BT-Drucksache 16/12291

Öffentlich finanzierte Pharmainnovationen zur wirksamen Bekämpfung von vernachlässigten Krankheiten in den Entwicklungsländern einsetzen

Vom 18. März 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12291
16. Wahlperiode 18. 03. 2009

Antrag
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Monika Knoche, Heike Hänsel, Hüseyin-Kenan
Aydin, Dr. Martina Bunge, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE.

Öffentlich finanzierte Pharmainnovationen zur wirksamen Bekämpfung von
vernachlässigten Krankheiten in den Entwicklungsländern einsetzen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Patienten in den armen Regionen dieser Erde sterben nach Angaben der
Weltgesundheitsorgansation (WHO) an Krankheiten wie Tuberkulose (1,7 Mil-
lionen Menschen jährlich), HIV/AIDS (2,7 Millionen Menschen jährlich),
Malaria (1,3 Millionen Menschen jährlich) und anderen armutsbedingten Er-
krankungen. Aber auch Krankheiten wie Bluthochdruck, Diabetes oder Krebs
enden ohne Behandlung für die meisten Kranken in Armutsregionen innerhalb
kurzer Zeit tödlich. Knapp 13 Millionen Menschen sterben jährlich an Krank-
heiten, die eigentlich behandelbar wären, erklärten die Organisationen Brot für
die Welt, MISEREOR, BUKO Pharma-Kampagne und medico international im
Jahr 2008.

Insgesamt ist laut WHO knapp ein Drittel der Weltbevölkerung vom Zugang zu
lebenswichtigen Arzneimitteln komplett abgeschnitten. Gleichzeitig machen die
Hilfsorganisationen auf einen eklatanten Mangel an neuen Arzneimitteln für Ar-
muts- und Tropenkrankheiten aufmerksam. Für die Krankheit Tuberkulose, an
der zwei Milliarden Menschen leiden – das ist knapp ein Drittel der Weltbevöl-
kerung – ist in den vergangenen 20 Jahren von der pharmazeutischen Industrie
nicht ein neues Medikament auf den Markt gebracht worden. Die Situation wird
durch zunehmend resistente Erreger verschärft. Weltweit werden nach Schät-
zungen nur etwa 10 Prozent der Forschungsmittel im biomedizinischen Bereich
für Krankheiten aufgewendet, die 90 Prozent der Weltbevölkerung treffen. Nach
Angaben der Organisation Ärzte ohne Grenzen erreicht Deutschland trotz einer
für das Haushaltsjahr 2009 um 3 Millionen Euro aufgestockten Projektförde-
rung im Bereich vernachlässigte Krankheiten nicht einmal diesen Wert. Nur
einer von 100 000 Euro, die für Forschung in der Biomedizin aufgewendet
werden, geht nach Schätzungen der Organisation Oxfam in den Bereich der
vernachlässigten Krankheiten.

Bei der Analyse dieser Verwerfungen gerät zunehmend das gegenwärtige pa-

tentgeschützte Forschungsmodell in den Focus – ebenso wie die Außenhandels-
verträge, die diese Patente schützen.

So stellte bereits im April 2006 die WHO-Kommission „Geistige Eigentums-
rechte, Innovation und Public Health“ (IGWG) fest, dass die Patentvergabe zwar
eine von vielen möglichen Belohnungen für Forschungsbemühungen sei, dass
Patente auf Medikamente jedoch die Gesundheitsversorgung behindern könn-
ten, weil sich die industrielle pharmazeutische Forschung naturgemäß an Ge-

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winnen orientiere und nicht an den Bedürfnissen der Patienten. Dort, wo die
Armut zu mangelnder Kaufkraft führt, scheitert dieses Forschungsmodell.

Nun hat die WHO mit ihren Mitgliedsländern die öffentliche Verantwortung für
die Versorgung der Kranken mit Arzneimitteln dort übernommen, wo bisher der
Markt versagt hat. Im Mai 2008 beschloss die Weltgesundheitsversammlung
(WHA) neue Anreiz- und Finanzmechanismen zur Erforschung von Arzneimit-
teln für vernachlässigte Krankheiten zu fördern. Nach dem von der WHA ver-
abschiedeten Aktionsplan und der globalen Strategie zu geistigen Eigentums-
rechten, Innovation und Public Health (WHA 61.21) sollen u. a. neue Mechanis-
men der Forschungsförderung, Zugang zu Forschungsergebnissen, Zugang zu
Forschungsprodukten und der Technologietransfer in die Entwicklungsländer
gefördert werden. Konkret sollen etwa die schnellere Entwicklung von Generika
und die Entwicklung von HIV-Kombinationspräparaten mittels eines Patent-
pools gefördert werden, der bereits von der Organisation UNITAID vorbereitet
wird und Ende des Jahres 2009 arbeitsfähig sein soll.

