BT-Drucksache 16/1258

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Schummer, Ilse Aigner, Michael Kretschmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Willi Brase, Jörg Tauss, Nicolette Kressl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD -16/543- Neue Dynamik für Ausbildung 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Patrick Meinhardt, Uwe Barth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/235- Die duale Berufsausbildung in Deutschland kontinuierlich verbessern 3. zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/122- Statt Ausbildungspakt - Für eine umlagefinanzierte berufliche Erstausbildung 4. zu dem Antrag der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Krista Sager, Grietje Bettin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/198- Berufsausbildung umfassend sichern 5. zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung -15/5285- Berufsbildungsbildungsbericht 2005

Vom 18. April 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1258
16. Wahlperiode 18. 04. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Schummer, Ilse Aigner,
Michael Kretschmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Willi Brase, Jörg Tauss, Nicolette Kressl,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 16/543 –

Neue Dynamik für Ausbildung

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Patrick Meinhardt,
Uwe Barth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/235 –

Die duale Berufsausbildung in Deutschland kontinuierlich verbessern

3. zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker
Schneider (Saarbrücken), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/122 –

Statt Ausbildungspakt – Für eine umlagefinanzierte berufliche Erstausbildung

4. zu dem Antrag der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Krista Sager, Grietje
Bettin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/198 –

Berufsausbildung umfassend sichern
5. zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 15/5285 –

Berufsbildungsbericht 2005

Drucksache 16/1258 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

A. Problem

Die Antragsteller reagieren auf die Tatsache, dass das Angebot der betrieblichen
Ausbildungsplätze auch im Jahr 2005 nicht der Ausbildungsnachfrage entspro-
chen hat. Im Vergleich zum Vorjahr sei ein Rückgang der betrieblichen Aus-
bildungsverträge um 4 Prozent zu verzeichnen. Der „Nationale Pakt für Aus-
bildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland“ habe zwar Erfolge gezeigt,
die rechnerische Lücke zwischen Angebot und Nachfrage aber nicht schließen
können. Mit den Anträgen wird auf die unterschiedlich wahrgenommenen
hauptsächlichen Ursachen des Ausbildungsplatzdefizits eingegangen, und die
Antragsteller fordern entsprechende weitergehende Maßnahmen durch die Bun-
desregierung, die Betriebe, Tarif- und Sozialpartner sowie durch die Länder.

B. Lösung

Zu Nummer 1

Annahme des Antrags auf Drucksache 16/543 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP

Zu Nummer 2

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/235 mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion der FDP

Zu Nummer 3

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/122 mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Zu Nummer 4

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/198 mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zu Nummer 5

Kenntnisnahme der Unterrichtung auf Drucksache 15/5285

C. Alternativen

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/543.

Annahme der Anträge auf den Drucksachen 16/122, 16/198 und 16/235.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1258

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 15/5258

1. den Antrag auf Drucksache 16/543 anzunehmen;

2. den Antrag auf Drucksache 16/235 abzulehnen;

3. den Antrag auf Drucksache 16/122 abzulehnen;

4. den Antrag auf Drucksache 16/198 abzulehnen.

Berlin, den 15. Februar 2006

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ulla Burchardt
Vorsitzende

Michael Kretschmer
Berichterstatter

Willi Brase
Berichterstatter

Patrick Meinhardt
Berichterstatter

Cornelia Hirsch
Berichterstatterin

Priska Hinz (Herborn)
Berichterstatterin

Es gelte daher, das System der beruflichen Bildung in einer
breit angelegten Strukturinitiative unter Einbeziehung aller zu verbessern. Weiterhin müssten hinreichend gut qualifi-
Verantwortlichen weiterzuentwickeln. Das Themenspekt-
rum einer solchen Initiative sollte von der Benachteiligten-
förderung, der Nachqualifizierung und der Verbesserung der
Ausbildungsreife über eine stärkere Durchlässigkeit der Bil-

zierte Ausbildungsplätze bereitstehen.

Die Hindernisse, die immer noch für Betriebe bei der Bereit-
stellung von Ausbildungsplätzen beständen, müssten weiter
abgebaut werden. Das in der letzten Legislaturperiode verab-
Drucksache 16/1258 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Michael Kretschmer, Willi Brase, Patrick Meinhardt,
Cornelia Hirsch und Priska Hinz (Herborn)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Anträge auf den Druck-
sachen 16/122, 16/235 und 16/198 in seiner 8. Sitzung am
15. Dezember 2005 beraten und an den Ausschuss für Bil-
dung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur feder-
führenden Beratung sowie an den Ausschuss für Arbeit und
Soziales zur Mitberatung überwiesen. Den Antrag auf
Drucksache 16/122 hat er darüber hinaus an den Ausschuss
für Wirtschaft und Technologie, den Antrag auf Drucksache
16/198 an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend zur Mitberatung überwiesen.

