
Beratungen gebührend Rechnung getragen wird und dass die NRO umfassend beteiligt werden,
wenn die Überprüfungsberichte angenommen werden.

Auf der 62. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen hat die EU eine Erklärung
initiiert, in der 95 Länder sämtlicher Kontinente ein Moratorium im Hinblick auf die Abschaffung
der Todesstrafe fordern. Im Anschluss an diese Initiative wurde eine Resolution zur Todesstrafe von
104 Ländern angenommen – zum großen Teil dank einer tatkräftigen Kampagne der Europäischen
Union und anderer Mitautoren der Resolution. Diese Resolution stellt einen historischen Erfolg auf
dem Weg zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe dar. Die EU setzte sich ferner ein für die
Sicherung der Annahme einer Reihe von Resolutionen zur Menschenrechtslage in bestimmten
Ländern (Myanmar, Nordkorea, Iran, Belarus) und einer Resolution zu den Rechten des Kindes (in
Zusammenarbeit mit den lateinamerikanischen und karibischen Ländern), mit der das Mandat des
Sonderbeauftragten zum Thema Gewalt gegen Kinder festgelegt wurde.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/12729



Die Europäische Union ist durch die einzigartige Position, die sie in der Welt einnimmt, dazu
verpflichtet, sich besonders stark für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte zu
engagieren. Die Opfer von Menschenrechtsverletzungen erwarten, dass die EU dabei hilft, dem
Unrecht, das sie tagtäglich erleben, ein Ende zu setzen. Auch die Menschenrechtsverteidiger zählen
auf die Unterstützung der EU bei ihren beharrlichen Bemühungen um die Förderung der Menschen-
rechte. Dieser Bericht zeigt, dass die Europäische Union bestrebt ist, diesen Erwartungen durch ihre
Bemühungen und durch die Nutzung der großen Zahl der ihr zur Verfügung stehenden Instrumente
gerecht zu werden.
2. INSTRUMENTE UND INITIATIVEN DER EU IN DRITTLÄNDERN

2.1. Gemeinsame Aktionen, Gemeinsame Standpunkte und
Krisenbewältigungsoperationen
Dieser Abschnitt gibt einen aktualisierten Überblick über die gemeinsamen Aktionen und gemein-
samen Standpunkte sowie Krisenbewältigungsoperationen, die im Berichtszeitraum in Kraft waren.

Gemeinsame Aktionen betreffen bestimmte Situationen, in denen Maßnahmen der Union als
notwendig angesehen werden. Im Berichtszeitraum hat die EU eine Reihe gemeinsamer Aktionen
mit Menschenrechtsbezug beschlossen. Diese gemeinsamen Aktionen betreffen in erster Linie die
Ernennung von EU-Sonderbeauftragten (EUSR) sowie zivile und militärische Krisenbewältigungs-
operationen.
Drucksache 16/12729 – 18 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Die Tätigkeit der im Berichtszeitraum amtierenden elf EU-Sonderbeauftragten erstreckt sich
auf folgende Regionen:

� Afghanistan (Francesc Vendrell, ernannt am 25. Juni 2002) 2,
� Afrikanische Region der Großen Seen (Roeland van de Geer, ernannt am 15. Februar 2007) 3,
� Afrikanische Union (Koen Vervaeke, ernannt am 6. Dezember 2007) 4,
� Bosnien und Herzegowina (Miroslav Laj�ák, ernannt am 18. Juni 2007) 5,
� Zentralasien (Pierre Morel, ernannt am 5. Oktober 2006) 6,
� Kosovo (Pieter Feith, ernannt am 4. Februar 2008) 7,
� Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (Erwan Fouéré, ernannt am 17. Oktober

2005) 8,
� Naher Osten (Marc Otte, ernannt am 14. Juli 2003) 9,
� Republik Moldau (Kálmán Mizsei, ernannt am 15. Februar 2007) 10,
� Südkaukasus (Peter Semneby, ernannt am 20. Februar 2006) 11,
� Sudan (Torben Brylle, ernannt am 19. April 2007) 12.

Die gemeinsamen Standpunkte betreffen im Wesentlichen restriktive Maßnahmen, die entweder
aufgrund einer durch eine Resolution des VN-Sicherheitsrates auferlegten Verpflichtung oder aber
als autonome Maßnahme der EU ergriffen werden. Sanktionen werden in Verfolgung bestimmter
GASP-Ziele nach Artikel 11 EUV verhängt, zu denen unter anderem die Förderung der Achtung
der Menschenrechte und Grundfreiheiten, von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und verantwor-
tungsvoller Staatsführung gehören.

2 Gemeinsame Aktion 2002/496/GASP vom 25. Juni 2002, ABl. L 167 vom 26.6.2002, S. 12.
3 Gemeinsame Aktion 2007/112/GASP vom 15. Februar 2007, ABl. L 46 vom 16.2.2007, S. 79-82.
4 Gemeinsame Aktion 2007/805/GASP vom 6. Dezember 2007, ABl. L 323 vom 8.12.2007, S. 45-49.
5 Beschluss 2007/427/EG des Rates vom 18. Juni 2007, ABl. L 159 vom 20.6.2007 S. 63-64.
6 Beschluss 2006/670/EG des Rates vom 5. Oktober 2006, ABl. L 275 vom 6.10.2006 S. 65-65.
7 Gemeinsame Aktion 2008/123/GASP vom 4. Februar 2008, ABl. L 42 vom 16.2.2008, S. 88-91.
8 Gemeinsame Aktion 2005/724/GASP vom 17. Oktober 2005, ABl. L 272 vom 18.10.2005, S. 26-27.
9 Gemeinsame Aktion 2003/537/GASP vom 21. Juli 2003, ABl. L 184 vom 23.7.2003, S. 45-45.
10 Gemeinsame Aktion 2007/107/GASP vom 15. Februar 2007, ABl. L 46 vom 16.2.2007, S. 59-62.
11 Gemeinsame Aktion 2006/121/GASP vom 20. Februar 2006, ABl. L 49 vom 21.2.2006, S. 14-16.
12 Beschluss 2007/238/EG des Rates vom 19. April 2007, ABl. L 103 vom 20.4.2007 S. 52-53.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 19 – Drucksache 16/12729



Die Europäische Union ist weiterhin bestrebt, ihre Verfahren bei der Verhängung autonomer
Sanktionen der EU oder bei Ergänzungen der EU zu den VN-Sanktionslisten zu verbessern, um
insbesondere den Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Recht auf ein faires Verfahren, der
Begründungspflicht und dem Recht auf einen wirksamen Rechtsschutz Rechnung zu tragen.

Krisenbewältigungsoperationen: Menschenrechtsfragen und Konfliktverhütung

Im Bereich der Konfliktverhütung hat die EU ihre Instrumente für die lang- und kurzfristige
Verhütung weiterentwickelt. Der "Jahresbericht über die Maßnahmen der EU im Bereich der
Konfliktverhütung, einschließlich der Durchführung des EU-Programms zur Verhütung gewalt-
samer Konflikte", legt die Fortschritte in diesem Bereich dar 13.

Menschenrechtsfragen, einschließlich Gleichstellungsfragen und Fragen im Zusammenhang
mit Kindern in bewaffneten Konflikten (CAAC), sind bei Krisenbewältigungsoperationen und -
missionen immer wichtiger geworden und wurden sowohl systematisch in die Planung und Durch-
führung aller ESVP-Operationen/-Missionen einbezogen als auch anschließend im Rahmen der
Erfahrensauswertung evaluiert. In diesen Punkten wurde auch enger mit den EU-Sonder-
beauftragten (EUSR) zusammengearbeitet, deren Mandate spezielle Bestimmungen über die
Behandlung von Menschenrechts-, Gleichstellungs- und CAAC-Fragen enthalten. Mehrere ESVP-
Operationen/-Missionen verfügen jetzt auch über Expertise im Bereich der Geschlechter-
gleichstellung. Im Rahmen der Operation EUFOR Tchad/RCA führt die beim operativen Haupt-
quartier ernannte Beraterin für Gleichstellungsfragen derzeit unter anderem Schulungen in Gleich-
stellungsfragen durch und hat eine umfassende Beobachtungs- und Berichtsstruktur vorgeschlagen.
Die Mission EULEX Kosovo verfügt über eine Stelle für Menschenrechte und Geschlechter-
gleichstellung, die nicht nur sicherstellt, dass die politischen Vorgaben und Beschlüsse im Rahmen
von EULEX Kosovo den Menschenrechts- und Gleichstellungsnormen genügen, sondern die auch
als Anlaufstelle für alle Beschwerden im Zusammenhang mit behaupteten Verletzungen des
Verhaltenskodex dient. EUSEC RD Congo und EUPOL RD Congo haben eine gemeinsame
Beraterin für Gleichstellungsfragen sowie eine Expertin für Menschenrechte/Kinder in bewaffneten
Konflikten, und die Beraterin für Gleichstellungsfragen bei EUPOL Afghanistan berät die
afghanischen Behörden in Fragen der Gleichstellungspolitik bei der afghanischen Nationalpolizei.

13 http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/08/st10/st10601.de08.pdf

Drucksache 16/12729 – 20 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Die Sammlung einschlägiger Dokumente zur durchgängigen Einbeziehung der Menschenrechte und
der Geschlechtergleichstellung in die ESVP, die vom Politischen und Sicherheitspolitischen
Komitee (PSK) im Juni 2007 als Referenzmaterial für die Planung und Durchführung künftiger
ESVP-Missionen und -Operationen sowie für Schulungszwecke empfohlen wurde, ist nun (im Juni
2008) in einer für die Öffentlichkeit freigegebenen Version14 (als Ergebnis der unablässigen
Bemühungen des Dreiervorsitzes Deutschland/Portugal/Slowenien) publiziert worden.

Es wurde weiter Nachdruck auf die Bedeutung einer systematischen Berücksichtigung der
Geschlechterperspektive sowie auf noch größere Anstrengungen zur Umsetzung der Resolution
1325 des VN-Sicherheitsrates und der einschlägigen EU-Dokumente gelegt, vor allem im Hinblick
auf konkretere Fortschritte vor Ort. In diesem Zusammenhang wurde unter slowenischem Vorsitz
eine Studie zum Thema Frauen in bewaffneten Konflikten ("Enhancing the EU response to women
and armed conflict") durchgeführt.

Was den Bereich Kinder in bewaffneten Konflikten und die weitere Umsetzung der Resolution
1612 des VN-Sicherheitsrates betrifft, so haben die hierzu vom slowenischen Vorsitz in Auftrag
gegebene Studie zum Thema "Bessere Maßnahmen der EU für Kinder in bewaffneten Konflikten"
sowie die anhand eines Fragenkatalogs vorgenommene Überprüfung der "Checkliste für die Einbe-
ziehung des Schutzes für von bewaffneten Konflikten betroffene Kinder in ESVP-Operationen" und
dessen konkrete Änderungen verdeutlicht, dass die Umsetzung vor Ort weiter vorangebracht
werden muss 15.

Krisenbewältigung: Operative Tätigkeiten

Während des Berichtszeitraums hat die operative Tätigkeit auf dem Gebiet der Krisenbewältigung
sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich weiter an Umfang zugenommen. Die EU
unterhält ein breites Spektrum an zivilen und militärischen Missionen auf drei Kontinenten; die
Aufgaben reichen dabei von Friedenssicherung und Überwachung der Durchführung eines
Friedensprozesses bis zu Beratung und Unterstützung im militärischen und polizeilichen Bereich,
bei der Grenzüberwachung und auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit. Weitere Missionen sind in
Vorbereitung.

14 http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/hr/news144.pdf
15 Siehe Kapitel 4.4: Kinder in bewaffneten Konflikten.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21 – Drucksache 16/12729



Naher und Mittlerer Osten – Zentralasien

Die Förderung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit steht im Mittelpunkt der
Beziehungen der EU zu Irak. Im Rahmen der integrierten Rechtsstaatlichkeitsmission der EU
für Irak (EUJUST LEX) hat die EU seit Juli 2005 für mehr als 1650 hochrangige Beamte der
irakischen Polizei-, Gerichts- und Strafvollzugsbehörden 72 Ausbildungsmaßnahmen in den und
12 Abordnungen in die EU-Mitgliedstaaten zum Sammeln von Berufserfahrungen durchgeführt.
Nach einer ersten Verlängerung im Jahr 2006 hat die EU Ende 2007 beschlossen, die Mission bis
zum 31. Juni 2009 zu verlängern; bis dahin werden etwa 2 000 Iraker ausgebildet worden sein. Die
EU wird möglicherweise prüfen, ob die Mission um Aktivitäten im Land erweitert werden kann.

Der EU-Sonderbeauftragte für Afghanistan, Herr Francesc Vendrell, ist am 31. August 2008
zurückgetreten. Der neue EU-Sonderbeauftragte, Herr Ettore Francesco Sequi, wurde mit Wirkung
zum 1. September 2008 ernannt 16. Im Rahmen seines bis zum 28. Februar 2009 laufenden Mandats
soll er zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung der EU und Afghanistans und der Plattform
"Afghanistan Compact" sowie der entsprechenden Resolutionen der Vereinten Nationen beitragen.
Ein Hauptziel besteht darin, die Schaffung eines demokratischen, verantwortungsvollen und dauer-
haften afghanischen Staates zu fördern und dabei der Sicherheit und Stabilisierung, der verant-
wortungsvollen Staatsführung, der Reform des Justiz- und Sicherheitssektors, den Menschen-
rechten, der Demokratisierung und der Übergangsjustiz besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Die Straflosigkeit – in Gegenwart und Vergangenheit – von Menschenrechtsverletzungen in
Afghanistan untergräbt weiterhin die Bemühungen um den Aufbau einer "vertrauenswürdigen und
effizienten" Polizei. Wie im Einsatzplan (CONOPS) der EUPOL AFGHANISTAN festgelegt,
besteht eines der Ziele der Reform der afghanischen Nationalpolizei in der institutionellen Achtung
und Einhaltung des humanitären Völkerrechts sowie in der Zusammenarbeit mit der unabhängigen
afghanischen Menschenrechtskommission (AIHRC). Eines der strategischen Ziele der Mission ist
es hier, im Einklang mit internationalen Standards die Entwicklung einer Polizei zu unterstützen
und zu fördern, die das Vertrauen der Bürger genießt, ehrenhaft im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit
ihrer Tätigkeit nachgeht und die Menschenrechte achtet. Menschenrechtsaspekte sind auch in
andere strategische Ziele der EUPOL integriert worden.

16 Gemeinsame Aktion 2008/612/GASP vom 24. Juli 2008, ABl. L 197 vom 25.7.2008, S. 60-62.

Drucksache 16/12729 – 22 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Beim Hauptquartier der Mission in Kabul wurde ein Menschenrechtsberater ernannt. Ferner wurde
für die Mission ein Menschenrechts-Aktionsplan ausgearbeitet. Im Februar wurde über die außer-
halb Kabuls eingesetzten EUPOL-Polizeiberater eine Erhebung durchgeführt, die als Grundlage für
die weitere Planung in der Frage diente, wie die Menschenrechte in die EUPOL-Tätigkeiten in den
Provinzen integriert werden können. Der EUPOL-Menschenrechtsberater arbeitet auch eng mit dem
EUPOL-Rechtsstaatlichkeitsteam in afghanischen Strafrechtsfragen zusammen, um die Einhaltung
der internationalen Menschenrechtsnormen bei den Überprüfungsverfahren bezüglich der Änderun-
gen des Polizeirechts, des Gesetzentwurfs zur Bekämpfung von Missbrauch und Menschenhandel
und der Strafprozessordnung sicherzustellen. EUPOL arbeitet mit den wichtigsten internationalen
und afghanischen Partnern (UNAMA, UNICEF, UNODC, unabhängige afghanische Menschen-
rechtskommission – AIHRC, Innenministerium und andere Ministerien) auf strategischer Ebene
zusammen, um institutionelle Strukturen und eine dienststellenübergreifende Zusammenarbeit im
Bereich Menschenrechte zu entwickeln.

Die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL
COPPS) hat die von ihr wieder aufgenommene Unterstützung der palästinensischen Zivilpolizei
fortgeführt und dabei eine Reihe von Hilfsprojekten, die Anfang 2006 eingefroren worden waren,
neu belebt und ihr Profil als wichtigster internationaler Gesprächspartner und Koordinator für die
palästinensische Zivilpolizei kontinuierlich geschärft. Auf der Grundlage der im November 2007
vereinbarten EU-Maßnahmenstrategie hat die EU im Juni 2008 die Ausweitung der Tätigkeiten der
Mission im Strafjustizbereich gebilligt. Auf der Berliner Konferenz vom 24. Juni 2008 ist die
Unterstützung der internationalen Geber für die palästinensische Zivilpolizei und die EUPOL
COPPS bestätigt worden, wobei ein beträchtlicher Anteil der Zuwendungen speziell der Umsetzung
der von der palästinensischen Zivilpolizei in Zusammenarbeit mit der Mission konzipierten Projekte
zugedacht wurde.

Nach der Übernahme des Gaza-Streifens durch die Hamas im Juni 2007 blieb die EU BAM
Rafah17 zwar dem Grenzübergang Rafah vorerst fern, hielt sich aber während der gesamten Zeit
einsatzbereit. Im Jahr 2008 begannen Verhandlungen mit Ägypten über die Wiederöffnung des
Grenzübergangs Rafah, ohne dass eine Einigung zwischen Fatah, Hamas und Israel erzielt werden
konnte. Das Personal der Mission wurde auf 18 internationale Bedienstete reduziert, um der
veränderten Einsatzlage Rechnung zu tragen; gleichwohl hielt sich die Mission bereit, bei Erfüllung
der politischen und sicherheitspolitischen Bedingungen kurzfristig wieder am Grenzübergang Rafah
zum Einsatz zu kommen.

17 http://www.eubam-rafah.eu/portal/

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23 – Drucksache 16/12729



Afrika

Im Einklang mit der Resolution 1778 (2007) des VN-Sicherheitsrates, mit der die Errichtung einer
multidimensionalen Präsenz in Tschad und in der Zentralafrikanischen Republik genehmigt und
die EU ermächtigt wird, deren militärische Komponente zu stellen, hat die EU am 28. Januar 2008
die militärische Überbrückungsoperation im Osten Tschads und im Nordosten der Zentralafrikani-
schen Republik (EUFOR Tchad/RCA) eingeleitet. Diese Operation wird im Rahmen der Euro-
päischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik für die Dauer eines Jahres – gerechnet ab dem
Datum der Erklärung der ersten Einsatzfähigkeit (IOC) am 15. März 2008 – durchgeführt.

Die Entsendung von EUFOR TCHAD/RCA ist konkreter Ausdruck des Engagements der EU, die
sich aktiv für die Verbesserung der Sicherheitslage in der Region, insbesondere im Osten Tschads
und im Nordosten der Zentralafrikanischen Republik, einsetzt, indem sie mit Hilfe des Programms
der Kommission für Begleitmaßnahmen zur Stabilisierung des östlichen Tschads zum Schutz von
Flüchtlingen und Binnenvertriebenen beiträgt, die Bereitstellung humanitärer Hilfe erleichtert und
die Schaffung der Voraussetzungen für eine freiwillige Rückkehr der Vertriebenen in ihre Her-
kunftsorte unterstützt und indem sie dazu beiträgt, die Sicherheit und Operationsfreiheit von
MINURCAT zu gewährleisten. EUFOR Tchad/RCA wird weiterhin ihrem Mandat gemäß in
unparteiischer, neutraler und unabhängiger Weise tätig sein. Die Regierungen Tschads und der
Zentralafrikanischen Republik haben diesen Einsatz begrüßt.

Die EU hat ihre Unterstützung für den Übergangsprozess in der Demokratischen Republik Kongo
konsequent unter Beweis gestellt. Der Rat hat am 15. Februar 2007 Roeland Van De Geer zum
neuen EU-Sonderbeauftragten für die afrikanische Region der Großen Seen ernannt. Bei seinen
häufigen Missionen in der Region bringt er regelmäßig und nachdrücklich Menschenrechtsfragen
zur Sprache.

Im Anschluss an die vorherige (am 30. Juni 2007 beendete) Mission EUPOL Kinshasa hat die EU
die Mission EUPOL RD Congo eingeleitet (am 1. Juli 2007), um den Polizeiaspekt der Reform des
Sicherheitssektors wie auch dessen Verknüpfungen mit dem Justizbereich zu unterstützen. Die
EUPOL RD Congo ist um ein weiteres Jahr verlängert worden, und es werden Vorbereitungen für
eine Präsenz im Osten des Landes getroffen.
Drucksache 16/12729 – 24 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Die Mission EUSEC RD Congo hat ihre Arbeit und ihre Bemühungen im Bereich der Reform des
Sicherheitssektors (SSR) und der Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration (DDR)
entsprechend dem am 30. Juni 2008 abgelaufenen Mandat fortgesetzt. Was die Reform der Militär-
verwaltung betrifft, so hat die Mission die Erfassung des Personalstands der Streitkräfte mit
biometrischen Mitteln fortgesetzt. Das Zahlkettenprojekt hat greifbare Fortschritte gebracht,
insbesondere in Form einer Verbesserung der Soldauszahlung an das Militär und Solderhöhungen.
Die schrittweise Übertragung der Verantwortlichkeiten auf die kongolesische Verwaltung ist nun
ein vernünftiges Ziel, das bis Juni 2009 erreicht werden könnte.

Die Sicherheitslage im Osten des Landes hat sich infolge der Unterzeichnung des Kommuniqués
von Nairobi und der die Kivu-Provinzen betreffenden Verpflichtungserklärungen von Goma etwas
verbessert. Diese jüngsten Erfolge sind noch nicht stabil, wie die anhaltenden Menschenrechts-
verletzungen durch bewaffnete Gruppen und das vorherrschende Klima der Straffreiheit zeigen.
Gleichwohl stehen sie für den Beginn eines Prozesses, der zu einem dauerhaften Frieden führen
könnte. In diesem Zusammenhang hat die Mission EUSEC RD Congo den EU-Sonderbeauftragten
für die afrikanische Region der Großen Seen in seinen Bemühungen unterstützt, die betreffenden
Prozesse auf Kurs zu halten.

Im Anschluss an die Annahme der Gemeinsamen Aktion vom 12. Februar 2008 durch den Rat und
die nachfolgende Billigung von Planungsdokumenten (Einsatzkonzept am 12. Februar und Einsatz-
plan am 5. Juni) ist am 16. Juni 2008 die EU-Mission zur Unterstützung der Reform des Sicher-
heitssektors in Guinea-Bissau eingeleitet worden, die bis Ende Mai 2009 dauern wird. Das
strategische Ziel besteht darin, einen sich selbst tragenden Sicherheitssektor zu schaffen, der in der
Lage ist, auf die Sicherheitsbedürfnisse der Gesellschaft zu reagieren (u.a. durch Bekämpfung der
organisierten Kriminalität), der den demokratischen Normen und den Grundsätzen der verant-
wortungsvollen Staatsführung entspricht und zu Stabilität und einer dauerhaften Entwicklung in
Guinea-Bissau beiträgt.

Die Mission unterstützt und berät die lokalen Behörden bei der Reform des Sicherheits-
sektors (SSR) in Guinea-Bissau, um – in enger Zusammenarbeit mit anderen europäischen,
internationalen und bilateralen Akteuren – zur Schaffung der Voraussetzungen für die Umsetzung
der nationalen SSR-Strategie beizutragen und so das spätere Engagement der Geber zu erleichtern.
Die Mission verfolgt einen umfassenden Ansatz, bei dem das Fachwissen von Polizei, Justiz und
Militär in vollem Umfang in die Mission integriert wird.

Die erfolgreiche Durchführung der Reform des Sicherheitssektors in Guinea-Bissau wird von
Mittel- und Ressourcenbeiträgen der internationalen Gemeinschaft und vom Engagement der
lokalen Behörden bei der Förderung der Durchführung dieser Reform abhängen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 25 – Drucksache 16/12729



Die EU hat ihre zivil-militärische Unterstützungsaktion für die Mission der Afrikanischen Union
in der Region Darfur im Sudan (AMIS) bis Ende 2007 fortgeführt. In diesem Zusammenhang
leistete die EU Militärhilfe in Form von technischer sowie Planungs- und Management-
unterstützung innerhalb der gesamten Kommandostruktur von AMIS. Ferner wurden Finanzhilfe
(über die Friedensfazilität für Afrika bzw. durch bilaterale Beiträge) und logistische Unterstützung,
einschließlich strategischen Lufttransports, geleistet. Darüber hinaus stellte die EU den stellver-
tretenden Vorsitzenden der Waffenruhekommission, die eine entscheidende Rolle beim Darfur-
Friedensabkommen spielte, und eine Reihe von EU-Militärbeobachtern. EU-Polizeibeamte spielten
durch Unterstützung, Beratung und Schulung für die polizeiliche Befehlskette von AMIS und die
Polizeibeamten vor Ort nach wie vor eine Schlüsselrolle beim Aufbau einer zivilen Polizeikapazität
von AMIS. Die EU unterstützte auch weiter den Ausbau der Polizeikapazität der Afrikanischen
Union und die Einrichtung einer Polizeieinheit im AU-Sekretariat in Addis Abeba.

Der VN-Sicherheitsrat genehmigte am 31. Juli 2007 (Resolution 1769 des VN-Sicherheitsrates) die
gemeinsame VN/AU-Hybridoperation in Darfur (UNAMID), die den Schlussteil des dreistufigen
Ansatzes zur Förderung der Friedenssicherung in Darfur bildet. Die UNAMID übernahm am
1. Januar 2008 die Befehlsgewalt von der Mission AMIS (die in die UNAMID integriert wurde).
Die zivil-militärische Unterstützungsaktion für die Mission AMIS wurde, nachdem sie um einen
fünften Sechsmonatszeitraum – ab 1. Juli 2007 – verlängert worden war, am 31. Dezember 2007
abgeschlossen (durch Aufhebung der Gemeinsamen Aktion (2007/887/GASP) 18).

18 ABl. L 346 vom 29.12.2007, S. 28.

Drucksache 16/12729 – 26 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Der EU-Sonderbeauftragte für den Sudan, Torben Brylle (ernannt am 19. April 2007, Beschluss
2007/238/GASP des Rates 19 und Gemeinsame Aktionen 2007/108/GASP 20, 2007/809/GASP 21
und 2008/110/GASP 22), konzentrierte sich bei seiner Arbeit weiterhin auf drei Schlüsselbereiche:
Unterstützung der sudanesischen Parteien, der AU und der VN bei der Suche nach einer politischen
Lösung des Konflikts in Darfur, Gewährleistung der größtmöglichen Wirksamkeit und Sichtbarkeit
des EU-Beitrags zur Mission AMIS und Erleichterung der Umsetzung des umfassenden Friedens-
abkommens in Sudan. Die Menschenrechte bilden einen wichtigen Teil des Mandats des EU-
Sonderbeauftragten: Er beobachtet die Situation in diesem Bereich und unterhält Kontakte mit den
sudanesischen Behörden, der AU und den VN (insbesondere mit dem Amt des Hohen Kommissars
für Menschenrechte), ferner mit den in der Region tätigen Menschenrechtsbeobachtern und mit der
Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs. In diesem Zusammenhang wird im Mandat
des EU-Sonderbeauftragten insbesondere auf die Rechte der Kinder und Frauen sowie die
Bekämpfung der Straffreiheit hingewiesen.

Osteuropa

Der amtierende EU-Sonderbeauftragte für die Republik Moldau, Kálmán Mizsei, hat seine Tätig-
keit am 1. März 2007 aufgenommen (Gemeinsame Aktion 2007/107/GASP 23), und sein Mandat
wurde ab 1. März 2008 um ein weiteres Jahr verlängert (Gemeinsame Aktion 2008/106/GASP 24).
Das Mandat erstreckt sich hauptsächlich auf den Beitrag der EU zur Beilegung des Transnistrien-
Konflikts. Es umfasst ferner die Stärkung von Demokratie und Menschenrechten sowie die
Bekämpfung des Menschenhandels. Außerdem verschafft sich der Sonderbeauftragte einen fort-
währenden Überblick über alle EU-Aktivitäten, vor allem die einschlägigen Aspekte des ENP-
Aktionsplans für die Republik Moldau, der am 22. Februar 2005 unterzeichnet worden war.

Der Rat verlängerte am 25. Februar 2008 die restriktiven Maßnahmen gegen die Führung der
transnistrischen Region der Republik Moldau und gegen mehrere hochrangige transnistrische
Beamte, die an der gewaltsamen Schließung von moldawischen Schulen, die die lateinische Schrift
verwenden, beteiligt waren (Gemeinsamer Standpunkt 2008/160/GASP 25). Der Rat strich sechs
Personen von der Liste der Zielpersonen und nahm sechs andere Personen zusätzlich in diese Liste
auf.
19 ABl. L 103 vom 20.4.2007, S. 52-53.
20 ABl. L 323 vom 8.12.2007, S. 57-58.
21 ABl. L 323 vom 8.12.2007, S. 57-58.
22 ABl. L 38 vom 13.2.2008, S. 28-31.
23 ABl. L 46 vom 16.2.2007, S. 59-62.
24 ABl. L 38 vom 13.2.2008, S. 15-18.
25 Gemeinsamer Standpunkt 2008/160/GASP des Rates vom 25. Februar 2008 betreffend restriktive

Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau, ABl. L 51 vom
26.2.2008, S. 23-25.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 27 – Drucksache 16/12729



Die Grenzmission der Europäischen Union für Moldau und die Ukraine (EUBAM) setzte ihre
Arbeit fort. Die Mission, die von der Europäischen Kommission gestaltet wird, beschäftigt über
200 Personen, darunter 120 Zoll- und Grenzschutzexperten aus über 20 Mitgliedstaaten. Das
Mandat der Mission wurde im Mai 2007 bis zum 30. November 2009 verlängert. Der Leiter der
Mission nimmt zugleich auch die Funktion eines leitenden politischen Beraters des EU-Sonder-
beauftragten für die Republik Moldau wahr. Zudem wurde ein EUSR-Grenzschutzteam geschaffen,
das aus drei Personen besteht und die Verbindung zum EU-Sonderbeauftragten und zum Rat
aufrechterhält.

Westliche Balkanstaaten

Der EU-Sonderbeauftragte in Bosnia and Herzegovina, Miroslav Laj�ák, hat sich auch weiterhin
vor allem für die Förderung eines kohärenten und schlüssigen Konzepts zur durchgängigen Berück-
sichtigung der EU-Menschenrechtspolitik in allen Bereichen eingesetzt und konkrete Aktionen in
verschiedenen Bereichen koordiniert.

Seit 2003 unterstützt die Polizeimission der Europäischen Union (EUPM)26 als Teil des
umfassenderen Konzepts zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Bosnien und Herzegowina und in
der Region die Schaffung einer tragfähigen, nach professionellen Kriterien aufgebauten, multi-
ethnischen Polizeistruktur, die europäischen und internationalen Standards verpflichtet ist. Der
Polizeidienst sollte seine Tätigkeit entsprechend den Zusagen ausüben, die im Rahmen des
Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses mit der Europäischen Union gegeben wurden. Die
EUPM handelt im Einklang mit den allgemeinen Zielen in Anhang 11 des Abkommens von
Dayton/Paris, und ihre Ziele werden durch die Instrumente der Gemeinschaft unterstützt.

Nach der erfolgreichen Umgestaltung der Operation ALTHEA in Bosnien und Herzegowina im
Jahr 2007 umfassen die EU-geführten Einsatzkräfte (EUFOR)27 eine etwa 2 500 Mann starke
Truppe vor Ort, die von Reservekräften außerhalb des Einsatzgebiets unterstützt wird. Die
Operation konzentriert sich nach wie vor auf die Aufrechterhaltung eines sicheren und geschützten
Umfelds und die Übertragung von Aufgaben des gemeinsamen militärischen Handelns (Joint
Military Affairs – JMA) an die zuständigen nationalen Behörden. Teile der Europäischen
Gendarmerietruppe haben sich seit November 2007 an der Integrierten Polizeieinheit von EUFOR
beteiligt. Die EU hält weiterhin an ihrem aktiven Engagement für Bosnien und Herzegowina fest,
unter anderem durch die Operation ALTHEA, und die EU-geführte Militärpräsenz wird als Teil des
Gesamtengagements der EU in dem Land so lange wie nötig aufrechterhalten.

26 http://www.eupm.org/
27 http://www.euforbid.org/

Drucksache 16/12729 – 28 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Die Kohärenz des gesamten Handelns der EU in Bosnien und Herzegowina unter Einbeziehung
aller EU-Akteure einschließlich der Kommission und der EU-Missionsleiter gehört nach wie vor zu
den Prioritäten. Der Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte, der EU-Sonderbeauftragte und der Leiter
der EUPM konsultieren einander weiterhin regelmäßig, bevor sie tätig werden.

Am 4. Februar 2008 wurde Pieter Feith zum EU-Sonderbeauftragten im Kosovo ernannt28. Sein
Mandat, das bis zum 28. Februar 2009 läuft, beinhaltet auch, einen Beitrag zur Festigung der
Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Kosovo zu leisten.

Das EU-Planungsteam Kosovo (EUPT Kosovo) wurde eingesetzt, um die Planungen für eine
etwaige künftige ESVP-Mission im Bereich der Rechtsstaatlichkeit einzuleiten. Genau eine solche
Mission, EULEX KOSOVO29, wurde im Februar 2008 vom Rat eingerichtet. EULEX KOSOVO
ist ein wesentlicher Bestandteil des Engagements der EU im Kosovo – mit dem Ziel, dem Kosovo
dabei zu helfen, die Rechtsstaatlichkeit zu stärken und auf dem Weg zur europäischen Integration
weiter voranzukommen. Ihr Mandat wird die EULEX KOSOVO durch Beobachtung, Anleitung
und Beratung ausüben; erforderlichenfalls werden auch weiterhin Exekutivbefugnisse in einigen
Bereichen wahrgenommen. EULEX KOSOVO wird die Behörden des Kosovo bei der Schaffung
von unabhängigen und unparteiischen multiethnischen Justizbehörden sowie Polizei- und Zoll-
diensten, bei der Förderung der Menschenrechte und bei der Übernahme anerkannter internationaler
Standards und bewährter europäischer Praktiken unterstützen. Zwar waren bei der Menschenrechts-
und der Sicherheitslage der Minderheiten im Kosovo in den vergangenen Jahren gewisse Fort-
schritte zu verzeichnen, doch ist dieser Problematik weiterhin besondere Aufmerksamkeit zu
widmen.

Die Menschenrechte werden durchgängig und bereichsübergreifend in die gesamte Mission EULEX
KOSOVO einbezogen; hierbei wird durch den Einsatz von Menschenrechts- und Gleichstellungs-
experten ein Mechanismus geschaffen, der sicherstellt, dass internationale Menschenrechtsnormen
bei der Durchführung sämtlicher Maßnahmen im Rahmen der Mission in vollem Umfang ein-
gehalten werden. Im Mai 2008 wurde eine wichtige Konferenz zu Menschenrechts- und Gleich-
stellungsfragen abgehalten, auf der das Mandat von EULEX KOSOVO erläutert und die Ansichten
der NRO und der Zivilgesellschaft anhört wurden.

Der Notwendigkeit, die Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrates im Rahmen von ESVP-Missionen
in vollem Umfang – auch durch Herstellung von Kontakten zu Frauenorganisationen vor Ort und
Einsatz von Gleichstellungsberaterinnen – einzuhalten, wurde für die Planung neuer und die Durch-
führung laufender ESVP-Operationen Rechnung getragen.

28 Für das Kosovo gilt die Resolution 1244 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.
29 http://www.eulex-kosovo.eu

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 29 – Drucksache 16/12729



Botschafter Erwan Fouéré war weiterhin in seiner Doppelfunktion als EU-Sonderbeauftragter und
als Leiter der Delegation der Kommission in der ehemaligen jugoslawischen Republik
Mazedonien tätig. Sein Mandat als EU-Sonderbeauftragter ist vor allem darauf ausgerichtet,
Beratung und Unterstützung im politischen Prozess anzubieten, für die Koordinierung der
Bemühungen der Staatengemeinschaft Sorge zu tragen, die auf die Durchführung des Ohrid-
Rahmenabkommens abzielen, sowie Fragen, die die Sicherheit und die Beziehungen zwischen den
Volksgruppen betreffen, aufmerksam zu verfolgen. Er trägt ferner zur Stärkung und Festigung der
Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der ehemaligen jugoslawischen Republik
Mazedonien bei.
2.2. Rolle der Persönlichen Beauftragten des Generalsekretärs/Hohen Vertreters für
Menschenrechte
Riina Kionka ist seit dem 29. Januar 2007 als Persönliche Beauftragte des Generalsekretärs/Hohen
Vertreters für die GASP, Javier Solana, für Menschenrechte tätig. Sie ist die zweite Person, die
diesen Posten seit seiner Schaffung im Dezember 2004 bekleidet. Gleichzeitig ist Frau Kionka für
den Bereich Menschenrechte im Rahmen des Ratssekretariats zuständig, wodurch sie (unter
gebührender Beachtung der Zuständigkeiten der Europäischen Kommission) für ein größeres Maß
an Kohärenz und Kontinuität bei der Menschenrechtspolitik der EU sorgen kann.

Aus ihrer Doppelfunktion ergibt sich, dass Frau Kionka in ein breites Spektrum von Tätigkeiten zu
einer breiten Palette von Themen eingebunden ist, die von der diplomatischen Arbeit bis hin zur
Politikformulierung – einschließlich der durchgängigen Einbeziehung der Menschenrechte in die
GASP/ESVP – reichen; hierzu nimmt sie an Menschenrechtsdialogen und -konsultationen mit
Drittländern teil und leistet allgemein einen Beitrag zur Umsetzung der EU-Leitlinien zu den
Menschenrechten und zum humanitären Völkerrecht sowie der EU-Menschenrechtspolitik in den
Vereinten Nationen, dem Europarat und der OSZE.

Der Schwerpunkt der Arbeit der Persönlichen Beauftragten liegt nach wie vor auf den politischen
Maßnahmen. Im Berichtszeitraum war sie bemüht, die Kohärenz innerhalb des Sekretariats zu
erhöhen, insbesondere durch die Umsetzung der Verpflichtungen, die die Mitgliedstaaten in Bezug
auf die durchgängige Berücksichtigung von Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen bei ESVP-
Operationen eingegangen sind. Ferner hat sie sich weiterhin darum bemüht, das Politische und
Sicherheitspolitische Komitee häufiger mit Menschenrechtsbelangen zu befassen, um dieses Thema
auf eine höhere politische Ebene zu stellen. Eine weitere Priorität war es, die Menschenrechtspolitik
der EU stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken. Auf das öffentliche Interesse an der
Tätigkeit der EU im Bereich der Menschenrechte einzugehen, ist ein weiterer Weg, die
Unterstützung für alle weiteren EU-Aktionen weltweit auf eine breitere Basis zu stellen.

Drucksache 16/12729 – 30 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Was die repräsentativen Aufgaben betrifft, so nahm die Persönliche Beauftragte im Berichts-
zeitraum im Auftrag von Javier Solana und im Auftrag des Rates an zahlreichen internationalen
Konferenzen und Seminaren teilt und hielt dabei über vierzig Vorträge, beispielsweise zum Thema
'Menschenrechtsverteidiger' auf der Jahreskonferenz über die Umsetzung der menschlichen
Dimension in Warschau im Oktober 2007, zum Thema 'Verhütung des Völkermordes' auf dem
Seminar der Madariaga-Stiftung im März 2008 und zum Thema 'Medienfreiheit' auf einem
Seminar, das die Europäische Kommission im Mai 2008 in Chisinau veranstaltet hat. Eine Auswahl
der von der Persönlichen Beauftragten bei verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen vorge-
tragenen Ausführungen ist auf der Website des Rates 30 nachzulesen.

Die Persönliche Beauftragte und ihr Mitarbeiterstab trafen auch mit zahlreichen Menschenrechts-
verteidigern aus verschiedenen Regionen zusammen, vertraten den Rat sieben Mal in Anhörungen
und bei informellen Briefings vor dem Unterausschuss für Menschenrechte im Europäischen
Parlament und führten einen Meinungsaustausch mit zuständigen Beamten des Europarates und der
OSZE, unter anderem mit dem Menschenrechtskommissar des Europarates Thomas Hammarberg
und dem Direktor des ODIHR Christian Strohal.

Frau Kionka nahm im Berichtszeitraum an 15 Menschenrechtsdialogen und -konsultationen teil.

Eine Reihe von gemeinsam von der Persönlichen Beauftragten und dem Fortbildungsreferat des
Ratssekretariats veranstalteten Schulungen zur Sensibilisierung des Sekretariatspersonals für
Menschenrechtsfragen bot externen Rednern, unter anderem vom Internationalen Bund der Ligen
für die Menschenrechte (FIDH), von Amnesty International und Human Rights Watch sowie der
Vorsitzenden des Unterausschusses für Menschenrechte im EP Hélène Flautre und dem Menschen-
rechtskommissar des Europarates Thomas Hammarberg, die Gelegenheit, ihre Auffassungen
darzulegen. Im Rahmen einer im Herbst 2007 veranstalteten Schulung der Europäischen
Kommission über die EU-Menschenrechtsleitlinien sprach Frau Kionka auch vor Kommissions-
bediensteten, darunter Personal von den überseeischen Delegationen.

30 http://www.consilium.europa.eu/cms3_fo/showPage.asp?id=1193&lang=EN&mode=g

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 31 – Drucksache 16/12729



Die Persönliche Beauftragte war ferner bestrebt, das Menschenrechtsprofil auch im Rahmen des
Rates zu schärfen, indem sie bestimmte geografische und thematische Ratsgruppen auf Menschen-
rechtsfragen aufmerksam machte. Zu diesen Ratsgruppen gehörten im Berichtszeitraum die Gruppe
"Afrika" (COAFR), die Gruppe "Asien und Ozeanien" (COASI), die Gruppe "Terrorismus"
(COTER) und die Gruppe "Osteuropa und Zentralasien" (COEST). Sie machte das Politische und
Sicherheitspolitische Komitee in den vergangenen zwölf Monaten bei fünf Gelegenheiten auf
Menschenrechtsfragen aufmerksam. Frau Kionko stellte ferner die Notwendigkeit heraus, in den
Verwaltungen der Mitgliedstaaten für eine durchgängige Berücksichtigung der Menschenrechts-
fragen zu sorgen, und sie versuchte, auf diesem Gebiet Hilfestellung zu geben, indem sie im
September 2007 in Den Haag auf einer Botschafterkonferenz einen Vortrag über die EU-Menschen-
rechtsleitlinien hielt sowie im Dezember 2007 in Ljubljana vor einer Gruppe sprach, die sich aus
künftigen Arbeitsgruppenvorsitzenden (im Rahmen des nächsten Ratsvorsitzes) zusammensetzte.

Die durchgängige Einbeziehung von Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen in die ESVP-
Operationen stellte weiterhin ein Kernelement der Arbeit der Persönlichen Beauftragten dar. Ein
Handbuch über die durchgängige Einbeziehung von Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen in
die ESVP 31, in dem Material mit Leitprinzipien für die Planer von EU-Operationen sowie mit
Beispielen für die Anwendung dieser Prinzipien zusammengestellt ist, wurde im Juni 2008 vom
slowenischen Vorsitz als ein Projekt des "Dreiervorsitzes" (Deutschland, Portugal und Slowenien)
veröffentlicht.

Im Rahmen ihres Eintretens für die durchgängige Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen
beim Krisenmanagement der EU hat Frau Kionka auch die Zusammenarbeit mit den EU-Sonder-
beauftragten intensiviert und mit ihnen gemeinsame Besuche in Krisengebiete unternommen. Im
Juli 2007 reiste Riina Kionka mit Peter Semneby, dem EU-Sonderbeauftragten für den Südkaukasus
nach Baku, um Probleme im Zusammenhang mit der Medienfreiheit herauszustellen. Im Oktober
2007 besuchte sie zusammen mit Roeland van de Geer, dem EU-Sonderbeauftragten für die
afrikanische Region der Großen Seen, die Kivu-Provinzen in der Demokratischen Republik Kongo,
um darauf aufmerksam zu machen, wie sexuelle Gewalt als Kriegswaffe eingesetzt wird.
2.3. ENP-Aktionspläne
Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) wurde 2004 eingeführt, um das Entstehen neuer
Trennlinien zwischen der erweiterten EU und ihren Nachbarn zu verhindern und stattdessen mehr
Wohlstand, Stabilität und Sicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten32.

31 http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/hr/news144.pdf
32 http://ec.europa.eu/external_relations/enp/index_en.htm

Drucksache 16/12729 – 32 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Zentrales Element der Europäischen Nachbarschaftspolitik sind die zwischen der EU und dem
jeweiligen Partner abgestimmten bilateralen ENP-Aktionspläne. Dieses Instrument enthält eine
Agenda politischer und wirtschaftlicher Reformen mit kurz- und mittelfristigen Prioritäten. Das
politische Kapitel jedes ENP-Aktionsplans umfasst eine breite Palette von Fragen in Bezug auf
Menschenrechte, verantwortungsvolles politisches Handeln und Demokratisierung, wobei die
Akzente und die Differenzierung je nachdem, wie stark sich das jeweilige Partnerland engagiert,
unterschiedlich gewählt werden.

Die im Rahmen der Aktionspläne festgelegten Verpflichtungen sollen einen Beitrag zu den
zentralen Reformen in den Bereichen Demokratisierung (z.B. Wahlgesetze, Dezentralisierung,
Ausbau der Verwaltungskapazitäten), Rechtsstaatlichkeit (z.B. Zivil- und Strafrechtsreform,
Reform der Strafprozessordnungen, Verbesserung der Effizienz der Justizverwaltungen, Erar-
beitung von Strategien zur Korruptionsbekämpfung) und Menschenrechte (z.B. Rechtsvorschriften
zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Durchsetzung der internationalen Menschen-
rechtsübereinkünfte, Bekämpfung von Rassenhass und Fremdenfeindlichkeit, Schulungen in
Menschenrechtsfragen sowie Durchsetzung der internationalen Kernübereinkommen über Arbeit-
nehmerrechte) leisten.

Im Berichtszeitraum wurden zwölf ENP-Aktionspläne (betreffend Ägypten, Armenien,
Aserbaidschan, Georgien, Israel, Jordanien, Libanon, die Republik Moldau, Marokko, die
Palästinensische Behörde, Tunesien und die Ukraine) umgesetzt. Die Umsetzung dieser Aktions-
pläne wird gemeinsam durch Unterausschüsse – im Falle bestimmter Partnerländer auch durch
spezielle Unterausschüsse für Menschenrechte und Demokratie – überwacht. Die Einsetzung von
Unterausschüssen für Menschenrechte und die Abhaltung von Sitzungen dieser Gremien erfolgte
bisher im Falle von Jordanien (dritte Sitzung am 25. Juni 2008), Marokko (zweite Sitzung am 27.
November 2007), Tunesien (erste Sitzung am 12. November 2007) und Libanon (erste Sitzung am
12. März 2007). Die informelle europäisch-israelische Arbeitsgruppe für Menschenrechte traf am
30. April 2008 zu ihrer dritten Sitzung zusammen. Im Falle Ägyptens wurden die Menschenrechts-
verpflichtungen nach dem ENP-Aktionsplan am 2. und 3. Juni 2008 im Unterausschuss für
politische Fragen, Menschenrechte und Demokratie, internationale und regionale Angelegenheiten
erörtert. Menschenrechtsfragen, die nach den ENP-Aktionsplänen EU-Moldau und EU-Ukraine zu
regeln sind, wurden im Rahmen der Unterausschüsse für Freiheit, Sicherheit und Recht beraten, die
am 19. September 2007 bzw. am 10. April 2008 zusammengetreten sind. In der ersten Sitzung des
Unterausschusses EU-Georgien für Freiheit, Sicherheit und Recht am 30. April 2008 wurde verein-
bart, dass im Troika-Format regelmäßige informelle Sitzungen zu Menschenrechten gleich vor oder
nach den Sitzungen dieses Unterausschusses abgehalten werden.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 33 – Drucksache 16/12729



Die EU ist bemüht, die Arbeitsmethoden dieser neu geschaffenen Gremien weiterzuentwickeln;
dabei konzentriert sie sich auf Schlüsselaspekte der praktischen Arbeit, gibt Maßnahmenprioritäten
und -abfolgen vor und bemüht sich um eine gemeinsame Festlegung der zu erreichenden Arbeits-
ergebnisse. Es liegt auf der Hand, dass Wirksamkeit und Ergebnisse des Dialogs weitgehend von
der Bereitschaft des Partnerlands zur Um- und Durchsetzung seiner ENP-Verpflichtungen im
Bereich der Menschenrechte und Grundfreiheiten abhängen.

Die Mitteilung der Kommission "Für eine starke Europäische Nachbarschaftspolitik" 33 (Dezember
2007) enthält eine Reihe konkreter Vorschläge, mit denen ein substanzielleres Angebot der EU
gegenüber den Partnerländern insbesondere in den Bereichen Handel und wirtschaftliche Integra-
tion, Mobilität sowie Beilegung regionaler Konflikte erreicht werden soll. Diese Mitteilung be-
grüßten die EU-Außenminister in ihren Schlussfolgerungen vom Februar 2008 als eine nützliche
Grundlage für die weiteren Überlegungen in der Frage, wie der ENP mehr Effizienz verliehen und
ihre Attraktivität für die ENP-Partnerländer erhöht werden kann, damit die ENP ihr volles Potenzial
entfalten kann.

In der Mitteilung der Kommission "Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik im Jahr
2007"34 mit den ihr beigefügten länderspezifischen Fortschrittsberichten 35 (April 2008) wird fest-
gestellt, dass politischen Reformprozesse zwar grundlegende Gemeinsamkeiten aufweisen, dass
jedoch zwischen den verschiedenen ENP-Ländern in dieser Hinsicht auch Unterschiede bestehen,
die auf die von ihnen jeweils eingegangenen Verpflichtungen zurückzuführen sind. Alle östlichen
ENP-Partner, mit denen Aktionspläne vereinbart wurden, sind Mitglieder der OSZE und des
Europarats, weshalb die weit gehende Angleichung an die grundlegenden Standards in der EU hier
einen besonderen Reformschwerpunkt bildet. Zudem erfolgt die Umsetzung der Reformen in den
meisten Ländern der Region vor dem Hintergrund von Wirtschaftswachstum und relativer Stabilität.
Im Süden stützt sich die Reformagenda auf die in der Erklärung von Barcelona verankerten Werte
und orientiert sich an diesen Werten sowie an UN-Verpflichtungen. In vielen Ländern, die diese
Standards noch nicht in vollem Umfang einhalten, verlaufen die politischen Reformen schleppend.
Insgesamt ist festzustellen, dass beim politischen Dialog mit den einzelnen ENP-Partnern und bei
ihren Reformagenden große Unterschiede bestehen. Ergänzend zu dieser Mitteilung, die eine
Gesamtbeurteilung vermittelt, werden in jedem länderspezifischen Bericht die Fortschritte über-
prüft, die im Zeitraum 1. November 2006 bis 31. Dezember 2007 bei der Umsetzung des jeweiligen
Aktionsplans erzielt wurden.
33 http://ec.europa.eu/world/enp/pdf/com07_774_en.pdf
34 http://ec.europa.eu/world/enp/pdf/progress2008/com08_164_en.pdf
35 http://ec.europa.eu/world/enp/documents_en.htm

Drucksache 16/12729 – 34 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Die EU leistet mit ihren Außenhilfeprogrammen, insbesondere dem Europäischen Nachbarschafts-
und Partnerschaftsinstrument (ENPI), umfangreiche technische und finanzielle Unterstützung zur
Durchführung der Europäischen Nachbarschaftspolitik. Mit der Governance-Fazilität sollen Fort-
schritte der Nachbarländer in ihrem Reformprozess gefördert werden. Mit den zusätzlich zu den
normalen Länderzuweisungen bereitgestellten Mitteln dieser Fazilität soll die Arbeit der Partner-
länder anerkannt und unterstützt werden, die die größten Fortschritte bei der Umsetzung der in
ihrem Aktionsplan festgelegten Reformagenda erzielt haben. Ausgehend von einer Bewertung der
Fortschritte eines Landes bei der Umsetzung der in seinem Aktionsplan (relativ allgemein)
formulierten Governance-Ziele werden diese Mittel zur Aufstockung der Länderzuweisungen und
zur Förderung entscheidender Elemente der Reformagenda bereitgestellt; mit dieser Unterstützung
wird es für reformwillige Regierungen einfacher sein, ihre Wähler für Reformen zu gewinnen. Der
Republik Moldau, Marokko und der Ukraine wurde die Fazilität (50 Mio. EUR) für das Jahr 2008
zu gleichen Teilen zugewiesen.
2.4. EU-Leitlinien zu den Menschenrechten
Die EU-Leitlinien zu den Menschenrechten sind Strategiepapiere, die vom Rat verabschiedet
werden. Sie betreffen Themen, denen die Mitgliedstaaten der EU besondere Bedeutung zumessen,
darunter die Todesstrafe (1998, aktualisiert 2008), Folter und andere grausame, unmenschliche
oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (2001, aktualisiert 2008), Menschenrechtsdialoge
(2001), Kinder und bewaffnete Konflikte (2003, aktualisiert 2008), Menschenrechtsverteidiger
(2004) und Rechte des Kindes (2007). Sie können in allen EU-Amtssprachen sowie auf Russisch,
Chinesisch, Arabisch und Persisch (Farsi) auf der Webseite des Ratssekretariats
(http://consilium.europa.eu/Human-Rights) abgerufen werden.

Außerdem hat die EU im Jahr 2005 Leitlinien zur Förderung der Einhaltung der Normen des
humanitären Völkerrechts angenommen.36 Hauptziel dieser Leitlinien ist es, die operativen
Instrumente aufzuführen, die der EU zur Verfügung stehen, um die Einhaltung der Normen des
humanitären Völkerrechts zu fördern.

Die Leitlinien sind zwar nicht rechtsverbindlich, stellen aber ein sehr pragmatisches Instrument der
EU-Menschenrechtspolitik dar. Sie geben den EU-Akteuren - seien sie nun in ihren Zentralen oder
in Drittländern tätig - Hilfsmittel für die Durchführung nachhaltiger Aktionen in vielen Haupt-
problembereichen an die Hand.

36 ABl. C 327 vom 23.12.2005, S. 4.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35 – Drucksache 16/12729



Nähere Angaben darüber, wie die EU die die themenbezogenen Leitlinien umgesetzt hat, finden
sich in Kapitel 4. Die Maßnahmen, die im Rahmen der Leitlinien für Menschenrechtsdialoge
ergriffen wurden, sind in Kapitel 2.6 beschrieben.
2.5. Demarchen und Erklärungen
Demarchen in Menschenrechtsfragen bei Regierungen von Drittländern sind weitere wichtige
außenpolitische Instrumente der EU. Demarchen werden in der Regel von dem jeweils amtierenden
und dem künftigen Vorsitz gemeinsam mit der Kommission vertraulich unternommen. Außerdem
gibt die EU öffentliche Erklärungen ab, in denen eine Regierung oder andere Adressaten zur
Achtung der Menschenrechte aufgerufen oder positive Entwicklungen begrüßt werden. Sie werden
gleichzeitig in Brüssel und in der Hauptstadt des Landes, das den EU-Vorsitz innehat, veröffent-
licht.

Demarchen und Erklärungen werden häufig verwendet, um menschenrechtsbezogene Befürch-
tungen und Anliegen vorzubringen. Meist betreffen sie den Schutz von Menschenrechts-
verteidigern, illegale Inhaftierung, gewaltsames Verschwinden von Personen, die Todesstrafe,
Folter, den Schutz von Kindern, Flüchtlinge und Asylbewerber, außergerichtliche Hinrichtungen,
das Recht auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit, das Recht auf einen gerechten
Prozess und die Abhaltung von Wahlen.
Die Union hat während des Berichtszeitraums Erklärungen betreffend Menschenrechtsfragen
unter anderem zu folgenden Ländern abgegeben:

Afghanistan, Aserbaidschan, Belarus, Birma/Myanmar, China, Kolumbien, die DRK, Guatemala,
Iran, Russland, Somalia, Sudan, Sri Lanka, Syrien, Togo, die Vereinigten Staaten von Amerika und
Usbekistan.

Drucksache 16/12729 – 36 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Demarchen und Erklärungen werden aber auch im positiven Sinne eingesetzt. Im Berichtszeitraum
hat die EU eine Reihe von positiven Entwicklungen durch Erklärungen begrüßt, beispielsweise zu
humanitären Abkommen in Kolumbien (9. Oktober 2007) und zur Abschaffung der Todesstrafe
(4. Januar 2008) sowie zur Freilassung von Menschenrechtsverteidigern (14. Februar 2008) in
Usbekistan. Erklärungen werden auch zur Übermittlung einer Botschaft zur Unterstützung der EU-
Prioritäten herangezogen, so z.B. die Erklärungen zum Europäischen Tag gegen die Todesstrafe
(gemeinsame Erklärung der EU und des Europarates) 37 oder zum Tag der VN zur Unterstützung
der Opfer der Folter 38. Demarchen wurden in allen Regionen der Welt zur Förderung der Grund-
sätze der Allgemeingeltung und Integrität des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichts-
hofs unternommen.

Darüber hinaus gibt der Hohe Vertreter der EU für die GASP gelegentlich Erklärungen zu
wichtigen Entwicklungen im Menschenrechtsbereich ab.
2.6. Menschenrechtsdialoge und -konsultationen
Die Menschenrechtsdialoge gehören zu den Instrumenten, die die Europäische Union zur
Umsetzung ihrer Menschenrechtspolitik einsetzen kann; sie sind ein wesentlicher Teil der Gesamt-
strategie der Union gegenüber Drittländern. Die Europäische Union hat mit rund 30 Drittländern
Menschenrechtsdialoge und -konsultationen aufgenommen und themenspezifische Diskussions-
foren eingerichtet.

37 Siehe auch Kapitel 4.1.: Todesstrafe.
38 Weitere Angaben zu dieser Erklärung sind Kapitel 4.2 "Folter und andere grausame, unmenschliche

oder erniedrigende Behandlung oder Strafe" zu entnehmen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37 – Drucksache 16/12729


Die derzeitigen Menschenrechtsdialoge finden in unterschiedlicher Form statt, und zwar als

� strukturierte Menschenrechtsdialoge;

� Dialoge in speziellen Unterausschüssen im Rahmen von Assoziationsabkommen, Partner-

schafts- und Kooperationsabkommen oder Kooperationsabkommen, insbesondere im Kontext

der Europäischen Partnerschaftspolitik;

� lokale Menschenrechtsdialoge;

� Troika-Konsultationen über Menschenrechtsfragen.

Menschenrechtsfragen werden mitunter auch im Rahmen der Konsultationen nach Artikel 8 und 96

des Cotonou-Abkommens mit den AKP-Staaten erörtert, doch werden diese Konsultationen nicht

als Menschenrechtsdialoge im eigentlichen Sinn betrachtet.

2002-2008: Zahlenmäßiger Anstieg der Menschenrechts-
dialoge und -konsultationen
0

2

4

6

8

10

12

Ju
ni

2
00

2

Ju
ni

2
00

3

Ju
ni

2
00

4
Ju

ni
2

00
5

Ja
n.

2
00

6

Fe
b.

2
00

6

Ju
ni

2
00

6
A

ug
. 2

00
6

N
ov

. 2
00

6
Ja

n.
2

00
7

A
ug

. 2
00

7

O
kt

. 2
00

7
Ja

n.
2

00
8

A
pr

. 2
00

8
Ju

n.
2

00
8

Dialoge

Drucksache 16/12729 – 38 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode


Überblick über die gezielten Menschenrechtsdialoge und -konsultationen mit Drittländern

(Zeitraum vom 1. Juli 2007 bis zum 30. Juni 2008)

Afrikanische Union China Jordanien Neuseeland USA

Bangladesch Ägypten Laos Russland Usbekistan

Kanada Indien Libanon Turkmenistan

Kambodscha Israel Moldau Tunesien

Beitrittskandidaten Japan Marokko Ukraine

2.6.1. Menschenrechtsdialog mit China
Im Berichtszeitraum wurden zwei weitere Runden des Menschenrechtsdialogs EU-China

abgehalten: die 24. Runde am 17. Oktober 2007 in Beijing, die 25. Runde am 15. Mai 2008 in Brdo,

Slowenien. Wie üblich umfasste das Programm für beide Dialogrunden einen Besuch vor Ort und

einen "Höflichkeitsbesuch" auf politischer Ebene. Vor den Tagungen wurde jeweils eine Liste von

Einzelfällen übergeben. Nach einjähriger Unterbrechung wurde im Mai 2008 unmittelbar

anschließend an den Dialog wieder ein Rechtsseminar zu Menschenrechtsfragen abgehalten.
Wichtigste Themen für die EU beim Dialog im Oktober 2007 in Beijing waren die Reform der

Strafrechtspflege in China, das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Religionsfreiheit in Tibet

und die Arbeitnehmerrechte. Substanzielle Antworten gab die chinesische Seite auf Fragen zum

Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), zur Todesstrafe, zur Folter, zur

Redefreiheit und zur Zusammenarbeit in den VN-Gremien. In einem Gedankenaustausch, der die

heftigste Diskussion dieser Tagung auslöste, erörterten die EU und China die Frage der Religions-

freiheit in Tibet und insbesondere die jüngsten Maßnahmen zur Verschärfung der staatlichen

Kontrolle der Anerkennung reinkarnierter Lamas.
Im Rahmen des Dialogs unternahm die EU-Troika einen Besuch vor Ort in der Provinz Shanxi.
Im Mittelpunkt der 25. Dialogrunde am 15. Mai 2008 in Brdo, Slowenien, standen Fragen

betreffend die freie Meinungsäußerung, die Rechte von Minderheiten, insbesondere in Tibet, sowie

die Zusammenarbeit in den VN-Gremien.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 39 – Drucksache 16/12729



Die EU brachte ihre besondere Besorgnis über die anhaltenden Einschränkungen des Rechts auf

freie Meinungsäußerung in China - auch in der Presse und im Internet - sowie über die Lage von

Menschenrechtsverteidigern und Petitionsführern zum Ausdruck.
Die EU gab ihren schweren Bedenken hinsichtlich der menschenrechtlichen und humanitären

Situation in Tibet im Anschluss an die jüngsten Ereignisse Ausdruck. Die chinesische Seite legte

erneut ausführlich ihre gewohnte Position zur Lage in Tibet und zur Rolle des Dalai Lama dar,

stellte jedoch auch fest, dass das Tor für weitere Gespräche offen bleibe.
Im Zusammenhang mit dem Dialog fand auch ein Besuch bei den Einrichtungen der italienischen

Minderheit in Koper und Piran statt, und am 13. und 14. Mai wurde ein Rechtsseminar in Bled

abgehalten, dessen Hauptthema das Recht auf Gesundheit und die Rechte des Kindes waren. Dies

war das erste Seminar dieser Art seit 2006, da das im Mai 2007 in Berlin geplante Seminar abgesagt

wurde, weil die chinesische Seite die Teilnahme zweier von der EU eingeladener Nichtregierungs-

organisationen abgelehnt hatte. Das Seminar in Bled war eine Plattform für einen konstruktiven

Gedankenaustausch zwischen chinesischen und europäischen Wissenschaftlern und Beamten sowie

internationalen Nichtregierungsorganisationen mit einschlägigem Expertenwissen. Eine Reihe

internationaler Menschenrechts-NRO, die von der EU zur Teilnahme eingeladen worden waren,

sagte ab.
Die nächste Dialogrunde ist in der zweiten Jahreshälfte 2008 in Bejing unter französischem Vorsitz

vorgesehen.

2.6.2. Menschenrechtsdialog mit Iran
Menschenrechte sind ein wichtiger Bestandteil der Gesamtbeziehungen der EU zu Iran, wie dies

auch bei allen anderen Ländern der Fall ist. Seit 2002 hat die EU vier Tagungen mit Iran im

Rahmen des Menschenrechtsdialogs abgehalten; die letzte Tagung fand im Juni 2004 statt. Die

Europäische Union bedauert, dass der Menschenrechtsdialog mit Iran ausgesetzt worden ist,

nachdem Iran im Dezember 2006 die fünfte Runde annulliert hatte. Der EU ist weiterhin daran

gelegen, den Dialog aufzunehmen, sofern Iran seine Bereitschaft bestätigt, sich ernsthaft dafür zu

engagieren.39
39 Weitere Einzelheiten zu Iran sind Kapitel 6.7 "Naher Osten und Arabische Halbinsel" zu entnehmen.

Drucksache 16/12729 – 40 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



2.6.3. Menschenrechtsdialog mit den zentralasiatischen Staaten

Turkmenistan

Im Berichtszeitraum (am 18. September 2007) fand die letzte Runde des im Jahr 2004 eingeleiteten

Ad-hoc-Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Turkmenistan statt. Im Rahmen der

Umsetzung der Strategie der EU für Zentralasien haben die Europäische Union und Turkmenistan

den Ad-hoc-Menschenrechtsdialog jedoch in einen regelmäßigen Menschenrechtsdialog

umgewandelt, dessen erste Runde am 24. Juni 2008 in Aschgabad stattgefunden hat. Bei den

Beratungen brachte die EU eine Fülle von Anliegen in Bezug auf die Menschenrechtssituation in

Turkmenistan zur Sprache, insbesondere betreffend die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit,

das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Medien, die Unabhängigkeit der Justiz und das

Funktionieren der Zivilgesellschaft, die Gedanken- und Religionsfreiheit, die Haftbedingungen,

Folter, die Rechte der Angehörigen von Minderheiten, die Bewegungsfreiheit, Zwangsver-

schleppung und die Rechte des Kindes. Ferner wurde die Frage der Zusammenarbeit Turkmenistans

mit den VN-Instanzen erörtert. Schließlich brachte die EU gegenüber den turkmenischen Behörden

eine Reihe von Einzelfällen zur Sprache.

Usbekistan

Die zweite Runde des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Usbekistan fand am

5. Juni 2008 in Brüssel im Rahmen des Unterausschusses für Justiz und Inneres, Menschenrechte

und damit zusammenhängende Fragen statt. Themen der Beratungen waren die Menschenrechtslage

in Usbekistan und in der EU sowie die Entwicklungen im Bereich der Menschenrechte in den VN-

Gremien und der OSZE. Die EU brachte ein breites Spektrum von Anliegen in Bezug auf die

Menschenrechtssituation in Usbekistan zur Sprache, insbesondere in Bezug auf die Meinungs-

freiheit, die Bedingungen in Haftanstalten und den Zugang zu diesen einschließlich der Behandlung

zurückgekehrter Flüchtlinge, das weitere Vorgehen nach der Abschaffung der Todesstrafe, die

Religionsfreiheit, die Entwicklung der Zivilgesellschaft, insbesondere die Situation der NRO und

der Menschenrechtsverteidiger, sowie Kinderarbeit. Ferner brachte die EU gegenüber den

usbekischen Behörden eine Reihe von Einzelfällen zur Sprache. Die usbekische Seite stellte

bestimmte Aspekte der Situation von Kindern in einigen Mitgliedstaaten besonders heraus.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 41 – Drucksache 16/12729



Am Rande des Menschenrechtsdialogs sollte auch das Seminar mit Vertretern der Zivilgesellschaft

über die Liberalisierung der Medien stattfinden. Nachdem im Mai keine Einigung über die

Modalitäten erzielt werden konnte, fand dieses Seminar schließlich am 2. und 3. Oktober in

Taschkent statt.

2.6.4. Menschenrechtsdialog EU-Afrikanische Union

Die EU möchte die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union verstärken,

und zwar sowohl auf bilateraler Ebene als auch im Rahmen internationaler Foren wie dem

Menschenrechtsrat. Im September 2007 führte die EU-Troika Sondierungsgespräche mit der Troika

der Afrikanischen Union. Beide Seiten waren sich darin einig, dass die Zusammenarbeit zwischen

der EU und der Afrikanischen Union (AU) im Bereich der Menschenrechte gestärkt werden müsse,

und sie erörterten die Modalitäten für einen Dialog zwischen der EU und der AU.

Die erste Runde dieses Dialogs fand am 26. Mai 2008 in Brüssel statt. Die Gesprächsparteien

einigten sich über die Modalitäten für den Dialog und vereinbarten insbesondere, eine regelmäßige

Bewertung der wichtigsten Problemfelder in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte, der

demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit in Afrika und in Europa vorzunehmen.

Ferner erörterten sie die Entwicklung im Bereich der Menschenrechte in der EU und in der AU und

kamen überein, ihre Zusammenarbeit bei der Behandlung einschlägigen Themen in internationalen

Gremien zu verbessern.

Die nächste Runde des Dialogs soll am 27. Oktober 2007 in Addis Abeba stattfinden.

Nach dem Lissabonner Gipfeltreffen vom Dezember 2007 haben die EU und die AU beschlossen,

eine Gemeinsame Strategie zu entwerfen, zu der eine spezifische Partnerschaft in den Bereichen

Menschenrechte und demokratische Staatsführung gehört. Diese Partnerschaft ergänzt die

Beratungen im Rahmen des EU/AU-Menschenrechtsdialogs und ist eng mit diesem verknüpft.

Drucksache 16/12729 – 42 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



2.6.5. Menschenrechtskonsultationen mit der Russischen Föderation
Die sechste Runde der Menschenrechtskonsultationen zwischen der EU und Russland fand am
3. Oktober 2007 in Brüssel, die siebte Runde am 17. April 2008 in Ljubljana statt. Bei der sechsten
und insbesondere bei der siebten Runde der Menschenrechtskonsultationen wurden viele der bereits
in den vorangegangenen Runden behandelten Themen erneut aufgerollt, und es wurde deutlich, dass
nur in wenigen Punkten Übereinstimmung zwischen beiden Seiten besteht, wobei die Russland auf
Kritik systematisch mit einer Gegenkritik reagierte. Russland drängte darauf, auf die Verfahrens-
aspekte genauer einzugehen und betonte, dass Russland die Konsultationen als ein Mittel zur Ver-
trauensbildung ansehe, wohingegen die EU einen stärker erfolgsorientierten Ansatz für nötig hielt.

Inhalt der Gespräche waren die Menschenrechtssituation in der EU und in Russland sowie Fragen
betreffend den internationalen Schutz der Menschenrechte. Die EU brachte eine Reihe von
Anliegen betreffend die Menschenrechtssituation in Russland zur Sprache, namentlich die Medien-,
Meinungs- und Versammlungsfreiheit, insbesondere mit Blick auf die jüngsten Parlaments- und
Präsidentschaftswahlen, das Funktionieren der Zivilgesellschaft, die Rechte von Personen, die einer
Minderheit angehören, die Bekämpfung von Terrorismus und Fremdenfeindlichkeit und die Rechte
der Kinder und Frauen. Beide Seiten hatten auch eine Aussprache über die Menschenrechte in
Nordkaukasus. In beiden Runden sprach die EU Russland gegenüber auch Einzelfälle an.

Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen waren ferner die internationalen Verpflichtungen der EU
und Russlands im Bereich der Menschenrechte einschließlich der Zusammenarbeit bei den Sonder-
verfahren der VN im Menschenrechtsbereich. Auf den Tagungen wurde auch die Zusammenarbeit
mit dem Europarat und in diesem Zusammenhang die Frage der Vollstreckung der Urteile des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte angesprochen. Auf Ersuchen Russlands legte die
EU detaillierte Informationen über derzeitige Entwicklungen in den verschiedenen EU-Mitglied-
staaten dar.

Getreu ihrer politischen Linie, die Zivilgesellschaft in die Menschenrechtsdialoge mit einzu-
beziehen, hat die EU bewusst Nichtregierungsorganisationen an der Vorbereitung der Konsulta-
tionen beteiligt und am Vortag der Konsultationen eine Diskussion am Runden Tisch mit russischen
und internationalen NRO geführt. Die russischen Behörden lehnten eine Teilnahme an den Rund-
tischgesprächen ab.40
40 Weitere Einzelheiten zu Russland sind Kapitel 6.3 "Russland und Zentralasien" zu entnehmen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 43 – Drucksache 16/12729



2.6.6. Troika-Konsultationen zu Menschenrechtsfragen mit den Vereinigten Staaten,

Kanada, Japan, Neuseeland und den Bewerberländern

Troika-Konsultationen mit den Vereinigten Staaten

Die zwei Mal pro Jahr vorgesehenen Konsultationen über Menschenrechte zwischen der EU und

den Vereinigten Staaten fanden am 20. September 2007 (in Brüssel) und am 26. Februar 2008 (in

Washington) statt. Auf beiden Tagungen fand ein offener, konstruktiver und eingehender

Gedankenaustausch über länderbezogene und thematische Prioritäten für den Dritten Ausschuss der

VN-Generalversammlung und den Menschenrechtsrat statt. Dabei waren die Möglichkeiten der

Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen der EU und den Vereinigten Staaten in beiden

Gremien einer der Gesprächspunkte. Die Vereinigten Staaten brachten ihre wachsende Skepsis und

Enttäuschung bezüglich der Arbeit des Menschenrechtsrates zum Ausdruck, was die Entscheidung

der USA vorausahnen ließ, sich im Juni 2008 aus dem Rat zurückzuziehen. Auf der Tagung im

Februar fand ein eingehender Gedankenaustausch über problematische Länder und die Politik

gegenüber diesen Ländern statt. Die beiden Seiten unterrichteten einander ferner über den letzten

Stand der Menschenrechtsdialoge und -konsultationen mit Drittländern.

Auf der Tagesordnung beider Tagungen stand auch der Punkt Menschenrechte und Terrorismus-

bekämpfung, was der EU Gelegenheit gab, eine Reihe von spezifischen Fragen zu bestimmten

Praktiken und Maßnahmen der Vereinigten Staaten im Bereich der Terrorismusbekämpfung zu

stellen und ihre Besorgnis zum Ausdruck zu bringen. Die EU äußerte Bedenken dazu, dass in den

Vereinigten Staaten weiterhin die Todesstrafe angewandt wird.

Weitere Gesprächsthemen waren der Durban-Prozess, die Unterstützung von Menschenrechts-

verteidigern seitens der Vereinigten Staaten, der VN-Demokratiefonds und eine gemeinsame

Initiative der Vereinigten Staaten und der EU zugunsten von aus Gesinnungsgründen inhaftierten

Personen.

Drucksache 16/12729 – 44 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Troika-Konsultationen mit Kanada

Die Konsultationen zu Menschenrechtsfragen zwischen der EU und Kanada fanden am

6. September 2007 in Brüssel und am 28. Februar 2008 in Ottawa statt. Kanada und die EU hatten

einen Gedankenaustausch über länderbezogene und thematische Prioritäten für den Dritten Aus-

schuss der VN-Generalversammlung und den Menschenrechtsrat sowie über andere, diesen Rat

betreffende Fragen. Sie unterrichteten einander ferner über den letzten Stand der Menschenrechts-

dialoge und -konsultationen mit Drittländern. Weitere Gesprächsthemen waren die Besorgnis der

EU über den Rückzug Kanadas aus der Überprüfungskonferenz von Durban und die zögernde

Haltung Kanadas in Bezug auf die VN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker.

Troika-Konsultationen mit Japan

Die Konsultationen zu Menschenrechtsfragen zwischen der EU und Japan fanden am 9. Oktober

2007 in Brüssel und am 6. März 2008 in Genf statt. Japan und die EU führten einen Gedanken-

austausch über die Entwicklungen im VN-Menschenrechtsrat und dessen Schnittstelle mit dem

Dritten Ausschuss der VN-Generalversammlung sowie über die bilateralen Menschenrechtsdialoge

mit Drittländern. Die EU äußerte ihre Besorgnis darüber, dass Japan weiterhin die Todesstrafe

anwendet.

Troika-Konsultationen mit Neuseeland

Die vierte Runde der Menschenrechtskonsultationen mit Neuseeland hat am 14. Februar 2008 in

Brüssel stattgefunden. Neuseeland und die EU führten einen Gedankenaustausch über die

Entwicklungen auf der Ebene der VN. Ferner tauschten sie Informationen über den Stand der

Menschenrechtsdialoge und -konsultationen mit Drittländern aus. Ein weiteres Thema, dem viel

Platz eingeräumt wurde, war das weitere Vorgehen im Anschluss an die Resolution der General-

versammlung der Vereinten Nationen über das Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe

und deren Abschaffung.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 45 – Drucksache 16/12729



Troika-Konsultationen mit den Bewerberländern

Die halbjährlichen Menschenrechtskonsultationen mit den Bewerberländern – Kroatien, der

ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und der Türkei – fanden am 8. Oktober 2007 und

am 11. Februar 2008 in Brüssel statt. Die EU unterrichtete die Bewerberländer über die Prioritäten

der EU bei der Förderung der Menscherechte, insbesondere in Bezug auf die EU-Initiativen auf

Ebene der Vereinten Nationen, und bat diese Länder um ihre Unterstützung. Kroatien, die

ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und die Türkei informierten die EU über ihre

allgemeine Menschenrechtspolitik.

2.7. Menschenrechtsklauseln in Kooperationsabkommen mit Drittländern

Die Europäische Gemeinschaft ist seit 1995 bestrebt, in alle mit nicht industrialisierten Ländern

geschlossenen Abkommen, mit Ausnahme der sektorspezifischen Abkommen, eine Menschen-

rechtsklausel aufzunehmen. Dank der Menschenrechtsklausel werden die Menschenrechte zu einem

Thema von allgemeinem Interesse und Bestandteil des Dialogs zwischen den Parteien; sie bildet

zudem die Grundlage für die Durchführung positiver Maßnahmen und ist anderen wesentlichen

Bestimmungen eines Abkommens gleichgestellt. Diese Klausel berechtigt eine Vertragspartei des

Abkommens im Falle schwerwiegender und anhaltender Menschenrechtsverletzungen entsprechend

dem Schweregrad der Verletzung restriktive Maßnahmen gegen die Partei zu ergreifen, die den

Verstoß begeht. Am 15. Oktober 2007 hat die Europäische Gemeinschaft ein Interimsabkommen

über Handel und Handelsfragen mit der Republik Montenegro geschlossen, das eine Menschen-

rechtsklausel enthält.41

Das Europäische Parlament bedauert in seiner Entschließung vom 8. Mai 2008 zum Jahresbericht

2007 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der EU, dass die

Menschenrechts- und Demokratieklausel, ein wesentliches Element aller Kooperations- und

Partnerschaftsabkommen mit Drittländern, immer noch nicht konkret umgesetzt wird, da ein

Mechanismus fehlt, der ihre Durchsetzung ermöglichen würde. Das Parlament wiederholte erneut

seine Forderung, dass für die Anwendung der Menschenrechtsklauseln ein transparenteres

Verfahren der Konsultation zwischen den Parteien vorgesehen wird.
41 Eine Aufstellung der Abkommen mit Menschenrechtsklauseln ist über die Datenbank des

Vertragsbüros der Kommission abrufbar: http://ec.europa.eu/world/agreements/default.home.do

Drucksache 16/12729 – 46 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



2.8. Im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte
(EIDHR) finanzierte Maßnahmen 42
2007 ist das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) an die Stelle
der früheren Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte getreten. Es ist ein unab-
hängiges Finanzierungsinstrument, das speziell als Ergänzung der Gemeinschaftshilfe im Rahmen
der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit und wirtschaftlichen Zusammenarbeit geschaffen
wurde. Es trägt zur Entwicklung und Konsolidierung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie
zur Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der ganzen Welt bei. Das derzeitige
Strategiepapier 2007-2010 für das EIDHR wird auf der Grundlage von Jahresaktionsplänen umge-
setzt 43. EIDHR-Partner sind hauptsächlich internationale und lokale Organisationen der Zivilgesell-
schaft (91% der Beiträge), aber auch internationale zwischenstaatliche Facheinrichtungen (9% der
Beiträge).

Die Arbeit mit, für und über die Organisationen der Zivilgesellschaft verleiht dem EIDHR sein
entscheidendes Profil. Einerseits fördert das Instrument den Typ einer offenen Gesellschaft, den die
Zivilgesellschaft benötigt, um sich entfalten zu können, andererseits unterstützt es die Zivilgesell-
schaft dabei, eine wirksame Triebkraft für Dialog und Reformen zu werden. Das EIDHR ist ein
unabhängiges Finanzierungsinstrument, das auch in Fällen in Anspruch genommen werden kann, in
denen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit keine Beziehungen zur Europäischen Gemein-
schaft bestehen. Mit den Mitteln des EIDHR können Projekte finanziert werden, ohne dass die
Zustimmung einer Regierung eines Drittstaates oder anderer staatlicher Behörden dafür erforderlich
ist.

Die Maßnahmen werden auf nationaler, regionaler und weltweiter Ebene durchgeführt. Die
Verwaltung der EIDHR-Projekte auf Länderebene liegt in den Händen der Delegationen der
Kommission in den betreffenden Drittländern. Im Zeitraum 2007-2008 beliefen sich die EIDHR-
Mittel für Projekte zur Förderung der Menschenrechte und der Demokratie auf über 108 Mio. EUR,
mit denen eine breite Palette von Projekten in über 80 Ländern finanziert werden konnte. Ferner
wurden Wahlbeobachtungsmissionen der EU aus Mitteln des EIDHR finanziert.44 Diese haben sich
zu einem zentralen Mittel zur Förderung des Demokratisierungsprozesses in einem Land entwickelt.
42 Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006

zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der
Menschenrechte (ABl. L 386 vom 29.12.2006, S. 1).

43 http://ec.europa.eu/external_relations/human_rights/doc/index.htm
44 Siehe Kapitel 4.11: Demokratie und Wahlen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 47 – Drucksache 16/12729



Das neue EIDHR unterliegt der neuen Haushaltsordnung, die mehr Flexibilität und Innovation

hinsichtlich der Finanzierungsweisen zulässt, so dass unter bestimmten Umständen nicht nur einge-

tragene Organisationen, sondern auch nicht-registrierte Körperschaften finanziert werden können.

Ferner sieht es die Möglichkeit der Weitervergabe von Zuschüssen vor, was bedeutet, dass für

Zwecke der besseren Durchsetzung der Menschenrechte in Fällen, in denen diese am meisten

gefährdet sind, die für die Projektdurchführung zuständigen zivilgesellschaftlichen Organisationen

anderen lokalen Organisationen, nicht registrierten Körperschaften oder einzelnen Menschenrechts-

verteidigern kleinere Zuschüsse gewähren können.

Es finden regelmäßig Treffen von Vertretern der Kommission und der Zivilgesellschaft auf lokaler

Ebene in den Partnerländern und in Brüssel als Zusammenkünfte mit NRO-Plattformen, die einen

Bezug zum EIDHR haben, statt, um den Dialog mit den ausführenden Partnern zu verstärken und

Informationen auszutauschen. Das EIDHR umfasst auch Mittel für den Aufbau der Kapazitäten der

lokalen Organisationen der Zivilgesellschaft in den Partnerländern.

Ermittlung, Auswahl und Finanzierung von Projekten45

Gemäß den Zielen des neuen EIDHR-Instruments erfolgt die Auswahl der Projekte auf drei

verschiedene Arten:

Zwischen Juli 2007 und Juni 2008 wurden sieben internationale Ausschreibungen über einen

Betrag von insgesamt 57,5 Mio. EUR durchgeführt, die aus den Haushalten 2007 und 2008

finanziert wurden. Schwerpunkte dieser Ausschreibungen waren eine stärkere Achtung der

Menschenrechte und Grundfreiheiten in den Ländern und Regionen, in denen sie am meisten

gefährdet sind; Förderung von Maßnahmen in Bereichen, die durch die Leitlinien der EU für

Menschenrechte abgedeckt sind (Menschenrechtsdialoge, Menschenrechtsverteidiger, Todesstrafe,

Folter); Unterstützung für weltweite zivilgesellschaftliche Kampagnen im Zusammenhang mit dem

IStGH sowie Förderung von Master-Studiengängen zu Menschenrechten und Demokratisierung

außerhalb der EU.
45 Eine Aufstellung der EIDHR-Projekte, die im Zeitraum von Juli 2007 bis Juni 2008 finanziert wurden,

ist in Anhang II enthalten.

Drucksache 16/12729 – 48 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Seit 2002 ist ein deutlicher Anstieg der länderspezifischen Mikroprojekte zu verzeichnen, wobei
die Ausschreibungen vor Ort von den Delegationen der Kommission abgewickelt werden. 2007 hat
die Kommission 31,8 Mio. EU für lokale Projekte im Rahmen der so geannten länderspezifischen
Förderprogramme bereitgestellt. Diese Programme wurden in 47 Ländern mit dem Ziel durchge-
führt, die Rolle der Zivilgesellschaft bei der Förderung der Menschenrechte und demokratischer
Reformen, bei der Unterstützung der friedlichen Beilegung von Konflikten zwischen Gruppen-
interessen und bei der Verbesserung der politischen Partizipation und Vertretung zu stärken. Die
Mittelausstattung für Zuschüsse im Rahmen der länderspezifischen Förderprogramme liegt
zwischen 10 000 und 300 000 EUR.

Bei den ohne Ausschreibung ausgewählten Projekten handelt es sich um strategische Partner-
schaften zur "Unterstützung und Stärkung des internationalen und regionalen Rahmens für den
Schutz der Menschenrechte, Gerechtigkeit, Rechtsstaatlichkeit und Förderung der Demokratie". Im
Zeitraum 2007-2008 belief sich der Beitrag der EU zu strategischen Partnerschaften auf 18,2 Mio.
EUR, unter anderem für das Gemeinsame Programm mit dem Europarat, das gemeinsam von der
EG und der OSZE durchgeführte Verwaltungsprogramm zur Förderung der Demokratisierung und
der Menschenrechte in Osteuropa sowie für die Produktion und Präsentation von Filmen als Kom-
munikationsmittel zur Menschenrechtsthematik im Zusammenhang mit dem 60. Jahrestag der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Ferner umfassen die Partnerschaften einen jährlichen
Beitrag für den Strategischen Managementplan des Amts des Hohen Kommissars für Menschen-
rechte sowie die vom Europäischen Interuniversitären Zentrum für Menschenrechte und
Demokratisierung (EIUC) organisierten Master-Studiengänge im Fach "Menschenrechte und
Demokratisierung".

Bewertung und Analyse

In einer Bewertung der EIDHR-Unterstützung für Maßnahmen zur Verhinderung von Folter und
zugunsten von Rehabilitationszentren für Folteropfer 46 wurden 36 Projekte, die in den vergangenen
fünf Jahren in 28 Ländern im Nahen Osten, in Asien, Afrika, Ost- und Westeuropa sowie in Latein-
amerika durchgeführt wurden, evaluiert. Fazit dieser Bewertung ist, dass die Maßnahmen zur
Verhinderung von Folter in vielen Ländern einen positiven Beitrag zur Verbesserung der Situation
in Bezug auf Folter und andere Menschenrechtsverletzungen geleistet haben. Die von den
Rehabilitationszentren für Folteropfer bereitgestellte Hilfe wurde bei gleichzeitiger Verbesserung
der Qualität der angebotenen Dienste ständig erweitert. Zweckmäßigkeit, Effizienz und Wirksam-
keit der Projekte wurden als äußerst zufrieden stellend beurteilt. Darüber hinaus gelangten die
Autoren des Berichts zu der Auffassung, dass es mangels an aussagefähigen, objektiven und über-
prüfbaren Indikatoren nicht einfach war, Projekte zur Rehabilitation von Folteropfern zu bewerten.
46 http://ec.europa.eu/europeaid/where/worldwide/eidhr/documents/evaluation_torture_projects_en.pdf

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 49 – Drucksache 16/12729



Eine Analyse aller EIDHR-Projekte seit 2000 gibt außerdem einen Überblick über die vom EIDHR

geförderten Maßnahmen und darüber, wie seine Zweckentsprechung und seine Wirkung evaluiert

werden könnten. Als Ergebnis dieser Studie wurden elektronische Kompendien47 erstellt, in denen

alle EIDHR-Projekte nach Gebieten und Inhalt gegliedert erfasst sind. Diese Kompendien werden

regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht.

3. TÄTIGKEIT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS IM BEREICH DER MENSCHENRECHTE

Die Stimme des Europäischen Parlaments hatte auch weiterhin großes Gewicht in Menschenrechts-

und Demokratiefragen48. Während des Berichtszeitraums hat das Parlament mit seinen

Entschließungen, Berichten, Missionen in Drittländern, Menschenrechtsveranstaltungen, inter-

parlamentarischen Delegationen und Tagungen der Gemischten Parlamentarischen Ausschüsse mit

Drittländern sowie mit mündlichen und schriftlichen Anfragen, besondere Anhörungen zu be-

stimmten Fragen und dem von ihm jährlich verliehenen Menschenrechtspreis, dem Sacharow-Preis

für geistige Freiheit, zur Ausgestaltung, Durchführung und Bewertung der Menschenrechtspolitik

der EU beigetragen. Bei öffentlichen Diskussionen im Plenum, in Ausschüssen, Unterausschüssen

und Arbeitsgruppen fordert es Rat und Kommission auf, Rede und Antwort zu stehen. Menschen-

rechtsfragen werden außerdem vom Präsidenten des Europäischen Parlaments sowie von

Vorsitzenden der einzelnen Ausschüsse, Unterausschüsse und Delegationen in direkten Gesprächen

mit Vertretern von Drittländern oder im Schriftwechsel mit diesen regelmäßig angesprochen.

Der Unterausschuss für Menschenrechte des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten unter

dem Vorsitz von Hélène Flautre (Verts/ALE) ist die zentrale Plattform für die Erörterung von Men-

schenrechtsfragen im Parlament. Er ergreift parlamentarische Initiativen in diesem Bereich und bie-

tet ein ständiges Forum für Diskussionen über die Lage der Menschenrechte und die Entwicklung

der Demokratie in nicht der EU angehörenden Ländern. Diese Themen werden mit anderen EU-Or-

ganen, den VN-Sonderberichterstattern und den Vertretern des UNDP, dem Europarat, Regierungs-

vertretern, Menschenrechtsverteidigern und NRO erörtert.
47 http://ec.europa.eu/comm/europeaid/projects/eidhr/index_en.htm
48 Ein Überblick über die wichtigsten Tätigkeiten des Europäischen Parlaments im Bereich der

Menschenrechte im Rahmen der Außenbeziehungen findet sich unter folgender Internetadresse:
http://www.europarl.europa.eu/comparl/afet/droi/default.htm

Drucksache 16/12729 – 50 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Ein Hauptziel des Unterausschusses besteht darin, einen menschenrechtspolitischen Ansatz in allen

Aspekten der Außenbeziehungen der EU zu verankern. Zu diesem Zweck hat er u. a. Leitlinien für

alle interparlamentarischen Delegationen des EP mit Drittländern herausgegeben.

Während des Berichtzeitraums hat der Unterausschuss für Menschenrechte mehrfach einen

Gedankenaustausch und verschiedene Anhörungen u.a. zu folgenden Menschenrechtsfragen

durchgeführt:

China kurz vor Beginn der Olympischen Spiele und nach dem Menschenrechtsdialog mit China, die

problematische Lage in Tibet, die Menschenrechtslage in Russland und die Probleme zwischen Russ-

land und dem Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) in Bezug auf die

Wahlbeobachtung, die Menschenrechte in Birma, Afghanistan, Irak, Iran, den Golfstaaten, die paläs-

tinensischen Gefangenen, das Gefangenenlager in Guantánamo Bay, die Menschenrechte in Süd-

asien, in Zentralasien mit Schwerpunkt Usbekistan, die Zusammenarbeit im Europa-Mittelmeer-Kon-

text, das Programm der Agentur für Grundrechte, Syrien, die Menschenrechte in der Afrika-Strategie

der EU, Guatemala, die Menschenrechte in der EU-Nachbarschaftspolitik, Kroatien und Türkei, den

Menschenrechtsrat und die Rechte des Kindes.

Der Unterausschuss hielt auch in Straßburg eine Sondersitzung mit der VN-Sonderberichterstatterin

über Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Asma Jahangir, ab, die zudem zum Europäischen

Jahr des interkulturellen Dialogs eine Botschaft an das Plenum richtete.

Im Juni 2008 richtete der Unterausschuss für Menschenrechte die erste Sitzung des 2007 unter deut-

schem Vorsitz eingerichteten Netzwerks der Menschenrechtsausschüsse der Parlamente der

EU-Mitgliedstaaten aus; Schwerpunkt war dabei die Bekämpfung der Folter als eine der Haupt-

prioritäten der EU im Rahmen des Internationalen Tages zur Unterstützung der Opfer von Folter.

Im Beisein des VN-Sonderberichterstatters über Folter, Manfred Nowak, verabschiedeten die anwe-

senden Mitglieder eine Erklärung zu diesem Thema, in der u.a. die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen

werden, Rehabilitationszentren für Folteropfer zu finanzieren und das Fakultativprotokoll zum in-

ternationalen Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigen-

de Behandlung oder Strafe (OPCAT) zu unterzeichnen und zu ratifizieren.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 51 – Drucksache 16/12729



Die Parlamentarische Versammlung der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft bietet Gelegenheit

für einen parlamentarischen Dialog mit den Mittelmeerländern über Fragen der Menschenrechte

und der Demokratie. Die Plenartagung des Jahres 2008 wurde am 27./28. März in Athen abgehal-

ten. Der Ausschuss für Politik, Sicherheit und Menschenrechte hat die Regel eingeführt, die Frage

der Menschenrechte zum festen Tagesordnungspunkt zu machen, der von einer kleinen Arbeits-

gruppe vorbereitet wird; dieser Gruppe gehört auch der Vorsitz des EP-Unterausschusses für Men-

schenrechte an. Behandelt wurden Fragen wie die Situation der Todesstrafe in der Region und die

Migrationspolitik aus Sicht der Menschenrechte.

Das Europäische Parlament nimmt ferner aktiv an Wahlbeobachtungsmissionen teil und leistet

somit einen Beitrag zur Stärkung der Menschenrechte und der Demokratie in Drittländern. Die Pra-

xis, ein Mitglied des Europäischen Parlaments als leitenden Beobachter von Wahlbeobachtungsmis-

sionen der EU einzusetzen und als ergänzende Maßnahme zu diesen Missionen eine Delegation des

Europäischen Parlaments zur kurzfristigen Beobachtung zu entsenden, ist inzwischen fest etabliert.

Das Europäische Parlament misst dieser Frage besonderes Gewicht bei.

In seinem von Hélène Flautre verfassten Initiativbericht behandelte der Unterausschuss die Wir-

kungsweise von Sanktionen der EU gegen Drittländer. In dem Berichtsentwurf wurde eine Ra-

tionalisierung der Anwendung von Sanktionen als außenpolitisches Instrument durch die Europäi-

sche Union gefordert. Ingesamt wurde in dem Bericht auf die Notwendigkeit hingewiesen, in Über-

einstimmung mit anderen EU-Menschenrechtsübereinkünften eine transparente und effektive Sank-

tionspolitik zu entwickeln, die mit den humanitären und Menschenrechtsverpflichtungen der EU im

Einklang steht, in ihrer Anwendung konsequent ist und klare und transparente Maßstäbe einführt.

Drucksache 16/12729 – 52 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Initiativberichte sind eines der wirksamsten Mittel, über die das EP verfügt, um seinen Grundstand-

punkt darzulegen und die Aufmerksamkeit anderer Akteure auf dem Gebiet der Menschrechte, ein-

schließlich des Rates und der Kommission, zu gewinnen. Der wichtigste Bericht in dieser Hinsicht

ist der Jahresbericht des Europäischen Parlaments zur Menschenrechtslage in der Welt und

zur Menschenrechtspolitik der EU, in dem die einzelnen EU-Politikbereiche im Rahmen der

Überprüfungsfunktion des EP unter die Lupe genommen werden. Der letzte Jahresbericht des Euro-

päischen Parlaments wurde von MEP Marco Cappato (ALDE) erstellt; die dazu gehörige Ent-

schließung wurde vom Plenum am 8. Mai 2008 angenommen. In dieser Entschließung49 wird die

Arbeit der Europäischen Union in all ihren Formen in Bezug auf die Menschenrechte analysiert; zu-

dem werden Vorschläge zur Steigerung der Effizienz dieser Arbeit unterbreitet. Zu den in dem Be-

richt erörterten Themen gehören die Tätigkeit der EU in internationalen Organisationen, die durch-

gängige Berücksichtigung der Menschenrechte in anderen Politikbereichen einschließlich Handel

sowie die EU-Menschenrechtsdialoge mit Drittländern.

Im Dezember 2007 hat das Europäische Parlament seinen jährlichen Menschenrechtspreis, den Sa-

charow-Preis für geistige Freiheit, Salih Mahmoud Osman, einem Anwalt in Sudan, in Würdi-

gung seines Eintretens für die Opfer der Massaker in Darfur verliehen.

Der Unterausschuss steht ferner in einem regelmäßigen Dialog mit internationalen und regionalen

Organisationen, u.a. mit der Parlamentarischen Versammlung der OSZE und dem Europarat. In die-

sem Zusammenhang wurde zudem ein ständiger Dialog mit dem Amt des Menschenrechtskommis-

sars des Europarats eingerichtet.

Im Berichtszeitraum konnte der Unterausschuss ferner einen regelmäßigen Gedankenaustausch mit

dem Vorsitz der Ratsgruppe "Menschenrechte" (COHOM) führen, der den Mitgliedern des Unter-

ausschusses das Arbeitsprogramm der Gruppe erläuterte und ihnen Bericht erstattete.

Der Unterausschuss überwacht und evaluiert die Durchführung der EU-Menschenrechtsüberein-

künfte und misst der Anwendung der EU-Leitlinien zu Menschenrechtsfragen besondere Bedeu-

tung bei. Im Berichtszeitraum gab der Unterausschuss eine spezielle Studie zur Umsetzung der EU-

Leitlinien betreffend Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

oder Strafe in Auftrag, um einen Beitrag zu der von der Gruppe "Menschenrechte" durchgeführten

Überarbeitung der Leitlinien zu leisten.
49 Dok. PE 400.468v02.00.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53 – Drucksache 16/12729



Das EP hat ferner einen Gedankenaustausch zu den neuen EU-Leitlinien für den Schutz und die

Förderung der Rechte von Kindern sowie zu den bestehenden EU-Leitlinien zu Kindern und be-

waffneten Konflikten abgehalten.

Zudem hat der Unterausschuss die EU-Organe unablässig zu einer effizienteren Anwendung der

EU-Leitlinien betreffend Menschenrechtsverteidiger gedrängt, insbesondere im Hinblick auf Maß-

nahmen zur Erleichterung der Erteilung von Visa an bedrohte Menschenrechtsverteidiger. Im Rah-

men der Beratungen über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte

(EIDHR) konnte der Unterausschuss durchsetzen, dass die Soforthilfemaßnahmen für Menschen-

rechtsverteidiger in den über das EIDHR finanzierten Programmen verbessert werden.

Vom Unterausschuss für Menschenrechte veranlasste Studien:

� Politischer Dialog in Menschenrechtsfragen – Syntheseelemente;

� "Ehrenmorde" – ihre Gründe und Folgen;

� Sanktionen der EU und der VN und die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten;

� Menschenrechte und eingefrorene Konflikte in den östlichen Nachbarregionen der EU;

� Rolle der EU im VN-Menschenrechtsrat.

Vom Unterausschuss für Menschenrechte in Auftrag gegebene Informationsvermerke: zum

Menschenrechtsdialog zwischen der EU und China, zur Menschenrechtslage in Russland ("Bürger in

Gefahr – Menschenrechte und Freiheit in Putins Russland"), zu Rückübernahmeabkommen und der

Achtung der Menschenrechte in Drittländern, zum Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige

Jugoslawien, ein geografischer Vermerk zu den Menschenrechten in Afghanistan, zu den "möglichen

rechtlichen und politischen Folgen des Urteils des türkischen Verfassungsgerichts betreffend den

Status der Regierungspartei AKP" und zur Menschenrechtslage in China nach den Olympischen

Spielen.

Drucksache 16/12729 – 54 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Was die Menschenrechtsdialoge und -konsultationen mit Drittländern anbelangt, so wurde das
Sekretariat des EP zu den Vorbesprechungen der EU-Seite mit NRO und zu Rechtsseminaren im
Vorfeld der einzelnen Dialogrunden geladen und erhielt Feed-back vom Vorsitz, dem Rat und der
Kommission (über das bisweilen in den Sitzungen des Unterausschusses öffentlich beraten wurde).
Im Anschluss an die Annahme des EP-Berichts über die Menschenrechtsdialoge und -konsulta-
tionen mit Drittländern erklärten die Vertreter des Rates und der Kommission sich bereit, enger mit
dem Parlament zusammenzuarbeiten, indem vor und nach jeder Runde aller Menschenrechtsdialoge
und -konsultationen systematisch Treffen von Rats- und Kommissionsvertretern und beteiligten
MEP sowie Treffen einschlägiger Strukturen, die sich mit dem Menschenrechtsdialog befassen (wie
beispielsweise die ENP-Unterausschüsse zu Menschenrechtsfragen) abgehalten werden. Durch
diese Treffen kann das EP über diese Fragen auf dem Laufenden bleiben, einen Beitrag zur Arbeit
der Dialoge/Konsultationen/Unterausschüsse liefern und die in diesen Foren erzielten Ergebnisse
bewerten.

Ein wichtiges Gremium für die Zusammenarbeit im Menschenrechtsbereich ist der Menschen-
rechtsrat der Vereinten Nationen in Genf, dessen Arbeit vom EP auch weiterhin mit großem Inte-
resse und hohen Erwartungen verfolgt wurde. In einer am 21. Februar 2008 angenommenen Ent-
schließung beauftragte das Parlament eine Delegation von MEP, bei der siebten Tagung des Men-
schenrechtsrates anwesend zu sein, da dieser eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit den
neuen Arbeitsverfahren prüfen und eine Feinabstimmung des allgemeinen regelmäßigen Überprü-
fungsmechanismus (UPR) vornehmen wollte. Die Entschließung betonte die entscheidende Rolle
des Menschenrechtsrates im Gesamtgefüge der UNO und hob hervor, dass die Glaubwürdigkeit des
Menschenrechtsrates darauf beruht, dass die vorgeschlagenen Reformen und Mechanismen so
durchgeführt und angewandt werden, dass seine Fähigkeit gestärkt wird, gegen Menschenrechts-
verletzungen in der ganzen Welt vorzugehen. Was den neuen allgemeinen regelmäßigen Überprü-
fungsmechanismus (UPR) anbelangt, so forderte das EP die EU-Mitgliedstaaten und die Kommis-
sion dazu auf, den Schlussfolgerungen aller UPR in den Hilfsprogrammen der EU Rechnung zu tra-
gen. In der Entschließung wurde auch darauf hingewiesen, dass die Europäische Union in Men-
schenrechtsfragen mit einer Stimme sprechen muss, dass aber auch jeder EU-Mitgliedstaat den
Standpunkt der Europäischen Union vertreten muss, um ihm mehr Gewicht zu verleihen.

Eine Delegation von Mitgliedern des Unterausschusses nahm vom 17. bis 19. März 2008 an der
siebten Tagung des Menschenrechtsrates teil und traf mit dem EU-Vorsitz, den Botschaftern der
Mitgliedstaaten und anderer Staaten, mit Sonderberichterstattern und mit Nichtregierungsorganisa-
tionen zusammen. Die Delegation war bestrebt, Einfluss auf die wichtigsten Entscheidungen zu
Fragen von wesentlicher Bedeutung zu nehmen, die auf dieser Tagung erörtert wurden; dazu zähl-
ten u.a. die Überprüfung, Rationalisierung und Verbesserung der Mandate für Sonderverfahren so-
wie die optimale Anwendung des UPR-Mechanismus.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 55 – Drucksache 16/12729



Während des gesamten Berichtszeitraums stand der Unterausschuss für Menschenrechte in engem

Kontakt mit dem Präsidenten des Menschenrechtsrates und hielt eine Sitzung ab, die der Arbeit im

VN-Menschenrechtsrat gewidmet war. Zentrale Themen seiner Beratungen waren insbesondere die

allgemeine regelmäßige Überprüfung, die Beitrittskriterien und die Mandate der Sonderberichter-

statter.

Auf Initiative ihres Vorsitzenden wohnten die Mitglieder des Unterausschusses für Menschenrechte

im November 2007 der Tagung des dritten Ausschusses der VN-Generalversammlung bei und be-

grüßten die Annahme einer von der EU eingebrachten Initiative betreffend ein Moratorium zur To-

desstrafe. Dieses Thema war auch Gegenstand einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu

einem weltweiten Moratorium für die Todesstrafe50.

Im April 2008 wohnte eine Delegation von Mitgliedern des Europäischen Parlaments, die sich

hauptsächlich aus Mitgliedern des Unterausschusses für Menschenrechte zusammensetzte, der sieb-

ten Tagung des Ständigen Forums für indigene Fragen der Vereinten Nationen (UNPFII) in New

York bei, auf die sie sich am 31. März 2008 in einer Informationssitzung über die Rechte indigener

Völker unter Teilnahme eines Mitglieds und des Leiters des Sekretariats des UNFPII vorbereitet

hatte. Im Rahmen der Annahme einer Erklärung der VN-Generalversammlung über die Rechte der

indigenen Völker hat der EP-Unterausschuss für Menschenrechte die Aufgabe übernommen, die

darin ausgesprochenen Empfehlungen innerhalb der europäischen Organe zu unterstützen.

Im Berichtszeitraum entsandte das EP Delegationen bzw. offizielle Vertreter zur Teilnahme an

zahlreichen Veranstaltungen; genannt sei zuvorderst das Menschenrechtsforum EU-NRO. Daneben

entsandte es Delegationen in einzelne Drittländer (d.h. die Türkei und Kroatien).

Außer dem Unterausschuss für Menschenrechte befasst sich der Entwicklungsausschuss in regel-

mäßigen Sitzungen mit Fragen der Menschenrechte und mit spezifischen Themen wie der Anmel-

dung von Neugeborenen in den Entwicklungsländern. Während des Berichtzeitraums erörterte er

insbesondere die Lage in Birma/Myanmar.
50 Dok. P6_TA(2007) 0418.

Drucksache 16/12729 – 56 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Außerdem erörtern die interparlamentarischen Delegationen des Parlaments regelmäßig Menschen-
rechtsfragen mit Parlamentariern in den verschiedensten Ländern. Das wichtigste Forum für den po-
litischen Dialog zwischen dem Europäischen Parlament und Parlamentariern aus den Ländern Afri-
kas, der Karibik und des pazifischen Raums ist die Paritätische Parlamentarische Versammlung
AKP–EU. Auf der vierzehnten Tagung der Versammlung vom 17-22. November 2007 in Kigali
(Ruanda) wurde eine gemeinsame AKP-EU-Entschließung zur Lage im Osten der Demokratischen
Republik Kongo angenommen mit einem Aufruf an die internationale Gemeinschaft, einen Konsens
über die nächsten strategischen Schritte herbeizuführen. Eine weitere gemeinsame Entschließung
wurde zum Thema Wahlen und Wahlprozesse in den AKP- und den EU-Staaten angenommen. Er-
gänzend zur Arbeit der Versammlung konzentrierte sich ein gemeinsamer AKP-EU Workshop auf
die zentrale Rolle der Gacaca-Gerichte im Aussöhnungsprozess in Ruanda. Das Präsidium der Pari-
tätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU hat einen gemeinsamen Bericht über die Verei-
nigungsfreiheit in den EU- und AKP-Staaten angenommen und veröffentlicht.

Die fünfzehnte Tagung der Versammlung fand vom 15.-20. März 2008 in Ljubljana (Slowenien)
statt; dabei wurde über die Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs beraten und eine Ent-
schließung zur Lage in Tschad (die letztendlich nicht angenommen wurde) bzw. in Kenia erarbeitet.
Ein gemeinsamer Wokshop befasste sich mit der slowenischen Minderheitenpolitik. Die Paritäti-
sche Parlamentarische Versammlung AKP-EU führte einen Gedankenaustausch zur Frage der To-
desstrafe in den EU- und AKP-Staaten, die auch Gegenstand ihres nächsten Berichts sein wird.

Daneben stand eine allgemeine Debatte zu Fragen der Menschenrechte auf der Tagesordnung der
ersten Regionaltagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, die vom
28.-30. April 2008 mit der Region Südliches Afrika in Windhuk (Namibia) durchgeführt wurde.

Menschenrechtsfragen in der EU fallen unter das Mandat des Ausschusses für bürgerliche Frei-
heiten, Justiz und Inneres, der sich mit dem Stand bei der Achtung der Grundrechte in der EU be-
fasst. Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und dessen Unterausschuss für Menschen-
rechte arbeiten eng mit diesem Ausschuss zusammen, um zu beobachten, wie sich interne Maßnah-
men, insbesondere im Bereich Asyl und Migration, nach außen auswirken. Diese drei parlamentari-
schen Gremien gehen auch weiter der Frage illegaler Überstellungen von Bürgern europäischer und
anderer Staaten im Rahmen mehrerer CIA-Flüge unter Nutzung des europäischen Hoheitsgebiets
und Luftraums nach. Anfang 2008 führte der Unterausschuss gemeinsam mit dem Ausschuss für
bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres einen Gedankenaustausch über die schwarzen Listen des
VN-Sicherheitsrates und der Europäischen Union mit dem Berichterstatter des Ausschusses für
Rechtsfragen und Menschenrechte der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, Dick
Marty.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 57 – Drucksache 16/12729



Ein wichtiges Element der Tätigkeit des Parlaments ist die Verabschiedung von Entschließungen

zu besonderen Menschenrechtsverletzungen in spezifischen Ländern und insbesondere zu Ein-

zelfällen, die Anlass zur Besorgnis geben und die im Rahmen der monatlichen Plenardebatten über

dringliche Themen behandelt werden. Neben der Verabschiedung solcher Entschließungen unter-

nehmen der Parlamentspräsident, der Vorsitzende des Unterausschusses und die Leiter der parla-

mentarischen Delegationen regelmäßig Demarchen. Der Rat, die Kommission und die betroffenen

Regierungen werden zum Handeln aufgefordert. Aus der Reaktion der Regierungen lässt sich

schließen, dass die Kritik aus dem Europäischen Parlament sie häufig durchaus berührt. Einzelfälle,

die vom Europäischen Parlament zur Sprache gebracht wurden, betrafen unter anderem politische

Gefangene, aus Gesinnungsgründen inhaftierte Personen sowie inhaftierte und Schikanen oder Dro-

hungen ausgesetzte Journalisten, Gewerkschaftsmitglieder und Menschenrechtsverteidiger.

Drucksache 16/12729 – 58 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Das Europäische Parlament prangerte in seinen Entschließungen unter anderem Folgendes an:

� die humanitäre Katastrophe in Tschad und die Notwendigkeit einer raschen Entsendung der EU-

FOR TCHAD/RCA zum Schutz gefährdeter Personen einschließlich Flüchtlingen und Binnenver-

triebenen;

� die anhaltenden weit verbreiteten Verletzungen der Menschenrechte in Sudan, insbesondere in der

Region Darfur und die Notwendigkeit, dass Sudan bei den Ermittlungen gegen Personen, die der

Kriegsverbrechen und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Darfur beschuldigt werden, und

der Verfolgung dieser Personen ohne Vorbehalte mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGh)

zusammenarbeitet;

� den andauernden Bürgerkrieg in Somalia und die gewohnheitsmäßige Ermordung unschuldiger Zi-

vilisten in diesem Land;

� die Festnahme des chinesischen Dissidenten Hu Jia;

� die Lage in der Demokratischen Republik Kongo (DRK), die weit verbreitete sexuelle Gewalt ge-

gen Frauen, die ungestraft bleibt, und die Notwendigkeit, dass VN und EU Vergewaltigung und

andere Formen sexueller Gewalt formell als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und als Kriegs-

verbrechen anerkennen;

� die Verschlechterung der Lage in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

in Belarus;

� den Attentatsversuch gegen Präsident Ramos-Horta von Timor-Leste;

� das gewaltsame Durchgreifen der Polizei in Armenien gegen Demonstrationen der Opposition, das

Todesopfer zur Folge hatte;

� das Schicksal von Mehdi Kazemi, eines iranischen Homosexuellen und abgewiesenen Asylsuchen-

den, der bei einer Abschiebung in sein Herkunftsland Iran Gefahr lief, hingerichtet zu werden;

� die Lage der Frauenrechte in Iran und die anhaltende Repression gegen die Zivilgesellschaft in

Iran, einschließlich der Verteidiger und Verteidigerinnen von Frauenrechten;

� Menschenrechtsverletzungen in Russland, insbesondere die unverhältnismäßige Gewaltanwendung

durch die Polizei und die Miliz gegen Demonstranten am 3. März 2008 nach den russischen

Präsidentschaftswahlen;

� das Hinauszögern der Bekanntgabe der Wahlergebnisse in Simbabwe;

� die anhaltenden Verhaftungen und andauernden Inhaftierungen politischer Gefangener in Birma,

zuvorderst die Verlängerung des Hausarrests der Sacharow-Preisträgerin Daw Aung San Suu Kyi.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 59 – Drucksache 16/12729



4. THEMENBEREICHE

4.1 Todesstrafe

Die EU hat ihre Politik gegen die Todesstrafe im Berichtszeitraum weiter aktiv verfolgt. Sie lehnt

die Todesstrafe in allen Fällen ab und hält in ihren Beziehungen zu Drittländern systematisch an

diesem Standpunkt fest. Ihres Erachtens trägt die Abschaffung der Todesstrafe zur Förderung der

Menschenwürde und zur fortschreitenden Entwicklung der Menschenrechte bei.

Die (im Jahr 1998 angenommenen und im Jahr 2008 überarbeiteten) Leitlinien für eine Unionspo-

litik gegenüber Drittländern betreffend die Todesstrafe stellen die Grundlage für das Vorgehen

der Union dar 51. Diese Leitlinien enthalten Kriterien für Demarchen sowie Mindestnormen, die in

Ländern, die an der Todesstrafe festhalten, angewendet werden sollen. Die EU drängt, wo es ange-

zeigt ist, auch auf Moratorien als ersten Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe. Die Leitlinien

wurden 2008 überarbeitet, um den Entwicklungen in den zehn Jahren seit der Ausarbeitung der

Leitlinien Rechnung zu tragen.

Generelle Demarchen bestehen darin, dass die EU die Frage der Todesstrafe im Rahmen ihres Dia-

logs mit Drittländern zur Sprache bringt. Derartige Demarchen werden insbesondere dann unter-

nommen, wenn die Politik eines Landes hinsichtlich der Todesstrafe im Fluss ist, d.h. wenn ein of-

fizielles oder De-facto-Moratorium zur Todesstrafe voraussichtlich aufgehoben wird oder die To-

desstrafe per Gesetz wieder eingeführt werden soll. Eine Demarche oder die Abgabe einer öffentli-

chen Erklärung kann auch dann erfolgen, wenn Länder Maßnahmen im Hinblick auf die Abschaf-

fung der Todesstrafe ergreifen. Einzeldemarchen kommen in konkreten Fällen zum Tragen, wenn

die Europäische Union von individuellen Todesurteilen Kenntnis erhält, die gegen die Mindestnor-

men verstoßen. Diesen Normen zufolge darf die Todesstrafe u. a. nicht verhängt werden gegen Per-

sonen, die zum Zeitpunkt der Begehung der Straftat noch keine 18 Jahre alt waren, gegen schwan-

gere Frauen, Mütter von Neugeborenen oder Menschen mit geistiger Behinderung.
51 http://consilium.europa.eu/cms3_fo/showPage.asp?id=822&lang=DE&mode=g

(Politik/Außenpolitik/Menschenrechtspolitik).

Drucksache 16/12729 – 60 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Länder, in denen die EU generelle Demarchen gegen die Todesstrafe unternommen hat:

Afghanistan, Ägypten, Äquatorialguinea, Äthiopien, Belarus, Brunei, Burundi, Fidschi, Ghana,

Grenada, Guatemala, Guinea-Bissau, Indien, Irak, Iran, Japan, Jemen, Kanada, Kasachstan, Kenia,

Kirgisistan, Kongo (Brazzaville), Kongo, Kuwait, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Marokko,

Namibia, Niger, Palau, Papua-Neuguinea, Russland, Sambia, Saudi-Arabien, Sudan, Südkorea, Syrien,

Taiwan, Tansania, Togo, Tschad, Turkmenistan, USA, Usbekistan und Vereinigte Arabische Emirate

Außerdem hat die EU weltweit eine Reihe von öffentlichen Erklärungen zur Todesstrafe abgege-

ben, von denen viele die (bevorstehende) Hinrichtung von Minderjährigen in Iran betrafen. Im Mai

2008 hat die EU ihr Bedauern über die Wiederaufnahme von Hinrichtungen in den USA infolge des

Urteils des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten in der Rechtssache Baze gegen Rees zum

Ausdruck gebracht und auf die unverzügliche Wiederherstellung des De-facto-Moratoriums zur To-

desstrafe im gesamten Land gedrängt. Die EU hat auch positive Entwicklungen begrüßt, zum Bei-

spiel die Abschaffung der Todesstrafe in Usbekistan zum 1. Januar 2008 oder die formelle Abschaf-

fung der Todesstrafe im US-Bundesstaat New Jersey im Dezember 2007.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat auf ihrer Plenartagung am 18. Dezember

2007 eine Resolution zu einem Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe angenommen; da-

bei haben 104 Länder für die Resolution und 54 gegen sie gestimmt, 29 Länder haben sich der

Stimme enthalten und fünf Länder haben nicht an der Abstimmung teilgenommen. Die Resolution

war von einem regionenübergreifenden Bündnis von VN-Mitgliedstaaten, darunter Portugal im

Namen der EU 27 sowie neun weitere VN-Mitgliedstaaten, gemeinsam erarbeitet worden und

wurde von 87 VN-Mitgliedstaaten mitgetragen; sie war zuvor vom Dritten Ausschuss der VN-Ge-

neralversammlung angenommen worden. Die Resolution der VN-Generalversammlung bildet den

Höhepunkt des langjährigen Einsatzes der EU und einen historischen Schritt im globalen Kampf in

den VN gegen die Todesstrafe.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 61 – Drucksache 16/12729



Obwohl zunächst von der Kommission vorgeschlagen und vom Europäischen Parlament mitgetra-

gen, wurde der Europäische Tag gegen die Todesstrafe offiziell nur vom Europarat ausgerufen;

dies geschah anlässlich einer internationalen Konferenz gegen die Todesstrafe am 9. Oktober 2007

in Lissabon, die der portugiesische Vorsitz der EU, die Europäische Kommission und der Europarat

ausgerichtet hatten. Im Dezember 2007 hat der Rat der Europäischen Union beschlossen, diesen Eu-

ropäischen Tag ab dem 10. Oktober 2008 ebenfalls zu begehen52.
Dem Jahresbericht 2007 von Amnesty International zufolge wurden im Jahr 2007 mindestens

1 252 Menschen in 24 Ländern hingerichtet und 3 347 Menschen in 51 Ländern zum Tode verur-

teilt. 2007 fanden 88 Prozent aller bekannt gewordenen Hinrichtungen in folgenden fünf Ländern

statt: China (mindestens 470), Iran (mindestens 317), Saudi-Arabien (mindestens 143), Pakistan

(mindestens 135) und USA (42).
Die EU ist erfreut, dass 46 von 47 Mitgliedstaaten des Europarates das Protokoll Nr. 6 zur Europäi-

schen Menschenrechtskonvention über die Abschaffung der Todesstrafe ratifiziert haben. Mehr als

zehn Jahre nach dem Beitritt der Russischen Föderation zum Europarat steht deren Ratifizierung

des Protokolls Nr. 6 noch aus. Das Protokoll Nr. 13, welches die Todesstrafe unter allen Umstän-

den, auch in Kriegszeiten, verbietet, ist nunmehr von 40 Mitgliedstaaten des Europarates, darunter

23 EU-Mitgliedstaaten, ratifiziert worden. Es wurde von weiteren vier EU-Mitgliedstaaten unter-

zeichnet. Von den Mitgliedstaaten des Europarates wurde es lediglich von Aserbaidschan und Russ-

land nicht unterzeichnet.
Zu den positiven Entwicklungen im Berichtszeitraum zählt ferner, dass die Todesstrafe für alle

Straftaten im November 2007 von den Cookinseln bzw. im Januar 2008 von Usbekistan abgeschafft

worden ist. Auch der US-Bundesstaat New Jersey hat im Dezember 2007 die Todesstrafe abge-

schafft.
EU-finanzierte Projekte

Das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) hat im Rahmen seines

weltweiten Einsatzes gegen die Todesstrafe ein von der italienischen Organisation Communità di

San Egidio betriebenes Projekt unterstützt. Im Mittelpunkt steht eine Sensibilisierungs- und Aufklä-

rungskampagne in zwei Regionen der Welt – in Afrika südlich der Sahara und in Zentralasien –,

wobei insbesondere die Organisationen der Zivilgesellschaft unterstützt werden.
52 Verzeichnis der EU/internationalen Tage im Bereich der Menschenrechte: siehe Anlage II.

Drucksache 16/12729 – 62 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Im Rahmen des Projekts werden folgende Aktivitäten durchgeführt:

� die Ausrichtung von jährlichen Konferenzen "Africa for Life", zu denen die Justizminister afri-

kanischer Länder zusammenkommen, um über die Abschaffung der Todesstrafe zu beraten;

� "Städte für das Leben", eine Sensibilisierungskampagne, die am 30. November in 35 Städten auf

der ganzen Welt stattfindet (Anstrahlung von Sehenswürdigkeiten weltweit am gleichen Tag);

� verschiedene Aufklärungsprogramme für junge Menschen, Führungspersönlichkeiten und Ent-

scheidungsträger im Bereich Demokratie und Menschenrechte;

� die Einrichtung ständiger Workshops und die Entwicklung von lokalen Strategien sowie die Ein-

setzung einer Forschergruppe zur Todesstrafe;

� die Einsetzung einer Gruppe, die Häftlinge im Todestrakt besucht;

� die Errichtung regionaler Netzwerke;

� die Stärkung der Rolle der Organisationen der Zivilgesellschaft.

4.1. Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder
Strafe
Im Einklang mit den vom Rat im April 2001 angenommenen und 2008 aktualisierten EU-Leitlinien

betreffend Folter53 hat die EU mit Initiativen in internationalen Gremien, bilateralen Demarchen in

Drittländern und einer umfangreichen Unterstützung von Projekten der Zivilgesellschaft ihre Füh-

rungsrolle und ihren weltweiten Einsatz bei der Bekämpfung der Folter und anderer Formen der

Misshandlung aufrechterhalten54. Die EU hat ferner die Anwendung der Leitlinien einer gründliche-

ren Überprüfung unterzogen.
Tätigkeit der EU in den Vereinten Nationen und mit Drittländern

Auf der 62. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen haben die EU-Mitglied-

staaten eine Resolution zu Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Be-

handlung oder Strafe mit eingebracht, die einstimmig angenommen wurde55 . In Erklärungen auf

der VN-Generalversammlung hat die EU erneut auf das absolute Verbot von Folter und anderen

Formen der Misshandlung im Völkerrecht hingewiesen und ihre Besorgnis angesichts der

Anwendung von Folter in verschiedenen Ländern und Regionen zum Ausdruck gebracht.
53 http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cmsUpload/8590.de08.pdf
54 http://ec.europa.eu/external_relations/human_rights/traffic/index.htm
55 Siehe Resolution 62/148 der VN-Generalversammlung unter http://www.un.org/ga/62/resolutions.shtml

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63 – Drucksache 16/12729



Die EU-Mitgliedstaaten haben im Juni 2008 zudem eine Resolution des Menschenrechtsrates zu

Folter und Misshandlung mit eingebracht, durch die unter anderem das Mandat des VN-Sonderbe-

richterstatters über Folter um weitere drei Jahre verlängert wurde56.
Die EU hat in ihrer Jahreserklärung anlässlich des Internationalen Tages der Vereinten Nationen

zur Unterstützung von Folteropfern am 26. Juni 2008 hervorgehoben, dass sie der weltweiten

Abschaffung der Folter sowie der vollständigen Rehabilitation von Folteropfern vorrangige Bedeu-

tung beimisst, wobei sie erneut darauf hinwies, dass sie alle Maßnahmen verurteilt, durch die Folter

und andere Formen der Misshandlung legalisiert oder zugelassen werden. Sie hat ferner die heraus-

ragende Bedeutung, die sie der Rolle der Vereinten Nationen bei der Bekämpfung von Folter und

der Unterstützung der Opfer beimisst, unterstrichen und ihre Unterstützung für den VN-Sonderbe-

richterstatter über Folter, das OHCHR, den VN-Ausschuss gegen Folter, den Unterausschuss zur

Verhinderung von Folter, den Freiwilligen Fonds der VN für Opfer der Folter und andere Mecha-

nismen, die wertvolle Beiträge in diesem Bereich leisten, wie der Europäische Ausschuss zur Ver-

hütung von Folter (CPT) des Europarates57, bekräftigt. Außerdem hat die EU begrüßt, dass Guate-

mala im vergangenen Jahr das Fakultativprotokoll zum internationalen Übereinkommen gegen Fol-

ter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) ra-

tifiziert hat, und sie hat alle Staaten aufgerufen, das OPCAT zu unterzeichnen und zu ratifizieren.

Derzeit hat das OPCAT 61 Unterzeichnerstaaten und 35 Vertragsstaaten, wobei neun EU-Mitglied-

staaten zu den Vertragsstaaten zählen und in 12 Mitgliedstaaten der Prozess der Ratifizierung des

Protokolls im Gange ist58.
Ferner fand eine Kampagne zur verstärkten Sensibilisierung der Öffentlichkeit für von der EG fi-

nanzierte Maßnahmen zur Bekämpfung von Folter und anderen Formen der Misshandlung statt, de-

ren Höhepunkt der Internationale Tag im Juni 2008 bildete, an dem von den EG-Delegationen in

über 70 Ländern Veranstaltungen organisiert wurden.

Das Netzwerk der Menschenrechtsausschüsse der Parlamente der EU-Mitgliedstaaten hielt

seine erste Sitzung am 25. Juni 2008 im Europäischen Parlament ab; im Mittelpunkt der Sitzung,

bei der auch der VN-Sonderberichterstatter über Folter, Manfred Nowak, anwesend war, stand die

Bekämpfung der Folter59.
56 Siehe Resolution 8/8 des Menschenrechtsrates unter http://www2.ohchr.org/english/bodys/hrcouncil/
57 Für VN-Gremien siehe unter http://www2.ohchr.org/english/bodys/cat/ ; für den CPT siehe unter:

http://www.cpt.coe.int/
58 http://www2.ohchr.org/english/bodys/ratification/9.htm
59 Siehe auch Kapitel 3, Tätigkeit des Europäischen Parlaments im Bereich der Menschenrechte.

Drucksache 16/12729 – 64 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Im Einklang mit den EU-Leitlinien betreffend Folter hat die EU gegenüber Drittländern im Rahmen

des politischen Dialogs und mittels Demarchen weiterhin aktiv ihre Besorgnis über Folter zum Aus-

druck gebracht. Bei solchen Kontakten, die von Fall zu Fall vertraulich oder öffentlich stattfinden,

werden sowohl das Thema Folter als auch landesbezogene Einzelfälle sowie allgemeinere Fragen

erörtert. Im Berichtszeitraum hat die EU ihre Strategie, das Thema Folter im Rahmen ihres "Globa-

len Aktionsplans gegen Folter" allen Ländern gegenüber systematisch zur Sprache zu bringen, wei-

ter ausgebaut und sich weiterhin mit Einzelfällen befasst. Um den fundierten Dialog zu erleichtern,

hat die EU ihr System zur regelmäßigen vertraulichen Berichterstattung über Menschenrechte ein-

schließlich Folter über ihre Missionsleiter in Drittländern weiter angewandt und den Missionsleitern

eine Checkliste zur Verfügung gestellt, die eine solide Grundlage dafür bietet, diese Frage im Rah-

men des politischen Dialogs anzusprechen.

Überprüfung der EU-Tätigkeit

Im April 2008 hat die EU eine Bestandsaufnahme ihrer Tätigkeit gemäß den EU-Leitlinien betref-

fend Folter im Zeitraum zwischen Januar 2005 und Dezember 2007 abgeschlossen. Diese Bewer-

tung, die veröffentlicht wurde (siehe http://www.consilium.europa.eu), enthält eine Reihe wichtiger

Erkenntnisse und Empfehlungen. So muss die EU unter anderem einen wirksameren und stärker in-

tegrierten Ansatz für die Verhütung von Folter entwickeln, beispielsweise indem sie dieses Thema

gegenüber Drittländern konsequenter zur Sprache bringt, indem sie die Zusammenarbeit mit den

VN und regionalen Mechanismen ausbaut und die Bemühungen der Öffentlichkeitsdiplomatie in-

tensiviert sowie die Kohärenz zwischen externen und internen Politikbereichen und Maßnahmen bei

der Behandlung des Themas Folter (z. B. in Bezug auf die Ratifizierung des OPCAT und die Unter-

stützung des Freiwilligen Fonds der VN) gewährleistet. Die EU hat ferner "Durchführungsmaßnah-

men" verabschiedet, die den EU-Missionen und Delegationen der Kommission Orientierungshilfen

für die Umsetzung der EU-Leitlinien betreffend Folter in Drittstaaten zur Verfügung stellen, und

eine überarbeitete (aktualisierte) Fassung der Leitlinien angenommen. Im Anschluss an diesen

Überarbeitungsprozess hat der Rat im April 2008 Schlussfolgerungen zur Überprüfung der Leitli-

nien der EU betreffend Folter60 angenommen.
60 http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/en/gena/100227.pdf

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 65 – Drucksache 16/12729



Verordnung der EG über Folterausrüstung

Die Rolle des Handels mit bestimmten, zu Folterzwecken verwendeten Gütern, wird von der EU

mit besonderer Sorge betrachtet. Aufgrund der EU-Leitlinien betreffend Folter ist die EU verpflich-

tet, die Herstellung und die Verwendung von Ausrüstungsgegenständen, die zum Zwecke der Folter

oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe bestimmt sind,

sowie den Handel mit solchen Gegenständen zu verhindern. Ein wichtiger Schritt zur Erfüllung die-

ser Verpflichtung war das Inkrafttreten der Verordnung (EG) betreffend den Handel mit bestimmten

Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zu Folter verwendet werden könnten61, am

30. Juli 2006; diese Verordnung verbietet die Aus- und Einfuhr von Gütern, deren einziger Verwen-

dungszweck die Vollstreckung der Todesstrafe oder der Vollzug von Folter oder anderer grausamer,

unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ist. Die Ausfuhr von Gütern, die für sol-

che Zwecke verwendet werden könnten, unterliegt auch der Genehmigung durch die Behörden der

EU-Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten sind gehalten, Jahresberichte über ihre Maßnahmen im Zu-

sammenhang mit der Verordnung zu veröffentlichen. Die EU hofft, dass andere Staaten ähnliche

Rechtsvorschriften einführen werden.

Die Kommission hat ein umfangreiches Projekt finanziert, um die Durchsetzung der Verordnung im

Hinblick auf die Bekämpfung der Herstellung von Folterausrüstung und den Handel mit solcher Aus-

rüstung zu überprüfen. Im Rahmen dieser Arbeit konnten mehr als 16.000 Unternehmen oder Gesell-

schaften, die an diesem Handel beteiligt sind, ermittelt werden. Außerdem wurden über 6.000 ver-

schiedene Arten von Folterausrüstung aufgelistet.
61 Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 betreffend den Handel mit bestimmten

Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten (ABl. L 200 vom 30.7.2005, S. 1).

Drucksache 16/12729 – 66 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Internationale und regionale Überprüfung der EU-Mitgliedstaaten

Die Einhaltung von regionalen und internationalen Übereinkünften im Bereich Folter und Miss-

handlung durch die Mitgliedstaaten der EU unterliegt einer strengen internationalen Kontrolle

� durch Mechanismen für Beschwerden von Einzelpersonen im Rahmen internationaler Verträge,

einschließlich des VN-Übereinkommens gegen Folter, des Internationalen Pakts über bür-

gerliche und politische Rechte und der Europäischen Menschenrechtskonvention;

� durch die Befolgung der Anforderungen der VN im Hinblick auf eine regelmäßige Berichter-

stattung im Rahmen des VN-Übereinkommens gegen Folter und die Überprüfung durch

den VN-Ausschuss gegen Folter. Im Berichtszeitraum hat der Ausschuss gegen Folter (auf

seiner 39. und 40. Tagung) vier Mitgliedstaaten der Europäischen Union überprüft, und zwar

Estland, Lettland, Portugal und Schweden;

� durch Besuche des VN-Sonderberichterstatters über Folter. Während des Berichtszeitraums

hat der Berichterstatter im Mai 2008 Dänemark besucht;

� durch Besuche des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter (CPT) des Euro-

parates. Im Berichtszeitraum hat der CPT die folgenden zehn EU-Mitgliedstaaten besucht:

Zypern, die Tschechische Republik, Dänemark, Finnland, Lettland, Litauen, Malta, Portugal,

Spanien und das Vereinigte Königreich.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 67 – Drucksache 16/12729



Unterstützung von Projekten zur Verhinderung von Folter und zur Rehabilitation

Die Verhinderung von Folter und die Rehabilitation der Folteropfer bildeten weiterhin eine Haupt-

priorität für die Bereitstellung von Mitteln im Rahmen des EIDHR62 . Für den Zeitraum 2007-2010

wurden für die weltweite Unterstützung von Projekten der Zivilgesellschaft in diesem Bereich 44

Millionen EUR (11 Millionen EUR pro Jahr) im Rahmen einer speziellen zweijährlichen Ausschrei-

bung des EIDHR bereitgestellt (ein Aufruf für die Jahre 2007-2008 über insgesamt 22 Millio-

nen EUR befindet sich derzeit in der Phase der endgültigen Auswahl). Das EIDHR stellt also eine

der wichtigsten Quellen zur Finanzierung der Rehabilitation von Folteropfern und die Verhinderung

von Folter weltweit dar. Durch die für eine Unterstützung ausgewählten Themenbereiche soll die

EU-Politik gestärkt werden, z. B. durch die Sensibilisierung für das Fakultativprotokoll zum Über-

einkommen gegen Folter, Nachforschungen über die Lieferung von Foltertechnologie und Unter-

stützung für die Rehabilitation von Folteropfern. Am Ende des Berichtszeitraums hat das EIDHR

Maßnahmen zur Rehabilitation von Folteropfern in 38 Ländern und zur Verhinderung von Folter in

31 Ländern auf der ganzen Welt unterstützt.
62 Zu der Informations- und Kommunikationskampagne über durch das EIDHR finanzierte Projekte, die von

der Europäischen Kommission (EuropeAid) anlässlich des Tages gegen Folter durchgeführt wurde, siehe
http://ec.europa.eu/europeaid/where/worldwide/eidhr/torture-is-unacceptable/index_en.htm

Drucksache 16/12729 – 68 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Fallstudien des EIDHR: Unterstützung von NRO weltweit in ihrem Kampf gegen Folter

Fortschritte bei der Bekämpfung der Straffreiheit von Folterern — Sierra Leone (2003-2006)

Nach einem Urteil der Berufungskammer des Sondergerichtshofs für Sierra Leone wird es für Fol-

terer keine Amnestie mehr geben. Diese historische Entscheidung ist das Ergebnis eines vom

EIDHR finanzierten Projekts. Sie bildet einen wichtigen Präzedenzfall für alle anderen internatio-

nalen Strafgerichte, die sich mit der Straffreiheit von Folterern befassen.

Projektkoordinator: The Redress Trust – www.redress.org

Vereinfachte Bearbeitung der Beschwerden von Opfern (2003-2006)

Dank eines EIDHR-Projekts konnte die Bearbeitung von Beschwerden, die von Opfern von Folter

und Misshandlung eingereicht wurden, erleichtert werden. Das greifbare Ergebnis dieses Projekts

besteht in einer Sammlung von Rechtshandbüchern, in denen die Praktiken, die Verfahren und die

Rechtsprechung der wichtigsten internationalen Systeme im Bereich der Menschenrechte dargelegt

sind. Diese einzigartigen Nachschlagewerke und Studienhilfen stehen in einer Reihe von Sprachen

im Internet zur Verfügung.

Projektkoordinator: Weltorganisation gegen Folter – www.omct.org

Unterstützung für die Rehabilitation von Folteropfern — Lateinamerika (2002-2004)

Dieses Projekt, durch das Opfer von sozialer und politischer Gewalt in Lateinamerika unterstützt

wurden, hat maßgeblich zum Erfolg des Prozesses der nationalen Aussöhnung in den lateinameri-

kanischen Ländern beigetragen. Das EIDHR-Projekt konnte dank der gemeinsamen Anstrengungen

eines Netzes von über 60 aktiven Menschenrechtsorganisationen realisiert werden. Das Projekt hat

insbesondere ermöglicht, Opfern bei der Wiederherstellung ihrer geistigen und körperlichen Ge-

sundheit und der Verbesserung ihrer Lebensqualität zu helfen. Außerdem hat es die Sensibilisierung

der Öffentlichkeit für Menschenrechtsverletzungen ermöglicht.

Projektkoordinator: Coordinadora Nacional de Derechos Humanos – www.dhperu.org

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 69 – Drucksache 16/12729



4.3. Rechte des Kindes

Im Dezember 2007 hat der Rat neue Leitlinien der Europäischen Union für die Förderung und

den Schutz der Rechte des Kindes angenommen. Mit diesen Leitlinien sollen die Rechte des Kin-

des weltweit gefördert werden, indem insbesondere die Umsetzung des Übereinkommens über die

Rechte des Kindes und seiner beiden Fakultativprotokolle – betreffend die Beteiligung von Kindern

an bewaffneten Konflikten und betreffend Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornogra-

ie – vorangebracht und dafür gesorgt wird, dass die Rechte des Kindes im Gesamten außenpoliti-

chen Handeln der EU, einschließlich des politischen Dialogs der EU mit Drittländern, berücksich-

tigt werden. Für die ersten beiden Jahre der Umsetzung der Leitlinien wurde "Jegliche Form der

Gewalt gegen Kinder" als vorrangiger Bereich ausgewählt. In der Umsetzungsstrategie ist ange-

geben, wie die EU die Rechte des Kindes auf bilateraler und multilateraler Ebene fördern soll63.

Entsprechend den Leitlinien verfügt die EU über eine Reihe von Instrumente für die Förderung

der Rechte des Kindes in ihren Außenbeziehungen. Der politische Dialog bietet die Möglichkeit,

die Ratifizierung und die effektive Durchführung der einschlägigen internationalen Übereinkünfte

zu fördern. Ferner können als Reaktion auf Verletzungen der Rechte des Kindes Demarchen unter-

nommen werden. Zudem sollte den Rechten des Kindes im Rahmen der bilateralen und multilate-

ralen Zusammenarbeit umfassender Rechnung getragen werden, zum Beispiel bei humanitären

Hilfsprogrammen oder Handelsverhandlungen. Schließlich sollte die intensivierte Zusammenarbeit

mit internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft zu einer verbesserten Förderung der

Rechte des Kindes beitragen.

Die Leitlinien wurden (2007) unter deutschem Vorsitz ausgearbeitet und unter portugiesischem

Vorsitz angenommen; der slowenische Vorsitz (Januar bis Juni 2008) konzentrierte seine Bemü-

hungen darauf, dass mit der Umsetzung der Leitlinien begonnen wird. Die Mitgliedstaaten haben

zehn vorrangige Länder ausgewählt, für die an die örtlichen Gegebenheiten angepasste Anwen-

dungsstrategien entwickelt wurden. Die Auswahl der Länder erfolgte in enger Abstimmung mit

dem Innocenti-Zentrum der UNICEF und einschlägigen NRO. Die Strategien werden den Missi-

onsleitern zur Stellungnahme übermittelt; mit der Durchführung soll unter französischem Vorsitz

begonnen werden.
63 Siehe Anhang 1 der EU-Leitlinien für die Rechte des Kindes. Alle Leitlinien sind unter folgender Adresse

verfügbar:
http://www.consilium.europa.eu/cms3_fo/showpage.asp?ie=263&lang=de&id=822&mode=g&name=

Drucksache 16/12729 – 70 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Die Rechte des Kindes sind Bestandteil der Menschenrechte, zu deren Einhaltung sich die EU und

die Mitgliedstaaten durch internationale und europäische Rechtsinstrumente und Vereinbarungen,

insbesondere das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes und seine

beiden Fakultativprotokolle oder die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte

(EMRK), verpflichtet haben. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben sich entschlossen zu den

Milleniums-Entwicklungszielen bekannt.

Von den Bewerberländern für den Beitritt zur Europäischen Union (derzeit Kroatien, die ehemalige

jugoslawische Republik Mazedonien und die Türkei) und den potenziellen Bewerberländern (Alba-

nien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien und das Kosovo64) wird unter anderem die

Achtung der Menschenrechte gefordert. Hierzu zählen die Rechte des Kindes, die Bestandteil der

gemeinsamen europäischen Werte nach Artikel 24 der Charta der Grundrechte der EU sind65. Die

von den Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern erzielten Fortschritte werden von der

Europäischen Kommission jährlich in Berichten bewertet. Für 2007 werden in diesen Berichten bei-

spielsweise die Misshandlung von Kindern in Heimen (Kroatien), Kinderarbeit (Türkei, Albanien),

die schleppende Umsetzung des Aktionsplans für den Schutz der Rechte des Kindes (ehemalige ju-

goslawische Republik Mazedonien), häusliche Gewalt (Serbien), unangemessene Mechanismen

zum Schutz der Kinder vor Gewalt, Kinderarbeit und Kinderhandel (Kosovo), der Sozialschutz

(Bosnien und Herzegowina) und unzureichende Kapazitäten für die Anwendung der Rechtsvor-

schriften über die Rechte des Kindes (Montenegro) genannt.

Das Amt für den Informationsaustausch über die technische Hilfe (TAIEX) der Europäischen

Kommission hat im März 2008 in der Türkei ein Seminar über die Rechte des Kindes abgehalten.

