BT-Drucksache 16/12449

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/12066- Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Juli 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey über den Auskunftsaustausch in Steuersachen b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/12067- Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Juli 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften

Vom 25. März 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12449
16. Wahlperiode 25. 03. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/12066 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 4. Juli 2008
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung von Jersey
über den Auskunftsaustausch in Steuersachen

b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/12067 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 4. Juli 2008
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung von Jersey
über die Zusammenarbeit in Steuersachen
und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften

A. Problem

Doppelbesteuerungen stellen bei internationaler wirtschaftlicher Betätigung ein
erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen dar, die durch den Abschluss
von Doppelbesteuerungsabkommen abgebaut werden können. Ein fehlender
internationaler Informationsaustausch und unzureichende Amtshilfe zwischen
den Steuerbehörden der Länder begünstigt zudem die Steuerhinterziehung.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung von Jersey vom 4. Juli 2008 über den Auskunftsaustausch in
Steuersachen enthält alle Kernelemente des OECD-Musterabkommens für den
Auskunftsaustausch aus dem Jahr 2002. Mit dem vorliegenden Vertragsgesetz

Drucksache 16/12449 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

soll das Abkommen die für die Ratifikation erforderliche Zustimmung der ge-
setzgebenden Körperschaften erlangen.

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Zu Buchstabe b

Das Abkommen vom 4. Juli 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung von Jersey über die Zusammenarbeit in Steuer-
sachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften
enthält punktuelle Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei
natürlichen Personen sowie die Festlegung des Fremdvergleichsgrundsatzes
in Bezug auf verbundene Unternehmen. Mit dem vorliegenden Vertragsgesetz
soll das Abkommen die für die Ratifikation erforderliche Zustimmung der
gesetzgebenden Körperschaften erlangen.

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Finanzielle Auswirkungen

Zu Buchstabe a

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine

Zu Buchstabe b

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Für die öffentlichen Haushalte ergeben sich keine nennenswerten Auswirkun-
gen. Die Höhe der Mehr- oder Mindereinnahmen lässt sich nicht schätzen.

E. Sonstige Kosten

Keine

F. Bürokratiekosten

Zu Buchstabe a

Das Abkommen regelt den Auskunftsaustausch in Steuersachen im Verhältnis
zu Jersey. Insoweit werden durch das Abkommen Informationspflichten insbe-
sondere für die Verwaltung die in dem Gesetzentwurf aufgeführten Informa-
tionspflichten neu eingeführt.

Es werden Informationspflichten für

a) Unternehmen eingeführt:

Anzahl: 1

betroffene Unternehmen: verbundene Unternehmen im Geltungsbereich
des Abkommens

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12449

Häufigkeit/Periodizität: Einzelfälle

erwartete Nettobelastung: marginal

b) Bürgerinnen und Bürger eingeführt:

Anzahl: 1

Häufigkeit/Periodizität: Einzelfälle

c) die Verwaltung eingeführt:

Anzahl: 15

erwartete Nettobelastung: allenfalls gering wegen vermutlich sehr gerin-
ger Fallzahl

Zu Buchstabe b

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf und das am 4. Juli 2008 unterzeichnete
Doppelbesteuerungsabkommen werden Informationspflichten für

a) Unternehmen neu eingeführt:

Anzahl: 1

betroffene Unternehmen: verbundene Unternehmen im Geltungsbereich
des Abkommens

Häufigkeit/Periodizität: unterschiedlich

erwartete Nettobelastung: gering

b) Bürgerinnen und Bürger neu eingeführt:

Anzahl: 1

c) die Verwaltung neu eingeführt:

Anzahl: 1

erwartete Nettobelastung: gering

Drucksache 16/12449 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12066 unverändert anzunehmen;

b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12067 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 25. März 2009

Der Finanzausschuss

Eduard Oswald
Vorsitzender

Manfred Kolbe
Berichterstatter

Lothar Binding (Heidelberg)
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/12449

Bericht der Abgeordneten Manfred Kolbe und Lothar Binding (Heidelberg)

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
16/12066 wurde in der 208. Sitzung des Deutschen Bundes-
tages am 5. März 2009 dem Finanzausschuss federführend
und zur Mitberatung dem Rechtsausschuss überwiesen.

Weiterhin wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung
auf Drucksache 16/12067 ebenfalls in der 208. Sitzung des
Deutschen Bundestages am 5. März 2009 dem Finanzaus-
schuss zur alleinigen Beratung überwiesen.

Der Finanzausschuss hat die Gesetzentwürfe in seinen Sit-
zungen am 18. März 2009 und am 25. März 2009 beraten.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Das am 4. Juli 2008 unterzeichnete Abkommen über den
Auskunftsaustausch in Steuersachen entspricht in Inhalt und
Aufbau weitgehend dem OECD-Musterabkommen für den
Auskunftsaustausch aus dem Jahr 2002. Das Abkommen
berechtigt die deutschen Finanzbehörden und Strafverfol-
gungsbehörden, Jersey um Auskunft in einer konkreten
Steuersache zu ersuchen die Gegenstand einer Ermittlung
oder Untersuchung ist. Auskünfte sind in jedem Verfahrens-
stadium zu erteilen, d. h. nicht nur in einem Strafverfahren
wegen Steuerhinterziehung, sondern auch im Steuerfestset-
zungsverfahren. Soweit die Behörden Jerseys nicht im Be-
sitz erbetener Informationen sind, haben sie alle geeigneten
Maßnahmen zu treffen, um die Informationen zu beschaffen.
Jersey hat außerdem sicherzustellen, dass Bankinformatio-
nen und Informationen über die Eigentumsverhältnisse an
Gesellschaften und die Begünstigten anderer Rechtsträger
stets zugänglich sind, so dass sie auf Ersuchen zur Verfügung
gestellt werden können. Jersey hat sein eigenes Recht so an-
gepasst, dass es den Verpflichtungen, die es mit dem Abkom-
men eingegangen ist, auch nachkommen kann.

