BT-Drucksache 16/12453

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/12234- Entwurf eines Gesetzes zu dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits

Vom 25. März 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12453
16. Wahlperiode 25. 03. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/12235 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits
und Bosnien und Herzegowina andererseits

A. Problem

Der Abschluss von Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) mit
den Ländern des westlichen Balkans ist das zentrale Instrument des Stabilisie-
rungs- und Assoziierungsprozesses, mit dem die Europäische Union in dieser
von gewaltsamen Konflikten gezeichneten Region Frieden, Demokratie und
wirtschaftliche Entwicklung fördern will. Der Prozess verbindet politische und
wirtschaftliche Anreize für die Staaten der Region – einschließlich der Perspek-
tive einer späteren Integration in EU-Strukturen – mit der Verpflichtung zu
Reformen und der Förderung regionaler Zusammenarbeit.

Die Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit
Bosnien und Herzegowina wurden im November 2005 aufgenommen und konn-
ten im Dezember 2006 technisch abgeschlossen werden. Nachdem sich die
politischen Akteure Bosnien und Herzegowinas im Grundsatz auf die von der
Europäischen Union geforderte Polizeireform geeinigt hatten, konnte das Ab-
kommen im Dezember 2007 paraphiert werden. Nach förmlicher Verabschie-
dung der Polizeireform durch die Parlamente Bosnien und Herzegowinas im
April 2008 wurde das Abkommen am 16. Juni 2008 von den Vertretern der Ver-
tragsparteien unterzeichnet.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen nach
Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifizierung des Stabili-
sierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemein-
schaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina
andererseits durch die Bundesrepublik Deutschland geschaffen werden.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE.

Drucksache 16/12453 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12453

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12235 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 25. März 2009

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Uta Zapf
Berichterstatterin

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

Drucksache 16/12453 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Uta Zapf, Dr. Werner Hoyer,
Wolfgang Gehrcke und Marieluise Beck (Bremen)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/12235 in seiner 211. Sitzung am 19. März 2009 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem
Auswärtigen Ausschuss sowie zur Mitberatung dem Innen-
ausschuss, dem Verteidigungsausschuss und dem Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwie-
sen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
89. Sitzung am 25. März 2009 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Gesetzentwurf in sei-
ner 103. Sitzung am 25. März 2009 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Gesetzentwurf in seiner 82. Sitzung am
25. März 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
die Annahme.

III. Beratung im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf in sei-
ner 85. Sitzung am 25. März 2009 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

Berlin, den 25. März 2009

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Uta Zapf
Berichterstatterin

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

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