Das Seminar war ein Erfolg, hat aber gezeigt, wie viel Arbeit noch zu leisten ist.

Die Rechte des Kindes wurden auch in den Konsultationen zur Sprache gebracht, die die EU

zweimal im Jahr mit den Bewerberländern führt. Dies bietet beiden Seiten die Gelegenheit, ihre

Standpunkte abzustimmen, um ihre Zusammenarbeit in den Vereinten Nationen in diesem Bereich

auszubauen.
64 Für das Kosovo gilt die Resolution 1244 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.
65 ABl. C 303 vom 14.12.2007, S. 1.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 71 – Drucksache 16/12729



Die Europäische Union ist bestrebt, die Rechte des Kindes im Rahmen der GASP, insbesondere in

den Vereinten Nationen und in ihren Beziehungen zu Drittländern, zu fördern. In der Resolution zu

den Rechten des Kindes, die die Europäische Union in Zusammenarbeit mit der Gruppe der latein-

amerikanischen und karibischen Staaten (GRULAC) auf der 62. Tagung der Generalversammlung

der Vereinten Nationen angeregt hat, ist das Mandat des Sonderbeauftragten des VN-General-

sekretärs für Gewalt gegen Kinder festgelegt, dessen Aufgabe es ist, die Verhinderung und Be-

seitigung aller Formen von Gewalt gegen Kinder zu fördern. Zu diesem Zweck wird der Sonderbe-

auftragte mit den Gremien, Mechanismen, Fonds und Programmen der Vereinten Nationen, der Zi-

vilgesellschaft, dem privaten Sektor und den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und er wird der

VN-Generalversammlung, dem Menschenrechtsrat und dem Wirtschafts- und Sozialrat der VN

jährlich einen Bericht vorlegen. Am Ende des von dem vorliegenden Bericht erfassten Zeitraums

waren die VN mit den praktischen Aspekten (beispielsweise Ausarbeitung des Mandats) der Ernen-

nung des Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs beschäftigt.

Im Anschluss an die Mitteilung der Kommission "Außenmaßnahmen der EU: Ein besonderer Platz

für Kinder" vom Februar 2008 verabschiedete der Rat im Mai Schlussfolgerungen zur Förde-

rung und zum Schutz der Rechte des Kindes im außenpolitischen Handeln der Europäischen

Union – Entwicklungsdimension und humanitäre Dimension. In diesen Schlussfolgerungen

wird die EU aufgefordert, einen umfassenden und integrierten Ansatz für die Rechte des Kindes zu

verfolgen und dabei alle verfügbaren Instrumente wie den politischen Dialog, Handelsverhandlun-

gen, die Entwicklungszusammenarbeit, die humanitäre Hilfe und Maßnahmen in multinationalen

Gremien zu nutzen. Auf die Bekämpfung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit wird besonde-

res Gewicht gelegt, auch wenn es um Handelsinstrumente geht. Der Rat ersuchte die Kommission,

die Auswirkungen positiver Anreize für den Verkauf von Produkten, die ohne Rückgriff auf Kin-

derarbeit erzeugt wurden, zu untersuchen, die mögliche Anwendung zusätzlicher, auch handelspo-

litischer Maßnahmen - unter Einhaltung der WTO-Verpflichtungen - gegen Produkte, die unter

Rückgriff auf die schlimmsten Formen der Kinderarbeit erzeugt wurden, zu prüfen und dem Rat

darüber Bericht zu erstatten.

Im Rahmen der humanitären Hilfe widmet die EU der Lage der von bewaffneten Konflikten betrof-

fenen Kinder, insbesondere von Kindern, die der Rekrutierung durch Streitkräfte oder bewaffnete

Gruppen oder sexueller Gewalt zum Opfer gefallen sind oder von HIV/AIDS betroffen sind, beson-

dere Aufmerksamkeit.

Drucksache 16/12729 – 72 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Im Rahmen des thematischen Programms "In die Menschen investieren" hat die Kommission
Anfang 2008 eine Ausschreibung für Projekte von Nichtregierungsorganisationen betreffend Kinder
in bewaffneten Konflikten und Kinderhandel eingeleitet. Mit dieser Ausschreibung sollen Maß-
nahmen und bewährte Verfahren zur Verringerung der Zahl der für bewaffnete Gruppen rekru-
tierten Kinder gefördert und dazu beigetragen werden, dass sich die Zivilgesellschaft besser gegen
den Missbrauch von Kindern in bewaffneten Konflikten engagieren kann; außerdem sollen
Maßnahmen und bewährte Verfahren zur Eindämmung des Kinderhandels unterstützt werden.

Zur Verwirklichung der Verpflichtungen, die 2006 in der Mitteilung im Hinblick auf eine
EU-Kinderrechtsstrategie66 eingegangen wurden, hat die Kommission Ende 2007 einen Vertrag mit
UNICEF unterzeichnet, der u.a. Ausbildungsmaßnahmen und die Erarbeitung einer Reihe
praktischer Hilfsmittel (Leitlinien, Checklisten usw.) umfasst, die von der EU, anderen inter-
nationalen Organisationen, Gebern und Partnerregierungen sowie anderen Institutionen, die sich für
den Schutz und die Förderung der Rechte der Kinder einsetzen, genutzt werden können.

4.4. Kinder und bewaffnete Konflikte
2003 hat die Europäische Union Leitlinien zu Kindern und bewaffneten Konflikten ange-
nommen, die 2005 durch einen Aktionsplan ergänzt wurden. Im Jahr 2008 erfolgte eine Über-
arbeitung dieser Leitlinien, in deren Ergebnis am 16. Juni 2008 eine aktualisierte Fassung ange-
nommen wurde. Die Liste der Länder, in denen vorrangige Maßnahmen der EU erforderlich sind,
wurde um sechs Länder erweitert, in denen die Lage Anlass zu Besorgnis gibt: Israel, die
besetzten palästinensischen Gebiete, Haiti, Libanon, Tschad und Irak.

Zur Förderung der Umsetzung dieser Leitlinien hat die EU die Botschafter angewiesen, indi-
viduelle Strategien für die 13 vorrangigen Länder zu erarbeiten, Informationen über die in den
Leitlinien genannten sechs Themenschwerpunkte (Rekrutierung, Tötung und Verstümmelung,
Angriffe auf Schulen und Krankenhäuser, Zugangsverweigerung für humanitäre Hilfe, sexuelle und
geschlechtsspezifische Gewalt, Vergewaltigung und Missbrauch) bereitzustellen und Maßnahmen
zur Umsetzung der Leitlinien in den sechs neuen Ländern, deren Lage Anlass zu Besorgnis gibt,
vorzuschlagen.

66 KOM(2006) 367 endg.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73 – Drucksache 16/12729



Im Juni 2008 hat die EU eine überarbeitete Checkliste angenommen, die darauf abstellt, den Schutz
der von bewaffneten Konflikten betroffenen Kinder in ihre ESVP-Operationen zu integrieren.
Entsprechend dieser Liste sollte jede ESVP-Operation einen Experten für Menschenrechte und
speziell für Fragen in Verbindung mit von bewaffneten Konflikten betroffenen Kindern umfassen.
Wie in den Schlussfolgerungen des Rates vom Mai 200867 hervorgehoben wurde, ist es erforderlich,
dass dieser Aspekt bei allen ESVP-Missionen beobachtet wird und einer regelmäßigen Bericht-
erstattung unterliegt.

Im April 2008 hat der slowenische Vorsitz eine Konferenz zum Thema "Den Einfluss vor Ort
verstärken - Zusammenarbeit zwischen NRO und EU im Themenbereich Kinder und bewaffnete
Konflikte" organisiert. Die Konferenz bot eine Plattform für substanzielle Gespräche mit
interessierten NRO über die Umsetzung der EU-Leitlinien zum Thema Kinder und bewaffnete
Konflikte und die Überarbeitung der "Checkliste für die Einbeziehung des Schutzes von Kindern,
die von bewaffneten Konflikten betroffen sind, in ESVP-Operationen".

Eine Studie mit dem Titel "Bessere Maßnahmen der EU für Kinder in bewaffneten Konflikten"
wurde vom slowenischen Vorsitz mit dem Ziel in Auftrag gegeben, die durchgehende Berück-
sichtigung der von bewaffneten Konflikten betroffenen Kinder in der EU-Entwicklungspolitik und
bei der zugehörigen Programmplanung zu verbessern und die EU-Entwicklungspolitik in diesem
Bereich auszubauen.

Der Europäische Rat hat am 19. Juni 2008 Schlussfolgerungen zu den Rechten des Kindes und
insbesondere zu Kindern und bewaffneten Konflikten angenommen. Der Rat forderte die Kom-
mission und die Mitgliedstaaten auf, weiterhin für Kohärenz, Komplementarität und Koordinierung
der Politik und der Programme auf den Gebieten Menschenrechte, Sicherheit und Entwicklung zu
sorgen, damit den kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf Kinder
wirksam, langfristig und umfassend Rechnung getragen wird.

Ferner hat sich die EU um den Ausbau der Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen
bemüht, insbesondere mit der Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs für Kinder und
bewaffnete Konflikte, Frau Coomaraswamy, und der Arbeitsgruppe des VN-Sicherheitsrates zu
Kindern und bewaffneten Konflikten. So wurde Frau Coomaraswamy beispielsweise im April 2008
eingeladen, das PSK und die Gruppe "Menschenrechte" über ihre Tätigkeit und über Möglichkeiten
für eine Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und der EU zu informieren.
67 Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung und zum Schutz der Rechte des Kindes im

außenpolitischen Handeln der Europäischen Union — Entwicklungsdimension und humanitäre
Dimension.

Drucksache 16/12729 – 74 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Im Anschluss an die Pariser Konferenz "Free Children from War" vom Februar 2007, auf der sich
die teilnehmenden Staaten zur Bekämpfung des Phänomens der Kindersoldaten verpflichtet haben,
wurde am 16. Januar 2008 ein Forum eingerichtet, das die Finanzierung von Programmen und
speziellen Projekten für die Rehabilitation ehemaliger Kindersoldaten erleichtern soll, indem die
wichtigsten Geber, NRO und betroffene Länder zusammenführt werden. Das Forum wird zweimal
jährlich in New York zusammenkommen, und es wird unter dem gemeinsamen Vorsitz von
Frankreich, UNICEF und dem Büro des Sonderbeauftragten für Kinder und bewaffnete Konflikte
stehen.

4.5. Menschenrechtsverteidiger
Die Europäische Union steht auf dem Standpunkt, dass eine aktive Zivilgesellschaft und tatkräftige
Menschenrechtsverteidiger für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte auf der ganzen
Welt eine entscheidende Rolle spielen. Um seine Unterstützung für Menschenrechtsverteidiger
weltweit besser sichtbar zu machen und die Maßnahmen der EU zu ihrer Unterstützung zu fördern,
hat der Rat im Juni 2004 EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern angenommen,
in denen praktische Wege aufgezeigt werden, wie sie geschützt und unterstützt werden können.
Nach einer ersten Überprüfung der Leitlinien im Jahr 2007 wurde 2008 eine informelle Gruppe
"Menschenrechtsverteidiger" eingesetzt. Sie nahm eine Halbzeitüberprüfung des Stands der
Umsetzung der lokalen Strategien vor und bestimmte eine Gruppe von 26 Pilotländern, um beste-
hende Defizite und bewährte Verfahren zu ermitteln und mögliche Lehren daraus zu ziehen. Im
Ergebnis dieser Überprüfung wurde eine Reihe von Schlussfolgerungen und Empfehlungen
gebilligt. In den Schlussfolgerungen wird insbesondere betont, wie wichtig eine verstärkte Einbin-
dung von Menschenrechtsverteidigern in die Umsetzung der Leitlinien ist; es wird empfohlen,
Menschenrechtsgruppen auf EU-Ebene in Drittländern zu bilden und die Anstrengungen zur Sensi-
bilisierung für die Leitlinien auf lokaler Ebene zu intensivieren; außerdem wird die Notwendigkeit
unterstrichen, die Medienfreiheit in die Agenda der Menschenrechtsdialoge mit Drittländern
aufzunehmen. Es wurde vereinbart, die Ergebnisse den örtlichen Vertretungen des Vorsitzes zu
übermitteln. Die Mitgliedstaaten wurden ersucht, sie an die jeweiligen Botschaften zu verteilen und
die Ergebnisse mit Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidigern zu erör-
tern, wodurch der Dialog zwischen den EU-Missionen und örtlichen Menschenrechtsverteidiger
gestärkt würde.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 75 – Drucksache 16/12729



Die Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern ist seit langem fester Bestandteil der
Menschenrechtspolitik der Europäischen Union in ihren Außenbeziehungen und ein wesentliches
Element beim Schutz der Meinungsfreiheit. Sie spiegelt sich in den Leitlinien zu den Menschen-
rechtsverteidigern wider, in denen anerkannt wird, wie wichtig es ist, die Sicherheit von Menschen-
rechtsverteidigern zu gewährleisten und ihre Rechte zu schützen. In den Leitlinien sind auch
Interventionen der EU zugunsten von gefährdeten Menschenrechtsverteidigern vorgesehen, und es
werden praktische Mittel empfohlen, um Menschenrechtsverteidigern Hilfe und Unterstützung zu
leisten. Im ersten Halbjahr 2008 hat sich die Ratsgruppe "Menschenrechte" mit dem Thema der
Visumerteilung für die vorübergehende Übersiedlung von Menschenrechtsverteidigern, die unmit-
telbar gefährdet sind oder eine Ruhepause benötigen, im Hinblick darauf befasst, nach der Initiative
des deutschen Vorsitzes von 2007 einen Schritt weiter zu gehen und die Möglichkeit zu prüfen, die
Visumerteilung für Menschenrechtsverteidiger zu erweitern und/oder zu verbessern.

Als Folgemaßnahme zu der Kampagne für Menschenrechtsverteidigerinnen 2006 verfolgt die EU
weiter aufmerksam die Lage von Menschenrechtsverteidigerinnen. Dieses Thema wird weiter
behandelt, z.B. mit einigen NRO und durch die EU-Missionsleiter in bestimmten Ländern.

Am 1. Januar 2008 ist das neue Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte
(EIDHR) in Kraft getreten. Hierbei handelt es sich um ein Finanzierungs- und Politikinstrument,
das zur Entwicklung und Konsolidierung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie zur
Achtung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten in Drittländern beitragen soll. Zu seinen Zielen
zählt die Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft und internationalen Organi-
sationen auf der ganzen Welt. Zu diesem Zweck gewährleistet es die Direktfinanzierung von NRO,
ohne dass die vorherige Zustimmung der Gastregierung erforderlich ist. Das neue EIDHR ist stark
auf Unterstützung und Solidarität für Menschenrechtsverteidiger ausgerichtet. Es wurde eine erste
Ausschreibung zur Unterstützung von Maßnahmen zugunsten von Menschenrechten und Demo-
kratie in Bereichen eingeleitet, die unter die Leitlinien zu Menschenrechtsverteidigern fallen. Die
Finanzierung könnte im Herbst 2008 nach Abschluss der Verträge mit den erfolgreichen NRO
anlaufen.

Am 6. und 7. Dezember 2007 fand in Lissabon das jährliche Menschenrechtsforum EU-NRO
statt, das seit 1999 Menschenrechtsverteidigern eine Plattform für Diskussionen mit Vertretern der
EU bietet. Diese jüngste Forum war den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten und
insbesondere dem Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte gewidmet, da im Rahmen dieses Pakts ein Beschwerdemechanismus geschaffen
werden soll.

Drucksache 16/12729 – 76 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



4.6. Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter
Das Engagement der EU für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern hat eine
lange Tradition, und die EU spielt in diesem Zusammenhang eine aktive Rolle auf der Weltbühne.

EU und VN

Im Mittelpunkt der 52. Tagung der Frauenrechtskommission (25. Februar bis 7. März 2008)
stand das Thema "Financing for gender equality and the empowerment of women" (Finanzierung
der Gleichstellung und Ermächtigung von Frauen). Die EU hat sich in diesem Forum sehr für die
Förderung der Pekinger Aktionsplattform engagiert und insbesondere bei der Abfassung der verein-
barten Schlussfolgerungen eine wichtige Rolle gespielt, die nach schwierigen Verhandlungen im
Konsens angenommen wurden. In den Text sind viele Ideen eingeflossen, die der EU wichtig sind,
obwohl es schwierig war, ein Gleichgewicht herzustellen zwischen einem Aufruf zu mehr inter-
nationaler Hilfe und der konkreten Verpflichtung für die Länder, eine klare Geschlechterperspektive
in ihre Entwicklungsstrategien aufzunehmen. Die EU hat eine Nebenveranstaltung zum Thema "Die
Europa-Mittelmeerpartnerschaft und der Istanbul-Prozess: Finanzierung der Gleichstellung und der
Teilhabe von Frauen" organisiert. Im Mittelpunkt dieser Veranstaltung standen die Erfahrungen und
die Herausforderungen in Verbindung mit der Umsetzung des Istanbuler Aktionsrahmens (siehe
unten).

Die EU hat sich weiterhin dafür eingesetzt, die Fähigkeit der VN zur Förderung der Gleichstellung
und der Teilhabe von Frauen zu stärken und die Gleichstellung der Geschlechter durchgehend in
das Gefüge der VN zu integrieren. Sie hat eine Verstärkung der Ressourcen und des Koordi-
nierungsmechanismus der VN für Gleichstellungsfragen, u.a. durch die Ernennung eines speziellen
hochrangigen Beamten auf der Ebene eines Untergeneralsekretärs, gefordert.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 77 – Drucksache 16/12729



Frauen, Frieden und Sicherheit

Das für die Außenbeziehungen und die Europäische Nachbarschaftspolitik zuständige Mitglied der
Europäischen Kommission, Benita Ferrero-Waldner, hat am 6. März 2008 in Brüssel eine hoch-
rangige internationale Konferenz für führende Politikerinnen zum Thema "Women: stabilising an
insecure world: an International Conference for women political leaders" (Frauen: Stabilitätsfaktor
für eine unsichere Welt: eine internationale Konferenz für führende Politikerinnen) ausgerichtet.
Mit dieser Konferenz, an der über 50 Politikerinnen teilnahmen, wurde ein dreifaches Ziel verfolgt:
Es sollte geprüft werden, wie gegen die Auswirkungen der neuen Sicherheitsgefahren wie Klima-
wandel, Umweltschäden, internationale Kriminalität, religiöser Fundamentalismus und Terrorismus
auf die Frauen vorgegangen werden kann; ferner sollten konkrete Maßnahmen bestimmt werden,
mit denen der Beitrag der Frauen zur Sicherheit der Menschen auf lokaler Ebene verstärkt und auf
die regionale, nationale und internationale Ebene ausgedehnt werden kann; schließlich sollte
analysiert werden, wie mehr dafür getan werden kann, dass der Beitrag, den Frauen zur Konflikt-
verhütung und Krisenbewältigung zu leisten vermögen, besser genutzt wird. Besondere Aufmerk-
samkeit wurde der Frage gewidmet, wie die Umsetzung der Resolution 1325 des VN-Sicherheits-
rates zu Frauen und Frieden und Sicherheit wieder in Gang gebracht werden kann.

"Vergessen wir nicht, welch große Verantwortung wir dafür tragen, denjenigen eine Stimme zu
geben, die andernfalls ungehört blieben, denjenigen Macht zu verleihen, die andernfalls machtlos
wären, und diejenigen zu schützen, die andernfalls schutzlos wären."

Benita Ferrero-Waldner, für die Außenbeziehungen und die Europäische Nachbarschaftspolitik
zuständiges Kommissionsmitglied

6. März 2008 anlässlich der internationalen Konferenz für führende Politikerinnen "Women:
stabilising an insecure world"

Frauen, Frieden und Sicherheit bilden auch einen Aspekt der Initiative für Friedenskonsoli-
dierung, die durch das EIDHR finanziert wird und das Sachwissen von zehn auf Konfliktverhütung
und -bewältigung spezialisierten Nichtregierungsorganisationen68 vereint. Im Rahmen der Gleich-
stellungskomponente dieser Initiative, deren Umsetzung im April 2008 angelaufen ist und sich über
18 Monate erstreckt, sollen Entscheidungsträger Orientierungen erhalten, wie die Resolution 1325
des VN-Sicherheitsrates in die Praxis umzusetzen ist, indem faktengestützte politische Empfeh-
lungen und Lehren zu der Frage erarbeitet und ausgetauscht werden, wie die Europäische Union
und ihre Mitgliedstaaten die Prioritäten der Frauen im Bereich der Friedenskonsolidierung
wirksamer unterstützen können.
68 Adelphi Research; Crisis Management Initiative (CMI); European Peacebuilding Liaison Office

(EPLO); Fundación para las Relaciones Internacionales y el Diálogo Exterior (FRIDE); Hellenic
Foundation for European and Foreign Policy (ELIAMEP); International Alert (IA); International
Center for Transitional Justice (ICTJ); Netherlands Institute of International Relations Clingendael
(Clingendael-Institut); Partners for Democratic Change International (PDCI); Saferworld (SW).

Drucksache 16/12729 – 78 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Als Ausdruck der laufenden Bemühungen der EU, Gleichstellung und Menschenrechte in der
Sicherheits- und Verteidigungspolitik konkret zu berücksichtigen, hat der Rat im Mai 2008 das erste
Handbuch über die durchgängige Einbeziehung von Menschenrechts- und Gleichstellungs-
fragen in die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) herausgegeben. Dieses
Handbuch ist für diejenigen bestimmt, die im Rahmen der EU-Krisenbewältigung zusammen-
arbeiten und für diese die Planung, Schulung, Durchführung, Beurteilung und Berichterstattung
gewährleisten.

Die EU-Wahlbeobachtung stellt ein weiteres wichtiges Instrument dar, um die Rolle der Frauen
und ihre Beteiligung an Gesellschaften nach Konfliktsituationen bzw. an konfliktgefährdeten
Gesellschaften zu fördern. An einer Wahlbeobachtungsmission hat ein Gleichstellungsexperte
teilgenommen (Jemen); bei anderen Missionen wurden Gleichstellungsfragen in die Stellen-
beschreibungen der Menschenrechtsexperten aufgenommen. Das im April 2008 herausgegebene
neue Handbuch für die Wahlbeobachtung der EU enthält einen speziellen Abschnitt über
Gleichstellungsfragen.

Gleichstellung und Teilhabe – die Rolle der Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit

Nach Annahme der Mitteilung der Kommission im März 2007 und der Schlussfolgerungen des
Rates zum Thema "Gleichstellung und Teilhabe – die Rolle der Frauen in der Entwicklungs-
zusammenarbeit" im Mai 2007 haben die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten
weiterhin eng bei der weiteren Gestaltung und Umsetzung dieses neuen politischen Rahmens
zusammengearbeitet. Im Oktober 2007 und im Juni 2008 fanden in Brüssel zwei Treffen mit
Gleichstellungsexperten der Mitgliedstaaten statt, bei denen die Kommission und die Mitglied-
staaten die Grundzüge eines künftigen EU-Aktionsplans für Gleichstellung und Teilhabe von
Frauen an den Außenbeziehungen69 erörterten. Außerdem wurden drei von der Kommission
geleitete Arbeitsgruppen zu folgenden Themen eingesetzt: "politischer Dialog über Gleichstel-
lungsfragen", "Gleichstellung und neue Hilfsmodalitäten" und "Aufbau institutioneller
Kapazitäten". Die Ergebnisse der Arbeit dieser Gruppen werden in den Aktionsplan einfließen.

Im Hinblick auf eine bessere Verbindung von Sicherheit, Menschenrechten und Entwicklung hat
der slowenische Vorsitz eine Studie mit dem Titel "Enhancing the EU response to women and
armed conflict" in Auftrag gegeben, die eine Reihe von Empfehlungen dazu enthält, wie die EU
wirksamer auf Fragen in Zusammenhang mit Frauen und bewaffneten Konflikten reagieren kann.
69 Der Aktionsplan soll Teil einer umfassenderen Mitteilung der Kommission zur Einbeziehung von

Querschnittsthemen in die Außenbeziehungen sein.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 79 – Drucksache 16/12729



Istanbuler Aktionsrahmen

Erstmals seit der Schaffung der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft sind die Partnerländer aus Europa
und dem Mittelmeerraum am 14./15. November 2006 in Istanbul zu einer speziellen Minister-
konferenz zu Gleichstellungsfragen ("Stärkung der Rolle der Frau in der Gesellschaft") zusammen-
gekommen und haben sich auf einen Aktionsrahmen zur Förderung der Rechte der Frauen und
der Gleichstellung der Geschlechter im zivilen, politischen, sozialen, wirtschaftlichen und
kulturellen Leben in den nächsten fünf Jahren verständigt. Die Umsetzung des Istanbuler Aktions-
rahmens wird jährlich überprüft. Bislang wurden in Brüssel zwei Folgetreffen mit Vertretern aller
Europa-Mittelmeer-Partnerländer organisiert (am 22. Oktober 2007 und am 12. Juni 2008).

Ein im Mai 2008 eingeleitetes und durch das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschafts-
instrument finanziertes Regionalprogramm "Stärkung der Gleichstellung von Männern und Frauen
in der Europa-Mittelmeer-Region" (5 Mio. EUR) wird zur effektiven Umsetzung der Istanbuler
Schlussfolgerungen der Minister beitragen.

Thematische Programme und das EIDHR

Das neue thematische Programm "In die Menschen investieren" umfasst ein gesondertes Budget
(57 Mio. EUR) für die Finanzierung von EG-Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der
Geschlechter und der Teilhabe von Frauen. Im Rahmen dieses Programms hat die Kommission eine
Ausschreibung über 6,8 Mio. EUR eingeleitet, um Frauenorganisationen in den Europa-Mittelmeer-
Partnerländern bei ihren Bemühungen zu unterstützen, gesetzliche Änderungen zugunsten der
Gleichstellung herbeizuführen und eine effektive Umsetzung der jüngsten Reformen in diesem
Bereich zu gewährleisten.

Das EIDHR fördert die gleichberechtigte Partizipation von Männern und Frauen im Rahmen seines
Ziels 2 "Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft bei der Förderung der Menschenrechte und
demokratischer Reformen, bei der Unterstützung der Konfliktprävention und bei der Verbesserung
der politischen Partizipation und Vertretung". Im Juli 2008 hat die Kommission eine Ausschrei-
bung veröffentlicht, um regionale und transnationale Projekte für die Finanzierung im Rahmen
dieses Ziels auszuwählen. Besonderes Augenmerk wird auf die Unterstützung der Resolution 1325
des VN-Sicherheitsrates gerichtet.
Drucksache 16/12729 – 80 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



EG/VN-Partnerschaft für Entwicklung, Frieden und Sicherheit

Die Europäische Kommission hat im April 2007 eine auf drei Jahre angelegte Partnerschaft mit
UNIFEM ("Partnerschaft zwischen der EU und den VN zur Gleichstellung für Entwicklung und
Frieden") begonnen, um die Kapazitäten der Partnerländer auszubauen und die Übernahme von
mehr Verantwortung für die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen. Im Berichtszeitraum
konzentrierte sich das Projekt auf die Durchführung von Länderkonsultationen und kartografischen
Studien in den 12 Schwerpunktländern, die der Vorbereitung der Konferenz über die Wirksamkeit
der Entwicklungszusammenarbeit im September 2008 in Accra dienten70.
Die Europäische Union stellt Unterstützung für ein neues Gleichstellungsprojekt in der
Kirgisischen Republik bereit

Besonders in den ländlichen Gebieten der Kirgisischen Republik sind Frauen nicht ausreichend über
ihr Wahlrecht informiert, und oft fehlt ihnen das Vertrauen, dass ihre Stimme eine Änderung der
politischen Lage bewirken könnte. Dieses Projekt soll zu rechtlichen Erläuterungen des Wahlrechts
und der Wahlverfahren beitragen. Mit den geplanten Maßnahmen sollen die demokratischen Werte
und die Herausbildung einer aktiven Bürgerbeteiligung an Entscheidungsprozessen gefördert
werden. Konkret soll die Öffentlichkeit, insbesondere Frauen, Führer von Gemeinschaften und
Vertreter der kommunalen Behörden, für das Wahlrecht und die bürgerlichen Rechte sensibilisiert
werden. Das EIDHR-Projekt (2008-2010) wird von dem Fonds "Development and Cooperation in
Central Asia" (DCCA) durchgeführt, der 36 Schulungen organisieren und 60 Informations- und
Beratungszentren einrichten wird, wo Bürger Informationen und Rechtsberatung zum Schutz ihres
Wahlrechts einholen können.
70 Weitere Einzelheiten: www.gendermatters.eu

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81 – Drucksache 16/12729



4.7. Menschenhandel
Den Rahmen für die EU-Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels bilden die Mitteilung der
Kommission "Bekämpfung des Menschenhandels – ein integriertes Vorgehen und Vorschläge für
einen Aktionsplan" (Oktober 2005)71 und der daran anschließende Aktionsplan der EU über
bewährte Vorgehensweisen, Normen und Verfahren zur Bekämpfung und Verhütung des Men-
schenhandels (Dezember 2005)72, den der Rat in Einklang mit dem Haager Programm zur Stärkung
von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union angenommen hat. In beiden Doku-
menten wird ein multidisziplinärer Ansatz im Hinblick auf den Menschenhandel befürwortet, der
sich nicht auf Strafverfolgungsstrategien beschränkt, sondern ein breites Spektrum von Maßnahmen
zur Prävention und zur Unterstützung der Opfer umfasst. Der Strategie liegt ein menschenrechts-
gestützter Ansatz zugrunde, bei dem die Rechte der Opfer in den Mittelpunkt gestellt werden und
die zusätzlichen Probleme bestimmter Gruppen, wie Frauen und Kinder, sowie von Personen, die
aus welchen Gründen auch immer diskriminiert werden, wie Angehörige von Minderheiten oder
autochthonen Völkern, berücksichtigt werden. Außerdem umfasst die EU-Politik in den Bereichen
Gleichstellung und Rechte der Kinder73 die Bekämpfung des Frauen- und Kinderhandels als eine
Priorität.

Im Oktober 2007 hat die Kommission eine neue Sachverständigengruppe für Menschenhandel74
eingesetzt, wobei sie berücksichtigte, dass infolge der jüngsten EU-Erweiterung neue Mitglieder
aufgenommen werden müssen und dass spezielles Fachwissen, insbesondere in Bezug auf die
Ausbeutung der Arbeitskraft, gewährleistet werden muss. Die Mitglieder der Gruppe wurden im
Juli 2008 ernannt75. Im Berichtszeitraum hat die Kommission auf der Grundlage eines Fragebogens,
der im Dezember 2007 allen Mitgliedstaaten mit der Bitte um aktuelle Angaben zur Umsetzung der
einzelstaatlichen Strategien zur Bekämpfung des Menschenhandels übermittelt worden war, einen
Bericht76 über die Evaluierung und Überwachung der Umsetzung des EU-Aktionsplans zur
Bekämpfung des Menschenhandels erarbeitet. Außerdem erfolgte eine Konsultation anderer für
die Durchführung von einigen Maßnahmen des Aktionsplans verantwortlicher Gremien.

71 KOM(2005) 514 endg.
72 ABl. C 311 vom 9.12.2005, S. 1.
73 Siehe Kapitel 4.6. und 4.3.
74 Beschluss der Kommission, ABl. L 277 vom 20.10.2007, S. 29.
75 Beschluss 2008/604/EG der Kommission, ABl. L 194 vom 23.7.2008.
76 Dieser Bericht soll bis Ende 2008 angenommen werden.

Drucksache 16/12729 – 82 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Das Fehlen von vergleichbaren und verlässlichen Daten ist eines der größten Probleme bei der
Bekämpfung des Menschenhandels in den verschiedenen Ländern, die von diesem Phänomen
betroffen sind. Im Einklang mit dem EU-Aktionsplan aus dem Jahr 2005 ist in der Mitteilung der
Kommission über die Entwicklung einer EU-Strategie zur Messung von Kriminalität und Straf-
verfolgung77 vorgesehen, Pilotgruppen einzurichten, um die Möglichkeit zu prüfen, gemeinsame
Leitlinien für die Sammlung von Daten, einschließlich vergleichbarer Indikatoren im Bereich
Menschenhandel, festzulegen. In diesem Kontext wurde in Zusammenarbeit mit der Internationalen
Arbeitsorganisation (IAO) eine umfassende Konsultation auf der Grundlage der Methode DELPHI
eingeleitet, um vereinbarte Indikatoren für die Datenerhebung festzulegen. Die Ergebnisse dieser
Maßnahme werden Ende 2008 vorliegen.

Der Menschenhandel hat weit reichende internationale Auswirkungen, und die Maßnahmen, die
in diesem Bereich ergriffen werden, beschränken sich nicht allein auf die EU78. Daher haben die
Kommission und die EU-Mitgliedstaaten weiter eng mit den einschlägigen internationalen Organi-
sationen wie den Vereinten Nationen, dem Europarat, der OSZE (einschließlich der OSZE-Sonder-
beauftragten und Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels79) und der Internatio-
nalen Organisation für Migration (IOM) zusammengearbeitet. Die EU hat vor allem die Tätigkeiten
des Sonderberichterstatters des VN-Menschenrechtsrates über den Menschenhandel, insbesondere
den Frauen- und Kinderhandel, aufmerksam verfolgt und die Erweiterung seines Mandats unter-
stützt.

Die Europäische Gemeinschaft und alle EU-Mitgliedstaaten haben das VN-Übereinkommen gegen
die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und das zugehörige Zusatzprotokoll betreffend
den Menschenhandel unterzeichnet. Im Berichtszeitraum haben die EU-Mitgliedstaaten weitere
Schritte unternommen, um dem Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschen-
handels beizutreten, das am 1. Februar 2008 in Kraft getreten ist. Bislang wurde das Überein-
kommen von zehn EU-Mitgliedstaaten ratifiziert und von 15 weiteren unterzeichnet; dort laufen
derzeit die Ratifikationsverfahren.

77 KOM(2006) 437 endg.
78 http://ec.europa.eu/external_relations/human_rights/traffic/index.htm .
79 http://www.osce.org/cthb/

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 83 – Drucksache 16/12729



Was die Hilfe der Gemeinschaft für Drittländer anbelangt, so wurde in eine Reihe von Länder- und
Regionalstrategiepapieren sowie Richtprogrammen ein direkter Verweis auf den Menschenhandel
und auf die Stärkung der Strategien zur Bekämpfung von Faktoren, die den Menschenhandel
begünstigen, aufgenommen. Die Kommission hat ein breites Spektrum von Initiativen zur Bekämp-
fung der eigentlichen Ursachen des Menschenhandels, wie z.B. Armut, Ausgrenzung, soziale
Ungleichheit und Geschlechterdiskriminierung, sowie direkt auf die Verhinderung von Menschen-
handel ausgerichtete Projekte in zahlreichen Drittländern finanziert, die oft von Organisationen der
Zivilgesellschaft verwirklicht wurden. Außerdem wurden Initiativen zur Stärkung der wirtschaft-
lichen, rechtlichen und politischen Stellung und zur Förderung der Rechte der am stärksten gefähr-
deten Gruppen, d.h. Kinder, Frauen, Migranten und autochthone Völker, finanziert.

Die Bekämpfung des Menschenhandels zählt zu den Prioritäten des neuen Förderprogramms
"Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung", das Teil des Rahmenprogramms "Sicherheit
und Schutz der Freiheitsrechte" (2007-2013) ist. Neun direkt den Menschenhandel betreffende
Projekte wurden für eine Finanzierung 2007 ausgewählt, und drei weitere Projekte wurden in
Maßnahmen zu damit verbundenen Themen aufgenommen. Außerdem werden auch Mittel im
Rahmen anderer geografischer und thematischer Instrumente (wie dem Instrument für Entwick-
lungszusammenarbeit, dem Stabilitätsinstrument, dem Programm "In Menschen investieren" und
dem EIDHR) bereitgestellt. Auch andere spezifische Förderprogramme haben sich als wirksame
Instrumente zur Bekämpfung des Menschenhandels erwiesen, so z.B. Daphne III (2007-2013), mit
dem speziell Gewalt gegen Kinder, Jugendliche, Frauen und Risikogruppen bekämpft werden soll,
sowie das Programm "Safer Internet Plus" (2005-2008). Ferner wurde im Rahmen des thematischen
Programms "Investieren in Menschen" im Februar 2008 eine Ausschreibung für Projekte gegen den
Kinderhandel eingeleitet.

Im Mittelpunkt des ersten EU-Tags zur Bekämpfung des Menschenhandels am 18. Oktober 2007
stand der menschenrechtsorientierte Ansatz für die Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels.
Bei dieser Gelegenheit stellte die Kommission Empfehlungen für die Identifizierung der Opfer von
Menschenhandel und ihre Überweisung an die entsprechenden Stellen80 vor; in diesen Empfeh-
lungen wird die Einrichtung von Mechanismen gefordert, die auf der Zusammenarbeit zwischen
Regierungen und Organisationen der Zivilgesellschaft beruhen.

80 http://ec.europa.eu/justice_home/news/information_dossiers/anti_trafficking_day_07/

documents_en.htm

Drucksache 16/12729 – 84 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



4.8. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) und die Bekämpfung der Straffreiheit
Die der Gerichtsbarkeit des IStGH unterliegenden schweren Straftaten sind von erheblichem Belang
für die Europäische Union, die entschlossen ist zusammenzuarbeiten, um derartige Straftaten zu
verhüten und der Straffreiheit der Täter ein Ende zu setzen.

Nach dem Inkrafttreten des Römischen Statuts hat die Europäische Union ihren Gemeinsamen
Standpunkt zum Internationalen Strafgerichtshof81 von 2001 am 16. Juni 2003 überarbeitet. Ziel des
Gemeinsamen Standpunkts ist es, die effiziente Arbeitsweise des Gerichtshofs zu unterstützen und
die universelle Unterstützung für ihn dadurch zu fördern, dass auf die größtmögliche Beteiligung
am Römischen Statut hingewirkt wird.

Die EU hat hierzu eine Broschüre veröffentlicht, in der sie ihre Maßnahmen zur Unterstützung des
IStGH82 erläutert. Diese Broschüre kann auf der Website des Rates abgerufen werden
(http://consilium.europa.eu/icc).

Im Einklang mit dem Gemeinsamen Standpunkt der EU stand der IStGH während des gesamten
Berichtszeitraums auf der Tagesordnung zahlreicher wichtiger Gipfeltreffen (z.B. des
EU-Afrika-Gipfels) und des politischen Dialogs mit Drittländern. Außerdem hat die EU weiterhin
Demarchen in Drittländern unternommen, um diese zur Ratifizierung des Römischen Statuts und
des Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten zu bewegen und Länder wann immer
möglich davon abzubringen, bilaterale Nichtüberstellungsabkommen zu unterzeichnen.
Afrika hat für die EU hohe Priorität und der EU-Afrika-Gipfel in Lissabon (8./9. Dezember 2007)
stellte einen historischen Meilenstein dar. Die EU ist entschlossen, die Unterstützung des Gerichts-
hofs durchgängig in alle ihre Politikbereiche und in die strategische Partnerschaft Afrika-EU einzu-
beziehen. Die auf der Gipfeltagung angenommene Gemeinsame Strategie Afrika-EU83 ist ein tref-
fendes Beispiel für eine Initiative, bei der sich beide Seiten verpflichtet haben, gegen Straffreiheit
vorzugehen und die Einrichtung und wirksame Arbeitsweise des IStGH zu unterstützen.
81 Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 16. Juni 2003 (ABl. C 150 vom 18.6.2003, S. 67). Abrufbar

auf der Website des Rates in 11 Amtssprachen der EU (FR, DA, EL, ES, IT, NL, DE, PT, FI, SV und
EN) sowie in chinesischer, russischer und arabischer Sprache.

82 Februar 2008.
83 16344/07.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85 – Drucksache 16/12729



Länder bzw. Ländergruppen, in denen die EU Demarchen zur Förderung der Universalität
und Integrität des Römischen Statuts unternommen hat:

Afrikanische Union, Aserbaidschan, Chile, Côte d'Ivoire, Guinea-Bissau, Indien, Kamerun,
Kap Verde, Kasachstan, Katar, Madagaskar, Malaysia, Marokko, Moldau, Mosambik, Nepal,
Surinam und Ukraine.
Entsprechend dem Abkommen von 2006 zwischen dem IStGH und der EU über Zusammenarbeit
und Unterstützung haben beide Seiten im April 2008 die Durchführungsvereinbarungen für den
Austausch von Verschlusssachen fertig gestellt84. Diese Vereinbarungen werden zweifelsohne zu
einer noch engeren Zusammenarbeit zwischen den beiden Organisationen beitragen.

Der Aktionsplan aus dem Jahr 200485 ergänzt den Gemeinsamen Standpunkt. Er enthält u.a. fol-
gende Zielvorgaben: "Der IStGH sollte in den Außenbeziehungen der EU durchgängig berücksich-
tigt werden. In diesem Zusammenhang sollten die Ratifizierung und Umsetzung des Römischen
Statuts bei der Aushandlung von Abkommen der EU mit Drittländern als eine Menschenrechtsfrage
behandelt werden."

Bislang war das überarbeitete Cotonou-Abkommen von 2005, das auf 79 Länder Afrikas, der
Karibik und des Pazifischen Raums sowie die EU Anwendung findet, das einzige verbindliche
Rechtsinstrument mit einer Klausel zum IStGH86. Die Europäische Kommission hat mit Armenien,
Ägypten, Aserbaidschan, Georgien, Jordanien, Libanon, Moldau und der Ukraine die Aufnahme
von IStGH-Klauseln in die jeweiligen Aktionspläne zur Europäischen Nachbarschaftspolitik
ausgehandelt. Im Berichtszeitraum wurde mit Thailand, Vietnam und Ländern Zentralamerikas über
Entwürfe für IStGH-Klauseln verhandelt. Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit
Indonesien wurde vom Rat im Juni 2007 gebilligt und dürfte im laufenden Jahr unterzeichnet
werden. Es enthält eine IStGH-Klausel, die Indonesien zum Beitritt zum Römischen Statut ver-
pflichtet. In den laufenden Verhandlungen mit Südafrika, Irak und der Andengemeinschaft wurde
bereits eine Einigung über diese Klausel erzielt. Auch die Mandate zur Aushandlung von Koope-
rationsabkommen mit den folgenden Ländern enthalten IStGH-Klauseln: Ukraine, Russische
Föderation und China.

84 Dokumente 8349/08 REV 1, 8410/08 und 8786/08.
85 Dok. 5742/04. Text verfügbar in englischer, französischer sowie in chinesischer, russischer und

arabischer Sprache.
86 Artikel 11 des Cotonou-Abkommens (ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3-353), geändert durch ABl. L

209 vom 11.8.2005, S. 27-53).

Drucksache 16/12729 – 86 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Im Berichtszeitraum erfolgte die 108. Ratifizierung des Römischen Statuts des IStGH.

Im Zusammenhang mit dem IStGH sind im Berichtszeitraum weitere Meilensteine zu erwähnen:
� Im 6. und 7. Bericht des IStGH-Anklägers (die dem VN-Sicherheitsrat im Dezember 2007

vorgelegt wurden) wurde erneut aufgezeigt, dass die sudanesische Regierung die Zusam-
menarbeit mit dem Gerichtshof verweigert hat und dass zwei Tatverdächtige (gegen die der
Gerichtshof am 27. April 2007 Haftbefehle erlassen hat) unbehelligt ihre Amtsgeschäfte
weiterführen und sich an Übergriffen auf Zivilpersonen beteiligen.

� Im Mai 2008 erfolgte die Festnahme von Jean-Pierre Bemba, dem Präsidenten und obersten
Befehlshaber der Bewegung "Mouvement de Libération du Congo" (MLC), dem Verbrechen
in der Zentralafrikanischen Republik zur Last gelegt werden (zwei Anklagepunkte wegen
Verbrechen gegen die Menschlichkeit und vier Anklagepunkte wegen Kriegsverbrechen), und
seine Überführung an den Gerichtshof.
Hinsichtlich der Lage in der Region Darfur hat die EU auch ihren Druck auf Sudan verstärkt, und
zwar im Rahmen von mehreren Schlussfolgerungen des Rates87, einer Erklärung des Vorsitzes im
Namen der EU88, einer Entschließung des Europäischen Parlaments89 und von Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates vom Juni 200890, in denen es heißt: "Der Europäische Rat fordert den Rat
(Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) auf, die Entwicklungen in Sudan genau zu
verfolgen und zusätzliche Maßnahmen zu prüfen, falls das Land nicht uneingeschränkt mit den
Vereinten Nationen und anderen Institutionen, einschließlich des IStGH, zusammenarbeitet."

Im Jahr 2008 hat die Gruppe "Völkerrecht" (Internationaler Strafgerichtshof) ihre Beratungen mit
John B. Bellinger III, Rechtsberater im US-Außenministerium, über Themen im Zusammenhang
mit dem internationalen Strafrecht fortgesetzt.

87 Dezember 2007 (Dok. 16395/07), Januar 2008 (Dok. 5922/08) und Juni 2008 (Dok. 10832/08).
88 Dok. 7918/08.
89 P6_TA-PROV(2008)0238.
90 Dok. 11018/08.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 87 – Drucksache 16/12729



Während des gesamten Berichtszeitraums gewährten die Kommission und die Mitgliedstaaten
weiterhin finanzielle Unterstützung u.a. für Organisationen, die Koalition für den Internationalen
Strafgerichtshof und für die Parliamentarians for Global Action, deren Tätigkeit für die Förderung
der Ratifizierung und Umsetzung des Römischen Statuts und die Beobachtung der Arbeit des
IStGH von unschätzbarem Wert ist. Die Kommission förderte weiterhin das Clerkship and Visiting
Professionals Programme (Gastprogramm für Fachleute) des IStGH. Die Mitgliedstaaten leisteten
weiterhin finanzielle Unterstützung für Organisationen wie das International Criminal Law
Network (Internationales Strafrechtsnetzwerk) und das Institute for International Criminal
Investigations (Institut für internationale strafrechtliche Ermittlungen). Außerdem leisteten die
Mitgliedstaaten Beiträge zu dem Treuhandfonds des IStGH für Opfer und dem Treuhandfonds für
die am wenigsten entwickelten Länder; bei Letzterem handelt es sich um einen Fonds, der den
Delegationen der am wenigsten entwickelten Länder die Teilnahme an den Tagungen der Ver-
sammlung der Vertragsparteien ermöglicht. Im Rahmen des Europäischen Instruments für Demo-
kratie und Menschenrechte veröffentlichte die Kommission Ende 2007 einen Aufruf zur Einrei-
chung von Vorschlägen (zur Unterstützung für zivilgesellschaftliche Kampagnen, mit denen der
wirksame Betrieb des Internationalen Strafgerichtshofs sichergestellt werden soll) für einen Betrag
in Höhe von 4,9 Mio. EUR.

Die Kommission und die Mitgliedstaaten leisteten ferner politische und finanzielle Unterstützung
für Ad-hoc-Gerichte wie die Internationalen Strafgerichtshöfe für Ruanda und für das ehemalige
Jugoslawien, den Sondergerichtshof für Sierra Leone (der am 4. Juni 2007 das Verfahren gegen
Charles Taylor aufgenommen und am 7. Januar 2008 den ersten Zeugen vernommen hat, und
dessen Berufungskammer am 28. Mai 2008 ihr Urteil in dem Verfahren gegen Moinina Fofana und
Allieu Kondewa abgegeben hat) und die Außerordentlichen Kammern der Gerichte Kambodschas
(ECCC, auch bekannt als Khmer-Rouge-Tribunal), die am 4. Februar 2008 ihre ersten Anhörungen
durchgeführt haben, nachdem fünf ehemalige Mitglieder des Regimes angeklagt und festgenommen
worden waren.
Drucksache 16/12729 – 88 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



4.9. Menschenrechte und Terrorismus

Bei der Terrorismusbekämpfung misst die EU der Gewährleistung eines umfassenden und wirk-
samen Schutzes der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowohl in Europa als auch in der übrigen
Welt große Bedeutung bei. Wirksame Terrorismusbekämpfungsmaßnahmen und der Schutz der
Menschenrechte sind nicht einander ausschließende, sondern sich ergänzende und gegenseitig
verstärkende Ziele. Das strategische Engagement der Europäischen Union, wie es in ihrer Strategie
zur Terrorismusbekämpfung definiert ist, fasst das Ziel in klare Worte: "Terrorismus weltweit
bekämpfen und dabei die Menschenrechte achten, Europa sicherer machen und es seinen Bürgern
ermöglichen, in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu leben". Auf lange Sicht
werden die demokratischen Gesellschaften die Plage des Terrorismus nur dann wirklich überwin-
den, wenn sie ihren eigenen Werten treu bleiben. Der Kampf der EU gegen den Terrorismus ist fest
in einem Rechtsrahmen verankert, der die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten
garantiert91. Die EU tritt nach wie vor entschlossen für das absolute Verbot von Folter und von
grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Bestrafung ein. Die Existenz
geheimer Haftanstalten, wo festgenommene Personen in einem Rechtsvakuum in Gewahrsam
gehalten werden, steht nicht im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht und den Menschen-
rechten92.

Die EU hat in Erklärungen vor verschiedenen Gremien der Vereinten Nationen bekräftigt, dass die
Achtung der Menschenrechte bei der Bekämpfung des Terrorismus unbedingt gewährleistet werden
muss. Der Vorsitz hat im Februar 2008 bei seinen Ausführungen im Namen der Europäischen
Union vor dem Ausschuss der VN-Generalversammlung für Maßnahmen zur Bekämpfung des
internationalen Terrorismus erklärt, dass die auf die Bekämpfung des Terrorismus gerichtete inter-
nationale Zusammenarbeit im Einklang mit der VN-Charta und den einschlägigen Übereinkommen
und Protokollen, insbesondere den internationalen Menschenrechtsnormen, dem internationalen
Flüchtlingsrecht und dem humanitären Völkerrecht erfolgen muss. Zudem hat der Vorsitz in seiner
Erklärung vor dem VN-Sicherheitsrat am 19. März 2008 zur Bedrohung von Frieden und Sicherheit
auf internationaler Ebene durch terroristische Handlungen bekräftigt, dass alle Maßnahmen zur
Bekämpfung des Terrorismus mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen, die sich insbesondere aus
den internationalen Menschenrechtsnormen, dem internationalen Flüchtlingsrecht und dem
humanitären Völkerrecht ergeben, im Einklang stehen müssen. Darüber hinaus hat die EU die
Verlängerung des Mandats des VN-Sonderberichterstatters zum Thema "Schutz der Menschen-
rechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus" in der wieder aufgenommenen
6. Sitzung des Menschenrechtsrates (Dezember 2007) unterstützt.

91 Strategie der EU zur Bekämpfung von Radikalisierung und Anwerbung für den Terrorismus durch

eine effiziente Kommunikation über die Werte und Politiken der EU.
92 Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Dezember 2006.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 89 – Drucksache 16/12729



Die EU hat den eingehenden Dialog mit dem Rechtsberater des US-Außenministeriums über
völkerrechtliche und sonstige Aspekte der Terrorismusbekämpfung fortgesetzt. Diese Treffen haben
einen ausführlichen Gedankenaustausch ermöglicht, der über komplexe Völkerrechtsfragen, die
sich beim Vorgehen gegen den Terrorismus stellen, zu führen ist. Dieser Dialog trägt zu einem
besseren Verständnis der Frage bei, wie unter Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und im Einklang mit
dem Völkerrecht, unter anderem mit den internationalen Menschenrechtsnormen, gegen Terroristen
vorgegangen werden sollte.

Im Rahmen der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft haben die Europäische Kommission und der
tschechische Minister für auswärtige Angelegenheiten am 16.- 17. Juni 2008 in Prag ein Seminar
zum Thema "Wahrung der Menschenrechte bei der Bekämpfung des Terrorismus im Einklang mit
internationalem Recht" veranstaltet. In dem auf dem Europa-Mittelmeer-Gipfel in Barcelona vom
November 2005 angenommenen Verhaltenskodex für die Terrorismusbekämpfung wird zu einer
entschlossenen, jedoch verhältnismäßigen Reaktion auf Terroranschläge aufgerufen, die fest im
Rahmen des Völkerrechts und des nationalen Rechts, der die Achtung der Menschenrechte und
Grundfreiheiten gewährleistet, verankert ist. Im Nachgang hierzu haben die Außenminister auf der
Europa-Mittelmeer-Tagung in Tampere dazu aufgerufen, ein regionales Seminar zum Thema
"Wahrung der Menschenrechte bei der Bekämpfung des Terrorismus im Einklang mit inter-
nationalem Recht" abzuhalten. Am oben genannten Prager Seminar haben mehr als hundert
Vertreter von Regierung und Zivilgesellschaft aus Ländern der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft
teilgenommen. Erörtert wurden Themen wie die das Vorgehen gegen Diskriminierungen, die
Gewährleistung der Meinungsfreiheit, die Bekämpfung der Folter und das Recht auf ein faires
Gerichtsverfahren. Die Teilnehmer verabschiedeten ausführliche Empfehlungen, welche die
Grundlage für die weitere Arbeit der Europa-Mittelmeer-Partner in diesem Bereich bilden werden.

Am 12. Dezember 2007 hat das Europäische Parlament eine Entschließung zur Bekämpfung des
Terrorismus angenommen, in der eine möglichst sorgfältige Achtung der Menschenrechte bei
Aktionen gegen Terroristen gefordert wird. Am 28. Februar 2008 hielt das Europäische Parlament
eine öffentliche Anhörung zu Guantanamo Bay ab. Geprüft wurden die Fragen der auf Guantanamo
Bay anwendbaren völkerrechtlichen Verpflichtungen, z.B. in Bezug auf die Verfahrensrechte der
inhaftierten Personen und die Nichtzurückweisung, sowie die Umsiedlung der Guantanamo
verlassenden Inhaftierten.
Drucksache 16/12729 – 90 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



4.10. Menschenrechte und Wirtschaft
Im Kontext der Globalisierung wirft der zunehmende Einfluss nichtstaatlicher Akteure wie
beispielsweise transnationaler Unternehmen wichtige Fragen nach der Rolle und der Verantwort-
lichkeit dieser Akteure in Bezug auf die Menschenrechte auf, und zwar sowohl auf nationaler als
auch auf internationaler Ebene. In jüngster Zeit ist dieses Problem zusehends ins Blickfeld getreten
und hat zu ausführlichen Erörterungen über die Verbindung zwischen Menschenrechten und Wirt-
schaft geführt; diese Verbindung wurde bereits in der allgemeinen Erklärung über die Menschen-
rechte von 1948 hergestellt, wo "jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft" aufgefordert
werden, sich zu bemühen, "die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern." Die EU war
an dieser wichtigen Debatte aktiv beteiligt und hat verschiedene Initiativen auf diesem Gebiet –
insbesondere auf der Ebene der Vereinten Nationen – in Bezug auf die soziale Verantwortung der
Unternehmen unterstützt. Die EU bekennt sich zu der Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass sich ihre
Handelspolitik positiv auf die weltweite Achtung der Menschenrechte auswirkt, indem sie, auch mit
bilateralen Handelsabkommen, zu menschenwürdiger Arbeit und nachhaltiger Entwicklung beiträgt.

Im Berichtszeitraum hat die EU die Arbeit des Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs für
die Frage der Menschenrechte und transnationaler Unternehmen sowie anderer Wirtschafts-
unternehmen, der am 7. April 2008 seinen zweiten Bericht an den Menschenrechtsrat vorgelegt
hat, aufmerksam verfolgt. Mit diesem Bericht, dem zwei Addenda sowie ein zusätzlicher Bericht
mit dem Titel "Klärung der Konzepte 'Einflussbereich' und 'Mittäterschaft'" beigefügt sind, wurde
dem Menschenrechtsrat ein konzeptioneller und strategischer Rahmen zur Prüfung vorgelegt, der
auf drei Grundgedanken aufbaut: die Verantwortung des Staates für den Schutz vor Menschen-
rechtsverletzungen durch Dritte, einschließlich Unternehmen; die Verantwortung der Unternehmen
in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte, und die Notwendigkeit eines wirksameren Zugangs
zu Rechtsmitteln. Die EU hat auf der achten Tagung des Menschenrechtsrates vom 3./4. Juni 2008
aktiv am interaktiven Dialog auf der Grundlage dieses Berichts teilgenommen. Die EU hat zudem
die Entscheidung begrüßt, das Mandat des Sonderbeauftragten um drei weitere Jahre zu verlängern.

Die EU war bemüht, die Dimension der nachhaltigen Entwicklung in bilateralen Handels-
verhandlungen zu stärken und die wirksame Anwendung grundlegender Arbeitsnormen durch
positive Instrumente und einen auf Zusammenarbeit ausgerichteten Ansatz zu fördern. Ferner
wurden Handelsvergünstigungen als Mittel eingesetzt, um die Einhaltung der wichtigsten inter-
nationalen Grundsätze in den Bereichen Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz und
verantwortungsvolle Staatsführung anzuregen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 91 – Drucksache 16/12729



Zudem hat die EU ihr Allgemeines Präferenzsystem (APS) in ihre Bemühungen eingebunden, die
Achtung der grundlegenden Menschen- und Arbeitnehmerrechte zu fördern, obgleich das APS eher
eine autonome Regelung ist als eine mit Drittstaaten ausgehandelte Vertragsbeziehung. Im Rahmen
des 2005 eingeführten Allgemeinen Präferenzsystems APS+ werden zusätzliche Zollpräferenzen als
Anreiz für gefährdete Länder geboten, die die acht IAO-Kernübereinkommen über Arbeitnehmer-
rechte (sowie andere der in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates aufgeführten
Übereinkommen) unterzeichnet und tatsächlich umgesetzt haben. Länder, die Begünstigungen nach
dem APS+ beantragen und denen diese Begünstigungen gewährt werden, verpflichten sich, die
Ratifizierung der Übereinkommen und die entsprechenden Maßnahmen zu ihrer wirksamen
Umsetzung beizubehalten.

Die Europäische Kommission hat ihre Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft
zur weltweiten Förderung der Agenda "Menschenwürdige Arbeit"93 fortgesetzt.

Im Einklang mit der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Umsetzung der Partnerschaft für
Wachstum und Beschäftigung: Europa soll auf dem Gebiet der sozialen Verantwortung der Unter-
nehmen führend werden"94hat die EU die soziale Verantwortung der Unternehmen weiterhin auf
globaler Ebene gefördert, um den Beitrag der Unternehmen zur Verwirklichung der Millenniums-
Entwicklungsziele der UN zu optimieren. Der Europäische Rat hat in den Schlussfolgerungen des
Vorsitzes zu der Tagung des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2007 unter anderem die Rolle
der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft bei der Modernisierung der europäischen Arbeitsmärkte,
der Förderung einer besseren Verwaltungspraxis, dem Ausbau des sozialen Schutzes und der
sozialen Eingliederung, der Eröffnung von Chancen und der Bekämpfung von Diskriminierungen
anerkannt.

Die Zusammenarbeit zwischen IAO und EU hat auch dazu beigetragen, die soziale Verantwortung
der Unternehmen auf internationaler Ebene zu fördern. Im Berichtszeitraum waren Arbeitgeber,
Arbeitnehmer und Regierungen darum bemüht, die Anstrengungen im Rahmen der IAO auf dem
Gebiet der sozialen Verantwortung von Unternehmen, auch im Bereich der globalen Lieferketten,
beträchtlich zu verstärken. Die EU hat sich aktiv dafür eingesetzt, dass zur Förderung nachhaltig
wirtschaftender Unternehmen, die eines der Themen der Internationalen Arbeitskonferenz vom Juni
2007 war, Empfehlungen angenommen werden.

93 Siehe Kapitel 4.12 "Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte".
94 KOM(2006) 136 endg. vom 22.3.2006.

Drucksache 16/12729 – 92 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Auf eine Empfehlung des Europäischen Parlaments hin, das hierzu in seiner Entschließung zur
sozialen Verantwortung der Unternehmen vom März 2007 angeregt hatte, hat die Kommission im
Dezember 2007 – fünf Jahre nach dem Weltgipfel von Johannesburg zur nachhaltigen Entwick-
lung – die internationale Konferenz zur globalen Dimension der sozialen Verantwortung der Unter-
nehmen und der Rolle der EU ausgerichtet.

Die Kommission hat im Berichtszeitraum mehrere Projekte finanziert, die den Blick der
europäischen Akteure auf die internationalen Übereinkünfte betreffend die soziale Verantwortung
der Unternehmen und die Achtung der Menschenrechte am Arbeitsplatz lenken und die Einhaltung
der einschlägigen Vorschriften verbessern sollen. Eines der Hauptanliegen eines im April 2008
veröffentlichten Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen zum Thema der sozialen Verantwortung
der Unternehmen war es, in Europa und in Drittländern ein Gesamtkonzept für menschenwürdige
Arbeit in der Lieferkette zu fördern.

Ferner hat sich die EU an den Arbeiten im Investitionsausschuss der OECD beteiligt. Dieser
Ausschuss ist verantwortlich für die Überwachung der Anwendung der OECD-Leitlinien für
multinationale Unternehmen. Die EU hat insbesondere bei der Entwicklung und Förderung des
Risikobewertungsinstruments der OECD für multinationale Unternehmen in Gebieten mit mangel-
hafter Staatsführung mitgewirkt, das im Nachgang zum G-8-Gipfeltreffen in Gleneagles (2005)
weiter ausgebaut wurde95. In dem Risikobewertungsinstrument wird unter anderem auf die
Notwendigkeit, die internationalen Menschenrechtsinstrumente zu beachten, und auf Menschen-
rechtsrisiken im Zusammenhang mit der Führung von Sicherheitskräften verwiesen. Die
Kommission hat OECD-Projekte zum Thema der sozialen Verantwortung der Unternehmen in
Schwellenländern unterstützt; ferner hat sie entsprechend dem G-8-Gipfeltreffen von Heiligen-
damm (2007) den Dialog zwischen G8 und G5 über die soziale Verantwortung der Unternehmen
gefördert. Die Kommission hat auch an dem Rundtischgespräch auf hoher Ebene über die soziale
Verantwortung der Unternehmen am 23. und 24. Juni 2008 teilgenommen, das die IAO und die
OECD gemeinsam organisiert haben.

4.11. Demokratie und Wahlen
Die Förderung der Demokratie ist ein Grundpfeiler der Außen- und Sicherheitspolitik der EU. Die
Konsolidierung der demokratischen Institutionen und Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der
Menschenrechte sind Hauptziele der Partnerschaft der EU mit Drittländern. Im Mittelpunkt dieses
Kapitel steht der Beitrag, den die EU durch Wahlbeobachtungsmaßnahmen und andere Formen der
Wahlunterstützung zum Funktionieren der Demokratie leistet.

95 Das am 8. Juni 2006 vom Rat der OECD verabschiedete Risikobewertungsinstrument ist unter

folgender Adresse abrufbar: www.oecd.org/dataoecd/26/21/36885821.pdf

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 93 – Drucksache 16/12729



Wahlen sind ein Musterbeispiel für angewandte Menschenrechte. Ein demokratischer Wahlprozess
ist Teil der Einrichtung eines Regierungssystems, das die Achtung der Menschenrechte und die
Rechtsstaatlichkeit sicherstellen und dadurch auch zur Verhütung gewaltsamer Konflikte beitragen
kann. Es liegt auf der Hand, dass Wahlen allein den Menschen noch nicht in jedem Fall eine echte
Gelegenheit geben, ihre Vertreter frei zu wählen. Der Übergang zur Demokratie ist ein hoch-
komplexer Prozess, der eng mit sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und sicherheitspolitischen
Entwicklungen verknüpft ist.

Die EU hat daher in zahlreichen Partnerländern Wahlunterstützung geleistet, um die Abhaltung
echter demokratischer Wahlen zu fördern.

Im Bereich der Wahlunterstützung ist die EU einer der führenden global auftretenden Akteure; sie
folgt dabei dem in der Mitteilung der Kommission aus dem Jahre 2000 über Wahlunterstützung und
Wahlbeobachtung beschriebenen Konzept96. Die wichtigsten Wahlförderungsinstrumente der EU
sind die Wahlunterstützung und Wahlbeobachtungsmissionen.

Wahlbeobachtung, insbesondere über einen längeren Zeitraum, wie sie im Rahmen der Wahl-
beobachtungsmissionen der EU durchgeführt wird, bietet die besondere Gelegenheit, einen Wahl-
prozess entsprechend diesen internationalen Standards und bewährten Verfahren für echte demo-
kratische Wahlen zu bewerten. Die internationalen Standards, die in internationalen und regionalen
Übereinkünften und politischen Verpflichtungen niedergelegt sind, deren Einhaltung das beobach-
tete Land verbindlich zugestimmt hat, umfassen universelle Grundsätze für die Abhaltung von
Wahlen wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Internationalen Pakt
über bürgerliche und politische Rechte dargelegt sind. Bei den Wahlbeobachtungsmissionen der EU
wurde ferner bewertet, ob die Wahlen im Einklang mit bewährten Verfahren für demokratische
Wahlen durchgeführt worden sind, wie etwa Transparenz des Wahlprozesses, unparteiliches
Verhalten der Wahlbehörden und unparteiliche Verwendung staatlicher Ressourcen, fairer Zugang
zu allen öffentlichen Medien und ausgewogene Berichterstattung durch diese.

Die EU ist ständig bestrebt, bei ihrer Wahlbeobachtung den höchsten Anforderungen gerecht zu
werden. Im Berichtszeitraum hat die Europäische Kommission zwei neue EU-Handbücher
veröffentlicht, in denen detailliert dargelegt wird, wie die internationalen Standards und bewährten
Verfahren im Rahmen der EU-Wahlbeobachtung gehandhabt werden sollten.

96 KOM(2000) 191; 2001 vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt.

Drucksache 16/12729 – 94 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Das "Handbook for EU Election Observation" (Handbuch für die EU-Wahlbeobachtung) wurde
gründlich überarbeitet, um den methodologischen Fortschritten der Europäischen Union bei der
Beobachtung und Bewertung von Wahlprozessen Rechnung zu tragen. Das Handbuch bietet
einen umfassenden Überblick über die Verfahrensweise der EU bei Wahlbeobachtungsmissionen,
wobei der Anwendung internationaler Standards bei der Bewertung und Berichterstattung
besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Es beschreibt zudem die Planung, Entsendung und
Durchführung von EU-Wahlbeobachtungsmissionen.

Im "Compendium of International Standards for Elections" (Kompendium internationaler Wahl-
standards) sind die Verpflichtungen und Zusagen dargelegt, die die einzelnen Staaten mit der
Unterzeichnung internationaler und regionaler Übereinkünfte eingegangen sind bzw. gegeben
haben. Dieses Dokument lässt auf eine konsequentere Bezugnahme auf internationale Wahl-
standards hoffen, sowohl im Rahmen der Evaluierungen und Berichte der EU-Wahlbeobach-
tungsmissionen als auch bei der Arbeit anderer internationaler und nationaler Beobachter und an
der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen beteiligter Akteure97.

Die EU betrachtet die Konsolidierung eines europaweiten Wahlbeobachtungskonzepts auf EU-
Expertenebene und mit den Partnerländern der EU als Priorität. Daher wurde im Berichtszeitraum
ein Projekt ausgearbeitet, das neben einem umfassenden Schulungsprogramm für Angehörige des
Kernteams von EU-Wahlbeobachtungsmissionen und für Langzeitbeobachter auch vorsieht, dass
regionale Tagungen für einheimische Wahlbeobachter veranstaltet werden und ihnen technische
Unterstützung gewährt wird. Mit der Durchführung dieses Projekts, das auf der Evaluierung des
vorangegangenen NEEDS-Projekts aufbaut, wird im Herbst 2008 begonnen werden.

Seit dem Jahr 2000 hat die EU insgesamt 65 Wahlbeobachtungsmissionen und
10 Unterstützungsmissionen in allen Kontinenten – ausgenommen im OSZE-Raum –
durchgeführt98. Im Zeitraum Juli 2007 bis Juni 2008 wurden acht EU-Wahlbeobachtungsmissionen
entsandt, die durch EIDHR-Mittel finanziert wurden (siehe nachstehende Tabelle). Alle Missionen
erfolgten nach Maßgabe der Grundsatzerklärung über internationale Wahlbeobachtungsmissionen,
die im Oktober 2005 von den Vereinten Nationen feierlich angenommen worden ist, und der sich
sowohl die Kommission als auch das Europäische Parlament angeschlossen haben99 .
97 Siehe http://ec.europa.eu/external_relations/human_rights/eu_election_ass_observ/index.htm
98 In Europa und Zentralasien hat die EU keine Wahlbeobachtungsmissionen durchgeführt, da in diesen

Regionen gegenwärtig eine glaubwürdige Wahlbeobachtung durch das Büro für demokratische
Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in
Europa (OSZE) erfolgt; es wird hierbei durch von den Mitgliedstaaten der EU entsandte Beobachter,
Delegationen von Abgeordneten des Europäischen Parlaments und – in Ausnahmefällen – die
Kommission im Rahmen des Stabilitätsinstruments und der EIDHR unterstützt.

99 http://ec.europa.eu/europeaid/observer/declaration_of_principles_code_of_conduct_en.pdf

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 95 – Drucksache 16/12729



Im Berichtszeitraum hat sich die EU verstärkt darum bemüht, geeignete Folgemaßnahmen für die
Ergebnisse und Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmissionen zu treffen, und insbesondere
diese Ergebnisse und Empfehlungen in ihre Erklärungen, den politischen Dialog und die Koopera-
tionsprogramme einschließlich der EIDHR-Programmplanung einfließen zu lassen. Als Teil dieser
Bemühungen wird von allen leitenden Beobachtern der EU-Wahlbeobachtungsmissionen verlangt,
den Abschlussbericht der Mission einem breiten Spektrum von Gesprächspartnern in dem Land
vorzulegen, in dem die Wahlbeobachtung stattgefunden hat.

Sierra Leone
Eine EU-Wahlbeobachtungsmission unter der Leitung von Marie Anne Isler Béguin (MdEP) hielt
sich vom 6. Juli bis 24. September 2007 in Sierra Leone auf, um die Präsidentschafts- und Parla-
mentswahlen zu beobachten, die dort am 11. August bzw. am 8. September 2007 abgehalten
wurden. Dieser EU-Wahlbeobachtungsmission schloss sich eine Beobachterdelegation des
Europäischen Parlaments unter der Leitung von Martin Callanan (MdEP) an.

Die EU-Wahlbeobachtungsmission gelangte zu dem Schluss, dass die Wahlen im Allgemeinen gut
organisiert, friedlich und fair waren und für Sierra Leone einen wichtigen und positiven Schritt im
Hinblick auf die Konsolidierung von Demokratie und Frieden darstellten. Die Wahlen ermöglichten
einen friedlichen Regierungswechsel in einem Land, in dem ein Konflikt beigelegt worden war. Der
Rechtsrahmen gewährleistete im Großen und Ganzen die Ausrichtung echter Wahlen, die den für
demokratische Wahlen geltenden internationalen Standards entsprachen. Allerdings gab es in
beiden Wahlkampagnen eine Reihe gewaltsamer Zwischenfälle.

