BT-Drucksache 16/12712

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/12219- Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen

Vom 22. April 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12712
16. Wahlperiode 22. 04. 2009

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 16/12219, 16/12711 –

Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie
zur Änderung von Statistikgesetzen

Bericht der Abgeordneten Bettina Hagedorn, Dr. Michael Luther, Dr. h. c. Jürgen Koppelin,
Roland Claus und Omid Nouripour

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die rechtlichen
Voraussetzungen für eine neue Volks-, Gebäude- und Woh-
nungszählung (Zensus) zu schaffen, um verlässliche Bevöl-
kerungszahlen und weitere Grunddaten für politische und
wirtschaftliche Entscheidungen und Planungen in Deutsch-
land zu erhalten.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter
Berücksichtigung der vom federführenden Innenausschuss
beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen Haushalte
stellen sich wie folgt dar:

I. Zensusgesetz 2011

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine

2. Vollzugsaufwand

Nach vorläufigen Kostenkalkulationen des Statistischen
Bundesamtes und der Statistischen Ämter der Länder wird
die Durchführung dieses Gesetzes bei Bund und Ländern zu
Gesamtkosten von 527,81 Mio. Euro führen. Davon ent-
fallen auf den Bund 44,81 Mio. Euro und auf die Länder
nach deren eigenen Erhebungen 483 Mio. Euro. Nach einer
aktuellen Schätzung der Landesrechnungshöfe vom April

2009 werden sich die Kosten der Länder für die Durchfüh-
rung des Zensus auf 538,633 Mio. Euro (zuzüglich der Kos-
ten für die Zensusvorbereitung in Höhe von 138,021 Mio.
Euro) belaufen.

Die auf den Bund entfallenden Kosten des Zensus verteilen
sich auf die einzelnen Haushaltsjahre wie folgt:

2010: 7,13 Mio. Euro.

2011: 15,88 Mio. Euro.

2012: 9,15 Mio. Euro.

2013: 7,95 Mio. Euro.

2014: 4,70 Mio. Euro.

Insgesamt: 44,81 Mio. Euro.

Die Mehrausgaben des Bundes werden grundsätzlich aus
dem Einzelplan 06 gedeckt. Für die Vorbereitung und Durch-
führung des Zensus gewährt der Bund den Ländern zum
1. Juli 2011 eine Finanzzuweisung in Höhe von 250 Mio.
Euro.

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

Die Änderung des ZensVorbG 2011 führt weder zu Mehr-
noch zu Minderausgaben.

Drucksache 16/12712 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

Die Änderung des MZG 2005 führt weder zu Mehr- noch zu
Minderausgaben.

Sonstige Kosten

I. Zensusgesetz 2011

Durch das ZensG 2011 entstehen für die Wirtschaft, insbe-
sondere für mittelständische Unternehmen, Kosten im Rah-
men der Gebäude- und Wohnungszählung. Auswirkungen
auf die Einzelpreise und auf das Preisniveau, insbesondere
das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

Durch die Gesetzesänderung entstehen für die Wirtschaft
keine Kosten. Auswirkungen auf die Einzelpreise und auf
das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau,
sind nicht zu erwarten.

III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

Durch die Änderung des MZG 2005 entstehen für die Wirt-
schaft keine Kosten, da beim Mikrozensus keine Unterneh-
men befragt werden. Auswirkungen auf die Einzelpreise
und auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucher-
preisniveau, sind nicht zu erwarten.

Bürokratiekosten

I. Zensusgesetz 2011

1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine neue Infor-
mationspflicht für die Wirtschaft eingeführt, die einmalig zu

erfüllen ist. Zur Durchführung der Gebäude- und Woh-
nungszählungen nach § 6 wird die Wirtschaft verpflichtet,
Angaben zu Gebäuden und Wohnungen zu liefern. Für die
Immobilienwirtschaft ist eine Nettobelastung von 4,93 Mio.
Euro zu erwarten.

2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

Es werden zwei neue Informationspflichten eingeführt.

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

Es werden drei neue Informationspflichten eingeführt.

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

Es entstehen keine Informationspflichten für die Wirtschaft,
die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung.

III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

Es entstehen keine Informationspflichten für die Wirtschaft,
die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haus-
haltslage des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innen-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 22. April 2009

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender

Bettina Hagedorn
Berichterstatterin

Dr. Michael Luther
Berichterstatter

Dr. h. c. Jürgen Koppelin
Berichterstatter

Roland Claus
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

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