BT-Drucksache 16/12536

Risikoforschung und -prüfung bei gentechnisch veränderten Pflanzen

Vom 26. März 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12536
16. Wahlperiode 26. 03. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrike Höfken, Priska Hinz (Herborn), Cornelia Behm,
Hans-Josef Fell, Kai Gehring, Bettina Herlitzius, Peter Hettlich, Bärbel Höhn,
Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Nicole Maisch und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Risikoforschung und -prüfung bei gentechnisch veränderten Pflanzen

Bei politischen Debatten über Fragen zu gentechnisch veränderten Pflanzen
sind die Entscheidungsträger auf eine gründliche unabhängige wissenschaft-
liche Risikoforschung und -prüfung angewiesen. Denn einmal in die Natur frei-
gesetzte Organismen sind nicht mehr rückholbar – gerade darum muss das Prin-
zip Vorsorge vor allem bei Freisetzung und Inverkehrbringen von gentechnisch
veränderten Pflanzen konsequent verfolgt werden.

Bei der Vergabe von öffentlichen Forschungsgeldern für die Risikoforschung
muss unter anderem sichergestellt werden, dass bei den betreffenden Projekten
Fragen zum Schutz der Umwelt, der Gesundheit und der gentechnikfreien Pro-
duktion sowie Fragen zum Monitoring untersucht werden und nicht zur Ent-
wicklung von gentechnisch veränderten Pflanzen für eine zukünftige indus-
trielle Verwertung.

Weiterhin muss die Unabhängigkeit der an den Projekten beteiligten Forsche-
rinnen und Forscher und eventuell beteiligten Vertretern von Behörden sicher-
gestellt und ein Interessenkonflikt vermieden werden. So muss zum Beispiel
verhindert werden, dass die betreffenden Wissenschaftlerinnen und Wissen-
schaftler, die an der Entwicklung von gentechnisch veränderten Pflanzen betei-
ligt sind, gleichzeitig auch gutachterlich im Rahmen des Zulassungsverfahrens
von gentechnisch veränderten Pflanzen tätig sind. Ebenfalls von nicht unerheb-
licher Bedeutung für die wissenschaftliche Unabhängigkeit im Bereich der Bio-
logischen Sicherheitsforschung ist, ob und wenn ja in welcher Form, die jewei-
ligen Patentinhaber, wie zum Beispiel der US-Konzern Monsanto, Einfluss auf
die Art der Fragestellung und Versuchsdurchführung nehmen können.

Hinsichtlich der Risikoprüfung im Zusammenhang mit der Zulassung von gen-
technisch veränderten Organismen bemängeln Umwelt- und Verbraucherver-
bände, aber auch einige EU-Länder wie Österreich und Frankreich, dass bei der
Prüfung von Zulassungsanträgen in der Regel lediglich Risikostudien der An-
tragsteller geprüft würden. Andere wissenschaftliche Studien unabhängiger

Experten sowie ökologische und sozio-ökonomische Fragen müssten stärker
berücksichtigt werden. Unter anderem müsse die unabhängige Risikoforschung
gestärkt werden.

Bei Verhandlungen im EU-Umweltministerrat zur Risikoprüfung und -for-
schung forderte Frankreich unter anderem, dass bei der Risikoprüfung von
insektenresistenten gentechnisch veränderten Pflanzen (zu dieser Gruppe ge-
hört zum Beispiel der in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene gentech-

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nisch veränderte Mais MON810) nicht nur – wie bisher – die toxische Wirkung
von herkömmlichen Spritzmitteln aus dem Bacillus thuringiensis (Bt) geprüft
werden solle, sondern die Wirkung des in der gentechnisch veränderten Pflan-
zen produzierten Bt-Toxins. Dabei müsse auch der Ähnlichkeit derartiger
insektengiftiger Pflanzen mit Pflanzenschutzmitteln in verstärktem Maße Rech-
nung getragen werden. Weiterhin forderte Frankreich bei der Prüfung herbizid-
resistenter Pflanzen, dass auch die Herbizide und deren Wirkung im Zusam-
menhang mit einem Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen untersucht
werden müssten.