Der Deutsche Bundestag hat die Unterrichtung auf Druck-
sache 15/5285 und den Antrag auf Drucksache 16/543 in
seiner 17. Sitzung am 10. Februar 2006 beraten und an den
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
schätzung zur federführenden Beratung sowie an den Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss für
Arbeit und Soziales sowie an den Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen.
Die Unterrichtung auf Drucksache 15/5285 hat er darüber
hinaus an den Ausschuss für Tourismus, den Antrag auf
Drucksache 16/543 an den Haushaltsausschuss zur Mitbera-
tung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Nummer 1

Nach Auffassung der Antragsteller wird angesichts der Er-
gebnisse des Nationalen Pakts für Ausbildung und Fach-
kräftenachwuchs sowie der anhaltenden kritischen Situation
bei der Entwicklung der betrieblichen Ausbildungsverträge
eine neue Dynamik für Ausbildung gebraucht, damit alle
ausbildungsfähigen und ausbildungswilligen Jugendlichen
einen Ausbildungsplatz erhalten. Dazu bedürfe es verstärk-
ter Anstrengungen aller Verantwortlichen in Politik, Wirt-
schaft, Gewerkschaften und Sozialverbänden, um zusätzli-
che Maßnahmen zur Schaffung weiterer Ausbildungsplätze
zu realisieren. Neben einer Minimierung der rechnerischen
Lücke zwischen nicht vermittelten Bewerbern und unbesetz-
ten Ausbildungsplätzen im jeweils aktuellen Ausbildungs-
jahr seien strukturelle Verbesserungen im System der beruf-
lichen Bildung notwendig, um eine Antwort auf neue
Herausforderungen zu finden. Zu diesen Herausforderungen
gehörten insbesondere nachhaltige Veränderungen in den
Wirtschaftsstrukturen, der demographische Wandel sowie
die häufig ungenügende Verzahnung an den Schnittstellen
von schulischer Bildung, beruflicher Bildung, Beschäfti-
gung und Weiterbildung.

Bildungssystems bis hin zur Ausschöpfung aller Ausbil-
dungspotenziale in wachstumsintensiven Segmenten der
Wirtschaft ohne ausgeprägte Ausbildungstradition reichen.

Vor dem Hintergrund dieser Analyse fordern die Antragstel-
ler zunächst die Bundesregierung auf, das am 1. April 2005
in Kraft getretene Berufsbildungsgesetz zügig umzusetzen,
die Wirkung des neuen Berufsbildungsrechts zu überprüfen
sowie die Bildungsforschung insgesamt fortzuentwickeln.
Darüber hinaus solle die Bundesregierung im Handwerks-
bereich auch auf herausragende Ausbildungsleistungen als
Voraussetzung für die Führung eines Betriebs achten.

Gegenüber den Tarifpartnern wird u. a. die Forderung nach
tarifpolitischen Vereinbarungen zur Steigerung des Aus-
bildungsplatzangebots erhoben. An die Betriebe wird ap-
pelliert, angesichts ihrer wirtschaftlichen und sozialen Ver-
antwortung im Rahmen des dualen Ausbildungssystems be-
rufliche Qualifikationen zu vermitteln. Weitere Forderun-
gen, auch an die Länder gerichtet, beziehen sich auf eine
verstärkte Nutzung der Verbundausbildung nach § 10 Abs. 5
des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), eine Stärkung der Aus-
bildungsfähigkeit und der Ausbildungsmotivation, eine stän-
dige Weiterentwicklung der Qualität der beruflichen Bil-
dung, Folgerungen aus den Ergebnissen des Expertenmoni-
tors Berufliche Bildung zur Eigenverantwortung von Eltern
und Jugendlichen sowie schließlich auf Möglichkeiten der
vollzeitschulischen Berufsausbildung.

Zu Nummer 2

Für die Antragsteller ist die duale Berufsausbildung, die
rund 60 Prozent eines Jahrgangs durchlaufen, eine tragende
Säule des deutschen Bildungssystems. Die deutschen Unter-
nehmen wendeten dafür jährlich 28 Mrd. Euro auf. Auch in-
ternational sei das deutsche System der Berufsbildung noch
immer hoch anerkannt und diene vielerorts als Vorbild. Das
duale System müsse sich den Veränderungen der Gesell-
schaft, der Wirtschaft und der Technik anpassen und solle
zugleich mit möglichst vielen nur unzureichend vorgebilde-
ten Jugendlichen erfolgreich arbeiten. Dies stelle eine konti-
nuierliche und höchst anspruchsvolle Aufgabe insbesondere
für die unmittelbar Beteiligten, die Ausbilder, die Ausbil-
dungsbetriebe und die beruflichen Schulen und ihre Lehr-
kräfte, aber auch für die Politik dar. Unsere Gesellschaft ba-
siere darauf, dass jeder Mensch eine gerechte Chance auf
Selbstgestaltung seines Lebens und angemessene Bildung
bekomme. Die Ergebnisse des Bildungsprozesses lägen dann
nicht nur an den eingeräumten Chancen, sondern hingen ent-
scheidend auch von dem selbstverantwortlichen Beitrag und
Einsatz jedes Einzelnen ab. Eltern und Schulen seien gefor-
dert, die Ausbildungsreife und Eigeninitiative der Bewerber
dungswege und die Verbesserung von Übergängen und Ko-
operationsformen zwischen den einzelnen Bereichen des

schiedete Berufsbildungsreformgesetz sei daher weiterzu-
entwickeln.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/1258

Die Entbürokratisierung und Flexibilisierung des Berufs-
bildungsrechts sei nicht gelungen. Die Überprüfung beste-
hender Ausbildungsgänge im Hinblick auf die Möglichkeit
der Stufungen geschehe nicht schnell genug. In vielen Beru-
fen und Branchen seien die Ausbildungskosten oft zu hoch.
Starre Tarifverträge verhinderten flexible und den betriebli-
chen Verhältnissen angepasste Lösungen. Schließlich dürfe
der von der Europäischen Kommission geplante Europäi-
sche Qualifikationsrahmen (EQF) die in der betrieblichen
Ausbildung erworbenen Qualifikationen nicht unter schu-
lisch erworbene Qualifikationen einordnen.

Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung aufgefor-
dert, auf eine Modernisierung der dualen Berufsbildung hin-
zuarbeiten und Maßnahmen vorzusehen, die u. a. aus folgen-
den Elementen bestehen: Ausweitung der Stufenausbildung
und der Modularisierung aller Berufsbilder; ggf. Rücknahme
der Anerkennung vollzeitschulischer Ausbildung nach einer
Prüfung; Deregulierung der Höhe der Ausbildungsvergütun-
gen; Entgegentreten der Einführung einer Ausbildungsplatz-
abgabe; Wiedereinrichtung des Ständigen Ausschusses; Öff-
nung der Hochschulen für Absolventen der beruflichen
Bildung.

Zu Nummer 3

Die Antragsteller gehen davon aus, dass es mit den Verein-
barungen des „Nationalen Pakts für Ausbildung und Fach-
kräftenachwuchs in Deutschland“ vom Juni 2004 nicht ge-
lungen sei, die Wirtschaft ausreichend in die Verantwortung
für die Berufsausbildung zu nehmen und die Perspektiven
für Jugendliche auf dem Ausbildungsstellenmarkt zu verbes-
sern. Deshalb wird die Bundesregierung aufgefordert, mit ei-
ner Reihe von Maßnahmen zu einer nachhaltigen Verbesse-
rung der Ausbildungssituation der Jugendlichen beizutragen.
Es wird festgestellt, dass seit 2004 keine verbindliche Ver-
einbarung, insbesondere mit den Spitzenverbänden der deut-
schen Wirtschaft, mit dem Ziel, alle jungen Menschen in
Ausbildung zu bringen, zustande gekommen sei und die ak-
tuelle Situation auf dem Ausbildungsmarkt im Interesse der
Jugendlichen eine Umlagefinanzierung erfordere. Weiterhin
solle die Bundesregierung eine Überarbeitung des Berufs-
ausbildungssicherungsgesetzes vorlegen, die Gewerkschaf-
ten in die Entwicklung eines europäischen Berufsbildungs-
raums einbeziehen, die Auswirkungen der Reform des
Berufsbildungsgesetzes wissenschaftlich auswerten sowie
Maßnahmen für eine qualifizierte Berufsausbildungsvorbe-
reitung ergreifen.

Zur Begründung führt die Fraktion DIE LINKE. an, dass die
Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt dramatisch sei:
Auf einen unbesetzten Ausbildungsplatz seien Ende Septem-
ber 2005 vier Ausbildungsplatzsuchende gekommen. Die tat-
sächliche Ausbildungslücke sei deutlich höher als die von der
Bundesagentur für Arbeit in ihrer veröffentlichten Ausbil-
dungsbilanz angegebene Zahl von knapp 30 000 Jugendli-
chen. Im Interesse der Jugendlichen müsse die Regierung
deshalb handeln und eine Umlagefinanzierung einführen. Ta-
rifliche Vereinbarungen, wie sie z. B. in der Bauwirtschaft be-
stünden, hätten demgegenüber allerdings weiterhin Vorrang.

Zu Nummer 4

ten Gesellschaft sei. Bildung entscheide immer mehr über
die Chancen des Einzelnen an sozialer Teilhabe. Bildung
eröffne Perspektiven und sei zunehmend der beste Schutz
vor Arbeitslosigkeit. Eine gut ausgebildete Bevölkerung
sei gleichzeitig die entscheidende Ressource, um im Inno-
vationswettbewerb mit anderen Ländern zu bestehen. Die
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands sowie die Beschäf-
tigungs- und Lebenschancen jedes Einzelnen hingen mehr
denn je davon ab, ob es gelinge, die Lern- und Leistungs-
potenziale der Menschen zu aktivieren. Deswegen seien
alle politischen und gesellschaftlichen Akteure in der
Pflicht, jungen Menschen eine Perspektive zu geben. Be-
sonders wichtig sei dabei, dem hohen Stellenwert einer
qualifizierten Berufsausbildung für den Integrationserfolg
von Migrantinnen und Migranten zu entsprechen. Die bis-
her angestoßenen Initiativen und Programme hätten den
seit vielen Jahren herrschenden Mangel an betrieblichen
Ausbildungsplätzen in Deutschland nicht beheben können.
Das im Rahmen des Ausbildungspakts entworfene Instru-
ment des „Einstiegsqualifizierungsjahres“ (EQJ) habe sich
zwar in vielen Fällen als Einstiegsjahr erwiesen, aber nur
selten einen Qualifizierungsvorteil gebracht. In der berufli-
chen Ausbildung bleibe vor allem die Wirtschaft gefordert,
auch in ihrem eigenen Interesse an gut ausgebildeten Fach-
kräften für die Zukunft. Für die staatlichen Akteure bleibe
die Aufgabe, die bestehenden staatlichen Maßnahmen im
Interesse der Jugendlichen zu koordinieren, gegebenen-
falls zu bündeln und vor allem in ihrer Qualität zu verbes-
sern.

