BT-Drucksache 16/12305

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/12064- Entwurf eines Gesetzes zu dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits

Vom 18. März 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12305
16. Wahlperiode 18. 03. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/12064 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits
und der Republik Montenegro andererseits

A. Problem

Die Europäische Union hat vor dem Hintergrund der bewaffneten Konflikte des
vergangenen Jahrzehntes in Kroatien, Bosnien und Herzegowina und Kosovo
ein Konzept zur Stabilisierung des westlichen Balkans erarbeitet, in dessen
Rahmen sie den betroffenen Ländern unter bestimmten Voraussetzungen die
Heranführung und Stabilisierung anbietet. Oberstes Ziel des Stabilisierungs-
und Assoziierungsprozesses ist es, der ethnisch und religiös zerrissenen Region
zu Frieden, Demokratie und Wohlstand zu verhelfen.

Die Verhandlungen über das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen wur-
den im Oktober 2005 mit der Staatenunion Serbien und Montenegro aufgenom-
men. Nach der Unabhängigkeit Montenegros am 3. Juni 2006 verabschiedete
der Europäische Rat im Juli 2006 ein neues Verhandlungsmandat. Am 15. Ok-
tober 2007 wurde das Abkommen von den Regierungen der 27 EU-Mitglied-
staaten und der Europäischen Kommission einerseits und der montenegrini-
schen Regierung andererseits unterzeichnet.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen nach Arti-
kel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifizierung des Stabilisie-
rungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemein-
schaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro

andererseits durch die Bundesrepublik Deutschland geschaffen werden.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der Frak-
tion DIE LINKE.

Drucksache 16/12305 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12305

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12064 anzunehmen.

Berlin, den 18. März 2009

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Uta Zapf
Berichterstatterin

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Monika Knoche
Berichterstatterin

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

Berlin, den 18. März 2009

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Monika Knoche
Berichterstatterin
tion DIE LINKE. die Annahme.

Uta Zapf
Berichterstatterin

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin
Drucksache 16/12305 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Uta Zapf, Dr. Werner Hoyer, Monika
Knoche und Marieluise Beck (Bremen)

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/12064 in seiner 208. Sitzung am 5. März 2009 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem
Auswärtigen Ausschuss sowie zur Mitberatung dem Aus-
schuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
überwiesen.

II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Gesetzentwurf in seiner 80. Sitzung am
18. März 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
die Annahme.

III. Beratung im federführenden Ausschuss
Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
84. Sitzung am 18. März 2009 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der Frak-

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