Nach längeren Debatten über diese und weitere Kritikpunkte am Zulassungs-
und Prüfverfahren für gentechnisch veränderte Organismen und Produkte be-
schloss der EU-Umweltministerrat im Dezember 2008 eine Stellungnahme (Rat
der Europäischen Unionen, 5. Dezember 2008, 16882/08), in der sowohl die
EU-Kommission als auch die einzelnen EU-Länder aufgefordert werden, die
Risikoforschung und -prüfung zu verbessern und hierzu Kriterien zu entwi-
ckeln. Unter anderem sollten sowohl ökologische als auch sozio-ökonomische
Aspekte bei der Risikoprüfung stärker einbezogen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Mit welchen konkreten Veränderungen wird die Regierung der Forderung
des EU-Umweltministerrats vom 5. Dezember 2008 nach einer Verbesse-
rung der Risikoprüfung und -forschung auf nationaler Ebene nachkommen,
zum Beispiel hinsichtlich der diskutierten Aspekte der stärkeren Einbezie-
hung von Studienergebnissen unabhängiger Instituten, von sozio-ökonomi-
schen Aspekten, von Langzeitstudien sowie der Veränderung des Ansatzes
der Risikoprüfung (z. B. hinsichtlich der Einbeziehung der Herbizide bezie-
hungsweise der in den gentechnisch veränderten Pflanzen produzierten toxi-
schen Stoffe)?

2. Welchen konkreten Positionen hinsichtlich der in Frage 1 genannten As-
pekte werden von der Regierung bei den Verhandlungen in den entsprechen-
den Gremien auf EU-Ebene vertreten?

3. Wie erklärt die Regierung vor dem Hintergrund der Debatte um eine Verbes-
serung der Risikoforschung und -prüfung und angesichts des mangelnden
Vertrauens der Öffentlichkeit in die Unabhängigkeit der Experten in den Zu-
lassungsbehörden, dass Vertreter des Bundesamtes für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit (u. a. Detlef Bartsch), des Julius-Kühn-Instituts
(Joachim Schiemann) zusammen mit Mitarbeitern von BASF, DuPont,
Monsanto und Syngenta einen Beitrag veröffentlichten (Nature Biotechno-
logy 2008, 26(2): 203–208) mit Vorschlägen zur Beschleunigung der Zulas-
sungsverfahren für Bt-Pflanzen, die auf niedrigen Standards für die Risiko-
forschung und Monitoringplänen aufbauen?

4. Wie erklärt die Bundesregierung, dass bei der in Frage 3 genannten Erarbei-
tung der Vorschläge zwischen den Experten ihrer Behörden und den Ver-
tretern der Industrie weder das Bundesamt für Naturschutz noch andere von
einem Gentech-Maisanbau betroffene Interessengruppen wie zum Beispiel
Experten aus dem Bereich ökologische Landwirtschaft oder der Imkerei ein-
gebunden waren?

5. Wie soll nach Vorstellung der Bundesregierung sichergestellt werden, dass
die Verflechtung mit der Agro-Gentechnik-Wirtschaft nicht die Glaub-
würdigkeit der Zulassungsbehörden infrage stellt, und welche konkreten
Verhaltensanforderungen stellt die Bundesregierung zur Sicherung von Un-
abhängigkeit und Transparenz an die nachgeordneten Bundes- und Landes-

behörden und deren Vertreter?

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6. Wie erklärt die Regierung angesichts der aktuellen Debatte um die von
Monsanto vorzulegenden Ergebnisse des Monitorings zum MON810-
Maisanbau in Deutschland, dass vom Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit (BVL) – entgegen der Stellungnahme des Bun-
desamtes für Naturschutz – ein Monitoringplan akzeptiert wurde, bei dem
unter anderem im Fragebogen an die Landwirte vorrangig agronomische
Daten, aber keine ökologischen Daten abgefragt werden?