Zu Buchstabe b

Das am 4. Juli 2008 unterzeichnete Abkommen über die
Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der
Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften ist be-
schränkt auf die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den
Alterseinkünften, den Bezügen aus öffentlichen Kassen so-
wie der Unterhaltsleistungen für Studenten, Praktikanten
oder Lehrlinge. Die Besteuerung der Altersbezüge ist in der
Weise geregelt, dass sie nur von der Vertragspartei besteuert
werden können, in der der Empfänger ansässig ist. Renten
aus der Sozialversicherung besteuert dagegen nur die Ver-
tragspartei, aus der sie stammen. Das gilt auch für Ruhe-
gehälter aus öffentlichen Kassen. Halten sich Studenten,
Praktikanten oder Lehrlinge einer Vertragspartei zu Ausbil-
dungszwecken in der anderen Vertragspartei auf, so darf die-
se Vertragspartei Unterhaltszahlungen, die der Student,
Praktikant oder Lehrling enthält, nicht besteuern, es sei
denn, die Unterhaltszahlungen stammen aus der Vertrags-
partei, in der sich der Student, Praktikant oder Lehrling auf-
hält. Schließlich enthält das Abkommen eine in Artikel 9

des OECD-Musterabkommens entsprechende Regelung für
die Gewinnabgrenzung zwischen verbundenen Unterneh-
men.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Rechtsausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetz-
entwurfs auf Drucksache 16/12066 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen
die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12066 anzunehmen.

Der Finanzausschuss empfiehlt ferner mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE., den Gesetzentwurf auf
Drucksache 16/12067 anzunehmen.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD be-
grüßten ausdrücklich das Zustandekommen der beiden
Abkommen. Sie betonten, das Auskunftsabkommen entspre-
che dem OECD-Musterabkommen über den Informations-
austausch in Steuersachen. Ferner wurde dargelegt, das Dop-
pelbesteuerungsabkommen (DBA) sei auf wenige Punkte
beschränkt. Es beziehe sich ausschließlich auf die Vermei-
dung der Doppelbesteuerung bei den Alterseinkünften, den
Bezügen aus öffentlichen Kassen sowie der Unterhaltssiche-
rung für Studenten, Praktikanten und Lehrlinge. Ferner be-
tonten die Koalitionsfraktionen, Deutschland entstünden
durch das DBA keine Einnahmeausfälle. Abschließend
drückten die Koalitionsfraktionen ihr Bedauern aus, Jersey
unterstelle sich noch nicht dem vollen EU-Standard bei Aus-
kunftsanfragen in Steuersachen.

Die Fraktion der FDP begrüßte ebenfalls das Verhand-
lungsergebnis mit Jersey und befürwortete weitere Ab-
schlüsse dieser Art in der Zukunft.

Die Fraktion DIE LINKE. wertete den Abkommensab-
schluss als Fortschritt. Das Abkommen mit Jersey und somit
auch das OECD-Musterabkommen seien nach ihrer Auffas-
sung jedoch nach möglichen Lücken zu hinterfragen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies darauf
hin, derzeit werbe Jersey noch um Kapitalanlagen mit dem
Hinweis, es seien nur wenige Ausnahmefälle, die unter das
Auskunftsabkommen fielen. Zudem sei Jersey berechtigt
die Auskunftsanfragen zurückzuweisen, falls die engen
Voraussetzungen des Abkommens nicht erfüllt seien. Ferner
sei das unausgewogene Verhältnis zwischen dem DBA und
dem Auskunftsabkommen zu beanstanden. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest, das Auskunftsab-
kommen sei ungenügend, da die Zahl der zu erwartenden
Auskunftsfälle sehr gering sein werden. Die Fraktion

Drucksache 16/12449 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfahl deshalb eine Nach-
verhandlung mit Jersey.

Die Bundesregierung hat im Ausschuss darauf hingewie-
sen, das Abkommen mit Jersey sei ein strategischer Durch-
bruch, da Jersey die erste sogenannte Steueroase sei, die ein
solches Abkommen abschließt. Die Bundesregierung warnte
auch davor, das OECD-Musterabkommen im jetzigen Stadi-
um, in dem die ersten sogenannten Steueroasen zum Ab-
schluss bereit seien, zu überarbeiten. Außerdem legte sie dar,
die Wirksamkeit eines Auskunftsabkommens sei nicht an der
Anzahl der Auskunftsanfragen allein zu bemessen, sondern
auch deren Präventivwirkung sei zu berücksichtigen. Ferner
wies die Bundesregierung darauf hin, für eine Auskunftsan-
frage nach dem OECD-Standard sei kein konkreter Verdacht
auf Steuerhinterziehung erforderlich, sondern es genüge,
wenn die Information für die Besteuerung voraussichtlich
relevant sein werde und nicht anderweitig beschafft werden
könne.

Berlin, den 25. März 2009

Manfred Kolbe
Berichterstatter

Lothar Binding (Heidelberg)
Berichterstatter

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