Vor diesem Hintergrund fordern die Antragsteller die Bun-
desregierung und in soweit auch die Länder auf, Konzepte
und Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsreife, zur Ver-
besserung der Quote der Bildungsabschlüsse von Jugend-
lichen sowie zur Wirksamkeit der staatlichen Qualifizie-
rungs- und Berufsvorbereitungsprogramme zu entwickeln
und umzusetzen. Die Antragsteller fordern u. a. weiterhin,
die Benachteiligtenförderung auszubauen und die Bildungs-
beratung zu verbessern sowie die Durchlässigkeit des Bil-
dungssystems bis hin zur Hochschulreife zu fördern und zu
verhindern, dass durch einen Abbau von Studienplätzen der
Druck auf den Ausbildungsmarkt erhöht wird. An die Bun-
desregierung wird ein elf Punkte umfassender Forderungs-
katalog gerichtet, der sich u. a. auf die Anerkennung voll-
zeitschulischer Ausbildungen, die Bevorzugung ausbilden-
der Betriebe bei öffentlichen Vergabeverfahren, die Förde-
rung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die
Überwindung der Vorstellung von „Frauenberufen“ und
„Männerberufen“, die Umlage der Prüfungskosten auf die
Mitgliedsbeiträge der Kammern sowie schließlich auf die
Gründung einer Stiftung zur Förderung der beruflichen Bil-
dung bezieht.

Zu Nummer 5

Der Berufsbildungsbericht wird gemäß § 3 des Berufsbil-
dungsförderungsgesetzes von der Bundesregierung jährlich
herausgegeben und informiert über die Schwerpunkte ihrer
Berufsbildungspolitik. Hier handelt es sich um den Berichts-
zeitraum für das Jahr 2004. Der Bericht gibt des Weiteren ei-
nen Überblick über die Entwicklung der Ausbildungsstellen-
Die Antragsteller unterstreichen, dass der Zugang zu Bil-
dung und Ausbildung ein zentrales Merkmal einer gerech-

situation in Deutschland sowie über politische Initiativen
und neue Projekte.

Drucksache 16/1258 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Nummer 1

Die mitberatenden Ausschüsse für Wirtschaft und Tech-
nologie, für Arbeit und Soziales sowie für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend haben jeweils mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stim-
men der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP emp-
fohlen, den Antrag anzunehmen. Der mitberatende Haus-
haltsausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD, gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Antrag anzunehmen.

Zu den Nummern 2 bis 4

Die mitberatenden Ausschüsse haben jeweils gegen die
Stimmen der antragstellenden Fraktion mit den Stimmen der
übrigen Fraktionen empfohlen, die jeweiligen Anträge abzu-
lehnen.

Zu Nummer 5

Die mitberatenden Ausschüsse haben jeweils einvernehm-
lich empfohlen, die Unterrichtung zur Kenntnis zu nehmen.

IV. Beratungsverlauf und -ergebnisse im federfüh-
renden Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat die Vorlagen in seiner Sitzung am
15. Februar 2006 beraten und empfiehlt nach Kenntnisnah-
me der Unterrichtung der Bundesregierung auf Drucksache
15/5285:

1. Annahme des Antrags auf Drucksache 16/543 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP.

2. Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/235 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion der FDP.

3. Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/122 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP sowie
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE.

4. Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/198 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP sowie
DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN.

Die Fraktion der CDU/CSU hält den Ausbildungspakt für
ein richtiges Instrument für das Zusammenwirken verschie-
dener Kräfte, um die verschiedenen Ursachen für ein man-
gelndes Ausbildungsplatzangebot anzugehen. Im Zuge des
Ausbildungspakts seien in den letzten beiden Jahren 123 300
neue Ausbildungsplätze entstanden; 83 000 Betriebe hätten

kommission, in der auch die Bundesländer und Gewerk-
schaften einbezogen worden seien.

Das einstimmig im Bundestag und Bundesrat in der 15.
Wahlperiode verabschiedete Berufsbildungsgesetz habe den
Stillstand der letzten Jahrzehnte beendet. Es müsse jetzt sei-
ne Wirksamkeit unter Beweis stellen. Vor dem Hintergrund,
dass z. B. fast jeder zweite junge Erwachsene mit türkischer
Abstammung keine abgeschlossene Berufsausbildung habe,
44 Prozent der Auszubildenden sich auf nur zehn Berufe
konzentrierten, viele der 25 Prozent Ausbildungsplatzabbre-
cher ihren Abbruch in der Wahl des falschen Berufs oder des
falschen Betriebs begründeten, müsste die Berufsorientie-
rung und Berufsberatung verstärkt und verbessert werden.
Die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit müsse
stärker mit möglichen Aktivitäten der Schulen und anderen
Einrichtungen verzahnt werden. Der Koalitionsvertrag weise
darauf hin, dass die Anzahl der nicht ausbildungsberechtig-
ten Betriebe durch Programme wie STARegio von 42 Pro-
zent auf 39 Prozent gesunken sei. Wenn man mehr betriebli-
che Ausbildung fordere, müsse man Ausbildungsverbünde
durch Programme wie Jobstarter stärken. 1,3 Millionen
Schulabgänger bis 29 Jahre ohne eine Berufsqualifizierung
erforderten auch neue Wege in der Arbeitsmarktpolitik wie
die Vermittlung von Einstiegsqualifikationen.

