BT-Drucksache 16/12366

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/11881- ESL-Milch verbindlich kennzeichnen

Vom 20. März 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12366
16. Wahlperiode 20. 03. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/11881 –

ESL-Milch verbindlich kennzeichnen

A. Problem

Verbraucherinnen und Verbraucher und ihre Vertretungen kritisieren zunehmend
die irreführende Auslobung sogenannter Extended Shelf Life (ESL-) Milch als
„länger frisch“ oder „maxi-frisch“. Eine auf Temperaturen bis zu 127 Grad er-
hitzte Milch, die bis zu 21 Tagen haltbar ist, widerspricht den Erwartungen der
Verbraucherinnen und Verbraucher an Frischmilch. Ferner muss sie als weniger
natürlich und frisch gelten und entsprechend erkennbar sein.

Daher sind irreführende Bezeichnungen durch eine verbraucherfreundliche
Kennzeichnung zu verbieten und auszuschließen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/12366 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/11881 abzulehnen.

Berlin, den 4. März 2009

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ulrike Höfken
Vorsitzende und
Berichterstatterin

Julia Klöckner
Berichterstatterin

Dr. Marlies Volkmer
Berichterstatterin

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

Karin Binder
Berichterstatterin

zielführend seien jedoch differenzierte, aber unverständliche
Angaben auf einer Milchpackung. Die von der Fraktion der

Vielmehr müsse es im Sinne einer transparenten Verbrau-
SPD vorgeschlagenen drei Kategorien halte man für nicht
schlecht und spezifizierungsfähig. Zudem sei wichtig, das
Produkt Milch nicht in der Öffentlichkeit zu zerreden und als
bedenklich zu stigmatisieren. Vielmehr müsse eine Auf-

cherkennzeichnung, der bestehenden Gesetze und der Ein-
haltung von Wettbewerbsregeln zu einer verbindlichen Re-
gelung durch die Bundesregierung kommen. Daher fordere
man diese zum unverzüglichen Handeln auf.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12366

Bericht der Abgeordneten Julia Klöckner, Dr. Marlies Volkmer,
Hans-Michael Goldmann, Karin Binder und Ulrike Höfken

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/11881 in seiner 206. Sitzung am 13. Februar 2009 beraten
und an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und an den
Ausschuss für Gesundheit zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Verbraucherinnen und Verbraucher und ihre Vertretungen
kritisieren zunehmend die irreführende Auslobung soge-
nannter Extended Shelf Life (ESL-) Milch als „länger frisch“
oder „maxi-frisch“. Eine auf Temperaturen bis zu 127 Grad
erhitzte Milch, die bis zu 21 Tagen haltbar ist, widerspricht
den Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher an
Frischmilch. Ferner muss sie als weniger natürlich und frisch
gelten und entsprechend erkennbar sein.

Irreführende Bezeichnungen sind durch eine verbraucher-
freundliche Kennzeichnung zu verbieten und auszuschlie-
ßen.

Die Bundesregierung soll daher dazu aufgefordert werden,

umgehend verbindliche Kennzeichnungsvorschriften für die
sogenannte ESL-Milch zu erlassen, die deutlich machen,
dass es sich hierbei nicht um Frischmilch, sondern um hoch-
erhitzte Milch handelt.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Ausschuss für Gesundheit hat die Vorlage auf Druck-
sache 16/11881 in seiner 111. Sitzung am 4. März 2009
beraten und empfiehlt die Ablehnung mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

IV. Beratungsverlauf im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 16/11881 in
seiner 99. Sitzung am 4. März 2009 abschließend beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU bemerkte, der vorliegende An-
trag sei gut gemeint. Allerdings habe das Bundesministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz be-
reits gehandelt. Es sei eine wissenschaftliche Untersuchung
zu Abgrenzungsmöglichkeiten von qualitativen Unterschie-
den geplant. Eine wissenschaftlich basierte Abgrenzung
müsse Grundlage jeder neuen Kennzeichnung sein. Nicht

dem Punkt zu, dass der Verbraucherin und dem Verbraucher
mit dem Hinweis „Frische“ Unzutreffendes suggeriert wer-
de.

Die Fraktion der SPD brachte ihre Auffassung zum Aus-
druck, wonach eine freiwillige Kennzeichnung seitens der
Industrie nicht ausreiche. Vielmehr sei eine verbindliche
Kennzeichnung erforderlich. Ferner wolle man daran fest-
halten, dass etwa Fischmilch wirklich Frischmilch sei. Daher
schlage man „Milch“ als Bezeichnung für ESL-Milch vor.
Ergänzend solle das Herstellungsverfahren angegeben wer-
den. Der von der Fraktion der CDU/CSU in diesem Zusam-
menhang vorgeschlagene Begriff „traditionell hergestellt“
sei jedoch nicht zielführend. Ferner gebe es im Bereich ESL
zwei technologisch voneinander abweichende, grundsätzli-
che Verfahren. Dies erschwere das Auffinden einer auf beide
Verfahren zutreffenden Definition. Dennoch müsse eine
Kennzeichnung gefunden werden, die rechtlich einwandfrei
und justiziabel sei.

Die Fraktion der FDP stellte fest, die Angabe ESL-Milch
würde der Verbraucherin und dem Verbraucher keine aufklä-
renden Informationen geben. Man sei der Auffassung, die
Produktion von ESL-Milch erfolge aus guten Gründen. Da-
her setze man auf eine freiwillige Kennzeichnung. In diesem
Bereich werde Qualität auch sehr unterschiedlich empfun-
den. Deswegen sei die Definition von qualitativen Unter-
schieden problematisch. Aus diesem Grund verwende die
Lebensmittelbranche nicht mehr den Begriff „frisch“ son-
dern „sicher“. Der in Rede stehende Ansatz enthalte keine
fachliche Aussage, sei der Verbraucheraufklärung nicht zu-
träglich und damit nicht zielführend. Vielmehr müsse eine
differenzierte und rechtlich einwandfreie Kennzeichnung
auf freiwilliger Basis erfolgen.

Die Fraktion DIE LINKE. legte dar, man halte eine freiwil-
lige Kennzeichnung von Frischmilch mit „traditionell herge-
stellt“ im Vergleich zu Frischmilch mit der Angabe „länger
haltbar“ für irreführend. Damit werde eine nicht wirklich re-
alisierbare qualitative Bewertung suggeriert. Daher halte
man den in Rede stehenden Antrag für wichtig.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläuterte, im
Umgang mit der Milch müssten bestehende gesetzliche
Regelungen genutzt werden. Es könne nicht sein, mit einer
freiwilligen, unverbindlichen Kennzeichnung zu arbeiten.
Dies führe dazu, dass die bisher definierte Frischmilch, die
qualitativ und im Verarbeitungs- und Produktionsaufwand
höher zu bewerten sei, vom Markt verdrängt werde. Den von
der Fraktion der SPD gemachten Kennzeichnungsvorschlag:
„Frisch“ für frische Milch, „Milch“ für ESL-Milch und
„H- Milch“ für die H-Milch halte man nicht für zielführend.
klärungskampagne mit einer positiven Kommunikation ge-
startet werden. Der antragstellenden Fraktion stimme man in

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der

Drucksache 16/12366 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Antrag auf Drucksache 16/11881 abzulehnen.

Berlin, den 4. März 2009

Julia Klöckner
Berichterstatterin

Dr. Marlies Volkmer
Berichterstatterin

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

Karin Binder
Berichterstatterin

Ulrike Höfken
Berichterstatterin

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