Guatemala
In Guatemala hat eine EU-Wahlbeobachtungsmission unter der Leitung von Wolfgang Kreissl-
Dörfler (MdEP) die allgemeinen Wahlen (Präsidentschafts-, Parlaments- und Kommunalwahlen)
vom 9. September 2007 beobachtet. Dieser Mission schloss sich eine aus sieben MdEP bestehende
Delegation des Europäischen Parlaments unter der Leitung von Emilio Menéndez del Valle an.
Drucksache 16/12729 – 96 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Die EU-Wahlbeobachtungsmission gelangte zu dem Schluss, dass diese Wahlen insgesamt den
internationalen Standards für demokratische Wahlen entsprachen. Zudem stellten sie einen
wichtigen Schritt zur Konsolidierung der Demokratie dar. Sie verliefen insgesamt friedlich und
zeichneten sich durch eine gute organisatorische Durchführung, eine transparente Stimmen-
auszählung und eine hohe Beteiligung von Vertretern der Parteien aus. Die Wahlgesetze
entsprachen insgesamt den internationalen Standards. Das Oberste Wahlgericht hat sich effizient
und ohne externe Einflussnahme den logistischen und organisatorischen Herausforderungen
gestellt, die sich aus dem Dezentralisierungsprozess ergeben haben, obgleich der zeitliche Rahmen
für die Umsetzung sehr knapp bemessen war.

Der Wahlkampf war jedoch überschattet von Gewalt gegen Kandidaten in einem Besorgnis
erregenden Ausmaß, und die EU-Wahlbeobachtungsmission war ernsthaft besorgt über die zahl-
reichen Morde an Kandidaten und Bürgern vor und während der Wahlkampagne.

Ecuador
Eine EU-Wahlbeobachtungsmission unter der Leitung von José Ribeiro e Castro (MdEP) weilte
vom 22. August bis 25. Oktober 2007 in Ecuador, um die für den 30. September 2007 anberaumten
Wahlen zur verfassungsgebenden Versammlung zu beobachten.

Die Beobachtungsmission gelangte zu dem Schluss, dass die Wahlen gut organisiert waren, allen
offen standen, den Wählern eine breites Spektrum von Möglichkeiten und den Kandidaten
Vereinigungsfreiheit und Meinungsfreiheit geboten haben. Die Wahlgesetze entsprachen den
internationalen Standards für demokratische Wahlen. Obgleich der Wahlprozess allgemein positiv
bewertet wurde, hat die EU-Wahlbeobachtungsmission einige Defizite festgestellt, insbesondere
den Mangel an Transparenz, die Komplexität des Wahlverfahrens und des Stimmenzuteilungs-
systems, die zudem erhebliche Verzögerungen bei der Verkündung der Wahlergebnisse verursachte,
sowie die umfassenden Befugnisse der Wahlbehörden und das Fehlen einer Sanktionsregelung.

Togo
Eine EU-Wahlbeobachtungsmission unter der Leitung von Fiona Hall (MdEP) war vom
8. September bis 3. November 2007 in Togo, um die Parlamentswahlen vom 14. Oktober 2007 zu
beobachten. Dieser Mission schloss sich eine aus fünf MdEP zusammengesetzte Beobachter-
delegation des Europäischen Parlaments unter der Leitung von Marie-Arlette Carlotti an.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 97 – Drucksache 16/12729



Die EU-Beobachtungsmission wertete diese Wahlen als wichtige Etappe beim Aufbau einer
pluralistischen und stabilen Demokratie. Sie unterstrich, wie wichtig es für die demokratische
Entwicklung von Togo war, dass die Wahlkampagne und der Wahltag friedlich verliefen. Obgleich
die Wahlkommission für die Rahmenbedingungen gesorgt hatte, die es den Wählern ermöglichten,
eine Wahl zu treffen, hat die Beobachtungsmission festgestellt, dass die Wahlgesetze in einer Reihe
von Punkten geändert werden sollten.

Kenia
Eine EU-Beobachtungsmission unter der Leitung von Alexander Graf Lambsdorff (MdEP) hat die
am 27. Dezember 2007 abgehaltenen allgemeinen Wahlen beobachtet. Dieser Mission schloss sich
eine aus vier MdEP zusammengesetzte Beobachterdelegation des Europäischen Parlaments unter
der Leitung von Jan Mulder an.

Die EU-Wahlbeobachtungsmission gelangte zu dem Schluss, dass die Wahlen grundlegende inter-
nationale Standards für demokratische Wahlen nicht erfüllt haben. Vor allem mangelte es dem
Wahlverfahren an Transparenz bei der Auszählung und der Aufbereitung der Ergebnisse, was das
Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Endergebnisses der Präsidentschaftswahl untergraben hat.
Einige gewaltsame Zwischenfälle im Vorfeld der Stimmenabgabe haben die Durchführung der
Wahl behindert; die weit verbreitete Gewalt mit zahlreichen Opfern nach dem Wahltag hingegen
war Ausdruck einer größeren politischen Krise. Dies war, wie von der EU-Beobachtungsmission
hervorgehoben wurde, umso bedauerlicher, als die Wahlen bis zur Aufbereitung der Ergebnisse und
trotz einiger erheblicher Defizite im Wahlrecht im Großen und Ganzen gut organisiert waren und
die Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit während der Wahlkampagne geachtet
wurde.

Pakistan
Die noch während des Ausnahmezustands anfänglich als Wahlbeurteilungsteam eingerichtete
Mission wurde nach Aufhebung des Ausnahmezustands in eine begrenzte Wahlbeobachtungs-
mission umgewandelt, um schließlich nach Verschiebung der Wahlen auf den 18. Februar 2008 die
Form einer echten EU-Wahlbeobachtungsmission anzunehmen. Diese wurde von Herrn Michael
Gahler (MdEP) geleitet. Im Verlauf des Wahltages schloss sich eine aus sieben MdEP zusammen-
gesetzte Delegation des Europäischen Parlaments unter der Leitung des Abgeordneten Robert
Evans der Mission an.
Drucksache 16/12729 – 98 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Das wesentliche Fazit der EU-Wahlbeobachtungsmission lautete, dass die Wahlen für die National-
versammlung und die Provinzversammlungen als pluralistischer Prozess veranstaltet worden waren,
der ein breites Spektrum von Standpunkten widerspiegelte. Die Wahl ermöglichte einen echten
Wettbewerb und das Vertrauen der Wähler in einen reibungslosen Wahlablauf konnte im Vergleich
zu früheren Wahlen angehoben werden. Allerdings gab es erhebliche Defizite bei den Rahmen-
bedingungen des Wahlablaufs, und die Wahlkampagne bot den Kandidaten keinesfalls gleiche
Ausgangsbedingungen, in erster Linie aufgrund des Missbrauchs staatlicher Ressourcen und der
Bevorzugung der ehemaligen Regierungsparteien durch die staatlichen Medien. Dies führte dazu,
dass der Wahlprozess eine Reihe internationaler Standards für demokratische Wahlen nicht erfüllt
hat.

Bhutan
Eine EU-Beobachtungsmission unter der Leitung des MdEP José Javier Pomés Ruiz wurde nach
Bhutan entsandt, um die zum ersten Mal in diesem Land ausgerichteten Wahlen für die National-
versammlung, die für den 24. März 2008 anberaumt waren, zu beobachten. Es handelte sich um die
ersten pluralistischen Wahlen in diesem seit 1907 als absolute Monarchie regierten Land. Diese
Wahlen waren eine der von der Monarchie vorgesehenen Etappen zur schrittweisen Einführung der
Demokratie; als solche bildeten sie den letzten größeren Schritt zur Schaffung des neuen
institutionellen Rahmens, mit dem eine stabile, harmonische und dauerhafte Demokratie geschaffen
werden soll. Höhepunkt dieses gründlich durchdachten Prozess war die Ausarbeitung einer
Verfassung, die erstmals politische Parteien zulässt, individuelle Rechte anerkennt und ein System
von Kontrolle und Gegenkontrolle der Staatsorgane (Gewaltenteilung) einführt.

Bhutan ist mit diesen Wahlen ein erfolgreicher und reibungsloser Wandel seiner politischen Gesell-
schaftsordnung von einer absoluten zu einer konstitutionellen Monarchie gelungen.

Nepal
Eine EU-Wahlbeobachtungsmission unter der Leitung von Herrn Jan Mulder (MdEP) war vom
2. März bis 10. Mai 2008 in Nepal, um die für den 10. April 2008 anberaumten Wahlen für die
verfassungsgebende Versammlung zu beobachten. Eine Beobachterdelegation des Europäischen
Parlaments unter der Leitung des Abgeordneten Josep Borrell Fontelles war uneingeschränkt an
dieser EU-Wahlbeobachtungsmission beteiligt.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 99 – Drucksache 16/12729



Diese professionell organisierten und transparenten Wahlen waren eine entscheidende Etappe auf
dem Weg zur Wiederherstellung der repräsentativen Demokratie in Nepal. Das Wahlrecht sah im
Großen und Ganzen einen demokratischen und allen offen stehenden Wahlprozess vor, der den
internationalen Standards genügt. Während die Lage am Wahltag selbst sowie während der Aus-
zählung der Stimmen und der Aufbereitung der Wahlergebnisse ruhig und frei von Zwischenfällen
war, war das Klima im Vorfeld der Wahlen landesweit sehr angespannt. In Anbetracht des während
der Wahlkampagne von Angst und Einschüchterungen geprägten Klimas war die EU-Wahl-
beobachtungsmission zu dem Schluss gelangt, dass die Rahmenbedingungen der Wahlen in
spezifischen Bereichen nicht den internationalen Standards genügten, so auch in Bezug auf die
Versammlungs-, Bewegungs- und Meinungsfreiheit.
Wahlbeobachtungsmissionen/Wahlexpertenmissionen Juli 2007 - Juni 2008

Land Leiter der

Wahlbeobachtungsmission
Gesamtmittel
(in EUR)

Missionsteilnehmer 100
Sierra Leone Marie-Anne Isler-Beguin,
MdEP (FR)

3.000.000 78 Beobachter (8 im Kernteam,
28 LZB und 42 KZB)

Guatemala Wolfgang Kreissl-Doerfler,
MdEP (DE)

3.500.000 105 Beobachter (7 im Kernteam,
48 LZB und 50 KZB)

Ecuador José Ribeiro e Castro,
MdEP (PT)

2.300.000 105 Beobachter (10 im Kernteam,
36 LZB und 60 KZB)

Togo Fiona Hall,
MdEP (UK)

2.073.000 86 Beobachter (6 im Kernteam,
18 LZB und 62 KZB)

Kenia Alexander Graf Lambsdorff
MdEP (DE)

4.600.000 144 Beobachter (11 im Kernteam,
38 LZB und 94 KZB)

Pakistan Michael Gahler,
MdEP (DE)

5.600.000 92 Beobachter (13 im Kernteam,
48 LZB und 31 KZB)

Bhutan José Javier Pomés Ruiz,
MdEP (ES)

1.000.000 15 Beobachter (6 im Kernteam und
9 LZB)

Nepal Jan Mulder,
MdEP (NL)

2.900.000 120 Beobachter (10 im Kernteam,
40 LZB und 70 KZB)
100 Zusätzlich hierzu wurden die Missionen oft durch an Ort und Stelle rekrutierte Kurzzeitbeobachter und

Delegationen des Europäischen Parlaments verstärkt.
KZB: Kurzzeitbeobachter; LZB: Langzeitbeobachter.

Drucksache 16/12729 – 100 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Im Zeitraum 2000-2008 hat die EU über 560 Mio. EUR für Wahlunterstützungsprojekte in über
50 Ländern bereitgestellt, darunter Länder wie Tschad, Sierra Leone und Haiti, in denen es
Konfliktfolgen zu bewältigen gilt.

Die Wahlunterstützung für staatliche Behörden einschließlich der Wahlbehörden wurde aus Mitteln
für geografische Zusammenarbeit sowie aus dem Stabilitätsinstrument bestritten. Zur Unterstützung
der Zivilgesellschaft konnten diese Instrumente sowie das Europäische Instrument für Demokratie
und Menschenrechte herangezogen werden.
Beispiele für Wahlunterstützungsprojekte, die zwischen Juli 2007 und Juni 2008
von der EU unterstützt wurden:

� Unterstützung für Kleinstprojekte zur Wahlunterstützung in Osteuropa, dem Mittelmeer-
raum und dem Nahen Osten (3 Mio. EUR);

� Unterstützung für die Reform des Wahlsystems in Tschad im Hinblick auf die für Ende 2007
anberaumten Wahlen (5 Mio. EUR);

� Vorbereitungshilfe für Sambia zur Überbrückung des Zeitraums zwischen der Phase
unmittelbar nach den Wahlen und der wahrscheinlichen Aufnahme eines mehrjährigen
Wahlunterstützungsprogramms mit Horizont 2011 (Präsidentschafts-, Parlaments- und
Kommunalwahlen) (450 00 EUR);

� Beitrag zu dem vom UNDP verwalteten Basketfonds als Hilfe für die Aufstellung eines mit
Lichtbildern versehenen Wählerverzeichnisses in Bangladesh (15 Mio. EUR);

� Beitrag zu dem vom UNDP verwalteten Basketfonds zur Unterstützung der Rehabilitation und
des Funktionierens der Nationalen Wahlkommission von Sierra Leone (11,7 Mio. EUR);

� Unterstützung der Wahlprozesse und des Parlaments in Jemen (5,3 Mio. EUR);
� Unterstützung für das Programm zur Förderung der demokratischen Staatsführung und der

politischen Verantwortlichkeit in Uganda (12 Mio. EUR, davon 6. Mio. EUR für
Wahlunterstützung);

� Beitrag zur Förderung des Dialogs und der Demokratie in Simbabwe im Hinblick auf die
Wahlen im Jahr 2008 (3 Mio. EUR).

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 101 – Drucksache 16/12729



4.12. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Die Europäische Union misst den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten die gleiche
Bedeutung bei wie den bürgerlichen und politischen Rechten, wobei sie der 1993 in Wien auf der
Weltkonferenz über Menschenrechte101 bekräftigten Allgemeingültigkeit, Unteilbarkeit, wechsel-
seitigen Abhängigkeit und Verknüpfung aller Menschenrechte Rechnung trägt. Beide Kategorien
von Rechten ergeben sich aus der dem Menschen innewohnenden Würde, und die effektive
Umsetzung eines jeden Rechts ist eine unabdingbare Voraussetzung für die vollständige Umsetzung
der anderen Rechte. Diese Verknüpfung geht besonders eindeutig aus dem VN-Übereinkommen
über die Rechte des Kindes, dem alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union beigetreten sind, und
aus dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hervor.

Im Berichtszeitraum hat der VN-Menschenrechtsrat im Rahmen einer Resolution auf seiner achten
Tagung am 18. Juni 2008 das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaft-
liche, soziale und kulturelle Rechte angenommen. Die Resolution des Menschenrechtsrates wird
der VN-Generalversammlung auf ihrer 63. Tagung Ende 2008 zwecks Erörterung und Billigung
vorgelegt. Die EU hatte sich aktiv an den vorausgehenden Beratungen in der Arbeitsgruppe
Fakultativprotokoll, die den Wortlaut der Resolution102 erarbeitet hat, beteiligt. Mit diesem
Protokoll soll ein Beschwerdemechanismus im Rahmen des Internationalen Pakts über
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte geschaffen werden.

Die EU verfolgte mit Interesse die vom VN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte durchgeführten Arbeiten, darunter auch die Annahme ihrer Allgemeinen Bemerkung Nr. 19
zu Artikel 9 des Paktes, in den der normative Inhalt des Rechts auf soziale Sicherheit und die sich
daraus für die Vertragsstaaten ergebenden Verpflichtungen dargelegt werden. Auf seiner 39. bzw.
40. Tagung prüfte der Ausschuss den Stand der Umsetzung des Paktes in neun Vertragsstaaten
einschließlich zweier EU-Mitgliedstaaten, wobei er die von diesen Vertragsstaaten unterbreiteten
Berichte und den mit einer Delegation jedes dieser Staaten geführten konstruktiven Dialog
zugrunde legte103.

101 http://www2.ohchr.org/english/law/vienna.htm
102 http://www2.ohchr.org/english/issues/escr/intro.htm
103 http://www2.ohchr.org/english/bodys/cescr/index.htm

Drucksache 16/12729 – 102 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Die EU hat mehrere Mandate der Vereinten Nationen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen,
sozialen und kulturellen Rechten unterstützt, und zwar insbesondere die Sonderberichterstatter
über Bildung, Wohnen, geistige und körperliche Gesundheit, Nahrung, toxische und gefährliche
Produkte und Abfälle, Binnenflüchtlinge, indigene Völker, die Unabhängige Expertin für extreme
Armut und das neu geschaffene Mandat für einen Unabhängigen Experten für den Zugang zu
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Die EU begrüßt die wertvollen Beiträge, die sie alle
im Rahmen der Ausübung ihrer jeweiligen Mandate für die Förderung und den Schutz der
Menschenrechte leisten, wozu auch ein besseres Verständnis der Tragweite dieser Rechte und der
mit ihnen einhergehenden Verpflichtungen gehört.

Die EU hat im Februar 2008 aktiv zur Annahme einer Resolution zur Förderung der Vollbeschäfti-
gung und menschenwürdiger Arbeit für alle durch die VN-Kommission für soziale
Entwicklung104 beigetragen.

Die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ist eng an eine integrative und
gerechte Entwicklung gekoppelt105. Es ist bezeichnend, dass sechs der acht Millenniums-Entwick-
lungsziele106 (MDG) der Vereinten Nationen die Entwicklung von Mensch und Gesellschaft in den
Vordergrund stellen. Eines der Ziele des ersten MDG (Beseitigung der extremen Armut und des
Hungers) beispielsweise besteht darin, "eine produktive Vollbeschäftigung und eine menschen-
würdige Arbeit für alle, namentlich für Frauen und junge Menschen" zu erreichen. Die EU hat
beständig, jüngst noch in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2007
bzw. Juni 2008, ihre Bereitschaft hervorgehoben, die Verwirklichung der MDG zu unterstützen,
und ihr Eintreten für das Recht auf Entwicklung bekräftigt. Die EU ist zur treibenden Kraft der
internationalen Anstrengungen für die Verwirklichung der MDG geworden, indem sie sich im
Vorfeld des VN-Gipfels vom September 2005 zur Erhöhung der Wirksamkeit und des Umfangs der
Hilfen verpflichtet hat und im Dezember 2005 den Europäischen Konsens über die Entwicklungs-
politik107 angenommen hat. Dieses Engagement kommt unter anderem in den Maßnahmen zum
Ausdruck, die über das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit finanziert werden.

104 http://www.un.org/esa/socdev/csd/index.html
105 Siehe Kapitel 4.13, Recht auf Entwicklung.
106 http://www.un.org/millenniumgoals/
107 ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103 – Drucksache 16/12729



Die EU engagiert sich für die Förderung von Beschäftigung, sozialem Zusammenhalt und
menschenwürdiger Arbeit für alle in den externen Politikbereichen der EU, den bilateralen und
regionalen Beziehungen und Dialogen einschließlich ihrer Programme zur Zusammenarbeit mit
Drittländern und anderen Regionen. Diese Politik umfasst die Förderung und Erleichterung der
Ratifizierung und Anwendung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO)
über Kernarbeitsnormen und anderer von der IAO als dem neuesten Stand entsprechend eingestufter
Übereinkommen im Wege der technischen Zusammenarbeit und durch enge Zusammenarbeit mit
der IAO108. Alle arbeitsrechtlichen Kernübereinkommen der IAO sind von allen Mitgliedstaaten der
EU ratifiziert worden.

Die EU engagiert sich besonders für die Förderung der Agenda "Menschenwürdige Arbeit", wie
in der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Menschenwürdige Arbeit für alle – Der Beitrag
der Europäischen Union zur weltweiten Umsetzung der Agenda für menschenwürdige Arbeit"
dargelegt. Diese Mitteilung enthält eine Strategie und Leitvorgaben zur Mobilisierung der
einschlägigen Politikbereiche der EU, mit dem Ziel, einen Beitrag zur Förderung des universellen
Ziels menschenwürdiger Arbeit für alle entsprechend der Festlegung durch die IAO zu leisten. Die
von der EU in diesem Bereich eingegangenen Verpflichtungen wurden im Dezember 2007 vom
Europäischen Rat erneut bestätigt; der Rat hob dabei hervor, wie wichtig es ist, die Strategie von
Lissabon für Wachstum und Beschäftigung der Union um eine starke externe Dimension zu
ergänzen. Bei einer von der Europäischen Kommission im Januar 2008 zum Thema "Menschen-
würdige Arbeit" organisierten Konferenz traf ein breites Spektrum wichtiger nationaler und inter-
nationaler Akteure zusammen109. Diesem Ereignis schloss sich eine groß angelegte Konferenz über
die externe Dimension der sozialen Verantwortung der Unternehmen an, die im Dezember 2007
von der Kommission in Brüssel ausgerichtet wurde110.

Die IAO ist einer der wichtigsten globalen Akteure auf dem Gebiet Beschäftigung und Soziales. So
setzt sich die EU beispielsweise für die Verstärkung des Überwachungssystems der IAO ein, und
sie wurde bei größeren Verstößen gegen Kernarbeitsnormen regelmäßig auf IAO-Ebene in der
Internationalen Arbeitskonferenz und im Verwaltungsrat der Organisation tätig. Im Berichtszeit-
raum ist die EU insbesondere bei Vorfällen in Belarus, Simbabwe, Birma/Myanmar, Georgien und
Kolumbien tätig geworden. Die EU spielte eine aktive und bedeutende Rolle bei der Erarbeitung
des Konsenses, der zur Annahme der IAO-Erklärung über soziale Gerechtigkeit für eine faire
Globalisierung im Juni 2008 führte. Diese Erklärung bietet einen neuen Rahmen für die Unter-
stützung seitens der IAO für ihre Mitglieder und wird daher die Bemühungen der IAO im Rahmen
der Agenda "Menschenwürdige Arbeit" weiter verstärken.
108 http://www.ilo.org/
109 http://ec.europa.eu/employment_social/international_cooperation/decent_work_conf2008_en.htm
110 Siehe Abschnitt 4.10, Menschenrechtsfragen im Geschäftsleben.

Drucksache 16/12729 – 104 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Im Berichtszeitraum intensivierte die EU zusätzlich zu ihren Aktivitäten in Verbindung mit inter-
nationalen Foren ihren bilateralen politischen Dialog und die Zusammenarbeit mit Dritt-
ländern zu Fragen wie Beschäftigung, Arbeitsrecht und sozialem Schutz. In diesem Zusammen-
hang wurden Dialoge mit China und Indien geführt und strukturierte Dialoge mit Brasilien und
Mexiko eingeleitet. Diese Zusammenarbeit wurde auf regionaler Ebene ergänzt, auf der soziale
Fragen im Rahmen der Gemeinsamen Strategie Afrika-EU und auf einer Konferenz EU-Latein-
amerika angesprochen wurden. Darüber hinaus hat die Gemeinschaft Ziele der sozialen Entwick-
lung in ihre jüngsten bilateralen, regionalen und interregionalen Abkommen aufgenommen. In
diesen Abkommen verpflichten sich beide Seiten zur Anerkennung und Förderung der sozialen
Rechte, einschließlich der Einhaltung der Kernübereinkommen der ILO über grundlegende Arbeit-
nehmerrechte.

Im Rahmen der als Anreiz konzipierten Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und
verantwortungsvolle Staatsführung (als APS+ bekannt), die einen Teil des "Allgemeinen Präferenz-
systems" (APS) der EU ausmacht, gewährt die EU gefährdeten Ländern, die eine Reihe inter-
nationaler Übereinkommen über die wichtigsten Menschen- und Arbeitnehmerrechte, über Umwelt
und verantwortungsvolle Staatsführung unterzeichnet und tatsächlich umgesetzt haben, zusätzliche
Zollpräferenzen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105 – Drucksache 16/12729



Internationale Übereinkommen mit Bedeutung für das APS+

Teil A
Wesentliche Übereinkommen der Vereinten Nationen und der IAO zu Menschenrechten und
Arbeitnehmerrechten
1. Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
2. Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
3. Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung
4. Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
5. Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
oder Strafe
6. Übereinkommen über die Rechte des Kindes
7. Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
8. Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (Nr. 138)
9. Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten

Formen der Kinderarbeit (Nr. 182)
10. Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit (Nr. 105)
11. Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit (Nr. 29)
12. Übereinkommen über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für

gleichwertige Arbeit (Nr. 100)
13. Übereinkommen über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (Nr. 111)
14. Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (Nr. 87)
15. Übereinkommen über das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen (Nr. 98)
16. Internationale Konvention über die Bekämpfung und Bestrafung des Verbrechens der Apartheid.

Teil B
Übereinkommen im Zusammenhang mit der Umwelt und den Grundsätzen verantwortungs-
voller Staatsführung
17. Montrealer Protokoll über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
18. Baseler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher

Abfälle und ihrer Entsorgung
19. Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe
20. Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und

Pflanzen
21. Übereinkommen über die biologische Vielfalt
22. Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit
23. Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
24. Einheitsabkommen der Vereinten Nationen über Suchtstoffe (1961)
25. Übereinkommen der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (1971)
26. Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und

psychotropen Stoffen (1988)
27. Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (Mexiko).

Nach der geltenden APS-Verordnung (980/2005), die bis zum 31. Dezember 2008 Anwendung
findet, müssen die im Rahmen von APS+ begünstigten Länder in der Regel alle in Teil A aufge-
führten Übereinkommen und zumindest sieben von elf der in Teil B aufgeführten Übereinkommen
ratifiziert und tatsächlich umgesetzt haben. Die nach dem APS+ begünstigten Länder haben sich
zudem verpflichtet, alle noch fehlenden Übereinkommen bis zum 31. Dezember 2008 zu ratifizieren
und tatsächlich umzusetzen.
Drucksache 16/12729 – 106 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Fünfzehn begünstigten Ländern des APS wurden im Berichtszeitraum Vorteile nach dem APS+
gewährt, und zwar Bolivien, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Georgien, Guatemala, Honduras,
Kolumbien, Republik Moldau, Mongolei, Nicaragua, Panama, Peru, Sri Lanka und Venezuela. Die
Begünstigungen nach dem APS+ für die Republik Moldau wurden im Januar 2008 gestrichen, als
die EG weiter reichende spezielle autonome Handelspräferenzen für dieses Land zur Anwendung
brachte.

Die Kommission überwachte auch weiterhin aufmerksam den Stand der Ratifizierung und der
Umsetzung der Übereinkommen in den fünfzehn nach dem APS+ begünstigten Ländern. Nachdem
die Kommission am 31. März 2008 Informationen erhalten hatte, wonach der Oberste Gerichtshof
von El Salvador eine Reihe von Bestimmungen des IAO-Übereinkommens Nr. 87 über die
Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes als mit der Verfassung von El
Salvador nicht vereinbar erklärt hatte, beschloss die Kommission, im Mai 2008 eine Untersuchung
gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung 980/2005 zur Klärung der Frage einzuleiten, ob in den
nationalen Rechtsvorschriften der Republik El Salvador dieses Übereinkommen Nr. 87 nicht länger
berücksichtigt wird bzw. ob diese Rechtsvorschriften nicht wirksam umgesetzt werden. Die
Kommission hatte einen Gedankenaustausch mit den Mitgliedstaaten über die weitere Intensivie-
rung der Überwachung der Umsetzung von Menschenrechtsübereinkommen durch die 15 nach dem
APS+ begünstigten Länder.

Die Präferenzen nach dem APS blieben für Belarus und Birma/Myanmar weiterhin vorübergehend
zurückgenommen, weil sich die Lage in diesen Ländern, die zu der vorübergehenden Rücknahme
der Präferenzen geführt hatte, nicht geändert hat und weil die schweren und systematischen
Verletzungen der in den wesentlichen Übereinkommen zu Menschenrechten und Arbeitnehmer-
rechten verankerten Grundsätze anhielten.

4.13. Recht auf Entwicklung
Die EU hat beständig darauf hingewiesen, dass sie dem Recht auf Entwicklung verpflichtet ist, wie
es in der Erklärung und dem Aktionsprogramm von Wien aus dem Jahr 1993 verankert ist. Diese
Verpflichtung schlägt sich auch in den Partnerschaften und Abkommen über Entwicklungszusam-
menarbeit nieder, die mit Drittstaaten in der ganzen Welt geschlossen worden sind, beispielsweise
im Cotonou-Abkommen zwischen der EU und den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika,
im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten).
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 107 – Drucksache 16/12729



In der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in ihrer Resolution 41/128 vom
4. Dezember 1986 verabschiedeten Erklärung über das Recht auf Entwicklung wurde bestätigt, dass
das Recht auf Entwicklung ein unveräußerliches Menschenrecht ist und dass Gleichheit der
Entwicklungschancen ein Vorrecht der Völker wie der Einzelpersonen ist. Die VN-Menschen-
rechtskommission hat 1998 die offene Arbeitsgruppe über das Recht auf Entwicklung mit dem
Auftrag eingesetzt, die Fortschritte bei der Förderung und Durchsetzung des Rechts auf Entwick-
lung zu verfolgen und zu überprüfen. Das Mandat dieser Arbeitsgruppe wurde sodann im März
2007 vom VN-Menschenrechtsrat verlängert. Auf der jüngsten Tagung der Arbeitsgruppe (Februar-
März 2007) betonte die EU, dass den Staaten die Hauptverantwortung dafür zufällt, auf nationaler
Ebene die Bedingungen zu schaffen, die der Verwirklichung dieses Rechts förderlich sind. Dies
lässt sich am besten durch Einbeziehung einer Menschenrechtsperspektive in nationale Entwick-
lungspläne und globale Partnerschaften erzielen, um auf diese Weise die Allgemeingültigkeit,
Unteilbarkeit, wechselseitige Abhängigkeit und Verknüpfung aller Menschenrechte hervorzuheben.
Die neunte Tagung der Arbeitsgruppe wurde vom 25.-29. Februar auf den 18.-22. August 2008
verschoben.

Im Berichtszeitraum hielt die im Rahmen der Arbeitsgruppe eingerichtete hochrangige Task Force
für die Umsetzung des Rechts auf Entwicklung ihre vierte Arbeitstagung ab (7.-15. Januar 2008).
Bei dieser Gelegenheit unternahm die Task Force eine erste Prüfung des Cotonou-Abkommens
zwischen der EG und den AKP-Staaten als ein Beispiel für Partnerschaften, die der internationalen
Dimension des Rechts auf Entwicklung Gestalt geben. Die Task Force erkannte an, dass die
Zusammenarbeit im Rahmen des Abkommens ein breites Spektrum von Politikfeldern, einschließ-
lich Menschenrechten, verantwortungsvoller Staatsführung, Umweltschutz und Friedenskonsolidie-
rung umfasst. Die Task Force stellte fest, dass das Cotonou-Abkommen und der Rahmen bzw. die
Kriterien für das Recht auf Entwicklung eindeutig miteinander verknüpft sind, und sprach sich
dafür aus, in den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, die derzeit ausgehandelt oder geschlossen
werden, Leistungsvergleichskriterien zur Überwachung der Umsetzung dieses Rechts auf Entwick-
lung zu erarbeiten.
Drucksache 16/12729 – 108 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



2007 zahlte die Kommission ferner die für die Governance-Initiative zugunsten der AKP-Staaten
vorgesehenen Mittel aus. Ziel dieser Initiative ist die weitere Förderung einer Reformagenda in den
Partnerländern der EU unter anderem auf den Gebieten Menschenrechte, Demokratie und Rechts-
staatlichkeit. Im Rahmen dieser Initiative wurden insgesamt 3 Mrd. EUR an zusätzlicher
finanzieller Unterstützung für Länder bewilligt, die bereit sind, sich zur Durchführung von Plänen
zu verpflichten, die sachdienliche, anspruchsvolle und glaubwürdige Maßnahmen und Reformen
beinhalten. Die Pläne werden von den Partnerländern vorgelegt und konzentrieren sich auf
realistische Ergebnisse mit dem Endziel, die Armut zu verringern und eine nachhaltige Entwicklung
zu fördern. Sie sehen auch Leistungsvergleichsmöglichkeiten für die Bereiche Menschenrechte und
Demokratie vor, die die EU überprüfen und mit den betreffenden Ländern im Wege des politischen
Dialogs erörtern wird.

4.14. Religions- oder Glaubensfreiheit
Die Menschenrechtspolitik der EU erstreckt sich auch auf die Gedanken-, Gewissens-, Religions-
oder Glaubensfreiheit, die in verschiedenen internationalen Menschenrechtsübereinkünften
verankert ist.

Die EU führt mit einem großen Spektrum von Ländern Gespräche über die Gedanken-, Gewissens-,
Religions- oder Glaubensfreiheit und hat dieses Thema bei einer ganzen Reihe von Zusammen-
künften im Rahmen des politischen Dialogs, unter anderem mit China, Kirgisistan und
Turkmenistan, zur Sprache gebracht. Die EU bringt ihre Bedenken in Bezug auf die Religions-
freiheit und damit zusammenhängende Intoleranz und Diskriminierung mit Demarchen und
öffentlichen Erklärungen zum Ausdruck.

Was die Beziehungen der EU zu Asien anbelangt, so ist der ASEM-Prozess (Asien-Europa-Treffen)
der Förderung des Dialogs und der Verwirklichung eines harmonischen Miteinanders der
verschiedenen Religionen und Bekenntnisse verpflichtet. Das vierte dem interreligiösen Dialog
gewidmete ASEM-Treffen, das (vom 3. bis 6. Juni 2008) von den Niederlanden in Amsterdam
ausgerichtet wurde, brachte Religionsführer, hochrangige Beamte, Intellektuelle und Medien aus
den ASEM-Partnerländern zusammen. Die Tagungsteilnehmer kamen überein, den interreligiösen
Dialog im ASEM-Rahmen weiter voranzubringen, und gaben hierzu eine Erklärung ab, in der
Themen wie der interreligiöse Dialog und die Armutsbekämpfung, religiöse Erziehung,
Kommunikation in der digitalen Welt und die Politik der Regierungen angesprochen wurden. Die
beiden nächsten jährlichen Treffen finden in Asien und in Spanien statt.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 109 – Drucksache 16/12729



Im Berichtszeitraum trafen die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des EU-Rates und der
Europäischen Kommission im Mai 2008 mit rund zwanzig führenden Vertretern des christlichen,
des jüdischen und des islamischen Bekenntnisses in Europa zusammen. Es handelte sich dabei um
die vierte jährliche Begegnung mit religiösen Führerpersönlichkeiten und um die zweite unter Teil-
nahme der Präsidenten der drei Organe der EU. Im Mittelpunkt des diesjährigen Treffens standen
zwei bedeutende Herausforderungen für die Europäische Union: der Klimawandel und die
Aussöhnung durch interkulturellen und interreligiösen Dialog. Die Teilnehmer an dem Treffen
führten einen Gedankenaustausch zu diesen beiden Hauptthemen und waren sich über die wichtige
Rolle einig, die den Religionen und Glaubensgemeinschaften bei der Bewältigung gemeinsamer
Herausforderungen und der Mobilisierung der Gesellschaft für eine nachhaltige Zukunft zukommt.

Entsprechend ihrer Zusage, alle Arten der Diskriminierung zu bekämpfen, ist die EU – insbeson-
dere in den Gremien der Vereinten Nationen – gegen Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der
Religion oder des Glaubens eingeschritten. Die EU unterstützt die Arbeit des VN-Sonderbericht-
erstatters über Religions- und Glaubensfreiheit, dessen Mandat im Dezember 2007 um weitere drei
Jahre verlängert wurde. Im Berichtszeitraum ist die EU sowohl in der VN-Generalversammlung
(UNGA62) als auch im Menschenrechtsrat tätig geworden.

Die EU brachte auf der 62. Tagung der VN-Generalversammlung ihre traditionelle Resolution über
die Beseitigung aller Formen der Intoleranz aufgrund der Religion oder der Überzeugung ein
(A/RES/62/157), die ohne Abstimmung verabschiedet wurde. In der Resolution werden alle Formen
der Intoleranz und der Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung verurteilt.
Auch werden die Staaten dazu aufgerufen, angemessene Freiheiten zu gewährleisten, einschließlich
des Rechts auf freie Religionsausübung oder des Rechts, zu einer anderen Religion überzutreten,
und dafür zu sorgen, dass die religiösen Stätten und Symbole in vollem Umfang geachtet und
geschützt werden. Ferner wird an die Staaten appelliert, sicherzustellen, dass alle Menschen über
die nötigen Rechte und Freiheiten verfügen, um religiöse Einrichtungen, Wohlfahrtseinrichtungen
und humanitäre Einrichtungen zu gründen, und ihr Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit sowie
das Recht zu gewährleisten, nicht aufgrund ihrer Überzeugungen festgenommen, in Haft gehalten
oder gefoltert zu werden. Die Staaten werden ferner dazu aufgerufen, zu gewährleisten, dass alle
Amtsträger, Beamten und Vollstreckungsbehörden die verschiedenen Religionen und Überzeugun-
gen respektieren und energische Maßnahmen ergreifen, um die Verbreitung rassistischen und
fremdenfeindlichen Gedankenguts und Materials, das eine Diskriminierung, Einschüchterung oder
einen Zwang darstellt, zu untersagen. In der Resolution wird ferner betont, dass die Gleichsetzung
von Religionen mit Terrorismus vermieden werden sollte und dass Einschränkungen des Rechts,
seine Religion zu bekennen, nur aufgrund entsprechender gesetzlicher Bestimmungen oder nur,
wenn dies erforderlich ist, um die öffentliche Ordnung und die Grundrechte anderer Menschen zu
schützen, zulässig sein sollten.
Drucksache 16/12729 – 110 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Wie in den Vorjahren stimmte die EU gegen die Resolution der VN-Generalversammlung über die
Bekämpfung der Diffamierung von Religionen (A/RES/62/154) und begründete dies mit Bedenken
zu dem allgemeinen Ansatz, dem Rahmenkonzept und der Terminologie der Resolution. Bei der
Erläuterung ihrer Stimmabgabe im Dritten Ausschuss der VN erklärte die EU, dass sie der
Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung und
der Aufstachelung zu religiösem Hass wesentliche Bedeutung beimesse, und vertrat die Auffassung,
dass die VN-Generalversammlung und der Menschenrechtsrat sich auch weiterhin mit diesen
Fragen befassen sollten, einschließlich durch einen im Austausch mit den einschlägigen Sonder-
verfahren geführten Dialog.

Die EU stimmt zu, dass auf die auf der Welt vorkommenden schweren Fälle von Intoleranz,
Diskriminierung und Anwendung von Gewalt aufgrund der Religion oder Überzeugung sowie von
Einschüchterung und Zwang, die durch Extremismus verursacht sind, mit Sorge und Beunruhigung
aufmerksam gemacht werden muss. Die EU sieht den Begriff "Diffamierung von Religion" im
Zusammenhang mit den Menschenrechten nicht als zutreffend an. Aus der Sicht der Menschen-
rechte sollten die Anhänger von Religionen oder Glaubensgemeinschaften nicht als Teile
homogener Einheiten aufgefasst werden. Die internationalen Menschenrechtsvorschriften schützen
in erster Linie die Individuen bei der Wahrnehmung der Religions- oder Glaubensfreiheit und nicht
die Religionen an sich. Zudem ist "Diffamierung" in den meisten Rechtssystemen ein rechtliches
Konzept, das es Einzelpersonen oder Einheiten mit Rechtspersönlichkeit gestattet, wegen
Verleumdung oder übler Nachrede zu klagen. In den meisten Staaten haben Religionen oder Über-
zeugungen keine Rechtspersönlichkeit, so dass man nur schwerlich erkennen kann, wie die
"Diffamierung von Religion" als nützliches Konzept eingesetzt werden könnte, um die Menschen-
rechte zu fördern und sich vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen bzw. dagegen anzugehen.

Die EU hat darauf hingewiesen, dass die Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Über-
zeugung, bei der es um einen schweren Verstoß gegen die Menschenrechte geht, umfassend
behandelt werden muss, dass anerkannt werden sollte, dass diese Diskriminierung nicht auf eine
einzelne Religion oder Überzeugung oder auf einen bestimmten Teil der Welt beschränkt ist und
dass der Schutz der Rechte von Personen, die religiösen Minderheiten angehören, ein zentraler
Punkt der Religions- oder Glaubensfreiheit ist; auch muss gewährleistet werden, dass alle
Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- Meinungs- und Religions-
freiheit gleichermaßen geachtet und geschützt werden und dass die Förderung des Respekts für die
Zugehörigkeit zu allen Religionen oder Überzeugungen am besten umfassend geschieht, wie dies in
anderen Resolutionen des Dritten Ausschusses und direkt im Plenum zum Ausdruck kommt. Die
EU ist darüber hinaus der Auffassung, dass Meinungsfreiheit und Religions- oder Glaubensfreiheit
einander ergänzende Konzepte und keine konkurrierenden Konzepte sind. Ihr ist durchaus bewusst,
dass diese Rechte nicht unbeschränkt sind, aber sie ist der Auffassung, dass es in den geltenden
internationalen Menschenrechtsnormen ein wohl ausgewogenes Gleichgewicht zwischen diesen
Rechten und ihren Beschränkungen gibt.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 111 – Drucksache 16/12729



Außerdem brachte die EU auf der sechsten Tagung des Menschenrechtsrates eine umfassende
Resolution zur Religions- oder Glaubensfreiheit (A/HRC/RES/6/37) ein, mit der auch das Mandat
des VN-Sonderberichterstatters über Religions- und Glaubensfreiheit um weitere drei Jahre
verlängert wird. In der Resolution werden die Staaten aufgefordert, eine Reihe von Maßnahmen
zum Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit zu treffen und Intoleranz aufgrund von Religion
oder Überzeugung zu bekämpfen. Auch werden alle Akteure dazu aufgerufen, im Rahmen der
einzelnen Dialoge einige wichtige Fragen wie die Zunahme des Extremismus zu behandeln, der sich
auf die Religionen in allen Teilen der Welt auswirkt. Die Resolution wurde durch namentliche
Stimmabgabe mit 29 Stimmen ohne Gegenstimme und bei 18 Enthaltungen angenommen. Alle
Mitgliedstaaten der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) beschlossen, sich der Stimme zu
enthalten; sie sagten dem Mandat in seiner Zielsetzung zwar ihre Unterstützung zu, zeigten sich
jedoch enttäuscht darüber, dass die Resolution nicht auf die Notwendigkeit eines Schutzes der
Religionen verweist.

4.15. Interkultureller Dialog
Die EU legt großen Wert auf die Förderung des interkulturellen Dialogs sowohl innerhalb der
Union als auch mit Drittländern. Eine Kombination verschiedener Faktoren – mehrere
Erweiterungen der EU, aufgrund des Binnenmarktes gestiegene Mobilität, alte und neue
Migrationsbewegungen, der intensivere weltweite Austausch in den Bereichen Handel, Bildung und
Freizeit sowie die allgemeine Globalisierung – führt dazu, dass die Interaktionen zwischen den
europäischen Bürgerinnen und Bürgern und allen jenen Menschen, die in der EU leben, und
zwischen unterschiedlichen Kulturen, Sprachen, ethnischen Gruppen und Religionen innerhalb und
außerhalb Europas ständig zunehmen.

In der Mitteilung der Kommission111 vom Mai 2007 über eine europäische Kulturagenda im
Zeichen der Globalisierung wurde die zentrale Rolle der Kultur im Prozess der europäischen
Einigung bekräftigt und eine Kulturagenda für Europa und für seine Beziehungen zu Drittländern
vorgeschlagen. Auf der Grundlage des Kommissionsvorschlags wurde die Agenda im November
2007 vom Rat (Bildung, Jugend und Kultur) angenommen und anschließend im Dezember 2007
vom Europäischen Rat gebilligt.

111 KOM(2007) 242 endg.

Drucksache 16/12729 – 112 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Zwischen den Mitgliedstaaten und den Organen der EU wurde ein strukturiertes Kooperations-
system in kulturellen Fragen eingeführt, das sich auf die offene Koordinierungsmethode stützt;
diese Methode wurde bereits erfolgreich zur Strukturierung der Zusammenarbeit zwischen den
Mitgliedstaaten und der EU beispielsweise in den Bereichen Bildung und Ausbildung, Jugend und
Sozialschutz eingesetzt. Die Fortschritte auf dem Weg zur Erreichung der gemeinsamen Ziele
werden alle drei Jahre von der Kommission und den Mitgliedstaaten überprüft. Die Kommission hat
zudem einen strukturierten Dialog mit dem kulturellen Sektor eingeleitet.

Die Europäische Union beging 2008 das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs, das im
Dezember 2006 durch eine Entscheidung112 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgerufen
worden war. Das Jahr wurde im Januar in Ljubljana auf einer vom slowenischen Vorsitz
organisierten Europäischen Konferenz offiziell eingeläutet. Seitdem sind ausgezeichnete Fort-
schritte in einer Reihe von Bereichen zu verzeichnen gewesen. Die Kommunikations- und Sensibi-
lisierungskampagne, die auf einzelstaatlicher Ebene von jedem Mitgliedstaat – mit europäischem
Schwerpunkt auf der Website (www.dialogue2008.eu) – durchgeführt wurde, stieß auf großes
Interesse. Es wurden mehr als 1 000 Medienbeiträge monatlich gezählt und die Website lockte in
den ersten sechs Monaten ihres Bestehens eine halbe Million Besucher an. In der ersten Hälfte des
Europäischen Jahres konzentrierten sich die politischen Beratungen auf die interkulturellen
Kompetenzen; Höhepunkt unter slowenischem Vorsitz war die Annahme von Schlussfolgerungen
des Rates, in denen die Entwicklung einer nachhaltigen bereichsübergreifenden Strategie für den
interkulturellen Dialog gefordert wird. Die Beratungen wurden zwischen dem Bildungs-, dem
Kultur-, dem Jugend- und dem audiovisuellen Bereich koordiniert.

Der interkulturelle Dialog war außerdem eine Priorität des slowenischen Vorsitzes im ersten Halb-
jahr 2008. Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung im Juni 2008 die Anstrengungen gewürdigt,
die bislang unternommen wurden, um für das Europäische Jahr des Interkulturellen Dialogs zu
werben. In diesem Zusammenhang erkannte er – im Einklang mit den Empfehlungen der Konferenz
"Neue Paradigmen, neue Modelle – Kultur in den Außenbeziehungen der EU" (die am 13./14. Mai
2008 in Ljubljana stattfand) und der laufenden Arbeit im Rahmen der Allianz der Zivilisationen –
den Wert der kulturellen Zusammenarbeit und des interkulturellen Dialogs als wesentlichen
Bestandteil aller entsprechenden Bereiche des außenpolitischen Handelns an. Der Rat unterstrich
dabei die Bedeutung, die der Zusammenarbeit in Kulturfragen bei politischen Prozessen und der
Bewältigung politischer Herausforderungen auf der Grundlage eines Dialogs mit der Zivilgesell-
schaft sowie bei der Förderung direkter persönlicher Kontakte und gutnachbarlicher Beziehungen
zukommt.

112 Entscheidung 1983/2006/EG, ABl. L 412 vom 30.12.2006.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 113 – Drucksache 16/12729



Eine europäische Kofinanzierung wurde für ein Projekt des Europäischen Jahres in jedem Mitglied-
staat sowie für sieben paneuropäische "Vorzeigeprojekte"113 vorgesehen, die speziell dazu
entworfen wurden, eine so breite Sensibilisierung wie möglich zu erzielen, junge Menschen
anzusprechen und größtmögliches Medieninteresse zu wecken.

Die politischen Beratungen gehen unter französischem Vorsitz weiter, der die Europäische
Abschlusskonferenz des Jahres organisieren wird; sie soll dazu dienen, sich einen Überblick über
die bisherigen Ergebnisse zu verschaffen und die nächsten Schritte auf dem Wege zu einer nach-
haltigen Strategie zu ermitteln.

Der interkulturelle Dialog wird als horizontale und bereichsübergreifende Priorität in die
einschlägigen Politikbereiche, Programme und Maßnahmen der Gemeinschaft einbezogen. Dieses
Ziel wurde sowohl für die Programme in den Bereichen Kultur, Bildung, Jugend und Bürgerschaft
als auch in einer Reihe anderer Bereiche wie Beschäftigung, Soziales, Chancengleichheit, Außen-
beziehungen und Entwicklungshilfe verwirklicht.

Der interkulturelle Dialog ist Bestandteil der Beziehungen der EU zu Drittstaaten. Im Rahmen der
Europa-Mittelmeer-Beziehungen auf regionaler Ebene stellt der Kultursektor eine Priorität dar, wie
dies in der Erklärung von Barcelona aus dem Jahre 1995 anerkannt wird. Unter den Zielen der
Europa-Mittelmeer-Zusammenarbeit finden die Aspekte der sozialen, kulturellen und menschlichen
Dimension besondere Beachtung.

Die Bedeutung der Kultur wird auch durch die Treffen auf Ministerebene hervorgehoben. Bisher
gab es drei Treffen der Kulturminister, und zwar in Bologna 1996, in Rhodos 1998 und in Athen
2008, sowie ein Treffen der Europa-Mittelmeer-Außenminister (Kreta 2003), bei dem der inter-
kulturelle Dialog im Mittelpunkt stand. Beim jüngsten Treffen der Kulturminister am 29./30. Mai
2008 in Athen wurde ein Prozess eingeleitet, der zur Erarbeitung einer echten Europa-Mittelmeer-
Strategie für Kultur führen soll und der die Zusammenarbeit sowohl im Bereich des Dialogs
zwischen den Kulturen als auch im Bereich der Kulturpolitik einschließt. Es soll eine Ad-hoc-
Arbeitsgruppe der EuroMed-Sachverständigen mit dem Ziel eingesetzt werden, diese Strategie zu
entwickeln, damit sie den Kulturministern auf ihrer nächsten Tagung im Jahr 2010 zur Billigung
vorgelegt werden kann.

113 http://www.interculturaldialogue2008.eu/354.0.html?&redirect_url=my-startpage-eyid.html

Drucksache 16/12729 – 114 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Die bislang angenommenen und erfolgreich durchgeführten Maßnahmen und Kooperations-
programme, einschließlich der Anna-Lindh-Stiftung (darunter "1001 Maßnahmen für den Dialog"),
EuroMed Audiovisual, EuroMed Heritage, der regionalen Informations- und Kommunikations-
programme, des EuroMed-Jugendprogramms und des EuroMed-Programms für die Gleichstellung
von Frauen und Männern, stellen unter Beweis, welch wichtige Rolle der Kultur in den Außen-
beziehungen zukommt.

Das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs 2008 wurde im Rahmen der Europa-Mittelmeer-
Partnerschaft aktiv durch den Beschluss der Europa-Mittelmeer-Außenminister vom November
2007 unterstützt, mit dem 2008 zum "Europa-Mittelmeer Jahr des Dialogs zwischen den Kulturen"
ausgerufen wurde.

Die kulturelle Säule des Asien-Europa-Treffens (ASEM) wird aktiv entwickelt. Das Thema
"Kulturelle Vielfalt – Verwirklichung des Aktionsplans" stand im Mittelpunkt der dritten ASEM-
Tagung der Kulturminister in Kuala Lumpur (22./23. April 2008). Diese Ministertagung trug zur
Verbesserung des kulturellen Austauschs und der Zusammenarbeit zwischen Asien und Europa bei,
wie dies in dem im Juni 2005 in Paris angenommenen Aktionsplan der Kulturminister festgelegt
worden war.

Die Asien-Europa-Stiftung (ASEF) und ihre Vorzeigeprogramme für geistigen und kulturellen
Austausch werden von der Kommission unterstützt. Die Entwicklung des Asien-Europa-Kultur-
portals Culture360 dürfte zu einer Verbesserung des künstlerischen und kulturellen Austauschs
zwischen den ASEM-Mitgliedstaaten beitragen.

Die Kultur ist eine Kernkomponente der Zusammenarbeit der EU mit dem Europarat, die unter
anderem die gemeinsame Aktion "Interkulturelle Städte", die gemeinsame Durchführung der
Europäischen Tage des offenen Denkmals sowie gemeinsame Tätigkeiten in den westlichen
Balkanstaaten umfasst.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115 – Drucksache 16/12729



Alle EU-Mitgliedstaaten sowie die Europäische Kommission unterstützen die Allianz der Zivilisa-
tionen und sind Mitglied der Gruppe der Freunde dieser Allianz. Die Allianz wurde Ende 2005 von
den Ministerpräsidenten Spaniens und der Türkei zusammen mit dem früheren VN-Generalsekretär
Kofi Annan mit dem Ziel begründet, das Verständnis und die kooperativen Beziehungen zwischen
den Nationen und Völkern über Kulturen und Religionen hinweg zu verbessern und somit dazu bei-
zutragen, den Kräften entgegenzuwirken, die Öl auf das Feuer von Polarisierung und Extremismus
gießen. Beim ersten Jahresforum der Allianz im Januar 2008 in Madrid wurden mehrere Initiativen
auf den Weg gebracht, wie ein schneller Online-Reaktionsmechanismus für Medien, ein Medien-
fonds, ein Informationsportal zum Thema Medienwissen, ein Jugend-Solidaritätsfonds und eine
Beschäftigungsinitiative für junge Menschen.

4.16. Asyl, Migration, Flüchtlinge und Vertriebene
Migrations-, Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten zählen mit zu den vorrangigen Politiken der EU
im Inneren und in ihren auswärtigen Beziehungen. Die EU betont, dass das Programm von Tampere
und das Haager Programm zum Bereich Justiz und Inneres weiter durchgeführt werden müssen und
dass über Folgemaßnahmen beraten werden muss, um die innere Sicherheit Europas sowie die
Grundfreiheiten und Grundrechte der Bürger weiter zu stärken.

Seitdem der Gesamtansatz zur Migrationsfrage 2005 vom Europäischen Rat angenommen und dann

2006 vom Rat bestätigt wurde, hat die EU eine internationale Pionierrolle bei der Förderung eines

umfassenden und ausgewogenen Ansatzes für die Behandlung von Migrationsfragen in Partner-

schaft mit Drittländern übernommen. Der Gesamtansatz zur Migrationsfrage soll dazu dienen, eine

umfassende und kohärente Politik festzulegen, die auf das breite Spektrum von Fragen im Zusam-

menhang mit der Migration eingeht, unterschiedliche politische Bereiche – Entwicklung, soziale

Angelegenheiten und Beschäftigung, Außenbeziehungen und Justiz und Inneres – zusammenführt

und sowohl kurzfristige Maßnahmen ergreift als auch eine längerfristige Vision entwickelt, um

gegen die eigentlichen Ursachen der Migration und der erzwungenen Migration anzugehen. Der

Gesamtansatz legt einen Schwerpunkt auf die partnerschaftliche Arbeit mit den Herkunfts- und

Transitländern: die Schlüsselkonzepte dieses Ansatzes sind Partnerschaft, Solidarität und gemein-

same Verantwortung. Der geografische Anwendungsbereich des Gesamtansatzes, der anfangs die

Länder Afrikas und des Mittelmeerraums umfasste, wurde 2007 auf die östlichen und südöstlichen

Nachbarregionen der EU ausgeweitet.

Drucksache 16/12729 – 116 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Die Kommissionsmitteilung vom Dezember 2007114 hat sich um eine Festlegung der Schritte
bemüht, die erforderlich sind, um aufbauend auf den bisherigen Arbeiten zu einer gemeinsamen
Einwanderungspolitik zu gelangen. Sie umfasste deshalb zugleich eine Würdigung der bisherigen
Errungenschaften und Fortschritte in diesem Bereich – einschließlich eines Zwischenberichts über
den Gesamtansatz zur Migrationsfrage – und eine Studie über die mittel- und langfristigen Heraus-
forderungen, die zu bewältigen sind, um zu einer gemeinsamen und umfassenden Einwanderungs-
politik zu gelangen. Es bedürfe eines neuen stärker integrierten Konzepts, damit im Rahmen der
Einwanderungspolitik mögliche Engpässe auf dem Arbeitsmarkt, der Bedarf, wirtschaftliche
Auswirkungen und negative soziale Folgen durch die Migrationspolitik in einer Weise aufgefangen
werden können, die mit integrations- und außenpolitischen Zielen in Einklang steht.

Was die Umsetzung des Gesamtansatzes anbelangt, zeigte sich die Kommission ermutigt über die
Fortschritte in Bezug auf Afrika und die Mittelmeerländer, insbesondere die EU-Missionen in
Ländern Afrikas und des Mittelmeerraums, sowie die Fortschritte bei der Anwendung dieses
Gesamtansatzes auf die östlichen und südöstlichen Nachbarregionen. Die Arbeiten im Hinblick auf
eine weitere Verbesserung des Dialogs und der Zusammenarbeit in Migrationsfragen mit der
Subsahara-Region und mit Nordafrika werden fortgesetzt.

Im Anschluss an die Mitteilung der Kommission115 hat der Europäische Rat auf seiner Tagung vom
Dezember 2007 das Erfordernis eines erneuerten politischen Engagements unterstrichen und
bestätigt, dass die Weiterentwicklung einer die Politik der Mitgliedstaaten ergänzenden europäi-
schen Migrationspolitik nach wie vor eine wesentliche Priorität ist, damit die Herausforderungen,
die die Migration in einem neuen Zeitalter der Globalisierung mit sich bringt, gemeistert und die
Chancen, die sich durch die Migration bieten, genutzt werden können.

114 Schritte zu einer Gemeinsamen Einwanderungspolitik, KOM(2007) 780 endg. vom 5.12.2007.
115 Schritte zu einer Gemeinsamen Einwanderungspolitik, KOM(2007) 780 endg. vom 5.12.2007.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 117 – Drucksache 16/12729



Als Beitrag zur weiteren Entwicklung der gemeinsamen Migrations- und Asylpolitik hat die
Kommission im Juni 2008 eine Mitteilung mit dem Titel "Eine gemeinsame Einwanderungspolitik
für Europa: Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente" sowie die "Künftige Asylstrategie – Ein
integriertes Konzept für europaweiten Schutz" angenommen. In der Mitteilung wurden unter den
drei Überschriften Wohlstand, Solidarität und Sicherheit zehn gemeinsame Grundsätze vorge-
schlagen, auf die sich die gemeinsame Einwanderungspolitik stützen soll. Die Asylstrategie sieht
den Aufbau der zweiten Phase des gemeinsamen europäischen Asylsystems vor, dessen über-
greifende Ziele darin bestehen, die Tradition der Union im Bereich der humanitären Hilfe und des
Schutzes fortzusetzen und durch die weitere Harmonisierung der Asylgesetzgebung der Mitglied-
staaten sowie durch verbesserte praktische Zusammenarbeit und verstärkte Solidarität zwischen den
Mitgliedstaaten und zwischen der EU und Drittländern unionsweit gleiche Schutzbedingungen zu
schaffen. Mitteilung wie Strategie gehen auf die wichtigsten verbleibenden Elemente zu Einwande-
rung und Asyl des Haager Programms ein. Es wird davon ausgegangen, dass der Europäische Rat
im Oktober 2008 einen Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl billigen wird. Der Pakt soll
der Debatte der EU über Migration und Asyl politischen Impuls geben. Der Europäische Rat geht
damit fünf grundlegende Verpflichtungen ein: Gestaltung der legalen Einwanderung und Integra-
tion, Bekämpfung der illegalen Einwanderung, Stärkung der Wirksamkeit der Grenzkontrollen,
Schaffung eines Europas des Asyls und Aufbau einer umfassenden Partnerschaft mit den Herkunfts-
und den Transitländern. Diese Verpflichtungen werden in konkrete Maßnahmen umgesetzt, vor
allem im Rahmen des Programms, das 2010 das Haager Programm ablösen wird.
Drucksache 16/12729 – 118 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Der Rat (Allgemeine Angelegenheiten) hat auf seiner Tagung im Juni 2008 betont, wie wichtig es

ist, dass der Dialog, die Partnerschaft und die Zusammenarbeit mit Drittländern in Migrationsfragen

auf umfassende und regional ausgewogene Weise fortgesetzt werden. Der Rat bekräftigte, dass die

Migrationspolitik der Europäischen Union auf der Achtung der Menschenrechte und Grundfreihei-

ten von Migranten, dem Genfer Abkommen sowie dem ordnungsgemäßen Zugang zu Asylverfah-

ren beruht. Der Rat begrüßte die Fortschritte, die bei der Anwendung des Gesamtansatzes zur

Migrationsfrage durch die Entwicklung von Instrumenten, wie etwa Missionen zu Migrationsfragen

und damit verbundenen Follow-up-Prozessen, Kooperationsplattformen, Mobilitätspartnerschaften

auf freiwilliger Basis und Migrationsprofilen, und durch die Nutzung der bestehenden Dialog- und

Kooperationsstrukturen erzielt wurden. Insbesondere wurden am Rande der Tagung des Rates

(Justiz und Inneres) vom Juni 2008 Pilot-Mobilitätspartnerschaften mit der Republik Moldau und

Kap Verde geschlossen. Die Mobilitätspartnerschaften werden von den Mitgliedstaaten, der

Europäischen Gemeinschaft und dem Partnerland gemeinsam umgesetzt.
Ein Programm mit dem Titel "Thematisches Programm zur Zusammenarbeit mit Drittländern auf
den Gebieten von Migration und Asyl" (2007-2013) wurde aufgestellt. Wie beim vorausgehenden
AENEAS-Programm besteht das allgemeine Ziel des neuen thematischen Programms darin, Dritt-
länder dabei zu unterstützen, die Verwaltung aller Aspekte ihrer Migrationsströme zu verbessern.
Im Mittelpunkt werden die Länder stehen, die an den südlichen und östlichen Migrationsrouten in
die Europäische Union liegen, obgleich das Programm auch andere Migrationsrouten sowie
Migrationen zwischen südlichen Ländern erfassen wird. Ergänzend hierzu sollen im Rahmen
horizontaler Initiativen die Themen Migration und Entwicklung, Arbeitsmigration, Asyl und
Flüchtlingsschutz, Menschenschmuggel und Menschenhandel sowie illegale Einwanderung
aufgegriffen werden.
Was das Engagement der EU in der Debatte zur Migration auf globaler Ebene anbelangt, so haben
die Kommission und die Mitgliedstaaten sich aktiv an den Vorbereitungen des von Belgien im Juli
2007 in Brüssel organisierten ersten Globalen Forums über internationale Migration und
Entwicklung beteiligt und an diesem Forum teilgenommen. Das Forum geht auf eine staatliche
Initiative zurück und ist ein nützliches Instrument zum Meinungs- und Gedankenaustausch über die
Herausforderungen im Zusammenhang mit der Verknüpfung von Migration und Entwicklung. Das
Forum bietet den Ländern die Möglichkeit, den Dialog über Migration und Entwicklung fortzu-
führen und zur Erarbeitung ganzheitlicher Ansätze in dieser Frage beizutragen. Das zweite Globale
Forum über internationale Migration und Entwicklung findet im Dezember 2008 in Manila
(Philippinen) statt. Das dritte Globale Forum wird im November 2009 in Griechenland stattfinden.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 119 – Drucksache 16/12729



4.17. Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Nichtdiskriminierung und Achtung der Vielfalt
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sind mit den Grundprinzipien der Europäischen Union unver-
einbar. Die EU-Organe haben sämtliche Formen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wieder-
holt abgelehnt und verurteilt. Die EU verfolgt im Rahmen der ihr in den Verträgen zugewiesenen
Befugnisse entschlossen eine eindeutige Politik zur Bekämpfung dieser Phänomene ebenso inner-
halb der EU wie auch im Rahmen ihres außenpolitischen Handelns.

Die EU beteiligt sich aktiv an Bemühungen im Rahmen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung
von Rassismus und Diskriminierung. Auf der 62. Tagung der Generalversammlung der Vereinten
Nationen gab die EU im dritten Ausschuss eine Erklärung zur Beseitigung von Rassismus und
Rassendiskriminierung ab. Die EU leistet auch einen konstruktiven Beitrag zum Vorbereitungs-
prozess der Überprüfungskonferenz von Durban, die 2009 im Rahmen der Generalversammlung in
Genf stattfinden wird. Bei dieser Konferenz sollte die Umsetzung der bestehenden Vorschriften im
Mittelpunkt stehen. Als Vorbereitung auf die Überprüfungskonferenz haben die EU-Mitgliedstaaten
und die Kommission/Agentur für Grundrechte dem Vorbereitungsausschuss der Überprüfungs-
konferenz von Durban die Antworten auf einen vom Büro der Hohen Kommissarin für Menschen-
rechte der VN ausgearbeiteten Fragenkatalog vorgelegt; darin werden die politischen Maßnahmen,
Programme und Projekte beschrieben, die zur Umsetzung der Erklärung und des Aktionsplans von
Durban in den Mitgliedstaaten und auf Gemeinschaftsebene durchgeführt worden sind. Ferner
unterstützte die EU auf der siebten Tagung des Menschenrechtsrates (März 2008) die Verlängerung
des Mandats des Sonderberichterstatters über moderne Formen von Rassismus, Fremdenfeindlich-
keit und damit zusammenhängender Intoleranz.

Im Rahmen der OSZE setzen sich die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten mit Hilfe der EU-
Koordinierung aktiv und regelmäßig dafür ein, dass die 56 OSZE-Mitgliedstaaten die Verpflichtun-
gen einhalten, die sie in den Bereichen Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit,
Nichtdiskriminierung und Achtung der Vielfalt eingegangen sind. Das von OSZE/BDIMR jährlich
in Warschau veranstaltete Implementierungstreffen zur menschlichen Dimension bildet dabei eine
wertvolle Plattform für die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten.

Im Rahmen des Europarates setzt die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz
(ECRI) ihre 1993 aufgenommene Tätigkeit fort. Dies geschieht in engem Benehmen mit dem
Referat "Bekämpfung von Diskriminierungen, Grundrechte und Sozialrechte" der Generaldirektion
Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten der Europäischen Kommission sowie mit der Agentur
für Grundrechte.
Drucksache 16/12729 – 120 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Die Europäische Gemeinschaft und der Europarat haben am 18. Juni 2008 eine Vereinbarung über
einen umfassenden Kooperationsrahmen betreffend die Agentur für Grundrechte und den Europarat
unterzeichnet. Die Vereinbarung enthält Bestimmungen über die Abhaltung regelmäßiger Treffen,
den Austausch von Informationen und die Koordinierung der Tätigkeiten. Nach dieser Verein-
barung ernennt der Europarat zwei unabhängige Personen, die im Verwaltungsrat und Exekutiv-
ausschuss der Agentur als Mitglied und stellvertretendes Mitglied vertreten sind; ferner sind in der
Vereinbarung die Stimmrechte des Europarates in diesen Organen festgelegt.

Die EU bringt die Themen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in ihren politischen Dialogen mit
Drittländern, beispielsweise Russland und China, zur Sprache. Diese Themen wurden auch in die
Kooperationsstrategien integriert; so verpflichten sich Partnerländer im Rahmen von Aktionsplänen
der Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftspolitik dazu, bei der Bekämpfung aller
Formen von Diskriminierung, religiöser Intoleranz, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
zusammenzuarbeiten.

Die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und der Diskriminierung von Minderheiten
und indigenen Bevölkerungsgruppen stellt bei der Bereitstellung von Mitteln im Rahmen des
Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) eine Priorität dar. Aus
EIDHR-Mitteln unterstützt die EU das Hohe Kommissariat der Vereinten Nationen für Menschen-
rechte bei der Umsetzung bestehender internationaler Standards für Gleichstellung und Nicht-
diskriminierung, insbesondere der Erklärung und des Aktionsprogramms von Durban und des Inter-
nationalen Übereinkommens zur Beseitigung von Rassendiskriminierung. Zu den Projektaktivitäten
zählen Sensibilisierungskampagnen und Seminare, Beratung im Rahmen von Programmen für tech-
nische Zusammenarbeit mit Regierungen sowie Forschungs- und Analysearbeiten. Die wichtigsten
Partner sind das UNDP, die UNESCO, die Weltbank, die ILO und andere internationale Organisa-
tionen sowie Menschenrechtseinrichtungen und zivilgesellschaftliche Organisationen.

4.18. Minderheitenrechte
Die EU setzt sich dafür ein, dass die Menschenrechte aller Personen – auch der Angehörigen von
Minderheiten – in vollem Umfang geachtet werden. In der EU-Grundrechtecharta wird zum Schutz
der kulturellen, der religiösen und der sprachlichen Vielfalt aufgerufen, während im Vertrag über
die Europäische Union dem Grundsatz des uneingeschränkten Genusses der Rechte und Freiheiten
ohne Unterschied, einschließlich der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, einschließlich
des Rechts auf freie Wahl des Namens einer Vereinigung und des Rechts auf Teilnahme am öffent-
lichen Leben durch die Gründung politischer Parteien Geltung verschafft wird.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 121 – Drucksache 16/12729



Die hochrangige Expertengruppe für Fragen der sozialen Integration ethnischer Minderheiten und
ihrer uneingeschränkten Beteiligung am Arbeitsmarkt ist eingesetzt worden. Der Bericht und die
Empfehlungen der Gruppe wurden am 3./4. Dezember 2007 in Brüssel im Rahmen einer Konferenz
vorgestellt. Im Mittelpunkt der Arbeit der Gruppe stand das Zusammentreffen der Zugehörigkeit zu
einer ethnischen Minderheit und sozialer Benachteiligung; ferner wurden bewährte Vorgehens-
weisen in Unternehmen und in der Politik der öffentlichen Hand ermittelt.

In den Beitrittskriterien für Länder, die der EU beitreten wollen, wie sie 1993 vom Europäischen
Rat auf seiner Tagung in Kopenhagen festgelegt wurden, sind die Achtung und der Schutz von
Minderheiten spezifisch vorgesehen. Daher wurde auch 2007 und im ersten Halbjahr 2008 der
Achtung vor Minderheiten und dem Schutz von Minderheiten im Rahmen des EU-Erweiterungs-
prozesses und des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses mit den Ländern des westlichen
Balkan weiterhin besondere Aufmerksamkeit gewidmet116. Die Rechtsvorschriften zum Schutz von
Minderheiten sind inzwischen in den westlichen Balkanstaaten zum großen Teil vorhanden, ihre
Umsetzung hat sich jedoch verzögert. Die Minderheiten sind im politischen und sozialen Leben
noch nicht in vollem Umfang vertreten und Diskriminierungen bestehen fort. In der Türkei gelten
die Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, nur für bestimmte nicht-muslimische
Minderheiten, die unter den Vertrag von Lausanne von 1923 fallen. Die Türkei hat das Rahmen-
übereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates weder unterzeichnet noch
ratifiziert117.