7. Wie wurde von der zuständigen Behörde BVL geprüft, ob die in dem Mon-
santo-Monitoringplan vorgesehenen Daten aus dem Deutschen Bienen-
Monitoring, dem Tagfalter-Monitoring oder dem Wild-Monitoring zuver-
lässig erhoben werden, und ob diese Daten für gentechnikspezifische Fra-
gen geeignet sind?

Warum wurden die Träger dieser Untersuchungen bezüglich einer Mitwir-
kung im Vorfeld weder gefragt noch informiert?

8. Warum wurde der Firma Monsanto kein früheres Datum für die Abgabe
der Ergebnisse des Monitorings vorgegeben als der 31. März 2009, also
unmittelbar vor der Aussaat?

9. Wird das BVL die von Monsanto vorgelegten Monitoring-Ergebnisse auch
dann als hinreichend anerkennen, wenn diese Daten nicht von den Trägern
des Deutschen Bienen-Monitorings, dem Tagfalter-Monitoring oder dem
Wild-Monitoring erhoben oder zur Verfügung gestellt werden?

Wenn ja, wie begründet die Regierung, dass ohne diese Daten Aussagen
über die Auswirkung des MON810-Anbaus auf Nichtzielorganismen wie
Bienen oder über den Verbleib von Transgenen in Organismen getroffen
werden können?

10. In welchem Umfang werden mit Bundesmitteln Forschungsprojekte zur
Biologischen Sicherheit bei gentechnisch veränderten Pflanzen gefördert
(bitte aufschlüsseln nach Geschäftsbereich, Titel der Forschungsprojekte,
Laufzeit der Projekte, Höhe der Bundesmittel über die Gesamtlaufzeit und
in den einzelnen Jahren, beteiligte Bundes- und Landesbehörden sowie
Kooperationspartner)?

11. Welche Patentansprüche liegen bei den für in der Antwort zu Frage 10 ge-
nannten Forschungsprojekten vor, und wer sind die Patentinhaber?

12. Welche Bedingungen werden Landwirten in den Verträgen mit Monsanto
hinsichtlich der Bereitstellung des Saatgutes für andere Zwecke als für den
Anbau gestellt?

Können Landwirte das von Monsanto gekaufte Saatgut Wissenschaftlern
für Forschungsprojekte im Bereich der Biologischen Sicherheitsforschung
uneingeschränkt zur Verfügung stellen?

13. Welche Inhalte haben die vertraglichen Absprachen mit den Patentinha-
bern bei den mit Bundesmitteln geförderten Projekten im Bereich der
Biologischen Sicherheitsforschung, insbesondere bei Bt-Pflanzen wie
MON810?

14. Unter welchen Bedingungen haben die jeweiligen Patentinhaber das For-
schungsmaterial für die in der Antwort zu Frage 10 genannten Projekte
überlassen?

Wurde zum Beispiel das Überlassen des Versuchsmaterials durch die je-
weiligen Patentinhaber daran geknüpft, dass diesen das Versuchsdesign
sowie die Daten und Ergebnisse vor Veröffentlichung zur Zustimmung
vorgelegt werden?

Drucksache 16/12536 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

15. Wurde bei den in der Antwort zu Frage 10 genannten Forschungsprojekten
auf Wunsch der Patentinhaber das Versuchsdesign verändert?

Wenn ja, um welche Projekte und Veränderungen handelt es sich?

16. Haben Patentinhaber das Recht, die Veröffentlichung bestimmter Ergeb-
nisse zu unterbinden?

Wenn ja, bei welchen Forschungsprojekten ist dies vorgekommen?

