BT-Drucksache 16/1222

zu dem Antrag der Abgeordneten Burkhardt Müller-Sönksen, Florian Toncar, Dr. Werner Hoyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/225- Menschenrechte in Usbekistan einfordern

Vom 10. April 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1222
16. Wahlperiode 10. 04. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
(17. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Burkhardt Müller-Sönksen, Florian Toncar,
Dr. Werner Hoyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/225 –

Menschenrechte in Usbekistan einfordern

A. Problem

Der Antrag der Fraktion der FDP befasst sich mit der Situation der Menschen-
rechte in Usbekistan. In dem Antrag wird auf die Niederschlagung eines Auf-
stands in Andijan am 13. Mai 2005 hingewiesen, bei dem sich Bürger der
usbekischen Provinzstadt gegen Rechtswillkür und Korruption der usbekischen
Staatsmacht erhoben hätten und von Sicherheitskräften des usbekischen Innen-
ministeriums ohne Vorwarnung von Panzerwagen aus Schüsse auf Tausende
Demonstranten abgegeben worden seien. Dabei seien mehrere hundert Andija-
ner ums Leben gekommen. Die genauen Hintergründe der Demonstration und
ihrer gewaltsamen Niederschlagung lägen bis heute im Dunkeln. Die Führung
Usbekistans weigere sich, eine von den USA und der EU geforderte unabhän-
gige Untersuchung der Vorgänge von Andijan zuzulassen. Auch seien in der
Folge der gewaltsamen Niederschlagung der Demonstration in Usbekistan ins-
gesamt von der Regierung die Maßnahmen gegen demokratische Oppositio-
nelle drastisch verschärft worden. Der Deutsche Bundestag soll das rücksichts-
lose Vorgehen der usbekischen Sicherheitskräfte bei der Niederschlagung des
Aufstands in Andijan verurteilen und sich den Forderungen internationaler Or-
ganisationen nach einer unabhängigen Untersuchung anschließen. Die Bundes-
regierung wird aufgefordert, sich nicht nur im multilateralen Rahmen, sondern
auch bei der Gestaltung der deutsch-usbekischen Beziehungen für eine unab-
hängige Aufklärung der Vorfälle und für die unbedingte Achtung der Men-
schenrechte durch die usbekische Regierung einzusetzen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD, gegen die Stimmen der Fraktion der FDP, bei Stimmenthaltung
der Fraktion DIE LINKE. und Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Drucksache 16/1222 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag – Drucksache 16/225 – abzulehnen.

Berlin, den 8. März 2006

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Dr. Herta Däubler-Gmelin
Vorsitzende

Erika Steinbach
Berichterstatterin

Johannes Jung (Karlsruhe)
Berichterstatter

Burkhardt Müller-Sönksen
Berichterstatter

Michael Leutert
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

beraten. gegen die Stimmen der Fraktion der FDP abgelehnt.
Berlin, den 8. März 2006

Erika Steinbach Johannes Jung (Karlsruhe) Burkhardt Müller-Sönksen
I. Überweisung

Der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/225
wurde in der 9. Sitzung des Deutschen Bundestages am
16. Dezember 2005 dem Ausschuss für Menschenrechte
und humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung sowie
dem Auswärtigen Ausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Antrag der Fraktion der FDP befasst sich mit der Situation
der Menschenrechte in Usbekistan. In dem Antrag wird auf die
Niederschlagung eines Aufstands in Andijan am 13. Mai 2005
hingewiesen, bei dem sich Bürger der usbekischen Provinz-
stadt gegen Rechtswillkür und Korruption der usbekischen
Staatsmacht erhoben hätten und von Sicherheitskräften des us-
bekischen Innenministeriums ohne Vorwarnung von Panzer-
wagen aus Schüsse auf Tausende Demonstranten abgegeben
worden seien. Dabei seien mehrere hundert Andijaner ums
Leben gekommen. Die genauen Hintergründe der Demonst-
ration und ihrer gewaltsamen Niederschlagung lägen bis heute
im Dunkeln. Die Führung Usbekistans weigere sich, eine von
den USA und der EU geforderte unabhängige Untersuchung
der Vorgänge von Andijan zuzulassen. Auch seien in der Folge
der gewaltsamen Niederschlagung der Demonstration vom
13. Mai 2005 in Usbekistan insgesamt von der Regierung die
Maßnahmen gegen demokratische Oppositionelle drastisch
verschärft worden. Der Deutsche Bundestag soll das rück-
sichtslose Vorgehen der usbekischen Sicherheitskräfte bei der
Niederschlagung des Aufstands in Andijan verurteilen und
sich den Forderungen internationaler Organisationen nach
einer unabhängigen Untersuchung dieser Vorgänge anschlie-
ßen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich nicht nur im
multilateralen Rahmen, sondern auch bei der Gestaltung der
deutsch-usbekischen Beziehungen für eine unabhängige Auf-
klärung der Vorfälle vom 13. Mai 2005 in Andijan und für die
unbedingte Achtung der Menschenrechte durch die usbeki-
sche Regierung einzusetzen. Deutschland sei für Usbekistan
ein besonders wichtiger bilateraler Partner, deshalb komme
gerade auf bilateraler Ebene menschenrechtspolitischem
Druck auf die Führung in Taschkent besondere Bedeutung zu.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 9. Sit-
zung am 8. März 2006 beraten. Er hat empfohlen, den An-
trag anzunehmen.