In diesem Zusammenhang wurden die Entwicklungen in den Bewerberländern (Kroatien, ehemalige
jugoslawische Republik Mazedonien und Türkei) und den potenziellen Bewerberländern (Albanien,
Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien und Kosovo) auch weiterhin in jährlichen
Sachstandsberichten der Europäischen Kommission analysiert; die jüngste Reihe dieser Berichte
wurde dem Europäischen Parlament und dem Rat im November 2007 unterbreitet. Die Minderheit
der Roma wird als eine der am meisten benachteiligten Gemeinschaften in Südosteuropa ermittelt
und ist in den meisten dieser Länder immer noch mit sehr schwierigen Lebensbedingungen und
Diskriminierungen – speziell in den Bereichen Bildung, Sozialschutz, Gesundheitsversorgung,
Wohnen und Beschäftigung – konfrontiert. Das neue Instrument für Heranführungshilfe (IPA)118,
das seit 2007 die früheren Instrumente PHARE und CARD abgelöst hat, sieht die Bereitstellung
von EU-Mitteln für die Förderung unter anderem der Nichtdiskriminierung und der Chancengleich-
heit in Ländern vor, die sich auf die Mitgliedschaft in der EU vorbereiten.
116 Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien,

Montenegro, Serbien und Kosovo (gemäß UNSCR 1244).
117 Der Wortlaut des Übereinkommens ist auf der folgenden Website zu finden:

http://conventions.coe.int/treaty/en/Treaties/Html/157.htm
118 Verordnung (EG) Nr. 718/2007 der Kommission vom 12. Juni 2007 zur Durchführung der

Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe
(IPA), ABl. L 170 vom 29.06.2007, S. 1.

Drucksache 16/12729 – 122 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Die Förderung und der Schutz der Rechte von Personen, die ethnischen und religiösen Minderheiten
angehören, waren weiterhin ein zentrales Thema der Außenbeziehungen. Die Rechte von Personen,
die Minderheiten angehören, werden mit mehreren Drittländern im Rahmen von Menschenrechts-
dialogen angesprochen. Das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte, das 2007
an die Stelle der früheren EIDHR trat, sieht auch Möglichkeiten zur Unterstützung von Maßnahmen
bezüglich der Rechte von Personen vor, die Minderheiten angehören. Im Rahmen seines Ziels
"Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft bei der Förderung der Menschenrechte und der demokra-
tischen Reform, indem die friedliche Aussöhnung zwischen den gegensätzlichen Interessen verfein-
deter Gruppierungen unterstützt, die politische Beteiligung und Vertretung verstärkt wird" besteht
Spielraum für spezielle Maßnahmen im Bereich Minderheiten, die sowohl auf einzelstaatlicher als
auch auf grenzüberschreitender und regionaler Ebene umgesetzt werden müssen. 2007 wurden
Verträge über mehrere neue Projekte, die auch die Rechte von Minderheiten angehörenden
Personen betreffen, über länderspezifische Ausschreibungen des EIDHR geschlossen, beispiels-
weise in Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Burundi, der ehemaligen jugoslawischen
Republik Mazedonien, Georgien, Nigeria, Pakistan, Ruanda, Russland und Serbien.

Auf VN-Ebene ist die Arbeit der unabhängigen Expertin für Minderheitenfragen eine wertvolle
Quelle von Informationen für die Gestaltung der Vorgehensweise der EU in Bezug auf Minder-
heitenfragen in den Beziehungen zu Drittländern. Ihr Mandat ist vom Menschenrechtsrat am
27. März 2008 um drei Jahre verlängert worden. Darüber hinaus unterstützt die EU das Forum für
Minderheitenfragen, das vom Menschenrechtsrat am 28. September 2007 als Nachfolgegremium
der VN-Arbeitsgruppe für Minderheiten im Rahmen der ehemaligen VN-Unterkommission für
Menschenrechte geschaffen wurde. Die EU und ihre Mitgliedstaaten beteiligen sich außerdem
weiterhin aktiv an der Arbeit internationaler Organisationen, die sich mit Minderheitenfragen
befassen; dazu gehören die OSZE und deren Büro des Hohen Kommissars für nationale Minder-
heiten sowie die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) des Europarats
und das Hohe Kommissariat für Menschenrechte.

Die EU stellt derzeit im Rahmen der IPA Finanzmittel für ein regionales Projekt für Roma in Höhe
von 1 Mio. EUR bereit. Das Projekt "Soziale Eingliederung und Zugang zu den Menschenrechten
für die Gemeinschaften der Roma, Ashkali und Ägypter in den westlichen Balkanstaaten" wird vom
Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) durchgeführt; in
Angriff genommen wird dabei das Fehlen einer behördlichen Registrierung und entsprechender
Ausweispapiere bei Roma in Bosnien und Herzegowina, der ehemaligen jugoslawischen Republik
Mazedonien, Montenegro, Serbien und Kosovo (gemäß UNSCR 1244). Fehlende Ausweispapiere
stellen eines der wichtigsten Probleme für die Roma-Bevölkerung dar. Es untergräbt ihre Eingliede-
rung in die Gesellschaft und ihren Zugang zu Grundrechten wie beispielsweise zu medizinischer
Versorgung, Bildung oder Beschäftigung.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 123 – Drucksache 16/12729



Der UNHCR führt dieses Projekt in Partnerschaft mit NRO und in Zusammenarbeit mit anderen
VN-Einrichtungen, nationalen Behörden und den Informationszentren für Roma durch. Das Projekt
stellt Prozesskostenhilfen für die Roma-Gemeinschaften bereit, damit sie eine Eintragung in
Geburtsregister durchsetzen können. Derzeit findet eine Informationskampagne für die Roma-
Gemeinschaft statt. Das Projekt wird voraussichtlich 2009 abgeschlossen.

4.19. Menschen mit Behinderungen
Die Europäische Gemeinschaft hat sich in der Generalversammlung der Vereinten Nationen voll
und ganz in die Verhandlungen über das Internationale Übereinkommen über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen eingebracht, das am 30. März 2007 in New York zur Unterzeichnung
aufgelegt wurde. Die EG und die meisten ihrer Mitgliedstaaten zählten zu den ersten Unterzeich-
nern des Übereinkommens.

Am 3. April 2008 erfolgte die 20. Ratifizierung des Übereinkommens; hierauf folgte am 3. Mai
2008 das Inkrafttreten des Übereinkommens und von dessen Fakultativprogramm. Dies ist ein
wichtiger Meilenstein im Rahmen der Bemühungen, die darauf gerichtet sind, den vollen und
gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch Menschen mit Behin-
derungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden
Würde zu fördern.

So wurde am 8. August 2008 das Internationale Übereinkommen der Vereinten Nationen über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen von der Europäischen Gemeinschaft und allen ihren
Mitgliedstaaten und das Fakultativprotokoll von 16 Mitgliedstaaten unterzeichnet. Drei Mitglied-
staaten (Ungarn am 20. Juli 2007, Spanien am 3. Dezember 2007 und Slowenien am 24. April
2008) haben das VN-Übereinkommen und das Fakultativprotokoll ratifiziert und die Ratifikations-
urkunden bei den Vereinten Nationen hinterlegt.

Die Kommission ist derzeit mit der Ausarbeitung des Vorschlags für die Beschlüsse des Rates über
den Abschluss des VN-Übereinkommens und des Fakultativprotokolls durch die Europäische
Gemeinschaft befasst. Diesem Vorschlag werden Erklärungen über die Zuständigkeit in Ange-
legenheiten, die unter das Übereinkommen fallen, beigefügt. Der erfolgreiche Abschluss des Über-
einkommens wird insofern ein Meilenstein für die Europäische Gemeinschaft sein, als sie zum
allerersten Mal Vertragspartei einer umfassenden Menschenrechtskonvention der Vereinten
Nationen wird.
Drucksache 16/12729 – 124 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Vom Inhalt her stellt das Übereinkommen eine große Wende dar, denn Behinderungen werden
fortan als Menschenrechtsthema und rechtliche Angelegenheit und nicht nur als Frage des sozialen
Wohlergehens eingestuft. Das Übereinkommen wird weltweit 650 Millionen Menschen mit
Behinderungen, davon 50 Millionen Europäern, zugute kommen.

Das VN-Übereinkommen bietet eine solide völkerrechtliche Grundlage, wenn Fragen in
Zusammenhang mit Behinderungen in den Menschenrechtsdialogen der EU mit Drittstaaten, die das
Übereinkommen ratifiziert haben, zur Sprache gebracht werden; auch schafft es einen klaren
Rahmen für die Aufnahme eines politischen Dialogs mit unseren Partnern in der Entwicklungs-
zusammenarbeit zum Thema Menschen mit Behinderungen.

4.20. Indigene Völker
Der Berichtszeitraum stand im Zeichen der Verabschiedung der VN-Erklärung über die Rechte der
indigenen Völker am 13. September 2007. Dies ist ein bedeutendes Ereignis in der Geschichte des
Kampfes der indigenen Völker um ihre Rechte, und diese Erklärung war das Ergebnis von mehr als
zwanzigjährigen Verhandlungen im Rahmen der Vereinten Nationen. Die Erklärung wurde in der
Generalversammlung mit 143 Ja-Stimmen bei 11 Enthaltungen und 4 Gegenstimmen verabschiedet.
Die EU hat die Entschließung mit eingebracht und dafür gestimmt. Nach Artikel 43 stellen die in
der Erklärung anerkannten Rechte die Mindeststandards für das Überleben, die Würde und das
Wohlergehen der indigenen Völker der Welt dar.

Einige der Rechte, die in der Erklärung anerkannt werden, sind das Recht auf Selbstbestimmung,
ein unveräußerliches kollektives Recht auf Eigentum, Verwendung und Bewirtschaftung von Land,
Territorien und anderer natürlicher Ressourcen, das Recht auf Beibehaltung und Entwicklung ihrer
eigenen politischen, religiösen, kulturellen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen und der
Schutz ihres kulturellen und geistigen Eigentums.

Auf internationaler Ebene beschloss der VN-Menschenrechtsrat zudem am 14. Dezember 2007,
einen "Expertenmechanismus für die Rechte der indigenen Völker" als Nachfolgegremium der
Arbeitsgruppe für indigene Völker der ehemaligen VN-Unterkommission für Menschenrechte ein-
zurichten. Ihm werden fünf unabhängige Experten für die Rechte der indigenen Völker angehören,
die dem Menschenrechtsrat über ihre Erkenntnisse zu Menschenrechtsverletzungen gegen indigene
Völker unmittelbar Bericht erstatten werden, und zwar in Abstimmung mit dem VN-Sonderbericht-
erstatter über die Situation der Menschenrechte und Grundfreiheiten der Angehörigen indigener
Bevölkerungsgruppen und dem Ständigen Forum der VN für indigene Fragen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 125 – Drucksache 16/12729



Der VN-Sonderberichterstatter, dessen Mandat am 28. September 2007 um drei Jahre verlängert
wurde, hat die Aufgabe, die Umsetzung der VN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker zu
fördern, aktiv mit allen Akteuren auf diesem Gebiet zusammenzuarbeiten und dem Menschen-
rechtsrat seine Empfehlungen vorzulegen.

Die EU unterstützt derzeit mehrere Aktionen, die entweder unmittelbar oder mit einem sektorüber-
greifenden Ansatz auf indigene Völker ausgerichtet sind. Dabei handelt es sich sowohl um globale
Aktionen als auch um Aktionen auf Ebene der Länder. Das EIDHR sieht die Möglichkeit der Unter-
stützung von Maßnahmen für die Rechte der indigenen Völker vor. Im Rahmen seines Ziels
"Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft bei der Förderung der Menschenrechte und der demo-
kratischen Reform, indem die friedliche Aussöhnung zwischen den gegensätzlichen Interessen
verfeindeter Gruppierungen unterstützt, die politische Beteiligung und Vertretung verstärkt wird"
besteht beträchtlicher Spielraum für spezielle Maßnahmen im Bereich der indigenen Völker, die
sowohl auf einzelstaatlicher als auch auf grenzüberschreitender und regionaler Ebene umgesetzt
werden müssen. Das Projekt "Förderung der Rechte von indigenen Völkern und von Stammes-
völkern durch Rechtsberatung, Aufbau von Kapazitäten und Dialog" wurde 2008 eingeleitet und
wird gemeinsam von der Kommission und der ILO verwaltet. Dieses Projekt stellt eine Fortsetzung
der Umsetzung eines ILO-Projekts und der in den Regionen Lateinamerikas, Südasiens und
Zentralafrikas geleisteten Arbeit dar. In Verbindung mit diesem Projekt hat die Regierung von
Nepal im September 2007 die ILO-Konvention 169 über die Rechte der indigenen Völker ratifiziert.
Drucksache 16/12729 – 126 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



EIDHR: Projekt zur Förderung der Rechte der indigenen Völker
und zum Aufbau von Kapazitäten für diese Völker
Das EIDHR unterstützt die Aktivitäten der in Kopenhagen ansässigen Organisation IWGIA –
International Work Group for Indigenous Affairs (www.iwgia.org) im Rahmen dieses Dreijahres-
projekts, das mit insgesamt 720 000 EUR bezuschusst wird. Mit dieser Aktion sollen die Möglich-
keiten der indigenen Völker zur Verteidigung ihrer Rechte unter Verwendung internationaler
Menschenrechtsinstrumente verbessert und ihre Fähigkeit, internationale Menschenrechtsprozesse
mit nationalen und lokalen Bemühungen zu verknüpfen, gestärkt werden.

Das Projekt umfasst insbesondere folgende Aktivitäten:
- Förderung der Teilnahme von Vertretern indigener Völker (Männer und Frauen) an VN-

Tagungen zum Thema "Rechte der indigenen Völker";
- Förderung der Teilnahme von Vertretern indigener Völker (Männer und Frauen) aus Afrika

an wichtigen Tagungen der Afrikanischen Menschen- und Völkerrechtskommission
(ACHPR);

- Förderung der Beiträge indigener Völker für die Arbeiten des Ständigen Forums über
indigene Angelegenheiten der Vereinten Nationen;

- Stärkung des Netzwerks der indigenen Völker in den französischsprachigen Ländern;
- Unterstützung für Human Rights Watch für indigene Völker auf den Philippinen im

Hinblick auf einen besseren Zugang für die indigenen Völker der Philippinen zur Justiz; und
- Dokumentation der globalen Situation der indigenen Völker.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 127 – Drucksache 16/12729



5. Vorgehen der EU in internationalen Gremien
5.1. 62. Tagung der VN-Generalversammlung
Der Dritte Ausschuss der VN-Generalversammlung (soziale, humanitäre und kulturelle Fragen)
tagte vom 8. Oktober bis 28. November 2007. Er hat insgesamt 63 Resolutionen geprüft. Die
Gesamtzahl der Resolutionen entsprach in etwa jener des Vorjahres. Davon wurden
41 Resolutionen ohne Abstimmung angenommen, über 21 wurde abgestimmt, eine Resolution
wurde zurückgezogen119. Im Vergleich zum Vorjahr standen etwas weniger Resolutionen zur
Abstimmung. Zudem wurden fünf von den Delegierten des Dritten Ausschuss erörterte
Resolutionen unmittelbar im Plenum der Generalversammlung der Vereinten Nationen behandelt.

Im Dritten Ausschuss konzentrierten sich die Prioritäten der Europäischen Union auf drei themati-
sche Resolutionen (zu einem Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe, zu den Rechten des
Kindes und zu religiöser Intoleranz) sowie zwei Resolutionen zur Menschenrechtssituation in
bestimmten Ländern (Burma/Myanmar und Demokratische Volksrepublik Korea). Ferner hat die
EU gemeinsam mit den Vereinigten Staaten von Amerika eine Resolution zu Belarus vorgelegt und
hat sich nachdrücklich für die Annahme der von Kanada vorgelegten Resolution zur Menschen-
rechtssituation in Iran eingesetzt. All diese Resolutionen wurden mit Erfolg zur Abstimmung
gebracht.

Dominierendes Thema dieser Tagung des Dritten Ausschusses und wohl der 62. Tagung der VN-
Generalversammlung überhaupt war aber die Resolution zu einem Moratorium für die
Anwendung der Todesstrafe. Die Annahme dieser Resolution stellte für die Vereinten Nationen
einen Meilenstein in den Anstrengungen zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe dar.

119 Eine Resolution zum Status von Binnenvertriebenen und Flüchtlingen aus Abchasien, Georgien.

Drucksache 16/12729 – 128 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Das intensive Werben für die Resolution in den Hauptstädten und in New York – eine Teamarbeit,
an der nicht nur der portugiesische Vorsitz und die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union, sondern auch andere Miteinbringer (Albanien, Angola, Brasilien, Gabun, Kroatien, Mexiko,
Neuseeland, die Philippinen und Timor-Leste (Ost-Timor)) beteiligt waren – führte dazu, dass die
Resolution am 15. November mit 99 Ja-Stimmen bei 52 Gegenstimmen und 33 Enthaltungen
angenommen wurde.120 Die Abstimmung als solche erwies sich als ein schwieriger Marathon, der
zwei Tage lang dauerte: so war über 14 schriftliche und mehrere mündliche Änderungsanträge zu
Textpassagen in der Resolution abzustimmen, wobei es zeitweise große Spannung und Aufregung
gab.

Während dieses Prozesses waren der Teamgeist und die regionenübergreifende Komponente der
Initiative deutlich sichtbar: Alle Miteinbringer, die alle regionalen Gruppen vertraten, ergriffen das
Wort und teilten sich in fairer Weise die Aufgabe, den Entwurf der Resolution zu verteidigen. Es war
ein Sieg für alle Beteiligten innerhalb und außerhalb der EU, die vom Wert dieses Prozesses über-
zeugt waren.

Die Globalresolution zu den Rechten des Kindes ist insofern als besonders wichtig anzusehen,
als sie das Mandat für den neuen Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs für Gewalt gegen
Kinder beinhaltet und damit eine wesentliche Empfehlung der vom unabhängigen Experten des
VN-Generalsekretärs erstellten Studie über Gewalt gegen Kinder aufgreift. Darüber hinaus hat die
EU mit Erfolg die Resolution über die Beseitigung aller Formen der Intoleranz und der
Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung eingebracht, die ohne
Abstimmung angenommen wurde.

Die EU als Ganzes hat, einschließlich der Initiativen einzelner Mitgliedstaaten und einiger
Resolutionen, die von Ländern anderer Regionen mitgetragen wurden, 19 Resolutionen im
Ausschuss vorgelegt, wovon sechs121 zur Abstimmung gelangten und angenommen wurden.

120 Die Resolution wurde am 18. Dezember 2007 auf der Plenartagung der Generalversammlung mit

104 Ja-Stimmen bei 54 Gegenstimmen und 29 Enthaltungen angenommen.
121 Eine von Dänemark vorgelegte Resolution zum CEDAW, die gemeinsame Initiative EU/GRULAC

betreffend die Rechte des Kindes, die Initiative betreffend die Todesstrafe und die drei
Länderresolutionen (Myanmar, Belarus und DPRK).

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 129 – Drucksache 16/12729



Für alle Initiativen der EU konnte ein erfolgreiches Ergebnis eingebracht werden, was angesichts
der schwierigen Begleitumstände in allen Fällen besonders begrüßt wurde. Ungeachtet des weiter-
hin bestehenden Trends gegen Länderresolutionen lehnte der Dritte Ausschuss alle Stillhalteanträge
(Birma/Myanmar, Iran und Belarus) ab.122 Dies war hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass das
gegen Stillhalteanträge gerichtete Werben – in Abstimmung mit Kanada, den Vereinigten Staaten
von Amerika und Neuseeland – früher in Gang gesetzt und gezielter durchgeführt wurde.

Auch alle nationalen Initiativen von EU-Mitgliedstaaten – die Initiative zur Jugend in der globalen
Wirtschaft (UK), zur Kriminalitätsprävention (IT), zur Gewalt gegen Frauen (NL/FR), zum Über-
einkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau – CEDAW (DK), zum
Entwicklungsfonds der VN für die Frau (EE), zur Folter (DK), zu den internationalen Pakten über
Menschenrechte (SE), zu den Menschenrechten in der Rechtspflege (AT), zu Minderheiten (AT)
und zu Behinderungen (ES) – wurden mit Erfolg zur Abstimmung gebracht.

5.2. Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen

Die Europäische Union hat die Einrichtung des Menschenrechtsrates begrüßt und seine Arbeit von
Beginn an aufmerksam verfolgt. Die EU arbeitet darauf hin, dass der Rat immer mehr eine glaub-
würdige und leistungsfähige Einrichtung wird, die in der Lage sein sollte, sich mit Fragen des
Schutzes und der Förderung der Menschenrechte auf der ganzen Welt rechtzeitig zu befassen.

Während des Berichtzeitraums ist der Menschenrechtsrat zu drei ordentlichen Tagungen und zu drei
Sondertagungen zusammengetreten.

122 Der Entwurf der Resolution zu Belarus wurde am 21. November 2007 mit 68 Ja-Stimmen bei

32 Gegenstimmen und 76 Enthaltungen angenommen, nachdem der von der Russischen Föderation
eingebrachte Stillhalteantrag gegen die Resolution mit 79 Ja-Stimmen bei 65 Gegenstimmen und
31 Enthaltungen abgelehnt worden war. Die Resolution zu Birma/Myanmar wurde am 21. November
2007 mit 88 Ja-Stimmen bei 24 Gegenstimmen und 66 Enthaltungen angenommen. Die Resolution zur
Menschenrechtslage in Nordkorea wurde mit 97 Ja-Stimmen bei 23 Gegenstimmen und
60 Enthaltungen angenommen. Der Entwurf der Resolution zu den Rechten des Kindes wurde mit
176 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme (Vereinigte Staaten von Amerika) und ohne Stimmenthaltung
angenommen. Die Resolution zur religiösen Intoleranz wurde im Konsens angenommen.

Drucksache 16/12729 – 130 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Die 6. ordentliche Tagung des Menschenrechtsrates gliederte sich in zwei Teile: der erste Teil
fand vom 10. bis 28. September 2007 statt, der zweite Teil vom 10. bis 14. Dezember 2007.
Während dieser Tagung hat der Rat mehr als 40 Resolutionen angenommen und vor allem den
institutionellen Aufbauprozess erfolgreich abgeschlossen. Ferner hat der Rat auch den Prozess der
Überprüfung, Rationalisierung und Verbesserung seiner Sonderverfahren eingeleitet. Während
dieser Tagung wurden mehrere themenbezogene Mandate wie die Mandate für willkürliche Fest-
nahme, Binnenvertriebene, indigene Völker, Recht auf Nahrung, Menschenrechte und Terrorismus-
bekämpfung und Religions- und Glaubensfreiheit, wie auch das Ländermandat der Unabhängigen
Experten für Burundi, Liberia und Haiti und des Sonderberichterstatters für Sudan erneuert.

Die Verhandlungen über die Resolution zu religiöser Intoleranz waren eines der schwierigsten
Unterfangen auf der Tagung; dazu gehörte auch die Erneuerung des Mandats des diesbezüglichen
Sonderberichterstatters, die dann schließlich im Dezember 2007 dank einer mit 29 Ja-Stimmen bei
18 Stimmenthaltungen angenommenen Resolution zustande kam.

Die EU hat die Menschenrechtssituation in Sri Lanka, Simbabwe, Birma/Myanmar und
Sudan/Darfur im Rahmen des Menschenrechtsrats weiterhin aufmerksam verfolgt. Speziell die
Situation in Sri Lanka wurde mit Blick auf die Tatsache erörtert, dass Sri Lanka unlängst einem
Besuch der Hohen Kommissarin für Menschenrechte zugestimmt hat.

Die EU hat den Beratungen über Sudan/Dafur während der gesamten sechsten Tagung Impulse
gegeben und an der Erneuerung des Mandats des Sonderberichterstatters für Sudan gearbeitet. Die
Beratungen der Expertengruppe für Sudan führten dazu, dass eine getrennte Resolution im Konsens
angenommen wurde, die gemeinsam von der EU und der afrikanischen Gruppe eingebracht worden
war; die im Anschluss an die Empfehlungen der Experten zu treffenden Folgemaßnahmen waren
aber bereits in dem um ein Jahr verlängerten Mandat des Sonderberichterstatters für Sudan enthal-
ten.

In Genf hat die EU alle für sie vorrangigen Fragen in Form von allgemeinen Erklärungen und/oder
durch aktive Teilnahme an den einschlägigen interaktiven Dialogen zur Sprache gebracht.

Angesichts der sich verschlechternden Menschenrechtssituation in Birma/Myanmar hat die EU die
Einberufung einer Sondertagung des Rates zur Situation in diesem Land tatkräftig unterstützt. Diese
Tagung fand am 2. Oktober 2007 statt; dabei wurde eine Resolution angenommen, in der die
anhaltende gewaltsame Unterdrückung friedlicher Demonstrationen in Myanmar zutiefst bedauert
wird.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 131 – Drucksache 16/12729



Zu den wichtigsten Aufgaben auf der 7. und 8. ordentlichen Tagung zählten die Überprüfung von
vier Ländermandaten (Demokratische Volksrepublik Korea, Birma/Myanmar, Demokratische
Republik Kongo und Somalia) und von 17 thematischen Mandaten für Sonderverfahren im Rahmen
der Überprüfung, Rationalisierung und Verbesserung der Mandate. In diesem Zusammenhang
betonte die EU erneut, wie ungemein wichtig es ist, über ein effizientes und unabhängiges System
der Sonderverfahren im Menschenrechtsrat zu verfügen.

An der Eröffnung der 7. ordentlichen Tagung (3. März bis 1. April 2008) nahm zum ersten Mal
VN-Generalsekretär Ban Ki-Moon teil. Der Außenminister Sloweniens, Dimitrij Rupel, ergriff zum
ersten Mal im Namen der EU das Wort im Menschenrechtsrat. Im Geiste der Zusammenarbeit
bekräftigten verschiedene prominente Redner das Engagement ihres Landes, sich anlässlich des
diesjährigen 60. Jahrestags der Allgemeinen Menschenrechtserklärung für einen besseren Schutz
der Menschenrechte einzusetzen. Während der vierwöchigen Tagung nahm der Rat 36 Resolutionen
an, davon 24 im Konsens, ernannte (im Anschluss an die Überprüfung, Rationalisierung und
Verbesserung der Mandate) 14 Mandatsträger für Sonderverfahren und wählte 18 Mitglieder des
Beratenden Ausschusses des Menschenrats. Es gelang dem Rat unter seinem Vorsitzenden, dem
rumänischen Botschafter Costea, eine erneute Befassung mit dem Kapitel "Überprüfung, Rationali-
sierung und Verbesserung der Mandate" des institutionellen Aufbaupakets zu vermeiden. Wie auf
der 6. Tagung wurden die NRO eng einbezogen, und zwar nicht nur im Plenum, sondern auch bei
den Nebenveranstaltungen.
Drucksache 16/12729 – 132 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Auf den Tagungen wurde das Ländermandat für Birma/Myanmar und für die Demokratische
Volksrepublik Korea auf Initiative der EU sowie das Ländermandat für Somalia erneuert. Aller-
dings bedauerte die EU, dass das Mandat für die Demokratische Republik Kongo (DRK) nicht
erneuert wurde. Zusätzlich zur Erneuerung des Mandats des Sonderberichterstatters für Menschen-
rechte in Birma/Myanmar nahm der Rat im Konsens eine (von der EU initiierte) weitere wesent-
liche und entschlossene Resolution zur Menschenrechtslage in diesem Land an. Auf der Tagung
wurden ferner einige wichtige thematische Mandate erneuert, so die Mandate für Minderheiten-
fragen, Gewalt gegen Frauen, Verschwindenlassen und freie Meinungsäußerung. Das Mandat der
Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs für Menschenrechtsverteidiger wurde in das Mandat
einer Sonderberichterstatterin umgewandelt. Bezüglich der Erneuerung des Mandats des Sonder-
berichterstatters für freie Meinungsäußerung vertrat die EU die Auffassung, dass die im Namen der
afrikanischen Gruppe, der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) und der arabischen
Gruppe vorgenommene Abänderung so formuliert war, dass der Schwerpunkt des Mandats von der
Meinungsäußerungsfreiheit in Richtung einer Einschränkung dieser Freiheit verlagert wurde. Diese
Einschätzung veranlasste die EU, ihr tiefes Bedauern über den Angriff auf das Mandat öffentlich zu
bekunden und folglich die Resolution nicht mehr mitzutragen und sich bei der Abstimmung der
Stimme zu enthalten.

In den Erklärungen der EU unter den Tagesordnungspunkten 3, 4 und 8 wies die EU auf die
Situation in verschiedenen Ländern hin, darunter Sudan, Sri Lanka, die Demokratische Republik
Kongo, Birma/Myanmar, die Demokratische Volksrepublik Korea, Simbabwe, Kenia, Iran, die
Russische Föderation und China. Die EU machte deutlich, dass länderspezifische Fragen unter
anderen geeigneten Tagesordnungspunkten, nicht nur unter Punkt 4, zur Sprache gebracht werden
können.

Die EU nahm konstruktiv an den Verhandlungen über die Resolution zur Menschenrechtssituation
in den besetzten palästinensischen Gebieten teil. Die Resolution wurde mit 33 Ja-Stimmen bei
einer Gegenstimme und 13 Enthaltungen angenommen. Angesichts dessen, dass der endgültige
Text der Resolution nicht allen Forderungen der EU nach einem ausgewogenen, die Situation vor
Ort widerspiegelnden Text gerecht wurde, enthielten sich alle EU-Mitgliedstaaten, die auch
Mitglieder des Rates sind, bei der namentlichen Stimmabgabe der Stimme. Allerdings unterstützte
die EU die beiden anderen Resolutionen zu den besetzten palästinensischen Gebieten, nämlich die
(mit einer Gegenstimme angenommene) Resolution über israelische Siedlungen und die Resolution
über das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes.

Die EU stellte ihre traditionelle Zusammenarbeit mit der GRULAC-Gruppe bei der Vorlage einer
Resolution zu den Rechten des Kindes erneut unter Beweis. Die EU unterstützte auch ein für den
Rat neues Dossier, nämlich eine auf Initiative der Malediven vorgelegte Resolution zum Thema
Menschenrechte und Klimawandel.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 133 – Drucksache 16/12729



Darüber hinaus legte der Menschenrechtsrat ein neues thematisches Mandat für einen unabhängigen
Experten für menschenrechtliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Zugang zu
unbedenklichem Trinkwasser und zur Abwasserversorgung fest. Es wurden auch zwei Diskussions-
foren veranstaltet, und zwar eines über freiwillige Ziele im Menschenrechtsbereich und eines über
den interkulturellen Menschenrechtsdialog.

Das zweite Tätigkeitsjahr des Rates endete mit der 8. ordentlichen Tagung (2. bis 20. Juni 2008),
wobei eine Tagungswoche der Annahme der 32 Ergebnisberichte der allgemeinen regelmäßigen
Überprüfung gewidmet war (siehe getrennten Unterabschnitt).

Es wurden vierzehn Resolutionen angenommen, darunter acht im Rahmen des Prozesses der Über-
prüfung, Rationalisierung und Verbesserung der Sonderverfahren. Insbesondere erneuerte der Rat
die Mandate über die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten, über summarische Hinrichtun-
gen, über Menschenhandel und über Folter. Einen historischen Schritt auf dem Weg zur Gleich-
behandlung aller Menschenrechte stellte die Annahme des Fakultativprotokolls zum Internationalen
Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar, das noch von der Generalversammlung
gebilligt werden muss.

Auf Initiative der EU nahm der Rat eine umfassende Resolution zur Menschenrechtslage in
Birma/Myanmar an. Die EU brachte im Rahmen verschiedener Tagesordnungspunkte auch mehrere
landesspezifische Situationen, die Anlass zur Besorgnis geben (Simbabwe, Sudan, Sri Lanka, Iran,
Demokratische Volkrepublik Korea und Demokratische Republik Kongo), zur Sprache.

Die EU trat für die automatische Wiederernennung der Inhaber der Mandate für Sonderverfahren
nach Ablauf ihrer ersten Amtsperiode von drei Jahren ein und wehrte die Versuche ab, diese Rege-
lung neu festzulegen. Durch den Beschluss des Präsidenten auf der achten Tagung des Menschen-
rechtsrats wurde die Möglichkeit geschaffen, die Mandatsinhaber – außer in Sonderfällen und nach
einer recht eingehenden Prüfung – nach Ablauf der ersten Amtsperiode von drei Jahren in ihrem
Amt zu bestätigen.

Der Menschenrechtsrat ernannte sieben neue Mandatsinhaber für Sonderverfahren, fünf Mitglieder
des neuen Expertenmechanismus für die Rechte der indigenen Völker und einen Vorsitzenden für
das Forum für Minderheitsfragen.

Es fand eine halbtägige Debatte über die Menschenrechte von Frauen statt und es wurden zwei
Sonderveranstaltungen abgehalten, und zwar eine über das Inkrafttreten des Übereinkommens über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen und eine über den Entwurf von VN-Leitlinien für den
angemessenen Einsatz der alternativen Kinderbetreuung und geeignete Bedingungen dafür.
Drucksache 16/12729 – 134 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Auf der Organisationstagung des Menschenrechtsrates am 19. Juni 2007 wurden der neue Präsident
des Menschenrechtsrats für den dritten Arbeitszyklus, der nigerianische Botschafter Martin
Ihoeghian Uhomoibhi, und ein neues Präsidium bestehend aus Vertretern Kanadas (WEOG),
Aserbaidschans (EEG), Argentiniens (GRULAG) und der Philippinen (asiatische Gruppe) ernannt.

Der Präsident des EU-Vorsitzlandes Slowenien hielt im Juni 2008 eine Ansprache vor dem
Menschenrechtsrat. Er war zudem der zweite Präsident, der das Wort an den Rat richtete; hierdurch
haben der Vorsitz und die EU ein wichtiges Zeichen dafür gesetzt, dass sowohl dem Menschen-
rechtsrat als auch dem OHCHR ihre Aufmerksamkeit und Unterstützung gilt.

In der ersten Jahreshälfte 2008 wurden zwei Sondertagungen abgehalten:
Die 6. Sondertagung wurde am 23. und 24. Januar 2008 auf Antrag Syriens im Namen der Gruppe
der arabischen Staaten und auf Antrag Pakistans im Namen der Organisation der Islamischen
Konferenz einberufen. Gegenstand der Beratungen waren die Menschenrechtsverletzungen in den
besetzten palästinensischen Gebieten, speziell im Gaza-Streifen. Die EU nahm in konstruktiver
Weise an den Verhandlungen über eine diesbezügliche Resolution teil. Da diese jedoch nicht auf
die Sicherheit aller Zivilpersonen einging, konnte die EU sie nicht unterstützen. Die Resolution
wurde mit 30 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme und 15 Enthaltungen angenommen. Alle sieben
im Menschenrechtsrat vertretenen EU-Mitgliedstaaten enthielten sich entsprechend dem Gemein-
samen Standpunkt der EU der Stimme, da die Resolution nach Auffassung der EU nicht ausge-
wogen genug war.

Auf der 7. Sondertagung, die für den 22. Mai 2008 auf Antrag Kubas auf der Grundlage eines
Vorschlags des Sonderberichterstatters für das Recht auf Nahrung einberufen wurde, ging es um die
nachteiligen Auswirkungen der weltweiten Nahrungsmittelkrise auf die Umsetzung des Rechts auf
Nahrung. Es war dies die erste thematische Sondertagung des Rates; sie fand breite Unterstützung:
der Vorschlag zur Einberufung der Tagung wurde von 41 Mitgliedstaaten des Rates unterzeichnet,
und die Endfassung der Resolution wurde im Konsens angenommen. Die EU unterstützte die Ein-
berufung einer Sondertagung über die Nahrungsmittelkrise, da es ihrer Ansicht nach dem Rat und
dessen Glaubwürdigkeit förderlich wäre, wenn in verstärktem Maße auch thematische Sonder-
tagungen abgehalten werden. Die Sondertagung diente dazu, Beiträge für die FAO-Konferenz vom
3.-5. Juni 2008 in Rom zur Lebensmittelkrise zu erarbeiten. Die Resolution wurde angenommen, da
sie im Ergebnis verdeutlicht, dass es notwendig ist, eine Menschenrechtsperspektive durch-
gängig in die globale Debatte und die Reaktion auf diese Krise einzubeziehen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 135 – Drucksache 16/12729



Nach zwei Tätigkeitsjahren des Rates betonte die EU weiterhin, dass die Rolle der zivilgesell-
schaftlichen Organisationen für eine effiziente Arbeitsweise des Menschenrechtsrates unerlässlich
sei. Es hat sich gezeigt, dass es sowohl für die NRO als auch für die EU nützlich ist, spezialisierte
NRO vor den Tagungen des Menschenrechtsrates (Vorbereitungsphase), sowie während dieser
Tagungen und danach (Bewertungsphase) zu den Treffen der EU-Menschenrechtsexperten einzu-
laden.

Unterstützung des Amts der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschen-
rechte (OHCHR): Die EU unterstützte nach wie vor die Tätigkeit des Amtes der Hohen
Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte – sowohl im Wege regelmäßiger
Sitzungen als auch durch ihr Engagement für die Wahrung der Unabhängigkeit der Hohen
Kommissarin und ihres Amtes.

Die dritten Ratswahlen fanden im Mai 2008 statt. Unter den EU-Mitgliedstaaten wurde die
Slowakei zum ersten Wahl gewählt, das Vereinigte Königreich und Frankreich wurden wieder
gewählt. Ausser diesen drei Ländern sind derzeit Slowenien, Deutschland, Italien und die
Niederlande Mitglieder des Rates.

In der ersten Jahreshälfte 2008 wurde ferner mit der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung
(Universal Periodic Review – UPR) begonnen. Die erste Überprüfungsrunde, die im April und
Mai stattfand, endete mit der Annahme der Ergebnisberichte durch das Plenum des Rates im Juni
2008. Nach Auffassung der EU hat die Durchführung der ersten zwei Zyklen des neuen Mechanis-
mus bestätigt, dass diese Überprüfung – unter der Voraussetzung, dass sie transparent und ernsthaft
durchgeführt wird – Prioritäten aufzeigen und Ressourcen zur Verbesserung der nationalen
Menschenrechtssituation in allen VN-Mitgliedstaaten rascher ermitteln kann. Die konkrete Durch-
führung der UPR muss weiterhin aufmerksam verfolgt werden; insbesondere das weitere Vorgehen
nach Vorliegen der Ergebnisse für die während der ersten beiden Zyklen überprüften Staaten (States
under Review – SuR) bedarf weiterer Erörterungen.

Nach Abschluss der ersten zwei Zyklen ist hervorzuheben, dass der Prozess der Erstellung einer
Reihe von nationalen Berichten für viele überprüfte Staaten (SuR) ein Ansporn war, die zivilgesell-
schaftlichen Organisationen in die Bewertung der nationalen Menschenrechtssituation einzube-
ziehen. Viele dieser Staaten nahmen die UPR ernst und demonstrierten sowohl bei den Beratungen
in den Arbeitsgruppen als auf der Plenartagung, dass sie bestens vorbereitet waren. Weder die
regionalen Gruppen, noch die EU traten dabei als Block auf. Die EU-Mitgliedstaaten sagten zu,
dass sie an die Überprüfung in gutem Glauben, ohne Selbstgefälligkeit und offen und verantwor-
tungsvoll herangehen werden. Die EU machte ferner deutlich, dass der UPR-Prozess den
Menschenrechtsrat nicht davon abhalten sollte, sich mit akuten Situationen zu befassen, die außer-
halb des Überprüfungsrahmens seine Aufmerksamkeit erfordern.

Drucksache 16/12729 – 136 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Bei der Diskussion im Vorfeld der Plenartagung im Juni äußerten einige Mitglieder und NRO die
Kritik, dass die UPR gegenüber einigen überprüften Staaten, in denen erhebliche Menschenrechts-
probleme bestehen, parteiisch und besonders unkritisch vorging. Ferner machte die Plenartagung
über die UPR deutlich, dass zwischen den regionalen Gruppen grundsätzliche Meinungsunter-
schiede darüber bestehen, welche Fragen von den NRO in der Plenartagung zur Sprache gebracht
werden können und ob sich diese Fragen auf die Bemerkungen und Empfehlungen beschränken
sollten, die in den einschlägigen Arbeitsgruppen gemacht wurden. Nach Auffassung der EU würde
eine solche Beschränkung die NRO daran hindern, andere problematische Themen anzusprechen,
die in den Arbeitsgruppen entweder unangemessen oder überhaupt nicht behandelt wurden.

Überprüfungskonferenz von Durban: Bei der ersten umfassenden Arbeitstagung des Vorberei-
tungsausschusses (21. April - 2. Mai 2008) ging es darum, einige grundlegende organisatorische
Fragen, den inhaltlichen Rahmen und die Form des Schlussdokuments der Überprüfungskonferenz
von Durban (DRC) festzulegen. Es wurde beschlossen, die Überprüfungskonferenz von Durban
vom 20. bis 24. April 2009 in Genf abzuhalten. Die Zwischentagung der offenen, zwischenstaatli-
chen Arbeitsgruppe für die weitere Bearbeitung der Ergebnisse des Vorbereitungsausschusses für
die Überprüfungskonferenz von Durban hielt ihre erste Tagung ebenfalls vom 26. bis 30. Mai 2008
ab.

Die EU nahm weiterhin an diesem schwierigen und politisch hoch sensiblen Prozess teil. Die EU
begrüßte den Beschluss, die Überprüfungskonferenz in den Räumen der VN in Genf abzuhalten.
Nach Auffassung der EU sollten die Schwerpunkte der Konferenz auf der Umsetzung der Erklärung
und des Aktionsprogramms von Durban, der Ermittlung bewährter Praktiken und weiterer mögli-
cher Maßnahmen für eine bessere Umsetzung dieser Erklärung und dieses Aktionsprogramms
liegen. Darüber hinaus hat die EU im Berichtszeitraum darauf hingearbeitet, dass dieser Prozess
fair, transparent und konsensorientiert verläuft und dass die Zivilgesellschaft umfassend beteiligt
wird.

Recht auf Entwicklung: Die Hochrangige Task Force "Durchsetzung des Rechts auf Entwicklung"
ist Anfang 2008 zusammengetreten, und die EU hat die weitere operative Ausgestaltung konkreter
Kriterien für die Durchsetzung des Rechts auf Entwicklung nach wie vor unterstützt. Ferner unter-
strich die EU, dass hierbei ein menschenrechtsorientierter Ansatz verfolgt werden müsse. Für diesen
Ansatz plädierte die EU im weiteren Jahresverlauf auch in der VN-Arbeitsgruppe für das Recht auf
Entwicklung.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 137 – Drucksache 16/12729



5.3. Europarat
Die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Europarat erfolgt im Rahmen der
im Mai 2007 unterzeichneten Vereinbarung.

Vierertreffen zwischen dem Vorsitz der EU, der Kommission, dem Generalsekretär des Europarates
und des Vorsitzenden des Ministerausschusses des Europarates fanden am 23. Oktober 2007 und
am 10. März 2008 statt. Die Teilnehmer bekundeten ihre Zufriedenheit über die Fortschritte bei der
Umsetzung der Vereinbarung und hoben hervor, wie wichtig es ist, die Zusammenarbeit auf dem
Gebiet der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der pluralistischen Demokratie als gemein-
same Werte beider Organisationen noch stärker zu fördern.

Einige leitende Beamte des Europarates, darunter der Kommissar für Menschenrechte und der stell-
vertretende Generalsekretär des Europarates, nahmen an Sitzungen der Arbeitsgruppen des Rates
der Europäischen Union teil. Die Europäische Kommission und das Generalsekretariat des Rates
pflegten während des Jahres enge Kontakte mit dem Amt des Kommissars für Menschenrechte.

Am 18. Juni 2008 wurde in der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte eine Vereinba-
rung zwischen der Kommission und dem Europarat über die Zusammenarbeit unterzeichnet 123. Die
Vereinbarung enthält Bestimmungen über die Abhaltung regelmäßiger Treffen, den Austausch von
Informationen und die Koordinierung der Tätigkeiten. Die Vereinbarung sieht vor, dass der Europa-
rat zwei unabhängige Personen ernennt, die im Verwaltungsrat und im Exekutivausschuss der
Agentur als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied vertreten sind; ferner legt die Vereinbarung die
Stimmrechte des Europarates in diesen Gremien fest.

Die Europäische Kommission und die Venedig-Kommission des Europarates führten am
13. Juni 2008 einen Briefwechsel über die Zusammenarbeit. Vertreter der Europäischen
Kommission nahmen regelmäßig an den Plenartagungen der Venedig-Kommission teil.

123 Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der

Europäischen Union für Grundrechte (ABl. L 53 vom 22.2.2007, S. 1).

Drucksache 16/12729 – 138 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Die EU und der Europarat haben während des Berichtsjahres bei vielen Aktionen im Menschen-
rechtsbereich zusammengearbeitet. Die Europäische Kommission war auf der Tagung 2007 des
Forums für die Zukunft der Demokratie in Stockholm vertreten und war an der Arbeit des Beirats
dieses Forums beteiligt. Die Europäische Union hat sich der vom Europarat ins Leben gerufenen
Initiative "Europäischer Tag gegen die Todesstrafe" angeschlossen und an einer Konferenz zum
Thema "Europa gegen die Todesstrafe" teilgenommen, die der Europarat am 9. Oktober 2007 in
Lissabon veranstaltet hat. Am 9. November 2007 fand in Straßburg ein Treffen zwischen Vertretern
des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs statt, um einen
direkten Gedankenaustausch zwischen den Richtern beider Gerichtshöfe über aktuelle Rechtsfragen
zu ermöglichen. Die Europäische Kommission nahm im November 2007 an einer Konferenz über
die Überwachungsmechanismen des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des
Menschenhandels teil. Der Europarat nahm am zweiten Europäischen Forum für die Rechte des
Kindes teil, das die Europäische Kommission im März 2008 veranstaltete. Der Europarat nahm an
der Eröffnung des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs durch den slowenischen EU-
Vorsitz im Januar 2008 teil, und er wirkt bei einer Reihe von Aktivitäten während dieses Jahres mit.

Im Zeitraum 2007-2008 befanden sich 39 Gemeinsame Programme der Europäischen Kommission
und des Europarates mit einem Mittelvolumen von 50 771 312 EUR in Durchführung (11 % dieser
Gemeinsamen Programme betrafen Menschenrechtsfragen, weitere 51 % Fragen der Rechtsstaat-
lichkeit). Beispiele für solche Gemeinsame Programme sind: Durchsetzung der Rechte des Kindes
und Integration gefährdeter Kinder in die Gesellschaft in der Russischen Föderation, Unterstützung
für die Ausbildung türkischer Rechtsexperten auf dem Gebiet der Europäischen Konvention sowie
Gefängnisreform und Ausbau der Bewährungshilfe in Montenegro. Insgesamt belief sich der
finanzielle Beitrag der Europäischen Kommission auf rund 80 % der gesamten Finanzierung.

Eine wichtige Aufgabe für beide Organisationen bleibt die Stärkung des Europäischen Menschen-
rechtsgerichtshofs, die weiterhin dadurch behindert wird, dass Russland das Protokoll Nr. 14 zur
Europäischen Menschenrechtskonvention bisher noch nicht ratifiziert hat. Die EU wird diese Frage
weiterhin gegenüber Russland zur Sprache bringen, und zwar im Dialog EU-Russland wie auch im
Rahmen des Europarates.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 139 – Drucksache 16/12729



5.4. Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
Die EU hat weiterhin die Bemühungen der OSZE unterstützt, die Sicherheit in all ihren drei
Dimensionen – politisch-militärische Dimension, wirtschaftliche und ökologische Dimension und
menschliche Dimension – zu erhöhen. Was die menschliche Dimension betrifft, so hat die EU
weiterhin großen Wert darauf gelegt, dass die Unabhängigkeit des Büros für demokratische
Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) gewahrt bleibt.

Die EU hat der Wahlbeobachtung durch OSZE/BDIMR besondere Bedeutung beigemessen und die
verschiedenen Wahlbeobachtungsmissionen von OSZE/BDIMR in teilnehmenden EU-Mitglied-
staaten und Nichtmitgliedstaaten der EU begrüßt. Die EU hat bedauert, dass das BDIMR aufgrund
beispielloser Einschränkungen und einer Reihe von Verwaltungshindernissen nicht der Einladung
der Russischen Föderation Folge leisten konnte, die Wahlen zum russischen Parlament (Duma) am
2. Dezember zu beobachten. Ferner bedauerte die EU, dass wegen der Einschränkungen in der Ein-
ladung der russischen Behörden zu den russischen Präsidentschaftswahlen am 2. März das BDIMR
in eine Lage versetzt wurde, die es ihm nicht erlaubte, sein Mandat wahrzunehmen, so dass das
BDIMR die Wahlbeobachtungsmission nicht durchführte. Die EU begrüßte die Initiative des
amtierenden finnischen Vorsitzes, Gespräche zum Thema Wahlen zu führen, unter anderem auch,
um die diesbezüglichen Verpflichtungen, die die Teilnehmerstaaten eingegangen sind, wie etwa
freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, erneut zu bekräftigen.

Vertreter des BDIMR, darunter Botschafter Christian Strohal, nahmen bei mehreren Gelegenheiten
an Sitzungen von Ratsarbeitsgruppen teil. Ihre Teilnahme war eine wertvolle Gelegenheit für einen
regelmäßigen Gedankenaustausch.

Auf der Ministertagung in Madrid wurde Einvernehmen über einen Beschluss zu den drei künftigen
OSZE-Vorsitzen, darunter Kasachstan im Jahr 2010, gefasst, nachdem Kasachstan in einer politi-
schen Erklärung sein Engagement zur Fortsetzung der demokratischen Reformen bestätigt hatte.
Die EU-Teilnehmerstaaten unterstützen Kasachstan bei seinen Vorbereitungen für den Vorsitz. Die
EU-Teilnehmerstaaten betonten weiterhin, wie wichtig es ist, weitere substanzielle Fortschritte zu
machen, insbesondere in den Bereichen Medienfreiheit, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit
und Justiz.
Drucksache 16/12729 – 140 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Ein besonderes Anliegen ist der EU die Umsetzung der umfassenden Verpflichtungen, die die Teil-
nehmerstaaten im Bereich der menschlichen Dimension eingegangen sind; sie bringt dieses Thema
in bilateralen Kontakten mit anderen Teilnehmerstaaten zur Sprache. Die EU gab auf den Tagungen
des Ständigen Rates zahlreiche Erklärungen zu Menschenrechtsfragen unter anderem in Russland,
Turkmenistan, Kasachstan, Aserbaidschan, Kirgisistan, Usbekistan und Belarus ab und stellte dabei
die Medienfreiheit und die Versammlungsfreiheit heraus. Die EU forderte ferner in Erklärungen
dazu auf, die Todesstrafe in den Teilnehmerstaaten, in denen diese weiterhin besteht, abzuschaffen.
Die EU begrüßte die Schlüsselrolle, die der Hohe Kommissar für nationale Minderheiten beim
Schutz der Rechte der einer Minderheit angehörenden Personen gespielt hat, vor allem in den
Gebieten, in denen Konflikte eingefroren wurden, wie auch im Kosovo. Die EU betonte ebenfalls
die Verantwortung, die die Teilnehmerstaaten gegenüber der Sinti- und der Roma-Bevölkerung
haben.

Nach Ansicht der EU kommt der OSZE-Jahreskonferenz über die Umsetzung der menschlichen
Dimension in Warschau und den im Laufe des Jahres zusätzlich abgehaltenen Konferenzen über die
Umsetzung der menschlichen Dimension, auf denen die Leistungen der Teilnehmerstaaten hin-
sichtlich ihrer Zusagen betreffend die menschliche Dimension evaluiert werden, eine besonders
wichtige Rolle zu, da sie gleichberechtigte Gespräche zwischen NRO und Regierungsbeamten
ermöglichen. Durch Redebeiträge im Plenum und die Abhaltung von Nebenveranstaltungen, etwa
die vom portugiesischen Vorsitz ausgerichtete Tagung im Oktober 2007 zum Thema Menschen-
rechtsverteidiger, auf der die Persönliche Beauftragte des Generalsekretärs/Hohen Vertreters für
Menschenrechte einen Vortrag hielt, spielten die EU-Teilnehmerstaaten auf der Jahreskonferenz
über die Umsetzung der menschlichen Dimension eine aktive Rolle.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141 – Drucksache 16/12729



6. LÄNDERSPEZIFISCHE THEMEN
6.1. EU-Bewerberländer und potenzielle Bewerberländer
Die Aussicht auf eine EU-Mitgliedschaft ist für Bewerberländer und potenzielle Bewerberländer
weiterhin ein starker Anreiz, politische und wirtschaftliche Reformen einzuleiten. Dies ist von
besonderer Bedeutung in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Staatsführung und
Menschenrechte: Die massiven Bemühungen dieser Länder um die Einführung demokratischer
Systeme, die Reform der Justiz, die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von
Minderheitenangehörigen und um den Aufbau freier Medien zeugen von der großen Anziehungs-
kraft der EU. Die EU-Menschenrechtspolitik gegenüber den Bewerberländern sieht nicht nur eine
genaue Beobachtung der Entwicklungen in diesen Bereichen, sondern auch einen halbjährlich statt-
findenden Menschenrechtsdialog 124 vor.

Was Kroatien anbelangt, so wurde die Einhaltung der Menschenrechte weiterhin genau verfolgt.
Im Rahmen des Beitrittsprozesses hat die EU am 19. Dezember 2007 das Ergebnis der Überprüfung
Kroatiens zu Kapitel 23 "Justiz und Grundrechte" abgeschlossen und Bedingungen für die
Eröffnung der Verhandlungen in den Bereichen Justizreform, die Korruptionsbekämpfung und
Minderheiten festgelegt. Die Erfüllung dieser Bedingungen ist eine Voraussetzung für die
Aufnahme der Verhandlungen über dieses Kapitel.

Auf der Tagung des Stabilisierungs- und Assoziationsrates vom 28. April 2008 wurde erneut betont,
dass Fortschritte bei den Beitrittsverhandlungen vor allem davon abhängen, wie Kroatien bei der
Erfüllung aller Beitrittskriterien, die die Achtung der Menschenrechte als wesentlichen Bestandteil
beinhalten, vorankommt.

Darüber hinaus hat die Union auf der Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten und Außen-
beziehungen) vom 10. Dezember 2007 Kroatien aufgefordert, auf dem bisher Erreichten und auf
seiner Umsetzungsbilanz aufzubauen und weitere Fortschritte u. a. bei der Justiz- und Verwaltungs-
reform, den Rechten von Minderheitenangehörigen und bei der Rückkehr der Flüchtlinge zu
erreichen. Der Rat hat zudem daran erinnert, dass die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem
Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) aufrechterhalten werden
muss und dass es weiterer Verbesserungen in dem Sinne bedarf, dass die Verfolgung und
Verurteilung von Kriegsverbrechern in Kroatien selbst frei von ethnischer Voreingenommenheit ist.

124 Siehe Kapitel 2.6.6 über die Troika-Konsultationen zu Menschenrechtsfragen mit den Vereinigten

Staaten, Kanada, Japan, Neuseeland und den Bewerberländern.

Drucksache 16/12729 – 142 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Kroatien hat alle grundlegenden VN-Übereinkommen und internationalen Übereinkommen zum
Schutz der Menschenrechte ratifiziert. Bei deren Umsetzung sind weiterhin Verbesserungen
erforderlich. Sozial schwache Personen und Minderheiten werden durch einen lückenhaften Rechts-
und Finanzrahmen benachteiligt. Insbesondere Roma sind nach wie vor schwierigen Lebensbedin-
gungen und Diskriminierungen ausgesetzt.

Die Europäische Union wird die Lage daher im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungs-
prozesses und des politischen Dialogs auch weiterhin auf der Grundlage der Beitrittspartnerschaft
und anhand der jährlichen Fortschrittsberichte genau verfolgen.

Was die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien anbelangt, so hat der Stabilisierungs-
und Assoziationsrat auf einer Tagung am 24. Juli 2007 die Umsetzung des Stabilisierungs- und
Assoziierungsabkommens überprüft, wobei er festgestellt hat, dass die ehemalige jugoslawische
Republik Mazedonien ihren Verpflichtungen nach diesem Abkommen weitgehend nachgekommen
ist. Er begrüßte die Fortschritte bei der Rechtsetzung in verschiedenen Bereichen und betonte, dass
eine wirksame Umsetzung nur durch einen Ausbau der Verwaltungskapazitäten gewährleistet
werden kann.

Im September 2007 haben der Ministerpräsident und der Präsident einen regelmäßigen Dialog
zwischen diesen beiden Ämtern eingeführt, an dem es nämlich seit den Wahlen von 2006
gemangelt hatte. Bis Ende 2007 wurden Rechtsvorschriften in mehreren Bereichen erlassen,
darunter drei wichtige Gesetze zur Polizeireform. Zudem wurde ein Nationalrat für die EU-
Integration eingesetzt. In unterschiedlichen Zeitabständen wurden Dialogtreffen zwischen den
Führern der vier größten Regierungs- und Oppositionsparteien ausgerichtet.

Im März 2008 kam es zu einem Bruch in der Regierungskoalition, als die DPA (ethnisch-albanische
Partei in der Koalition) die Regierung verließ. Auf dem NATO-Gipfel Anfang April wurde dem
Land versichert, dass die NATO die Anstrengungen und die Entschlossenheit der ehemaligen
jugoslawischen Republik Mazedonien anerkenne und vereinbart habe, ihr nach einer für beide
Seiten annehmbaren Lösung der Namensfrage den Beitritt zur NATO anzubieten. Ein sofortiger
Beitritt wurde nicht angeboten, was im Land mit großer Enttäuschung aufgenommen wurde.
Unmittelbar danach wurden vorgezogene Neuwahlen beschlossen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 143 – Drucksache 16/12729



Diese Wahlen fanden am 1. Juni statt – mit Wiederholung der Abstimmung am 15. Juni und erneut
am 29. Juni an allen Orten, an denen schwerwiegende Unregelmäßigkeiten verzeichnet worden
waren. Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 16. Juni 2008 die gewalttätigen Zwischen-
fälle verurteilt und andere erhebliche Mängel bedauert, über die das Büro für demokratische
Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) der OSZE berichtet hat; zudem hat der Rat die
Behörden aufgefordert, alle berichteten Zwischenfälle zu untersuchen und geeignete Maßnahmen
entsprechend den Empfehlungen von OSZE/BDIMR zu treffen. Der Rat hat überdies erneut
bekräftigt, dass sich die Europäische Union nach wie vor ausdrücklich zu der europäischen
Perspektive der westlichen Balkanstaaten bekennt, und hat die Länder der Region ermutigt, die
notwendigen Bedingungen zu erfüllen.

Unmittelbar auf die Wahlen folgten intensive Verhandlungen über die Bildung einer neuen
Regierung; initiiert wurden diese Verhandlungen von Herrn Nikola Gruevski (gegenwärtig
amtierender Ministerpräsident) von der Partei VMRO-DMPNE, der vom Präsidenten zum
Verhandlungsführer ernannt worden war und der mit einem aus 19 Parteien zusammengesetzten
Lager die Mehrheit im neuen Parlament erringen konnte (mit 63 von 120 Sitzen).

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat alle grundlegenden VN-Übereinkommen
und internationalen Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte ratifiziert. Bei deren
Umsetzung sind weiterhin Verbesserungen erforderlich. Sozial schwache Personen und Minder-
heiten werden durch einen lückenhaften Rechts- und Finanzrahmen benachteiligt. Insbesondere
Roma sind nach wie vor schwierigen Lebensbedingungen und Diskriminierungen ausgesetzt.

Die Europäische Union wird die Lage daher im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungs-
prozesses und des politischen Dialogs auch weiterhin auf der Grundlage der Beitrittspartnerschaft
und anhand der jährlichen Fortschrittsberichte genau verfolgen.

Die Türkei hat 2007 eine politische und konstitutionelle Krise durchgemacht, die sich 2008
fortgesetzt hat.
Drucksache 16/12729 – 144 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Bei der politischen Reform waren nur geringfügige Fortschritte zu verzeichnen, und es wurden
Verbotverfahren gegen politische Parteien, darunter die Regierungspartei, eröffnet. In diesem
Kontext ist es wichtig, die erforderlichen Reformen und ihre Umsetzung weiter voranzutreiben. Im
Hinblick auf die Justiz- und Verwaltungsreform und die Korruptionsbekämpfung sind zwar
Maßnahmen ergriffen worden, jedoch sind noch weitere Anstrengungen erforderlich. Was die
Beziehungen zwischen der zivilen und der militärischen Ebene anbelangt, so hat der Ausgang der
Verfassungskrise des Jahres 2007 den Vorrang des Demokratisierungsprozesses bestätigt; die
Armee hat jedoch nach wie vor erheblichen politischen Einfluss ausgeübt. Bezüglich Folter und
Misshandlungen bedarf es weiterhin der entsprechenden Fokussierung, um die von der Regierung
angekündigte Politik der Nichtduldung jeglicher Form der Folter umzusetzen. Was das Recht auf
freie Meinungsäußerung anbelangt, so gab es nach wie vor Strafverfolgungsmaßnahmen aufgrund
gewaltfreier Meinungsäußerungen. Positiv ist zu vermerken, dass Artikel 301 des türkischen Straf-
gesetzbuchs, auf dessen Grundlage Hunderte solcher Verfahren eingeleitet wurden, geändert wurde.
Allerdings sind weitere Vorschriften ebenfalls änderungsbedürftig, und alle einschlägigen Rechts-
vorschriften müssen im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Recht-
sprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umgesetzt werden. Was die
Religionsfreiheit anbelangt, so ist zwar das Gesetz über Stiftungen angenommen worden, jedoch
muss noch ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden, damit alle Glaubensgemeinschaften de jure
und de facto ohne ungebührliche Beschränkungen tätig sein können. Zudem bedarf es weiterer
Anstrengungen zur Schaffung eines Klimas der Toleranz. Hinsichtlich der Vereinigungs- und
Versammlungsfreiheit sowie der Rechte von Frauen und Kindern sind trotz einiger Fortschritte
weitere Anstrengungen erforderlich. Auch weiterhin finden vereinzelt physische Belästigungen
aufgrund der sexuellen Orientierung statt. In Bezug auf die Gewerkschaftsrechte müssen die
Rechtsvorschriften geändert werden; die Minderheitenrechte und kulturelle Rechte unterlagen
weiterhin Beschränkungen.

Die Türkei hat viele grundlegende VN-Übereinkommen und internationale Übereinkommen zum
Schutz der Menschenrechte ratifiziert. Die Anwendung dieser Instrumente ist weiterhin verbesse-
rungsbedürftig, insbesondere was die Vollstreckung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes
für Menschenrechte anbelangt. Sozial schwache Personen sowie Minderheiten werden durch einen
lückenhaften Rechts- und Finanzrahmen benachteiligt. Insbesondere Roma sind nach wie vor
schwierigen Lebensbedingungen und Diskriminierungen ausgesetzt.

Die Europäische Union wird die Lage daher im Rahmen der Verhandlungen und des politischen
Dialogs auch weiterhin auf der Grundlage der Beitrittspartnerschaft und anhand der jährlichen Fort-
schrittsberichte genau verfolgen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 145 – Drucksache 16/12729



Die westlichen Balkanstaaten nehmen am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP)
teil125. Die Wahrung der demokratischen Grundsätze, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte,
der Rechte der Minderheiten, der Grundfreiheiten und der Grundsätze des Völkerrechts sowie die
regionale Zusammenarbeit gelten unter anderem als Voraussetzungen für Fortschritte beim
Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess. Die Gemeinschaftshilfe wird über das Instrument für
Heranführungshilfe (IPA)126 geleistet. Die Einhaltung der Bedingungen des SAP wird im Rahmen
der jährlichen Fortschrittsberichte der Kommission überwacht. Der nächste Fortschrittsbericht wird
im November 2008 veröffentlicht.

Die EU führt regelmäßig Gespräche mit den Ländern der Region, u. a. über Menschenrechtsfragen.
Auf Ministerebene: Tagungen des Stabilisierungs- und Assoziationsrates mit Kroatien und der
ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Troika-Treffen im Rahmen des politischen
Dialogs und Tagungen des Forums EU-Westliche Balkanstaaten auf Ministerebene. Auf Arbeits-
ebene: verstärkter ständiger Dialog (EPD) mit Serbien und mit Montenegro, SAP-Kontroll-
mechanismus (STM) mit Kosovo, Überwachung des Reformprozesses (RPM) mit Bosnien und
Herzegowina und umfassende Task Force mit Albanien.

Partnerschaften127 bieten jedem Land Leitlinien für eine weitere EU-Integration. In den Partner-
schaften werden kurz- und mittelfristige Prioritäten und Verpflichtungen festgelegt, die eine Vorbe-
dingung für die Annäherung an die EU darstellen. Sie werden regelmäßig aktualisiert. Die Achtung
der Menschenrechte und der Minderheitenschutz sind politische Anforderungen dieser Partner-
schaften. Die westlichen Balkanstaaten legen nationale Aktionspläne für die Umsetzung der
Partnerschaften fest, die einen klaren Zeitplan und die Verpflichtung zur Achtung der Menschen-
rechte beinhalten. Die Finanzhilfen der EU werden gezielt für die Umsetzung der in den Partner-
schaften festgelegten Prioritäten eingesetzt.

125 Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ist ein Bewerberland, und Bosnien und

Herzegowina, Montenegro, Serbien und Albanien sind potenzielle Bewerberländer.
126 ABl. L 210 vom 31.07.2006, S. 82.
127 ABl. L 42 vom 16.2.2008, p. 51 (Beitrittspartnerschaft mit Kroatien);
ABl. L 80 vom 19.3.2008 (Europäische Partnerschaft mit Albanien, Bosnien und Herzegowina und

Serbien einschließlich des Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen vom 10. Juni 1999 ; Beitrittspartnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik
Mazedonien;

ABl. L 20 vom 27.1.2007 (Europäische Partnerschaft mit Montenegro).

Drucksache 16/12729 – 146 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Die regionale Zusammenarbeit bleibt von grundlegender Bedeutung für die langfristige Stabilität,
die wirtschaftliche Entwicklung und die Aussöhnung in den westlichen Balkanstaaten und ist eine
der Bedingungen des SAP. Das Gleiche gilt für die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem
Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY). Damit dient der SAP
der Aufarbeitung vergangener Menschenrechtsverletzungen. Die Europäische Union wird den
ICTY weiterhin unterstützen, bis dessen Arbeit abgeschlossen ist, was für 2010 erwartet wird.

Schon in der Vergangenheit waren gemeinsame Standpunkte angenommen worden, die dazu
dienten, die wirksame Ausführung des Mandats des ICTY durch das Einfrieren des Vermögens
flüchtiger Angeklagter zu unterstützen bzw. Personen, die vor dem ICTY angeklagten Personen
helfen, sich der Justiz zu entziehen, mit einem Ein- und Durchreiseverbot zu belegen. Diese
gemeinsamen Standpunkte werden regelmäßig verlängert und aktualisiert.

Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) mit Albanien wurde am 12. Juni 2006
unterzeichnet. Die Handelsbestimmungen des Interimsabkommens traten am 1. Dezember 2006 in
Kraft. Am 30. Juni 2008 hatten 19 EU-Mitgliedstaaten das SAA ratifiziert.

Im Juli 2007 wurde ein neuer Präsident (Bamir Topi) verfassungskonform vom Parlament gewählt,
so dass eine schwierige politische Situation aufgrund vorgezogener Neuwahlen vermieden werden
konnte. Im Anschluss hieran war der Dialog zwischen den führenden politischen Parteien vorrangig
auf Maßnahmen ausgerichtet, die es dem Land ermöglichen würden, eine Einladung zum NATO-
Beitritt zu erhalten. Dieses Ziel wurde Anfang April 2008 erreicht, als Albanien auf dem NATO-
Gipfel in Bukarest eingeladen wurde, sich der Allianz anzuschließen.

Am 21. April 2008 hat das albanische Parlament mit breiter Mehrheit auf der Grundlage einer
Vereinbarung zwischen den größten politischen Parteien Verfassungsänderungen, auch zur Wahl-
rechtsreform, verabschiedet. Die kleineren politischen Parteien haben eine Volksabstimmung zu
einigen dieser Änderungen gefordert. Das Parlament befasst sich mit einem Wahlgesetz zur
Umsetzung der Wahlrechtsreform. Die Meinungsfreiheit wird durch die Verfassung garantiert;
dennoch unterliegen viele Medien dem Druck politischer und wirtschaftlicher Interessen. Albanien
hat die meisten der grundlegenden VN-Übereinkommen und internationalen Übereinkommen zum
Schutz der Menschenrechte ratifiziert. Bei deren Umsetzung sind weiterhin Verbesserungen
erforderlich. Sozial schwache Personen und Minderheiten werden durch einen lückenhaften Rechts-
und Finanzrahmen benachteiligt. Insbesondere Roma sind nach wie vor sehr schwierigen Lebens-
bedingungen und Diskriminierungen ausgesetzt.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 147 – Drucksache 16/12729



Die EU beobachtet auch weiterhin die Menschenrechtslage – insbesondere die Situation der sozial
schwachen Gruppen und Minderheiten in Albanien – im Rahmen des Stabilisierungs- und
Assoziierungsprozesses, auf der Grundlage der Europäischen Partnerschaft und anhand der
jährlichen Fortschrittsberichte.

Die EU hat das SAA und das Interimsabkommen mit Bosnien und Herzegowina (BiH) am
16. Juni 2008 unterzeichnet, nachdem erhebliche Fortschritte in einer Reihe entscheidender
Fragen – insbesondere hinsichtlich der Polizeireform und der Zusammenarbeit mit dem IStGHJ –
erzielt worden waren. Der Rat hat die Unterzeichnung in seinen Schlussfolgerungen begrüßt und
erklärt, dass er einer engeren Zusammenarbeit mit Bosnien und Herzegowina erwartungsvoll
entgegensieht. Die eigentliche Herausforderung wird darin bestehen, die unterzeichneten
Abkommen ordnungsgemäß umzusetzen und hierbei nachhaltige und effektive Ergebnisse zu
erzielen. Der Rat hat daher alle politischen Kräfte in Bosnien und Herzegowina ermutigt, ihre
Anstrengungen zu bündeln, um ihre Reformagenda, einschließlich der im Rahmen der
Europäischen Partnerschaft ermittelten Prioritäten, mit großer Entschlossenheit weiterzuführen.

Die für den 5. Oktober 2008 angesetzten Kommunalwahlen werden ein wichtiger politischer Test
für ein Land sein, das im Berichtszeitraum eine schwierige Phase politischer Stagnation durchlaufen
hat, die den Reformprozess erheblich verzögert hat.

Bosnien und Herzegowina hat alle grundlegenden VN-Übereinkommen und internationalen
Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte ratifiziert. Bei deren Umsetzung sind weiterhin
Verbesserungen erforderlich. Sozial schwache Personen und Minderheiten werden durch einen
lückenhaften Rechts- und Finanzrahmen benachteiligt. Insbesondere Roma sind nach wie vor sehr
schwierigen Lebensbedingungen und Diskriminierungen ausgesetzt.

Die EU beobachtet auch weiterhin die Menschenrechtslage – insbesondere die Situation der sozial
schwachen Gruppen und Minderheiten in Bosnien und Herzegowina – im Rahmen des Stabilisie-
rungs- und Assoziierungsprozesses, auf der Grundlage der Europäischen Partnerschaft und anhand
der jährlichen Fortschrittsberichte.