17. Ist der Regierung bekannt, inwiefern unabhängige Wissenschaftler Zugang
zu gentechnisch verändertem Saatgut wie zum Beispiel zu den aktuell der-
zeit in der EU zum Anbau beantragten neuen Maislinien Bt11 oder Bt1507
haben, um Risikofragen zu beforschen?

18. In welchem Umfang werden im Rahmen der biologischen Sicherheitsfor-
schung Projekte gefördert, bei denen gentechnisch veränderte Pflanzen
entwickelt werden?

Um welche Projekte handelt es sich (bitte aufschlüsseln nach Geschäfts-
bereich, Titel der Forschungsprojekte, Laufzeit der Projekte, Höhe der
Bundesmittel über die Gesamtlaufzeit und in den einzelnen Jahren, betei-
ligte Bundes- und Landesbehörden sowie Kooperationspartner)?

19. Welche privatwirtschaftlichen Einrichtungen erhalten derzeit Haushalts-
mittel für Projekte im Bereich der Biologischen Sicherheitsforschung so-
wie für Projekte, bei denen gentechnisch veränderte Pflanzen entwickelt
werden?

In welchem Umfang geschieht dies jeweils, und um welche Projekte han-
delt es sich (bitte aufschlüsseln nach Geschäftsbereich, Titel und Laufzeit
des Projektes, Höhe der Bundesmittel über die Gesamtlaufzeit und in den
einzelnen Jahren, beteiligte Bundes- und Landesbehörden sowie Koopera-
tionspartner)?

20. In welchem Umfang werden im Rahmen der biologischen Sicherheitsfor-
schung Projekte gefördert, die der Klärung von Fragen zum Schutz der
Umwelt, der Gesundheit und der gentechnikfreien Produktion sowie von
Fragen zum Monitoring dienen und bei denen keine gentechnisch verän-
derten Pflanzen entwickelt werden?

Um welche Projekte handelt es sich (bitte aufschlüsseln nach Geschäftsbe-
reich, Titel der Forschungsprojekte, Laufzeit der Projekte, Höhe der Bun-
desmittel über die Gesamtlaufzeit und in den einzelnen Jahren, beteiligte
Bundes- und Landesbehörden sowie Kooperationspartner)?

21. Wurden im Laufe des Zulassungsverfahrens von gentechnisch veränderten
Pflanzen, denen ein Gen des Bacillus thuringiensis übertragen wurde
(Bt-Pflanzen wie zum Beispiel MON810-Mais) von den Antragstellern
Studien vorgelegt, bei denen subletale Effekte (z. B. hinsichtlich Nahrungs-
aufnahme, Fortpflanzung) des in den Bt-Pflanzen gebildeten Toxins auf
Nicht-Zielorganismen, wie zum Beispiel Bienen oder Säugetieren bei Füt-
terungsstudien untersucht wurden?

22. Welche wissenschaftlichen unabhängigen Studien sind der Regierung be-
kannt, bei denen subletale Effekte (z. B. hinsichtlich Nahrungsaufnahme,
Fortpflanzung) des in Bt-Pflanzen gebildeten Toxins auf Nicht-Zielorga-
nismen, wie zum Beispiel Bienen oder Säugetieren bei Fütterungsstudien
untersucht wurden?

23. Welche standardisierten Methoden für Langzeitfütterungsstudien zur Er-
mittlung möglicher chronischer oder subletaler Effekte sind der Regierung

bekannt?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/12536

Wenn keine standardisierten Methoden bekannt sind – welche Studien sind
der Regierung bekannt, mit denen Methoden für derartige Langzeitfütte-
rungsstudien entwickelt werden?

24. Kann die Bundesregierung andere Langzeitfütterungsstudien als die im
Auftrag des österreichischen Gesundheitsministeriums in den Forschungs-
berichten Sektion IV Band 3/2008 vorgestellte Langzeitstudie nennen, bei
denen bei Fütterung von Bt-Pflanzen chronische, subletale Effekte sowie
Auswirkungen auf die Fortpflanzung untersucht wurden?