Der Antrag der Fraktion der FDP fordere die Möglichkeit
einer zweijährigen Berufsausbildung. Die Fraktion der
CDU/CSU wolle eine Beibehaltung der dreijährigen Berufs-
ausbildung mit der Möglichkeit einer Zwischenzertifizie-
rung als Chance für einen vorläufigen Abschluss und eines
Neuanfangs. Eine qualifizierte Stufenausbildung und die
Vernetzung von Aus- und Weiterbildung müsse die Möglich-
keit eröffnen, später im Berufsleben in Weiterbildungspha-
sen Qualifizierungsmodule nachzuholen.

Die Fraktion der CDU/CSU verweist auf die gute Praxis der
Ausbildung zum Alten- oder Krankenpfleger im Saarland.
Nach eineinhalb Jahren erhalte man dort einen ersten Ab-
schluss als Alten- oder Krankenpflegerhelfer.

Mit der Handwerksreform habe man auch die herausragende
Ausbildungsleistung zur Voraussetzung der Meisterpflicht
beim Führen eines Betriebs gemacht. Das Beispiel des Flie-
senlegerberufs zeige jedoch, dass nach Wegfall der Notwen-
digkeit des Meisterbriefs zwar 103 Prozent mehr Betriebe
entstanden seien, die Zahl der Ausbildungsplätze gleichzei-
tig aber um 30 Prozent gesunken sei. Es handele sich vorwie-
gend um Ich-AGs, die keine sozialversicherten Beschäftig-
ten einstellten und die auch nicht ausbildeten. Die Fraktion
fordere daher, alle fünf bis sieben Jahre die Ausbildungsleis-
tungen des Handwerks zu überprüfen, damit dort auch die
Ausbildungsmotivation erhalten bleibe.

Von Seiten der Fraktion der SPD wird der vorliegende
Berufsbildungsbericht für eine sehr gute Grundlage für die
kommende Debatte gehalten. Sie weist auf die nach wie vor
hohe Zahl von Altbewerbern hin und darauf, dass viele junge
Erwachsene erst im Alter von 26 bis 28 Jahren eine drei-
oder dreieinhalbjährige Ausbildung beginnen würden. Der
Bericht gehe auch auf die vielen ausbildungsberechtigten
und -fähigen Betriebe ein, die jedoch keine Lehrstellen anbö-
ten. Eine Strukturinitiative mache vor dem Hintergrund nur
Sinn, wenn man geeignete Maßnahmen treffe oder Rahmen-
erstmalig ausgebildet. Da diese Maßnahmen jedoch noch
nicht ausreichten, begrüße sie die Einrichtung der Struktur-

bedingungen schaffe, die die Unternehmen dazu brächten
auszubilden. Die Debatte im Plenum habe gezeigt, dass im-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/1258

mer noch die mangelnde Vorbildung der Schulabgänger, zu
hohe Ausbildungskosten, tarifliche Übernahmeverpflichtun-
gen, eine zu lange Ausbildungsdauer und zu starre Berufsbil-
der für die Ausbildungsplatzmisere verantwortlich gemacht
würden. Man habe im gemeinsamen Antrag auf das Ausbil-
dungsmonitoring des Bundesinstituts für Berufsbildung Be-
zug genommen und verdeutlicht, wie der Misere beizukom-
men wäre. Die Strukturinitiative müsse Aspekte der Werte-
und Eigenverantwortungsvermittlung in den Familien, Er-
werben von Schlüsselqualifikationen in den Schulen und Er-
öffnen von Chancen in den Betrieben, um an die Entwick-
lungspotenziale von Auszubildenden anzuknüpfen, im Blick
haben.

Was die zu hohen Ausbildungskosten angehe, zeige der
Berufsbildungsbericht, dass Jugendliche hauptsächlich
Lehrstellen mit eher unterdurchschnittlichen Ausbildungs-
vergütungen anstrebten. Ziel der Veränderungen der Ausbil-
dungsstrukturen sollte sein, dass Jugendliche nicht nur die
Qualifikationen eines Facharbeiters erwürben, sondern auch
als solche mitbestimmen und mitgestalten könnten. Am En-
de müsse es auch die Chance geben, nach einer Weiterbil-
dung die Meisterschaft erwerben zu können. Wenn die Aus-
bildung in den Betrieben, am Arbeits- und Geschäftsort
stattfinde, sollte sie auch den Betrieben selbst zugute kom-
men. Eine Verkürzung der Ausbildung werde z. B. vom
Handwerkspräsidenten und von den Handwerksunterneh-
men nicht angestrebt, da sie daraus keinen Nutzen ziehen
könnten. Die Berufsfähigkeit, das Berufsprinzip und die Be-
schäftigungsfähigkeit müssten im Mittelpunkt des Interesses
stehen.