Montenegro hat im Oktober 2007 ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der EU
unterzeichnet. Für die Zeit bis zur Ratifizierung des SAA durch die Mitgliedstaaten wurde ein
Interimsabkommen geschlossen, das am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist.

Drucksache 16/12729 – 148 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Die wohl wichtigste innenpolitische Errungenschaft Montenegros im Jahre 2007 ist die am
19. Oktober angenommene neue Verfassung, die entsprechend den Empfehlungen des Europarates
und der Venedig-Kommission einen hohen Schutz der Menschenrechte und der Freiheiten, ein-
schließlich der Rechte von Minderheitenangehörigen, vorsieht. Der seit den ersten Wahlen nach der
Unabhängigkeit amtierende Ministerpräsident, Zeljko Sturanovic, ist Ende 2008 zurückgetreten.
Am 29. Februar 2008 hat das Parlament Milo Djukanovic zum Ministerpräsidenten gewählt, der
somit zum fünften Mal dieses Amt bekleidet. Die nächsten Parlamentswahlen sind für September
2009 geplant. Am 6. April 2008 wurde Filip Vujanovic als Staatspräsident von Montenegro wieder
gewählt.

Montenegro hat die meisten der grundlegenden VN-Übereinkommen und internationalen Über-
einkommen zum Schutz der Menschenrechte ratifiziert. Bei deren Umsetzung sind weiterhin
Verbesserungen erforderlich. Sozial schwache Personen und Minderheiten werden durch einen
lückenhaften Rechts- und Finanzrahmen benachteiligt. Insbesondere Roma sind nach wie vor sehr
schwierigen Lebensbedingungen und Diskriminierungen ausgesetzt.

Die EU beobachtet auch weiterhin die Menschenrechtslage – insbesondere die Situation der sozial
schwachen Gruppen und Minderheiten in Montenegro – im Rahmen des Stabilisierungs- und
Assoziierungsprozesses, auf der Grundlage der Europäischen Partnerschaft und anhand der
jährlichen Fortschrittsberichte.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149 – Drucksache 16/12729



Im Berichtszeitraum wurden in Serbien zuerst Präsidentschaftswahlen (3. Februar) und sodann
Parlamentswahlen (11. Mai) abgehalten. Die Phase vor den Wahlen in Serbien bedeutete auch für
das Kosovo eine erhöhte Sicherheitsstufe, verlief jedoch ohne Zwischenfälle. Die serbischen
Wahlen wurden auch im Kosovo abgehalten und verliefen geordnet und ohne besondere
Vorkommnisse. Diese Wahlen wurden von der Mission der Vereinten Nationen im Kosovo
(UNMIK) als unrechtmäßig eingestuft. Die UNMIK hatte erklärt, dass die Durchführung serbischer
Kommunalwahlen im Gebiet des Kosovo nicht mit der Zuständigkeit und dem Mandat der UNMIK
gemäß Resolution 1244 (1999) vereinbar ist und daher nicht in Betracht gezogen werden kann. Die
Partei des Präsidenten Tadic (DS) ist als Sieger aus den Parlamentwahlen vom 11. Mai 2008 her-
vorgegangen, wobei sie die Radikale Partei zurückdrängte und zur stärksten Partei im neuen
Parlament vorrückte. Die Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens
(SAA) vom 29. April und andere begünstigende Maßnahmen der EU hatten einen erheblichen
Einfluss auf die Wähler. Der Rat hat beschlossen, dass die Verfahren zur Ratifizierung des SAA
eingeleitet werden, sobald er einstimmig in einem Beschluss feststellt, dass die Republik Serbien
mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien uneingeschränkt
zusammenarbeitet. Auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission hat der Rat beschlossen,
das Interimsabkommen mit der Republik Serbien umzusetzen, sobald er einstimmig in einem
Beschluss feststellt, dass die Republik Serbien mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das
ehemalige Jugoslawien uneingeschränkt zusammenarbeitet.

Nach langen Verhandlungen ist es dem pro-europäischen Lager gelungen, eine Koalition mit
Milosevics ehemaliger Sozialistischen Partei (SPS) zu bilden, und das Parlament hat die neue, vom
früheren Finanzministers Mirko Cvetkovic (DS) angeführte Regierung am 7. Juli bestätigt. Das
Ergebnis der Wahlen und die Bildung einer vom pro-europäischen Lager angeführten Regierung
lässt keinen Zweifel daran, dass sich die Bürger Serbiens mehr für wirtschaftliche und soziale
Themen als für die Kosovo-Frage interessieren.

Serbien hat die meisten der grundlegenden VN-Übereinkommen und internationalen Überein-
kommen zum Schutz der Menschenrechte ratifiziert. Bei deren Umsetzung sind weiterhin Verbesse-
rungen erforderlich. Sozial schwache Personen und Minderheiten werden durch einen lückenhaften
Rechts- und Finanzrahmen benachteiligt. Insbesondere Roma sind nach wie vor schwierigen
Lebensbedingungen und Diskriminierungen ausgesetzt.

Die EU beobachtet auch weiterhin die Menschenrechtslage, insbesondere die Situation der sozial
schwachen Gruppen und Minderheiten in Serbien, im Rahmen des Stabilisierungs- und
Assoziierungsprozesses, auf der Grundlage der Europäischen Partnerschaft und anhand der
jährlichen Fortschrittsberichte.
Drucksache 16/12729 – 150 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Die wohl wichtigste politische Entwicklung in den westlichen Balkanstaaten im Berichtszeitraum
war die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo am 17. Februar 2008. Der Rat hat in seinen Schluss-
folgerungen vom 18. Februar 2008 festgehalten, dass "die Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren
nationalen Gepflogenheiten und dem Völkerrecht über ihre Beziehungen zum Kosovo beschließen
werden". Auf dieser Grundlage haben 21 EU-Mitgliedstaaten (zum Zeitpunkt der Abfassung dieses
Berichts) die Unabhängigkeit des Kosovo anerkannt. Es handelt sich um Frankreich, das Vereinigte
Königreich, Deutschland, Lettland, Dänemark, Estland, Italien, Luxemburg, Belgien, Polen,
Österreich, Irland, Schweden, die Niederlande, Slowenien, Finnland, Ungarn, Bulgarien, Litauen,
die Tschechische Republik und Malta.

In den Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Februar 2008 wird zudem die Zusage des Rates
bekräftigt, "die europäische Perspektive für die westliche Balkanregion umfassend und wirksam zu
fördern", und die Kommission wird aufgefordert, "zur Förderung der wirtschaftlichen und politi-
schen Entwicklung Gemeinschaftsinstrumente zu nutzen und der gesamten Region konkrete
Maßnahmen für Fortschritte in dieser Richtung vorzuschlagen".

Die Unabhängigkeitserklärung wurde von Serbien und den Kosovo-Serben entschieden abgelehnt,
und Serbien hat auf die Erklärung reagiert, indem es seinen Einfluss in den mehrheitlich serbischen
Gebieten, vor allem im Norden des Kosovo in der Gegend um Mitrovica verstärkt hat. Es hat einige
gewalttätige Zwischenfälle gegeben, insbesondere Krawalle in Belgrad, die gegen die Botschaften
der die Unabhängigkeit anerkennenden Staaten gerichtet waren, die Brandstiftungen an zwei VN-
Grenzposten an der serbisch-kosovarischen Grenze im Norden und die Besetzung des Gerichts-
gebäudes – und dessen anschließende Räumung durch die UNMIK – in Nord-Mitrovica, die zu
gewalttätigen Ausschreitungen mit zwei Todesopfern geführt hat. Bislang ist es weitgehend
gelungen, interethnische Zwischenfälle, die im gegenwärtigen politischen Klima eskalieren
könnten, zu verhindern.

Das Kosovo hat die neue Verfassung am 9. April 2008 angenommen; diese garantiert einen hohen
Schutz der Menschenrechte und der Rechte von Minderheitenangehörigen und steht im Einklang
mit dem umfassenden Statusvorschlag ("Comprehensive Status Proposal - CSP"), der unter der
Federführung des VN-Sondergesandten Martti Ahtisaari ausgearbeitet worden war. Die Verfassung
ist am 15. Juni zeitgleich mit einem Paket von 41 Gesetzen, wie in Anhang XII des CSP vorge-
sehen, in Kraft getreten. Die EU ist entschlossen, ihr Engagement im Kosovo weiter auszubauen,
insbesondere durch die Mission EULEX (ESVP-Operation im Bereich der Rechtsstaatlichkeit). Der
Schutz der Menschen- und Gemeinschaftsrechte wird bei diesem Engagement eine Schlüssel-
priorität darstellen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151 – Drucksache 16/12729



Sozial schwache Personen, beispielsweise Menschen mit Behinderungen, sowie Minderheiten
werden immer noch durch eine lückenhafte Umsetzung der Gesetze benachteiligt und werden durch
die schlechte Wirtschaftslage stark in Mitleidenschaft gezogen. Insbesondere Roma sind nach wie
vor schwierigen Lebensbedingungen und Diskriminierungen ausgesetzt.

Die EU beobachtet auch weiterhin die Menschenrechtslage, insbesondere die Situation der sozial
schwachen Gruppen und Minderheiten im Kosovo, im Rahmen des Stabilisierungs- und
Assoziierungsprozesses, auf der Grundlage der Europäischen Partnerschaft, anhand der jährlichen
Fortschrittsberichte und anhand der Evaluierungen im Rahmen der gegenseitigen Begutachtung.

6.2. Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP)
Armenien, Aserbaidschan und Georgien

Die EU hat ihren regelmäßigen Menschenrechtsdialog mit Armenien, Aserbaidschan und
Georgien im Rahmen der mit den drei entsprechenden Partnerschafts- und Kooperationsabkommen
geschaffenen institutionellen Strukturen und im Einklang mit den in den drei ENP-Aktionsplänen
festgelegten vorrangigen Handlungsbereichen fortgesetzt. Geführt wurden diese Gespräche
insbesondere auf der Tagung der Kooperationsausschüsse EU-Armenien, EU-Aserbaidschan und
EU-Georgien im September 2007, auf der Tagung der Kooperationsausschüsse EU-Armenien und
EU-Aserbaidschan im Juni 2008 sowie auf der Tagung der Kooperationsräte mit allen drei Ländern
am 16. Oktober 2008. Menschenrechtsfragen wurden auch beim Besuch der EU-Außenminister-
Troika im Südkaukasus vom 4. bis 6. Februar 2008 erörtert.
Drucksache 16/12729 – 152 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Die im November 2006 angenommenen ENP-Aktionspläne mit den drei Staaten des Südkaukasus
sind nunmehr in ihrem zweiten Umsetzungsjahr. Im Rahmen der jeweiligen ENP-Aktionspläne
haben beide Seiten vereinbart, eine engere politische Zusammenarbeit und einen engeren Dialog auf
Grundlage ihrer gemeinsamen Werte – d.h. Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten,
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Regierungsführung und Völkerrecht – zu
erzielen. Jeder der drei ENP-Aktionspläne enthält einen eigenen Abschnitt über die Menschenrechte
und Grundfreiheiten, der konkrete umzusetzende Maßnahmen vorgibt. Im April 2008 hat die
Kommission eine Bestandsaufnahme der von allen ENP-Partnerländern erzielten Fortschritte bei
der Umsetzung des Aktionsplans, auch in den Bereichen Menschenrechte und Demokratisierung,
vorgenommen128.

Die zum Jahresende 2007 und im Jahr 2008 aufgetretenen Probleme machen deutlich, dass der
Südkaukasus von einer Festigung der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit noch weit entfernt ist. Es
gab Bedenken hinsichtlich des Ablaufs der vorgezogenen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen
in Georgien am 5. Januar 2008 bzw. am 21. Mai 2008 sowie der Präsidentschaftswahlen in
Armenien am 19. Februar 2008. Im Berichtszeitraum hat die EU die Menschenrechtslage in diesen
drei Ländern aufmerksam verfolgt.

In Armenien kam es nach den Präsidentschaftswahlen vom 19. Februar 2008 zu Demonstrationen
und Zusammenstößen zwischen demonstrierenden Oppositionellen und Polizeikräften in Eriwan,
die mehrere Todesopfer, die Inhaftierung zahlreicher Oppositioneller und die Verhängung des
Ausnahmezustands zur Folge hatten. Die EU hat wiederholt die Freilassung der wegen politischer
Aktivitäten festgenommenen Personen, die Wiederaufnahme des politischen Dialogs, die uneinge-
schränkte Wiederherstellung des Versammlungsrechts und eine unabhängige Untersuchung der
Ereignisse vom 1. März gefordert. Präsident Sargsian hat öffentlich seine Absicht bekundet,
Vertrauensbildung und Reformen voranzutreiben, und die EU um Entsendung eines kleinen Teams
sachkundiger Berater ersucht, die in seinem Kabinett sowie in den Kabinetten der wichtigsten
Minister Empfehlungen zu den zentralen Reformbereichen abgeben und die Regierung bei der
beschleunigten Umsetzung der wichtigsten Reformen im Land, auch in den Bereichen Demokratie
und Grundrechte, unterstützen sollten.

128 Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen zur Mitteilung der Kommission an das Parlament und

den Rat "Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik im Jahr 2007" – siehe länderspezifische
Fortschrittsberichte http://ec.europa.eu/world/enp/documents_de.htm

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 153 – Drucksache 16/12729



In Aserbaidschan ist die allgemeine Menschenrechtslage äußerst problematisch geblieben. Es
wurde weiterhin Druck auf Oppositionelle und unabhängige Medien ausgeübt, und mehrere
Journalisten wurden schikaniert, physisch angegriffen und unter zweifelhaften Anklagen verurteilt.
Die Zahl der von öffentlichen Amtsträgern gegen unabhängige Journalisten angestrengten
Verleumdungsklagen hat erheblich zugenommen. Obgleich die aserbaidschanischen Behörden Ende
2007 eine Reihe von Journalisten amnestiert haben, sind mehrere Journalisten weiterhin in Haft.

Am 20. und 21. Juli 2007 haben der EU-Sonderbeauftragte für den Südkaukasus und die Persönli-
che Beauftragte des Generalsekretärs/Hohen Vertreters für Menschenrechte eine gemeinsame Reise
nach Baku unternommen, die den Menschenrechten und der Medienfreiheit galt. Am 19. Dezember
2007 wurde in Baku eine Demarche unternommen, die dem Fall der Menschenrechtsverteidigerin
Faina Kungurova und dreier Journalisten gewidmet war.

Sowohl in Bezug auf Armenien wie auch auf Aserbaidschan hat die EU beschlossen, einen regel-
mäßigen Menschenrechtsdialog zu führen, und zwar sowohl im Rahmen örtlicher Treffen in Eriwan
und Baku zwischen den jeweiligen Missionsleitern und den armenischen und aserbaidschanischen
Behörden als auch im Rahmen regelmäßiger Besuche der EU-Troika. Zudem hat die EU
beschlossen, einen regelmäßigen Menschenrechtsdialog auf EU-Troika-Ebene mit Georgien
einzuleiten.

Die Ereignisse im Zusammenhang mit der Präsidentschaftswahl und die Verhängung des
Ausnahmezustands in Georgien im November 2007 haben ernste Befürchtungen hinsichtlich der
Menschenrechtslage in diesem Land aufkommen lassen. Ende 2007, nach der Verhängung des
Ausnahmezustandes, hat der EU-Sonderbeauftragte für den Südkaukasus gemeinsam mit dem
OSZE-Beauftragten für Medienfreiheit darauf hingewirkt, günstige Bedingungen für die Wieder-
eröffnung des geschlossenen Fernsehsenders Imedi-TV zu schaffen. Der EU-Sonderbeauftragte hat
auch die Einrichtung einer Gruppe georgischer Journalisten und Intellektueller unterstützt, die unter
Leitung des polnischen Journalisten Adam Michnik den Stand der Medienfreiheit in Georgien
evaluieren soll; diese Initiative wurden von allen politischen Akteuren in Georgien begrüßt. Im
Rahmen des Stabilitätsinstruments hat die EU im April 2008 ein Programm angenommen, um die
Vorbereitung der Parlamentswahlen in Georgien zu unterstützen. Dieses Programm beinhaltete
folgende Elemente: Schulungsmaßnahmen für das mit Unterstützungsaufgaben betraute Personal
(Mittler und Ausbilder) sowie für das Personal der für die Lokal-, Bezirks- und Zentralebene
zuständigen Wahlkommission; Wähleraufklärung; Unterstützung einer beträchtlichen Zahl von
NRO-Wahlbeobachtern sowie für eine parallele Stimmenauszählung am Wahltag. Die Kommission
setzt derzeit diejenigen Programmkomponenten um, die die Nachwahlphase betreffen; dies umfasst
auch Empfehlungen zur Verbesserung der einschlägigen Rechtsvorschriften, zur Organisation von
Wahlen und zur Wähleraufklärung in Minderheitsgebieten.

Drucksache 16/12729 – 154 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Die OSZE/BDIMR-geführte internationale Beobachtermission hat in ihren vorläufigen Schluss-
folgerungen zu den Parlamentswahlen vom 21. Mai 2008 festgestellt, dass "trotz der pluralistischen
Medienlandschaft die meisten Medienbetriebe nach wie vor erheblich unter dem Einfluss ihrer
Eigentümer und politischer Schirmherren stehen".

Der EU-Georgien-Unterausschuss "Freiheit, Sicherheit und Recht" ist am 30. April 2008 zum ersten
Mal zusammengetreten. Beide Seiten erklärten sich damit einverstanden, unmittelbar nach den
Sitzungen dieses Unterausschusses regelmäßig in Troika-Zusammensetzung informelle Treffen zum
Menschenrechtsdialog abzuhalten.

Im Ergebnis einer Erkundungsmission Anfang 2007 in Georgien wurden vertrauensbildende
Maßnahmen vorgeschlagen. Mit der Durchführung dieser vertrauensbildenden Maßnahmen in
Georgien und in den Konfliktgebieten wurde rasch begonnen, nachdem die Konsultationen mit
allen Seiten abgeschlossen waren und vor allem nachdem Georgien Ende Juli 2007 dem vorge-
schlagenen Paket zugestimmt hatte. Dieses Paket umfasst Maßnahmen zum Schutz der Rechte aller
Minderheitenangehörigen in Georgien, da entsprechende Maßnahmen positive Auswirkungen auf
die ethnischen Minderheiten in den abtrünnigen Regionen Georgiens haben könnten. Die Seminare
von Oktober 2007 (zum Thema "EU und Konfliktbeilegung in Georgien") und November 2007
("Schutz von Minderheiten in Georgien"), an denen unabhängige Experten und Vertreter der
Zivilgesellschaft Georgiens, auch aus den beiden Konfliktgebieten, teilnahmen, haben zur Verwirk-
lichung dieses Ziels beigetragen.

Die Republik Moldau129

Der 2005 ins Leben gerufene ENP-Aktionsplan EU-Moldau umfasst einen Abschnitt über
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Grundfreiheiten. Obgleich der ursprünglich
auf drei Jahre befristete Aktionsplan im Februar 2008 enden sollte, sind die EU und Moldau über-
eingekommen, ihn als Instrument zur Stärkung des Reformprozesses weiterzuführen. Im April 2008
hat die Kommission eine Bestandsaufnahme der Fortschritte Moldaus bei der Umsetzung des
Aktionsplans, auch in den Bereichen Menschenrechte und Demokratisierung, vorgenommen130.

129 Die Republik Moldau wird im weiteren Textverlauf "Moldau" genannt.
130 Fortschrittsbericht Moldau 2007- http://ec.europa.eu/world/enp/pdf/progress2008/sec08_399_en.pdf

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155 – Drucksache 16/12729



Obgleich Moldau sich bemüht hat, seine Rechtsvorschriften den einschlägigen europäischen und
internationalen Standards anzupassen – z.B. durch Annahme eines fortschrittlichen Gesetzes über
die Versammlungsfreiheit –, sind weitere Anstrengungen erforderlich, insbesondere bei der
Anwendung und Durchsetzung dieser Gesetze. Vor allem die eingeschränkte Freiheit und Pluralität
der Medien sowie die noch zu gewährleistende Unabhängigkeit der Justiz geben nach wie vor
Anlass zur Sorge. Problematisch ist auch weiterhin die Misshandlung von Haftinsassen durch Straf-
verfolgungsbehörden.

Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Medienfreiheit und Lösung des Transnistrien-Konflikts
zählten zu den Hauptthemen, die auf der Tagung des Kooperationsrates EU-Moldau im Mai 2008
erörtert wurden. Die EU-Seite wies nachdrücklich auf die Notwendigkeit hin, die nationalen
Reformen in diesen Bereichen weiter voranzubringen und dafür zu sorgen, dass die für das Frühjahr
2009 angesetzten Parlamentswahlen entsprechend den internationalen Standards vorbereitet und
abgehalten werden.

Der EU-Moldau-Unterausschuss "Recht, Freiheit und Sicherheit" hat auf seiner Tagung am
19. September 2007 in Brüssel Menschenrechts- und Rechtsstaatlichkeitsfragen eingehend geprüft.

Der EU-Sonderbeauftragte für Moldau hat regelmäßig Menschenrechtsfragen mit seinen Partnern
erörtert. Einer der Berater des EU-Sonderbeauftragten in Chisinau war als dessen Ansprechpartner
für Menschenrechtsfragen tätig und hat im Rahmen dieser Funktion die Menschenrechtslage in
Moldau beobachtet und dem EU-Sonderbeauftragten in diesem Bereich zugearbeitet.

Die Kommission hat gemeinsam mit Vertretern des Europarates und der OSZE zwei Experten-
runden zu Menschenrechtsfragen ausgerichtet, an denen Vertreter aller zuständigen moldauischen
Ministerien und Dienststellen, des Parlaments und die Bürgerbeauftragte des Landes teilgenommen
haben, um die spezifischen Maßnahmen, die Moldau zur Umsetzung der einschlägigen Kapitel des
ENP-Aktionsplans EU-Moldau durchführen muss, im Detail zu erörtern.
Drucksache 16/12729 – 156 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Die für Menschenrechte zuständige persönliche Beauftragte des Generalsekretärs/Hohen Vertreters
hat im Mai 2008 in Chisinau an einer Konferenz über die Medienfreiheit teilgenommen, die die
Europäische Kommission und die Regierung Moldaus im Rahmen der Schwarzmeersynergie
veranstaltet haben131. Bei diesem Besuch traf sie auch mit der moldauischen Bürgerbeauftragten,
Frau Apolischii, und dem Präsidenten des Menschenrechtsausschusses des moldauischen
Parlaments, Herrn Secareanu, zusammen.

Ukraine

Der im Februar 2005 in die Wege geleitete Aktionsplan EU-Ukraine umfasst einen Abschnitt über
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Grundfreiheiten. Obgleich der ursprünglich
auf drei Jahre befristete Aktionsplan im Februar 2008 endete, sind die EU und die Ukraine überein-
gekommen, ihn um maximal ein Jahr zu verlängern, da er ein wichtiges Instrument zur Stärkung
des Reformprozesses darstellt. Im April 2008 hat die Kommission eine Bestandsaufnahme der Fort-
schritte der Ukraine bei der Umsetzung des ENP-Aktionsplans, auch in den Bereichen Menschen-
rechte und Demokratisierung, vorgenommen132.

Seit der Orangen Revolution Ende 2004 hat die Ukraine bei der Demokratisierung erhebliche Fort-
schritte erzielt, insbesondere bei der Medienfreiheit und beim Aufbau der Zivilgesellschaft. Es gibt
eine große Vielfalt unabhängiger Medien und einen lebhaften NRO-Sektor. Das Land hat zudem
zwei Parlamentswahlen (März 2006 und September 2007) abgehalten, denen eine weit gehende
Übereinstimmung mit den internationalen Standards bescheinigt wurde.

Allerdings muss die Ukraine noch eine Reihe von Herausforderungen bewältigen, insbesondere was
die Unabhängigkeit der Justiz und das wirksame Funktionieren der Gerichte anbelangt. Die EU hat
zudem ihre Sorge über die Misshandlung von Häftlingen durch Strafverfolgungsbehörden zum
Ausdruck gebracht. Zudem gab der Anstieg der rassistisch motivierten Übergriffe gegen ethnische
und religiöse Minderheiten sowie gegen Asylbewerber Anlass zur Besorgnis. Die EU hat diese
Fragen bei den Treffen mit den ukrainischen Gesprächspartnern systematisch zur Sprache gebracht.

131 http://ec.europa.eu/external_relations/blacksea/index_en.htm
132 Fortschrittsbericht Ukraine 2007- http://ec.europa.eu/world/enp/pdf/progress2008/sec08_402_en.pdf

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 157 – Drucksache 16/12729



Der EU-Ukraine-Unterausschuss "Recht, Freiheit und Sicherheit" hat auf seiner Tagung in Kiew am
9. April 2008 Menschenrechts- und Rechtsstaatlichkeitsfragen eingehend geprüft.

Belarus

Die Menschenrechtssituation in Belarus ist mangelhaft geblieben, was die vollständige Beteiligung
Landes an der ENP verhindert hat. Die EU ist nach wie vor bereit, seine Beziehung zu Belarus zu
vertiefen, auch im Wege der ENP, sobald dieses Land konkrete Schritte in Richtung Demokratisie-
rung, Achtung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit unternimmt.

Diese Botschaft wird in dem von der EU-Kommission veröffentlichten Papier "What the EU could
bring to Belarus" klar herausgestellt. In diesem Papier werden eine Reihe von Schritten dargelegt,
die Belarus in den Bereichen Demokratisierung, Achtung der Menschenrechte und Rechtsstaatlich-
keit nahe gelegt werden, sowie die Vorteile, die die ENP dem Land und seiner Bevölkerung bringen
könnte. Die Möglichkeiten, die sich durch bessere Beziehungen zwischen Belarus und der EU
eröffnen würden, sowie die einschlägigen Anforderungen wurden vom EU-Vorsitz, der Kommis-
sion und dem Ansprechpartner des Hohen Vertreters der EU für die GASP, u.a. in Troika-Zusam-
mensetzung, bei ihren Kontakten mit den belarussischen Regierungsstellen immer wieder
angesprochen.

Politische Gefangene sind ebenso weiterhin eine Realität in Belarus wie die ständige Schikanierung
der Zivilgesellschaft und von Oppositionellen. Die Lage der Medienfreiheit in Belarus bereitet nach
wie vor ernste Sorgen, insbesondere nach der jüngsten Verabschiedung eines neuen Gesetzes über
Massenmedien, das den belarussischen Medien, einschließlich der Internet-Medien, weitere Ein-
schränkungen auferlegt und das den Empfehlungen des OSZE-Beauftragten für die Medienfreiheit
keinerlei Rechnung trägt. Die EU unterstützt auch weiterhin die Bemühungen unabhängiger
Medienquellen in Belarus selbst sowie der unabhängigen Medien, die aus den Nachbarländern nach
Belarus senden.
Drucksache 16/12729 – 158 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Nach einigen positiven Schritten zu Jahresbeginn 2008, so die Freilassung aller politischen
Gefangenen bis auf den ehemaligen Präsidentschaftskandidaten der Opposition, Aliaksandr
Kazulin, schlug das Regime im März/April erneut einen härteren Kurs ein, insbesondere durch die
Verurteilung von Andrei Kim and Sergei Parsyukevich wegen mutmaßlicher Tatbestände im
Zusammenhang mit einer verbotenen Demonstration im Januar 2008. Die Freilassung aller politi-
schen Gefangenen und die Einstellung der Verhaftungen und der Schikanierung von Mitgliedern
der Opposition und der Zivilgesellschaft bleiben eine der vorrangigen Forderungen der EU bei ihren
Kontakten zu den belarussischen Behörden.

Da kaum reelle Fortschritte bei der Demokratisierung in Belarus zu verzeichnen waren, hat die EU
im April 2008 ihre restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte belarussische Amtsträger verlängert,
die für die Verletzung demokratischer Rechte insbesondere im Zusammenhang mit den Präsident-
schaftswahlen vom März 2006, die mit grundlegenden Mängeln behaftet waren, verantwortlich
sind. In einer gemeinsamen Erklärung zu diesem Beschluss haben der Rat und die Kommission
darauf hingewiesen, dass sie mit Blick auf eine eventuelle Überprüfung der restriktiven Maß-
nahmen großen Wert darauf legen, dass die bevorstehenden Parlamentswahlen (die für den
28. September 2008 angesetzt sind) im Einklang mit den internationalen Wahlstandards abgehalten
werden. Sollten die Parlamentswahlen diesen Standards entsprechen, so würde dies nach Auffas-
sung der EU Belarus eine Gelegenheit bieten, die Demokratisierung erneut in Gang zu bringen und
eine Verbesserung der Beziehungen zur EU herbeizuführen. In diesem Kontext hat die EU wieder-
holt betont, dass bei der Prüfung der Frage, ob Wahlen den internationalen Standards entsprechen,
unbedingt der Wahlprozess als Ganzes betrachtet werden muss, so auch, ob die Meinungs-,
Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit eingehalten wurde, ob Oppositionskandidaten in allen
Phasen des Wahlprozesses mit Regierungskandidaten gleichgestellt waren und ob eine Beobachtung
des Wahlprozesses durch OSZE/BDIMR gewährleistet war.

Besetzte palästinensische Gebiete

Im Berichtszeitraum hat sich die Menschenrechtslage allgemein erheblich verschlechtert, insbe-
sondere hinsichtlich des Rechts auf Leben und persönliche Sicherheit und des Rechts auf persön-
liche Freiheit und Sicherheit (insbesondere im Zusammenhang mit Festnahmen, Haft, Durch-
suchungen sowie Folter und Misshandlungen bei Verhören). Sowohl die palästinensischen als auch
die israelischen Behörden sind für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 159 – Drucksache 16/12729



In Gaza hat die Menschenrechtslage in den ersten Wochen nach der Machtübernahme der Hamas
im Gaza-Streifen am 14. Juni 2007 schwere Rückschläge erlitten. Es gibt dokumentierte Fälle von
willkürlichen Festnahmen, Folter und sogar von Todesfällen im Gewahrsam; allerdings soll sich die
Lage den Berichten zufolge in letzter Zeit etwas verbessert haben. Die Pressefreiheit wurde stark
eingeschränkt und es gab vermehrt Berichte über die Schikanierung von Journalisten. Alle Rund-
funk- und Fernsehsender der Fatah wurden geschlossen. Zudem wurden mehrere NRO aufgelöst. In
Bezug auf das Funktionieren des Justizsystems in Gaza sind Rückschläge zu verzeichnen, z.B. auf-
grund des von der Hamas eingeführten parallelen Strafverfolgungssystems. Einen weiteren
schweren Rückschlag hat das Gerichtswesen aufgrund des Zusammenbruchs der Zivilgerichts-
barkeit zu Jahresende erlitten.
Aus dem Westjordanland wurden zahlreiche Fälle von Folter durch palästinensische Sicherheits-
kräfte gemeldet. Zudem wurden mehrere Journalisten eingeschüchtert. Es kam weiterhin zu
politisch motivierten Festnahmen (Hamas-Anhänger). Die Sicherheitskräfte haben hunderte von
Festnahmen ohne Haftbefehl durchgeführt. Die Palästinensische Behörde hat im September 2007
über 100 Wohltätigkeitseinrichtungen aufgelöst. In vielen Fällen wurden die in der palästinensi-
schen Rechtsordnung verbürgten Rechte der Verteidigung missachtet. Die Mehrzahl der dokumen-
tierten Fälle ereignete sich unter Beteiligung der "Preventive Security", einer quasi-paramilitäri-
schen Truppe, die gegen bewaffnete Gruppen und politische Straftaten vorgeht, sowie des allge-
meinen Nachrichtendienstes GIS (General Intelligence Service).
Auch Israel hat im Berichtszeitraum gravierende Menschenrechtsverletzungen begangen, sowohl im
Gaza-Streifen als auch im Westjordanland. Im Westjordanland wurden völkerrechtswidrige
Siedlungstätigkeiten fortgesetzt. Die fortdauernde Errichtung der Sperranlage ("separation barrier")
innerhalb des Westjordanlands bedroht die Grundrechte der palästinensischen Bevölkerung. Die
nahezu vollständige Blockade des Gaza-Streifens durch Israel hat die zivile Bevölkerung auch
weiterhin erheblich beeinträchtigt, da sie die Versorgung mit Basisgütern beinahe zum Erliegen
bringt und gravierende Folgen für die Bereitstellung grundlegender Dienstleistungen hat.

Israel

Die EU hat auch weiterhin bei den einschlägigen Treffen im Rahmen des politischen Dialogs mit
Israel ihre ernsthafte Besorgnis in Bezug auf Menschenrechtsfragen vorgebracht; diese Treffen
boten die Gelegenheit, beispielsweise folgende Fragen zu erörtern: Achtung der Menschenrechte,
einschließlich der Religions- und Glaubensfreiheit, Ausdehnung der Siedlungstätigkeit, Verwal-
tungshaft einschließlich individueller Fälle und humanitäres Völkerrecht.
Drucksache 16/12729 – 160 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Zudem bot die am 30. April 2008 abgehaltene dritte Sitzung der informellen europäisch-israe-
lischen Arbeitsgruppe für Menschenrechte die Gelegenheit zur Erörterung einer Vielfalt von
Themen wie Minderheiten, Menschenrechtsverteidiger, VN-Menschenrechtsrat und Menschen-
rechtssituationen von gemeinsamen Interesse. In diesem Kontext erinnerte die EU an die Notwen-
digkeit, dafür zu sorgen, dass die in den vorhergegangenen Sitzungen erörterten Themen auch zu
angemessenen Folgemaßnahmen führen.

Die Konsolidierung des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Israel trägt wesentlich zur
Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der EU und Israel bei. Die EU beabsichtigt deshalb,
im Rahmen des Assoziationsabkommens einen Unterausschuss für Menschenrechte einzusetzen,
der an die Stelle der bestehenden informellen Arbeitsgruppe treten soll.

Zudem hat das zweite bilaterale Seminar zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit
und Antisemitismus eine willkommene Gelegenheit geboten, Fragen von gemeinsamem Interesse
zu erörtern.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 161 – Drucksache 16/12729



Algerien

Seit Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens Ex-Algerien im September 2005 verfügen die EU
und Algerien über einen geeigneten Rahmen für die Konsolidierung ihres Dialogs über Fragen in
Bezug auf Menschenrechte und Demokratie. Die EU hat diese Fragen auf der letzten Tagung des
Assoziationsrates EU-Algerien am 10. März 2008 sowie auf der ersten Tagung des Assoziations-
ausschusses am 16. September 2008 zur Sprache gebracht. Hinsichtlich der Achtung der Menschen-
rechte und der Grundfreiheiten gibt es Bereiche, die Anlass zur Besorgnis geben, insbesondere im
Kontext der weiterhin angespannten Sicherheitslage und der Terrorismusbekämpfung. Zehn Jahre
nach dem Ende der bürgerkriegsähnlichen Ausbreitung der Gewalt und den anschließend Recht
erfolgreichen Aussöhnungsinitiativen setzt Algerien seinen Kampf gegen terroristische Handlungen
der "Salafistischen Gruppe für Predigt und Kampf" (GSPC) fort, die nun "Al Qaida im Islamischen
Maghreb" heißt und die sich Al-Qaida unmittelbar angeschlossen hat. Der Ausnahmezustand ist
weiterhin in Kraft, und die Sicherheitskräfte greifen auf repressive Maßnahmen zurück. Es sind
regelmäßig Berichte über mutmaßliche Folterungen, geheime Haftanstalten und das gewaltsames
Verschwinden von Personen eingetroffen. Die EU ist der Auffassung, dass diese prekäre
Sicherheitslage nicht zu Beschränkungen bei der Ausübung bestimmter grundlegender Freiheiten
wie der Versammlungsfreiheit führen darf und dass die Terrorismusbekämpfung unter Wahrung der
Menschenrechte und der bürgerlichen Rechte erfolgen muss. In diesem Zusammenhang muss die
Lage hinsichtlich der Religions- und Gewissensfreiheit aufmerksam verfolgt werden, insbesondere
mit Blick auf die zunehmende Regulierung und Kontrolle der Tätigkeiten nicht-muslimischer
Gemeinschaften. Das politische System ist stark auf den Präsidenten ausgerichtet und verfügt über
Institutionen und demokratische verfassungsrechtliche Verfahren. Im Jahr 2007 wurden
Kommunal- und Parlamentswahlen durchgeführt, die einige Fortschritte auf dem Weg zu einem
Mehrparteiensystem widerspiegelten. Das System muss sich allerdings in der Praxis noch erheblich
weiterentwickeln und so zu einer echten Teilhabe der Bürger und der Zivilgesellschaft ermutigen.
Die für 2009 anberaumten Präsidentschaftswahlen werden der nächste wichtige Prüfstein sein.
Drucksache 16/12729 – 162 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Ägypten

Nach der Annahme des Aktionsplans EU-Ägypten im März 2007 ist ein Unterausschuss EU-
Ägypten für politische Fragen eingesetzt worden, der sich mit dem Thema Menschenrechte und
Demokratie sowie mit internationalen und regionalen Angelegenheiten befasst. Nachdem das
Europäische Parlament am 17. Januar 2008 eine Entschließung angenommen hat, in der es sich
kritisch zur Menschenrechtslage in Ägypten geäußert hat, wurde eine Sitzung des politischen
Unterausschusses, die kurz darauf hätte stattfinden sollen, von der ägyptischen Regierung abgesagt.
Die erste Sitzung des Unterausschusses für politische Fragen fand letztendlich am 2. und 3. Juni
2008 in Brüssel statt. Dieser Dialog hat beiden Seiten einen offenen und konstruktiven Austausch
über Menschenrechtsfragen ermöglicht.

Für eine nationale Debatte über die Menschenrechtslage in Ägypten sorgt der Nationalrat für
Menschenrechte (National Council for Human Rights – NCHR), dessen Führungsgremium sich aus
politischen Persönlichkeiten, Akademikern, Rechtsanwälten, Beamten und – in geringerem Maße –
aus Vertretern der Zivilgesellschaft zusammensetzt; dem NCHR kommt zudem eine gewisse
Schlichtungsfunktion zu. Die EU hat die Entschlossenheit der ägyptischen Regierung gelobt, die
Menschenrechte im Rahmen einer nationalen Strategie in alle Bereiche des staatlichen Handelns zu
integrieren; ferner hat sie den Abschluss des nationalen Plans durch den NCHR begrüßt.

Der NCHR hat im Mai 2008 seinen vierten Jahresbericht vorgelegt, der auch Empfehlungen an die
ägyptische Regierung enthält. In diesem Bericht wird herausgestellt, dass die internationalen
Zusagen und Verpflichtungen und die nationalen Strategien zur Förderung der Menschenrechte
keine konkreten Verbesserungen in Ägypten bewirkt haben, weder bei der Legislative noch bei der
Exekutive; das unermüdliche Streben der Behörden nach Sicherheit und Stabilität erhalte absoluten
Vorrang und belaste die zivilen und politischen Rechte erheblich. Zudem wird in dem Bericht die
Beharrlichkeit kritisiert, mit der die Regierung im Jahr 2007 internationale Berichte über die
Menschenrechtslage in Ägypten verurteilt hat.

Die Abhaltung freier und fairer Wahlen im Einklang mit allen internationalen Standards ist ein
Schlüsselelement für Fortschritte auf dem Weg zu einer stärker demokratisch geprägten Gesell-
schaft. Die EU hat die Kommunalwahlen vom 8. April 2008, die gemäß den Verfassungsände-
rungen vom März 2007 abgehalten wurden, aufmerksam beobachtet. Es gab einige Bedenken
bezüglich schwerwiegender Mängel beim Wahlablauf. Viele potenzielle Kandidaten wurden unter
diversen Vorwänden daran gehindert, sich für die Wahl zu registrieren. Die EU hat die ägyptischen
Behörden ermutigt, die Rahmenbedingungen für Wahlen zu überprüfen und sie an die inter-
nationalen Standards anzupassen, was auch für das passive Wahlrecht gilt.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163 – Drucksache 16/12729



Die EU hat ihre Besorgnis darüber geäußert, dass das ägyptische Parlament am 26. Mai 2008 dafür
gestimmt hat, den bereits seit mehreren Jahrzehnten geltenden Ausnahmezustand bis zum 31. Mai
2010 oder bis zur Verabschiedung eines Anti-Terror-Gesetzes zu verlängern. Die EU sieht der Auf-
hebung des Ausnahmezustands erwartungsvoll entgegen, und erwartet zudem die möglichst baldige
Verabschiedung von Rechtsnormen zur Terrorismusbekämpfung, die den internationalen Standards
entsprechen.

Die Wahlen von 2005 haben entgegen den Erwartungen nicht zu einer größeren politischen
Liberalisierung geführt; außerdem ist die EU angesichts der Tendenz, politische Gegner, ein-
schließlich Mitgliedern der Moslembruderschaft, zu verhaften und unter Anklage zu stellen,
ernsthaft besorgt. Sorge bereitet auch die Tatsache, dass Militärgerichte für Verfahren gegen Zivil-
personen genutzt werden. Der letzte Fall betraf das militärgerichtliche Verfahren gegen 40 führende
Mitglieder der Moslembruderschaft, von denen 25 zu Haftstrafen bis zu zehn Jahren, der Höchst-
strafe, verurteilt wurden. Die EU ist ebenfalls sehr besorgt über die Zahl der Beschwerden wegen
Folter, Verwaltungshaft und angeblicher Misshandlung von Häftlingen.

Die Vereinigungsfreiheit blieb eingeschränkt. Positiv war zu vermerken, dass die Gerichte das
Recht des Zentrums für Gewerkschaften und Arbeitnehmerdienstleistungen bestätigt haben, als
Nichtregierungsorganisation arbeiten und sich als solche registrieren lassen zu können; diese
Entscheidung erfolgte nahezu ein Jahr nach der durch einen Verwaltungserlass verfügten
Schließung des Zentrums.

Zwar florieren unabhängige und oppositionelle Zeitungen und äußern sich die Medien unver-
blümter, doch haben die Behörden gegen mehrere Journalisten und Zeitungsredakteure Gerichts-
verfahren eingeleitet, die zu Verurteilungen geführt haben (derzeit in Berufung). Die Behörden
weiten ihre Kontrolle über das Internet aus, auch durch Schikanierung von Bloggern. Es gab
Beschwerden über Einschränkungen der Religionsfreiheit, insbesondere in Form von Schikanen
gegen Konvertiten oder durch die Weigerung, ihre Personenstandsangaben entsprechend zu ändern.

Der Nationalrat für Kindheit und Mutterschaft (National Council for Childhood and Motherhood –
NCCM) hat mit behördlicher Unterstützung öffentliche Kampagnen geführt, um das Verbot der
Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen durchzusetzen und über das Scheidungsrecht von
Frauen aufzuklären; eine weitere Kampagne war gegen die häusliche Gewalt gerichtet. Die Genital-
verstümmelung von Frauen und Mädchen wurde im Juni 2007 offiziell verboten.

Drucksache 16/12729 – 164 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Europäischen Initiative für Demokratie und
Menschenrechte (EIDHR) dazu aufgerufen, Vorschläge zur "Stärkung der Rolle der Zivilgesell-
schaft bei der Förderung der Menschenrechte und demokratischer Reformen" in Ägypten einzu-
reichen. Insgesamt werden 873 000 EUR für Projekte zur Unterstützung des demokratischen Wahl-
prozesses, zur Förderung sozialer und wirtschaftlicher Rechte oder zur Bekämpfung von Folter und
Misshandlungen bereitgestellt werden.

Jordanien

Die Achtung der demokratischen Grundsätze, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten bildet
ein wesentliches Element des Assoziierungsabkommens mit Jordanien und stellt eine Priorität des
ENP-Aktionsplans dar. Jordanien ist das erste ENP-Land, das einen Unterausschuss für Menschen-
rechte und Demokratie eingerichtet hat. Über diesen Unterausschuss wird mittlerweile ein positiver
Dialog mit der Regierung geführt. Das am 25. Juni 2008 ausgerichtete dritte Treffen im Rahmen
dieses Dialogs bot die Gelegenheit, viele Themen von gemeinsamem Interesse zu erörtern.

Die Europäische Union hat die Annahme der Gesetze über politische Reformen (2007), des
Gesetzes über politische Parteien und des Gesetzes über Kommunalwahlen begrüßt. Die EU hat
Jordanien ermuntert, die wirksame Umsetzung dieser Gesetze weiter voranzutreiben oder erforder-
lichenfalls zu beschleunigen. Die Frauenbeteiligung im politischen Leben hat sich mit dem neuen
Kommunalgesetz, nach dem 20 % der Gemeinderatssitze Frauen vorbehalten sind, verbessert. Dies
ist ein äußerst wichtiger Schritt hin zu einer echten leistungsbasierten Teilhabe von Frauen am
politischen Leben. Die EU hat Jordanien zudem nahe gelegt, spezifischen Empfehlungen des
Ausschusses für die Nationale Agenda nachzukommen, so auch hinsichtlich der Einrichtung eines
unabhängigen Ausschusses, der die Wahlen organisiert und beobachtet und Beschwerden prüft, um
die Transparenz des Wahlprozesses sicherzustellen. Die EU hat sich bereit erklärt, Jordanien bei der
Vorbereitung der nächsten Parlamentswahlen im Jahr 2011 zu unterstützen.

Die EU hat weitere positive Elemente hervorgehoben, so die Verabschiedung eines Gesetzes über
häusliche Gewalt und eines Gesetzes über den Zugang zu Informationen, ferner die im Januar 2008
erfolgte Aufnahme der Tätigkeit des Ausschusses für Betrugsbekämpfung und die Maßnahmen zur
Förderung der Gleichbehandlung von Frauen – Frauenquote in den Gemeinderäten und Einrichtung
einer Sonderabteilung im Ministerium für Arbeit. Die EU hat das Presse- und Veröffentlichungs-
gesetz von 2007 begrüßt, das die bisherigen Bestimmungen erweitert und den Schutz von
Journalisten und allen individuellen Freiheiten verbessert hat. Zugleich hat die EU die Notwendig-
keit einer besseren Abstimmung zwischen diesem Gesetz und dem Strafgesetzbuch betont.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165 – Drucksache 16/12729



Die EU hat ihre ernste Besorgnis hinsichtlich des Gesetzes über die Zivilgesellschaft geäußert,
welches das Parlament unlängst unter Missachtung der Empfehlungen und Einwände der Organisa-
tionen der Zivilgesellschaft verabschiedet hat. Die EU hat die Rolle dieser Organisationen beim
Reformprozess positiv gewertet und die Bedeutung von Konsultationen mit der Zivilgesellschaft
über dieses neue Gesetz hervorgehoben.

Die EU hat die Hoffnung ausgesprochen, dass bei der Umsetzung des unlängst geänderten Gesetzes
über öffentliche Versammlungen das richtige Gleichgewicht zwischen den Sicherheitsanforderun-
gen und der Notwendigkeit gefunden wird, der Bevölkerung den zur Meinungskundgebung und zur
Teilhabe am öffentlichen Leben benötigten Raum zu gewähren. Die EU hat die Ernennung des
ersten Bürgerbeauftragten begrüßt, dessen Amt einen institutionellen Rahmen zum Schutz der
Rechte der Bürger bietet. Die EU hat Jordanien nahe gelegt, die Bevölkerung durch Informations-
kampagnen über die Funktion des Bürgerbeauftragten aufzuklären.

Die EU hat die unlängst beschlossenen Maßnahmen gegen Folter und andere grausame, unmensch-
liche und erniedrigende Behandlung anerkannt. Sie hat die Anpassung der Folterdefinition nach
jordanischem Recht an das VN-Übereinkommen gegen Folter begrüßt.

Zudem hat die EU das seit Mai 2006 in Jordanien bestehende De-facto-Moratorium zur Todesstrafe
begrüßt. Sie hat Jordanien aufgefordert, noch einen Schritt weiter zu gehen und die Todesstrafe
de facto und de jure abzuschaffen. Diesbezüglich wäre die Ratifizierung des zweiten Fakultativ-
protokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zielführend.

In der Nationalen Agenda Jordaniens und in seinem Nationalen Programm zur wirtschaftlichen und
sozialen Entwicklung 2009-2011 wird die Notwendigkeit hervorgehoben, die Unabhängigkeit der
Justiz zu stärken. In der Nationalen Agenda wird ausdrücklich festgestellt, dass die Justiz einen
unabhängigen Haushalt erhalten muss; die EU hat daher die Absicht Jordaniens begrüßt, ab 2009
einen Fahrplan zur Verwirklichung der finanziellen Unabhängigkeit umzusetzen.
Drucksache 16/12729 – 166 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Libanon

Die Gesamtbilanz des Libanon im Bereich der Menschenrechte zeichnet nach wie vor ein gemisch-
tes Bild, obgleich seit dem Rückzug Syriens im Jahr 2005 Verbesserungen festzustellen sind. Die
bürgerlichen und politischen Rechte werden im Allgemeinen geachtet; es gibt aber größere
Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Vorgehensweise des Justiz- und Sicherheitsapparates,
dem schwach ausgeprägten Rechtsstaatlichkeitskonzept, einer ineffizienten Verwaltung und
Korruption. Auch die Haftbedingungen und mutmaßlichen Folterungen geben Anlass zur Sorge.
Reformprojekte in den Bereichen Demokratisierung, Menschenrechte und Regierungsführung
haben sich durch politische Instabilität verzögert, so auch durch den Konflikt zwischen Israel und
der Hisbollah von 2006 und der sich daran anschließenden politischen Sackgassensituation, die die
Regierungstätigkeit und die Gesetzgebung erheblich eingeschränkt hat. Die Lageverbesserung seit
dem Doha-Abkommen vom Mai 2008 und die hierauf folgende Wahl eines Präsidenten und
Bildung einer Regierung der nationalen Einheit lässt erwarten, dass sich das allgemeine Klima
verbessern könnte. Jetzt ist eine gewisse Reformdynamik festzustellen, die eine weitere Annähe-
rung des Wahlprozesses an die internationale Praxis bewirken würde.

Viele politische Gruppen sind bewaffnet – ein Faktor, der dazu beiträgt, ein angespanntes Klima zu
erzeugen, in dem bestimmte Grundfreiheiten gefährdet sind, wie Berichte über Menschenrechts-
verletzungen im Rahmen der Ereignisse vom Mai 2008 in Beirut und in anderen Landesteilen
belegen. Im Norden Libanons kam es weiterhin zu gewaltsamen Zusammenstößen.

Hinsichtlich der Rechtsstellung der großen Zahl (100 000) irakischer Flüchtlinge im Libanon sind
einige Fortschritte erzielt worden. Allerdings bietet die Lage der palästinensischen Flüchtlinge und
der Gastarbeiter weiterhin Anlass zu besonderer Sorge.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 167 – Drucksache 16/12729



Die Palästinenser leben unter extrem schwierigen Bedingungen, und trotz der Vermittlungs-
bemühungen des libanesisch-palästinensischen Dialogausschusses und der Anstrengungen der
Regierung im Rahmen der Initiative zur Verbesserung der Lager und im Hinblick auf das große
Problem der fehlenden Identitätspapiere haben die palästinensischen Flüchtlinge immer noch keinen
regulären Zugang zum Arbeitsmarkt und dürfen keine Immobilien besitzen. Schwierige Lebens-
bedingungen in den Lagern können von extremistischen Gruppierungen genutzt werden, wie der
langwierige Konflikt (Mai bis August 2007) im Flüchtlingslager Nahr el-Bared gezeigt hat. Im Juni
2008 hat die EU Libanon aufgefordert, sein De-facto-Moratorium bis zur endgültigen Abschaffung
der Todesstrafe rechtlich zu verankern. Bei dieser Gelegenheit wurde auch an die (im Rahmen der
ersten ENP-Arbeitsgruppe "Menschenrechte" gegebene) Zusage Libanons zur Unterzeichnung und
Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter erinnert.

Libyen

Die Menschenrechtslage in Libyen bot weiterhin Anlass zu großer Sorge. Die EU hat eine Reihe
von Einschränkungen der politischen und bürgerlichen Rechte festgestellt, insbesondere der
Meinungs-, Presse- und Vereinigungsfreiheit. Politische Parteien sind verboten; außerdem ist es
noch ein weiter Weg, bis die Justiz von politischer Einflussnahme unabhängig sein wird.
Incommunicado-Haft, Folter und Todesurteile sind regelmäßig zu verzeichnen. Nachdem im Fall
des bulgarischen und palästinensischen medizinischen Personals im Sommer 2007 eine Lösung
erzielt worden war, hat die EU Verhandlungen mit Libyen im Hinblick auf ein Rahmenabkommen
aufgenommen. Ein derartiges Abkommen würde im Wege eines politischen Dialogs und der
Zusammenarbeit im außen- und sicherheitspolitischen Bereich ein breites Spektrum politischer
Fragen erfassen. Die Achtung der Menschenrechte, der Grundfreiheiten und der demokratischen
Grundsätze werden wesentliche Elemente des Abkommens sein. Die EU ist entschlossen, im
Rahmen der Verhandlungen einen konstruktiven Dialog über eine umfassendere Achtung der
Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvolle Staats-
führung in die Wege zu leiten, um Libyen zu Reformen anzuregen.
Drucksache 16/12729 – 168 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Marokko

Die zweite Sitzung des Unterausschusses für Menschenrechte, Demokratisierung und Regierungs-
führung hat am 27. November 2007 in Brüssel stattgefunden. Die Beratungen haben die Fortsetzung
des Dialogs über zahlreiche Themen im Zusammenhang mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
ermöglicht. Weitere Gesprächsthemen waren die Stärkung der Verwaltungskapazitäten zur besseren
Umsetzung der legislativen Maßnahmen, das Funktionieren des Gerichtssystems und die Förderung
der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Bei den Parlamentswahlen vom September 2007 hat die
EU wesentliche Fortschritte im Vergleich zu früheren Wahlen festgestellt. Allerdings hat sie
bemerkt, dass unbedingt ein klarer Rechtsrahmen für eine unabhängige Wahlbeobachtung
geschaffen werden muss. Der König von Marokko hat die Notwendigkeit hervorgehoben, grund-
legende Reformen im Justizbereich in die Wege zu leiten. Diese Reformen werden durch EU-
Programme zur Modernisierung der Justiz unterstützt (Modernisierung des Strafvollzugs, Ausbil-
dung von Richtern/Staatsanwälten). Das Strafgesetzbuch wird zurzeit überarbeitet.

Marokko hat eine Reform des Familiengesetzes in die Wege geleitet, wodurch die Rolle der Frau in
der Gesellschaft gestärkt werden soll. Zudem hat Marokko das Staatsangehörigkeitsgesetz ange-
passt, damit Kinder einer marokkanischen Mutter und eines ausländischen Vaters die marokkani-
sche Staatsangehörigkeit erhalten können. Frauen sind in der neuen Regierung stärker vertreten. Es
wurden große Anstrengungen unternommen, um die Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, insbeson-
dere durch ein Informationssystem und öffentliche Sensibilisierungskampagnen.

Was die Menschenrechte und Grundfreiheiten anbelangt, so hat Marokko begonnen, mit Unter-
stützung der EU eine nationale Strategie und einen Aktionsplan in diesen Bereichen auszuarbeiten.
Es gab weiterhin erhebliche Probleme im Bereich der Vereinigungs- und Meinungsfreiheit.

Im Rahmen des ENP-Instruments hat die Europäische Kommission zudem ein Programm ins Leben
gerufen, mit dem die Umsetzung der Empfehlungen der Kommission für Gerechtigkeit und
Aussöhnung (Instance Equité et Réconciliation – IER) und insbesondere der Wiedergutmachungs-
prozess unterstützt werden sollen. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission ihre Zusam-
menarbeit mit Nichtregierungsorganisationen ausgebaut, indem sie sie über das Europäische
Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) finanziell unterstützt, um die Rolle der
Zivilgesellschaft bei der Förderung der Menschenrechte und der demokratischen Reformen in
Marokko zu verstärken.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 169 – Drucksache 16/12729



Westsahara

Die EU hat die Entwicklungen in der Westsahara-Frage genau mitverfolgt. Sie hat sich weiterhin zu
den humanitären Aspekten des Konflikts zu Wort gemeldet. Dieses Thema wurde im Rahmen des
politischen Dialogs mit Marokko auf der Tagung des Assoziationsrates am 23. Juli 2007 sowie
anlässlich des verstärkten politischen Dialogs am 21. Dezember 2007 erörtert. Das Thema wurde
zudem auf der Tagung des Assoziationsrates mit Algerien am 10. März 2008 erörtert. Es bestanden
weiterhin Menschenrechtsprobleme im Zusammenhang mit der Meinungs- und Versammlungs-
freiheit und dem freien Zugang zu dem unter marokkanischer Verwaltung stehenden Gebiet und zu
den von der Frente Polisario kontrollierten Flüchtlingslagern bei Tindouf in Algerien. Was die
politischen Bemühungen anbelangt, so wurde der nach der Annahme der Resolution 1754 des VN-
Sicherheitsrates aufgenommene Verhandlungsprozess fortgesetzt, allerdings bisher ohne greifbare
Ergebnisse.

Syrien
Die Gesamtbilanz der Menschenrechtslage in Syrien ist aufgrund der Machtstellung der Sicher-
heitsdienste und dem Fehlen einer intakten Zivilgesellschaft auch weiterhin nicht zufrieden stellend.
Im Prinzip garantiert die syrische Verfassung die wichtigsten politischen, bürgerlichen und sozialen
Rechte. Allerdings verhindert das Notstandsgesetz, dass die Bürger ihre grundlegenden bürgerli-
chen und politischen Rechte auch tatsächlich ausüben können.

Im Dezember 2007 und im Januar 2008 haben die Dienste der syrischen Staatssicherheit im
Anschluss an ein von der Initiative für die "Damascus Declaration for Democratic and National
Change" am 1. Dezember 2007 organisiertes Treffen, zu dem sich eine breite Koalition von
Befürwortern politischer Reformen eingefunden hatte, landesweit mit der Festnahme politischer
Aktivisten reagiert. Gegen zwölf führende Mitglieder dieser Bewegung wird gegenwärtig vor dem
Strafgerichtshof in Damaskus verhandelt. Die EU und mehrere Mitgliedstaaten haben wiederholt
ihre Besorgnis über die Inhaftierung syrischer Zivilgesellschaftsaktivisten, die friedlich ihre
Meinung geäußert haben, zum Ausdruck gebracht und ihre Freilassung gefordert.

Die willkürliche Inhaftierung ist ein Dauerproblem. Verdächtige Personen können ohne Anklage
oder Gerichtsverfahren für einen längeren Zeitraum festgehalten werden. Es gibt kein Rechtsmittel
gegen willkürliche Festnahme. Nach Berichten von Rechtsanwälten, Menschenrechtsverteidigern
und ehemaligen Häftlingen wird weiterhin gefoltert, insbesondere bei der Vernehmung von
Verdächtigen, einschließlich politischer Gegner.

Drucksache 16/12729 – 170 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Eine stärkere politische Liberalisierung wie beispielsweise die Auflockerung des Notstandsgesetzes,
die Gewährung der Staatsangehörigkeit für staatenlose Kurden oder die Verabschiedung eines
Mehrparteiengesetzes wurde zwar versprochen, aber nicht in die Tat umgesetzt.

Die syrischen Behörden sind traditionell wenig aufgeschlossen für die Erörterung von Menschen-
rechtsfragen mit ausländischen Gesprächspartnern einschließlich der EU. Sie machen ihre nationale
Souveränität und das Fehlen eines geeigneten institutionellen Rahmens wie etwa des Assoziie-
rungsabkommens EU-Syrien, geltend. Allerdings wird Vertretern der EU jetzt auch regelmäßig
Zugang zu Verfahren vor dem Hohen Gericht für Staatssicherheit, dem Militärgerichtshof und dem
Strafgerichtshof gewährt.

Die Frage des Assoziierungsabkommens mit Syrien könnte im Lichte einer Verbesserung der
Beziehungen zwischen Damaskus und dem Westen erneut geprüft werden.

Seit Beginn des Irak-Krieges hat Syrien großzügig Flüchtlinge aufgenommen. Ihre Zahl ist im Jahr
2006 und zu Beginn des Jahres 2007 dramatisch angestiegen. Um Syrien dabei zu helfen, diesen
massiven Zustrom von Flüchtlingen zu bewältigen, haben die EU und die Mitgliedstaaten
humanitäre Hilfe geleistet und die Behörden dabei unterstützt, durch eine Erhöhung der inländi-
schen Kapazitäten den dringendsten Bedarf im Gesundheits- und Bildungsbereich zu decken. Die
Haltung Syriens gegenüber den irakischen Flüchtlingen, insbesondere seine Bereitschaft zur
Zusammenarbeit mit der EU in dieser Angelegenheit, kann als erster Schritt zur Verbesserung der
Beziehungen zwischen den beiden Seiten betrachtet werden.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171 – Drucksache 16/12729



Tunesien

Die EU hat es begrüßt, dass der Unterausschuss für Menschenrechte und Demokratie schließlich am

12. November 2007 in Tunis zusammentreten konnte. Hierbei konnten die EU und Tunesien erst-

mals einen strukturierten Dialog über Menschenrechte und Demokratie führen. Die Förderung der

Achtung der Menschenrechte ist eines der Kernziele der Tunesien-Politik der EU. Bei diesem ersten

Treffen hat die EU die anhaltende Missachtung der Menschenrechte, insbesondere der Meinungs-

und Vereinigungsfreiheit, zur Sprache gebracht. Nichtregierungsorganisationen, die sich für den

Schutz der Menschenrechte einsetzen, und Menschenrechtsverteidigern werden unterschiedliche

Hindernisse in den Weg gelegt, und sie können nicht frei für die Förderung der Menschenrechte ar-

beiten; die Menschenrechtsliga ist ein anschauliches Beispiel hierfür. Auch bei der Presse- und Me-

dienfreiheit bedarf es eines pluralistischeren Ansatzes. Es sollte vorrangig darauf hingearbeitet wer-

den, die Rolle und die Teilhabe der Zivilgesellschaft am politischen Leben im Hinblick auf die

Wahlen im Jahr 2009 weiter auszubauen. Die politischen Entwicklungen in Tunesien sowie Men-

schenrechtsfragen wurden zudem beim politischen Dialog EU-Tunesien erörtert, der im Rahmen

der sechsten Tagung des Assoziationsrates am 19. November 2007 in Brüssel geführt wurde.

6.3. Russland und Zentralasien
In Russland werden die Menschenrechte zwar von der Verfassung garantiert und das Land gehört

vielen internationalen Menschenrechtsübereinkünften an, doch bleibt die EU über die sich ver-

schlechternde Menschenrechtssituation in Russland äußerst besorgt, insbesondere was die Achtung

der Rechtsstaatlichkeit, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die Pressefreiheit, die Situation

der russischen Nichtregierungsorganisationen (NRO) und der Zivilgesellschaft und die Situation in

Tschetschenien und in anderen Teilen des Nordkaukasus betrifft.

Nachdem auf dem Gipfeltreffen EU-Russland im November 2004 in Den Haag ein regelmäßiger

Menschenrechtsdialog vereinbart worden war, finden inzwischen zweimal im Jahr Konsultationen

zwischen der EU und Russland über Menschenrechte statt.133
133 Siehe Kapitel 2.6.5: "Menschenrechtskonsultationen mit der Russischen Föderation".

Drucksache 16/12729 – 172 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Im Zusammenhang mit den Parlamentswahlen im Dezember 2007 und den Präsidentschaftswahlen

im März 2008 brachte die EU ihre Besorgnis über die Einschränkung der Versammlungsfreiheit

und von Demonstrationen der Opposition zum Ausdruck. In Fällen, in denen unerlaubte Versamm-

lungen der Opposition stattfanden, kam es mehrmals zu Zwischenfällen, bei denen die Polizei brutal

vorging, unverhältnismäßige Gewalt anwandte und Personen willkürlich festnahm. Die Kontrolle

der Regierung über die wichtigsten Medien in Russland, vor allem über das Fernsehen, gibt eben-

falls Anlass zur Besorgnis. Besonders beunruhigend war diese Kontrolle während der Kampagnen

für die jüngsten Parlaments- und Präsidentschaftswahlen, bei denen kein echter Wahlkampf geführt

werden konnte, weil die Opposition keinen gleichberechtigten Zugang zu den Medien hatte und

"administrative Mittel" angewandt wurden. Im Falle der Präsidentschaftswahlen stellt die Schwelle

von zwei Millionen Unterschriften, die für die Unterstützung von Personen erforderlich sind, die

nicht auf der Wahlliste der Parteien der staatlichen Duma stehen und als Präsidentschaftskandidaten

registriert werden möchten, eine ungebührlich große Hürde dar, die zu Missbrauch verleitet.

Die Gefahren, denen Journalisten in Russland ausgesetzt sind, geben Anlass zu großer Sorge. Die

Zahl der in Russland im Jahr 2007 umgebrachten Journalisten ist zwar auf einen einzigen Fall zu-

rückgegangen (2006 waren es 5 Fälle), doch sind die meisten dieser Morde bisher noch nicht aufge-

klärt worden.

Die Lage der russischen Nichtregierungsorganisationen (NRO) und der russischen Zivilgesellschaft

ist weiterhin schwierig; gleichwohl gab es keine Fälle, in denen einflussreiche und kritische NRO

aufgrund der Änderungen des NRO-Gesetzes, das im April 2006 in Kraft trat, geschlossen wurden.

Allerdings werden die Vorschriften des NRO-Gesetzes häufig in einer Art und Weise angewandt,

die für die NRO mühselig, kostspielig und zeitraubend ist. Hinzu kommt, dass beunruhigende regi-

onale Unterschiede bei der Durchführung des NRO-Gesetzes bestehen.

Eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften, die im allgemeinen Kontext der Terrorismusbekämp-

fung erlassen wurden, schränken das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung ins-

besondere für Oppositionsgruppen, NRO und Medien ein. Die EU ist weiterhin besorgt über das

Extremismusgesetz, dessen immer noch sehr weit gefasste Definition des Begriffs "Extremismus"

den Unterschied zwischen "Aktivitäten der Opposition" und "Extremismus" verwischt.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173 – Drucksache 16/12729



Berichte über Misshandlungen und Folterungen durch russisches Strafverfolgungspersonal erregen

weiterhin Besorgnis, wenngleich derzeit Anstrengungen unternommen werden, um dieses Problem

zu beheben. Dieses Problem wird dadurch noch akuter, dass die Beamten häufig nicht für ihr Han-

deln zur Verantwortung gezogen werden. Die Tendenz der russischen Gerichte, sich bei ihren Ur-

teilen nur auf die Geständnisse der Verdächtigen zu stützen, trägt dazu bei, dass Misshandlungen in

den Untersuchungshaftanstalten gang und gäbe werden. Außerdem sind die Haftbedingungen wei-

terhin extrem hart und mitunter lebensbedrohlich. Der Missbrauch von Häftlingen durch andere

Häftlinge ist weiterhin ein Problem und wird laut Berichten von der Verwaltung bestimmter Haft-

anstalten als Mittel zur Aufrechterhaltung der Ordnung durch Terror verwendet oder gefördert (mit-

unter auch institutionalisiert).

Schikanierung ist nach wie vor ein ernstes Problem bei den Streitkräften, wenngleich derzeit Versu-

che unternommen werden, um dieses Problem zu beheben. Nach Angaben des Verteidigungsminis-

teriums wurden allein in den ersten neun Monaten 2007 zwanzig Soldaten zu Tode schikaniert. Be-

dauerlicherweise scheinen nur wenige der im Zusammenhang mit solchen Vorfällen Beschuldigten

strafrechtlich verfolgt oder zur Rechenschaft gezogen werden. Auch das Problem der hohen Selbst-

mordrate in den Streitkräften und ihre Ursachen erfordern wirksame Behebungsmaßnahmen.

Alle Berichte weisen durchgängig darauf hin, dass Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Russ-

land sehr weit verbreitet sind. Die Vorurteile gegenüber Tschetschenen, Kaukasiern, Roma, Juden,

meskhetischen Türken, Afrikanern und Asiaten sind besonders stark. Darüber hinaus ist Rassendis-

kriminierung nach wie vor ein Problem. Das Arbeitsgesetz enthält zwar genaue Vorschriften über

das Verbot von Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund der Rasse, doch scheinen diese Vor-

schriften nur selten angewandt zu werden. Diskriminierung aufgrund der Rasse beschränkt auch den

Zugang rassischer Minderheiten zum Bildungswesen, zum Wohnungsmarkt, öffentlichen Diensten

und Plätzen sowie zur Staatsbürgerschaft und zum Meldewesen. Der Polizei wird oft ein diskrimi-

nierendes und willkürliches Verhalten gegenüber sichtbaren Minderheiten vorgeworfen.

Drucksache 16/12729 – 174 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Auch wenn Russland derzeit energisch umfassende Justizreformen vornimmt und Präsident Med-

vedev betont hat, dass er beabsichtigt, gegen den "rechtlichen Nihilismus" in Russland anzukämp-

fen, werden in seinem Justizsystem, vor allem auf der unteren Gerichtsebene, die Menschenrechte

immer noch nicht in ausreichender Weise geachtet und es mangelt an Unabhängigkeit. Die meisten

vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegenüber Russland ausgesprochenen

Verurteilungen sind darauf zurückzuführen, dass die russische Verwaltung Beschlüsse russischer

Gerichte nicht umgesetzt hat. Es liegen Berichte über staatliche Eingriffe vor, die darauf abzielten,

Anträge russischer Bürger beim EGMR zu behindern, wobei die alarmierendsten Berichte Anträge

an den EGMR in Fällen betreffen, die mit den Konflikten im Nordkaukasus im Zusammenhang ste-

hen. Zudem besteht die Gefahr, dass die Tätigkeit des Gerichtshofs beeinträchtigt wird, da das rus-

sische Parlament (Duma) das Protokoll 14 des Europarats betreffend den EGMR nicht ratifiziert

hat; dieses Protokoll ist nämlich von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass der EGMR ange-

sichts einer ständig wachsenden Arbeitsbelastung auch künftig arbeitsfähig bleibt.

Der Krieg in Tschetschenien ist zwar zu Ende und der Wiederaufbau der Republik ist im Gang,

doch ist die Menschenrechtslage im Nordkaukasus weiterhin bedenklich. Dort finden noch immer

zahlreiche Menschenrechtsverletzungen wie Verschwindenlassen, Folter, willkürliche Inhaftierun-

gen, Belästigung von Menschenrechtsverteidigern sowie Einschränkung der freien Meinungsäuße-

rung statt. In Tschetschenien hat sich die Menschenrechtslage in den beiden letzten Jahren zwar ge-

bessert, sie hat sich aber vor allem in den Nachbargebieten Inguschetien und Dagestan verschlech-

tert. Russland weigert sich weiterhin, dem VN-Sonderberichterstatter über Folter Besuche in Haft-

anstalten im Nordkaukasus zu den üblichen Inspektionsbedingungen zu gestatten, und setzt nur

schleppend die Empfehlungen des Ausschusses zur Verhütung von Folter des Europarates um.