Das TRIPS-Abkommen (Übereinkommen über die handelsbezogenen Aspekte
der Rechte des geistigen Eigentums) hat sich wie von vielen Kritikern befürchtet
für viele Länder der armen Regionen als Stolperstein beim Zugang zu lebensnot-
wendigen und erschwinglichen Medikamenten herausgestellt. Zwar stellt die
WHA in ihrer Resolution 61.21. heraus, dass TRIPS so ausgelegt werden muss,
dass Länder bei ihrem Einsatz für die öffentliche Gesundheit nicht blockiert
werden dürfen (Einsatz der so genannten TRIPS-Flexibilitäten). In der Realität
arbeiten jedoch große Industrieländer wie die USA daran, die in TRIPS festge-
legten Handlungsspielräume armer Länder durch bilaterale Verträge und regio-
nale Freihandelsabkommen einzuschränken. Die pharmazeutische Industrie
geht mittels Klagen gegen die betreffenden Regierungen vor, um ihre Patente zu
sichern. So verklagte beispielsweise Ende 2008 der pharmazeutische Konzern
Bayer Schering Pharma die indische Regierung, um eine im Rahmen der TRIPS-
Regelungen erlassene Zulassung eines Generikums zur Krebsbehandlung zu
verhindern.

Die Erforschung von Arzneimitteln für weniger zahlungskräftige Kranke und
die damit verbundenen Entwicklungsperspektiven der Entwicklungs- und
Schwellenländer sind auch in Deutschland von öffentlichem Interesse. Bei der
Forschung und Entwicklung neuer Impfstoffe und Arzneimittel spielt staatliche
Finanzierung eine Schlüsselrolle. Ein wachsender Teil der deutschen Wirkstoff-
forschung ist öffentlich finanziert – besonders im Grundlagenbereich. Die Nut-
zung medizinischer Forschungsergebnisse, die mit öffentlichen Mitteln finan-
ziert wurden, ist mit einer großen gesellschaftlichen Verantwortung verknüpft.
Es muss sichergestellt werden, dass möglichst viele Menschen einen gesund-
heitlichen Nutzen von der Forschung haben. Über die bestehende öffentliche
Forschungsförderung muss auf eine gesellschaftlich verantwortliche, an sozia-
len und nachhaltigen Kriterien ausgerichtete Arzneimittelforschung und -politik
hingewirkt werden.

Dazu gehören für Deutschland ein Mehr an Forschung für vernachlässigte
Krankheiten, eine Forschung entsprechend den Bedürfnissen und Gegebenhei-
ten der armen Länder (beispielsweise hitzestabiles Insulin, feldgeeignete Dia-
gnostika, bestimmte Impfstoffe), eine bessere Zugänglichkeit der Forschungs-
produkte für die armen Länder und mehr öffentliches Engagement in klinischen
Studien.

Die Bundesregierung investiert in den pharmazeutischen und biomedizinischen
Bereich in beträchtlichem Umfang. Sie will unter anderem mit der „Pharmaini-
tiative“ Deutschland wieder zur „Apotheke der Welt“ machen. Dafür stehen von
2007 bis 2011 insgesamt 800 Mio. Euro öffentliche Fördergelder zur Verfügung.

Die Zielrichtung der Initiative besteht allerdings hauptsächlich in der Förderung

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der Wertschöpfung am Pharmastandort Deutschland. Eine bessere Arzneimittel-
versorgung in armen Ländern ist kein Schwerpunkt dieses Programms.

Damit kommt Deutschland nach Meinung vieler Hilfsorganisationen seiner Ver-
antwortung als „Apotheke der Welt“ in Bezug auf die Bekämpfung vernachläs-
sigter Krankheiten bisher nur unzureichend nach. Für die Forschung zur sich
weltweit ausbreitenden Tuberkulose etwa gibt Deutschland nach einer Schät-
zung der Organisation „Ärzte ohne Grenzen“ nur ein Siebtel des Betrages aus,
den die Hilfsorganisation für den tatsächlichen Forschungsbedarf in Deutsch-
land als angemessen erachtet. Zwar wurden im laufenden Haushaltsjahr 2009
die Forschungsausgaben für vernachlässigte Krankheiten gesteigert, doch um
die Millenniumsziele der Vereinten Nationen zu erreichen, reicht dies bei wei-
tem nicht aus. Dasselbe gilt für das sehr begrüßenswerte Engagement Deutsch-
lands für den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und
Malaria. Deutschland hat im Jahr 2008 fast 200 Mio. Euro in den Fonds ein-
gezahlt.

