Vom 22. April 2009
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12712
16. Wahlperiode 22. 04. 2009
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 16/12219, 16/12711 –
Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie
zur Änderung von Statistikgesetzen
Bericht der Abgeordneten Bettina Hagedorn, Dr. Michael Luther, Dr. h. c. Jürgen Koppelin,
Roland Claus und Omid Nouripour
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die rechtlichen
Voraussetzungen für eine neue Volks-, Gebäude- und Woh-
nungszählung (Zensus) zu schaffen, um verlässliche Bevöl-
kerungszahlen und weitere Grunddaten für politische und
wirtschaftliche Entscheidungen und Planungen in Deutsch-
land zu erhalten.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter
Berücksichtigung der vom federführenden Innenausschuss
beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen Haushalte
stellen sich wie folgt dar:
I. Zensusgesetz 2011
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Keine
2. Vollzugsaufwand
Nach vorläufigen Kostenkalkulationen des Statistischen
Bundesamtes und der Statistischen Ämter der Länder wird
die Durchführung dieses Gesetzes bei Bund und Ländern zu
Gesamtkosten von 527,81 Mio. Euro führen. Davon ent-
fallen auf den Bund 44,81 Mio. Euro und auf die Länder
nach deren eigenen Erhebungen 483 Mio. Euro. Nach einer
aktuellen Schätzung der Landesrechnungshöfe vom April
2009 werden sich die Kosten der Länder für die Durchfüh-
rung des Zensus auf 538,633 Mio. Euro (zuzüglich der Kos-
ten für die Zensusvorbereitung in Höhe von 138,021 Mio.
Euro) belaufen.
Die auf den Bund entfallenden Kosten des Zensus verteilen
sich auf die einzelnen Haushaltsjahre wie folgt:
2010: 7,13 Mio. Euro.
2011: 15,88 Mio. Euro.
2012: 9,15 Mio. Euro.
2013: 7,95 Mio. Euro.
2014: 4,70 Mio. Euro.
Insgesamt: 44,81 Mio. Euro.
Die Mehrausgaben des Bundes werden grundsätzlich aus
dem Einzelplan 06 gedeckt. Für die Vorbereitung und Durch-
führung des Zensus gewährt der Bund den Ländern zum
1. Juli 2011 eine Finanzzuweisung in Höhe von 250 Mio.
Euro.
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
Die Änderung des ZensVorbG 2011 führt weder zu Mehr-
noch zu Minderausgaben.
Drucksache 16/12712 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
Die Änderung des MZG 2005 führt weder zu Mehr- noch zu
Minderausgaben.
Sonstige Kosten
I. Zensusgesetz 2011
Durch das ZensG 2011 entstehen für die Wirtschaft, insbe-
sondere für mittelständische Unternehmen, Kosten im Rah-
men der Gebäude- und Wohnungszählung. Auswirkungen
auf die Einzelpreise und auf das Preisniveau, insbesondere
das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
Durch die Gesetzesänderung entstehen für die Wirtschaft
keine Kosten. Auswirkungen auf die Einzelpreise und auf
das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau,
sind nicht zu erwarten.
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
Durch die Änderung des MZG 2005 entstehen für die Wirt-
schaft keine Kosten, da beim Mikrozensus keine Unterneh-
men befragt werden. Auswirkungen auf die Einzelpreise
und auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucher-
preisniveau, sind nicht zu erwarten.
Bürokratiekosten
I. Zensusgesetz 2011
1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine neue Infor-
mationspflicht für die Wirtschaft eingeführt, die einmalig zu
erfüllen ist. Zur Durchführung der Gebäude- und Woh-
nungszählungen nach § 6 wird die Wirtschaft verpflichtet,
Angaben zu Gebäuden und Wohnungen zu liefern. Für die
Immobilienwirtschaft ist eine Nettobelastung von 4,93 Mio.
Euro zu erwarten.
2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger
Es werden zwei neue Informationspflichten eingeführt.
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
Es werden drei neue Informationspflichten eingeführt.
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
Es entstehen keine Informationspflichten für die Wirtschaft,
die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung.
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
Es entstehen keine Informationspflichten für die Wirtschaft,
die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haus-
haltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innen-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.
Berlin, den 22. April 2009
Der Haushaltsausschuss
Otto Fricke
Vorsitzender
Bettina Hagedorn
Berichterstatterin
Dr. Michael Luther
Berichterstatter
Dr. h. c. Jürgen Koppelin
Berichterstatter
Roland Claus
Berichterstatter
Omid Nouripour
Berichterstatter