Die EU-Strategie für eine neue Partnerschaft mit Zentralasien bildet seit ihrer Annahme durch den

Europäischen Rat am 21./22. Juni 2007 den Gesamtrahmen für die Beziehungen der EU zu Zentral-

asien. Im vergangenen Jahr hat die Zusammenarbeit zwischen Zentralasien und der EU neue Di-

mensionen erhalten, und der politische Dialog mit den Ländern der Region wurde beträchtlich in-

tensiviert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 175 – Drucksache 16/12729



Der Rat ist weiterhin besorgt über die Menschenrechtslage in Zentralasien und ist nach wie vor ent-

schlossen, auf eine konkrete Verbesserung der Menschenrechtslage in den fünf zentralasiatischen

Staaten hinzuarbeiten, die alle in unterschiedlichem Ausmaß ernste Probleme mit der Achtung der

Grundrechte und Grundfreiheiten haben. In der EU-Strategie für eine neue Partnerschaft mit Zen-

tralasien wird festgestellt, dass Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Staatsfüh-

rung und Demokratisierung die langfristige politische Stabilität und wirtschaftliche Entwicklung

Zentralasiens stützen. Entsprechend der Strategie wurden daher mit jedem einzelnen zentralasiati-

schen Staat Menschenrechtsfragen über verschiedene Kanäle und in allen politischen Dialogen zur

Sprache gebracht, unter anderem auf der Tagung der Nationalen Koordinatoren am 10. März 2008

in Brüssel sowie auf der Ministertagung EU - Zentralasien im April 2008 in Ashgabat. Zudem hat

die EU gegenüber den Ländern der Region nach wie vor auf den Tagungen der Kooperationsräte

und -ausschüsse und in den Fällen, in denen es keine entsprechenden Abkommen gibt, auch bei

sonstigen Treffen Menschenrechtsfragen angesprochen. In den Ländern der Region wurde eine

Reihe von bilateralen Demarchen im Zusammenhang mit beunruhigenden Angelegenheiten unter-

nommen.

Die Strategie sieht vor, dass die EU einen strukturierten, regelmäßigen und ergebnisorientierten

Menschenrechtsdialog mit allen Ländern der Region aufnimmt. In der Zeit bis zum 30. Juni 2008

hat ein solcher Dialog mit Usbekistan und Turkmenistan stattgefunden. Auf der Ministertagung EU-

Zentralasien im April 2008 in Ashgabat wurde ein grundsätzliches Einvernehmen darüber erzielt,

bis Ende 2008 auch mit Kasachstan, Tadschikistan und der Kirgisischen Republik in einen Men-

schenrechtsdialog zu treten.

Es gehört zum Mandat des EU-Sonderbeauftragten für Zentralasien, Pierre Morel, zur Umsetzung

der Menschenrechtspolitik der EU beizutragen. Er hat eng mit der Persönlichen Beauftragten des

Generalsekretärs/Hohen Vertreters für Menschenrechte zusammengearbeitet und bei seinen Besu-

chen in der Region und bei seinen bilateralen Kontakten weiterhin Menschenrechtsfragen angespro-

chen.

Im Hinblick auf den OSZE-Vorsitz Kasachstans im Jahr 2010 hat die EU unterstrichen, wie wich-

tig es ist, weitere politische Reformen durchzuführen, insbesondere hinsichtlich der Menschen-

rechte, der Versammlungsfreiheit, der Rolle der Zivilgesellschaft und der NRO sowie der Situation

der politischen Opposition und der Medienfreiheit.

Drucksache 16/12729 – 176 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Der Rat hat am 13. November 2007 den Gemeinsamen Standpunkt 2007/734/GASP134 zur Verlän-

gerung bestimmter restriktiver Maßnahmen gegen Usbekistan angenommen. Um Usbekistan dazu

anzuspornen, die Menschenrechtssituation im Lande zu verbessern und die eingegangenen Ver-

pflichtungen einzuhalten, wurden die Visabeschränkungen jedoch für die Dauer von sechs Monaten

ausgesetzt. Nach einer Überprüfung am 29. April 2008 verlängerte der Rat die Aussetzung der

Visabeschränkungen um weitere sechs Monate bis zum 13. November 2008.

Anlässlich der Überprüfung am 29. April nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er die Ab-

schaffung der Todesstrafe, die Einführung des Habeas-Corpus-Grundsatzes und die Freilassung ver-

schiedener Menschenrechtsverteidiger begrüßte. Gleichzeitig brachte der Rat jedoch seine Besorg-

nis hinsichtlich der Menschenrechtssituation in anderen Bereichen zum Ausdruck und forderte Us-

bekistan unter anderem auf, die Freilassung von Menschenrechtsverteidigern zu gewährleisten, die

Akkreditierung des Landesleiters von Human Rights Watch abzuschließen, mit den Sonderbericht-

erstattern der VN für Folter bzw. für freie Meinungsäußerung zusammenzuarbeiten und die für

NRO geltenden Einschränkungen aufzuheben.

Die EU hielt am 5. Juni 2008 die zweite Runde des Menschenrechtsdialogs mit Usbekistan ab135.

Anlässlich des ersten regulären Menschenrechtsdialogs mit Turkmenistan, der am 24. Juni 2008136

stattfand, trug die EU gegenüber Turkmenistan ihre Bedenken in Bezug auf Aspekte wie Vereini-

gungs- und Versammlungsfreiheit, Freiheit der Meinungsäußerung und Medienfreiheit, Gedanken-

und Religionsfreiheit, Haftbedingungen, Bewegungsfreiheit und Verschwindenlassen vor.

Mit der Kirgisischen Republik erörterte die EU Fragen wie die Verfassungsreform, die soziale

Lage weiter Teile der Bevölkerung, Entwicklungen im Bereich der Gesetzgebung, die auf strengere

Kontrollen der demokratischen Freiheiten und eingeschränkten Zugang zur Information hindeuten,

sowie die Parlamentswahlen vom Dezember 2007, die das BDIMR als "verpasste Chance" bezeich-

net hat.

134 ABl. L 295 vom 14.11.2007, S. 34-39.
135 Siehe Abschnitt über Usbekistan in Kapitel 2.6.3.
136 Siehe Abschnitt über Turkmenistan in Kapitel 2.6.3.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 177 – Drucksache 16/12729



Die EU bedauerte, dass Tadschikistan weiterhin ernsthafte Rückschritte auf dem Weg zur Stabili-

sierung macht, und forderte Tadschikistan auf, in dieser Hinsicht Verbesserungen herbeizuführen.

Die soziale und wirtschaftliche Lage des Großteils der Bevölkerung, vor allem in der Winterzeit, ist

weiterhin dramatisch, wobei die sporadischen Anstrengungen der Regierung zur Bekämpfung der

Korruption und der schlechten Staatsführung zur Folge haben, dass das Wachstum der Zivilgesell-

schaft gehemmt wird. Die EU äußerte ferner ihre Bedenken hinsichtlich der schwierigen Bedingun-

gen, unter denen die NRO ihre Tätigkeiten in Tadschikistan ausüben, wie auch in Bezug auf die

Einschränkung der Religionsfreiheit.

6.4. Afrika

Seit der Annahme der Gemeinsamen Afrika-EU-Strategie und des ersten Aktionsplans auf dem EU-

Afrika-Gipfel in Lissabon vom Dezember 2007 ist der Förderung der Menschenrechte, der Rechts-

staatlichkeit und verantwortungsvollen Staatsführung viel Aufmerksamkeit zuteil geworden.
Am 6. Dezember 2007 nahm der Rat eine Gemeinsame Aktion an, mit der Koen Vervaeke zum EU-

Sonderbeauftragten bei der Afrikanischen Union ernannt wurde. Am selben Tag wurde er von der

Kommission zum Leiter der Delegation der Europäischen Kommission bei der Afrikanischen Union

ernannt. Die Ernennung bezeugt den gemeinsamen Willen beider Organe, alle Instrumente der EU

zusammenzulegen und dadurch zu gewährleisten, dass in ihrer Afrika-Politik auf allen Ebenen ein

kohärenter Ansatz verfolgt wird.
Für die Anfangsphase 2008-2010 haben die afrikanischen Partner und die EU bestimmt, welche

ausgewählten Maßnahmen Vorrang haben sollen, und vereinbart, diese im Rahmen der Afrika-EU-

Partnerschaft für demokratische Staatsführung und Menschenrechte umzusetzen. Die Partnerschaft

umfasst eine Reihe vorrangiger Maßnahmen, mit denen der Dialog - auch auf internationaler Ebene

und in internationalen Foren -, der Afrikanische Peer-Review-Mechanismus und die Afrikanische

Charta für Demokratie, Wahlen und Staatsführung gefördert werden sollen. Im Bereich Menschen-

rechte findet ein regelmäßiger Dialog zwischen der AU und der EU statt. Beide Seiten haben sich

auf die Ziele, den Rahmen und die Tagesordnung des Dialogs geeinigt137. Der Afrikanische Ge-

richtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker hat zusammen mit der führenden Organisation

der Zivilgesellschaft, der Koalition für einen wirksamen Afrikanischen Gerichtshof für Menschen-

rechte und Rechte der Völker, im September 2008 ein Exposé vor dem Unterausschuss Menschen-

rechte des Europäischen Parlaments gehalten.
137 Siehe Kapitel 2.6.4.: " Menschenrechtsdialog EU-Afrikanische Union".

Drucksache 16/12729 – 178 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Darüber hinaus werden Menschenrechtsfragen weiterhin in einem politischen Dialog mit jedem

einzelnen afrikanischen Land angesprochen; flankierend kommen praktische Schritte hinzu wie die

Förderung der Festigung der Zivilgesellschaft, die Stärkung der Parlamente und die Unterstützung

von Dezentralisierungsprogrammen, die den Behörden vor Ort bzw. auf der Ebene der Provinzen

mehr Gehör und Befugnisse verschaffen. Verstöße gegen die Menschenrechte, die Rechtsstaatlich-

keit oder demokratische Prozesse werden weiterhin im Rahmen von Konsultationen nach Artikel 96

des Cotonou-Abkommens behandelt; dies betrifft Guinea und Simbabwe. Während in Guinea er-

kennbare Fortschritte zu verzeichnen sind, gestalten sich die Beziehungen zu Simbabwe weiterhin

äußerst schwierig. Positiv ist anzumerken, dass die EU angesichts der beträchtlichen Verbesserung

der Menschenrechtslage in Togo im November 2007 beschlossen hat, die gegen das Land verhäng-

ten Maßnahmen aufzuheben und das Konsultationsverfahren mit der Republik Togo gemäß Artikel

96 des Abkommens von Cotonou abzuschließen.

Westafrika

Die am 4. März 2007 in Ouagadougou getroffene politische Übereinkunft hat in vielen Bereichen

positive Veränderungen ausgelöst und die Hoffnung auf einen dauerhaften Frieden in Côte d'Ivoire

entstehen lassen. Im November 2008 soll in Côte d'Ivoire die bereits mehrfach verzögerte Präsi-

dentschaftswahl stattfinden; die EU wurde ersucht, diese zu unterstützen und zu beobachten. In an-

deren wichtigen Bereichen, insbesondere bei der Abrüstung, der Entwaffnung der Milizen und der

Wiedervereinigung der Streitkräfte, sind jedoch nur langsame Fortschritte zu verzeichnen.

Seit der Wahl von Präsidentin Johnson-Sirleaf hat sich die Situation im Bereich der Rechtsstaatlich-

keit in Liberia verbessert. Die einzigen noch geltenden Sanktionen sind das Waffenembargo und

Reisebeschränkungen für bestimmte Personen, die für einen weiteren Zeitraum von 12 Monaten

verlängert wurden138. Gewalttätigkeiten, insbesondere bewaffnete Raubüberfälle und Vergewalti-

gungen, sind jedoch insbesondere in Monrovia und seiner Umgebung nach wie vor weit verbreitet

und ein Zeichen für die mangelnde Fähigkeit der liberianischen Nationalpolizei, ihren Aufgaben auf

wirksame Weise nachzukommen. Darüber hinaus ist eine Reihe von Fragen offen, die für einen

nachhaltigen Frieden und die langfristige Stabilität von entscheidender Bedeutung sind; dazu gehö-

ren die Reform des Rechts- und Justizsystems, die Wiedereingliederung der vom Krieg betroffenen

Bevölkerungsgruppen und die Ausweitung der Rechtsstaatlichkeit auf das gesamte Land.
138 Gemeinsamer Standpunkt 2008/109/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Liberia (ABl.

L 38 vom 13.2.2008, S. 26).

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 179 – Drucksache 16/12729



Im Mai 2008 ist die EU-Troika mit dem Außenminister Nigerias zusammengekommen, um einen

verstärkten politischen Dialog zwischen der EU und Nigeria zu beschließen, bei dem auch die Men-

schenrechte auf internationaler und nationaler Ebene zur Sprache gebracht werden sollen. Nigeria

kommt eine entscheidende Rolle bei der Wahrung von Frieden und Stabilität in Afrika und insbe-

sondere in Westafrika zu. Erwartungsgemäß wird sich die EU mit ihren Hilfsleistungen darauf kon-

zentrieren, vorrangige Maßnahmen in den folgenden Bereichen zu unterstützen: Frieden und Sicher-

heit, Staatsführung und Menschenrechte, Handel und regionale Integration sowie Entwicklungsfra-

gen in Schlüsselbereichen (einschließlich Nachhaltigkeit in Umweltbelangen und Klimawandel).

Die im Norden Malis vorherrschende Sicherheitslage hat weiterhin Anlass zur Sorge gegeben. Ge-

gen Ende des Berichtszeitraums haben von Algerien vermittelte Friedensverhandlungen zwischen

den Rebellen und der malischen Regierung begonnen. Im Berichtszeitraum haben Angriffe durch

Rebellen und die Reaktionen der Armee zahlreiche Opfer auch unter der Zivilbevölkerung gefor-

dert. Die im Herbst 2007 von den Behörden angekündigte Regionalkonferenz zu Frieden und Ent-

wicklung, an die sich große Erwartungen knüpfen, steht noch aus.

In Senegal kam es im Frühjahr 2008 erneut zu öffentlichen Übergriffen gegen Homosexuelle. Die

Polizei ist eingeschritten, um die Gewalttätigkeiten zu beenden. Eine Entkriminalisierung der Ho-

mosexualität in naher Zukunft ist nicht abzusehen, da es sich um eine politisch sensible Frage han-

delt. Die EU hat den Beschluss der senegalesischen Regierung begrüßt, den ehemaligen Präsidenten

Tschads, Hissène Habré, in Senegal vor Gericht zu stellen. Die EU hat ihre Absicht bekundet, zu

dem Verfahren beizutragen.

Zentralafrika

Die Europäische Union beobachtet die Menschenrechtslage in der Demokratischen Republik

Kongo (DRK) weiterhin mit großer Aufmerksamkeit und ist besorgt über die anhaltenden Men-

schenrechtsverletzungen im Land, so die sexuelle Gewalt gegen Frauen insbesondere im Osten des

Landes.

Die EU hat die Menschenrechtsverletzungen in der DRK mehrfach verurteilt und - auch in direkten

Kontakten mit kongolesischen Staatsbeamten - ihre tiefe Besorgnis geäußert. Darüber hinaus wer-

den so oft wie nötig Demarchen gegenüber den zuständigen Behörden zur Unterstützung von Men-

schenrechtsverteidigern oder in anderen dringlichen Fragen unternommen.

Drucksache 16/12729 – 180 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Ferner unterstützen die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission auch weiterhin eine verantwor-

tungsvolle Staatsführung einschließlich der Konsolidierung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit

und der Reform des Sicherheitssektors. Vor diesem Hintergrund sind die beiden ESVP-Missionen

der EU EUSEC RD Congo und EUPOL RD Congo bis zum 1. Juli 2009 verlängert worden, womit

die EU zeigt, dass sie neben den bereits etablierten Maßnahmen der EU in den Bereichen Justiz und

Polizei die Reform der Armee und der Polizeikräfte weiterhin prioritär unterstützt.

Die Sicherheitslage im Osten des Landes hat sich infolge der Unterzeichnung des Kommuniqués

von Nairobi und der die Kivu-Provinzen betreffenden Verpflichtungserklärungen von Goma etwas

verbessert. Indes hat die schrittweise Verschlechterung seit August 2008 erneut bestätigt, wie fragil

die Lage ist. Die EU wird den politischen Prozess weiterhin unterstützen, da ihrer Auffassung nach

der Dialog und die Umsetzung der politischen und sicherheitsspezifischen Zusagen den einzigen

dauerhaft tragfähigen Ansatz im Hinblick auf eine Verringerung der Menschenrechtsverletzungen

und die Erreichung eines dauerhaften Friedens darstellen.

Darüber hinaus stellt die mangelnde Autorität des Staates vor allem im Osten des Landes nach wie

vor ein großes Problem dar, und die Menschenrechtslage hat sich nicht verbessert. Hunderttausende

Menschen leben weiterhin als Vertriebene; Frauen und Kinder, aber auch Männer werden Opfer

von Vergewaltigungen, Folter, Tötungen und Raubüberfällen. Diese Vergewaltigungen, die oftmals

als Kriegswaffe eingesetzt werden, stellen eine potenzielle Gefahr für den internationalen Frieden

dar, wie im Rahmen des VN-Sicherheitsrates festgestellt wurde. Der Abzug der Demokratischen

Kräfte zur Befreiung Ruandas (FDLR) aus der DRK, die Reform und Disziplinierung der kongole-

sischen Armee, die Beendigung der Straffreiheit und die Stärkung der staatlichen Autorität in den

Kivu-Gebieten haben hohe Priorität auf der internationalen Tagesordnung im Hinblick darauf, dem

Missbrauch ein Ende zu setzen. Die EU sprach sich dagegen aus, das Mandat des VN-Sonderbe-

richterstatters zu Menschenrechtsfragen in der DRK im März 2008 zu beenden, und wird den Be-

richt zur Lage in der DRK, den mehrere, mit einzelnen Menschenrechtsfragen befasste Sonderbe-

richterstatter im März 2009 vorlegen sollen, mit großer Aufmerksamkeit zur Kenntnis nehmen.

Im Oktober 2007 hat die Persönliche Beauftragte des Generalsekretärs/Hohen Vertreters Frau Ki-

onka gemeinsam mit dem EU-Sonderbeauftragten für die afrikanische Region der Großen Seen den

Osten der DRK besucht und die genannten Fragen gegenüber Vertretern der Regionalregierungen,

militärischen Befehlshabern und Regierungsbeamten in Kinshasa zur Sprache gebracht.

Die EU wird ihren Dialog mit der Regierung der DRK und anderen Ländern in der Region fortset-

zen, um Frieden und Sicherheit für die Menschen in der Region zu fördern.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 181 – Drucksache 16/12729



Die EU unterstützt mit Nachdruck den Grundsatz, dass Personen, die die Menschenrechte von Zivi-

listen verletzen, zur Verantwortung gezogen werden müssen. In diesem Zusammenhang hat die EU

ihre Unterstützung für die Bemühungen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) um die Auf-

klärung vergangener und gegenwärtiger Menschenrechtsverletzungen in der Region der Großen

Seen bekräftigt. Im Anschluss an die Ausstellung eines Haftbefehls des Gerichtshofs gegen J.P.

Bemba hat ihn ein EU-Mitgliedstaat festgenommen und damit seine Auslieferung an den IStGH

ermöglicht.

Südliches Afrika

Die EU hat die Menschenrechtslage in Simbabwe, die sich während des Berichtszeitraums weiter

verschlechtert hat, aufmerksam verfolgt. Die EU hat eine Reihe öffentlicher Erklärungen abgege-

ben, in denen sie die Lage beklagt hat.

Da keine Verbesserung der Menschenrechtslage in dem Land zu verzeichnen war, hat der Rat im

Februar 2008 den Gemeinsamen Standpunkt 2008/135/GASP139 zur Verlängerung der ursprünglich

im Februar 2002 mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2002/145/GASP140 eingeführten restriktiven

Maßnahmen gegen die führenden Persönlichkeiten, die für die Staatsführungskrise und die Men-

schenrechtsverletzungen in Simbabwe verantwortlich sind, angenommen. Zu den restriktiven Maß-

nahmen zählen ein Einreiseverbot in die EU und das Einfrieren der Vermögenswerte der Personen,

die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit in Simbabwe

ernsthaft untergraben. Ferner ist ein Embargo für die Lieferung von Waffen und Material für militä-

rische Operationen in Kraft.

Zwei Entwicklungen haben den betreffenden Zeitraum geprägt. Die erste bestand in den anhalten-

den Vermittlungsbemühungen des Präsidenten Südafrikas Mbeki, die zweite in der Vorbereitung

der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen, die 2008 in Simbabwe stattgefunden haben.
139 ABl. L 43 vom 19.2.2008, S. 39-39.
140 ABl. L 50 vom 21.02.2002, S. 1.

Drucksache 16/12729 – 182 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Im August 2007 berichtete Präsident Mbeki beim jährlichen Gipfeltreffen der SADC in Lusaka,
Sambia, von Fortschritten bei der Vermittlung zwischen den Parteien ZANU-PF und MDC. Die
Teilnehmer des Gipfeltreffens begrüßten die Fortschritte und legten den Parteien nahe, den Ver-
handlungsprozess zu beschleunigen und die Beratungen so bald wie möglich abzuschließen, damit
die nächsten Wahlen in einer friedlichen Atmosphäre stattfinden können und der Bevölkerung Sim-
babwes die Möglichkeit gegeben wird, für die Führungskräfte ihrer Wahl zu stimmen. Bedauerli-
cherweise haben die Vermittlungsbemühungen jedoch nicht dazu geführt, eine friedliche Atmos-
phäre für die Wahlen zu schaffen. Vielmehr schien die regierende ZANU-PF zu keinem Zeitpunkt
tatsächlich gewillt, sich ernsthaft auf die Verhandlungen einzulassen, und gegen Ende des Jahres
haben von Sicherheitskräften und ZANU-PF-Anhängern verübte Gewalttätigkeiten und Menschen-
rechtsverletzungen nicht nur an Mitgliedern der MDC, sondern auch an der Allgemeinbevölkerung
zugenommen.

Präsident Mugabe hat an dem EU-Afrika-Gipfel teilgenommen, der im Dezember 2007 in Lissabon
stattfand. Obgleich sein Name auf der Visumverbotsliste stand, hatte er ein Visum erhalten, weil
eine Reihe afrikanischer Staaten dies zu einer Voraussetzung für ihre Teilnahme an dem Gipfel ge-
macht hatten. Während des Gipfels übten mehrere Staatsoberhäupter der EU offen Kritik an Präsi-
dent Mugabe und seiner Regierungsführung in Simbabwe.

Die erste Runde der Wahlen fand am 29. März 2008 statt. Sie wurden von der SADC, der AU und
dem Panafrikanischen Parlament beobachtet. Trotz der von den Beobachtern geäußerten Kritik an
den Wahlen gewann die Opposition sowohl die Parlaments- als auch die Präsidentschaftswahlen.
Deren Durchführung wurde durch die Vermittlungsbemühungen Präsident Mbekis maßgeblich un-
terstützt, der unter anderem erwirkte, dass das Wahlergebnis für jeden Bezirk sofort nach Auszäh-
lung der Stimmen an der Fassade des jeweiligen Wahllokals bekannt gegeben wurde. So konnten
Nichtregierungsorganisationen und Wahlbeobachter die einzelnen Ergebnisse fotografieren und zu-
sammenstellen, bevor die Regierung die Möglichkeit hatte, die Zahlen zu manipulieren. Das Ergeb-
nis der Präsidentschaftswahlen (Mugabe 43 %; Tsvangirai 48 %) war jedoch nicht eindeutig genug,
um ihre Wiederholung zu verhindern. Diese fand am 27. Juni statt und wurde von allen Beobach-
tern einhellig verurteilt. Bereits im Vorfeld hatten die Regierungspartei und die Sicherheitskräfte im
Land eine Einschüchterungskampagne ungekannten Ausmaßes geführt, die dazu führte, dass der
Kandidat der Opposition seine Teilnahme an den Wahlen aus Angst um sein eigenes Leben und das
seiner Anhänger absagen musste, bevor sie stattfanden. Dessen ungeachtet wurden die Wahlen mit
dem einzigen verbliebenen Kandidaten durchgeführt, der nach Angaben von Regierungsbeamten
85 % der abgegebenen Stimmen erhielt - ein Ergebnis, das niemanden überraschte, jedoch nicht von
neutralen Beobachtern überprüft werden konnte.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 183 – Drucksache 16/12729



Ostafrika

Die EU hat als Beobachter an den Gesprächen in Juba zwischen der Regierung Ugandas und der

Lord's Resistance Army (LRA) über Norduganda teilgenommen. Der Rat hat daher die Vermitt-

lungsbemühungen des ehemaligen Präsidenten Mosambiks, Joaquim Chissano, unterstützt, den der

Generalsekretär der VN zu seinem Sondergesandten für die von der LRA betroffenen Gebiete er-

nannt hat. Die EU hat zur Entwicklung und Unterzeichnung der fünf separaten Anhänge zum Frie-

densabkommens von Juba – einer davon zu Verantwortung und Gerechtigkeit – beigetragen und

bedauert, dass das endgültige Friedensabkommen letztlich nicht unterzeichnet werden konnte. Es ist

jedoch nicht zu weiteren Gewaltausbrüchen in Norduganda gekommen, und die EU hat zugesagt,

den Wiederaufbau in Norduganda zu unterstützen, damit die schätzungsweise eine Million Binnen-

vertriebenen in ihre Heimat zurückkehren können. Ferner hat sie die ugandische Regierung nach-

drücklich aufgefordert, sich weiterhin für den Prozess einzusetzen und sich bereit zu halten, die Be-

stimmungen des Friedensabkommens gemäß dem Römischen Statut des Internationalen Strafge-

richtshofs umzusetzen und die Rechtsstaatlichkeit im gesamten Land zu stärken.

Die politische, sicherheitspolitische und humanitäre Lage in Sudan und insbesondere in Darfur hat

sich im letzten Jahr nicht gebessert. Die EU ist nach wie vor besorgt über die fortdauernden Ge-

walttätigkeiten gegen Zivilpersonen, Angehörige der Friedenstruppen und humanitäre Helfer sowie

über die Anzeichen für ein beständig hohes Ausmaß an geschlechtsspezifischer Gewalt und Sexual-

straftaten.

Obgleich das Moratorium in Bezug auf den Zugang für humanitäre Hilfsorganisationen Ende Januar

2008 um ein weiteres Jahr verlängert wurde, hat sich die Lage weiter verschlechtert. Menschliches

Leiden mit zehntausenden zusätzlichen Flüchtlingen und Binnenvertriebenen, die nur beschränkten

oder gar keinen Zugang zu humanitärer Hilfe haben, ist nach Anschlägen des Militärs auf Dörfer in

Darfur weiterhin an der Tagesordnung. Regierungskräfte ebenso wie Rebellengruppen tragen zu

den Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts bei. Ihre Weigerung,

glaubhafte Friedensgespräche aufzunehmen, führt dazu, dass die beklagenswerte humanitäre Lage

andauert. Die Personen, die Straftaten und Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären

Völkerrechts begehen, dürfen nicht straflos davonkommen. Mehrfach ist darauf hingewiesen wor-

den, wie wichtig die Einhaltung der Resolution 1325 (2000) des VN-Sicherheitsrates über Frauen,

Frieden und Sicherheit ist.

Drucksache 16/12729 – 184 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Im Einklang mit der Resolution 1593 (2005) des VN-Sicherheitsrats hat die EU die Regierung von
Sudan wiederholt aufgefordert, mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in vollem Umfang
zusammenzuarbeiten und die beiden Personen, gegen die der IStGH am 27. April 2007 Haftbefehle
wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Darfur erlas-
sen hat, auszuliefern. Straflosigkeit für diese verbrecherischen Taten kann keine Möglichkeit sein.
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen den Rat (Allgemeine Angelegenheiten und
Außenbeziehungen) aufgefordert, die Entwicklungen in Sudan genau zu verfolgen und zusätzliche
Maßnahmen zu prüfen, falls das Land nicht uneingeschränkt mit den Vereinten Nationen und ande-
ren Institutionen, auch mit dem IStGH, zusammenarbeitet141.

Horn von Afrika

Die EU ist nach wie vor tief besorgt über die Menschenrechtslage in Eritrea, nicht zuletzt die Ver-
schlechterung der Situation im Hinblick auf die Religionsfreiheit und die Freiheit der Medien, und
hat sich in diesem Sinne direkt an den Präsidenten Eritreas gewandt. Die EU hat am 18. September
2007 eine Erklärung abgegeben, in der sie ihrer Besorgnis über die Lage der politischen Gefange-
nen im Land Ausdruck verliehen hat, zu denen auch bekannte Mitglieder des Parlaments und Jour-
nalisten gehören, die im September 2001 festgenommen wurden und ohne konkrete Beschuldigung
weiterhin in Isolationshaft gehalten werden. Die EU ruft weiterhin zur Umsetzung der von Eritrea
unterzeichneten Menschenrechtsverträge auf; konkret unterstützt sie in diesem Zusammenhang die
Umsetzung der ILO-Übereinkommen durch ein EG-Projekt mit den Gewerkschaften vor Ort.

In Bezug auf Äthiopien setzt sich die EU weiterhin für die Achtung der Menschenrechte und eine
Mehrparteiendemokratie ein. Die EU hat insbesondere Bedenken zu einem Gesetzentwurf zu Nicht-
regierungsorganisationen geäußert, der die Möglichkeit der Zivilgesellschaft untergraben könnte,
zur Demokratie beizutragen. Ferner sind Bedenken zu Gewalt und anderen Formen des Drucks ge-
genüber Journalisten und sonstigen Beschränkungen der Freiheit der Meinungsäußerung und der
Vereinigungsfreiheit vorgebracht worden. Die EU hat dem Premierminister Äthiopiens ein Schrei-
ben zukommen lassen, in dem sie ihrer Besorgnis über die Menschenrechtslage in der somalischen
Region Äthiopiens (Ogaden) Ausdruck verleiht und anbietet, die wirtschaftliche Entwicklung der
Region zu unterstützen. Ferner beobachtet die EU derzeit die problematischen Gerichtsverfahren
gegen die infolge der Demonstrationen von 2005 festgenommenen Personen. Positiv ist anzumer-
ken, dass die ersten Schritte hinsichtlich der Schaffung nationaler Beobachtungsmechanismen für
die Menschenrechte unternommen worden sind.
141 Siehe Kapitel 4.8.: "Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) und die Bekämpfung der

Straffreiheit".

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 185 – Drucksache 16/12729



Die EU hat ihre Besorgnis über die Verschlechterung der Menschenrechtslage in Somalia infolge
des anhaltenden Konflikts bekundet und zu einer offiziellen Verurteilung und Untersuchung aller
Menschenrechtsverletzungen in Somalia aufgerufen. Nach sechzehn Jahren Bürgerkrieg steht So-
malia vor großen Herausforderungen, bei denen die Konsolidierung von Frieden und Sicherheit, die
Einrichtung demokratischer Prozesse und Institutionen sowie die Stärkung der Menschenrechte im
Mittelpunkt stehen. Insbesondere sind die grundlegenden Menschenrechte von Kindern, Frauen und
anderen schutzbedürftigen Gruppen stark eingeschränkt. Kinder (50% der Bevölkerung sind unter
18, etwa 20% unter 5 Jahren alt) sind vor allem durch Unterernährung und mangelnden Schutz ex-
trem gefährdet. Die EU unterstützt das Amt des Hohen Kommissars der VN für Menschenrechte
einschließlich des unabhängigen Experten für Menschenrechtsfragen in Somalia und hat ihnen emp-
fohlen, eine unabhängige Erkundungs- und Bewertungsmission nach Somalia zu entsenden. Dies
wäre ein willkommener erster Schritt im Hinblick auf die Schaffung eines Mechanismus, der dazu
dient, von allen Beteiligten begangene systematische Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen.
Die EU ist bereit, ihre Unterstützung für Somalia im Bereich der Menschenrechte und insbesondere
für den Ausbau von Fähigkeiten und Fertigkeiten auf der Ebene der öffentlichen Institutionen und
Stellen auszuweiten.
6.5. Naher und Mittlerer Osten und Arabische Halbinsel
In Iran kommt es weiterhin zu schweren Menschenrechtsverletzungen. Seit dem letzten Jahresbe-
richt sind in den Hauptproblembereichen keine Fortschritte zu verzeichnen, in vielerlei Hinsicht hat
sich die Situation sogar verschlechtert. Die Anwendung der Todesstrafe auch bei Jugendlichen hat
in alarmierender Weise zugenommen. In Iran werden mehr jugendliche Straftäter hingerichtet als in
irgend einem anderen Land in der Welt und Iran gehört zu einer sehr kleinen Gruppe von Ländern,
die weiterhin an der Todesstrafe für Straftaten festhalten, die vor dem vollendeten 18. Lebensjahr
begangen werden. Die Freiheit der Meinungsäußerung ist stark eingeschränkt. Die Behandlung, die
ethnische und religiöse Minderheiten in Iran erfahren, bereitet der EU nach wie vor Sorgen. Häufig
wird von Folter berichtet. Menschenrechtsverteidiger werden immer öfter wegen ihrer Arbeit inhaf-
tiert und berichten über zunehmende Schikanierung und Einschüchterung. Effiziente Maßnahmen
zur Reform der Gesetze, Einrichtungen und staatlichen Praktiken, die Menschenrechtsverletzungen
Vorschub leisten, bleiben weitgehend aus. Im Gegenteil ist die EU besorgt über den Entwurf eines
Strafgesetzbuches, der zur Beratung vorliegt und Abschnitte enthält, die eindeutig Verstöße gegen
die der Islamischen Republik Iran aus den internationalen Menschenrechtsübereinkünften erwach-
senden Verpflichtungen darstellen, wie beispielsweise die Einführung der Todesstrafe als zwingen-
des Strafmaß im Falle von Apostasie, Ketzerei und Hexerei.

Drucksache 16/12729 – 186 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Die EU hat zu allen schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen (Todesstrafe, Folter, Men-

schenrechtsverteidiger, Rechte der Frauen, Rechte der Angehörigen von Minderheiten) konsequent

Stellung genommen, in vielen Fällen in Form von öffentlichen Erklärungen. EU-Vertreter haben

während des Berichtszeitraums wiederholt Menschenrechtsfragen bei der iranischen Regierung an-

gesprochen. Zu den Fragen, die dabei zur Sprache gekommen sind, gehörten die Hinrichtung ju-

gendlicher Straftäter – trotz des hinsichtlich dieser Strafart verkündeten Moratoriums –, Amputatio-

nen und öffentliche Hinrichtungen sowie die Schikanierung und Inhaftierung von friedlich ihre

Meinung äußernden Bürgern durch die Behörden. Gegenstand von Besorgnis war die anhaltende

Diskriminierung religiöser Minderheiten, insbesondere der Bahá'is, die unter besonderer Verfol-

gung leiden, wie die widerrechtliche Festnahme von Leitern ihrer Gemeinschaft im Mai gezeigt hat,

und auch die Zunahme der gewaltsamen Übergriffe und die andauernden Propagandafeldzüge ge-

gen den Bahá'ismus in den iranischen Medien. Die EU hat zudem ihre Besorgnis über die starke

Einschränkung der Meinungsfreiheit geäußert, wozu die Schließung von Zeitungen, das harte Vor-

gehen gegen Web-Blogger und Universitäten und die Inhaftierung politischer Gefangener, insbe-

sondere Menschenrechtsverteidigerinnen, Gewerkschaftsangehöriger und Journalisten gehören.

Die iranischen Behörden haben immer weniger Bereitschaft gezeigt, auf Gespräche mit der EU über

Menschenrechtsfälle einzugehen. Sie haben sich trotz der Bemühungen der EU weiterhin geweigert,

an einer Sitzung im Rahmen des Menschenrechtsdialogs der EU mit Iran teilzunehmen. Im Dezem-

ber 2007 haben alle EU-Mitgliedstaaten bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen eine

Resolution über die Menschenrechte in Iran mit eingebracht. In dieser Resolution wird große Be-

sorgnis über die kontinuierlichen Verletzungen der Menschenrechte zum Ausdruck gebracht, und

Iran wird aufgerufen, sich an die von ihm freiwillig eingegangenen internationalen Verpflichtungen

zu halten.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187 – Drucksache 16/12729



Verantwortungsvolle Staatsführung, Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit stehen
bei den Beziehungen der EU zu Irak und bei der Unterstützung des Landes durch die EU im Mit-
telpunkt. Die EU spricht sich für eine Konsolidierung der Sicherheitslage durch die Stützung des
Rechtsstaatssystems und die Förderung einer Kultur der Achtung der Menschenrechte aus und be-
fürwortet ein demokratisches Regierungsmodell, mit dem Spaltungen überwunden werden; ferner
unterstützt sie die Umsetzung des internationalen Pakts mit Irak mit den von dem Land übernom-
menen Verpflichtungen zur Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte. Im Rahmen der
integrierten Rechtsstaatlichkeitsmission der EU für Irak (EUJUST LEX) hat die EU auf Ersuchen
von Irak weiterhin für hochrangige Beamte der irakischen Polizei-, Gerichts- und Strafvollzugsbe-
hörden in EU-Mitgliedstaaten Ausbildungsmaßnahmen durchgeführt. Die Europäische Kommission
hat seit 2005 einen Beitrag zur Unterstützung der Rechtsstaatlichkeit und des Justizsektors in Irak
geleistet. Besonderes Augenmerk gilt dabei der praktischen Anwendung innerhalb Iraks. 2007 hat
die Kommission Mittel speziell für die Förderung der Rechtsstaatlichkeit und des Justizsektors
durch die Stärkung zentraler öffentlicher und privater Institutionen und Fähigkeiten bereitgestellt.
Unterstützung wird verschiedenen öffentlichen und privaten Institutionen sowie der Entwicklung
der Zivilgesellschaft im Bereich der Menschenrechte gewährt. Angesichts der hohen Zahl von Bin-
nenflüchtlingen und Flüchtlingen in der Region sind auch Finanzmittel der EG für eine humanitäre
Unterstützung bereitgestellt worden, um auf diese Lage zu reagieren.

Die EU und Irak haben im September 2005 eine Gemeinsame Erklärung zum politischen Dialog
unterzeichnet. Die EU hat diesen Dialog benutzt, um der Verwirklichung ihrer Ziele im Menschen-
rechtsbereich näher zu kommen und ihre Bedenken zu Menschenrechtsfragen in Irak vorzubringen.
Die EU hat ihre Enttäuschung darüber, dass Irak im September 2005 die Todesstrafe wieder einge-
führt hat, zum Ausdruck gebracht und seither wiederholt ihre Abschaffung gefordert. Die EU ver-
handelt derzeit über ein Handels- und Kooperationsabkommen mit Irak, das eine Menschenrechts-
klausel enthalten, einen Rahmen für die Zusammenarbeit in Menschenrechtsfragen schaffen und
verschiedene Fragen einschließlich der Rechtsstaatlichkeit und des Internationalen Strafgerichtshofs
behandeln soll.

Menschenrechtsangelegenheiten scheinen in Saudi-Arabien stärker in das Bewusstsein der Öffent-
lichkeit zu rücken, und die EU möchte diese positive Entwicklung nutzen und den Dialog mit
Saudi-Arabien über diese Frage fortsetzen. Die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien gibt jedoch
nach wie vor Anlass zu ernster Besorgnis, sowohl im Hinblick auf einzelne Fälle als auch auf Fra-
gen von allgemeinem Interesse wie die Todesstrafe, die Situation der Frauen und die Pressefreiheit.
Die EU hat ihre entsprechenden Bedenken weiterhin bei den saudischen Behörden angesprochen,
und zwar sowohl auf bilateraler Ebene als auch bei Treffen mit dem Golf-Kooperationsrat.

Drucksache 16/12729 – 188 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Die EU hat die Republik Jemen weiter bei ihren Reformanstrengungen unterstützt; dies gilt auch

für den Bereich der Menschenrechte und der Grundfreiheiten. Als ein Land, das sich zu einer reprä-

sentativen Demokratie und zu den Menschenrechten bekennt, ist Jemen in der arabischen Golfre-

gion für die EU ein bevorzugter Gesprächspartner im Hinblick auf Menschenrechtsfragen. Eine po-

sitive demokratische Entwicklung in Jemen einschließlich einer erfolgreichen Umsetzung der Be-

strebungen des Landes im Bereich Menschenrechte wird jedoch von der Fähigkeit des Landes ab-

hängen, Armut, Fundamentalismus und Terrorismus zu bekämpfen. Die EU wird - in Zusammenar-

beit mit den Behörden Jemens - weiterhin Fachwissen vermitteln und Unterstützung beim Aufbau

von Fähigkeiten in allen vorgenannten Bereichen leisten.

6.6. Asien
Die Menschenrechte bilden eine wichtige Dimension der politischen Beziehungen der EU zu Län-

dern in der Region. Die EU verfolgt ihr Ziel der Förderung der Menschenrechte und der Konsolidie-

rung der Demokratie mit einer ganzen Palette von außenpolitischen Instrumenten, insbesondere

durch die Einbeziehung von Menschenrechtsklauseln in bilaterale Abkommen, die Aushandlung

von Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, die Erörterung von Menschenrechtsfragen im

Kontext des regelmäßigen politischen Dialogs, die Abhaltung von gezielten Dialogen über Men-

schenrechte und die Einrichtung von Wahlbeobachtungsmissionen. Die EU hat zudem ihre Men-

schenrechtspolitik im Rahmen des ASEM-Prozesses (Asien-Europa-Treffen), einem multilateralen

Prozess, an dem europäische und asiatische Länder beteiligt sind, beständig weiterverfolgt. Die EU

hat gewürdigt, dass die vom Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN) angenommene

ASEAN-Charta die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten beinhaltet

und mithin die Einrichtung eines ASEAN-Menschenrechtsgremiums vorsieht, das das erste regio-

nale Gremium dieser Art in Asien sein würde.

Die EU anerkennt zwar die allgemeinen Fortschritte in Bezug auf Menschenrechte in Asien, ist je-

doch der Auffassung, dass noch viel mehr getan werden muss, insbesondere in Bezug auf die Lage

von Minderheiten, Flüchtlingen und sozial schwachen Gruppen, die Freiheit der Meinungsäußerung

und die Vereinigungsfreiheit sowie schwache und nicht unabhängige Justizsysteme.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 189 – Drucksache 16/12729



Nordostasien

Im Berichtszeitraum wurde der Menschenrechtssituation in China durch die Ausrichtung der Olym-

pischen Spiele im August 2008 große Aufmerksamkeit seitens der internationalen Gemeinschaft

und Zivilgesellschaft zuteil. Nicht zuletzt aufgrund der Versprechen, die China im Zuge seiner Be-

werbung für die Ausrichtung der Olympischen Spiele gemacht hatte - insbesondere die Zusage, aus-

ländischen Berichterstattern im Vorfeld und während der Spiele unbeschränkte Medienfreiheit zu

gewähren -, waren die Erwartungen hoch, dass China bestrebt sein würde, der Welt durch eine Ver-

besserung der Menschenrechtslage ein positives Bild von sich zu vermitteln. Diese Erwartungen

wurden jedoch insgesamt nicht erfüllt; es kam im Gegenteil durch die Vorbereitungen auf die Spiele

zu einer Verschärfung von Sicherheitsmaßnahmen auf Kosten der bürgerlichen Freiheiten, und pa-

radoxerweise trugen diese Vorbereitungen in einigen Fällen zu Menschenrechtsverletzungen bei.

Dazu gehören Vorfälle, in denen kritische Stimmen durch Einschüchterung, Drangsalierung und

Festnahmen im Vorfeld der Spiele mundtot gemacht wurden, Internetkontrollen, Zwangsräumungen

von Häusern und Wohnungen, die Baustellen für olympische Spielstätten weichen mussten, sowie

eine allgemeine Säuberungsaktion in Beijing, bei der Bittsteller, Aktivisten und andere unliebsame

Personen verhaftet wurden.

Die EU unternahm zahllose Demarchen, unter anderem zu einigen Festnahmen bekannter Persön-

lichkeiten und zu Urteilen gegen Menschenrechtsverteidiger wie Hu Jia, dessen Fall Anlass für eine

außerordentliche öffentliche Erklärung der EU gab. Während des Berichtszeitraums fanden zwei

Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und China statt142, und auch bei

anderen hochrangigen politischen Treffen wie dem Besuch des Kollegiums der Kommissionsmit-

glieder im April 2008 wurden Menschenrechtsfragen zur Sprache gebracht.

Die Ausschreitungen in Lhasa vom 14. März und die darauf folgenden Unruhen in anderen von Ti-

betern bewohnten Gebieten haben die Menschenrechtsbilanz Chinas weiter beeinträchtigt und inter-

national deutliche Kritik nach sich gezogen. Unstrittig ist, dass schwere Menschenrechtsverletzun-

gen verübt wurden; deren Ausmaß ist jedoch nur schwer zu ermitteln, da Tibet de facto von der

Außenwelt abgeschottet wurde. Die Anzahl der Toten, Verletzten und Festgenommenen schwankt

stark von Bericht zu Bericht, und nach wie vor besteht Anlass zur Sorge über Misshandlungen und

Folterungen von Inhaftierten, das Fehlen international garantierter Rechte auf ein faires Verfahren

und eine verstärkte Kampagne zur "patriotischen Umerziehung".
142 Siehe Kapitel 2.6.1.: "Menschenrechtsdialog mit China".

Drucksache 16/12729 – 190 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Am 17. März gab die EU eine öffentliche Erklärung ab, in der sie unter anderem die chinesische

Regierung aufrief, den Anliegen der Tibeter in Bezug auf die Menschenrechte Rechnung zu tragen,

und beide Seiten aufforderte, einen eingehenden und konstruktiven Dialog aufzunehmen, um zu

einer nachhaltigen, für alle Seiten annehmbaren Lösung zu gelangen, die die umfassende Achtung

der tibetischen Kultur, Religion und Identität beinhaltet. Auf internationalen Druck fanden zwei

Treffen zwischen den Vertretern des Dalai Lama und den chinesischen Behörden statt, die bislang

jedoch kaum konkrete Ergebnisse hervorgebracht haben.

Die Unterdrückung kultureller und religiöser Identität stellte im Hinblick auf die Minderheit der

Uiguren in der Provinz Xinjiang nach wie vor ein Problem dar.

Auf der anderen Seite hat das Erdbeben in Sichuan im Mai eine Welle internationaler Sympathiebe-

kundungen und Hilfsangebote an die chinesische Bevölkerung hervorgerufen; die anfängliche Of-

fenheit bei der Berichterstattung und der Behandlung des Themas in den Nachrichten hob sich po-

sitiv von den Bestrebungen ab, die Ereignisse in Tibet geheim zu halten.

Insgesamt waren im Berichtszeitraum in einigen der Bereiche, denen die EU größte Bedeutung bei-

misst, keinerlei Fortschritte oder sogar Rückschritte zu verzeichnen, so bei der Ratifizierung des

Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, der Meinungs- und Versammlungs-

freiheit - besonders im Hinblick auf Menschenrechtsverteidiger -, der Reform der Strafrechtspflege

und der Abschaffung des Systems der Umerziehung durch Arbeit, den Rechten der Häftlinge, der

Religionsfreiheit und den Rechten von Personen, die Minderheiten angehören. Andererseits gab es

einige positive Entwicklungen insbesondere im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturel-

len Rechte, so die Annahme eines neuen Gesetzes betreffend Arbeitsverträge, mit dem Arbeitneh-

mer besser geschützt werden, sowie bei der Überprüfung von Fällen, in denen die Todesstrafe ver-

hängt wurde.

Die EU hat die Verschlechterung der Lage in Japan143 in Bezug auf die Todesstrafe mit Besorgnis

verfolgt. Die Missionschefs in Tokio haben mehrere Sitzungen mit Mitgliedern der japanischen Re-

gierung, den Parlamentsabgeordneten und mit NRO organisiert, um die Botschaft der EU zu über-

mitteln, dass die Todesstrafe unannehmbar ist.
143 Siehe Kapitel 2.6.6: "Troika-Konsultationen zu Menschenrechtsfragen".

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 191 – Drucksache 16/12729



Die EU ist nach wie vor sehr besorgt über die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in der

Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK). Immer wieder hat sie ihrer Besorgnis in interna-

tionalen Foren und bilateralen Gesprächen Ausdruck verliehen und die Regierung in Pjöngjang

nachdrücklich aufgefordert, die Situation zu verbessern. Menschenrechtsfragen wurden beim Be-

such der EU-Troika (auf Direktorenebene) im Dezember 2007 in Pjöngjang von den dortigen Bot-

schaftern der EU-Mitgliedstaaten zur Sprache gebracht, ebenso in Gesprächen mit Beamten der

DVRK in Brüssel und in anderen EU-Mitgliedstaaten.
Anlässlich des fünften Welttags gegen die Todesstrafe im Oktober 2007 hat die Europäische Union

ihre seit langem vertretene Ablehnung der Todesstrafe in allen Fällen bekräftigt. Die EU ist weiter-

hin tief besorgt über die Tatsache, dass in der Demokratischen Volksrepublik Korea nach wie vor

Menschen zum Tode verurteilt und hingerichtet werden. Mit großer Besorgnis hat die EU im De-

zember 2007 die Ablehnung der Resolution der Generalversammlung der VN zum Moratorium für

die Todesstrafe durch die Regierung der Demokratischen Volksrepublik Korea zur Kenntnis ge-

nommen.
Auf der letzten Tagung des Dritten Ausschusses der Generalversammlung der VN wurde die von

der EU eingebrachte Resolution zur Menschenrechtslage in der DVRK mit großer Mehrheit ange-

nommen. Ferner hat die EU eine Resolution zur DVRK vorgelegt, die am 28. März 2008 vom Men-

schenrechtsrat angenommen wurde. Darin wird Pjöngjang nachdrücklich aufgefordert, seine Men-

schenrechtsbilanz zu verbessern, und die Verlängerung des Mandats des VN-Sonderberichterstatters

über die Menschenrechtssituation in der Demokratischen Volksrepublik Korea vorgesehen.
Die EU hat Pjöngjang ferner mit Nachdruck aufgefordert, Nachsicht gegenüber Bürgern der DVRK

walten zu lassen, die die Grenze auf der Suche nach Nahrung überqueren und anschließend zurück-

geschickt werden. Viele Nordkoreaner gehen weiterhin das Risiko ein, sich auf der Suche nach

Nahrung und Arbeit ins Ausland abzusetzen; eine Entwicklung, die sich durch die gewaltigen Über-

schwemmungen, die Ernten und Häuser zerstört haben, noch weiter zugespitzt hat.
Besorgt über die Nahrungsmittelknappheit in der DVRK hat die EU weiterhin Nahrungsmittelhilfe

geleistet, um die Versorgung zu sichern. Ferner begrüßte sie, dass die DVRK das Welternährungs-

programm um Nahrungsmittelhilfe gebeten hat.
Die EU bewertete das De-facto-Moratorium zur Todesstrafe, das seit zehn Jahren in der Republik

Korea in Kraft ist, als positiv und legte Seoul nahe, ein De-Jure-Moratorium im Hinblick auf eine

baldige Abschaffung der Todesstrafe einzuführen.

Drucksache 16/12729 – 192 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Südostasien

Die EU hat die Lage in Birma/Myanmar insbesondere mit Blick auf die gewaltsame Unter-

drückung der friedlichen Demonstrationen im September 2007 weiterhin mit großer Aufmerksam-

keit verfolgt. Sie EU brachte das Thema gegenüber zahlreichen, vor allem asiatischen Partnern zur

Sprache und veröffentlichte eine Reihe von Schlussfolgerungen des Rates, Erklärungen der EU und

Erklärungen des Vorsitzes zu den genannten Ereignissen und zur Verlängerung des Hausarrests der

Leiterin der Nationalen Liga für Demokratie und Nobelpreisträgerin Daw Aung San Suu Kyi. Die

EU rief dazu auf, alle gegen sie verhängten restriktiven Maßnahmen aufzuheben und andere politi-

sche Gefangene sowie die seit den Demonstrationen im August und September 2007 Inhaftierten

freizulassen.

Im August und September 2007 forderte die EU die Regierung wiederholt auf, keine Gewalt gegen

gewaltfreie Demonstranten auszuüben, verlieh ihrer Solidarität mit der Bevölkerung Birmas/Myan-

mars Ausdruck und zollte den tapferen Mönchen und anderen Bürgern, die ihr Recht wahrgenom-

men haben, friedlich zu demonstrieren, ihre Anerkennung.

Als Reaktion auf das von ihr beklagte gewaltsame Durchgreifen gegen friedliche Demonstrationen

im September 2007 hat die EU die bestehenden Sanktionen verstärkt, indem sie ein Verbot für den

Handel mit Schmucksteinen und Holz aus Birma/Myanmar und für damit verbundene Investitionen

verhängt hat. Im April 2008 verlängerte die EU ihren Gemeinsamen Standpunkt über restriktive

Maßnahmen gegen diejenigen in Birma/Myanmar, die den größten Nutzen aus dem Missbrauch der

Staatsgewalt ziehen, und diejenigen, die den zu nationaler Aussöhnung, Achtung der Menschen-

rechte und Demokratie führenden Prozess aktiv behindern, in seiner verschärften Fassung.

Die EU hat die Anstrengungen der Vereinten Nationen einschließlich der Bemühungen des Gene-

ralsekretärs Ban Ki-Moon und des Sonderbeauftragten Ibrahim Gambari sowie des ehemaligen

Sonderberichterstatters für Menschenrechte in Myanmar Sergio Pinheiro und seines Nachfolgers

Tomás Ojea Quintana aktiv unterstützt. Am 2. Oktober 2007 fand auf Initiative der EU eine Son-

dersitzung des Menschenrechtsrats zu Myanmar statt, in der sie mit Erfolg mehrere Resolutionen

zur Menschenrechtslage in Birma/Myanmar einbrachte. Die im Konsens angenommene Resolution

vom Juni 2008 war die schärfste seit Jahren.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 193 – Drucksache 16/12729



Um ihre Unterstützung für die Vermittlungsbemühungen der VN stärker zu konsolidieren und die
Standpunkte der EU insbesondere gegenüber den Partnern in Asien deutlicher zu machen, hat die
EU im November 2007 Piero Fassino aus Italien zum Sonderbeauftragten für Birma/Myanmar er-
nannt. Der EU-Sonderbeauftragte Fassino hat eng mit dem VN-Sonderbeauftragten Gambari zu-
sammengearbeitet und Konsultationen mit einer Reihe asiatischer Partner und anderer Mitglieder
der Gruppe der Freunde des VN-Generalsekretärs zu Myanmar abgehalten.

Die EU hat die bei den Missionen des Sonderbeauftragten der VN Gambari in Birma/Myanmar er-
zielten Ergebnisse unterstützt, jedoch bedauert, dass die Gespräche zwischen den birmanischen Be-
hörden und Daw Aung San Suu Kyi inhaltlich zu wünschen übrig ließen, dass ihr Hausarrest verlän-
gert wurde und dass die politischen Aktivisten, die sich für ihre Freilassung eingesetzt hatten, in
Haft genommen wurden. Ferner bedauerte die EU die mangelnde Glaubwürdigkeit des Verfas-
sungsreferendums, das am 10. und 24. Mai in einem allgemein von Einschüchterung geprägten
Klima stattfand. Vertreter der EU haben immer wieder hervorgehoben, dass die Abhaltung des Re-
ferendums nach internationalen Standards und die Freilassung Daw Aung San Suu Kyis (die seit
sechs Jahren ununterbrochen unter Hausarrest steht, ohne dass eine Anklage gegen sie vorläge)
dazu beigetragen hätten, einen Prozess der nationalen Versöhnung und eines echten Übergangs zur
Demokratie in Gang zu setzen, der nach der Naturkatastrophe, von der Birma/Myanmar Anfang
Mai 2008 heimgesucht wurde, umso dringender geboten ist.

Mit Blick auf die verheerenden Folgen des Wirbelsturms Nargis hat die EU unverzüglich eine be-
trächtliche Soforthilfe zur Verfügung gestellt und eine größtmögliche Anzahl von Experten in das
Katastrophengebiet entsandt. In öffentlichen Erklärungen und auf diplomatischem Wege hat die EU
die Behörden nachdrücklich aufgefordert, den Zugang zu dem Land und zu den betroffenen Gebie-
ten zu verbessern und gegebenenfalls Verbesserungen begrüßt, etwa den Beschluss der Behörden,
ausländischen Mitarbeitern von Hilfsorganisationen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit Zu-
gang zu gewähren. Die EU hat jedoch weiterhin ihre Besorgnis geäußert, dass die Fortschritte zu
schleppend vonstatten gingen und nicht umfassend genug waren und hat mit Nachdruck an die Be-
hörden Myanmars appelliert, den Zugang zu verbessern und die bürokratischen Verfahren zu
straffen.

Die EU hat den Vereinten Nationen und den ASEAN-Ländern ihre Anerkennung für die Rolle aus-
gesprochen, die sie bei der Koordinierung und Vermittlung der Hilfsleistungen gespielt haben. Sie
hat ihre Zusammenarbeit mit internationalen und einheimischen Stellen und Nichtregierungsorgani-
sationen fortgesetzt, um den Überlebenden des Wirbelsturms Hilfe zukommen zu lassen. Die EU
hofft nach wie vor, dass die Behörden Birmas/Myanmars die Gelegenheit ergreifen werden, die sich
ihnen mit den beträchtlichen und großzügigen Hilfsangeboten der internationalen Geber bietet, und
sich auf eine echte Kooperation mit der internationalen Gemeinschaft einlassen.

Drucksache 16/12729 – 194 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Die EU ist nach wie vor besorgt über mangelnde Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtsverletzun-

gen bei Streitigkeiten über Grundstücke und Wohnraum in Kambodscha. Die EU ist ferner tief be-

sorgt über das Vorkommen von Menschenhandel und das Ausmaß, in dem kambodschanische Bür-

ger ihm zum Opfer fallen.

Die EU hat die Durchführung der Kommunalwahlen beobachtet, die im April 2007 stattfanden. Auf

Einladung der Regierung des Königreichs Kambodscha hat die EU eine Wahlbeobachtungsmission

zur Beobachtung der Wahlen zur Nationalversammlung vom 27. Juli 2008 entsandt. Diese Mission

bestand aus 130 Beobachtern und war zwei Monate lang im Einsatz. Wie üblich hat die EU-Wahl-

beobachtungsmission den Ablauf der Wahlen unter allen Gesichtspunkten beobachtet, um zu beur-

teilen, inwieweit sie internationalen und regionalen Standards sowie dem innerstaatlichen Recht

entsprachen.

Ferner hat die EU (durch die Europäische Kommission und mehrere Mitgliedstaaten) dem Khmer

Rouge Tribunal (Außerordentliche Kammern in den Gerichten Kambodschas - ECCC) auch weiter-

hin Unterstützung zukommen lassen; das Tribunal hatte im Herbst 2007 damit begonnen, ehemalige

hochrangige Führer des Khmer Rouge-Regimes, die schwerer Verbrechen beschuldigt werden, zur

Rechenschaft zu ziehen.

Im Allgemeinen hat die EU zunehmendes Vertrauen in die Regierung von Indonesien, was deren

Bestreben angeht, die zugesagte Achtung der Menschenrechte zu gewährleisten. Die EU erkennt die

Fortschritte an, die Indonesien bei der Festlegung von Menschenrechtsnormen gemacht hat; im Juli

2007 hat das Verfassungsgericht zwei Urteile gefällt, mit denen rechtliche Beschränkungen der

Meinungsfreiheit aufgehoben wurden. Bemerkenswert sind unter den vielen positiven Aspekten die

florierende Zivilgesellschaft und die Freiheit der Medien.

Auf praktischer Ebene ist die EU nach wie vor besorgt über bestimmte Menschenrechtsaspekte, so

die Beziehungen zwischen religiösen Gruppen und innerhalb der Religionsgemeinschaften. Die

Menschenrechtssituation in den Provinzen Papua und West-Papua hat gezeigt, dass eine Diskrepanz

zwischen den internationalen Verpflichtungen Indonesiens und den Gegebenheiten vor Ort besteht.

Auch die Menschenrechtssituation in der Provinz Aceh sollte beobachtet werden. Die EU hat zur

Kenntnis genommen, wie schwierig es ist, Personen, die schwere Menschenrechtsverletzungen ver-

übt haben, vor Gericht zu bringen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 195 – Drucksache 16/12729



Im April 2008 hat die EU mit Bestürzung einen Ministerialerlass zur Kenntnis genommen, mit dem
den Anhängern der Ahmadiyya-Muslim-Bewegung praktisch jegliche Ausübung ihres Glaubens
verboten wurde. Der Beschluss könnte als eine verfassungswidrige Einschränkung der Religions-
freiheit betrachtet werden und damit als ein Rückschritt entgegen der indonesischen Tradition,
Moderation, Toleranz und Pluralismus walten zu lassen. Die EU unternahm eine Demarche in
Bezug auf die Ahmadiyya-Muslim-Bewegung und betonte, wie wichtig es ist, allen Angehörigen
religiöser Minderheiten das Recht zu gewähren, ihren Glauben frei auszuüben.

Ferner ist es nach wie vor ein Anliegen der EU, dass diejenigen, die in der Vergangenheit
Menschenrechtsverletzungen begangen haben, zur Rechenschaft gezogen werden, und sie ist wei-
terhin besorgt über die Behandlung von Menschenrechtsverteidigern. Bei der Bewältigung der in
der Vergangenheit begangenen Menschenrechtsverletzungen haben die Justizbehörden kaum Fort-
schritte gemacht. Die Polizei- und Sicherheitskräfte genießen nach wie vor weitgehende Straf-
freiheit. In einigen Regionen Indonesiens werden Menschenrechtsverteidiger immer noch von
Sicherheitskräften eingeschüchtert und drangsaliert.

Auf der Tagung hoher Beamter in Yogyakarta vom März 2007 wurde ein Menschenrechtsdialog
zwischen der EU und Indonesien vereinbart. Bei dem Treffen der EU-Troika politischer Direktoren
mit Indonesien, das im Mai 2008 in Jakarta stattfand, wurde die Bereitschaft beider Seiten bestätigt,
einen regelmäßigen Menschenrechtsdialog einzuleiten, um Gedanken und bewährte Praktiken in
Bezug auf Menschenrechtsfragen von internationaler, regionaler und nationaler Bedeutung auszu-
tauschen.

In Laos hat die EU den Umgang mit Hmong-Flüchtlingen, die Asyl suchen, um der Verfolgung
durch die laotischen Behörden zu entgehen, weiter beobachtet. Im Dezember 2007 traf die New
Yorker Troika auf der Ebene von Menschenrechtsexperten mit Vertretern zweier Nichtregierungs-
organisationen zusammen: der Gesellschaft für bedrohte Völker und dem laotischen Menschen-
rechtsrat. Zum zweiten Mal kamen im März 2008 Vertreter der laotischen Regierung und der Euro-
päischen Kommission im Rahmen der informellen Gruppe "Zusammenarbeit in den Bereichen
institutioneller Aufbau und Verwaltungsreform, Staatsführung und Menschenrechte" zusammen.
Dabei hob die EU die Rolle der Zivilgesellschaft für die demokratische Entwicklung und die Förde-
rung des Sozialkapitals hervor. Ferner verlieh sie ihrer Besorgnis über die erzwungene Rückführung
laotischer Hmong in Thailand Ausdruck. Die EU setzt sich in Laos aktiv für den Internationalen
Strafgerichtshof ein. So hat Kommissionsmitglied Benita Ferrero-Waldner im Februar 2008 an
einem Workshop zum Internationalen Strafgerichtshof und zur Zivilgesellschaft in Laos teil-
genommen; bei dieser Gelegenheit hat sie Laos nachdrücklich aufgefordert, Schritte zur Rati-
fizierung des Römischen Statuts einzuleiten, und die Unterstützung der Europäischen Kommission
für diesen Prozess bekräftigt.

Drucksache 16/12729 – 196 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Die EU hat den Beschluss der Regierung der Philippinen vom April 2008 begrüßt, das Fakul-
tativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter zu ratifizieren, ebenso wie die Zusage, die Geißel
außergerichtlicher Tötungen, der politische Aktivisten, Journalisten, Menschenrechtsverteidiger,
Richter und Anwälte zum Opfer fallen, auszumerzen und Personen, die solche Verbrechen verübt
haben, vor Gericht zu bringen.

Im Anschluss an politische Beratungen zwischen der Regierung der Philippinen und der EU, in
denen die philippinische Seite ihr Interesse an technischer Hilfe der EU bekundete hatte, signa-
lisierte die EU ihre Bereitschaft, die Philippinen dabei zu unterstützen, das Problem außergericht-
licher Tötungen und des in der Vergangenheit vorherrschenden Klimas der Straffreiheit anzugehen.
Nachdem 2007 eine Bedarfsermittlungsmission durchgeführt und die Empfehlungen der Experten
eingehend geprüft worden waren, einigten sich die Behörden der Philippinen und die EU in der
Frage, wie die EU mit ihrer Unterstützung am besten dazu beitragen könnte, die Untersuchung und
Verfolgung außergerichtlicher Tötungen zu verbessern.

Mit einer EU-Mission zur Unterstützung der Justiz, die 2008 ihre Arbeit aufnehmen soll, will die
EU Unterstützung, Beratung, technische Hilfe sowie Ausbildungsmaßnahmen in Bereichen wie
Strafrechtspflege (Justiz, Strafverfolgung, Polizei), Kommission für Menschenrechte und Zivil-
gesellschaft zur Verfügung stellen, unter anderem durch Schulungen mit dem Ziel, Menschen-
rechtsfragen stärker in das Bewusstsein von Polizei- und Militärangehörigen zu rücken. Die EU hat
ferner vorgeschlagen, die Einrichtung eines glaubwürdigen und wirksamen nationalen Über-
wachungsmechanismus zu unterstützen, der allen philippinischen Akteuren ermöglichen würde,
ihren Beitrag dazu zu leisten, dass die Fortschritte bei der Lösung des Problems gemessen werden
können.

Die EU hat die Lage in Thailand nach dem Militärputsch im September 2006 weiterhin mit großer
Aufmerksamkeit verfolgt und befriedigt festgestellt, dass am 23. Dezember 2007 demokratische
Wahlen stattfanden und im Anschluss daran eine Zivilregierung die Amtsgeschäfte übernommen
hat. Die EU beobachtet die politischen Entwicklungen weiterhin mit großer Aufmerksamkeit; dies
gilt auch für den Süden Thailands, wo es Berichten zufolge immer wieder zu außergerichtlichen
Tötungen, dem gewaltsamen Verschwinden von Personen und Folterungen durch Sicherheitskräfte
kommt. Eine Frage, die die EU gegenüber der thailändischen Regierung regelmäßig zur Sprache
bringt, ist der Umgang mit Hmong-Flüchtlingen, die Asyl suchen, um der Verfolgung durch die
laotischen Behörden zu entgehen und die ohne unabhängige Überwachung oder Erfassung zur
Rückkehr nach Laos gezwungen werden; ebenfalls Anlass zur Sorge gibt die Lage der illegalen
Einwanderer in Thailand, die zu einem großen Teil aus Birma/Myanmar stammen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 197 – Drucksache 16/12729



Die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen 2007 in Timor-Leste waren ein wichtiger Meilenstein
auf dem Weg zu einem funktionierenden Staatswesen und zur Schaffung stabiler und rechen-
schaftspflichtiger demokratischer Strukturen und Institutionen. Die EU beglückwünschte die
Bevölkerung von Timor-Leste, die ihr Eintreten für Demokratie und Frieden erneut dadurch unter
Beweis gestellt hat, dass sie sich sehr zahlreich und friedlich an den Parlamentswahlen beteiligt hat.
Im Februar 2008 hat die EU die Attentate auf Präsident Ramos-Horta und Premierminister Gusmão
scharf verurteilt. Sie haben die EU nur in ihrer Entschlossenheit bestärkt, die Institutionen Timor-
Lestes und deren Entwicklung zu unterstützen, um die Zukunft des Landes zu schützen. Die EU-
Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission werden sich auch weiterhin umfassend dafür ein-
setzen, Timor-Leste bei der Bewältigung der schwierigen Herausforderungen zu unterstützen, denen
das Land gegenübersteht und zu denen der Wiederaufbau des Sicherheitssektors, die Wieder-
herstellung der Rechtsstaatlichkeit und die Gewährleistung der sozioökonomischen Entwicklung
der Bevölkerung Timor-Lestes in einer friedlichen und stabilen Umgebung zählen.

Trotz des insgesamt positiven Wandels, der in den letzten Jahren im Bereich der bürgerlichen und
politischen Rechte vonstatten gegangen ist, blickt die EU nach wie vor mit besonderer Besorgnis
auf Vietnam; Anlass dazu geben Beschränkungen der Meinungsfreiheit (insbesondere Internet-
zensur und harsche Gefängnisstrafen für so genannte "Internet-Dissidenten") und der Religions-
freiheit sowie die fortgesetzte Anwendung der Todesstrafe, was in starkem Gegensatz zur generell
positiven Entwicklung Vietnams steht, die sich in einer stärkeren wirtschaftlichen Öffnung und dem
sozioökonomischen Fortschritt zeigt.

Eine verantwortungsvolle Regierungsführung und die Wahrung der Menschenrechte sind wichtige
Bereiche, in denen die EU und Vietnam im Rahmen ihrer Partnerschaft zusammenarbeiten. Sie
werden in einer Untergruppe EG-Vietnam und auf der Ebene der Troika vor Ort regelmäßig zur
Sprache gebracht. Am 30. Mai 2008 fand in Hanoi im Rahmen des Kooperationsabkommens EG-
Vietnam das dritte Treffen der Untergruppe EG-Vietnam für Zusammenarbeit in den Bereichen
institutioneller Aufbau und Verwaltungsreform, Staatsführung und Menschenrechte statt. Dabei
kamen der Internationale Strafgerichtshof, Menschenrechtsfragen und Fragen der Staatsführung,
das Thema Migration sowie die Rolle der Zivilgesellschaft zur Sprache, und es wurden - insbe-
sondere in den Bereichen Migration, Staatsführung und Zivilgesellschaft - eine Reihe konkreter
Initiativen vereinbart, die bis zum nächsten Treffen der Untergruppe 2009 in Brüssel durchgeführt
werden sollen.
Drucksache 16/12729 – 198 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Am 10. Juni 2008 wurden in Hanoi im Rahmen des vor Ort stattfindenden, halbjährlichen
Menschenrechtsdialogs EU-Vietnam eine Reihe von Fragen erörtert, unter anderem zur Meinungs-
freiheit und religiösen Toleranz. Beide Seiten vereinbarten ferner politische Maßnahmen und eine
technische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Menschenrechte. Vietnams Masterplan für die
weitere Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und Vietnam (in dem auf die Grundsätze
der Staatsführung und Menschenrechte Bezug genommen wird) und das künftige Partnerschafts-
und Kooperationsabkommen, über das seit November 2007 verhandelt wird, dürften diese Dialoge
noch intensivieren.