Die Fraktion der SPD weist die Kritik an angeblich zu
großen tariflichen Übernahmeverpflichtungen zurück. Die
Tarifverträge in der Metall- und Elektroindustrie zeigten,
dass finanziell angeschlagene Betriebe keine Auszubilden-
den übernehmen müssten. Eine Stufen- oder verkürzte Aus-
bildung mache nur Sinn, wenn auf dieser Basis auch einge-
stellt werde und keine neuen Warteschleifen entstünden. Mit
der Reform des Berufsbildungsgesetzes wolle man gewähr-
leisten, dass Jugendliche, die einen dreijährigen Ausbil-
dungsvertrag abgeschlossen hätten, auch nach zwei Jahren
bereits einen qualifizierenden Berufsabschluss erwerben
könnten.

Nach Auffassung der Fraktion müsse man sich auch mit der
Strukturinitiative für die Möglichkeit der vollzeitschulischen
Ausbildung mit Zulassungsrecht zur Kammerprüfung als
zweitbeste Lösung einsetzen. Erfolgreich würden diese Ab-
schlüsse allerdings erst dann sein, wenn auch die Unterneh-
men sie anerkennen würden und die entsprechenden Auszu-
bildenden dann auch einstellten. Im Koalitionsantrag seien
auch vor dem Hintergrund jahrelanger Diskussionen im
Hauptausschuss Empfehlungen zur Berufsvorbereitung von
Jugendlichen mit Migrationshintergrund aufgenommen wor-
den. Das Werkstattjahr habe jedoch als Einstiegsqualifikati-
onsmaßnahme nicht die ursprünglichen Erwartungen erfüllt.
Man müsse in den nächsten Monaten auch intensiv über die
Aspekte europäischer Qualifizierung reden und hauptsäch-
lich die Betriebe, die ausbilden könnten, über die Struktur-
initiative erreichen.

Von Seiten der Fraktion der FDP wird mit Befriedigung

jetzt gebündelt werden sollten, Stufen- bzw. modulare Aus-
bildungsgänge jetzt als Option gesehen würden und die
Durchlässigkeit zwischen beruflichen und allgemeinen Bil-
dungsgängen verbessert werden sollten. Die Stufenausbil-
dung sollte jedem Auszubildenden eine Qualifizierungs-
chance eröffnen. Die Themen „Ausbildungskosten“ und
„Ausbildungsplatzvergütungen“ seien im Koalitionsantrag
nicht angesprochen worden. Was die Ausbildungskosten und
Ausbildungsvergütung betreffe, gehe der Koalitionsantrag
nicht über einen Appell an die Tarifpartner hinaus. Es wird
die Notwendigkeit der Entbürokratisierung und Flexibilisie-
rung betont. Das Projekt, drei Auszubildende auf zwei Lehr-
stellen zu führen, biete die Perspektive, mehr jungen Men-
schen die Chance einer Berufsausbildung zu geben. Er
verweist auf das vorbildliche Tarifvertragsmodell „Ostme-
tall“, das mit den christlichen Gewerkschaften vereinbart
worden sei.

Die Strukturinitiative bleibe jedoch nebulös, wenn nicht klar
werde, wie z. B. die Berufsberatung haushaltsmäßig ver-
ankert werde. Es sei kontraproduktiv, dass es im Zuge der
Hartz-Gesetzgebung bei der Berufs- und Studienberatung zu
erheblichen Einschränkungen komme. Der Antrag enthalte
im Vergleich zur vergangenen rot-grünen Regierungspolitik
eine positive Wendung. Im Ergebnis fehle jedoch immer
noch der Mut zu mehr Flexibilisierung und Entbürokratisie-
rung.

Von Seiten der Fraktion DIE LINKE. wurden in der Aus-
schusssitzung zum Antrag auf Drucksache 16/543 folgende
Änderungsanträge (Ausschussdrucksache 16(18)24) ge-
stellt:

1. Ergänze auf Seite 2 nach „Die rechnerische Lücke zwi-
schen Angebot und Nachfrage konnte im Rahmen der Nach-
vermittlung deutlich reduziert werden (auf zuletzt 11 500),
blieb aber etwas hinter den guten Vorjahresergebnissen (rd.
9 500) zurück.)“ folgenden Satz:

„Unter Einschluss aller Jugendlichen, die einen qualifizier-
ten Ausbildungsplatz benötigen, muss die Ausbildungslücke
mindestens mit rund 100 000 Plätzen beziffert werden.“

2. Ergänze unter III folgenden Punkt (neu):

Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

„einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Umlagefinanzie-
rung in der beruflichen Bildung bis Ende März 2006 vorzu-
legen. Die konkrete Ausgestaltung der Umlagefinanzierung
soll dabei zwischen den Tarifparteien auf Branchenebene er-
folgen.“

3. Ergänze unter III folgenden Punkt (neu):

Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

„in Zusammenarbeit mit den Ländern, den Gewerkschaften
und der Wirtschaft Maßnahmen zu entwickeln, um die beste-
henden geschlechtstypischen Diskriminierungen im Bereich
der beruflichen Bildung abzubauen.“

4. Ergänze folgenden Satz unter Punkt III/4:

„Dabei darf keine Trennung der Berufsberatung zwischen

festgestellt, dass im Koalitionsantrag keine Rede mehr von
der Ausbildungsplatzabgabe sei, diverse Förderprogramme