Auch im Bereich des öffentlich geförderten Technologie- und Wissenstransfers
in die Anwendung und in die Privatwirtschaft muss Deutschland sicherstellen,
dass die Produkte in den Entwicklungsländern so günstig wie möglich angebo-
ten werden. Mehrere Agenturen befassen sich mit der Projektentwicklung aus
der Grundlagenforschung in den klinischen Bereich. Dazu gehören etwa die
Vakzine Projekt Management GmbH (VPM) im Bereich der Impfstoffentwick-
lung und die Lead Discovery Center GmbH unter dem Dach Max-Planck-
Innovation GmbH. Bisher spielen auch in diesem Bereich vor allem die Wert-
schöpfung der Pharmaindustrie beziehungsweise die Lizenzeinnahmen für die
Transferagenturen die entscheidende Rolle. So hat die aus dem Haushalt des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) mit 25,6 Mio. Euro
bis 2010 geförderte VPM einen aussichtsreichen Tuberkuloseimpfstoff (VPM
1002) bis zur Testreife im klinischen Bereich entwickelt. Da die VPM selbst sich
nach der bisherigen Planung des BMBF ab dem kommenden Jahr ohne öffentli-
che Unterstützung finanzieren soll, ist sie auf Einnahmen aus einem Verkauf der
entwickelten Impfstoffe an die Pharmaindustrie angewiesen. Bei der Lizenzie-
rung von VPM 1002 soll dem steigenden Bedarf an einer besser wirksamen Tbc-
Impfung in sehr armen Ländern, aber auch in Osteuropa und Russland nicht
durch eine differenzierte Abgabepolitik begegnet werden.

Der Bundestag hat bereits 2008 auf Antrag der großen Koalition Grundsätze und
Leitmotive für eine verbesserte Forschungspolitik im Bereich der vernachlässig-
ten Krankheiten beschlossen (Bundestagsdrucksache 16/8884). Bisher fehlen
jedoch die konkreten Initiativen der Bundesregierung in diesem Bereich.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. mindestens 10 Prozent der für die „Pharmainitiative“ verausgabten Mittel zu-
künftig direkt für die Forschung zur Bekämpfung von vernachlässigten und
Armutskrankheiten wie Tuberkulose, Malaria und Tropenkrankheiten vor-
zusehen. Diese sollten im Rahmen eigener Förderbekanntmachungen veraus-
gabt werden, in welchen eine Zusammenarbeit mit Akteuren vor Ort in
Ländern der Dritten Welt ausdrückliches Förderziel ist. Dazu gehört u. a.
auch die öffentliche Förderung klinischer Studien in den armen Ländern.
Analog dem von der Bundesregierung mitbeschlossenen WHO-Aktionsplan
2008 (WHA 61.21, Element 2 und 2.3), der erstens größere Investitionen bei
diesbezüglicher Forschung und Entwicklung vorsieht und zweitens eine ver-
besserte globale Kooperation und Koordination in Forschung und Entwick-
lung fordert, um die Ressourcen zu optimieren;

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2. die grundständige Finanzierung der Institute mit Forschungsschwerpunkt
vernachlässigter Krankheiten zu erhöhen, etwa des Max-Planck-Instituts für
Infektionsbiologie und des Bernard-Nocht-Instituts für Tropenmedizin so-
wie des Forschungszentrums Borstel in der Leibniz-Gemeinschaft – in Ab-
stimmung mit den internen Zuweisungsmechanismen der Forschungsorga-
nisationen;

3. einen Fonds zur Förderung internationaler Produktentwicklungspartner-
schaften (Product Development Partnerships – PDP) zur Herstellung preis-
werter Medikamente in armen Ländern aktiv durch ein eigenes finanzielles
und organisatorisches Engagement zu unterstützen. Dabei ist eine eindeu-
tige ministerielle Federführung für diesen Bereich festzulegen;

4. Forschungspreise für die Entwicklung neuer Arzneimittel für vernachläs-
sigte Krankheiten und Armutskrankheiten wie Tuberkulose auszuschreiben
– um so neue Mechanismen zur Forschungsförderung zu erproben, die den
Arzneimittelpreis von den Entwicklungskosten abkoppeln (WHA 61.21,
S. 6);