Die EU ist aktiv an Maßnahmen beteiligt, die darauf abzielen, die Lebensqualität benachteiligter
und armer Menschen zu verbessern. Die Kommission führt derzeit ein mit 18 Mio. EUR ausge-
stattetes Projekt (2006-2010) durch, das in erster Linie auf eine Verbesserung der Gesundheits-
standards abzielt und durch qualitativ hochwertige - vorbeugende, heilende und unterstützende -
Gesundheitsmaßnahmen der armen Bevölkerung in den Berggebieten Nordvietnams und im zen-
tralen Hochland zugute kommen soll. Darüber hinaus hat die Kommission einen Beitrag von 11,45
Mio. EUR für ein Projekt der Weltbank bereitgestellt, mit dem die grundlegende Gesundheits-
versorgung insbesondere auf kommunaler Ebene in den Bergregionen Vietnams ausgeweitet wer-
den soll. Voraussichtlich werden rund 3 Millionen Menschen, darunter vor allem Angehörige
ethnischer Minderheiten und wirtschaftlich benachteiligter Gruppen, von dem Projekt profitieren.

Ferner setzt sich die EU in Vietnam aktiv für den Internationalen Strafgerichtshof ein. So hat die
Vertretung der Europäischen Kommission in Vietnam im April 2008 gemeinsam mit dem viet-
namesischen Justizministerium ein internationales Seminar zum Internationalen Strafgerichtshof
abgehalten. Zum ersten Mal war damit die vietnamesische Regierung an einem Seminar dieser Art
beteiligt.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 199 – Drucksache 16/12729



Südasien

Afghanistan bildet nach wie vor eine der vorrangigen langfristigen Prioritäten der Europäischen
Union. Die große Bedeutung, die der Rat den Beziehungen zu Afghanistan beimisst, zeigt sich
daran, dass er im Berichtszeitraum drei Mal bedeutende Schlussfolgerungen angenommen hat,
nämlich am 10. Dezember 2007, am 10. März 2008 und am 26. Mai 2008. Jedes Mal wurde die
besondere Bedeutung der Menschenrechte hervorgehoben, deren Förderung die EU bereichs-
übergreifend Priorität einräumt. Besondere Aufmerksamkeit galt den Menschenrechtsverletzungen
im Zusammenhang mit Gewalttätigkeiten gegenüber Zivilpersonen, insbesondere den Rechten von
Frauen und Kindern, sowie der Abschaffung der Todesstrafe und der Abschaffung der Folter. Ins-
gesamt zeigte sich die EU weiterhin entschlossen, mit der Regierung Afghanistans zusammen-
zuarbeiten, um die afghanischen Einrichtungen und Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte
zu stärken. Die EU hat weiterhin mit Nachdruck die Durchführung des Übergangs-Aktionsplans für
die Justiz gefordert. Ferner verlieh sie erneut ihrer Forderung an die Regierung Afghanistans Nach-
druck, die Freiheit der Medien zu verbessern.

Menschenrechtsfragen gehörten zu den wichtigsten Themen auf der Tagung der Ministertroika vom
21. Februar 2008 in Brdo (Slowenien). Besonders eingehend wurden in diesem Zusammenhang die
Todesstrafe und die Situation von Frauen und Mädchen in Afghanistan erörtert. Auch beim Besuch
des Generalsekretärs/Hohen Beauftragten Solana in Afghanistan vom 21. April 2008 standen die
Menschenrechtsfragen auf dem Programm. Er nutzte die Gelegenheit, verschiedene Fragen anzu-
sprechen, die, wie etwa die Frage der Todesstrafe, im Rahmen der Beziehungen zwischen der EU
und Afghanistan Anlass zur Sorge geben.

Auf der Konferenz zur Unterstützung Afghanistans, die am 12. Juni 2008 in Paris stattfand, spielte
die EU eine führende Rolle. Alle Konferenzteilnehmer sagten zu, die Achtung der Menschenrechte
zugunsten aller Afghanen zu fördern. Sie stellten fest, von welch entscheidender Bedeutung der
Schutz der Menschenrechte für die Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit ist. In diesem Bereich
hat die EU durch ihre Polizeimission, EUPOL Afghanistan, einen besonderen Beitrag geleistet.
Ferner sagten die Konferenzteilnehmer zu, die Umsetzung des "Nationalen Aktionsplans für
Frauen" zu unterstützen und betonten, dass nach wie vor die Wahrung des humanitären Völker-
rechts gewährleistet werden muss.
Drucksache 16/12729 – 200 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Die EU hat die Lage in Bangladesch im Anschluss an den Besuch einer Regionaldirektoren-Troika
in Dhaka vom 6. bis 9. Juni 2007 weiter beobachtet. Während des gesamten Berichtszeitraums hat
die EU den Weg der "stillen Diplomatie" gewählt, um eine Reihe gezielter Botschaften an die
Übergangsregierung und die Zivilgesellschaft zu richten. Die EU hat die Bestrebungen zur Ein-
richtung einer nationalen Menschenrechtskommission für Bangladesch begrüßt, von der sie erwar-
tet, dass sie die Pariser Grundsätze achtet. Allgemein hat die EU den politischen Reformprozess
durch Bangladesch einschließlich der Bemühungen um die Eindämmung der Korruption weiter ver-
folgt und besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der internationalen Menschenrechts-
verpflichtungen durch Bangladesch gelegt. Regelmäßig hat die EU in Gesprächen mit der Regie-
rung Bangladeschs Menschenrechtsfragen zur Sprache gebracht. Eine hervorragende Gelegenheit,
Fragen von beiderseitigem Interesse zu erörtern, ergab sich im April 2008, als der Berater für
Außenpolitische Angelegenheiten (Außenminister) Chowdhury bei seinem Besuch in Brüssel mit
dem Hohen Beauftragten Solana und Kommissionsmitglied Ferrero-Waldner zusammentraf. Die
wichtigste Botschaft der EU war bei dieser Gelegenheit die nachdrückliche Aufforderung an die
Übergangsregierung, den von ihr angekündigten Zeitplan für eine Rückkehr zur Demokratie einzu-
halten.

Seit der Aussetzung der Wahlen im Januar 2007 hat die EU dazu beigetragen, dass bis Dezember
2008 die Bedingungen für glaubhafte Parlamentswahlen geschaffen werden. Dazu hat die EU im
Juni 2008 eine Bedarfsermittlungsmission nach Bangladesch entsandt. Ziel der Mission war es fest-
zustellen, ob eine Wiedereinsetzung der am 11. Januar 2007 eingestellten Wahlbeobachtungs-
mission der EU zu den für Dezember 2008 vorgesehenen Parlamentswahlen gemäß den in der Mit-
teilung der Kommission aus dem Jahre 2000 über Wahlunterstützung und Wahlbeobachtung
(KOM(2000) 191 endg.) festgelegten Kriterien sinnvoll, machbar und ratsam wäre.

Die Europäische Union hat ihre Unterstützung für eine verantwortungsvolle Staatsführung in
Bhutan in einem Jahr, das für das Land von historischer Bedeutung sein wird, fortgesetzt. Am
24. März 2008 hat die Bevölkerung Bhutans zum ersten Mal eine Nationalversammlung gewählt.
Die EU hat eine Wahlbeobachtungsmission zur Beobachtung des Prozesses eingesetzt: Diese
gelangte zu einer weitgehend positiven Einschätzung des demokratischen Übergangs zu einer
konstitutionellen Monarchie, die die Grundrechte der Bürger gewährleistet.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 201 – Drucksache 16/12729



In Indien gilt die Sorge der anhaltenden Diskriminierung von Minderheiten und sozial schwachen
Gruppen und der gegen sie angewendeten Gewalt. Die Beziehungen der EU zu Indien haben sich
im Rahmen des am 7. September 2005 in Delhi vereinbarten gemeinsamen Aktionsplans weiter
entwickelt. Am 30. November 2007 fand in Delhi das achte Gipfeltreffen zwischen Indien und der
Europäischen Union statt. Beide Seiten bekräftigten ihr gemeinsames Bekenntnis zu den Werten der
Demokratie, der Grundfreiheiten, des Pluralismus, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der
Menschenrechte. Darüber hinaus betonten die Verantwortlichen, wie wichtig es ist, dafür zu sorgen,
dass Personen, die Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit
begangen haben, keine Straffreiheit genießen. Ferner vereinbarten die EU und Indien auf dem
Gipfel, sich gemeinsam dafür einzusetzen, dass die Rolle des Menschenrechtsrats der VN gestärkt
wird. Am 15. Februar 2008 hielten die EU-Troika und ihre indischen Amtskollegen ihren vierten
Menschenrechtsdialog ab, den die EU unbedingt weiter ausbauen und intensivieren möchte.

In einer Erklärung vom 27. September 2007 hat die EU zum Ausdruck gebracht, dass sie den
demokratischen Reformprozess auf den Malediven uneingeschränkt unterstützt. Die EU hat ihre
Bemühungen um eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Parteien fortgesetzt, die zur
Annahme einer Verfassung führen soll, welche für die gesamte Bevölkerung der Malediven
annehmbar ist und deren Grundrechte garantiert.

Zum vierten Mal entsandte die EU wie in den vergangenen Jahren eine Troika von EU-Regional-
direktoren nach Nepal, die das Land im Dezember 2007 besuchte. Dabei ging es in erster Linie
darum, der Bevölkerung Nepals weitere Unterstützung der EU anzubieten, um die eigenverantwort-
liche Gestaltung des Friedensprozesses durch die Bevölkerung zu gewährleisten. Treffen mit Ver-
tretern der Zivilgesellschaft einschließlich Menschenrechtsverteidigern und Vertretern von Rand-
gruppen bildeten einen wichtigen Teil des Programms. Besondere Priorität hatte für die Troika, alle
Parteien aufzufordern, dass sie die Rechtsstaatlichkeit gewährleisten und Straffreiheit bekämpfen
und der nepalesischen Bevölkerung die Möglichkeit geben, ein Leben ohne Angst zu führen. Die
EU hat die Regierung insbesondere aufgefordert, jüngsten Urteilen des obersten Gerichtshofs in
Bezug auf Menschenrechtsverletzungen Rechnung zu tragen. Die Troika hat die Regierung ferner
mit Nachdruck aufgefordert, ihre Vereinbarungen mit Randgruppen umzusetzen. Einige Monate
später hat die EU im Anschluss an das historische Abkommen zwischen den politischen Parteien
auf Ersuchen der nepalesischen Regierung eine wichtige Rolle bei der Beobachtung der Wahlen zu
einer verfassungsgebenden Versammlung gespielt. Diese eröffnen die Aussicht auf ein neues,
niemanden ausschließendes Nepal, das auf gleichen Rechten und Gleichheit vor dem Gesetz beruht.
Drucksache 16/12729 – 202 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Pakistan wurde in den Jahren 2007-2008 die bislang größte Aufmerksamkeit der EU zuteil. Dies
lag in erster Linie an den Vorbereitungen auf die allgemeinen Parlamentswahlen, die am 18.
Februar 2008 stattfanden. Durch die Entsendung einer Wahlbeobachtungsmission war die EU in der
Lage, eine positive, konstruktive Rolle in dem Prozess zu spielen. Die führte dazu, dass die Ergeb-
nisse in einer schwierigen Lage allgemein anerkannt wurden, womit das Vertrauen der Öffentlich-
keit in die Demokratie in Pakistan gestärkt wurde. Der Rat begrüßte, dass auf Bundes- und Provinz-
ebene nach und nach neue Regierungen eingesetzt und erste Schritte zur Wiederherstellung der
Unabhängigkeit der Justiz unternommen wurden. Seitdem hat die EU ihre Zusage bekräftigt, ihre
Unterstützung für die Bevölkerung und Regierung Pakistans durch einen verstärkten Dialog fortzu-
setzen. Eine der höchsten Prioritäten der EU ist die Förderung der Menschenrechte, wobei die
Rechte von Frauen und Kindern besondere Aufmerksamkeit erfordern. Der halbjährliche Austausch
zwischen den EU-Missionsleitern in Islamabad und der pakistanischen Regierung über die Men-
schenrechtslage unterstreicht dieses Bekenntnis. Ferner ist die EU bemüht, Möglichkeiten zur Stär-
kung der demokratischen Institutionen zu erkunden, und legt dabei besonderes Augenmerk auf den
Aufbau von Institutionen und auf Gesetzesreformen.

Mit Bestürzung hat die Europäische Union die Verschlechterung der Menschenrechtslage in Sri
Lanka im Berichtszeitraum verfolgt. Insbesondere bedauerte die EU zutiefst die Entscheidung der
Regierung von Sri Lanka, die 2002 mit den Befreiungstigern von Tamil Eelam (LTTE)
geschlossene Waffenstillstandsvereinbarung aufzukündigen. Diese Entscheidung und die derzeitige
Militärkampagne bewirkten eine Verschärfung der bereits schwierigen Lage des Landes, ein-
schließlich der humanitären und der Menschenrechtslage. Die EU zeigte sich gleichermaßen besorgt
über die in diesem Zeitraum verübten Terrorakte der LTTE, die ein bis dahin ungekanntes Ausmaß
annahmen und bei denen Berichten zufolge wiederholt wahllos Zivilisten angegriffen wurden;
ebenso besorgniserregend waren die schweren Menschenrechtsverletzungen durch die LTTE, dar-
unter gezielte Tötungen, der Einsatz von Kindersoldaten und Zwangsrekrutierungen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 203 – Drucksache 16/12729



In Anbetracht der Lage beschloss die EU, im März 2008 eine Troika der Regionaldirektoren nach
Sri Lanka zu entsenden. Dies unterstrich die verbindlichen Zusagen der EU und Sri Lankas im
Rahmen der von beiden unterzeichneten internationalen Übereinkommen, insbesondere im Hinblick
auf die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht. Die Troika bekundete die tiefe Besorgnis
der EU über andauernde Berichte über Menschenrechtsverletzungen in Sri Lanka und das herr-
schende Klima der Straffreiheit, in dem Entführungen, das Verschwindenlassen von Personen, die
Anwendung von Folter sowie willkürliche Festnahmen und gezielte Angriffe auf Journalisten an der
Tagesordnung sind. Mit Bedauern hat sie den Beschluss der internationalen unabhängigen Gruppe
eminenter Persönlichkeiten (International Independent Group of Eminent Persons - IIGEP) zur
Kenntnis genommen, ihre Zusammenarbeit mit dem vom Präsidenten eingesetzten Untersuchungs-
ausschuss aufgrund von Zweifeln an der Einhaltung internationaler Standards und der mangelnden
Unterstützung der Arbeit der Kommission durch die zuständigen Institutionen zu beenden. Die EU
betonte die Dringlichkeit der Appelle der internationalen unabhängigen Gruppe eminenter Persön-
lichkeiten und des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte an die Regie-
rung, für konkrete Ergebnisse zu sorgen, indem sie ernsthaft auf ihre Empfehlungen eingehen, ein-
schlägige Fälle vor Gericht bringen und eine wirksame und unabhängige Beobachtung der Men-
schenrechtslage gewährleisten. Ferner hat die EU hervorgehoben, dass gewährleistet werden muss,
dass der norwegische Vermittler Kilinochchi besuchen kann und damit die Möglichkeit erhält, den
LTTE zentrale Botschaften über die Rückkehr zum Friedensprozess, den Zugang humanitärer
Helfer und die Achtung der Menschenrechte zu übermitteln.

Im Juni 2008 brachte die EU ihre Besorgnisse auf der Tagung des Gemischten Ausschusses EU-Sri
Lanka erneut zum Ausdruck.
Drucksache 16/12729 – 204 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Pazifischer Ozean

Die Europäische Union war nach wie vor besorgt über die interne Situation in der Republik
Fidschi-Inseln und den Verzug bei der Umsetzung der Verpflichtungen, die die Behörden Fidschis
am 18. April 2007 als Teil der Konsultationen im Rahmen des Artikels 96 des AKP-EG-Partner-
schaftsabkommens eingegangen waren. Um die Fortschritte bei der Umsetzung der bei den ge-
nannten Konsultationen eingegangenen Verpflichtungen in den Bereichen Demokratie, Rechts-
staatlichkeit und Menschenrechte zu überprüfen und die offenen Fragen zu klären, die noch Anlass
zur Sorge geben, hat die EU im Juni 2008 eine Erkundungsmission nach Fidschi entsandt. Die
Mission diente dazu, die EU in ihrem Ansatz für den Umgang mit der Krise zu bestärken, die nach
dem Staatsstreich im Dezember 2006 entstanden war, und war von dem Bestreben getragen, einen
konstruktiven, auf gemeinsamen Werten beruhenden Dialog aufrechtzuerhalten. Ferner wurden
dabei die wichtigsten Fragen erörtert, die der Übergangs-Premierminister Bainimarama in seinem
Schreiben vom 9. Mai 2008 an Kommissionsmitglied Michel aufgeworfen hatte; darin hatte er die
Möglichkeit erwähnt, die Wahlen zu verschieben, um Zeit für die Wahlreform zu gewinnen. Die
Mission selbst war zwar erfolgreich, die Lage im Land ist jedoch nach wie vor sehr prekär, und die
EU ist entschlossen, sie weiterhin mit großer Aufmerksamkeit zu beobachten. Ferner hat die EU
ihrer Besorgnis über Berichte Ausdruck verliehen, wonach Personen, die wegen des Verdachts einer
Verschwörung zum Sturz der Übergangsregierung Fidschis festgenommen worden waren, von
Militär- und Polizeiangehörigen misshandelt worden sein sollen. In diesem Zusammenhang hat der
EU-Vorsitz die Behörden des Landes im Winter 2007 nachdrücklich aufgefordert, die Rechtsstaat-
lichkeit zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass ordnungsgemäße Prozesse durchgeführt werden.
Die EU hat an die Übergangsregierung Fidschis appelliert, die Menschenrechte aller Bewohner
Fidschis zu achten, und hat sie mit Nachdruck aufgefordert, eine umfassende Untersuchung mög-
licher Übergriffe gemäß den vorgenannten Verpflichtungen durchzuführen.
6.7. Lateinamerika und Karibischer Raum
Die EU hat die Menschenrechts- und Sicherheitslage in den lateinamerikanischen und karibischen
Staaten (LAC) mit großer Aufmerksamkeit verfolgt und misst dem Prozess der kontinuierlichen
Demokratisierung und des friedlichen demokratischen Übergangs in der Region große Bedeutung
bei. Die EU arbeitet in diesen Fragen im multilateralen Rahmen eng mit der Region zusammen und
lässt Projekten und Programmen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte einschließlich
der Rechte der indigenen Völker, zur Demokratisierung und Nicht-Diskriminierung insbesondere
über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte und das Stabilitätsinstrument
finanzielle Unterstützung zukommen. Die EU trägt unter anderem durch die Entsendung von EU-
Wahlbeobachtungsmissionen zur Konsolidierung der Demokratie in der Region bei. 2007 wurden
zwei Missionen (nach Ecuador und Guatemala) entsandt.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 205 – Drucksache 16/12729



Menschenrechtsklauseln bilden einen wesentlichen Bestandteil aller Abkommen mit den Ländern
der Region, die abgeschlossen worden sind oder noch ausgehandelt werden. Konkret verhandelt die
EU derzeit über Assoziationsabkommen mit den Ländern Mittelamerikas, der Andengemeinschaft
und mit MERCOSUR, die Abschnitte zum politischen Dialog, zur Zusammenarbeit und zur
Handelsliberalisierung enthalten. Menschenrechte und Sicherheitsfragen sind wichtige Bestandteile,
die in allen Kapiteln der Abkommen berücksichtigt werden. Auch bei den geplanten neuen strate-
gischen Partnerschaften mit Brasilien und Mexiko spielen Menschenrechtsfragen eine Rolle. Bei
bestimmten Ländern wie Argentinien gehören sektorenspezifische Menschenrechtsdialoge zu den
regelmäßig stattfindenden politischen Konsultationen. Mit Chile und Mexiko werden im Rahmen
bestehender Assoziationsabkommen institutionalisierte politische Dialoge eingerichtet. Diese Dia-
loge umfassen regelmäßige Beratungen über Menschenrechtsfragen auf Ebene hoher Beamter.

Auf ihrem fünften Gipfeltreffen in Lima, Peru (16. Mai 2008) haben die Staats- und Regierungs-
chefs der EU und der LAC bekräftigt, dass die Achtung des Rechtsstaatsprinzips und der Werte und
Grundsätze der Demokratie und der Menschenrechte in einem Rahmen der Solidarität und Gleich-
heit an erster Stelle stehen und die Grundlage der strategischen Partnerschaft zwischen den beiden
Regionen bilden. Sie sagten zu, die Lebensqualität ihrer Völker im Rahmen der allgemeinen
Menschenrechte einschließlich der bürgerlichen, kulturellen, wirtschaftlichen, politischen und
sozialen Rechte und der Grundfreiheiten spürbar zu verbessern, und dies ohne Diskriminierung
allen zugute kommen zu lassen. In der Erklärung von Lima wurde auch auf die Verschlechterung
der Lage in Bezug auf die Ernährungssicherheit hingewiesen und wurden Regierungen und inter-
nationale Organisationen aufgefordert, das Anrecht der Bürger auf Ernährung als einen Aspekt der
Menschenrechte zu verbessern. Auch auf den Mini-Gipfeln mit Teilregionen des Kontinents und bei
bilateralen Gesprächen zwischen Staatschefs der EU und der LAC in Lima kamen Menschen-
rechtsfragen zur Sprache.

Die EU beobachtet die Menschenrechtslage in Mittelamerika mit großer Aufmerksamkeit und be-
stärkt die Verantwortlichen in der Region in ihren Bemühungen, die Herausforderungen demo-
kratischer Sicherheit zu bewältigen. Auf dem Gipfeltreffen EU-Mittelamerika vom 17. Mai 2008 in
Lima begrüßte die EU die beachtlichen Fortschritte, die die Region in dieser Hinsicht insbesondere
durch die Annahme einer Reihe von Initiativen erzielt hat; dazu gehört die Sicherheitsstrategie für
Mittelamerika, die auf das Problem der Gewalt sowie Probleme im Zusammenhang mit gefährdeten
oder mit dem Gesetz in Konflikt geratenen jungen Menschen ausgerichtet ist144. Die Kommission
unterstützt die Bemühungen um Sicherheit sowohl auf einzelstaatlicher als auch auf regionaler
Ebene insbesondere durch eine Reihe von Kooperationsmaßnahmen in den Bereichen Prävention
der Jugendkriminalität, regionale Integration und Justizreform.

144 9538/08.

Drucksache 16/12729 – 206 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



In Guatemala haben die EU-Missionsleiter eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Berichte über
Menschenrechtsverletzungen überprüft (insbesondere, wenn es um Menschenrechtsverteidiger geht)
und entsprechende Maßnahmen vorschlägt. Eine ganze Reihe von Errungenschaften sind hier posi-
tiv hervorzuheben: die Einrichtung der internationalen Kommission zur Bekämpfung der Straf-
freiheit in Guatemala (CICIG), die von mehreren Mitgliedstaaten und der Kommission finanziell
unterstützt wird; die Ratifizierung des Haager Übereinkommens und die Annahme der Durch-
führungsbestimmungen zusammen mit der Einrichtung des neuen Nationalrats für Adoptionen zur
Genehmigung und Überwachung der rechtlichen Verfahren, denen internationale Adoptionen
unterliegen; die Annahme des Gesetzes zu Frauenmorden und zur Gewalt gegen Frauen, dessen
Vorarbeiten im Rahmen eines Projekts zur Reform des Justizsektors von der Kommission unter-
stützt wurden, sowie das deutliche Engagement des Staates im Hinblick auf internationale Mecha-
nismen zum Schutz der Menschenrechte einschließlich seiner Unterstützung des Menschenrechts-
rates. Die EU hat den guatemaltekischen Behörden ihre tiefe Besorgnis über die Annahme eines
Gesetzes zur Regelung der Umwandlung der Todesstrafe mitgeteilt und den Beschluss des Präsi-
denten Guatemalas begrüßt, sein Veto gegen das Gesetz einzulegen.

Die EU ist besorgt angesichts der eskalierenden Sicherheitslage und der verstärkten Gewalt in
Mexiko und begrüßt die Bemühungen Mexikos zur Förderung und Verteidigung der Menschen-
rechte auf multilateraler Ebene, insbesondere im Rahmen des Menschenrechtsrats, und hat Men-
schenrechts- und Sicherheitsfragen einschließlich Frauenmorden in ihren regelmäßigen politischen
Dialogen auch auf Ministerebene weiterhin zur Sprache gebracht. Die Kommission unterstützt
weiterhin Projekte und Maßnahmen mit dem Ziel, die Menschenrechte in Mexiko insbesondere auf
staatlicher und kommunaler Ebene zu verbessern.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 207 – Drucksache 16/12729



Mit Blick auf die Andengemeinschaft hat die EU im Laufe des vergangenen Jahres immer wieder
die von verschiedenen Seiten verübten Menschenrechtsverletzungen und Terroranschläge in
Kolumbien verurteilt. Der Rat hat anerkannt, dass sich die Sicherheitslage verbessert und die
kolumbianische Regierung verstärkt Anstrengungen unternommen hat, um in einer sehr vielschich-
tigen Situation wieder Frieden und Gerechtigkeit herzustellen. Die Umsetzung des Gesetzes für
Gerechtigkeit und Frieden als dem Rechtsrahmen, in dem sich die Übergangsjustiz bewegt, ist
jedoch bei weitem noch nicht abgeschlossen. Die EU hat die kolumbianische Regierung nach-
drücklich aufgefordert, die zügige und effiziente Umsetzung aller Aspekte des Gesetzes für
Gerechtigkeit und Frieden dergestalt zu unterstützen, dass dem Anspruch der Opfer auf Wahrheit,
Gerechtigkeit und Wiedergutmachung Vorrang eingeräumt wird. Die EU hat durch ihre Zusam-
menarbeit in verschiedener Hinsicht zu dem Prozess beigetragen, unter anderem durch die Unter-
stützung von Opferorganisationen im Rahmen des Stabilitätsinstruments. Sie hat alle illegalen be-
waffneten Gruppen aufgefordert, sich auf glaubhafte Weise dafür einzusetzen, den internen bewaff-
neten Konflikt auf dem Verhandlungsweg zu lösen. Der Rat hat erneut gefordert, dass die illegalen
bewaffneten Gruppen, die noch Geiseln festhalten, diese unverzüglich und bedingungslos freilassen
und künftig von Geiselnahmen absehen. Bei zahlreichen Kontakten mit den kolumbianischen
Behörden forderte die EU die kolumbianische Regierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die
bewaffneten Streitkräfte die Menschenrechte stärker achten, und begrüßte die in dieser Hinsicht
bisher erzielten Fortschritte. Ferner äußerte sie ihre Besorgnis über eine neue Welle von Anschlägen
und Drohungen gegen Menschenrechtsverteidiger, Gewerkschaftsmitglieder und andere anfällige
Gruppen und forderte die Regierung auf, diese Übergriffe öffentlich zu verurteilen und zugleich
verstärkt geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Betroffenen besser zu schützen. Der Rat
bekundete seine Sorge über das Auftauchen neuer paramilitärischer und weiterer bewaffneter
krimineller Gruppen und forderte die kolumbianische Regierung auf, ihre derzeitigen Bemühungen
und die von ihr eingeleiteten Maßnahmen zur Eliminierung dieser Gruppen weiter zu verstärken145.
Ferner unterhielt die EU regelmäßige Kontakte mit Nichtregierungsorganisationen in Bogota und
Brüssel. Es wurden Demarchen unternommen, und im Mai 2008 gab die EU eine Erklärung ab, in
der sie ihre Besorgnis über eine Welle von Morden und Morddrohungen äußerte, deren Opfer Leiter
von sozialen Organisationen und Menschenrechtsverteidiger waren.

In Peru hat die EU mehrere Demarchen zu den Versuchen der Regierung unternommen, den
Anwendungsbereich der Todesstrafe auszuweiten, und hat Peru an die Verpflichtungen gemahnt,
die das Land im Rahmen des Pakts von San José und des interamerikanischen Menschenrechts-
systems eingegangen ist. Zum Teil wegen der aktiven Diplomatie der EU hat der peruanische Kon-
gress die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen abgelehnt.

145 Schlussfolgerungen des Rates (Dok. 15040/07).

Drucksache 16/12729 – 208 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Die EU begrüßte die Beteiligung der Bevölkerung Venezuelas an dem Referendum über eine Ver-
fassungsreform, das am 2. Dezember durchgeführt wurde, und nahm zur Kenntnis, dass die
Abstimmung transparent und ohne nennenswerte Zwischenfälle verlaufen ist. Bei Kontakten mit
Vertretern verschiedener Gruppen in Venezuela erinnerte die EU an die Notwendigkeit, die demo-
kratischen Grundsätze und Menschenrechte zu achten, und bekräftigte, die Konsolidierung der
Demokratie und der verantwortungsvollen Staatsführung in Venezuela sowie die Verringerung von
Armut, Ungleichheit und Ausgrenzung zu unterstützen.

In Bezug auf den karibischen Raum forderte die EU in ihren Schlussfolgerungen zu Kuba vom
Juni 2008 die kubanische Regierung auf, die Menschenrechtslage unter anderem durch die bedin-
gungslose Freilassung aller politischen Gefangenen, einschließlich der 2003 festgenommenen und
verurteilten Personen, wirksam zu verbessern. Dies ist nach wie vor eine der Hauptprioritäten der
EU. Zudem ersuchte sie die kubanische Regierung, internationalen humanitären Organisationen
Zugang zu kubanischen Gefängnissen zu gewähren. Der Rat rief die kubanischen Behörden ferner
auf, den kürzlich unterzeichneten Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie
den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren und um-
zusetzen und ihre Verpflichtung auf die Menschenrechte, die sie mit der Unterzeichnung der beiden
Menschenrechtspakte eingegangen ist, in die Tat umzusetzen.

Der Rat hat die Gültigkeit des Gemeinsamen Standpunkts zu Kuba und damit auch den zwei-
gleisigen Ansatz bekräftigt, dem zufolge die EU den Menschenrechtsdialog mit der Regierung und
mit der friedlichen Zivilgesellschaft fortsetzt. Unter den Mitgliedstaaten gilt als vereinbart, dass bei
hochrangigen Besuchen Menschenrechtsfragen stets zur Sprache gebracht werden sollten; gege-
benenfalls werden im Rahmen hochrangiger Besuche auch Gespräche mit Vertretern der demo-
kratischen Opposition stattfinden.

Die EU wiederholte zugleich ihren Appell an die kubanische Regierung, die Informations- und
Meinungsfreiheit, einschließlich des Zugangs zum Internet, zu gewährleisten, und rief die kuba-
nische Regierung zur Zusammenarbeit in diesem Bereich auf146.

146 Schlussfolgerungen des Rates (Dok. 11076/08).

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209 – Drucksache 16/12729



Durch Unterstützung der Friedensmission des VN-Sicherheitsrates in Haiti - MINUSTAH - und des
Wahlprozesses hat die EU weiterhin zur Wiederherstellung der Demokratie in Haiti beigetragen.
Insgesamt hat sich die Sicherheitslage dank der Maßnahmen, die die MINUSTAH in den impro-
visierten Armensiedlungen der größten Städte Haitis durchgeführt hat, verbessert, sodass Schritte
zur Konsolidierung des empfindlichen Gleichgewichts eingeleitet werden konnten. Im Rahmen des
neuen Stabilitätsinstruments der EU wurde das Programm zum Wiederaufbau des Martissant-Vier-
tels in Port-au-Prince aufgenommen. Die EU hat die Regierung weiter in ihren Bemühungen unter-
stützt, die schwierige Situation der Justiz- und Strafvollzugssysteme in Haiti zu verbessern. Die
Menschenrechte speziell im Hinblick auf die Lage der Kinder und die Ernährungssicherheit werden
im politischen Dialog zwischen der EU und der Regierung Haitis im Rahmen der EU-Initiative für
Länder in prekärer Lage weiter zur Sprache gebracht.
7. ANALYSE DER WIRKSAMKEIT DER EU-MAßNAHMEN UND -INSTRUMENTE
Die Förderung und der Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Demokratie und Rechts-
staatlichkeit sind Grundsätze, zu deren Berücksichtigung die Europäische Union nicht nur in ihren
internen Politikbereichen, sondern auch in ihren Außenbeziehungen entschlossen ist.

Daher ist die EU, wie in diesem Bericht herausgestellt wurde, im Bereich der Menschenrechte ein
Handlungsträger ersten Ranges geworden. Zu diesem Zweck hat die EU ein breit gefächertes
Instrumentarium zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte entwickelt. Die Leitlinien zu
vorrangigen Themen wie Todesstrafe, Folter, Menschenrechtsverteidiger, Kindersoldaten, Rechte
des Kindes usw., öffentliche Erklärungen, Demarchen zu Fällen Einzelner, die Opfer von
Menschenrechtsverletzungen sind, Dialoge und Konsultationen mit Drittländern, gemeinsame
Standpunkte sowie das Gemeinschaftsinstrument zur Finanzierung von zivilgesellschaftlichen Pro-
jekten im Bereich der Menschenrechte und der Demokratie - dieses umfassende Instrumentarium
steht der EU für die Förderung der Menschenrechte zur Verfügung.
Drucksache 16/12729 – 210 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Schlussfolgerungen des Europäischen Rates

Eines der wichtigsten Ergebnisse im Berichtszeitraum besteht zweifellos darin, dass der Euro-
päische Rat im Juni 2008 Schlussfolgerungen zu den Menschenrechten und konkret zu den Rechten
des Kindes, insbesondere zu Kindern und bewaffneten Konflikten, angenommen hat. In den
Schlussfolgerungen wird bekräftigt, dass ein umfassender Ansatz in Bezug auf die Rechte der
Kinder in bewaffneten Konflikten erforderlich ist, der die Aspekte Sicherheit, Entwicklung und
Menschenrechte abdeckt. In den Schlussfolgerungen wird zum Ausdruck gebracht, dass auf eine
verstärkte Berücksichtigung der Rechte der Kinder in bewaffneten Konflikten in der Entwicklungs-
politik und der Programmplanung der EU (zu denen der Rat (Allgemeine Angelegenheiten und
Außenbeziehungen) auf seiner Tagung im Mai Schlussfolgerungen angenommen hat) und in den
ESVP-Operationen (mit einer überarbeiteten Checkliste, die auf derselben Tagung angenommen
wurde) sowie die Annahme von überarbeiteten Leitlinien zusammen mit der Veröffentlichung von
Dokumenten hingearbeitet wird, die für die verstärkte Einbeziehung der Menschenrechte in die
ESVP-Operationen wichtig sind.

Durchgängige Berücksichtigung der Menschenrechte

Die durchgängige Berücksichtigung der Menschenrechte in den Politikbereichen der EU
wurde in den letzten Jahren ein großes Stück vorangebracht, vor allemn im Kontext der Euro-
päischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, insbesondere indem in zunehmendem Maße bei
allen ESVP-Missionen Menschenrechts- und Gleichstellungsberater ernannt werden. Diese Strate-
gie der durchgängigen Berücksichtigung der Menschenrechte wird durch die systematische Ein-
beziehung der Menschenrechte in das auswärtige Vorgehen und insbesondere durch die Ernennung
von Beratern für Menschenrechte und für Gleichstellungsfragen verdeutlicht. Diese Berater sind
unter anderem für die Überwachung des Problems von Kindern in bewaffneten Konflikten und die
regelmäßige Berichterstattung darüber zuständig. Während des Berichtszeitraums hat die EU
zusätzliche Anstrengungen zur Verbesserung der Kohärenz und Transparenz ihrer Menschenrechts-
politik unternommen. Es ist wichtig, diese Politik effizienter zu gestalten und dafür Sorge zu tragen,
dass die Menschenrechte in allen einschlägigen Politikbereichen und Maßnahmen innerhalb und
außerhalb der EU umfassend berücksichtigt werden, um die Glaubwürdigkeit der EU gegenüber
Drittländern zu wahren, unter anderem durch die systematische Einbeziehung von Menschenrechts-
klauseln und Kernarbeitsnormen in die EG-Verhandlungen und die EU-Abkommen mit Dritt-
ländern. Die Leitlinien der EU für Menschenrechte und andere Normen werden weiter ausgearbeitet
und im Wege der Entwicklung von praktischen Hilfsmitteln für die Umsetzung anwendbar
gemacht.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211 – Drucksache 16/12729



Der Persönliche Beauftragte für Menschenrechte des Generalsekretärs/Hohen Vertreters für
die GASP hat seit der Schaffung des Amts im Dezember 2004 dieser Thematik in der EU mehr
Profil verliehen und die Sichtbarkeit der Maßnahmen der EU zur Achtung der Menschenrechte auf
der ganzen Welt verstärkt. Riina Kionka, die dieses Amt seit Januar 2007 inne hat und gleichzeitig
Leiterin des Menschenrechtsreferats beim Generalsekretariat des Rates ist, hat einen wesentlichen
Beitrag zur Kontinuität und zur Berücksichtigung der Menschenrechtsbelange geleistet, indem sie
im April 2008 die Gruppe "Afrika" und im Juni das Politische und Sicherheitspolitische Komitee
und die Gruppe "Asien - Ozeanien" unterrichtet hat. Frau Kionka macht sich auch dafür stark, dass
dieser Aspekt auch in den politischen Dialogen und von den Sonderbeauftragten der EU stärker
berücksichtigt wird. Dieser horizontale Ansatz in Bezug auf die Menschenrechte in der Außen-
politik der EU bleibt jedoch eine der wesentlichen Aufgabenstellungen der Mitgliedstaaten, des
Generalsekretariats des Rates und der Kommission. Die Gruppe "Menschenrechte" des Rates
(COHOM) tritt dafür ein, dass Menschenrechtsfragen systematisch in die Tagesordnung für die
themenbezogenen Expertentagungen (z.B. Terrorismus), in Beschlüsse, die im Rahmen der ersten
und dritten Säule gefasst werden, und in Gipfeltreffen zwischen der EU und Drittländern einbe-
zogen werden147. Ein verstärkter horizontaler Ansatz würde auch die Sichtbarkeit der
Maßnahmen der EU im Bereich der Menschenrechte auf der ganzen Welt erhöhen. Die EU
gehört zwar zu den Akteuren, die im Bereich der Menschenrechte am stärksten engagiert sind, und
zwar sowohl finanziell (die jährliche Mittelausstattung des EIDHR beläuft sich auf
140 Millionen EURO) als auch in politischer Hinsicht (über 30 spezifische Menschenrechtsdialoge
mit Drittländern), doch wäre es sinnvoll, das Profil der diesbezüglichen Maßnahmen in der
Öffentlichkeit zu schärfen.

147 Siehe Vermerk des Generalsekretariats vom 7. Juni 2006 (Dok. 10076/06).

Drucksache 16/12729 – 212 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Leitlinien der EU

Die EU hat im Jahr 1998 Leitlinien zu Menschenrechten als Grundlage für ihr Vorgehen in
Drittländern verabschiedet, um ihre Maßnahmen auf internationaler Ebene auf den Schutz und die
Förderung der Menschenrechte auszurichten. In diesen Leitlinien sind die Kriterien für Maß-
nahmen, die Art der zu unternehmenden Demarchen und den Inhalt der Erklärungen festgelegt. So
können zum Beispiel nach den Leitlinien für Menschenrechtsverteidiger die Botschaften der EU
Beobachter zu Gerichtsverfahren entsenden und ihre Hauptstadt informieren, wenn Menschen-
rechtsverteidiger in Gefahr sind. Diese Leitlinien sind wertvolle Dokumente mit Anhaltspunkten für
die Maßnahmen der EU vor Ort; in der Regel werden sie durch eine Umsetzungsstrategie flan-
kiert - im Falle der Folter sind dies beispielsweise Kampagnen zur Bewusstseinsbildung, mit denen
Drittländer zur Ratifizierung und Umsetzung der Konvention der Vereinten Nationen und ihrer
Fakultativprotokolle angehalten werden sollen. Bis Ende 2008 könnten neue Leitlinien zur Gewalt
gegen Frauen ergänzend zu den sechs bereits abgedeckten Themenbereichen (Todesstrafe, Dialoge
mit Drittländern, Folter, Menschenrechtsverteidiger, Kindersoldaten und Rechte des Kindes) ange-
nommen werden.

Im Jahr 2008, zehn Jahre nach der Annahme dieser wichtigen thematischen Orientierungen und im
Zusammenhang mit dem 60. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, hat die EU
beschlossen, alle Leitlinien zu aktualisieren. Die Leitlinien betreffend Folter, Todesstrafe und
Kinder in bewaffneten Konflikten wurden während des ersten Halbjahrs 2008 auf den neuesten
Stand gebracht und im gleichen Zeitraum wurde auch eine neue Strategie für die Umsetzung der
Leitlinien betreffend Folter angenommen. Ferner unternahm die EU eine Bewertung der Umsetzung
der Leitlinien betreffend Menschenrechtsverteidiger, d.h. es wurden die lokalen
Umsetzungsstrategien in 26 Ländern mit dem Ziel bewertet, etwaige Verbesserungsmöglichkeiten
zu ermitteln. Die Leitlinien betreffend Menschenrechtsverteidiger und Dialoge mit Drittländern
werden in der zweiten Jahreshälfte 2008 aktualisiert.

Ein Hauptanliegen ist nach wie vor eine regelmäßige Bewertung der Wirksamkeit der Leitlinien.
Das Hauptziel der EU besteht darin, sicherzustellen, dass die vorhandenen Leitlinien wirksam
angewendet werden. Im Bereich der Stärkung des Bewusstseins für diese Leitlinien in den Missio-
nen der EU, bei den Entscheidungsträgern in den Hauptstädten und in Brüssel und bei Adressaten
dieser Leitlinien gibt es noch einige Verbesserungsmöglichkeiten.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 213 – Drucksache 16/12729



Zur Todesstrafe ist festzuhalten, dass hier nachdrückliche Maßnahmen im Einklang mit den EU-
Leitlinien ergriffen wurden, die dazu beigetragen haben, Fortschritte bei der Abschaffung der
Todesstrafe auf der ganzen Welt zu erzielen. Die EU hat nicht nur regelmäßig Demarchen unter-
nommen und öffentliche Erklärungen abgegeben, sondern hat sich auch bei den Vereinten Nationen
engagiert und sichergestellt, dass in einer Plenartagung der VN-Generalversammlung eine Reso-
lution verabschiedet wurde, in der ein Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe gefordert
wird. Die Resolution, die von der EU zusammen mit 9 Mitautor-Ländern aus allen Kontinenten
vorgelegt wurde, konnte ungeachtet der von rund fünfzig Staaten geführten Gegenkampagne mit
einer soliden Mehrheit zur Annahme gelangen. Die Resolution 62/149 wurde am
18. Dezember 2007 mit 104 Ja-Stimmen gegen die Stimmen von 54 Staaten und bei 29 Enthaltun-
gen angenommen. Im Frühjahr 2008 wurden in 48 Ländern generelle Demarchen durchgeführt, die
darin bestanden, dass die Frage der Todesstrafe zur Sprache gebracht wurde.

Die neuen Leitlinien für die Förderung der Rechte und den Schutz der Kinder wurden im
Dezember 2007 angenommen. Die EU machte sich in der Folge in enger Zusammenarbeit mit
UNICEF und NRO daran, maßgeschneiderte Strategien für zehn vorrangige Länder auszuarbeiten.
Dies sollte zu einer besseren Umsetzung dieser Leitlinien führen.

Dialoge mit Drittländern

Die Einrichtung von Menschenrechtsdialogen mit Drittländern ist ein Kernelement der EU-Politik
zur Förderung der Achtung der Menschenrechte auf der ganzen Welt. Derzeit führt die EU
rund dreißig Dialoge mit Experten in den Hauptstädten oder auf der lokalen Ebene, und zehn neue
Dialoge sind in Vorbereitung.

Die Leitlinien für Dialoge aus dem Jahr 2001 sind der Rahmen für diese Menschenrechtsdialoge
mit Drittländern. Sie wurden durch eine Mitteilung des Politischen und Sicherheitspolitischen
Komitees aus dem Jahr 2004 zu ihrer Durchführung ergänzt. Dieser kohärente Rahmen hindert
nicht daran, die Besonderheiten eines jeden Dialogs flexibel und pragmatisch an die lokalen Gege-
benheiten anzupassen. Ziel all dieser Dialoge ist es, unabhängig vom jeweiligen Format das Thema
der Menschenrechte zur Sprache zu bringen, um zusammen mit dem betreffenden Drittland Wege
für eine Verbesserung der Lage vor Ort zu finden.
Drucksache 16/12729 – 214 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Die Relevanz dieses Instruments zur Förderung der Menschenrechte auf der ganzen Welt hat
seitens der Drittländer großes Interesse für Menschenrechtsdialoge geweckt; dies zeigt die
wachsende Zahl solcher Dialoge im vergangenen Jahr. Neue Dialoge wurden mit den fünf zentral-
asiatischen Staaten und den Kaukasus-Ländern geplant. Das Politische und Sicherheitspolitische
Komitee hat in einer im Februar 2008 angenommenen Mitteilung die Fortschritte beim Aufbau
spezieller Menschenrechtsdialoge mit Drittländern begrüßt, was ein deutliches Indiz für den Erfolg
der Maßnahmen der EU in diesem Bereich ist. Das Komitee stellte ferner fest, dass die EU für eine
konsequente Abstimmung zwischen diesen verschiedenen Dialogen Sorge tragen muss, um
sicherzustellen, dass sie in der Lage ist, den Ersuchen der Drittländer zu entsprechen.

Dieses Vorgehen der EU bedeutet, dass die EU gewillt ist, auch Menschenrechtsfragen innerhalb
der EU zu erörtern, die von den Drittländern bei den Dialogen immer häufiger angesprochen
werden. Die EU muss daher weiterhin sicherstellen, dass sie bei ihren Maßnahmen im Bereich der
Menschenrechte intern und extern eine konsequente Linie verfolgt, indem sie weiterhin die Art und
Weise überprüft, in der sie ihren Grundwerten in ihrem eigenen Gebiet Gestalt verleiht.

Konsultationen und Vorgehen in internationalen Foren

Von den Resultaten her kann das Vorgehen der Europäischen Union im Dritten Ausschuss auf der
62. Tagung der VN-Generalversammlung als sehr erfolgreich bewertet werden. Die EU leistete
weiterhin einen aktiven Beitrag zu den Beratungen des Dritten Ausschusses der VN, in dem sie bei
allen Abstimmungen über Resolutionen nach wie vor einen gemeinsamen Standpunkt hatte. Die
konkreten Ergebnisse können als durchaus fruchtbar betrachtet werden. Beispielsweise konnte die
EU im Anschluss an die Erklärung zur Todesstrafe, die im Jahr 2007 von 95 VN-Mitgliedstaaten
unterzeichnet wurde, und im Anschluss an eine weltweite Kampagne mit Demarchen für den Ent-
wurf einer diesbezüglichen Resolution an der Spitze einer regionenübergreifenden Allianz
erwirken, dass zum ersten Mal eine Resolution angenommen wurde, in der zu einem weltweiten
Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe aufgerufen wurde. Die Annahme dieser
Resolution ist ungeachtet des hartnäckigen Widerstands seitens einiger noch an der Todesstrafe
festhaltender Staaten ein echter Wendepunkt auf dem Weg zur weltweiten Abschaffung der Todes-
strafe.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215 – Drucksache 16/12729



In der ersten Hälfte des zweiten Jahres des Bestehens des Menschenrechtsrats traten die institutio-
nellen Fragen hinter die inhaltlichen Fragen zurück. Die EU wirkte intensiv insbesondere an der
Annahme der Verfahrensmechanismen und -vorschriften des Rats (einschließlich der allgemeinen
regelmäßigen Überprüfung) mit, und sie konnte durchsetzen, dass die wichtigsten Elemente beibe-
halten wurden, d.h. die länderspezifischen Sonderverfahren (außer Kuba und Belarus) und die
Beteiligung der NRO. Trotz der starken Polarisierung der Erörterungen über Grundsatzfragen und
der für die EU ungünstigen Sitzverteilung gelang es der EU, die Allgemeingültigkeit der Menschen-
rechte gegenüber der relativistischen Auffassung einiger Staaten von diesen Rechten zu verteidigen.
Auf der 8. Tagung des Menschenrechtsrats konnte die EU dank ihrer entschlossenen und durch
Einigkeit geprägten Position sicherstellen, dass ihre Resolution zu Myanmar ohne Abstimmung
angenommen wurde. Die EU konnte unter Heranziehung aller einschlägigen Elemente der Agenda,
wie zum Beispiel der interaktiven Dialoge, themenbezogenen Aussprachen und allgemeinen
Erklärungen, länderspezifische Situationen zur Sprache bringen und wird dies auch weiterhin tun.
Die internationale Gemeinschaft muss nun das Ihre dazu tun, dass der Menschenrechtsrat effizient
und glaubwürdig funktioniert. Die EU wird bei diesen Bemühungen weiterhin eine Schlüsselrolle
spielen.

Die allgemeine regelmäßige Überprüfung, ein innovativer Mechanismus, der alle vier Jahre
automatisch eine gegenseitige Begutachtung der Menschenrechtssituation in jedem VN-Mitglied-
staat vorsieht, wurde im April 2008 eingerichtet. Die ersten beiden Überprüfungsrunden, die im
April und im Mai 2008 stattfanden und in deren Rahmen die EU-Mitgliedstaaten aktiv an dem
interaktiven Dialog teilgenommen haben, können relativ positiv bewertet werden. Zur Wahrung des
dem allgemeinen regelmäßigen Überprüfungsmechanismus (UPR) innewohnenden Potenzials, eine
objektive Überprüfung der Situationen in einzelnen Ländern durchzuführen, bedarf es jedoch
weiterhin der Umsicht, Aufmerksamkeit und Ernsthaftigkeit. Es sind bereits Versuche
unternommen worden, diesen Mechanismus zu schwächen, und die EU hat ihnen stets entgegen-
gewirkt.
Drucksache 16/12729 – 216 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



Die EU stellt weiterhin Überlegungen über Mittel und Wege zur Verbesserung der Wirksam-
keit ihres Vorgehens in multilateralen Foren an. Die EU hat weiterhin nach Auswegen aus dem
Dilemma gesucht, wie sie dem Rat ihre Position darlegen soll, und die EU hat weiterhin mit einer
Vielfalt von Stimmen gesprochen, während sie zugleich den vereinbarten gemeinsamen Standpunkt
der EU durch den Vorsitz erläutern ließ, wodurch ihre Botschaft verstärkt wurde. Die EU ist auch
weiterhin konstruktiv und offen für den Dialog und Verhandlungen mit Ländern aus verschiedenen
regionalen Gruppierungen geblieben, wenngleich die EU einräumt, dass hier mehr für die Öffnung
nach außen getan werden könnte. Überdies hat sich gezeigt, dass es sowohl für die NRO als auch
für die EU nützlich ist, spezialisierte NRO vor den Tagungen des Menschenrechtsrats sowie
während dieser Tagungen und danach zu den Treffen der Menschenrechtsexperten der EU-27 ein-
zuladen.

Die EU muss mehr daran arbeiten, ihre Initiativen in Zukunft weiter im Voraus zu planen, ihre Prio-
ritäten für Maßnahmen präziser festzulegen, die Kontakte mit Drittländern zu intensivieren, von der
Möglichkeit der Aufgabenteilung mit anderen gleich gesinnten Ländern stärker Gebrauch zu
machen und einen Beitrag zu einer rationelleren Verwendung von Resolutionen in verschiedenen
Foren zu leisten. Die Stärke der EU als Akteur in den Gremien der Vereinten Nationen liegt in der
Einigkeit ihrer Mitgliedstaaten; es geht darum, ihre gemeinsamen Ressourcen bestmöglich zu
nutzen.
8. SCHLUSSFOLGERUNGEN
Dieser 10. Jahresbericht zur Menschenrechtslage zeigt, welch große Bedeutung die Europäische
Union den Menschenrechten, der Demokratie und der verantwortungsvollen Staatsführung in ihrer
Außenpolitik beimisst. Förderung und Achtung der Menschenrechte sind unerlässlich für die Ent-
wicklung, den Frieden und die Sicherheit auf der ganzen Welt.

Im vergangenen Jahr haben die Tätigkeiten der EU im Bereich der Menschenrechte stetig zuge-
nommen: die Zahl der Menschenrechtsdialoge ist gestiegen, das Spektrum der von COHOM behan-
delten Themen hat sich erweitert und es wurden neue Mechanismen im Menschenrechtsrat einge-
richtet.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 217 – Drucksache 16/12729



Die EU hat einige unbestreitbare Erfolge erzielt (ein Beispiel ist die Resolution des VN-Sicherheits-
rats betreffend ein Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe), es warten auf die EU aber
neue Herausforderungen:

� In diesem Jahr, in dem der 60. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

begangen wird, stellen bestimmte Kreise, die von einem auf Tradition, Religion, kultureller
Zugehörigkeit oder Geschichte basierenden Relativismus überzeugt sind, die Allgemein-
gültigkeit der Menschenrechte mehr denn je in Frage.
� In einer Zeit, in der von der Europäischen Union in zunehmendem Maße erwartet wird, dass

sie Rechenschaft gibt für die Menschenrechtssituation innerhalb ihrer Grenzen, muss sie als
leuchtendes Beispiel vorangehen. Dies ist eine Frage der Konsequenz und Glaubwürdigkeit
auf der internationalen Bühne.
� Die durchgängige Berücksichtigung der Menschenrechte in allen internen und auswärtigen

Politikbereichen ist der Schlüssel für die Gewährleistung dieser Konsequenz. In dieser
Hinsicht ist die Tätigkeit der Persönlichen Beauftragten für Menschenrechte des Hohen Ver-
treters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Frau Riina Kionka, von ausschlag-
gebender Bedeutung. Sie wird den geografischen und thematischen Arbeitsgruppen weiterhin
die Menschenrechtsthematik ins Bewusstsein bringen. Die Menschenrechtsthematik muss
auch bei den GASP-Operationen und in allen anderen einschlägigen Politikbereichen der EU,
einschließlich der Handelsabkommen, stärker berücksichtigt werden.
� Der Menschenrechtsrat und sein Beratender Ausschuss sind nunmehr eingerichtet, und seine

wichtigsten Verfahrensvorschriften stehen nunmehr fest; die EU muss nun weiterhin durch
ihren Einsatz sicherstellen, dass sich diese Organe als wirksame und glaubwürdige Instru-
mente bewähren.
Um diese Herausforderungen bewältigen zu können, wird die EU, die sich im Menschenrechtsrat in
einer Minderheitsposition befindet, der Versuchung widerstehen müssen, isoliert zu bleiben, und
wird danach trachten müssen, den Dialog über regionale Spaltungen hinweg fortzusetzen. Sie wird
sich bemühen, neue regionenübergreifende Initiativen zu ergreifen und ihre Zusammenarbeit mit
der Zivilgesellschaft, insbesondere mit den Menschenrechtsverteidigern, zu vertiefen. Nur so wird
es der Europäischen Union gelingen, in den Debatten ihr ganzes Gewicht einzubringen und ihre
Rolle bei der Förderung und beim Schutz der Menschenrechte auf der ganzen Welt voll zur Geltung
zu bringen.

Drucksache 16/12729 – 218 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



ANLAGE I

Overview of projects funded under EIDHR between 1 July 2007 and 30 June
2008

1. Projects selected through global calls for proposals1
Organisation
Project Title
Land
Max. EC
contribution
MEDIA INSTITUTE FOR
SOUTHERN AFRICA
EDUCATION & PRODUCTION
TRUST

Strengthening the basis for civil society
dialogue and democratic discourse:
freedom of expression

Namibia EUR 786.072

TRANSITION MONITORING
GROUP INCORPORATED
TRUSTEE

Making the votes count: Promoting
citizens participation and protection of
their mandate during the 2007 local
government elections in Nigeria

Nigeria EUR 589.080

THE BBC WORLD SERVICE
TRUST

Support for Palestinian media sector
with focus on building sustainable
mechanisms for professional
development of journalists and media
professionals

WB Gaza EUR 679.796

FONDATION HIRONDELLE
MEDIA FOR PEACE AND
HUMAIN DIGNITY

Strengthening Radio Miraya, the
United Nations radio network in Sudan

Sudan EUR 808.632

THE BBC WORLD SERVICE
TRUST

Mobilising the Media in Support of
Women's and Children's Rights in
Central Asia

Kyrgyzstan,
Kazakhstan,
Tajikistan

EUR 914.313
1 This list does not include sensitive projects which will not be published for security reasons.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219 – Drucksache 16/12729



JORDANIAN WOMEN'S UNION Reforming the family laws in Arab
countries

Jordan, Egypt,
Lebanon, WB Gaza

EUR 816.000

SOROS FOUNDATION
KYRGYZSTAN

Development of mechanisms and
implementation of social and legal
protection from violence against
women

Kyrgyzstan EUR 200.000

MOSCOW GROUP OF
ASSISTANCE TO
IMPLEMENTATION OF
HELSINKI ACCORDS

Combating torture through legal
advice, education and advocacy

Russia EUR 298.262

DEUTSCH RUSSISCHER
AUSTAUSCH EV

Setting-up an Internet-based domestic
election monitoring network for belarus

Belarus, Ukraine EUR 491.866
2. Country calls for proposals

Country-based support schemes, CBSS, are being concluded for the following 72 countries:
Afghanistan, Albania, Algeria, Angola, Argentina, Armenia, Azerbaijan, Bangladesh, Belarus,
Bolivia, Bosnia Herzegovina, Brazil, Burundi, Cambodia, Chile, Colombia, Costa Rica, Croatia,
Cuba, DRC, Ecuador, Egypt, Ethiopia, Fiji, fYRoM, Georgia, Guatemala, Guyana, Haiti, Honduras,
Indonesia, Israel, Jordan, Kazakhstan, Kosovo, Kyrgyzstan, Laos, Lebanon, Mauritania, Mexico,
Moldova, Montenegro, Morocco, Mozambique, Nepal, Nicaragua, Nigeria, Pakistan, Panama,
Papua New Guinea, Paraguay, Peru, Philippines, RCA, Russia, Rwanda, Salvador, Serbia, Sierra
Leone, Solomon Islands, Sri Lanka, Sudan, Tajikistan, Turkey, Uganda, Ukraine, Uruguay,
Venezuela, Vietnam, West Bank and Gaza, Yemen and Zimbabwe.
Drucksache 16/12729 – 220 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



1. Funding/projects selected without calls for proposals1
Organisation
Project title
Land
Max. EC
contribution
ASSOCIAZIONE EUROPEAN
INTER UNIVERSITY CENTRE
FOR HUMAN RIGHTS AND
DEMOCRATISATION

Support to the European Inter
University Centre for Human Rights
and Democratisation (EIUC)''s
Working Programme 2007-2008

Italy, EU EUR 1.900.000

CONSEIL DE L' EUROPE Support to free and fair elections in
South Caucasus and Moldova

Armenia,
Azerbaijan,
Georgia, Moldova

EUR 500.000

CONSEIL DE L' EUROPE Freedom of expression & information
and freedom of the media in the South
Caucasus and Moldova

Armenia,
Azerbaijan,
Georgia, Moldova

EUR 500.000

CONSEIL DE L' EUROPE Civil society leadership network -
Ukraine, Moldova and Southern
Caucasus

Ukraine, Armenia,
Azerbaijan,
Georgia, Moldova

EUR 350.000

CONSEIL DE L' EUROPE Adoption and Implementation of a
comprehensive strategy for the
improvement of the living conditions of
the Roma and for their integration into
society

Ukraine, Moldova EUR 200.000

CONSEIL DE L' EUROPE SYNOMIA - Setting up of an active
network of independent non-judicial
H.R. structures (NHRSs - Ombudsmen
and HR Commissions at nation-wide
and subnation-wide levels)

Italy, France,
Albania, Armenia,
Azerbaijan, Bosnia
& Herzegovina,
Croatia, Georgia,
Moldova,
Montenegro,
Russia, Serbia,
fYRoM, Turkey
and Ukraine

EUR 450.000
1 Without the Election Observation Missions.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 221 – Drucksache 16/12729



UNITED NATIONS HIGH
COMMISSIONER FOR HUMAN
RIGHTS

Support to the 2008-2009 Management
plan of the United Nations High
Commissioner for Human Rights

Worldwide EUR 4.000.000

ORGANISATION FOR SECURITY
AND COOPERATION IN EUROPE

OSCE/ODIHR: project to promote
democratisation and human rights in
Eastern Europe

Eastern Europe -
regional

EUR 600.000

INTERNATIONAL CRIMINAL
COURT

Strengthening the ICC - enhancing its
universality and increasing awareness
on the national level with regard to
complementarity

Worldwide,
Netherlands

EUR 2.000.000

SPECIAL COURT FOR SIERRA
LEONE

Communicating justice and capacity
building project

Sierra Leone EUR 600.000

UNITED NATIONS HIGH
COMMISSIONER FOR HUMAN
RIGHTS

Film directors for human rights Worldwide EUR 1.200.000
Drucksache 16/12729 – 222 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



ANLAGE II
EU/INTERNATIONAL DAYS IN THE FIELD OF HUMAN RIGHTS

DATE DAY

6 February International Day of Zero Tolerance against Female Genital Mutilation

8 March International Women's Day

21 March International Day for the Elimination of Racial Discrimination

8 April International Roma Day

3 May World Press Freedom Day

17 May International Day against Homophobia

18 October EU Day against Trafficking in Human Beings

20 June World Refugee Day

26 June International Day in Support of Victims of Torture

9 August International Day of the World's Indigenous People

10 October World Day Against the Death Penalty

20 November Universal Children's Day

25 November International Day for the Elimination of Violence against Women

3 December International Day/EU Day of Disabled People

10 December Human Rights Day

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 223 – Drucksache 16/12729



ANLAGE III

Weitere Informationen über die Menschenrechtspolitik der EU finden Sie auf folgenden Websites:

http://www.consilium.europa.eu/human-rights
http://ec.europa.eu/external_relations/human_rights/intro/index.htm
http://www.europarl.europa.eu/comparl/human_rights

Wie in diesem Bericht erwähnt, sind zahlreiche internationale Organisationen an der
Menschenrechtsarbeit beteiligt. Nähere Angaben über ihre diesbezüglichen Aktivitäten finden sich
auf ihren Websites:

Vereinte Nationen: http://www.un.org
Internationale Arbeitsorganisation: http://www.ilo.org/global/lang--en/index.htm
Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte: http://www.ohchr.org
Internationaler Strafgerichtshof: http://www.icc-cpi.int
Europarat: http://www.coe.int
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: http://www.echr.coe.int/echr
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa; http://www.osce.org
Afrikanische Union: http://www.africa-union.org
Organisation Amerikanischer Staaten: http://www.oas.org

Zahlreiche internationale NRO stellen auf ihren jeweiligen Websites eine Fülle von Informationen
über Menschenrechtsfragen in allen Teilen der Welt zur Verfügung; hierzu gehören:

Amnesty International: http://www.amnesty.org
Human Rights Watch: http://www.hrw.org
Internationaler Bund der Ligen für die Menschenrechte (FIDH): http://www.fidh.org
Internationales Komitee vom Roten Kreuz: http://www.icrc.org

Drucksache 16/12729 – 224 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
ACHPR African Commission on Human and Peoples Rights
ACP African, Caribbean and Pacific
AIHRC Afghanistan Independent Human Rights Commission
ALDE Alliance of Liberals and Democrats for Europe
AMIS African Union Mission in the Darfur region of Sudan
ANP Afghan National Police
ASEAN Association of Southeast Asian Nations
ASEF Asia Europe Foundation
ASEM Asia-Europe Meeting
AT Austria
AU Afrikanische Union:
BiH Bosnia and Herzegovina
CAAC Children affected by armed conflict
CARDS Programme of Community assistance for reconstruction, development and

stabilisation
CBM Confidence-building measures
CBSS Country-Based Support Schemes
CEAS Common European Asylum System
CEDAW Committee on the Elimination of Discrimination against Women
CFSP Common Foreign Security Policy
CICIG International Commission against Impunity in Guatemala
CMI Crisis Management Initiative
COAFR EU Council's Working Party on Africa
COASI EU Council's Working Party on Asia-Oceania
CoE Europarat:
COEST EU Council's Working Party on Eastern Europe and Central Asia
COHOM Council Human Rights Working Party
CONOPS Concept of operations
COTER EU Council's Working Party on terrorism
CPA Comprehensive Peace Agreement
CPT European Committee for the Prevention of Torture
CSP Comprehensive Status Proposal
CSR Corporate Social Responsibility
DCCA Development and Cooperation in Central Asia
DCI Development Cooperation Instrument
DDPA Durban Declaration and Programme of Action
DDR disarmament, demobilization and reintegration
DK Denmark
DPRK Democratic People's Republic of Korea
DRC Democratic Republic of the Congo
DRC Überprüfungskonferenz von Durban:
EC European Commission
ECCC Extraordinary Chambers in the Constitutional Court of Cambodia
ECHR Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:
ECOSOC Economic and Social Council

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225 – Drucksache 16/12729



ECRI European Commission against Racism and Intolerance
EE Estonia
EEG Eastern European Group
EFA European Free Alliance, European Parliament political group
EIDHR European Instrument for Democracy and Human Rights
EIUC European Inter University Centre for Human Rights and Democratisation
ELIAMEP Hellenic Foundation for European and Foreign Policy
ENP European Neighbourhood Policy
ENPI European Neighbourhood and Partnership Instrument
EOM Election Observation Mission
EP European Parliament
EPAs Economic Partnership Agreements
EPD Enhanced Permanent Dialogue
EPLO European Peacebuilding Liaison Office
ESDP European Security and Defence Policy
EU European Union
EUBAM European Union Border Assistance Mission to Moldova and Ukraine
EUFOR European Military Force
EUFOR Tchad/RCA Bridging military operation in Eastern Chad and North Eastern Central

African Republic
EUJUST LEX Integrated Rule of Law Mission for Iraq
EULEX Kosovo European Union Rule of Law Mission in Kosovo
EUPM European Union Police Mission
EUPOL Afghanistan EU Police mission in Afghanistan
EUPOL COPPS European Union Police Mission for the Palestinian Territories
EUPOL RD Congo European Union Police Mission in the Democratic Republic of Congo
EUPT Kosovo EU Planning Team Kosovo
EUR Euro
EUSEC RD Congo EU mission to provide advice and assistance for security sector reform in

the Democratic Republic of Congo
EUSR EU Special Representative
FAO Food and Agriculture Organisation
FDLR Forces démocratiques de libération du Rwanda
FIDH Fédération Internationale des Droits de l'Homme
FR France
FRA Fundamental Rights Agency
FRIDE Fundación para las Relaciones Internacionales y el Diálogo Exterior
FYROM former Yugoslav Republic of Macedonia
GAERC General Affairs and External Relations Council
GFMD Global Forum on International Migration and Development
GRULAC Group of Latin American and Caribbean countries
GRULAC Group of Latin America and Caribbean Countries
GSP EU's Generalised System of Preferences
GSP+ Special Incentive Arrangement for Sustainable Development and Good

Governance
GSPC Salafist Group for Preaching and Combat

Drucksache 16/12729 – 226 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode



HDIM Human Dimension Implementation Meeting
HoMs Heads of Mission
HQ Headquarters
HRC Human Rights Council
HRDs Human Rights Defenders
IA International Alert
ICC Internationaler Strafgerichtshof:
ICCPR Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
ICESCR Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
ICTJ International Center for Transitional Justice
ICTY International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia
IDPS Institut de Développement de Produits de Santé
IER Fairness and Reconciliation Commission
IfP Initiative for Peace building
IHL International humanitarian law
IIGEP Independent International Group of Eminent Persons
ILO Internationale Arbeitsorganisation:
IOM International Organisation for Migration
IPA Instrument on Pre-Accession Assistance
IPA Instrument on Pre-Accession Assistance
IT Italy
IWGIA International Work Group for Indigenous Affairs
JMA Joint Military Affairs
JPA Joint Parliamentary Assembly
JPL Justice and Peace Law
LAC Latin American and Caribbean countries
LIBE Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs
LRA Lord's Resistance Army
LTTE Liberation Tigers of Tamil Eelam
MDC Movement for Democratic Change
MDG Millennium Development Goal
MEP Member of the European Parliament
Mercosur Common market of the south
MINUSTAH Mission des Nations Unies pour la stabilisation en Haiti
MLC Mouvement de Libération du Congo
MoI Ministry of the Interior
NATO North Atlantic Treaty Organization
NCCM National Council for Childhood and Motherhood
NCHR National Council for Human Rights
NGOs Non-governmental organisations
NL Netherlands
ODIHR Office for Democratic Institutions and Human Rights
OECD Organisation for Economic Co-operation and Development
OJ Official Journal of the European Union
OP Optional Protocol
OPCAT Optional Protocol to the International Convention against Torture and

Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment
OSCE Organisation for Security and Cooperation in Europe

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227 – Drucksache 16/12729



PACE Parliamentary Assembly of the Council of Europe
PCP Palestinian Civil Police
PDCI Partners for Democratic Change International
PHARE Programme of Community aid to the countries of Central and Eastern

Europe
PSC Political and Security Committee
RCP Rafah Crossing Point
RPM Reform Process Monitoring
RRI Review, rationalisation and improvement
SA Stabilisation and Association
SAA Stabilisation and Association Agreement
SADC Southern African Development Community
SAp Stabilisation and Association process
SE Sweden
SG/HR Secretary General/High Representative for the Common Foreign and

Security Policy
SPS Milosevic's former Socialist party
SSR Security sector reform
STM SAp Tracking Mechanism
SuR State under Review
SW Saferworld
TAIEX Technical Assistance and Information Exchange
TEU Treaty of European Union
UK United Kingdom
UN Vereinte Nationen:
UNAMA United Nations Assistance Mission in Afghanistan
UNAMID UN/AU Hybrid Operation in Darfur
UNDP United Nations Development Programme
UNDP United Nations Development Programme
UNESCO United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization
UNGA United Nations General Assembly
UNHCR United Nations High Commissioner for Refugees
UNHRC UN Human Rights Council
UNICEF United Nations Children's Fund
UNODC United Nations Office on Drugs and Crime
UNPFII UN Permanent Forum on Indigenous Issues
UNSC United Nations Security Council
UNSCR United Nations Security Council Resolution
UNSG United Nations Secretary-General
UNSRSG Special Representative of the UN Secretary General
UPR Universal Periodic Review
US United States
WEOG Western European and Others Group
WG Working Group
WTO World Trade Organisation
ZANU-PF Zimbabwe African National Union – Patriotic Front

Drucksache 16/12729 – 228 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode


In diesem 10. Jahresbericht der EU zur Menschenrechtslage werden die Maßnahmen und poli-
tischen Strategien beschrieben, die die EU zwischen dem 1. Juli 2007 und dem 30. Juni 2008 mit
dem Ziel durchgeführt hat, die weltweite Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu
fördern. Der Bericht gibt keine erschöpfende Darstellung, sondern greift Menschenrechtsfragen
heraus, die Anlass zur Sorge gegeben haben, und beschreibt, in welcher Weise die EU zu diesen
Fragen in und außerhalb der Union tätig geworden ist.
________________

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.