BT-Drucksache 16/1226

Völkerrechtliche Zusagen und Barmittelbewirtschaftung in der Technischen Zusammenarbeit

Vom 7. April 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1226
16. Wahlperiode 07. 04. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heike Hänsel, Hüseyin-Kenan Aydin, Monika Knoche, Paul
Schäfer (Köln), Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Völkerrechtliche Zusagen und Barmittelbewirtschaftung in der
Technischen Zusammenarbeit

Seit Jahren klafft im Bereich der Technischen Zusammenarbeit (TZ) eine Lücke
zwischen einerseits den belegten Verpflichtungsermächtigungen bzw. den Zusa-
gen an die Partnerländer und damit der Planungsgrundlage der Vorhaben und an-
dererseits den der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit
(GTZ) GmbH zur Durchführung dieser Vorhaben zur Verfügung stehenden Bar-
mitteln.

So wurde bereits 2000 im Hauptbericht über die Evaluierung der „Dezentralisie-
rung der GTZ“ (BMZ, 2000) von einer „kritischen Barmittelsituation seit 1998“
berichtet. Seit 2003 verschärfte sich die Situation in der TZ durch den Kabinett-
beschluss zur Übertragung der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln aus dem
Einzelplan 23 an das Auswärtige Amt und den Beschluss des Bundesministeri-
ums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), diese Mittel
dem Titel „Technische Zusammenarbeit“ anzulasten. Dies führte bei der GTZ
zusätzlich zu Mindereinnahmen von 23 Mio. Euro in 2003 und 80 Mio. Euro in
2004 (vgl. Jahresabschluss und Lagebericht 2004, GTZ).

Die am 15. Februar 2006 der deutschen Öffentlichkeit vorgestellte neunte Quer-
schnittsanalyse der Technischen Zusammenarbeit basiert in der Hauptsache auf
den Daten von 261 im Referenzzeitraum 2003/2004 abgeschlossenen Vorhaben,
deren Förderervolumen mit 1 136 Mio. Euro angegeben wird. Die durchschnitt-
liche Laufzeit dieser Vorhaben wird mit 7,6 Jahren angegeben und fällt damit zu
großen Teilen in den Zeitraum zunehmender Barmittelprobleme nach 1998.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Handelt es sich bei der o. g. Gesamtzahl von 261 Vorhaben um Vorhaben aus
der gemeinnützigen Arbeit der GTZ, oder sind in der Zahl auch Vorhaben von
GTZ International Services enthalten?

Wenn ja welche?

2. Wie ist das in der neunten Querschnittsanalyse für o. g. Vorhaben angegebene
Gesamtvolumen von 1 136 Mio. Euro an „zugesagten deutschen Fördermit-

teln“ errechnet?

Entspricht dieser Wert der Summe der in den Protokollen der Regierungsver-
handlungen genannten und den Partnerländern für besagte 261 Vorhaben völ-
kerrechtlich zugesagten Beträge?

Wenn nein, wie hoch ist der völkerrechtlich zugesagte Gesamtbetrag für
diese Vorhaben?

Drucksache 16/1226 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

3. Wie hoch sind die jeweiligen den Partnerländern völkerrechtlich verbind-
lich zugesagten Beträge für jedes einzelne dieser 261 Vorhaben?

4. Sind in den o. g. 261 Vorhaben Restauftragswerte angefallen, die zum Ende
der Laufzeit noch nicht abgeflossen waren?

Wenn ja, wie hoch ist die Summe dieser Restauftragswerte, und wie wurde
mit ihnen verfahren?

Welcher Anteil dieser Restauftragswerte wurde reprogrammiert, und wel-
cher Anteil wurde gestrichen?

5. Sind diese Restauftragswerte in der o. g. Summe von 1 136 Mio. Euro ent-
halten?

6. Wie hoch sind die jeweiligen Beträge der Restauftragswerte für die Vor-
haben, in denen Restauftragswerte angefallen sind?

Welche Anteile dieser Beträge wurden reprogrammiert, und welche Anteile
wurden gestrichen?

7. Wie hoch ist das Gesamtvolumen der Mittel, die aus dem Baransatz der je-
weiligen Haushaltsjahre von den hier betrachteten 261 Vorhaben in ihrer
Gesamtlaufzeit verausgabt worden sind?

8. Wie hoch sind die jeweiligen Beträge der aus dem Baransatz der jeweiligen
Haushaltsjahre verausgabten Gelder, aufgeschlüsselt nach Vorhaben und
nach Haushaltsjahren (Sofern eine Aufschlüsselung nach Haushaltsjahren
nicht möglich sein sollte, bitten wir um eine Erklärung, warum dies so ist
und um die Nennung der in der Gesamtlaufzeit von den jeweiligen Vorha-
ben verausgabten Beträge.)?

9. Sind in diesen Summen Gemeinkosten, Deckungsbeiträge, kalkulatorischer
Gewinn, Mehrwertsteuer und andere Ausgaben enthalten, die nicht in dem
Vorhaben direkt anfallen, und wenn ja, wie hoch waren die jeweiligen
Beträge in den einzelnen Vorhaben, aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahren
bzw. in der Gesamtlaufzeit?

10. Anhand welcher Datengrundlage wird im BMZ festgestellt, ob die auf
völkerrechtlicher Ebene im Bereich der TZ gegebenen finanziellen Zusagen
erfüllt worden sind?

11. Trifft es zu, dass 2005 aus dem Titel des Deutschen Entwicklungsdienstes
(DED) mehr als 1,5 Mio. Euro in den Titel der GTZ umgeschichtet wurden?

Wenn ja, wie hoch war die umgeschichtete Summe, mit welcher Begrün-
dung wurde sie umgeschichtet, welche Maßnahmen konnte der DED durch
diese Umschichtung nicht mehr durchführen, was erhielt der DED als
Gegenleistung, und kam es in weiteren Haushaltsjahren oder aus anderen
Titeln zu ähnlichen Umschichtungen zugunsten der GTZ?

12. Ist eine Erhöhung des Baransatzes (im Verhältnis zur Verpflichtungser-
mächtigung) für die GTZ mittelfristig vorgesehen oder für 2006 schon ein-
geleitet, und wenn ja, in welchem Umfang?

Berlin, den 6. April 2006

Heike Hänsel
Hüseyin-Kenan Aydin
Monika Knoche
Paul Schäfer (Köln)
Alexander Ulrich

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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