25. Wie bewertet das Bundesamt für Naturschutz aus der Sicht des Biodiver-
sitätsschutzes die Wirkung des Bt-Toxins in zugelassenen Pflanzenschutz-
mitteln im Vergleich zu dem Bt-Toxin, das in gentechnisch veränderten
Pflanzen gebildet wird?

26. In welchem Umfang werden mit Bundesmitteln Forschungsprojekte geför-
dert, bei denen die toxische Wirkung des in den Bt-Pflanzen produzierten
Toxins auf Nicht-Zielorganismen wie zum Beispiel Bienen oder Säugetiere
geprüft werden (bitte aufschlüsseln nach Geschäftsbereich, Titel der For-
schungsprojekte, Laufzeit der Projekte, Höhe der Bundesmittel über die
Gesamtlaufzeit und in den einzelnen Jahren, beteiligte Bundes- und Lan-
desbehörden sowie Kooperationspartner)?

27. Wurden im Laufe des EU-rechtlichen Zulassungsverfahrens von herbizid-
resistenten gentechnisch veränderten Pflanzen den nationalen Behörden
Studien vorgelegt, bei denen der Einsatz herbizidresistenter Pflanzen zu-
sammen mit dem ausgebrachten Herbizid hinsichtlich der Wirkung auf Or-
ganismen und Boden untersucht wurde?

28. Welche wissenschaftlichen unabhängigen Studien sind der Regierung be-
kannt, bei denen der Einsatz herbizidresistenter Pflanzen zusammen mit
dem ausgebrachten Herbizid hinsichtlich der Wirkung auf Organismen und
Boden untersucht wurde?

29. In welchem Umfang werden Forschungsprojekte mit Bundesmitteln unter-
stützt, bei denen die Wirkung des Einsatzes herbizidresistenter Pflanzen
zusammen mit dem ausgebrachten Herbizid hinsichtlich der Wirkung auf
Organismen und Boden untersucht wurde?

Um welche Projekte handelt es sich (bitte aufschlüsseln nach Geschäfts-
bereich, Titel und Laufzeit des Projektes, Höhe der Bundesmittel über die
Gesamtlaufzeit und in den einzelnen Jahren, beteiligte Bundes- und Lan-
desbehörden sowie Kooperationspartner)?

30. Wurden im Laufe des EU-rechtlichen Zulassungsverfahrens von gentech-
nisch veränderten Pflanzen den nationalen Behörden Studien vorgelegt, bei
denen eine Verbreitung von Transgenen durch Bienen untersucht wurde?

31. Welche wissenschaftlichen unabhängigen Studien sind der Regierung be-
kannt, bei denen eine Verbreitung von Transgenen durch Bienen untersucht
wurde?

32. Welche wissenschaftlichen unabhängigen Studien sind der Regierung be-
kannt, bei denen die Auswirkung des inzwischen über 10-jährigen Anbaus
von gentechnisch veränderten Pflanzen auf die Biodiversität und die
Bodenökologie im Rahmen eines anbaubegleitenden Monitorings in Län-
dern wie den USA, Kanada oder Argentinien untersucht wurde?

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33. In welchem Umfang werden Forschungsprojekte mit Bundesmitteln unter-
stützt, bei denen eine Verbreitung von Transgenen durch Bienen untersucht
wird?

Um welche Projekte handelt es sich (bitte aufschlüsseln nach Geschäfts-
bereich, Titel und Laufzeit des Projektes, Höhe der Bundesmittel über die
Gesamtlaufzeit und in den einzelnen Jahren, beteiligte Bundes- und Lan-
desbehörden sowie Kooperationspartner)?

34. In welchem Umfang werden Forschungsprojekte mit Bundesmitteln unter-
stützt, mit denen der kommerzielle Anbau von MON810-Mais hinsichtlich
der ökologischen und sozio-ökonomischen Folgen untersucht wird?