5. sich im Rahmen der beschlossenen gemeinsamen Programmplanung der
EU (Joint programming) für einen Förderschwerpunkt im Bereich vernach-
lässigter Krankheiten in den Entwicklungsländern einzusetzen;

6. grundsätzlich die gesellschaftliche Verantwortung für die in Deutschland
übliche Nutzung medizinischer Forschungsergebnisse, die mit öffentlichen
Mitteln finanziert wurden, für private Produktentwicklung wahrzunehmen
und dafür Sorge zu tragen, dass die dabei entstehenden Produkte, d. h. die
Arzneimittel, über die Gestaltung der Lizenzen bestmöglich für die armen
Länder zugänglich sind. Beispielsweise über open licensing oder equitable
licensing, also Lizenzmodelle, die entwickelt wurden, um den Zugang zu
bezahlbaren Medikamenten für Menschen in Entwicklungsländern zu ver-
bessern. Auch dies entspricht dem WHO-Aktionsplan 2008 (WHA 61.21);

7. die Einrichtung des internationalen Patentpools aktiv zu unterstützen, der
einen unbürokratischen und kostengünstigen Zugang zu Pharmapatenten
und damit die Herstellung von Kombinationspräparaten für arme Länder er-
möglicht;

8. das Ziel der Bekämpfung von Krankheiten in armen Ländern zum Quer-
schnittsziel der institutionellen Forschungsförderung im Bereich Medizin
und Pharma zu entwickeln. Dazu müssen verbindliche Vereinbarungen mit
den Forschungsorganisationen, etwa im Pakt für Innovation und Forschung,
getroffen werden, die auch den Bereich Technologietransfer betreffen;

9. das Ziel der Bekämpfung von Krankheiten in armen Ländern als Quer-
schnittsziel in die entsprechenden pharmazeutischen Projektförderpro-
gramme des BMBF zu integrieren, beispielsweise über die Einbringung von
Innovationen in internationale Patentpools, eine differenzierte Lizenzie-
rungspolitik sowie über die spezifische Produktformulierung für den Ein-
satz in Entwicklungsländern;

10. mit der Vakzine Projekt Management GmbH in Verhandlungen über eine
differenzierte Lizenzpolitik zu treten, die die Bedarfe nach neuen Impfstof-
fen in den Entwicklungsländern und den Zugang zu den Impfstoffen als ver-
bindliches Kriterium der Zuweisung von Mitteln an die VPM definiert. Die
Weiterfinanzierung der VPM durch öffentliche Mittel sollte erwogen wer-
den, wenn eine solche entwicklungspolitisch orientierte Lizenzpolitik im In-
teresse der Patientinnen und Patienten in armen Regionen vereinbart werden
kann. Der Impfstoff VPM 1002 ist nur unter Auflagen zum verbesserten Zu-
gang armer Länder an ein Pharmaunternehmen zu lizenzieren;

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11. stärker mit den ärmeren Ländern zu kooperieren im Bereich Capacity buil-
ding für Forschung und Entwicklung innovativer Medikamente als auch im
Bereich Zugang zu lebensnotwendigen Medikamenten – und dies zu einem
Schwerpunkt der Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung zu
machen;

12. ärmere Länder vor Ort weiter bei der Umsetzung einer eigenen Generika-
produktion zu unterstützen und den politischen Einfluss Deutschlands zur
Lösungsfindung bei Auseinandersetzungen mit europäischen pharmazeuti-
schen Unternehmen um Patente und geistige Eigentumsrechte einzusetzen
als auch bei der Anwendung der TRIPS-Flexibilitäten zu beraten;

13. sich dafür einzusetzen, dass das TRIPS-Abkommen aus dem WTO-System
herausgenommen wird. Sowohl internationale als auch europäische Rege-
lungen sollen hinsichtlich der Problemfelder Technologietransfer und Ge-
sundheit einer Revision unterzogen werden und mit den Menschenrechts-,
Sozial- und Umweltabkommen in Einklang gebracht werden;

14. sich im Sinne der Beschlüsse der Weltgesundheitsorganisation und des
Prozesses der Intergovernmental Working Group auf nationaler und europä-
ischer Ebene gegen eine weitere Verschärfung des weltweiten Schutzes von
Verwertungs- und Eigentumsrechten an pharmazeutischen Innovationen
zu engagieren. Dies betrifft unter anderem die Verhandlungen zum Anti-
Counterfeiting Trade Agreement (ACTA).

Berlin, den 17. März 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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