Jugendlichen aus dem Bereich des SGB II und Jugendlichen
aus dem Bereich des SGB III erfolgen.“

Drucksache 16/1258 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die Fraktion begründet die Änderungsanträge wie folgt:

Zu Nummer 1

Diese Klarstellung hat sich im Zuge der Plenardebatte erge-
ben. Siehe unter anderem die Rede des Kollegen Dr. Ernst
Dieter Rossmann:

„Da ich gerade auf die Kontinuität der Probleme zu sprechen
gekommen bin, möchte ich ein bestimmtes Problem noch
einmal herausarbeiten. Ich will Frau Hirsch und den Vertre-
tern der Linkspartei ausdrücklich Recht geben, (Hartmut
Koschyk (CDU/CSU): Was?) dass die Lücke bei der Versor-
gung mit Ausbildungsplätzen mehr als die genannten circa
11 500 beträgt. Es handelt sich natürlich bei dieser Zahl nicht
um die der fehlenden vollwertigen beruflichen Ausbildungs-
verhältnisse, sondern bei dieser Zahl sind die Personen mit-
berücksichtigt worden, die sich in der Berufsvorbereitung, in
EQJ-Praktika und in vielen anderen Maßnahmen bis hin zu
Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigung befinden.
Die Lücke bei der Zahl von Ausbildungsverhältnissen be-
trägt 100 000. An dieser Stelle dürfen wir also nichts schön-
reden, sondern müssen die Dinge beim Namen nennen.“

(Auszug aus dem Protokoll der Plenardebatte am 10. Februar
2006.)

Zu Nummer 2

Siehe dazu den vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE.

„Statt Ausbildungspakt – für eine Umlagefinanzierung in der
beruflichen Erstausbildung“ (Bundestagsdrucksache 16/122).

Zu Nummer 3

Auf die Problematik der geschlechtstypischen Diskriminie-
rung im Bereich der beruflichen Bildung wurde in der
Plenardebatte in mehreren Reden hingewiesen. Im Antrag
wird darauf bisher nicht eingegangen. Dies sollte noch nach-
getragen werden, um der Problematik gerecht zu werden.

Zu Nummer 4

Die Bundesagentur für Arbeit hat im Frühjahr 2005 entschie-
den, die Berufsberatung für alle Jugendlichen einheitlich bei
den Arbeitsagenturen zu belassen. Da sich diese Entschei-
dung als richtig erwiesen hat und um eine „Zwei-Klassen-
Beratung“ zu vermeiden, sollte sie dauerhaft beibehalten und
dazu bundesweit abgesichert werden.

Die Fraktion weist darauf hin, dass sie mit dem Begriff
„Luftnummer“ im Zusammenhang mit dem Jobstarter-Pro-
gramm den noch notwendigen Diskussionsbedarf zum Aus-
druck bringen wolle. Erstens müsse kritisch hinterfragt wer-
den, wie eine nachhaltige Wirkung über die Vergabe von
Projektmitteln erreicht werden könne. Zweitens müsse eine
sinnvolle zielgerichtete Kombination der einzelnen Förder-
bausteine erfolgen. Drittens sei für eine regionale Vernet-
zung und Kooperation Voraussetzung, dass es vor Ort Quali-
fizierungsangebote gebe, die auch vernetzt werden könnten.

Hinsichtlich der Änderungsanträge fordere die Fraktion als
Signal für Jugendliche, die noch einen qualifizierten Ausbil-
dungsabschluss benötigten, zusätzliche 100 000 Ausbil-
dungsplätze anzubieten. Es sei nicht richtig, dass die Zahl

wären die Erfolgsmitteilungen in der Wirtschaft auf der ei-
nen Seite und die Lehrstellensituation auf der anderen Seite
nicht mehr zu vermitteln.

Zur Umlagefinanzierung wird ausgeführt, dass eine freiwil-
lige Selbstverpflichtung und Appelle nicht funktionierten
und ein gesetzlicher Handlungsbedarf bestehe. Eine Presse-
mitteilung des Bundesinstituts für Berufsbildung habe auf
das stetige Sinken der betrieblichen Ausbildungsquote hin-
gewiesen. Sie sei in den letzten Jahren mittlerweile auf den
tiefsten Stand seit der Wiedervereinigung gesunken.

Es sei nicht klar, ob die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN mit einer gesetzlich angestoßenen Ausgestaltung
der Umlagefinanzierung durch die Tarifparteien auf Bran-
chenebene einverstanden sei oder ob sie sich – wie die
Koalitionsfraktionen auch – lediglich für Appelle an die
Tarifpartner ausspräche.

Im dritten Änderungsantrag gehe es um den Abbau ge-
schlechtstypischer Diskriminierungen in der beruflichen Bil-
dung. Die Fraktion gehe davon aus, dass es in dieser Frage
einen fraktionsübergreifenden Konsens gebe, und sie fordere
dazu auf, den im Änderungsantrag vorgeschlagenen Satz in
den Antrag zu übernehmen.