Um welche Projekte handelt es sich (bitte aufschlüsseln nach Geschäfts-
bereich, Titel und Laufzeit des Projektes, Höhe der Bundesmittel über die
Gesamtlaufzeit und in den einzelnen Jahren, beteiligte Bundes- und Lan-
desbehörden sowie Kooperationspartner)?

35. In welchem Umfang werden mit Bundesmitteln Forschungsprojekte geför-
dert, bei denen Fragen zur Risikoeinschätzung von gentechnisch veränder-
ten Pflanzen mit kombinierten Eigenschaften („stacked events“) untersucht
werden – so zum Beispiel hinsichtlich nachteiliger additiver oder synergis-
tischer Wirkungen der kombinierten genetischen Eigenschaften und deren
Auswirkungen zur Toxizität in Lebensmitteln oder hinsichtlich der Um-
weltwirkungen?

Um welche Projekte handelt es sich (bitte aufschlüsseln nach Geschäfts-
bereich, Titel der Forschungsprojekte, Laufzeit der Projekte, Höhe der
Bundesmittel über die Gesamtlaufzeit und in den einzelnen Jahren, betei-
ligte Bundes- und Landesbehörden sowie Kooperationspartner)?

36. In welchem Umfang und im Rahmen welcher Projektmittel wird die Web-
site www.biosicherheit.de mit Bundesmitteln gefördert (bitte aufschlüsseln
nach Geschäftsbereich, Titel und Laufzeit des Projektes, Höhe der Bundes-
mittel über die Gesamtlaufzeit und in den einzelnen Jahren, beteiligte Bun-
des- und Landesbehörden sowie Kooperationspartner)?

37. In welchem Umfang und im Rahmen welcher Projektmittel wird die Web-
site www.transgen.de mit Bundesmitteln gefördert (bitte aufschlüsseln
nach Geschäftsbereich, Titel und Laufzeit des Projektes, Höhe der Bundes-
mittel über die Gesamtlaufzeit und in den einzelnen Jahren, beteiligte Bun-
des- und Landesbehörden sowie Kooperationspartner)?

38. In welchem Umfang und im Rahmen welcher Projektmittel werden Pro-
jekte des Unternehmens Genius GmbH mit Bundesmitteln finanziert (bitte
aufschlüsseln nach Geschäftsbereich, Titel und Laufzeit des Projektes,
Höhe der Bundesmittel über die Gesamtlaufzeit und in den einzelnen Jah-
ren, beteiligte Bundes- und Landesbehörden sowie Kooperationspartner)?

Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung das Interesse der Öffent-
lichkeit an einer unabhängigen Kommunikation zur biologischen Sicher-
heitsforschung sichergestellt werden, wenn sich unter anderem Vertreter
der Firma Genius, die aus Bundesmitteln der Biologischen Sicherheitsfor-
schung finanziert werden, bei der Vierten Vertragsparteienkonferenz des
Protokolls über die biologische Sicherheit (Cartagena-Protokoll) vom
12. bis 16. Mai 2008 in Bonn als Vertreter der „Global Industry Coalition-
Delegation“ anmelden?

39. In welchem Umfang und im Rahmen welcher Projektmittel werden Pro-
jekte der Rostocker Unternehmen BioOK GmbH, BioMath und biovativ
GmbH mit Bundesmitteln gefördert (bitte aufschlüsseln nach Geschäfts-

bereich, Titel und Laufzeit des Projektes, Höhe der Bundesmittel über die

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/12536

Gesamtlaufzeit und in den einzelnen Jahren, beteiligte Bundes- und Lan-
desbehörden sowie Kooperationspartner)?

Ist Frau Prof. Dr. Broer die Gesellschafterin der Firmen BioOK und Bio-
Math, und wird sie als Beamtin mit staatlichen Mitteln finanziert?

Berlin, den 26. März 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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