IV. Beratung im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat die Vorlage in seiner 7. Sitzung am 8. März 2006

Die antragstellende Fraktion der FDP erklärte, es müsse zu
denken geben, wenn der Auswärtige Ausschuss dem Antrag
zustimme. Der Antrag sei keineswegs überholt und es sei
notwendig, dass sich der Deutsche Bundestag dafür einsetze,
dass die Bundesregierung sich bilateral entsprechend äußere.
In Usbekistan habe sich seit dem Massaker in Andijan nichts
getan. Zurzeit gebe es dort unwürdige Schauprozesse, sodass
der Antrag wieder eine traurige Aktualität habe. Der Aus-
schuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sei dafür
da, um öffentlichen Druck auszuüben. Insofern müsse der
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe stell-
vertretend für die unterdrückten Menschen und Menschen-
rechte in Usbekistan aktiv werden. Die Fraktion der FDP
habe den Antrag im Dezember 2005 eingebracht, da ein Vor-
gängerantrag der Diskontinuität der Legislaturperiode zum
Opfer gefallen sei. Dennoch sei der Antrag weiterhin aktuell.
Derzeit würden die ganzen Prozesse in Usbekistan abgear-
beitet und jetzt brauchten die Menschen dort Hilfe.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, der Antrag der Freien
Demokraten werde abgelehnt, da er etwas überholt scheine
und sich die Bundesregierung in Sachen Usbekistan bereits
deutlich geäußert habe. Die Regierung habe sich positio-
niert und vor diesem Hintergrund treffe der Antrag mit sei-
nem Aufforderungsgehalt den Kern nicht mehr und werde
deshalb abgelehnt. Es gebe keine Interessenkonflikte der
Bundesregierung in Usbekistan. Der Militärflug- und Lan-
deplatz in dem Land werde nicht nur von Deutschland ge-
nutzt. Im Übrigen sei Staatssekretär Pflüger in Usbekistan
gewesen und habe die Probleme ganz offen und klar ange-
sprochen und einigen Ausschüssen auch darüber berichtet.

Die Fraktion der SPD führte aus, dass die Zustände, die im
Antrag beschrieben werden, leider aktuell seien. Die Fraktion
der SPD könne dem Antrag jedoch nicht zustimmen, da der
letzte Abschnitt durch Regierungshandeln erledigt sei, die
Fraktion der FDP aber nicht darauf verzichten wolle. Man
wisse, dass es eklatante Probleme in Usbekistan gebe, und
werde sich deshalb auch zukünftig mit diesem Thema befassen.

Die Fraktion DIE LINKE. führte aus, dass sie sich enthalten
werde. Dennoch glaube man, dass die Zustandsbeschreibung
in dem Antrag aktuell sei. In letzter Zeit habe sich in Usbe-
kistan nichts getan. Es gelten immer noch die Sanktionen, die
durch den Rat der Europäischen Union beschlossen worden
seien. Die Fraktion DIE LINKE. enthalte sich, weil der
Antrag nicht weit genug gehe. Es sei von „menschenrechts-
politischem Druck“ die Rede, dies sei aber zu schwammig.

Als Ergebnis der Beratungen hat der Ausschuss den Antrag auf
Drucksache 16/225 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE. und
bei Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1222

Bericht der Abgeordneten Erika Steinbach, Johannes Jung (Karlsruhe), Burkhardt
Müller-Sönksen, Michael Leutert und Volker Beck (Köln)
Berichterstatterin Berichterstatter Berichterstatter

Michael Leutert
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

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