Von Seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wird die Notwendigkeit einer Stärkung der dualen Ausbil-
dung betont. Bedingung sei aber, dass die Unternehmen ihrer
Verpflichtung nachkämen, zusätzliche Ausbildungsplätze
zur Verfügung zu stellen. Es reiche nicht aus, wenn junge
Menschen in Einstiegsqualifizierungsmaßnahmen oder
schulischen Ausbildungsgängen ohne Anerkennung oder
Zulassung zur Kammerprüfung stecken blieben. Der Ausbil-
dungspakt biete die Chance einer Verbesserung der Situa-
tion, er habe jedoch das Ziel, allen Jugendlichen einen Aus-
bildungsplatz anzubieten, nicht erreicht. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei enttäuscht darüber, dass
die Bundesregierung zwar auf ihre aktuellen und zukünfti-
gen Programme hinweise, der Lenkungsausschuss Ende Ja-
nuar aber keine konkreten Vereinbarungen über die Weiter-
entwicklung des Ausbildungspakts getroffen habe.

Dem Thema „Modularisierung“ stehe die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN positiv gegenüber. Sie müsse
jedoch aufeinander aufbauende Kompetenzen ermöglichen
und von den Unternehmen akzeptiert werden.

Man habe zur Migrantenförderung Vorschläge gemacht, sei
jedoch verwundert, dass das Thema im Koalitionsantrag
keine Erwähnung finde. Demgegenüber werde die Struktur-
initiative hervorgehoben, von deren konkreten Auswirkun-
gen man jedoch noch nicht überzeugt sei. Kommissionen
brächten nicht die dringend erforderlichen neuen Ausbil-
dungsplätze. Eine gesetzliche Umlagefinanzierung könne
auf Bundesebene nicht funktionieren, da man auf regionale
und branchenspezifische Besonderheiten Rücksicht nehmen
müsse. Vor diesem Hintergrund werde die Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN die Anträge und Änderungsanträge
der anderen Fraktionen ablehnen.

Die Bundesregierung betont, dass das Jobstarter-Programm
auch dazu führen solle, dass die Ausbildungshürden bei den
kleineren Firmen wegfielen. Das Ausbildungsmanagement
könne z. B. durch externe Betreuung erfolgen. Im Rahmen der
von Altnachfragern nicht in der Statistik auftauchte, weil sie
z. B. an einer Maßnahme teilnähmen. Der Öffentlichkeit

Strukturinitiative müsse dafür gesorgt werden, die vollzeit-
schulische Ausbildung mit einem verwertbaren Abschluss zu

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/1258

beenden. Bundesministerin Dr. Annette Schavan habe deut-
lich gemacht, dass man zweigleisig fahren wolle; einerseits
würden die bewährten Programme und Maßnahmen fortge-
setzt, andererseits würden sie verändert und erweitert. So sei
z. B. das Jobstarter-Programm auch die Basis für weitere Initi-
ativen. Die Nachhaltigkeit dieses Programms werde durch
eine Eigenbeteiligung von 20 Prozent, das Zusätzlichkeits-
kriterium bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und die Mit-
wirkungspflicht der Akteure vor Ort deutlich. Gewerkschaften
und Länder würden im Rahmen der Strukturinitiative mitwir-
ken, die in den nächsten Wochen noch weiter präzisiert werde.

Bei der Schnittstelle zwischen SGB II/SGB III und Hartz
gebe es bereits den Versuch einer besseren Verzahnung. Das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereite zurzeit
ein SGB-II-Optimierungsgesetz vor. Es sehe eine Klarstel-
lung der Zuständigkeiten der Arbeitsagentur und der zuge-
lassenen kommunalen Träger vor.

Das Jobstarter-Programm sei auch keine „Luftnummer“, da
es bisherige Initiativen bündele, neue Anforderungen stelle
und regionale Initiativen kombiniere. Die Bundesregierung

weist darauf hin, dass das Finanzierungsvolumen der neuen
Programme nicht kleiner sei als das der alten. Durch das
Überlappen alter und neuer Programme werde zwangsläufig
der Finanzierungsbedarf höher. Die Kofinanzierung im Rah-
men des ESF-Fonds sei nur bis Ende 2007 eingerechnet. Es
stünden daher deutlich über 100 Mio. Euro zur Verfügung.
Dazu kämen auch noch Mittel für die Maßnahmen zur Be-
nachteiligtenförderung und Nachqualifizierung. Bisher seien
224 Anträge eingegangen. Für den Herbst sei eine zweite
Ausschreibung geplant.

Hinsichtlich der statistischen Aussagen weist die Bundesre-
gierung darauf hin, dass die Ausbildungslücke von 10 500
Personen im Jahr 2005 im Verhältnis von 9 500 im Jahr 2004
nur bedingt aussagefähig sei. Viele Jugendliche, die keinen
Ausbildungsplatz bekommen hätten, würden an Einstiegs-
qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. Diese könnten nicht
als Warteschleife abqualifiziert werden, da anschließend
mehr als 50 Prozent der Teilnehmer eine Ausbildung begän-
nen. Das langfristige Ziel müsse es natürlich sein, alle Aus-
bildungslücken zu schließen.

Berlin, den 15. Februar 2006

Michael Kretschmer
Berichterstatter

Willi Brase
Berichterstatter

Patrick Meinhardt
Berichterstatter

Cornelia Hirsch
Berichterstatterin

Priska Hinz (Herborn)
Berichterstatterin

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