BT-Drucksache 16/12354

zu dem Antrag der Abgeordneten Karin Binder, Ulrich Maurer, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/11185- Verbesserung des Verbraucherschutzes beim Erwerb von Kapitalanlagen

Vom 19. März 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12354
16. Wahlperiode 19. 03. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Karin Binder, Ulrich Maurer, Dr. Gesine Lötzsch,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/11185 –

Verbesserung des Verbraucherschutzes beim Erwerb von Kapitalanlagen

A. Problem

Durch die derzeitige Finanzmarktkrise ist das Vertrauen der Verbraucher in den
Finanzmarkt eingeschränkt. Die Finanzmarktkrise birgt erhebliche Risiken, u. a.
für die Sicherheit der Einlagen von Verbrauchern.

B. Lösung

Mit dem Antrag wird angestrebt, die Bundesregierung zur Verbesserung des
Verbraucherschutzes aufzufordern, indem die Beratung strukturell und qualita-
tiv verbessert wird, indem die Rechte der Verbraucher gestärkt werden und
indem die gerichtliche Durchsetzbarkeit von Ansprüchen der Verbraucher ge-
genüber Anlageberatern und Finanzmarktinstituten verbessert wird.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten
Die Höhe der finanziellen Auswirkung auf die öffentlichen Haushalte des Bun-
des und der Länder wird im Antrag nicht beziffert.

E. Bürokratiekosten

Auf Informationspflichten für Unternehmen, Bürger und Verwaltung wird in der
Vorlage nicht eingegangen.

Drucksache 16/12354 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/11185 abzulehnen.

Berlin, den 18. März 2009

Der Finanzausschuss

Eduard Oswald
Vorsitzender

Ortwin Runde
Berichterstatter

Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin

ligt.

Der Finanzausschuss hat den Antrag in seiner 121. Sitzung
am 18. März 2009 beraten und die Beratung umgehend ab-
geschlossen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Antrag strebt an, die Bundesregierung zur Verbesserung
des Verbraucherschutzes beim Erwerb von Kapitalanlagen
aufzufordern, indem sie

– die Prospektpflicht auf alle Bereiche des Finanzmarkts
ausweitet und um Garantien sowie um eine Zertifizierung
von Anlageprodukten durch eine staatliche Zertifizie-
rungsstelle („Finanz-TÜV“) ergänzt.

– die Beweislast umkehrt.

– die Pflichten im Zusammenhang mit der Beratung an das
Versicherungsvertragsgesetz anpasst und einen hohen
Qualitätsstandard der Beratung sicherstellt.

– die Haftungsregeln verschärft.

– die Verjährungsfristen verlängert.

– unabhängige Verbraucherberatung ausweitet und stärkt.

Als Ursache identifiziert der Antrag das unausgeglichene
Kräfteverhältnis der Marktwirtschaft, das Anlageberater –
durch hohen Renditedruck und daraus resultierendes risiko-
averses Verhalten – zwinge, elementare Grundsätze der
Kapitalanlage zu verletzen. Durch die wachsende Bedeutung
des Kapitalmarkts für die Alterssicherung seien zunehmend
Kleinanleger die Leidtragenden. Wirkungsvoll zu begegnen
sei dem nur durch die Verbesserung der Beratung, die Stär-

DIE LINKE. am 18. März 2009 in seiner 129. Sitzung bera-
ten und empfiehlt Ablehnung mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
antragstellenden Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthal-
tung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag der Fraktion DIE LINKE. am 18. März 2009 in seiner
89. Sitzung beraten und empfiehlt Ablehnung mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen
die Stimmen der antragstellenden Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE.
am 18. März 2009 in seiner 100. Sitzung beraten und emp-
fiehlt Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der antragstellenden
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
antragstellenden Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den
Antrag abzulehnen.

Mit Verweis auf die Debatten im Plenum des Deutschen
Bundestages zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. mit
anderen, inhaltlich verwandten Anträgen verzichtet der
Finanzausschuss auf eine gesonderte Beratung.

Berlin, den 18. März 2008

Ortwin Runde
Berichterstatter

Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12354

Bericht der Abgeordneten Ortwin Runde und Dr. Barbara Höll

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion
DIE LINKE. auf Drucksache 16/11185 in seiner 194. Sit-
zung am 5. Dezember 2008 dem Finanzausschuss zur feder-
führenden Beratung überwiesen.

Zudem sind der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Wirt-
schaft und Technologie sowie der Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz mitberatend betei-

kung der Rechte der Verbraucher und die Sicherstellung,
dass Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden können
(Beweislastumkehr, Haftungsregelungen, Verjährungsfris-
ten).

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag der Fraktion

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